Hallo,
ich möchte an mein Flugzeug ein Raucheffekt anbauen, habe eine Frage zur
Fernzündung.
Ich hatte früher zum Zünden dünnen Stahldraht verwendet und einen
Extra-Akku.
Ich würde gerne aus Gewichtsgründen auf den Extra-Akku verzichten, den
Antriebs(+Empfangs)-Akku herzunehmen ist wohl keine gute Idee.
Könnt ihr mir was empfehlen.
Ich dachte an eine Schaltung mit Kondensator (evtl Blitzkondensator aus
einer Kamera), wäre schön wenn sich ein Elektronik Begeisteter finden
würde.
Danke ooBrandy
nur so als idee, wie wäre es mit wolframdraht?
bzw. nimm doch ein altes fahrradlicht und entferne den Glaskolben.
Sobald du da spannund draufgibst hast du deine Zündquelle.
Aber keinen Unfug anstellen =)
Hab vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es um ein ferngesteuertes
Flugzeug geht.
Und mein eigendliches Problem ist die Spannungsquelle, da ich kein
zusätzliches Gewicht/Akku mitnehmen will, wäre eine Lösung mit einem
Kondensator gut.
Wenn ich den Antriebs/Empfänger - Akku verwende, gibt es durch den
Kurzschluss sicher ein Absturz :-)
Hängst du z.B. einen 1Ohm 1W Widerstand in Reihe, die Zündheizwendel
machst du aus Konstantan und und es kann keinen kurzschluss geben.
Vieleicht klappt auch Kohlefaserrowing als heizwendel, muss eben nur
genug Widerstand haben.
hallo
hast du dich schon im raketenmodell-bereich umgesehen?
ich glaube, das dort auch elektrische zünder verwendet werden.
ich habe früher auch kleine fahradbirnen verwendet. den glaskörper
beseitigt und das lämpchen mit schwarzpulver gefüllt und es vorsichtig
mit seidenpapier umhüllt. hat immer 100% funktioniert....niemals ne
fehlzündung.
das dadurch der flieger abstürzt ist sehr unwahrscheinlich.
gruß thomas
Hallo,
nimm doch ein kleines Piezo-Gas-Feuerzeug und drück mit einem Servo auf
den Knopf - da hast du Energie für hunderte Zündungen.
Sicherheitsbestimmungen gibt es wahrscheinlich keine dafür, aber wenn du
eh mit einer Zündschnur rumfliegst, spielt es keine Rolle, wie du die
zum Glimmen bringst, eine Landung im Heuschober löst so oder so ein
Grossfeuer aus. Vielleicht kannst du mit dem gleichen Servohebel bei
Richtungsumkehr einen Miniatur-Feuerlöscher auslösen.
Was die Fernsteuerung angeht: hier ist kürzlich ein grosses
Motorflugmodell mit Fernsteuerung in einem Kinderspielplatz
aufgeschlagen. Man kann den Müttern wohl nicht verdenken, dass sie sich
an die Behörden gewandt haben.
Gruss Reinhard
Das mit dem Piezo aus einem Gas-Feuerzeug wird kaum funktionieren. Der
Funke entzündet die Zündschnur allerhöchstens unzuverlässig. Zudem ist
es schwierig, den Funken auf die Zündschnur zu bekommen.
@ ooBrandy
> ... einen Extra-Akku.> Ich würde gerne aus Gewichtsgründen auf den Extra-Akku verzichten.
Da fehlen noch ein paar Eckdaten:
Was wiegt der Extra-Akku? Wie groß ist der?
Wie lange brauchst du welchen Strom, damit die Zündung sicher klappt?
> Stahldraht verwendet
Da wäre (wie bereits erwähnt) ein Widerstandsdraht sicher besser.
Ich würde an deiner Stelle in Richtung "Supercap" schauen. Mit 5F lässt
sich schon ganz hübsch Energie speichern.
Ich würd einen normalen 'Brückenzünder' verwenden, die sind frei
erhältlich und zünden zuverlässig bei relativ niedrigen strömen.
Gibt es beim Pyrotechnik Versender Deines Vertrauens.
Klaus schrieb:
> Das mit dem Piezo aus einem Gas-Feuerzeug wird kaum funktionieren. Der> Funke entzündet die Zündschnur allerhöchstens unzuverlässig. Zudem ist> es schwierig, den Funken auf die Zündschnur zu bekommen.
ich meine ja auch nicht den Funken, sondern die Gasflamme.
Gruss Reinhard
Must eben sehr dünnen Draht (Cu-Litze) nehmen, und den spiralförmig z.B.
um eine Stecknadel wickeln (viel Widerstand auf kleinem Raum =>viel
Hitze) und mit einem CR-Glied oder Induktiv den Einschaltstrom dämpfen.
Dann z.B. Schwarzpulver verwenden, um das kleine Feuer der Anzünders auf
die Zündschnur zu übertragen.
Die Verwendung von "Schwarzpulver" ist unsinnig.Das ist ein
Masseexplosionfähiger Stoff ,es macht bei Zündung richtig Bummm.Der
Erwerb und der Umgang erfordert übrigens eine Genehmigung gemäss § 27
des Sprengstoffgesetzes.Die Rauchentwicklung bei der Detonation von
Schwarzpulver ist zwar beachlich,aber vom Modellflugzeug wird bei einem
dadurch ausgelösten Absturz nicht viel übrig bleiben.Publikumswirksam
dürfte solch ein Ereignis aber durchaus sein.
Genau, Brückenzünder ist das Stichwort:
http://www.raketenmodellbautechnik.de/produkte/Zubehoer/zuender/start.htm
Die Dinger lösen bereits mit einem 9 V Block aus, ich hatte auch mal
etwas gebaut das mit einem AVR der mit einer 3 V Knopfzelle betrieben
wurde, und einer Ladungspumpe einen 330 µF Elko auf etwa 10 V aufgeladen
hat und dann mit einem MOSFET gezündet.
Stefan
nachtlicht schrieb:> Aber keinen Unfug anstellen =)ooBrandy schrieb:> Hab vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es um ein ferngesteuertes> Flugzeug geht.
Eben deshalb ...
Ich hab früher für meine zweistufigen (Sylvester-)raketen immer einfache
1/4W-Kohleschichtwiderstände genommen.
Wenn man die schön in die Rauchpatrone drückt, sollte das problemlos
gehen.
Chris D.
Ich würde versuchen, einen "robusten" Widerstandsdraht zum Glühen zu
bringen, z.B. einen Konstantandraht.
Das Problem hierbei ist der geringe Widerstand eines solchen Drahtes.
Eine Lösung des Problems könnte eine Impedanzanpassung in Form eines
Schaltwandlers sein. Ich denke da z.B. konkret an eine
Gegentaktanordnung ("astabiler Multivibrator") welcher direkt im
Gegentakt zwei Wicklungen eines (kleinen!) Trafos ansteuert, dessen
Ausgangswicklung wenig Spannung aber viel Strom zur Verfügung stellt.
Im Endeffekt sprechen wir wahrscheinlich von einer Leistung, die nicht
viel höher ist als 10W, was dann eine Stromaufnahme der Anordnung von
vielleicht 1-2 Ampere ergäbe. Harmlos für einen Antriebsakku.
>Die Verwendung von "Schwarzpulver" ist unsinnig.Das ist ein>Masseexplosionfähiger Stoff ,es macht bei Zündung richtig Bummm.Der>Erwerb und der Umgang erfordert übrigens eine Genehmigung gemäss § 27>des Sprengstoffgesetzes.Die Rauchentwicklung bei der Detonation von>Schwarzpulver ist zwar beachlich,aber vom Modellflugzeug wird bei einem>dadurch ausgelösten Absturz nicht viel übrig bleiben.Publikumswirksam>dürfte solch ein Ereignis aber durchaus sein.
Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht
gedämmt/eingeschlossen ist.Auserdem war es nur als Zündhilfe gedacht,
und dazu braucht man nur eine Prise ...
Jens G. schrieb:> Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht> gedämmt/eingeschlossen ist.Auserdem war es nur als Zündhilfe gedacht,> und dazu braucht man nur eine Prise ...
Dazu sollte man aber auch sagen dass, abhängig von der Menge, SP gerne
auch mal nicht mehr "ganz gemütlich" abbrennt. Stichwort:
Selbstverdämmung. Die Einstufung massenexplosionfähig (ADR 1.1D) hat
schon ihre Gründe.
Kleine Mengen losen Schwarzpulvers sind da vergleichsweise gutmütig, nur
ändert das nichts an der juristischen Situation.
Gruß,
Reinhard
Jens G. schrieb:> Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht> gedämmt/eingeschlossen ist.
Dann hast du sicherlich mal eine alte Patrone aufgemacht und stufst
deren Inhalt als Schwarzpulver ein (weil es ja auch schwarz
aussieht).Seit etwa 1880 wird in Patronen nur noch NC-Pulver
verwendet,NC=Nitrocellulose,dieses ist nicht masseexplosionsfähig und
brennt ohne Ummantelung gemütlich ab.In einer Patrone ist es ummantelt
und das Geschoss ist der "Deckel" welcher beim Abfeuern wegfliegt.Dabei
entsteht ein Gasdruck von etwa 3-4000 Bar.Richtiges Schwarzpulver
verbrennt ohne Ummantelung explosionsartig und entwickelt mit
Ummantelung auch nur 5-600 Bar Gasdruck.Die Läufe meiner
Vorderladerwaffen sind nur bis 700 Bar zugelassen.Wenn ich da NC-Pulver
reinfüllen würde müsste ich schon Suizidgedanken haben .
Das Wort "Schwarzpulver" wäre hier wohl genauer zu definieren. Eine
Mischung aus Holzkohlepulver, Kaliumnitrat (Salpeter) und Schwefel wird
i.d.R. so bezeichnet. Egal wie gut das Mengenverhältnis ausgewogen, die
Bestandteile getrocknet, im Mörser pulverisiert und gemischt wurden,
eine heftige Explosion erzeugt man damit nicht, sofern der Stoff nicht
von einem Druckgefäß umschlossen wird.
Ich habe in meiner Jugend als experimentierfreudiger Chemie-Fan viel
Zeit damit verbracht, die optimale Mischung zu finden und endlos
rumexperimentiert. Mit Kaliumnitrat erhält man immer ein recht friedlich
abbrennendes Gemisch. Interessant wird das ganze beim Ersatz von
Kaliumnitrat durch Kaliumchlorat! Das wird dann echt gefährlich und
verpufft auch ohne Druckgefäß heftig. Durch einen Hammerschlag entzündet
es sich sogar ohne Erhitzung. Das wäre z.B. eine gute Lösung, wenn man
auf thermische Zündung verzichten und eine mechanische Zündung nutzen
will. Durch die richtige Mischung von Kaliumchlorat und Kaliumnitrat
kann man den Zünd- und Verbrennungsvorgang sehr gut steuern.
Gefährlicher wird es mit einer Mischung aus Schwefel und Kaliumchlorat
(lässt sich durch leichten Schlag entzünden) und noch gefährlicher mit
rotem Phosphor und Kaliumchlorat (zündet nach einiger Zeit schon durch
sanfte Berührung mit dem Finger). Von Letzterem ist dringend abzuraten,
da es heftigst explodiert und es schon Todesfälle gab. Die Mischung ist
völlig unkontrollierbar und reaktiver als Nitroglycerin. Ich habe mich
mal verstiegen, damit zu experimentieren und das Experiment endete für
mich damals im Krankenhaus. Und das bei nur einem Gramm Gemisch.
Aber: Durch Experimente mit Mischungen aus oben genannten Substanzen
kann man die Zündenergie und die Verbrennungsgeschwindigkeit
hervorragend steuern. Man fängt auf der sicheren Seite mit klassischem
Schwarzpulver an und nähert sich dann langsam durch Beimischung von
Kaliumchlorat und/oder evtl. wenig(!) Phosphor der optimalen Mischung
an. Immer nur mit Mengen kleiner 0,5 Gramm experimentieren, Gehörschutz,
Schutzbrille und dicke Nitril- oder besser Schweißer-Handschuhe tragen!
Dann kann dabei nichts passieren.
Gruß, Volker
Volker U. schrieb:> Aber: Durch Experimente mit Mischungen aus oben genannten Substanzen> kann man die Zündenergie und die Verbrennungsgeschwindigkeit> hervorragend steuern. Man fängt auf der sicheren Seite mit klassischem> Schwarzpulver an und nähert sich dann langsam durch Beimischung von> Kaliumchlorat und/oder evtl. wenig(!) Phosphor der optimalen Mischung> an. Immer nur mit Mengen kleiner 0,5 Gramm experimentieren, Gehörschutz,> Schutzbrille und dicke Nitril- oder besser Schweißer-Handschuhe tragen!> Dann kann dabei nichts passieren.
Das "Nichts passieren" mag wenn WIRKLICHG ausreichend Vorsicht und nur
Kleinstmengen genommen werden für den Aspekt der Körperlichen
Unversehrtheit gelten. NICHT aber für Rechtliche Dinge.
Vor wenigen Jahren wurde das Sprengstoffrecht in wesentlichen Punkten
abgeändert. Seit diesem Zeitpunkt ist JEDER Umgang mit Explosionsfähigen
oder Pyrotechnischen Gemischen ohne Erlaubniss oder vorliegen einer der
geltenden Ausnahmen sofort eine Straftat. Eine Untergrenze GIBT es nicht
mehr. Selbst das "Durchbrechen" eines frei verkäuflichen Böllers um den
als "Sprüher" zu zünden ist damit Strenggenommen schon betroffen. Es
wurden im Rahmen der HD - Welle schon Verfahren eröffnet weil jemand die
aus EINEM Chinaböller entnommene Menge einfach nur ausserhalb des
"Böllers" zuhause liegen hatte.
Davor waren selbstgebaute Böller, selbst größere, nur eine OWI solange
dadurch niemand Unbeteiligtes gefährdet und keine Sachbeschädigung
hervorgerufen wurde.
Das sollte man unbedingt dazu erwähnen. Alleine schon die Beschaffung
der weiter o.G. Grundsubstanzen beim falschen Händler -selbst in
Kleinmengen- kann einen Überraschungsbesuch bewirken.
In der Sache gebe ich dir und anderen aus technischer Sicht natürlich
Recht natürlich recht. Wer mit modizifierten miniglühlämpchen und Mengen
unter 0,1g Schwarzpulver hantiert braucht sicher nicht befürchten das es
seinen Modellflieger in einer Riesenexplosion zerreisst.
Wer mit Sachkenntniss und Mengen DEUTLICH unterhalb der 1g Gramm grenze
Experimentiert könnte auch das Risiko beim Experimentieren ohne
Spezialkenntnisse im umgang auf den Speziellen Stoff auf ein gut
beherschbares Maß drücken, wobei aber doch wenn es nur um die Zündquelle
der Rückgriff auf SP aus dem ganzen jahr schon an Jugendliche frei
verkäuflichen "FEuereffekte" wie Bienen oder Kreisel, die teilweise mehr
SP enthalten als kleine und Mittlere Böller, nur einseitig unverdämmt,
viel naheliegender ist.
ABER:
All das ist doch völlig unnötig. Wozu dieses GEbastel und sich der
GEfahr einer evtl. Strafverfolgung für im Grunde völlig harmlose Dinge
aussetzen wenn man anstelle irgendwelche nicht genau zu definierender
Selbstbauzünder fertige Brückenzünder mit genau definierter
Auslöseschwelle ganz legal käuflich erwerben kann.
Gruß
Carsten
>Dann hast du sicherlich mal eine alte Patrone aufgemacht und stufst>deren Inhalt als Schwarzpulver ein (weil es ja auch schwarz>aussieht).Seit etwa 1880 wird in Patronen nur noch NC-Pulver
Nein (noch keine aufgemacht) und nochmal nein (ich stufe das nicht als
SP ein)
>Das Wort "Schwarzpulver" wäre hier wohl genauer zu definieren. Eine>Mischung aus Holzkohlepulver, Kaliumnitrat (Salpeter) und Schwefel wird>i.d.R. so bezeichnet. Egal wie gut das Mengenverhältnis ausgewogen, die>Bestandteile getrocknet, im Mörser pulverisiert und gemischt wurden,>eine heftige Explosion erzeugt man damit nicht, sofern der Stoff nicht>von einem Druckgefäß umschlossen wird.
So sehe ich das auch. Das Druckgefäßt könnte zwar auch das Pulver selbst
sein (Selbstverdämmung, wie schon von Reinhard R. angesprochen), aber
von solchen Mengen reden wir hier nicht, daß dies der Fall sein könnte.
Carsten:
Ich kenne das "neue" Sprengstoffrecht nicht. Aber hier handelt es sich
ja nicht um das Herstellen von Sprengstoffen, sondern um chemische
Experimente. Und da gibt es tausende von Experimenten, die Explosionen
zur Folge haben können. Genauso wie es im Haushalt unzählige Stoffe
gibt, die richtig "angerichtet" heftige Explosionen herbeiführen können.
Von Gas- oder Mehlexplosionen mal ganz abgesehen. Und die frei
verkäuflichen Silvester-Böller sind um ein vielfaches gefährlicher als
fast jedes Chemie-Experiment. Das, was da zu Silvester sowie davor und
danach legal auf den Straßen stattfindet, ist tausendmal gefährlicher,
als das Anzünden jeder Dose Schwarzpulver. Das Sprengstoffrecht macht
sich mit solchen Regeln allenfalls lächerlich (wenn sie denn so sind -
ich weiß es nicht). Wer alles und jeden kriminalisiert, jeden Furz
regelt, wird am Ende erleben, dass keiner sich mehr um die Gesetze
kümmert. Der Zustand ist ja im Prinzip schon erreicht. Die Gesetze
dienen dann nur noch dazu, rein willkürlich politisch unliebsame
Mitbürger zu "liquidieren", weil ja alles und jedes strafbar ist.
Russland ist ein Paradebeispiel dafür. Ich bin nicht ganz sicher, ob
auch in Deutschland dieses politische Ziel verfolgt wird.
Vor 30 Jahren, als ich experimentiert habe, gab es hier einen sehr gut
sortierten Chemikalienhandel, der alles in jeder Menge an privat
verkauft hat. Nur für hochgiftige Stoffe musste man einen Ausweis
vorlegen und einen Verwendungszweck angeben. Die Freiheit im Handel
führt zur Experimentierfreudigkeit wissbegieriger Jugendlicher. Dass
auch Kriminelle davon profitieren können, lässt sich nicht verhindern.
Auch nicht durch noch so scharfe Gesetze. Diese treffen immer nur die
harmlosen Bürger und niemals die Kriminellen!
Das Sprengstoffrecht selbst kann wohl kaum chemische Experimente
verbieten. Hinzu kommt, solange ich auf meinem privaten Grundstück
experimentiere und bei den Experimenten kein Außenstehender gefährdet
wird, hat dies den Staat überhaupt nicht zu kümmern. So weit die
Theorie. Aber mir ist durchaus bewusst, dass wir uns mittlerweile in
einem Kontroll- und Überwachungsstaat befinden, in dem erstmal jeder
Bürger ein potenzieller Straftäter ist, bis durch Abhören und
Ausspionieren das Gegenteil bewiesen wurde. Die Politiker und viele
Behördenvertreter gehen - wie alle Menschen - eben davon aus, dass die
Mitbürger ebenso kriminelle, geistesgestörte und verantwortungslose
Psychopathen sind, wie sie selbst. Tatsache ist aber, dass über 90%
aller Menschen weniger gestört sind, als die meisten Politiker ;). Die
DDR hat für all dies ja genügend Paradebeispiele geliefert. Leider hat
sich mittlerweile der Westen der DDR angeglichen und nicht umgekehrt.
Wir brauchen ja auch keine Stasi mehr, weil wir die perfekte Abhör- und
Überwachungstechnik haben (der Bericht in "Fakt" gestern abend war da
auch sehr aufschlussreich).
Ich bin gespannt, ab wann wir Klo-Reiniger und Zucker nur noch gegen
Vorlage des Personalausweises und Nutzungsberechtigung kaufen dürfen.
Tschö, Volker
Sodele, ich habe mir mal die Chemikalien-Verbotsverordnung
(ChemVerbotsV) und das Chemikaliengesetz angeschaut. Genau heißt es
"Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens
gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem
Chemikaliengesetz". Es ist bei weitem nicht so wild, wie von Carsten
beschrieben. Strafbar macht sich nach dem Chemikaliengesetz nur der, der
bestimmte Stoffe an Dritte abgibt(!), aber nicht der, der damit
experimentiert. Strafbar sind zudem nur Experimente, die die Umwelt
verunreinigen oder gefährden. Alle anderen illegalen Tätigkeiten werden
nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ein Sachkundenachweis ist darüber
hinaus nur für Stoffe nötig, die als toxisch klassifiziert sind. Da hat
sich etwas geändert, denn dieser Nachweis war früher nicht nötig. Damals
habe ich noch 100 Gramm hochgiftiges Quecksilber-(II)-chlorid erwerben
dürfen. Die neuen, geänderten Vorschriften beziehen sich vorwiegend auf
sogenannte "Biozid-Produkte", also Stoffe, die die Umwelt gefährden
können.
In der Verordnung heißt es:
=========================================================
§ 1 Verbote
(1) Das Inverkehrbringen
1. von Stoffen und Zubereitungen, die in Spalte 1 des Anhangs bezeichnet
sind, sowie
2. von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die diese freisetzen
können oder enthalten,
ist in dem in Spalte 2 des Anhangs genannten Umfang nach Maßgabe der in
Spalte 3 des Anhangs aufgeführten Ausnahmen verboten.
(2) Die Verbote gelten nicht für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs.
2 Satz 1 des Chemikaliengesetzes aufgeführten Stoffe, Zubereitungen und
Erzeugnisse sowie für Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die
1. zu Forschungs-, wissenschaftlichen Lehr- und Ausbildungszwecken sowie
Analysezwecken in den dafür erforderlichen Mengen oder
2. zur ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallverwertung in einer dafür
zugelassenen Anlage oder zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung
in den Verkehr gebracht werden, sofern in Spalte 3 des Anhangs nicht
etwas anderes bestimmt ist.
=========================================================
Ganz wichtig ist Absatz (2), Satz 1. Wer also Chemikalien erwirbt, um
damit in seinem Kämmerlein Experimente für Fortschungszwecke zu machen,
der darf dies auch weiterhin tun und auch damit experimentieren, ohne
sich strafbar zu machen.
Auch der jugendliche Forscherdrang ist dadurch also abgedeckt. Und so
war es auch schon zu der Zeit, als ich experimentiert habe.
Es gibt im Chemikaliengesetz keine Passage, die das Experimentieren mit
Explosivstoffen verbietet. Ich konnte jedenfalls keine finden. Im
Gegenteil, das Gesetz lässt sich ausgiebig auf Vorsorge-, Verhütungs-
und Sicherheitsmaßnahmen ein. So wie es auch früher schon war. Neu sind
nur die scharfen Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen. Und diese
stehen wohl außer Frage.
Tschö, Volker
Noch zur Ergänzung. Die "Herstellung" der im Sprengstoffgesetz
bezeichneten Explosivstoffe bezieht sich lediglich auf die gewerbliche
Herstellung, nicht auf die Zubereitung für private Experimente. Das
Sprengstoffgesetz kommt bei privaten Experimenten also überhaupt nicht
zur Anwendung. Dort gilt das Chemikaliengesetz (wie oben schon
beschrieben).
Sprengstoffgesetz (SprengG), §3:
(3) Im Sinne dieses Gesetzes ist
Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die einen
explosionsgefährlichen Stoff gestaltet oder herstellt oder einen
explosionsgefährlichen Stoff gestalten oder herstellen lässt, um ihn
unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr zu bringen.
Als Hersteller gilt auch derjenige, unter dessen Namen oder Firma der
explosionsgefährliche Stoff vertrieben oder anderen überlassen wird und
der die Verantwortung dafür übernimmt, dass der Stoff entsprechend einer
auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung gekennzeichnet und
verpackt ist.
Volker U. schrieb:> Sodele, ich habe mir mal die Chemikalien-Verbotsverordnung> (ChemVerbotsV) und das Chemikaliengesetz angeschaut. Genau heißt es> "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens> gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem> Chemikaliengesetz". Es ist bei weitem nicht so wild, wie von Carsten> beschrieben. Strafbar macht sich nach dem Chemikaliengesetz nur der, der> bestimmte Stoffe an Dritte abgibt(!), aber nicht der, der damit> experimentiert.> ...> Tschö, Volker
Alles schön und gut, ABER:
Das die Chemikalienverbotsverordnung regelt nur den Verkehr mit
Chemikalien...
Die Rechtsnorm die hier einschlägig ist hast du ja geflissentlich
Ignoriert, es handelt sich dabei um:
Das Sprengstoffgesetz
Die erste Sprengverordnung,
die zweite Sprengverordnung
und die dritte Sprengverordnung
Nehme dir diese Vorschriften doch bitte auch mal zur Brust!
Und danach google mal mit den Suchwörtern "HD welle Chemie" und gehe mal
die Ergebnisse durch. Nachdem du dieses dann getan hast darfst du gerne
noch deinen Realnamen und Adresse hierlassen für alle die aufgrund
deiner Entwarnung dann doch hochgenommen wurden um sich von dir die
Verfahrenskosten erstatten zu lassen.
In der Sache hast du natürlich recht, die Vorschriften SIND Lächerlich.
Es ist völlig Unverständlich warum jemand Erlaubnissfrei problemlos
hunderte Böller mit einigen Gramm SP pro Böller kaufen und abbrennen
darf, er faktisch aber schon für das herstellen von 0,5g SP im Rahmen
eines Chemieversuches einer Straftat belangt werden kann. Selbst das
HErstellen EINER Wunderkerze ist ohne Erlaubniss eine Straftat. (Für
Schulversuche im Rahmen der Naturkendefächer und solchen im Rahmen des
Studiums mussten deshalb ja sogar Ausnahmetatbestände eingeführt
werden)
Da hätte eine eine Untergrenze. die ja ruhig im unteren einstelligen
Grammbereich liegen dürfte, definitiv rein gehört!
Das es so ist, das kannst du in Zahlreichen Berichten seit JAhren
nachlesen. Auch da wird immer wieder mit de rFreiheit der Forchung und
Lehre argumentiert, hilft aber nichts. Es ist Schwachsinn, aber leider
fakt.
Gruß
Carsten
Edit,
OK, du hast das Sprengstoffgesetz gefunden...
Nun noch die Sprengverordnungen durchsehen und googlen...
Dann wird dir auch ein Licht aufgehen.
Und noch etwas:
Der obige Gesetzesauszug sagt nur wer "Hersteller" im Sinne des Gesetzes
ist. Stellst du aber im Rahmen eines Experimentes selbst Sprengstoff
her, dann übst du immer noch den UMGANG damit aus...
Gruß
Carsten
Carsten Sch. schrieb:> Edit,>> OK, du hast das Sprengstoffgesetz gefunden...> Nun noch die Sprengverordnungen durchsehen und googlen...> Dann wird dir auch ein Licht aufgehen.
Die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz regeln nur die Details und den
Gültigkeitsbereich des Sprengstoffgesetzes genauer (z.B. Abschnitt I -
Anwendungsbereich des Gesetzes, oder Vertrieb und Überlassung von
Explosivstoffen an Dritte). Abschnitt I-V regeln also nur die Anwendung
des Gesetzes im Detail. Da das Gesetz über den Verordnungen steht und
nur die gewerbliche Herstellung und den Vertrieb/Überlassung regelt,
sind m.E. auch die dem Gesetz untergeordneten Verordnungen nur darauf
anwendbar.
Vereinfacht: Das Sprengstoffgesetz gilt nur für das Gewerbe, nicht für
Privatpersonen. Daher können auch die Durchführungsverordnungen nur für
das Gewerbe gelten.
Ich finde weder im Gesetz noch in den Verordnungen einen einzigen Satz,
der Privatpersonen die Herstellung eines Explosivstoffes im Rahmen von
Experimenten verbietet. Es wird nur von "Pyrotechnischen Gegenständen"
gesprochen. Ein Chemieexperiment fällt aber nicht darunter.
Übrigens steht dort auch folgendes: Das Sprengstoffgesetz ist nicht
anzuwenden auf den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen
Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern
verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern
verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe. Das bedeutet, dass der
Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und
Phosphor frei sind. Denn diese werden bei Sicherheitszündhölzern
verwendet und sind der Hauptbestandteil aller privat hergestellten
Sprengstoffe.
Im übrigen kommt man auf die Idee, dass diese Verordnung von
Standesorganisationen und Unternehmen geschrieben wurde, da explizit
eine Reihe einzelner Unternehmen aufgeführt sind, für die all die
Vorschriften nicht gelten. Ich halte das für verfassungswidrig, da es
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Gesetze müssen
grundsätzlich für alle gelten, Einzelausnahmen sind unzulässig. Dazu
gibt es sogar ein Verfassungsgerichtsurteil.
> Und noch etwas:> Der obige Gesetzesauszug sagt nur wer "Hersteller" im Sinne des Gesetzes> ist. Stellst du aber im Rahmen eines Experimentes selbst Sprengstoff> her, dann übst du immer noch den UMGANG damit aus...
Dann gilt aber wieder das Chemikaliengesetz und das erlaubt den Umgang
für Experimente.
Was die Hausdurchsuchungen betrifft, gibt es einige Dinge zu sagen.
Keiner schreibt, was ihm genau vorgeworfen wurde (gegen welches Gesetz
er verstoßen haben soll). Ich nehme daher an, dass es um den Verdacht
der Bildung einer terroristischen Vereinigung ging oder um die
gewerbsmäßige Herstellung von Sprengstoffen. Keiner der Betroffenen
schreibt auch, wie die jeweiligen Verfahren ausgegangen sind, oder ob
sie nicht sämtlich eingestellt wurden.
Ich glaube nicht, dass die Durchsuchungen deshalb durchgeführt wurden,
weil man die Durchführung chemischer Experimente vermutete. Ich denke,
da werden einige Leute kiloweise Chemikalien bestellt haben. Das macht
den Staat natürlich neugierig ("was ich selber denk und tu...").
Mir ist das irgendwie alles zu schwammig und unkonkret. Ich bin nach wie
vor der Meinung, dass weder das Chemikaliengesetz noch das
Sprengstoffgesetz für private Experimente eine Bedeutung haben.
Tschö, Volker
@ Autor: Volker U. (volkeru) ,
ich finde deinen beitrag recht schön und gut.
Das ist doch sozusagen Zündstoff für Nachdenker.
Gleichzeitig ist es Gift für die ewigen Gegenredner und Gesetzerklärer,
die da bei einer einfachen Frage von Autor: ooBrandy (Gast)
"Wie Zündschnur elektrisch zünden?" schon wieder ihre Notitzbücher
zücken und erklären müssen wie verwerflich sowas ist.
Ich bin sicher, dass wir alle zünden können wenn wir wollen...
Allerdings wird die Moral und Weisheit dagegen stehen.
Bei den Moralaposteln im Forum wäre ich mir allerdings nicht so sicher
ob die sich wirklich unter Kontrolle hätten.
Um aber nochmal auf die Ursprungsfrage von Autor: ooBrandy (Gast)
zurückzukommen:
Was du eigentlich benötigst ist ein sogenannter Initialzünder.
Du must also eine geringe Energie in eine etwas höhere Energie
transformieren um dann die Energie zu haben deinen eigentlichen
Vorgang in Gang zu setzen.
Wenn du also das Köpfchen eines Streichholzes mit einem sehr
dünnen Draht umwickelst wird ein kleiner Strom ausreichen
um das Phosphorköpfchen in Brand zu setzen.
Diese reaktion reicht dann für den rest.
Zum Thema Initialzünder fällt mir ein:
Man kaufe eine JodJodkali Lösung zum sogenannten "Stärkenachweis"
und gebe in die braune Flüssigkeit soolange Ammoniaklösung
(Salmiakgeist)
bis die Fklüssigkeit klar wird.
Ein schwärzlicher Niederschlag setzt sich dann unten ab.
Dann giesse man die Flüssigkeit durch einen Melitta-Kaffefilter.
Im Kaffefilter ist dann der schwärzliche Niederschlag gefangen.
Bisher ist der Stoff vollkommen harmlos.
Nun trocknet man das Filterpapier über einige Tage an der Luft.
Dann ist es sehr Reaktiv. Ein Fingerstreich oder nur ein Knicken des
papieres führt sofort zur Explosion. Allerdings ist diese Explosion
sehr klein und eher mit Knallplättchen zu vergleichen.
In einer meiner Schulen wurde das Zeug immer Freitags angerührt
und dann feucht in die Schlösser der Klassenzimmertüre eingeschmiert.
Über das Wochenende konnte es trocknen und am Montag hat der Lehrer
durch einführen des Schlüssels dann einen Knalleffekt ausgelöst.
.. und wenn Ihr alle lieb seid erzähle ich euch demnächst
wie man aus Aceton, Brom etc richtiges Tränengas machen kann.
Gruss Klaus
Großartig, Klaus! :-)
Kennst du das Buch von Arendt/Dörmer "Technik der Experimentalchemie"?
Ein großartiges Werk! Die Bibel aller Chemielehrer und
Experimentierbegeisterter. Ich habe es mir damals gekauft. Irgendwo muss
es noch rumfliegen ;). Das würde ich allen ans Herz legen, die
Experimente planen oder durchführen wollen. Nach dem, was hier
geschrieben wurde, müsste es eigentlich auf dem Index der verbotenen
Schriften stehen :-))).
Gruß, Volker
Volker U. schrieb:> Kennst du das Buch von Arendt/Dörmer "Technik der Experimentalchemie"?
Nein das kenne ich nicht. Offenbar war in meiner Schulzeit (sagen wir
mal 1975) das Herstellen von Nitroglizerin und Tränengas noch
Allgemeinbildung.
Das hat sich wohl geändert da dumme Leute besser zu kontrollieren sind.
Man traut heutzutage nicht mehr den Wissenden und deren Moral und
versteckt
lieber das Wissen.
Klaus
p.s.
Für mich war es wichtig alles zu wissen und die Macht zu haben es nicht
zu tun.
NEIN NEIN NEIN...
Deine Auslegung enthält so viele Fehler und völlig abwegige
Schlussfolgerungen das es sich fast nicht lohnt darauf näher einzugehen.
Un mur mal die offensichtlichsten Beispiele zu nennen:
Volker U. schrieb:> Übrigens steht dort auch folgendes: Das Sprengstoffgesetz ist nicht> anzuwenden auf den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen> Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern> verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern> verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe. Das bedeutet, dass der> Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und> Phosphor frei sind. Denn diese werden bei Sicherheitszündhölzern> verwendet und sind der Hauptbestandteil aller privat hergestellten> Sprengstoffe.
Wie kommst du auf das schmale Brett das der von dir zitierte passus auch
nur Ansatzweise bedeutet dass der Umgang und der Handel mit
Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und Phosphor frei sind?
Darf ich dir die REchnung für meine -jetzt- Kaffeverschmierte Tastatur
schicken? Mir ist da beim lesen dieses Abschnittes ein Missgeschick
passiert?
Dieser Abschnitt bedeutet etwas völlig anderes. Es bedeutet genau das
was da steht: Er erlaubt den Handel und Umgang mit (fertig produzierten)
Streichhölzern für jedermann- NICHTS weiter. Wenn dieser passus nicht
währe würde entweder JEDES Anzünden eine Straftat darstellen oder aber
alle Streichhölzer müsste eine Kennzeichnung "BAM I" haben, de
rnatürlich umfangreiche Prüfungen vorrausgehen.
Prinzipiell sind die von dir genannten Stoffe natürlich auch vom
Privatmann legal zu kaufen. Einige davon unterliegen aber einer
besonderen Überwachung. Insbesondere Kaliumchlorat und Kaliumnitrat,
aber auch die entsprechenden NAtriumverbindung sind Nachweispflichtig.
Die bekommst du nur gegen Ausweis und Endverbleibserklärung! Also
definitiv alles andere als Frei.
Gereglet ist dies in der Chemikalienverbotsverordnung die du so gerne
hier Anführst. Und diese Chemikalienverbotsverordnung hat überhaupt
NICHTS mit privaten Experimenten zu tun. Schon gar nicht erlaubt sie
diese. Sie regelt die Abgabe von Chemikalien. NICHTS WEITER.
Und das das Sprengstoffgesetz nur den gewerblichen Bereich regelt ist
wohl der Größte Blödsinn. ICh verzichte hier mal auf den Fullquote des
§1. In dem ist Geregelt wo das Gesetz Anwendung findet. Und da steht
NICHTS von einer Einschränkung auf gewerbe. Wenn du dich damit ernsthaft
beschäftigt hättest, dann hätte dir das aber spätestens bei den passagen
Klar werden müssen wo zum Beispiel geregelt ist wer welche Treibsätze
für Modellbausätze erwerben, aber auch Abbrennen kann. Oder was
Böllerschützen (z.B. für Brauchtum/Schützenvereine) an NAchweisen
Liefern müssen.
Das Abfeuern von Modellraketen ist sicher kein Gewerbe.
Und auch die Sprengverordnungen... In der ersten Sprengverordnung ist
z.B. der umgang mit den Erlaubnisfreien Feuerwerkskörpern geregelt und
Straffrei gestellt wenn diese die BAM I oder II Kennzeichnung tragen.
Allerdings einschränkend bei BAM II auch wer die TATSÄCHLICH Anzünden
darf und in welchem ZEitraum das nur erlaubt ist. ISt jetzt deiner
Meinung nach jeder der zu Silvester böllert ein Gewerbetreibender?
Volker U. schrieb:> Was die Hausdurchsuchungen betrifft, gibt es einige Dinge zu sagen.> Keiner schreibt, was ihm genau vorgeworfen wurde (gegen welches Gesetz> er verstoßen haben soll). Ich nehme daher an, dass es um den Verdacht> der Bildung einer terroristischen Vereinigung ging oder um die> gewerbsmäßige Herstellung von Sprengstoffen. Keiner der Betroffenen> schreibt auch, wie die jeweiligen Verfahren ausgegangen sind, oder ob> sie nicht sämtlich eingestellt wurden.
OH DOCH... Einige schreiben dazu einiges... Und denen WIRD (auch) GENAU
das vorgeworfen was du so laut bezweifelst. Es sind ja sogar
(Anonymisierte) Verfahrensunterlagen wie die Strafanzeige in sNetz
gestellt worden.
Auch zum Ausgang gibt es genügend Meldungen. Von MASSIGEN Einstellungen
des absolut größten Teils über einige Bussgelder im unteren Bereich für
Schwarzpulvermengen kleiner als in EINEM Böller bis hin zu GANZ WENIGEN
größeren Bußgeldern.
Viel schwerer wiegt aber das weit über tausend HAushalte durchsucht
wurden und neben dem unangenehmen Eingriff in die intimsten
Lebensbereich auch vielfach noch PCs und Datenträger teilweise für
MONATE beschlagnahmt wurden. Ach ja, Es gab wohl deutlich mehr
Verurteilungen aufgrund von Zufallsfunden wie illegale/runtergeladene
Software oder kleinstmengen von "verbotenen Stoffen der softeren Art"
für den Eigenbedarf als wegen dem Tatvorwurf selbst.
Alle Betroffenen haben nichts weiter gemacht als bei einem Händler der
leider auf seiner WEbsite Anleitungen für die Genau von dir
beschriebenen Schulversuche hatte irgendwelche Chemikalien bestellt.
TEilweise nicht mal etwas was auch nur Entfernt mit de rHErstellung
gefährlicher Stoffe zu tun hat. Aufgrund der Versuchsanleitung und weil
der Händler ebend auch die Chlorate und Nitrate die so gerne genommen
werden im Programm hat haben die ALLEN Kunden, -DIE JA VÖLLIG LEGAL
GEKAUFT HABEN- unterstellt das die solche Versuche machen wollten. Mit
Terrorrismusverdacht hatte das gar nichts zu tun.
Es waren übrigens auch elektroniker betroffen die da lediglich die
Chemikalien für die Leiterplattenherstellung gekauft haben. ICh war zum
Glück nicht betroffen da ich meine Leiterplatten-Chemiekalien über einen
(hoffentlich) Seriöseren Händler beziehe. Aber es hätte auch mich wie
jeden anderen der seine Leiterplatten selbst herstellt oder irgendeine
andere spezielle Chemikalie, z.B. als Reinigungsmittel benötigt auch
treffen können.
Und selbst wenn das Verfahren am Ende eingestellt wird, kann man ja
nicht sagen : So schlimm war es ja nicht! Der Eingriff ist passiert,
einige nehmen das locker andere nicht. Auch die Wirkung auf Partnerin
oder Kinder sollte man bedenken.
Und alleine schon durch die Beschlagnahme der Rechner und Datenträger
kann ein riesiger verlust entstehen. Wenn jetzt jemand Selbstständig ist
und zuhause al sein eEntwicklungen, Programme, Pläne, Kundendaten auf
dem REchner hat und man nimmt das mal für sechs Monate ersatzlos weg.
Das kann ganze Projekte zum Platzen bringen und ernsthafte Folgen für
die Existenz haben. Nicht alle benutzen den Computer nur zum Spielen...
Und auch die Datensicherung hilft da herzlich wenig. Die Datenträger hat
man ja auch alle Mitgenommen... (Wobei ich bei wichtigen PRojekten
mittlerweile dazu übergegangen bin zumindest die Arbeitsergebnisse
"extern" zu sicher. Bei weniger kritischen Sachen verschlüsselt Online,
bei Sachen wo die Datensicherheit etwas höher sein sollte als
regelmäßige SicherungsCD beim meinen Eltern ein paar Häuser weiter. -
Aber weniger aus Angst vor einer HD- als zur Vorsicht um im Falle eines
Wohnungsbrandesbrandes -oder selbst wenn man befristet die Wohnung nicht
betreten kann- noch zugriff auf eine Sicherung zu haben.)
> Ich glaube nicht, dass die Durchsuchungen deshalb durchgeführt wurden,> weil man die Durchführung chemischer Experimente vermutete. Ich denke,> da werden einige Leute kiloweise Chemikalien bestellt haben. Das macht> den Staat natürlich neugierig ("was ich selber denk und tu...").
Wie schon geschrieben: Diese EINIGE LEUTE waren über tausend. Da hat
auch Focus, Spiegel usw. später drüber berichtet.
Und wenn du mir imme rnoch nicht glaubst und auch die anderen Beiträge
nicht reichen, vielleicht ist Heise dir da eine verlässlichere Quelle
http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html>> Mir ist das irgendwie alles zu schwammig und unkonkret. Ich bin nach wie> vor der Meinung, dass weder das Chemikaliengesetz noch das> Sprengstoffgesetz für private Experimente eine Bedeutung haben.> Tschö, Volker
Mag sein das es dir zu schmammig ist. Mag sein du du der Meinung bis das
die beiden Rechtsnormen für private nicht gelten.
Aber die Richter und Staatsanwälte scheeren sich halt nicht im
geringsten um deine (ABSOLUT FALSCHE) Meinung und haben das auch schon
bewiesen in dem die fast 2000 Hausdurchsuchungen angeordnet haben und
diese auch durchführten.
Und DAHER BITTE:
Hör auf hier dein Unwissen zu verbreiten und mit offensichtlicher
Ahnungslosigkeit noch in Kauf zu nehmen das sich jemand der dann deinen
Beitrag ernst nimmt eines Morgens von einem Einsatzkommando aus dem Bett
geklingelt wird, das sämtliche Internetfähigen Geräte für Monate
beschlagnahmt werden und er tausende von Euros für Gerichts- und
Anwaltskosten zahlen muss weil er irgendwo schreibt das er sich eine
Wunderkerze hergestellt hat.
Es ist da keinerlei Interpretationsspielraum und keinerlei
Glaubenssache. ES IST PASSIERT UND PASSIERT IMMER NOCH! Es ist völlig
Schwachsinnig, total überzogen uns was weiß ich noch alles, aber selbst
die Herstellung oder der Umgang mit kleinsten Mengen von
Explosivstoffen ausserhalb der GENAU DEFINIERTEN EXPLIZITEN
AUSNAHMEREGELUNGEN ist eine Straftat! Alleine schon für den Verdacht
wirst du mit einer HD rechnen müssen.
Gruß
Carsten
@Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)
ich sehe, du regst dich sehr sehr auf. Sonst würdest du nicht
soviel Text produzieren.
Vielleicht hast du Angst vor Amaokläufern oder sowas.. aber
diese wollen wir hier nicht produzieren.
Sei nicht so verbissen... Bitte
Klaus
Klaus De lisson schrieb:> @ Autor: Volker U. (volkeru) ,> ich finde deinen beitrag recht schön und gut.> Das ist doch sozusagen Zündstoff für Nachdenker.> Gleichzeitig ist es Gift für die ewigen Gegenredner und Gesetzerklärer,> die da bei einer einfachen Frage von Autor: ooBrandy (Gast)> "Wie Zündschnur elektrisch zünden?" schon wieder ihre Notitzbücher> zücken und erklären müssen wie verwerflich sowas ist.>> Ich bin sicher, dass wir alle zünden können wenn wir wollen...> Allerdings wird die Moral und Weisheit dagegen stehen.> Bei den Moralaposteln im Forum wäre ich mir allerdings nicht so sicher> ob die sich wirklich unter Kontrolle hätten.
Meinst du (auch) mich mit Moralapostel und Gegenredner?
Wenn ja dann frage ich mich ob du nicht verstehen willst, ode rnicht
verstehen KANNST um was es geht.
ICh zumindest habe NIRGENDWO geschrieben das ich es schlimm finde oder
das es technische rSicht gefährlich ist wenn man mit dem Abrieb einiger
Streichholzköpfchen oder 1-2g Schwarzpulver sich Zünder baut.
Es geht hier wohl dem wenigsten darum irgendwie Moralapostel spielen zu
wollen oder jemanden solche experimente verbieten zu wollen so lange
diese mit Kleinmengen und Umsicht durchgeführt werden. Diese Experimente
waren bis vor Kurzem bestandteil der Versuchliste gängiger Chemiekästen
und haben dazu beigeträgen viele Jahrgänge von Kindern für die
Naturwissenschaften zu begeistern.
Es geht aber ganz eindeutig genau darum jemanden vor drastische Folgen
zu warnen die aufgrund dieser blödsinnigen REchtslage eintreten. ICh
finde diese REchtslage keineswegs gut, finde das zumindest eine untere
Freigrenze für Versuche dazugehört.
Aber diese REchtslage ist nun einmal Fakt. Wenn man soetwas macht und
jemand pisst einen an ode rman schreibt darüber im Internet kann das
GANZ SCHNELL mit einer Strafanzeige incl. HAusdurchsuchung enden. Es ist
nun einmal so. Wie gesagt - der Verweis auf
Heise:http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html
Und diese Folgen haben NICHTS, aber auch GAR NICHTS damit zu tun ob wir
das gut finden oder auch nicht. Die treten ein wenn jemand von den
Staatsorganen Wind davon bekommt.
Das hat überhaupt nichts mit Moralapostel zu tun, sondern mit
Hilfestellungen um andere vor gravierenden Nachteilen zu bewahren.
Und sei es nur dadurch das derjenige weiß das er schön die Klappe halten
soll.
Was ich also wirklich zum Kotzen finde sind diejenigen die sich diese
"ISt doch alles nicht so schlimm" Eigenschaft zu nutze machen.
Jedesmal wenn jemand nur auf solche Folgen hinweist bei völligem Fehlen
von Sachverstand gleich "Moralapostel" oder schlimmeres Schreibt und
sich evtl. noch irgendeinen Unsinn zusammenreimt der denjeniegen der das
Ernst nimmt dann in wirklich gravierende Schwierigkeiten bringen kann.
Oder um es anders zu sagen:
ICH UND ANDERE SIND DIEJENIGEN DIE IM AUTO DEN ENTGEGENKOMMENDEN VERKEHR
auf der gut ausgebauten gerade und kreuzungsfreien Landstraße MIT DER
LICHTHUPE VOR DER OFFENSICHTLICH WILLKÜRLICHEN RADARFALLE IN DER BEWUSST
UNAUFFÄLLIGEN BESCHRÄNKUNGSZONE WARNT.
ICH BIN NICHT DER BETREIBER DER RADARFALLE
(Ok, bei jemanden der Mittags 12.00 mit 90 vorm Kindergarten herfährt
warne ich garantiert nicht sondern freue mich wenn der reinrasselt)
So TYPEN WIE VOLKER sind diejenigen die sich in der Tempo 30 Zone an die
Strasse stellen und allen zurufen "Ihr könnt hier so schnell fahren wie
Ihr wollt, ISt alles erlaubt und es passiert euch nichts! - Aber eine
Kurve weiter steht der Radarwagen! Und du stellst dich daneben,
applaudierst und beschimpfst noch diejenigen die warnen...
Fühlst dich aber als "Held der Autofahrer"
Aber das kann diesen Deppen ja egal, sitzen ja schön gemütlich hinter
Anonymen Nicks vor dem PCs und freuen sich das sie es den
"Moralaposteln" wieder gezeigt haben... Es stimmt, vieles Dinge wo man
solche Hinweise geben muss sind moralisch absolut nicht verwerflich und
mit gesundem Menschenverstand würde man sagen -ist OK-.
Aber LEIDER sieht das Gesetzgeber in seinem fast schon paranoiden
Regulierungswahn anders. Du pisst damit einfach nur den BOTEN, nicht
aber den Urheber an.
Es mag sein das man das bei dir in Frankreich etwas lockerer sieht. Hier
in DL ist im Bereich Chemie und insbesondere bei Explosionsfähigen
Gemischen aber seit ein paar JAhren absolute Vorsicht angebrcht was man
darüber sagt.
Und noch etwas:
Der Text von Volker ist garantiert kein gift für mich... Der ist nur
GIFT für diejenigen die den auch nur Ansatzweise ernst nehmen. Das kommt
direkt einer Aufforderung zur Selbstanzeige nach.
Wobei ich mir Mittlerweile sogar gar nich tmehr sicher bin ob der ernst
gemeint ist... Da muss man schon richtig suchen um auch nur einen Satz
zu finden der keine Falschauslegungen enthält. Irgendwie glaube ich
immer mehr an einen Troll.
Gruß
Carsten
P.S. Der Tread ist erst dann so ausgeufert als nach den ersten "kleinen"
Andeutungen es dann Anfing mit dem "ISt doch alles nicht so schlimm"
Klaus De lisson schrieb:> @Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)>> ich sehe, du regst dich sehr sehr auf. Sonst würdest du nicht> soviel Text produzieren.> Vielleicht hast du Angst vor Amaokläufern oder sowas.. aber> diese wollen wir hier nicht produzieren.>> Sei nicht so verbissen... Bitte>> Klaus
JA, ICH REGE MICH AUF!
NOCH EINMAL
Ich habe doch mehrfach geschrieben das ICH es überhaup nicht schlimm
finde solche Versuche durchzuführen. ICh finde diese Versuche
Interessant und bei Kleinstmenengen absolut ungefährlich. Diese Versuche
standen Jahrzehntelang in den Experimentierbüchern und gerade diese
Versuche wecken auch das Interesse an den NAturwissenschaften.
Ich finde auch die Gesetzeslage VÖLLIG BESCHISSEN!
Aber die Gesetzeslage ist nun einmal so wie sie ist. Es ist Fakt das
schon wegen absolut legaler HAndlungen den Käufern einfach UNTERSTELLT
wurde das sie das getan haben wovon hier die REde ist. Die HD und
Anzeige kam obwohl das nocht nicht einmal belegt ist.
Was meinst du was nun passiert wenn jemand öffentlich oder auch nur dem
einen Falschen gegenüber erklärt das er genau dies tatsächlich gemacht
hat?
Wie gesagt: ICH BIN DER BOTE - NICHT DER URHEBER!
Das Ziel meines Beitrages ist es zu verhindern das sich jemand dieser
GEfahr UNWISSENTLICH aussetzt. Es geht darum DEN ANDEREN vor schaden zu
bewahren. NICHT MEHR!
Und zu einer ordentlichen Sacherklärung gehört nun auch einmal die
Grundlage für diese Feststellung. Das sind die GEsetzestexte.
Und sorry, wenn jemand bei einem so heiklen Thema mit dem
offensichtlichen Fehlen von jeglichem Hintergrundwissen nur um seine
private "alles Easy" Meinung zu vertreten wirklich GEFÄHRLICH FALSCHE
Aussagen trifft, das regt mich einfach auf.
Dann wird das ganze auf dem Rücken Gutgläubiger ausgetragen die nur weil
die es nicht wussten im ungünstigen Fall erhebliche Nachteile
finanzieller, vielleicht sogar beruflicher Art mit Wirkungen über JAhre
(fehlende Zuverlässigkeit bei bestimmten Erlaubnissanträgen ) zu tragen
haben.
Bloss weil jemand meint das derjenige der sagt das es gefährlich sein
kann wenn es herauskommt ein Moralapostel ist der unrecht hat.
Der Text von Volker ist einfach nur ein direkter Weg in die riesige
Schwierigkeiten für eine absolut harmlose Sache.
Gruß
Carsten
P.S: ICh muss mich wohl tatsächlich etwas abregen. ICh bin nun wirklich
nicht derjenige der auch nur nahezu FEhlerfrei schreibt. Aber was Oben
und insbesondere in den vorherigen Beiträgen an Tippfehlern und
vergessenen Worten schlummert ;-)
Aber das ändert ja nichts am Inhalt.
@Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)
Nein Carsten, ich bin nicht grundsätzlich der Meinung dass du ein
Moralapostel und Gegenredner bist.
Genausowenig meine ich aber auch, dass Volker U. nun ein Troll wäre.
Ich persönlich finde, dass du dich im Moment sehr stark aufregst
und das das nicht nötig ist. Du könntest dich also beruhigen.
Finde also bitte deine Ruhe.
Die Elite des Forums wäre jeder Zeit in der lage das schlimmste Dinge zu
bauen, wird es aber nicht tun, da ein gefestigtes Hobby zuviel Zeit in
Anspruch nimmt.
Das hat auch nichts mit meinem Wohnort in Frankreich zu tun.
Lassen wir es nun GUT sein und warten auf den Fragesteller.
Gruss Klaus
Hi,
@Klaus,
Naja, so langsam habe ich mich wieder abgeregt...
Aber es ist halt wirklich so - Kaum weist man jemanden hier darauf hin
das etwas rechtlich problematisch ist und das andere schon für viel
weniger mächtig Ärger hatten, da kommen irgendwelche "Besserwisser" und
wollen das ohne jede Sachkenntniss in Abrede stellen.
Selbst wenn man selber noch dazugeschrieben hat das es ja eigentlich
nicht schlimm ist und wenn man es trotz besserer Alternativen doch
machen wollte es einfach nicht an die große Glocke hängen soll.
HAlt als wolle jetzt derjenige der darauf hinweist jetzt selbst etwas
verbieten und durch den Beitrag hätte man jetzt irgendwelche besonderen
Einschränkungen... Dabei ist das doch völlig Irrelevant, man kann es zur
Kenntniss nehmen oder nicht und sein handeln danach ausrichten.
Aber als Abschluss hier noch ein Link zu einem der ORIGINALEN
Hausdursuchungsbeschlüsse:
http://www.versuchschemie.de/upload/files/Scannen0002.jpg
Und dieser Durchsuchungsbeschluss beginnt mit den Worten:
In dem Ermittlungsverfahren gegen *** wegen Verstoss gegen das
Sprengstoffgesetz ...
Gefunden im Forum Versuchschemie, unter dem Link:
http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=4513&postdays=0&postorder=asc&highlight=hd+welle&start=90
Ziemlich mittig auf der Seite. Gibt da noch mehr Dokumente auf den
anderen Seiten.
Ich denke aber damit sind jetzt wirklich alle Argumente zu dem Thema
ausgetauscht. Möglichkeiten für Selbstbauzünder sind Genannt.
((Widerstands-)Draht in Schwarzpulver oder um Streichholzköpchen.
Manipulierte SP gefüllte Glühbirnchen z.B. mir würden da auch noch der
Mechanische WEg über Zündhütchen/6mm Platzpatronen die ja auch frei
verkäflich sind einfallen. Nimmt man auch noch ein paar Platzpatronen
größeren Kalibers hat man auch noch eine Quelle für etwas rauchfreies
Schießpulver anstelle von SP. (Aber bei allem auf die Menge Achten)
Alternativ könnten auch alte Einweg- Blitzbirnchen als Zünder
funktionieren (habe hier auch noch einige davon)
All das und noch mehr ist technisch probelmlos machbar und wenn man
sorgsam arbeitet und ganz bewusst nur sehr geringe Mengen von kleiner 1g
nimmt besteht ausser dem Risiko eines Verbrannten Fingers kaum eine
"ernsthafte" Gefahr. Aber es ist nun einmal so das man in diesem Fall
wirklich darauf achten muss das es nicht die Falschen mitbekommen. Denn
leider ist hier die gesetzliche Regelung VÖLLIG überzogen.
Und deshalb stelle ich mir die Frage warum da etwas riskieren wenn doch
eine technisch Sinnvolle Lösung frei verkäuflich ist. Damit hat man dann
eine legale Zündvariante deren Auslöseverhalten man genau kennt und die
innerhalb weiter grenzen sicher zu handhaben ist. (Sowohl hinsichtlich
zu frühem Zünden durch Schlag oder Statische Elektrizität wie auch
Zündversagen). Da der TE ja sowieso Rauchpatronen verwendet und die
meisten Shops die eines führen auch das andere im Sortiment haben so das
man zusammen bestellen kann, ist es auch kein Mehraufwand. Die Kosten
eines Zünders liegen mit 30ct. auch bei einem Bruchteil einer
Rauchpatrone (meine zwischen 1 & 2 Euro/pcs)
Für 30ct. würde sich doch nicht einmal die fummelei mit dem Selbstbau
lohnen wenn die Alternative genauso sicher und völlig legal wäre.
Gruß
Carsten
naja Carsten,
schön dass du wieder ruhiger bist. Das ist ja auch gut für die Nerven.
Wie du schon sagst ist Vorsicht immer geboten. In meiner Kindheit
habe ich mal ne Patrone von einem Karabiner auf der Herdplatte
meiner Mutter erhitzt. Gottseidank hat mir die Schläue geboten,
die Explosion nicht zu beobachten sondern mich aus dem Raum zu
entfernen.
Das Teil, und da denkt man ja nicht dran, ist natürlich ohne den
passenden
Gewehrlauf seitlich so instabil, dass es aufplatzt und die
Messingschrapnells
horizontal durch die Gegend fliegen.
Wäre das nicht passiert und das Geschoss hätte sich nach oben bewegt
hätte mein Herd wohl 1 Etage drüber noch jemand erschossen.
An derartige Konsequenzen hatte ich garatiert nicht gedacht.
Deswegen sage ich ja, "Wissen ist Prima"
Alles was knallt kann sehr gefährlich sein.. das ist klar.
Vor einiger Zeit habe ich bei einer Kelleraufräumung einige Kilo
uralten Agrarsprengstoff gefunden. Mein Respekt war gnadenlos.
Ich hab das Zeuch mit Gummihandschuhen Stück für Stück und ganz
vorsichtig
in einen Wasserkanister befördert.
Diesen Kanister habe ich erst 1 Jahr später wieder bewegt.
Das klingt jetzt übervorsichtig aber in meinem Weltbild gehe ich
nicht davon aus, dass plötzlich ein Haufen Jungfrauen vor mir
herumtanzen.
Klaus
Ich denke, Carsten und ich sind im Grunde gar nicht weit auseinander,
wir haben nur ziemlich aneinander vorbei geredet.
Während ich die ganze Zeit erklärt habe, was gesetzlich erlaubt sein
müsste und was nicht, hat Carsten davon berichtet, was Richter,
Staatsanwälte und Behörden im Jahre 2005 konkret gemacht haben.
Unabhängig davon, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab oder nicht - und
in den meisten Fällen gab es die offenbar nicht.
Der von Carsten erwähnte Heise-Artikel
(http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html) ist doch ein prima
Bindeglied zwischen den Aussagen von Carsten und mir. Dort steht, dass
völlig inkompetente Richter ohne Sachkenntnis und in purer Willkür
tausende von Hausdurchsuchungen bei unbescholtenen Bürgern veranlasst
haben, ohne sich darüber sachkundig zu machen, ob die von der Polizei
bzw. Staatsanwaltschaft vorgetragene Gefährdungslage überhaupt gegeben
ist. Dies ist schlichtweg ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung im Amt
und von Behördenwillkür. Vermutlich sogar der schlimmste Fall in der
Geschichte Deutschlands seit dem Nationalsozialismus, wenn das stimmt,
was Heise schreibt. In einem Rechtsstaat muss so etwas ausgeschlossen
sein. Wie Heise auch schreibt, war in so gut wie keinem der Fälle das
Chemikaliengesetz, die Chemikalien-Verbotsverordnung oder das
Sprengstoffgesetz anwendbar, weil diese das gar nicht hergaben. Und das
ist doch genau das, was ich die ganze Zeit zu erklären versucht habe.
Wenn sich Polizei, Richter und Staatsanwälte in einer konzertierten
Aktion verbünden, um verfassungswidrig und vorsätzlich massiv in die
Grundrechte der Bürger einzugreifen, muss man darüber diskutieren. Mit
den Gesetzen hat der Fall überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit
staatlicher Willkür und schlimmstem Machtmissbrauch, den man bis dato
nur aus Unrechtsstaaten kannte. Eine wichtige Frage ist, was die
Behörden mit der bewusst falschen Anwendung von Gesetzen bezwecken
wollen. Dass die Beschwerden der Bürger dazu unbeachtet blieben und
abgewiesen wurden und keiner der Beteiligten für sein kriminelles
Verhalten zur Verantwortung gezogen wurde, ist dabei aber das
Allerschlimmste! Denn das belegt, dass die Verflechtung zwischen
Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Justiz ein bedrohliches und
unkontrollierbares Ausmaß angenommen hat, wie es sonst nur in Willkür-
und Unrechtsstaaten existiert. Im günstigsten Falle wurde hier die
Verhältnismäßigkeit aufs sträflichste missachtet und im schlimmsten
Falle war dies eine staatlich geplante Aktion, um Bürger in Angst und
Furcht zu versetzen, staatliche Allmacht zu demonstrieren und den
Bürgern zu zeigen, dass Verfassung und Recht bedeutungslos sind und nur
das gilt, was Politik und Behörden von den Bürgern verlangen - egal ob
es nun im Gesetz steht oder nicht. Also eine gezielte
Einschüchterungsaktion. Das kannte man sonst nur aus der DDR und dem
dritten Reich.
Ich wundere mich, dass dies damals politisch nicht stärker
ausgeschlachtet worden ist und man nicht aus dem Raum der Opposition
Aufklärung gefordert hat. Bei 2000 betroffenen Bürgern wäre dies doch
eigentlich ein gewaltiges Politikum gewesen. Ich bekomme das jetzt zum
ersten Mal mit, obwohl ich ein aufmerksamer Beobachter der Lage bin.
Wie man mit solch staatlichem Rechtsmissbrauch umgeht und mit der Angst,
dass es im Prinzip jederzeit JEDEN treffen kann, der bestimmte,
ungeschriebene Regeln nicht einhält, muss jeder selbst entscheiden. Wie
die Bürger im Nationalsozialismus damit umgingen, wissen wir. Wie die
Bürger im "real existierenden" Sozialismus letztlich damit umgingen,
wissen wir auch. Wo beides geendet hat, ist ebenfalls bekannt. Also kann
jeder selbst entscheiden, was zu tun ist. Vorbilder und Beispiele in der
deutschen Geschichte gibt es genug...
Gruß, Volker
P.S.: Das ist jetzt gewaltig "Off Topic", ich weiß. Aber letztlich hat
es schon einen direkten Bezug zu der Ausgangsfrage. So wie Carsten es
sagt, muss man wohl schon Angst haben und vorsichtig sein, wenn man nur
eine "Rauchbombe" für sein Modellflugzeug baut und dies hier öffentlich
ankündigt.
Klaus De lisson schrieb:> so ist schön!>> alle sind wieder lieb und haben etwas gelernt.
:-)
Sei froh, dass du in Frankreich lebst! Dort gelten die Bürgerrechte mehr
als bei uns. Und die Franzosen fordern sie auch vehement ein. Sie sind
eben keine Angsthasen, wie die Deutschen. Wie heißt es so schön: "Was
wären die Deutschen ohne ihre Angst? -> Franzosen!" :)
Frankreich, wie auch nahezu alle anderen EU-Staaten befolgen ein ganz
wichtiges Prinzip der Gewaltenteilung: Die völlige Unabhängigkeit der
Staatsanwaltschaften von den Justizministerien. Dies ist ein ganz
wichtiger Teil einer unabhängigen und funktionierenden Justiz und sollte
eigentlich selbstverständlich sein! Selbst die Italiener haben dies vor
einigen Jahren unter dem Eindruck der Berlusconi-Machenschaften
geändert. Nur Deutschland bleibt bei dem überholten Prinzip, das die
Rechtsverfolgung von Straftaten politisch oder wirtschaftlich
einflussreicher Personen lähmt. Wenn die Staatsanwaltschaft aus dem
Justizministerium souffliert bekommt, wer zu verfolgen ist und wer
nicht, sind dem Unrecht Tür und Tor geöffnet. Selbst Rechtsexperten
weisen immer wieder auf diesen Mangel im deutschen Rechtssystem hin,
aber es gibt keinen politischen Willen, dies endlich nach dem Vorbild
aller anderen demokratischen Länder zu ändern.
Beispielhaft für diese Situation sind die Ermittlungen der französischen
Generalstaatsanwältin (dort "Oberste Untersuchungsrichterin") Eva Joly
in der Affäre Elf-Aquitaine-Leuna. Insgesamt 30 der zunächst 37
Angeklagten aus der französischen und internationalen obersten
Gesellschaft wurden wegen erheblicher Straftaten verurteilt (Zitat:
"Trotz Einschüchterungen, Einbrüchen in ihr Haus und das Büro, illegalem
Abhören und Morddrohungen deckte Eva Joly in der Zeit ihrer Tätigkeit
als Untersuchungsrichterin den größten europäischen Korruptionsskandal
in der Geschichte auf."). Nach der Überstellung der französischen
Ermittlungsakten nach Berlin ist jedoch nicht ein
Untersuchungsverfahren gegen deutsche Beteiligte in der Affäre in Gang
gekommen. Joly hat dies immer wieder öffentlich kritisiert und dem
deutschen Rechtsstaat vorsätzliche Untätigkeit vorgeworfen. Zitat aus
dem Vorwort ihres Buches ('Im Auge des Zyklons'): "In keinem Land
begrüße ich die Übersetzung meines Buches mehr als in Deutschland.
Unsere Ermittlungen im Fall Leuna ergaben, dass Elf mehr als 50
Millionen Mark an einen Mittelsmann gezahlt hat, der Kontakte zum
Bundesnachrichtendienst pflegte. Doch obwohl die deutsche Justiz „alle
Trümpfe in der Hand“ hat – geschehen ist nichts. Bis heute nicht."
Sind noch weitere Worte nötig? Das Bild des vorsitzenden Richters, der
sich nach Ende des Mannesmann-Prozesses demütig vor Josef Ackermann
verneigt, der zu Beginn des Prozesses noch durch Victory-Zeichen
öffentlich den deutschen (Un-)Rechtsstaat und die deutsche Justiz
verhöhnte, ist der bildliche Beweis für diesen Zustand. Wir leben in
einem Unrechtsstaat. Das ist leider amtlich und sehr traurig :-(((.
Gruß, Volker
Volker,
lass doch mal Frankreich aus dem Spiel.
Hier ist z.B. alles verboten was nicht explizit erlaubt ist.
Das ist dann sozusagen eine Beweislastumkehr.
Ich würde also nicht wirklich sagen dass es hier einfacher wäre.
Wenn man jedoch wie ich, fernab von grossen Städten lebt
und sich mittelmässig konform verhält ist alles easy.
So wird es aber auch in ländlichen Gebieten Deutschlands sein.
Man muss sich halt benehmen damit den nächst höheren Gewalten
keine Arbeit entsteht.
Irgendwie bin ich eine kleine Stubenfliege die versucht nicht die Nase
der Gendarmen zu besuchen weil ich weiss wie gross deren Fliegenklatsche
ist.
Klaus
Klaus De lisson schrieb:> Irgendwie bin ich eine kleine Stubenfliege die versucht nicht die Nase> der Gendarmen zu besuchen weil ich weiss wie gross deren Fliegenklatsche> ist.
Grins. Aber mal ehrlich, wenn man sieht, dass in Frankreich die Leute
sofort auf die Straße gehen, wenn ihnen was nicht passt, dann kann ich
mir kaum vorstellen, dass dort Massenverhaftungs- und
Hausdurchsuchungswellen folgen. Werden in Frankreich auch die Bürger
flächendeckend mit Abhörmaßnahmen bespitzelt, wie es kürzlich gerade aus
Deutschland bekannt wurde? Und wenn einflussreiche Personen aus Politik
oder Wirtschaft im Fokus der Ermittlungen stehen, verläuft das dann
immer im Sande? Den Eindruck habe ich bei Frankreich eigentlich nicht.
Besonders wenn man die Aktivitäten von Frau Joly betrachtet. Klar, man
hofft immer, dass es anderswo besser ist, als bei einem selbst. Aber ich
hatte immer den Eindruck, dass dies auf Frankreich zutrifft. Allein
schon deshalb, weil es dort keine systematische und staatlich geförderte
Ausbeutung der Arbeitnehmer durch Niedriglöhne, Zeitarbeit und die Angst
vor Hartz 4 gibt.
Langsam gehen wir wirklich extrem OT, aber es ist ein spannendes Thema
:-).
Volker
probier mal die Elektronik aus einer 7 Eur elektrischen Fliegenpatsche.
Aber den Hochspannung-Kondensator in der Fliegenpatsche müßte man
ersetzen durch einen aus einer 2 Eur kaputten Energiesparlampe, weil die
Kondensatoren in den Fliegenklatschen sind meistens schlechte, die nach
paar min Betriebszeit kaputtgehen.
Volker U. schrieb:> Langsam gehen wir wirklich extrem OT, aber es ist ein spannendes Thema> :-).
Das sehe ich auch so.
Glaube einfach was ich sage: "Frankreich ist auch nicht ohne"
Die Gendarmen sind vom Militär (nicht verwechseln mit police)
Da es früher mal Verbündungen der Gendarmen mit der Lokalbevölkerung
gab werden die Gendarmen nun regelmässig ausgetauscht und in jeweils
andere
Regionen versetzt.
Den "Dorfsherrif" den man schon ewig kennt gibt es also eher in
ländlichen
Gebieten von Deutschland.
Durch den Austausch der Stationierungen ist es für Gendarmen auch
schwierig sich heimisch zu fühlen , da es sich ja nicht lohnt.
Andererseits habe ich noch keinen unfreundlichen Gendarmen getroffen.
Einmal , vor ein paar jahren, hatte ich einige Gewehre hier herumliegen,
die ein befreundeter und lizensierter Jäger hier abgelegt hatte .
Zufällig war auch mein Hund entlaufen und die Gendarmen hatten diesen
dann von der Hauptstrasse entfern und eingefangen.
Nun kamen die beiden Gendarmen für mich unerwartet vorbei
und brachten den Hund. Natürlich lud ich diese dann zu einem
Kaffee ein.
Wir sassen dann da und mich verwirrte der fixierte Blick auf einen Punkt
im Raum. Da lag der Waffenstapel.
Um das Gespräch nicht weiter zu stören nam ich ein Handtuch und legte
es vollkommen aufffälig aber gleichgültig über die Waffen.
Danach konnten wir in Ruhe Kaffee trinken und es wurden keine
unnötigen Fragen gestellt.
Nun, auch das mag ausschweifend erscheinen aber ich glaube, dass ich
das erzählen wollte da sowas ein Gegenbeispiel dazu ist was du gerade
fühlst. (Diese Verfolgungsangst)
Es ist nirgendwo in der Welt besser , egal , wo man hingeht.
Es ist nur immer etwas anders.
Klaus
So, hat etwas gedauert mit der Antwort.
Also was du von der französischen Polizei erzählst, Klaus, finde ich
höchst sympathisch! Das Rotationssystem hat zumindest zur Folge, dass
keine Korruption und Abhängigkeit der Polizei von lokalen "Dorfgrößen"
aus Politik und Wirtschaft entsteht. Das sichert die Unabhängigkeit der
Polizei, auch wenn es für die Polizisten selbst eher unangenehm ist. Ich
finde das eine hervorragende Lösung, die nachahmenswert ist. Zusammen
mit der Unabhängigkeit der Ermittlungsbehörden in Frankreich (bei uns
Staatsanwaltschaft), sichert das eine größtmögliche Gewaltenteilung. Und
das ist enorm wichtig!
Bei uns ist alles miteinander verwoben und verstrickt. Die Polizei in
Hannover arbeitet zum Teil mit der organisierten Kriminalität,
Prostitution, Drogen-, Waffen-, und Menschenhandel (Hells Angels)
zusammen und schützt und unterstützt diese durch die Weitergabe von
Insider-Informationen. Das hat dazu geführt, dass die Hells Angels sich
mittlerweile in ganz Deutschland zu einer bedrohlichen Organisation
ausbreiten konnten und in Hannover unbehelligt ihre Zentrale betreiben
können. Der Anwalt des Chefs der Hells Angels (Götz von Fromberg) ist
ehemaliger Sozius in der Anwaltskanzlei von Ex-Bundeskanzler Gerhard
Schröder. Den Rest kann man sich selbst denken. Journalisten, die in
Hannover zu dem Themenkreis recherchieren wollten, wurden bedroht und
als sie die Polizei zu Hilfe riefen, kam diese zwar, hat ihnen aber
nicht geholfen, sondern sich nur in ihrem Auto verschanzt.
Das ist ein besonders heftiges Beispiel für die Situation von Polizei,
Kriminalität und Justiz in Deutschland. Ich glaube, sowas wäre in
Frankreich undenkbar.
Es führt dazu, dass solche illegalen Razzien bei unbescholtenen Bürgern
(Sprengstoffsuche im Kinderzimmer etc.), völlig ungesühnt bleiben und
die Gewalten weiter unbehelligt Hand in Hand GEGEN die Bürger arbeiten
und das demokratische Rechtssystem aushebeln können.
Tschö, Volker
Hu,
ich gib nen Scheiss auf die Gesetze, also is es mir egal. Aber wieder
back to Topic. Feine Stahlwolle is ein guter Zuender. Es reicht eine
Blockbatterie dran zu halten. Das glueht weg, ob man die Batterie dann
weg nimmt, oder nicht.
Gruesse
Dusty
Stephan Kempa schrieb:> ich gib nen Scheiss auf die Gesetze, also is es mir egal.
Aber auch wenn du dich nicht an die Gesetze hältst, gelten sie trotzdem
für dich. Das merkst du spätestens dann, wenn du bei der Polizei oder im
Gefängnis sitzt ;-).
> Feine Stahlwolle is ein guter Zuender. Es reicht eine> Blockbatterie dran zu halten. Das glueht weg, ob man die Batterie dann> weg nimmt, oder nicht.
Stimmt, das ist eine gute Idee! Und die bekommt man auch ohne
Waffenschein oder sprengstofftechnische Sondergenehmigung. Obwohl - bei
uns kann man sich auch da nicht mehr so ganz sicher sein... :-/