Hallo, Ich habe eine Frage zum Thema Versicherung bei Hausinstallation... Ich selber bin im Moment Student zum Bachelor of Engeneering mit Fachrichtung Elektrotechnik-Automatisierung und mein Bruder ist Mechatroniker... Darf ich (wenn ich den Bachelor habe) bzw. mein Bruder Hausinstallationen durchführen? Habe es in der DIN VDE 1000-10 nachgelesen, aber finde das ein wenig schwammig...
nein, dafür musst du nen Elektriker- Meistertitel haben. Wenns danach geht, darfst du nichtmal eine Glühlampe auswechseln. Grüße
In der DIN-Norm steht folgednes: Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) enthält u. a. folgende Formulierung zur Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt: a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter, b) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker, c) Ausbildung zum Industriemeister, d) Ausbildung zum Handwerksmeister, e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master. Darf ich das auch nicht wenn ich fertig mit meinem Studium bin? Muss ich dafür unbedingt den Meistertitel haben?!? Fänd das ein bisschen arg krass... PS: Hatte in meinem Studium das Fach Energietechnik und hatte da alles was man braucht um Hausinstallationen machen zu können... Reicht das nicht? (Natürlich mit Bachelor-Titel)
>> Darf ich das auch nicht wenn ich fertig mit meinem Studium bin? Muss ich >> dafür unbedingt den Meistertitel haben?!? Fänd das ein bisschen arg >> krass... Naja, sei mal ehrlich, was bekommst du an der Uni von VDE0100 mit? Würdest Du behaupten, dass du die Normen und Vorschriften soweit kennst, dass du die Verantwortung übernimmst, wenns dann doch brennt?
Das Problem sind die Verträge mit den Versorgern. Gesetzlich bist Du als Ingenieur oder Bachelor Elektrofachkraft und darfst das. Aber die Verträge der Elektroversorger untersagen allen Personen die Arbeiten an den Anlagen, die nicht in einem speziellen Verzeichniss bei den Versorgern eingetragen sind. Und da wirst Du faktisch nur eingetragen, wenn Du ein Meisterbetrieb bist. Vor dem EUGH wird diese Regelung zwar keinen Bestand haben, aber da musst Du Dich dann durchklagen. Das Hauptproblem würde ich aber in der fehlenden Haftpflichtversicherung sehen. Wenn Du da rumbastelst und es passiert was, bist Du eben dran. Als Dummer würde Deine Haftpflichtversicherung zahlen, als Elektrofachkraft wird man Dir vorwerfen, dass Du es hättest besser wissen müssen und das somit grob fahrlässig war. Gruss Axel
Soll das heißen, wenn ich jetzt solange ich kein Bachelor bin was dran mach und was passiert zahlt die Haftpflicht und wenn ich im Oktober was mach und ich dann Bachelor bin zahlt die nicht?!?
"Aber die Verträge der Elektroversorger untersagen allen Personen die Arbeiten an den Anlagen, die nicht in einem speziellen Verzeichniss bei den Versorgern eingetragen sind." was ist das für ein Verzeichniss?
Willst du ne Elektroinstallation machen, oder die Haussicherungen wechseln? Meinst du mit Haussicherungen die NH-Sicherungen im Keller? Warum willst du die wechseln? Meines Wissens sind die Kosten für's Wechseln bereits in den Stromkosten enthalten, sprich: dein EVU wechselst die Dinger gratis!* *) kann mich da aber auch irren...
Auch nach dem Zähler darfst du als unterwiesene Person alles selber machen. Wer als letztes dran war ist verantwortlich, falls was schief geht (Brand, E-Unfall etc.). Gilt auch für 'Nachbarschaftshilfe'. Vor dem Zähler entweder das EVU verständigen (wie oben schon erwähnt, nur eingtragene Meister dürfen da 'ran), oder mit dem eingetragenen Meister deines Vertrauens absprechen: Du die Arbeit, er die Unterschrift. ;)
>Markus
Das Verzeichnis nennt sich Handwerksrolle. Da muss man als Meister
eingetragen sein für die Zulassung bei der Stadtwerke/Versorger.
Lektrikman1001 wrote: >>Markus > > Das Verzeichnis nennt sich Handwerksrolle. Da muss man als Meister > eingetragen sein für die Zulassung bei der Stadtwerke/Versorger. Nein, die Handwerksrolle wir bei der Handwerkskammer geführt - die ist zumindest bis dato noch keine Unterabteilung der Stadtwerke. Die Stadtwerke/Versorger führen eigene Verzeichnisse, die i.d.R. auch über das Internet einsehbar sind. http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksrolle
Ein Ingenieur versteht nach dem Studium von der Verlegung von Installation nix. Bestenfalls kann er die Theorie; auch das dürfte fraglich sein. Dazu ist schon zumidest ein etwa halbähriges Intensivpraktikum in einem Installatiosbetrieb notwendig. Nicht umsonst gibt es dafür eine Lehre mit theoretischer andauernder Unterweisung.
Ich hab auch Elektrotechnik studiert. Und ich hab keinerlei Ahnung von Elektroinstallation. Das sind 2 absolut verschiedene paar Schuhe.
Die Prüfung zum Meister legst bei der Handwerkskammer ab. Wenn bestanden, stehst dann bei denen in der Handwerksrolle. Und wenn man sich bei der Stadtwerke eine Zulassung haben möchte, schauen die in die Handwerksrolle ob der auch eingetragen ist, sprich auch wirklich Meister ist. Wie sollten die sonst einen "echten" Meister von einen selbst gemachten Meister unterscheiden. Auf jedenfall läuft es in Bremen so ab.
"Ein Ingenieur versteht nach dem Studium von der Verlegung von Installation nix. Bestenfalls kann er die Theorie; auch das dürfte fraglich sein." - "Elektroinstallation. Das sind 2 absolut verschiedene paar Schuhe." Es gab früher ( heute nicht mehr ? ) das Wahlfach "Elektroinstallationstechnik". Genauso, wie z.B. ein Wahlfach "Kernkraftwerkstechnik". ( Jedenfalls in dem FH-Fachbereich, wo ich mal war ... ) Nicht unbedingt anzunehmen, dass die Beleger des letzteren Fachs entscheidend besser sind/waren, als die anderen !
Lektrikman1001 wrote: > Und wenn man sich bei der Stadtwerke eine Zulassung haben möchte, > schauen die in die Handwerksrolle ob der auch eingetragen ist, sprich > auch wirklich Meister ist. Und Meister, die das nicht wollen, stehen zwar in der Handwerksrolle, aber nicht im Verzeichnis des Versorgers...
Vor dem Gesetz ist man im Prinzip nach einem abgeschlossenen Fachstudium allgemein "Elektrofachkraft". Aber für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld ist man es erst dann, wenn man Erfahrung und die tiefgehende Kenntnis der einschlägigen Vorschriften hat!
Hier der Auszug aus den entsprechenden Regelungen, die für die E-Versorger verpflichtent sind: §13: "(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen." Damit ist ziemlich klar, dass man da nicht selbst dran darf. Ein E-Technik Student sollte das wissen und ist entsprechend selbst haftbar, Fehler sind grob fahrlässig, ein begabter Bastler braucht das u. U. nicht zu wissen, so dass das bei ihm nur fahrlässig ist. Und der Unterschied zwischen "grob" und nur fahrlässig ist eben der, ob die Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht Wobei das jeder Richter im Einzelfall anders sehen kann. Aber so habe ich mir das mal zusammengegoogelt. Es mag mitlerweile auch andere Rechtsprechung geben. Gruss Axel
... und ich hab schon einen E-Meister eine NH-Sicherung mit einer Kombizange wechseln sehen. :(
Thomas E. wrote:
> Also ich würd niemanden, der studiert hat, an den HaK lassen.
Ja klar, ohne Hilfsschulabschluß darf man da ja auch nicht ran. Ich
hoffe, du hast ihn geschafft.
Uhu Uhuhu wrote: > Thomas E. wrote: >> Also ich würd niemanden, der studiert hat, an den HaK lassen. > > Ja klar, ohne Hilfsschulabschluß darf man da ja auch nicht ran. Ich > hoffe, du hast ihn geschafft. Nene, ich hab nur Kindergartenabschluss und bin dann direkt nach der Hauptschule E-Techniker geworden.
Thomas E. wrote: >> Ja klar, ohne Hilfsschulabschluß darf man da ja auch nicht ran. Ich >> hoffe, du hast ihn geschafft. > Nene, ich hab nur Kindergartenabschluss und bin dann direkt nach der > Hauptschule E-Techniker geworden. Ach deswegen darfst du den HaK nur bewachen...
Uhu Uhuhu wrote: > Thomas E. wrote: > >>> Ja klar, ohne Hilfsschulabschluß darf man da ja auch nicht ran. Ich >>> hoffe, du hast ihn geschafft. >> Nene, ich hab nur Kindergartenabschluss und bin dann direkt nach der >> Hauptschule E-Techniker geworden. > > Ach deswegen darfst du den HaK nur bewachen... Das hast du richtig erkannt. Manchmal darf ich ihn sogar öffnen, aber nur unter Aufsicht eines Dipl.-Ing.!
Thomas E. wrote: > Das hast du richtig erkannt. Manchmal darf ich ihn sogar öffnen, aber > nur unter Aufsicht eines Dipl.-Ing.! Dann hol halt deinen Hilfsschulabschluß endlich nach.
Uhu Uhuhu wrote: > Thomas E. wrote: > >> Das hast du richtig erkannt. Manchmal darf ich ihn sogar öffnen, aber >> nur unter Aufsicht eines Dipl.-Ing.! > > Dann hol halt deinen Hilfsschulabschluß endlich nach. Schaff ich nicht, weil so was gibts bei uns nicht.
Lektrikman1001 wrote: "Die Prüfung zum Meister legst bei der Handwerkskammer ab. Wenn bestanden, stehst dann bei denen in der Handwerksrolle." Kapitaler Blödsinn. In die Handwerksrolle wird der jenige Meister eingetragen, der einen Handwerksbetrieb führt. Bitte kein Halbwissen verbreiten.
Früher hies die Liste der EVU Konzessionsliste. Dort eingetragene Meister waren dann Konzessionsträger. Und nur diese waren berchtigt ELT-Anlagen zu errichten und zu verändern, bzw. ihre Angestelleten das tun zu lassen. Sie als Unternehemen haften dann für die sichere und normgerechte Errichtung und den sicheren Betrieb der ELT-Anlage. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist die Vorraussetzung zu Erlangung der Konzession.
@Lektrikman1001 Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks (gem. ... de.wikipedia.org/wiki/Handwerksrolle
Das habe ich hier Beitrag "Re: Haussicherungen wechseln?" schon mal versucht, zu verklickern. Hat wohl nix geholfen...
OT: Chinesische Meister-Köche werden in die Frühlingsrolle eingetragen. (In Fachkreisen auch als FLÜHLINGSLOLLE bekannt) ;-) MfG Paul
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.