Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Kleinserie verkaufen - rechtliche Seite?


von Robert Budde (Gast)


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Hallo!

Ich habe mit einem Bekannten ein kleines Produkt entwickelt was es nun
gilt an den Mann und die Frau zu bringen. Es ist kein typisches
Consumer-Produkt sondern eine kleine Hilfschaltung für eher spezielle
Aufgaben. Man nehme mal an das die Schaltung gut funktioniert und nach
menschlichen Ermessen sicher ist (eh nur 5v bzw. Bordspannung 12v).

Wie kann man nun an besten das Produkt vermarkten ohne gleich eine
komplette TÜV-Prüfung machen zu lassen? Natürlich sind wir auch nicht
ISO-9001 oder so zertifiziert so dass eine "Serien-Abnahme" ja eh
nicht stattfinden könnte.

Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit das Produkt als
"Bastlerware" oder ähnliches anzubieten um sich um die Prüfung zu
drücken? Also Auslieferung als Bausatz etc.?

Das Produkt arbeitet nicht mit kritischen Teilen, ein Ausfall würde
primär zu keinen Schäden führen können.

Danke!
Robert

: Gesperrt durch User
von Chriss (Gast)


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von Hans (Gast)


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Hallo!

Ich habe mir den Thread mal durchgelesen.... ganz interresant.
...möchte jetzt keinen neuen Thread auf machen.

Ich habe vor auch ein paar Geräte zu Verkaufen. Es hadelt sich dabei um
ein "Gerät" das man an den PC (per RS232) anschließen kann und mit
dem man dann verschiedene Eingaben an ein best. Programm machen kann.
(will ich nicht viel genauer erklären)

Die Kosten werde so bei 200 Euro liegen. Ich habe einen Freund mit
Gewerbeschein, der die Dinger dann verkaufen würde. (so ca. 20-30
stk.)

Dazu jetzt die Frage mit der Haftung:
Ich würde ein externes 5V-Nezteil von einem Drittanbieter verwenden.
Damit kann ich doch schonmal ausschließen, dass später einer Tot neben
dem Ding liegt.

Verkauf als Bausatz klingt interresant:
Nur kann ich leider nicht vorraussetzen das der Endkunde löten usw.
kann.
Würde es ausreichen, wenn der Kunde dann die ICs in den Sockel drückt,
die Platine(n) in das Gehäuße schraubt und diese mit Flachbandkabeln
verbindet? Wäre er dann der Hersteller?

Sollte ich einen Haftungsausschluss beilegen. "Nicht unbeaufsichtigt
verwenden" "Immer vom Netz trennen" "Keine Haftung für Schäden am
PC"?

...mit einer Garantie hätte ich keine großen Probleme, da ich von der
Qualität überzeugt bin.

von Malte Bayer (Gast)


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So ein Haftungsausschluss ist nicht verkehrt. bedenke aber dass du eine
Garantie auf das Gerät gewähren musst wenn es gewerblich vertrieben
wird.
Der Hersteller bist du trotzdem zum Teil, auch wenn der Kunde ic's in
sockel drückt und die platine in das gehäuse einbaut.

Habe auch mal eine Kleinserie an Druckerinterfaces für ein
medizinisches Analysegerät gebaut.
Schäden können dabei nur bei "unsachgemässer Handhabung", welche
genau definiert sein muss auftreten, bei denen dann der Kunde selbst
haften würde.
Ein Restrisiko bleibt allerdings bei sowas immer. Damit muss ich auch
leben ;)

von Dirk (Gast)


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Hi,

auch bei mir ist es soweit. Ich moechte mein erstes Produkt verkaufen.
Im Moment darf ich es noch nicht vermarkten da es unter das Thema
Reverse Engineering faellt. Ich bin deshalb mit den Firmen in
Gespraech.

Ich bin auch kein Diplom Ing. deshalb wuerde das Produkt ein Kollege(er
ist Diplom Ing.) vertreiben ueber seine Firma.

Fuer EMV Messungen fehlt das noetige Kleingeld. Als Bausatz zu
verkaufen ist eine gute Idee um einige Bestimmungen zu umgehen.

Mich wuerde aber Interessieren welche Moeglichkeiten mir bleiben.
Aus diesem Grund Frage ich euch: Wo kann man Sich ueber die Gesetze und
Auflagen informieren.

Leider ist ein Rechtsanwalt sehr teuer und einige Sachen sind auch ohne
einen machbar.

Ich habe hier im Forum schon einige Selbststaendige Personen gesehen.
Ich wuerde mich ueber eure Erfahrungberichte freuen.

Unterstuetzt Vater Staat durch kostenlose Beratung ?


Mfg
Dirk

von Frank Linde (Gast)


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Nein, da hast Du etwas falsch verstanden: WIR unterstützen den Staat!
;-)

Vielleicht versuchst Du den Einstieg mal über die Industrie- und
Handelskammer oder die Handwerkskammer. Dort gibt es eine kostenlose
Erstberatung für Existenzgründer oder sicherlich auch telefonische
Auskunft, welche Auflagen man beachten muß und wo man das im Detail
nachlesen kann.

Gruß, Frank

von crazy horse (Gast)


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an die IHK wende ich mich schon lange nicht mehr, dass ist vertane Zeit,
die haben von nichts ne Ahnung, davon aber reichlich. Umso ärgerlicher
die Zwangsmitgliedschaft, ein weiterer Kropf, der einem auf der Tasche
hängt, und rausschneiden lassen kann man sich den auch nicht. ABer das
ist ein neues Thema, eine von vielen Institutionen, die nur sich selbst
verwalten und einfach abkassieren dürfen. Ist schon bitter hier.

von thkais (Gast)


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EMV, CE, NSPR, Produkthaftung, etc.....
Als Klein(st)unternehmer hat man da keine Chance, meistens übersteigen
die Kosten der entsprechenden notwendigen Prüfungen den Nutzen um ein
vielfaches.
Zur EMV:
Auch wenns die Kunden nicht glauben wollen, wenn man ein Gerät
verkauft, das nicht betriebsbereit ist (Definition betriebsbereit:
Stecker in die Dose und es geht), dann ist man NICHT verpflichtet, die
EMV-Prüfung durchzuführen. Ganz klar: Ein Frequenzumrichter
beispielsweise wird an einen Motor angeschlossen. Wird da etwas falsch
gemacht, nutzen noch so tolle EMV-Maßnamen des Umrichter-Hersteller
nichts. Deshalb muß der Maschinenbauer, der Frequenzumrichter und Motor
zusammenbringt zusehen, daß die ganze Kiste EMV-gerecht ist.
Man kann dies auch auf Zusatzgeräte für PCs übertragen: Auch wenn der
PC EMV-gerecht ist, und das Zusatzteil ebenso, dann heißt das noch
lange nicht, daß dies auch in der Kombination der beiden Geräte noch
der Fall ist. Fazit: In einem solchen Fall ist die EMV das reinste
Kasperle-Theater, weil niemand mehr die Verantwortung übernehmen will.
Schon mal die EULA von Microsoft durchgelesen? Die garantieren für
garnix, noch nicht einmal, daß die Software hält, was außen auf der
Packung versprochen wird. Wenn das Hersteller von Hardware machen
würden...
Ich würde mir um die EMV und CE und den ganzen Klimbim nicht allzuviel
Sorgen machen. Zum Beispiel beziehen die Schweizer von unserer Firma
Waren, die sie teilweise auch wieder in die EU verkaufen. Irgendwann
stellten wir bei einer Reklamation fest, daß die Eidgenossen einfach
ein CE-Zeichen auf die Geräte klebten. CE-Prüfung? Fehlanzeige, die
Konformitätserklärung ein Witz. Der Kunde wollte CE haben, und das hat
er gekriegt.... g
 Wo kein Kläger, da kein Richter.
Am besten eine GMBH&Co KG eröffnen, darüber alles verscheuern und bei
dem geringsten Anschein eines Problems die Zelte abbrechen.
Ist zwar kein ernstgemeinter Tipp, aber bei dem Paragrafendschungel
möchte mans am liebsten so tun...

von harry (Gast)


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hi alle,

die ce-kennzeichnung gibt lediglich auskunft darüber, dass die
geltenden normen (wo auch immer die zu finden sind) eingehalten wurden,
dass eine emv-prüfung durchgeführt wurde, darüber sagt das ce-zeichen
nichts aus. seht mal im supermarkt auf produkte, fast überall ist das
ce-zeichen drauf, bezieht sich auf die jeweiligen anforderungen des
produktes innerhalb der eu. elektrische geräte müssen natürlich
emv-gerecht gebaut sein, klar. mich würde mal interessieren wie das mit
der verhältnismässigkeit des umfeldes aussieht, z.b. ist ein dauerndes
elektromagnetisches feld in der nähe eines schrittmacher-patienten
weitaus dramatischer als in einem keller. machen die vorschriften da
einen unterschied?

gruss, harry

von Ratber (Gast)


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Doch machen sie.

Um dein Beispiel aufzugreifen:



der Schrittmacher muß in definiertem angegebenem Umfang gegen
Definierte Sörquellen mit definiertem Pegel geschützt sein um zu
funktionieren.

Im Gegensatz dürfen die Geräte im Vorrausichtlichen Umfeld des
Schrittmachers eben diese gewissen Definierten Pegel nicht
überschreiten.

Warum ich immer "Gewiss" und "Definiert" Schreibe ?

Na weil ich hier jetzt unmöglich klare Zahlen hinlegen kann weil der
ganze Klimbim recht umfangreich und zudem noch mit reichlich Ausnahmen
gespickt ist.

Wollte nur den Mechanismus der Sache erläutern.

von Michael Ortenstein (Gast)


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Ist doch toll, oder? Da arbeitet man in voller Eigenverantwortung so vor
sich hin, bringt vielleicht sogar noch was anständiges Zustande und
kann es nicht zu Geld machen, weil Vater Staat (welcher ja eigentlich
wir sind) die Gesetze und Vorschriften derart verschandelt, dass man
als kleiner Mann keine Chance hat. Hauptsache Gewerkschaften und
Handwerkskammern sind finanziert und das Asylrecht wirft genug Geld
unters Volk. Just my 2 cents...

von Björn (Gast)


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ja, ja, die Asylanten, wenn die nicht wären, dann könnten wir
wahrscheinlich schon zum Früstück Schampus saufen... Prost!

Ich glaub mir wird schlecht!

Ein bischen differenzierter bitte, das ist hier nicht die BILD -Zeitung

von Ratber (Gast)


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Yo,das gehöhrt nu wirklich nicht hier rein.


Viele wollen sich seit einigen Jahren "Selbstständig" machen und
übersehen das auch ein gewisses Risiko dazugehöhrt.

Sie Wollen "Unternehmer" werden aber blöß nicht aus der Sicherheit
eines "Malochers" raus.


Oder Simpler : Se wollen einen auf Breit machen aber keinerlei  Risiko
eingehen.


So geht es nicht und wenn die Finanzdeck auch noch dünn ist dann endet
das in den üblichen Webshops als Bausatz.



Zu den Regeln:

Ich will nicht behaupten das es im jetzigen Zustand richtig ist aber
ohne Regeln würde jeder machen was er will und der Markt wird mit
unsicheren Produkten oder Betrügern überschwemmt.

Ich finde es schon Alarmierend das einige keine Umsatzsteuernummer
haben und man Rechtlich in einem Loch sitzt wenn der Händler dicht
macht und noch Ware von einem hat.

Ich renne seit nem Jahr hinter meiner Graka her aber der Laden ist
Dicht,der Nachmieter weiß von nix und der Ehem. Besitzer ist adelig
geworden.

Das einzige was mir derzeit geblieben ist is ne Anzeige wegen Diebstal
und 2 Fachem Betrug damit er unter seinem Namen in Germany kaum noch
nen Laden aufmachen kann.

Soviel zu den Gesetzen und was passieert wenn man se aufweicht. ;)

Wer sich selbstständig machen will der muß sich schon gefallen lassen
das man ihn Prüft ;)

von Christian Dolp (Gast)


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Für die CE-Kennzeichnung ist der Hersteller, Vertreiber, etc. selbst
verantwortlich. Dafür wurden von der EU Richtlinien herausgegeben.
Diese werden in nationalen Gesetzen (z.B. EMV-Gesetz) umgesetzt. Die zu
verwendeten Normen (EN)sind in den Amtsblättern zu den Richtlinien zu
finden (http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html).
Wenn also ein Gerät die CE-Kennzeichnung trägt, müssten alle
zutreffenden Normen eingehalten worden sein, oder in Spezialfällen
selbst geeignete Maßnahmen getroffen worden sein, um die Richtlinien zu
erfüllen.

Wissenswertes zu CE gibt´s zum Beispiel unter www.ce-richtlinien.de

Aber wie vorher schon gesagt wurde: Wo kein Kläger, da kein Richter

von h2mster (Gast)


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könnte man es nicht als "kunst-object" verkaufen und in der agb darauf 
hinweisen, dass es niemals an ein netzt angeschlossen werden darf..

von Herr M. (herrmueller)


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h2mster schrieb:
> könnte man es nicht als "kunst-object" verkaufen und in der agb darauf
> hinweisen, dass es niemals an ein netzt angeschlossen werden darf..


Dafür hast Du 9 1/2 Jahre Bedenkzeit gebraucht?

von elektronenbremser (Gast)


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> Dafür hast Du 9 1/2 Jahre Bedenkzeit gebraucht?

Das war "alltimebest"

von Robert B. (robertb)


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Der ursprüngliche Author bedankt sich nach 9 1/2 Jahren für die Antwort!

Endlich kann der Verkauf losgehen! ;-)

Grüße
Robert

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