Forum: Offtopic Marklergebühren Frage


von Philipp (Gast)


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Hallo,
ich und ein Freund wollen eine 2er WG gründen. Wir haben uns vor einiger 
Zeit  eine schöne Wohnung angeguckt. Leider lief das über eine Marklerin 
und die verlangt 1200!!!! Euro Provision. Was natürlich viel zu viel für 
uns ist. Dazu kommen noch 1700 Euro Kaution. Also haben wir uns 
entschieden die Wohnung nicht zu nehmen. Jetzt stand die Wohnung wieder 
in der Zeitung aber dieses mal vom Vermieter selbst. Wir haben ihn 
angerufen und da meinte er er würde sich schon wundern warum niemand die 
Wohnung haben will. Wir ihm das erklärt das die Marklerin 1200 Euro 
verlangt wovon er garnichts wusste. Meine Frage nun:

Sollten wir jetzt den Mietvertrag über den Vermieter machen wird die 
Marklerin ja sozusagen ausgeschlossen. Kann sie Juristisch gegen uns 
vorgehen? Immerhin hat sie uns die Wohnung gezeigt.

von Uhu U. (uhu)


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Wenn ihr das macht, kommt sofort der Makler und hält die Hand auf.

Wenn ihr nicht zahlt, wird er klagen und gewinnen, denn ihr habt von 
ihm Kenntnis von der Wohnung bekommen, und nicht aus der Zeitung vom 
Vermieter.

von Philipp (Gast)


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Aber theoretisch hat doch der Vermieter mit der Marklerin einen Vertrag 
geschlossen und nicht wir. Muss sie dann nicht zum Vermieter gehen 
anstatt zu uns? Wir haben doch nichts mit der Marklerin Vertraglich 
abgeschlossen. Sie hat uns lediglich die Wohnung gezeigt.

von Klaus (Gast)


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Wenn ihr den Vertrag über den Vermieter unterschreibt hat die Maklerin 
damit erstmal nix zu tun. Von eurer Seite aus gesehen.

Allerdings wird vermutlich der Vertrag zwischen Vermieter und Maklerin 
ausschließen, dass der Vermieter selber die Wohnung vermietet. Das 
heißt, die Maklerin wird sich mit ihren Forderungen an den Vermieter 
wenden.

von Philipp (Gast)


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Das kann also auch bedeuten das der Vertrag zwischen uns und dem 
Vermieter nichtig wird wenn die Marklerin das einklagt?

von Uhu U. (uhu)


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Philipp schrieb:
> Aber theoretisch hat doch der Vermieter mit der Marklerin einen Vertrag
> geschlossen und nicht wir.

Aber rein praktisch wird der Makler dich, bevor er die Adresse bekannt 
gab, einen Zettel zum unterschreiben vorgelegt. Mit dieser Unterschrift 
kam ein Vertrag zwischen dem Makler und dir zustande. Aus dem leitet er 
seine Ansprüche ab.

Der Vertrag zwischen Vermieter und Makler ist für dich irrelevant. 
Insbesondere kannst du daraus keine Ansprüche ableiten.

> Muss sie dann nicht zum Vermieter gehen anstatt zu uns?

Nur zahlt der Vermieter üblicherweise für die Dienstleistung des Maklers 
nichts...

> Wir haben doch nichts mit der Marklerin Vertraglich
> abgeschlossen. Sie hat uns lediglich die Wohnung gezeigt.

Selbst wenn ihr nichts unterschrieben haben solltet, hat er das getan, 
was sein Beruf ist: er hat euch eine Wohnung vermittelt, was mit dem 
Zeigen geschehen ist. Es wäre dann also ein mündlicher Vertrag zustande 
gekommen, der nach BGB auch bindend ist. Die Courtage wird fällig, wenn 
danach ein Mietvertrag zustande kommt.

Vor Gericht dürfte euch der Nachweis schwerfallen, daß der Makler euch 
die Wohnung kostenlos vermitteln wollte.


Diese Konstellation ist übrigens in ewig vielen Gerichtsurteilen 
rückwärts und vorwärts durchdekliniert. Sie gingen in aller Regel zu 
Ungunsten des Mieters aus.

von Philipp (Gast)


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Alles klar...vielen dank für die Antworten da werden wir wohl erst 
nochmal mit dem Vermieter reden.  Wünsch euch noch nen schönen Tag!!!

von Schöner Designer (Gast)


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Sehr viele Maklerangebote laufen parallel zu Vermieterangeboten. Macht 
euch keine Gedanken über ungelegte Eier. Mietet die Wohnung auf Grund 
des Angebotes des Vermieters.

von D. I. (Gast)


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Naja sooo einfach ist das nicht.
Ich hatte auch den Fall wie ich mit meiner Freundin eine Wohnung gesucht 
habe. Makler sind teilweise so dreist dass sie die Wohnungsinserate aus 
der Zeitung ausschneiden und unter ihrem Namen ohne Auftrag ins Internet 
stellen.

Wir hatten von dem Maklerbüro nur eine E-Mail bekommen mit der Nummer 
des Vermieters und dem Angebot dass wir die Hälfte Provision sparen wenn 
wir uns selbst um Termine mit dem Vermieter kümmern.

Das haben wir gemacht und im Gespräch mit dem Vermieter kam dann heraus 
dass er nie einen Makler beauftragt hat und das gängige Praxis ist in 
der Hoffnung ein paar Dumme fallen darauf herein. Im Endeffekt haben wir 
dann den Mietvertrag direkt geschlossen und von der Firma haben wir 
seitdem nie wieder was gehört.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Als ich meine Wohnung vermietet habe, habe ich dafür auch einen Makler 
eingeschaltet. Allerdings habe ich dafür weder einen Vertrag mit dem 
Makler abgeschlossen noch dem Makler das Exklusivrecht zur Vermietung 
meiner Wohnung eingeräumt - und das ist auch normal.

Wenn wie hier der Eigentümer der Wohnung diese selbst vermietet, dann 
kann sie selbstverständlich auch direkt über den Eigentümer gemietet 
werden, und der Makler geht leer aus.

Daß in diesem Fall hier der Makler vorher versucht hat, die Wohnung an 
den Mann zu bringen, und dann leer ausgeht, sehe ich als dessen 
Betriebsrisiko an.

von munsa (Gast)


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also... ich kann mich GANZ schwach erinnern schonmal von sowas gehört zu 
haben wos afaik auch nen rechtsstreit oder sowas gab. genau weiß ich es 
leider nicht mehr. hat jemand da mal was mitbekommen?

von (prx) A. K. (prx)


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munsa schrieb:

> also... ich kann mich GANZ schwach erinnern schonmal von sowas gehört zu
> haben wos afaik auch nen rechtsstreit oder sowas gab.

Vielleicht in einer Folge der Serie "Liebling Kreuzberg"? ;-)

von Sonnenschein (Gast)


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Bei Rechtsthemen wird hier immer munter drauf los phantasiert...

von Uhu U. (uhu)


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munsa schrieb:
> also... ich kann mich GANZ schwach erinnern schonmal von sowas gehört zu
> haben wos afaik auch nen rechtsstreit oder sowas gab. genau weiß ich es
> leider nicht mehr. hat jemand da mal was mitbekommen?

Einen? Jede Menge und die Makler wissen das. Deswegen sichern sie sich 
durch ab, daß sie als erstes den Interessenten ein Papier unterschreiben 
lassen, das den Vertrag darstellt.

Als Interessent begibt man sich auf dünnes Eis, wenn man sich weigert, 
nach zustandegekommenem Mietvertrag zu zahlen.

Es ist aber gut, das zu beachten, was  Christopher D. hier schrieb: 
Beitrag "Re: Marklergebühren Frage"

von Schwups... (Gast)


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>ich kann mich GANZ schwach erinnern schonmal von sowas gehört

War mal Thema in Anwalts Liebling, als es die Serie noch gab.
Allerdings kann man die Geschichten nicht als rechtlich verbindlich
annehmen.
Ist schon ewig her und die Gerichte urteilen mal so, mal so.
Manchmal kommt es auch zu einem Vergleich über die Courtage.

Mal eine Frage, ist dem Makler dein Mitbewohner namentlich mit Adresse
bekannt?
Wenn nicht, lass den doch den Mietvertrag unterschreiben, und später,
so nach 3 Jahren wären Forderungen des Maklers verjährt und du kannst
als Mitmieter mit in den Vertrag. Einziges Problem ist, das ihr
beide beim Einwohnermeldeamt von Anfang an gemeldet werden müßtet.
Man muß sich ja auch z.B. versichern (Auto)und mit Schwarzwohnen
würde das nicht gehen.
Der Makler kann nur einen Datenabgleich im Telefonbuch vornehmen,
denke ich und wenn da ein anderer Name steht der mit dem Namen nicht
identisch ist dem er die Wohnung gezeigt hat wird auch keine
Begehrlichkeit bzgl. d. Honorars aufkommen.
Ne Alternative wäre noch einen Untermietvertrag mit deinem Mitbewohner,
sofern dein Vermieter nichts dagegen hat.(Immer schriftlich).
Übrigens kann man mit dem Vermieter Vertraulichkeit vereinbaren.
Das ganze ist dem Makler gegenüber zwar nicht fair, aber wie die ihre
Arbeit erledigen und dann noch von jemanden der ihn nicht mal
beauftragt hat dann noch 2-3 Monatsmieten abknöpfen ist schon
ziemlich unseriös. Wer die Musik bestellt...sollte auch bezahlen wenn
Dienste in Anspruch genommen werden.
Eine Aufwandspauschale wäre da ohnehin angemessener.

von Schwups... (Gast)


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>Bei Rechtsthemen wird hier immer munter drauf los phantasiert...
Ganz wie die Anwälte die den schnellen Euro verdienen wollen
weil sie ja nicht für den Erfolg garantieren müssen, wie ein
Handwerker für seine Arbeit. Deswegen tun mir auch die beiden
getöteten Anwälte kürzlich nicht leid.

von Klaus (Gast)


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> Einen? Jede Menge und die Makler wissen das. Deswegen sichern sie sich
> durch ab, daß sie als erstes den Interessenten ein Papier unterschreiben
> lassen, das den Vertrag darstellt.

Unfug. Es mag Makler geben die das machen, aber bei weiten nicht alle. 
Ob das die meisten nicht machen, kann ich natürlich nicht sagen, aber 
ich musste bisher bei keinen etwas für eine Wohnungsbesichtigung 
unterschreiben.

von Uhu U. (uhu)


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Klaus schrieb:
>> Einen? Jede Menge und die Makler wissen das. Deswegen sichern sie sich
>> durch ab, daß sie als erstes den Interessenten ein Papier unterschreiben
>> lassen, das den Vertrag darstellt.
>
> Unfug. Es mag Makler geben die das machen, aber bei weiten nicht alle.

Ich kenne es nicht anders.

> Ob das die meisten nicht machen, kann ich natürlich nicht sagen, aber
> ich musste bisher bei keinen etwas für eine Wohnungsbesichtigung
> unterschreiben.

Und du hast die Courtage hinterher nicht bezahlt?

von Klaus (Gast)


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Was hat das jetzt damit zu tun? Ich hab gesagt, das bisher kein Makler 
mich als Interessenten was unterschreiben lassen hat. Punkt.

von Uhu U. (uhu)


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Klaus schrieb:
> Was hat das jetzt damit zu tun? Ich hab gesagt, das bisher kein Makler
> mich als Interessenten was unterschreiben lassen hat. Punkt.

Aha und deswegen schreibe ich Unsinn.

Und du meinst, daß dann kein Vertrag mit dem Makler zustande kommt?

von Klaus (Gast)


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> Aha und deswegen schreibe ich Unsinn.

Du schriebst, dass jeder Makler das grundsätzlich macht. Und das 
entspricht nicht der Wahrheit.

> Und du meinst, daß dann kein Vertrag mit dem Makler zustande kommt?

Nur wenn ich den Mietvertrag unterzeichne. Wenn ich die Wohnung 
besichtige und dann wieder gehe, kommt selbstverständlich auch kein 
Vertrag zustande.

Du bist echt ein komischer Vogel, mit deiner Argumentationsweise...

von Uhu U. (uhu)


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Klaus schrieb:
>> Aha und deswegen schreibe ich Unsinn.
>
> Du schriebst, dass jeder Makler das grundsätzlich macht. Und das
> entspricht nicht der Wahrheit.

Das grundsätzlich hast du jetzt mal eben dazugedichtet. Aber so kennt 
man dich...

>> Und du meinst, daß dann kein Vertrag mit dem Makler zustande kommt?
>
> Nur wenn ich den Mietvertrag unterzeichne. Wenn ich die Wohnung
> besichtige und dann wieder gehe, kommt selbstverständlich auch kein
> Vertrag zustande.

Natürlich kam ein Vertrag zustande, wenn kein Mietvertrag zustande 
kam. Gegenstand des Vertrages mit dem Makler ist die Vermittlung einer 
Wohnung - nicht die Vermietung. Mit der Bekanntgabe der Adresse hat 
der Makler das getan. Ein Honorar für den Makler wird erst mit der 
Unterschrift des Mietvertrages fällig.

Und genau das ist der Haken, über den der OP hier stolpern kann: Er hat 
im ersten Kontakt mit dem Makler keinen Mietvertrag unterschrieben. Wenn 
er jetzt aber dieselbe Wohnung kurze Zeit später in der Zeitung 
angeboten findet, dann kennt er die Wohnung bereits durch den Dienst des 
Maklers und der Vertrag mit dem Makler ist noch in Kraft. Wenn er dann 
direkt mit dem Vermieter einig wird, dann zieht die Vergütungsklausel im 
Maklervertrag im Moment der Unterschrift unter den Mietvertrag.

> Du bist echt ein komischer Vogel, mit deiner Argumentationsweise...

Keine Ahnung, keine Argumente, aber ein freches Maul. So kennt man 
dich...

von Michael W. (retikulum)


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@ Klaus,

ich möchte in einfache Worte fassen, was Uhu eventuell meint. Wenn Du 
morgens zum Bäcker gehst und zwei Schrippen kaufst, ist ein Vertrag 
zustande gekommen, ebenso wenn Du Dir eine Tageszeitung kaufst oder ein 
Busticket. Jedesmal kannst Du Dir einen Kassenbeleg geben lassen. Das 
ist aber nur ein Beleg dafür, dass Du bezahlt hast, nicht etwa der 
Vertrag daselbst. Und jetzt denke darüber nach wieviele Verträge 
mündlich geschlossen werden mit rechtsverbindlichem Hintergrund.

Michael

von zwieblum (Gast)


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mal zur klärung: es gibt 2 sorten von aufträgen, die zwischen dem makler 
und dem vermieter geschlossen werden: "allgemeine vermittlungsaufträge" 
und "alleinvermittlungsaufträge".

den mieter geht das nur insofern an, als der makler nur beim 
alleinvermittlungsauftrag real eine chance hat seiner 
vermittlungsprovision vom mieter einzuklagen.

der makler vor gericht glaubhaft machen, dass er die vermittlung 
zustande gebracht hat. dafür gibt es z.b. besichtigungsbestätigungen, 
die der zukünftige mieter dem makler bei besichtigung unterfertigt. 
keine unterschrift = keine vermittlung. solange ein 
alleinvermittlungsauftrag aufrecht ist - die sind zeitlich begrenzt -, 
braucht das der makler natürlich nicht.

für details fragt bei der verbraucherschutzzentrale nach, die wissen das 
ganz genau :-)

von Anti-Makler (Gast)


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Makler sind (oft dumme) ABZOCKER!

Was ich von diesen Pfeifen schon erlebt habe, steht in keiner Relation 
zu den verlangten "Courtagen".

Einer schickt mir ein Expose als DOC (was an sich schon eine glatte 
Frechheit ist! PDF ist angesagt), die Bild im Dokument sind lediglich 
Verknüpfungen auf sein C:\himmelarschundzwirn\....
Er war nach mehrmaliger Aufforderung NICHT in der Lage, mir die 
fehlenden Bilder zuzusenden und versteifte sich drauf, dass es wohl an 
meinem PC liegen müsse, bei IHM gings ja...

Und dann diese penetranten Abfragen nach sämtlichen persönlichen Daten 
wenn man nur mal was über die Wohnung/das Haus wissen will. Gräßlich.

Und dann legen viele noch eine Arroganz an den Tag dass einem nur noch 
schlecht werden kann dabei.

von Schwups... (Gast)


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>Was ich von diesen Pfeifen schon erlebt habe, steht in keiner Relation
>zu den verlangten "Courtagen".

Die nehmen eben das was der Gesetzgeber mal erlaubt hat. Manche
müssen damit dann lange auskommen und manche sind so erfolgreich
das die schwerreich geworden sind. Manche Gutverdiener haben eben
nicht Zeit und Geduld sich auf dem Wohn-und Häusermarkt umzusehen.
Dann wird eben ein Makler beauftragt. Leider nutzen auch faule
Vermieter diesen Service weil sie ja wissen das das der Mieter
zu zahlen hat und wundern sich das sich eine Vermietung lange hinzieht.
Dumm gelaufen eben weil die Leute teilweise unwissend sind,
aber Geld haben wie Heu.

>Und dann diese penetranten Abfragen nach sämtlichen persönlichen Daten
>wenn man nur mal was über die Wohnung/das Haus wissen will.

Damit sichern sich schlaue Makler ab.

Ein Vertrag kann auch mündlich zu Stande kommen. Vor Gericht müssen
beide Kontrahenten die Wahrheit sagen oder mit den Konsequenzen leben.
Bei den Maklern ist es dann nur eine Beweisfrage wenn eine Mieter
die Maklertätigkeit leugnet. Wenn der Mieter dann nicht beweisen kann
das er die Wohnung nicht besichtigt haben kann weil er krank oder
nachweislich im Urlaub weitab war kann der Makler gerichtlich Erfolg
haben.

von zwieblum (Gast)


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"Vor Gericht müssen beide Kontrahenten die Wahrheit sagen"

das gilt nur für vereidigte zeugen, der rest - incl. anwalt - darf lügen 
bis die balken brechen.

von Uhu U. (uhu)


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zwieblum schrieb:
> "Vor Gericht müssen beide Kontrahenten die Wahrheit sagen"
>
> das gilt nur für vereidigte zeugen, der rest - incl. anwalt - darf lügen
> bis die balken brechen.

Wenn du das "vereidigte" streichst, kommts hin. Zeugen müssen die 
Wahrheit sagen, ob vereidigt, oder nicht.

Und das mit dem "Rest" mag in einem Strafverfahren richtig sein, in 
einem Zivilprozeß nicht - dort könnte man sich leicht dem Vorwurf des 
Prozeßbetrugs ausgesetzt sehen.

Mit einem Zivilprozeß hätte man es hier zu tun.

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