Haussicherungen wechseln?

Gast #1200164
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Hallo,

Ich habe eine Frage zum Thema Versicherung bei Hausinstallation...

Ich selber bin im Moment Student zum Bachelor of Engeneering mit 
Fachrichtung Elektrotechnik-Automatisierung und mein Bruder ist 
Mechatroniker...


Darf ich (wenn ich den Bachelor habe) bzw. mein Bruder 
Hausinstallationen durchführen?


Habe es in der DIN VDE 1000-10 nachgelesen, aber finde das ein wenig 
schwammig...
Gast #1200180
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In der DIN-Norm steht folgednes:

 Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) enthält u. a. 
folgende Formulierung zur Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen 
Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik 
ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten 
Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik 
erfüllt:
a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum 
Gesellen/Facharbeiter,
b) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
c) Ausbildung zum Industriemeister,
d) Ausbildung zum Handwerksmeister,
e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.


Darf ich das auch nicht wenn ich fertig mit meinem Studium bin? Muss ich 
dafür unbedingt den Meistertitel haben?!? Fänd das ein bisschen arg 
krass...

PS: Hatte in meinem Studium das Fach Energietechnik und hatte da alles 
was man braucht um Hausinstallationen machen zu können... Reicht das 
nicht? (Natürlich mit Bachelor-Titel)
Gast #1200215
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>> Darf ich das auch nicht wenn ich fertig mit meinem Studium bin? Muss ich
>> dafür unbedingt den Meistertitel haben?!? Fänd das ein bisschen arg
>> krass...

Naja, sei mal ehrlich, was bekommst du an der Uni von VDE0100 mit? 
Würdest Du behaupten, dass du die Normen und Vorschriften soweit kennst, 
dass du die Verantwortung übernimmst, wenns dann doch brennt?
Gast #1200218
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Das Problem sind die Verträge mit den Versorgern.

Gesetzlich bist Du als Ingenieur oder Bachelor Elektrofachkraft und 
darfst das.

Aber die Verträge der Elektroversorger untersagen allen Personen die 
Arbeiten an den Anlagen, die nicht in einem speziellen Verzeichniss bei 
den Versorgern eingetragen sind.

Und da wirst Du faktisch nur eingetragen, wenn Du ein Meisterbetrieb 
bist.

Vor dem EUGH wird diese Regelung zwar keinen Bestand haben, aber da 
musst Du Dich dann durchklagen.

Das Hauptproblem würde ich aber in der fehlenden Haftpflichtversicherung 
sehen. Wenn Du da rumbastelst und es passiert was, bist Du eben dran. 
Als Dummer würde Deine Haftpflichtversicherung zahlen, als 
Elektrofachkraft wird man Dir vorwerfen, dass Du es hättest besser 
wissen müssen und das somit grob fahrlässig war.

Gruss
Axel
Gast #1200680
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Auch nach dem Zähler darfst du als unterwiesene Person alles selber 
machen. Wer als letztes dran war ist verantwortlich, falls was schief 
geht (Brand, E-Unfall etc.). Gilt auch für 'Nachbarschaftshilfe'.
Vor dem Zähler entweder das EVU verständigen (wie oben schon erwähnt, 
nur eingtragene Meister dürfen da 'ran), oder mit dem eingetragenen 
Meister deines Vertrauens absprechen: Du die Arbeit, er die 
Unterschrift. ;)
#1200938
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Lektrikman1001 wrote:
>>Markus
>
> Das Verzeichnis nennt sich Handwerksrolle. Da muss man als Meister
> eingetragen sein für die Zulassung bei der Stadtwerke/Versorger.

Nein, die Handwerksrolle wir bei der Handwerkskammer geführt - die ist 
zumindest bis dato noch keine Unterabteilung der Stadtwerke.

Die Stadtwerke/Versorger führen eigene Verzeichnisse, die i.d.R. auch 
über das Internet einsehbar sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksrolle
Gast #1200958
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Ein Ingenieur versteht nach dem Studium von der Verlegung von 
Installation nix. Bestenfalls kann er die Theorie; auch das dürfte 
fraglich sein.

Dazu ist schon zumidest ein etwa halbähriges Intensivpraktikum in einem 
Installatiosbetrieb notwendig. Nicht umsonst gibt es dafür eine Lehre 
mit theoretischer andauernder Unterweisung.
Gast #1200978
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Die Prüfung zum Meister legst bei der Handwerkskammer ab.
Wenn bestanden, stehst dann bei denen in der Handwerksrolle.

Und wenn man sich bei der Stadtwerke eine Zulassung haben möchte, 
schauen die in die Handwerksrolle ob der auch eingetragen ist, sprich 
auch wirklich Meister ist.

Wie sollten die sonst einen "echten" Meister von einen selbst gemachten 
Meister unterscheiden. Auf jedenfall läuft es in Bremen so ab.
Gast #1200984
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"Ein Ingenieur versteht nach dem Studium von der Verlegung von
Installation nix. Bestenfalls kann er die Theorie; auch das dürfte
fraglich sein." -

"Elektroinstallation. Das sind 2 absolut verschiedene paar Schuhe."

Es gab früher ( heute nicht mehr ? ) das Wahlfach 
"Elektroinstallationstechnik".

Genauso, wie z.B. ein Wahlfach "Kernkraftwerkstechnik".

( Jedenfalls in dem FH-Fachbereich, wo ich mal war ... )

Nicht unbedingt anzunehmen, dass die Beleger des letzteren Fachs 
entscheidend besser sind/waren, als die anderen !
Gast #1201284
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Hier der Auszug aus den entsprechenden Regelungen, die für die 
E-Versorger verpflichtent sind:

§13:
"(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen.
Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage
nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen
anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert
und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein
anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2
Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend.
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur
durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt
werden; im Interesse des Anschlussnehmers
darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis einer ausreichenden
fachlichen Qualifikation für die Durchführung
der jeweiligen Arbeiten abhängig machen."

Damit ist ziemlich klar, dass man da nicht selbst dran darf. Ein 
E-Technik Student sollte das wissen und ist entsprechend selbst haftbar, 
Fehler sind grob fahrlässig, ein begabter Bastler braucht das u. U. 
nicht zu wissen, so dass das bei ihm nur fahrlässig ist. Und der 
Unterschied zwischen "grob" und nur fahrlässig ist eben der, ob die 
Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht

Wobei das jeder Richter im Einzelfall anders sehen kann. Aber so habe 
ich mir das mal zusammengegoogelt. Es mag mitlerweile auch andere 
Rechtsprechung geben.

Gruss
Axel
#1203926
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Uhu Uhuhu wrote:
> Thomas E. wrote:
>
>>> Ja klar, ohne Hilfsschulabschluß darf man da ja auch nicht ran. Ich
>>> hoffe, du hast ihn geschafft.
>> Nene, ich hab nur Kindergartenabschluss und bin dann direkt nach der
>> Hauptschule E-Techniker geworden.
>
> Ach deswegen darfst du den HaK nur bewachen...

Das hast du richtig erkannt. Manchmal darf ich ihn sogar öffnen, aber 
nur unter Aufsicht eines Dipl.-Ing.!
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #1204641
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Früher hies die Liste der EVU Konzessionsliste.
Dort eingetragene Meister waren dann Konzessionsträger.
Und nur diese waren berchtigt ELT-Anlagen zu errichten und zu verändern, 
bzw. ihre Angestelleten das tun zu lassen. Sie als Unternehemen haften 
dann für die sichere und normgerechte Errichtung und den sicheren 
Betrieb der ELT-Anlage. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist die 
Vorraussetzung zu Erlangung der Konzession.

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