Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Wie Zündschnur elektrisch zünden? ->Kondensator


von ooBrandy (Gast)


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Hallo,
ich möchte an mein Flugzeug ein Raucheffekt anbauen, habe eine Frage zur 
Fernzündung.

Ich hatte früher zum Zünden dünnen Stahldraht verwendet und einen 
Extra-Akku.
Ich würde gerne aus Gewichtsgründen auf den Extra-Akku verzichten, den 
Antriebs(+Empfangs)-Akku herzunehmen ist wohl keine gute Idee.

Könnt ihr mir was empfehlen.


Ich dachte an eine Schaltung mit Kondensator (evtl Blitzkondensator aus 
einer Kamera), wäre schön wenn sich ein Elektronik Begeisteter finden 
würde.


Danke ooBrandy

von nachtlicht (Gast)


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nur so als idee, wie wäre es mit wolframdraht?
bzw. nimm doch ein altes fahrradlicht und entferne den Glaskolben. 
Sobald du da spannund draufgibst hast du deine Zündquelle.

Aber keinen Unfug anstellen =)

von ooBrandy (Gast)


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Hab vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es um ein ferngesteuertes 
Flugzeug geht.

Und mein eigendliches Problem ist die Spannungsquelle, da ich kein 
zusätzliches Gewicht/Akku mitnehmen will, wäre eine Lösung mit einem 
Kondensator gut.

Wenn ich den Antriebs/Empfänger - Akku verwende, gibt es durch den 
Kurzschluss sicher ein Absturz :-)

von Ich (Gast)


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Hängst du z.B. einen 1Ohm 1W Widerstand in Reihe, die Zündheizwendel 
machst du aus Konstantan und und es kann keinen kurzschluss geben. 
Vieleicht klappt auch Kohlefaserrowing als heizwendel, muss eben nur 
genug Widerstand haben.

von thomas (Gast)


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hallo
hast du dich schon im raketenmodell-bereich umgesehen?
ich glaube, das dort auch elektrische zünder verwendet werden.
ich habe früher auch kleine fahradbirnen verwendet. den glaskörper 
beseitigt und das lämpchen mit schwarzpulver gefüllt und es vorsichtig 
mit seidenpapier umhüllt. hat immer 100% funktioniert....niemals ne 
fehlzündung.
das dadurch der flieger abstürzt ist sehr unwahrscheinlich.

gruß thomas

von Reinhard Kern (Gast)


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Hallo,

nimm doch ein kleines Piezo-Gas-Feuerzeug und drück mit einem Servo auf 
den Knopf - da hast du Energie für hunderte Zündungen.

Sicherheitsbestimmungen gibt es wahrscheinlich keine dafür, aber wenn du 
eh mit einer Zündschnur rumfliegst, spielt es keine Rolle, wie du die 
zum Glimmen bringst, eine Landung im Heuschober löst so oder so ein 
Grossfeuer aus. Vielleicht kannst du mit dem gleichen Servohebel bei 
Richtungsumkehr einen Miniatur-Feuerlöscher auslösen.

Was die Fernsteuerung angeht: hier ist kürzlich ein grosses 
Motorflugmodell mit Fernsteuerung in einem Kinderspielplatz 
aufgeschlagen. Man kann den Müttern wohl nicht verdenken, dass sie sich 
an die Behörden gewandt haben.

Gruss Reinhard

von Klaus (Gast)


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Das mit dem Piezo aus einem Gas-Feuerzeug wird kaum funktionieren. Der 
Funke entzündet die Zündschnur allerhöchstens unzuverlässig. Zudem ist 
es schwierig, den Funken auf die Zündschnur zu bekommen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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@ ooBrandy
> ... einen Extra-Akku.
> Ich würde gerne aus Gewichtsgründen auf den Extra-Akku verzichten.
Da fehlen noch ein paar Eckdaten:
Was wiegt der Extra-Akku? Wie groß ist der?
Wie lange brauchst du welchen Strom, damit die Zündung sicher klappt?

> Stahldraht verwendet
Da wäre (wie bereits erwähnt) ein Widerstandsdraht sicher besser.

Ich würde an deiner Stelle in Richtung "Supercap" schauen. Mit 5F lässt 
sich schon ganz hübsch Energie speichern.

von Dr. G. Reed (Gast)


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Ich würd einen normalen 'Brückenzünder' verwenden, die sind frei 
erhältlich und zünden zuverlässig bei relativ niedrigen strömen.
Gibt es beim Pyrotechnik Versender Deines Vertrauens.

von Reinhard Kern (Gast)


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Klaus schrieb:
> Das mit dem Piezo aus einem Gas-Feuerzeug wird kaum funktionieren. Der
> Funke entzündet die Zündschnur allerhöchstens unzuverlässig. Zudem ist
> es schwierig, den Funken auf die Zündschnur zu bekommen.

ich meine ja auch nicht den Funken, sondern die Gasflamme.

Gruss Reinhard

von Arno H. (arno_h)


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von pyroman =) (Gast)


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von Unbekannter (Gast)


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Must eben sehr dünnen Draht (Cu-Litze) nehmen, und den spiralförmig z.B. 
um eine Stecknadel wickeln (viel Widerstand auf kleinem Raum =>viel 
Hitze) und mit einem CR-Glied oder Induktiv den Einschaltstrom dämpfen. 
Dann z.B. Schwarzpulver verwenden, um das kleine Feuer der Anzünders auf 
die Zündschnur zu übertragen.

von Christian L. (cyan)


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pyroman =) schrieb:
> http://www.vishay.com/company/press/releases/2007/...

Ob das ooBrandy nach zwei Jahren noch hilft?

LG Christian

von Günther N. (guenti)


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Die Verwendung von "Schwarzpulver" ist unsinnig.Das ist ein 
Masseexplosionfähiger Stoff ,es macht bei Zündung richtig Bummm.Der 
Erwerb und der Umgang erfordert übrigens eine Genehmigung gemäss § 27 
des Sprengstoffgesetzes.Die Rauchentwicklung bei der Detonation von 
Schwarzpulver ist zwar beachlich,aber vom Modellflugzeug wird  bei einem 
dadurch ausgelösten Absturz nicht viel übrig bleiben.Publikumswirksam 
dürfte solch ein Ereignis aber durchaus sein.

von Reinhard R. (reinhardr)


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Brückenzünder Typ A sind frei erhältlich, einfach zu verwenden und 
zuverlässig. Ein Eigenbau mit Glühbirnchen und Schwarzpulver 
funktioniert zwar, ist aber ohne Erlaubnis nicht legal und bedeutet 
zusätzliche Arbeit. Die Amerikaner machen das zum Teil, weil man dort 
leichter an SP als an Brückenzünder ran kommt.

Inkl. Befestigungsmaterial:
http://www.raketenmodellbau-klima.de/Raucherzeuger/Modellbau/Zubehoer/Anzuendmittel/Elektroanzuender-fuer-AX-18.htm?shop=raketenklima&SessionId=&a=article&ProdNr=7059&t=24&c=50&p=50

Ohne Befestigungsmaterial, dafür günstiger:
http://www.rocket-onlineshop.de/product_info.php?info=p1326_sn0-typ-a--20-cm-10-stueck.html

Gruß,
Reinhard

von Stefan (Gast)


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Genau, Brückenzünder ist das Stichwort:

http://www.raketenmodellbautechnik.de/produkte/Zubehoer/zuender/start.htm

Die Dinger lösen bereits mit einem 9 V Block aus, ich hatte auch mal 
etwas gebaut das mit einem AVR der mit einer 3 V Knopfzelle betrieben 
wurde, und einer Ladungspumpe einen 330 µF Elko auf etwa 10 V aufgeladen 
hat und dann mit einem MOSFET gezündet.

Stefan

von ... (Gast)


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nachtlicht schrieb:
> Aber keinen Unfug anstellen =)

ooBrandy schrieb:
> Hab vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es um ein ferngesteuertes
> Flugzeug geht.

Eben deshalb ...

von abcd (Gast)


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von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ich hab früher für meine zweistufigen (Sylvester-)raketen immer einfache 
1/4W-Kohleschichtwiderstände genommen.

Wenn man die schön in die Rauchpatrone drückt, sollte das problemlos 
gehen.

Chris D.

von Eddy C. (chrisi)


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Ich würde versuchen, einen "robusten" Widerstandsdraht zum Glühen zu 
bringen, z.B. einen Konstantandraht.

Das Problem hierbei ist der geringe Widerstand eines solchen Drahtes.

Eine Lösung des Problems könnte eine Impedanzanpassung in Form eines 
Schaltwandlers sein. Ich denke da z.B. konkret an eine 
Gegentaktanordnung ("astabiler Multivibrator") welcher direkt im 
Gegentakt zwei Wicklungen eines (kleinen!) Trafos ansteuert, dessen 
Ausgangswicklung wenig Spannung aber viel Strom zur Verfügung stellt.

Im Endeffekt sprechen wir wahrscheinlich von einer Leistung, die nicht 
viel höher ist als 10W, was dann eine Stromaufnahme der Anordnung von 
vielleicht 1-2 Ampere ergäbe. Harmlos für einen Antriebsakku.

von Jens G. (jensig)


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>Die Verwendung von "Schwarzpulver" ist unsinnig.Das ist ein
>Masseexplosionfähiger Stoff ,es macht bei Zündung richtig Bummm.Der
>Erwerb und der Umgang erfordert übrigens eine Genehmigung gemäss § 27
>des Sprengstoffgesetzes.Die Rauchentwicklung bei der Detonation von
>Schwarzpulver ist zwar beachlich,aber vom Modellflugzeug wird  bei einem
>dadurch ausgelösten Absturz nicht viel übrig bleiben.Publikumswirksam
>dürfte solch ein Ereignis aber durchaus sein.

Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht 
gedämmt/eingeschlossen ist.Auserdem war es nur als Zündhilfe gedacht, 
und dazu braucht man nur eine Prise ...

von Reinhard R. (reinhardr)


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Jens G. schrieb:
> Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht
> gedämmt/eingeschlossen ist.Auserdem war es nur als Zündhilfe gedacht,
> und dazu braucht man nur eine Prise ...

Dazu sollte man aber auch sagen dass, abhängig von der Menge, SP gerne 
auch mal nicht mehr "ganz gemütlich" abbrennt. Stichwort: 
Selbstverdämmung. Die Einstufung massenexplosionfähig (ADR 1.1D) hat 
schon ihre Gründe.

Kleine Mengen losen Schwarzpulvers sind da vergleichsweise gutmütig, nur 
ändert das nichts an der juristischen Situation.

Gruß,
Reinhard

von Günther N. (guenti)


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Jens G. schrieb:
> Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht
> gedämmt/eingeschlossen ist.

Dann hast du sicherlich mal eine alte Patrone aufgemacht und stufst 
deren Inhalt als Schwarzpulver ein (weil es ja auch schwarz 
aussieht).Seit etwa 1880 wird in Patronen nur noch NC-Pulver 
verwendet,NC=Nitrocellulose,dieses ist nicht masseexplosionsfähig und 
brennt ohne Ummantelung gemütlich ab.In einer Patrone ist es ummantelt 
und das Geschoss ist der "Deckel" welcher beim Abfeuern wegfliegt.Dabei 
entsteht ein Gasdruck von etwa 3-4000 Bar.Richtiges Schwarzpulver 
verbrennt ohne Ummantelung explosionsartig und entwickelt mit 
Ummantelung auch nur 5-600 Bar Gasdruck.Die Läufe meiner 
Vorderladerwaffen sind nur bis 700 Bar zugelassen.Wenn ich da NC-Pulver 
reinfüllen würde müsste ich schon  Suizidgedanken haben .

von Volker U. (volkeru)


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Das Wort "Schwarzpulver" wäre hier wohl genauer zu definieren. Eine 
Mischung aus Holzkohlepulver, Kaliumnitrat (Salpeter) und Schwefel wird 
i.d.R. so bezeichnet. Egal wie gut das Mengenverhältnis ausgewogen, die 
Bestandteile getrocknet, im Mörser pulverisiert und gemischt wurden, 
eine heftige Explosion erzeugt man damit nicht, sofern der Stoff nicht 
von einem Druckgefäß umschlossen wird.

Ich habe in meiner Jugend als experimentierfreudiger Chemie-Fan viel 
Zeit damit verbracht, die optimale Mischung zu finden und endlos 
rumexperimentiert. Mit Kaliumnitrat erhält man immer ein recht friedlich 
abbrennendes Gemisch. Interessant wird das ganze beim Ersatz von 
Kaliumnitrat durch Kaliumchlorat! Das wird dann echt gefährlich und 
verpufft auch ohne Druckgefäß heftig. Durch einen Hammerschlag entzündet 
es sich sogar ohne Erhitzung. Das wäre z.B. eine gute Lösung, wenn man 
auf thermische Zündung verzichten und eine mechanische Zündung nutzen 
will. Durch die richtige Mischung von Kaliumchlorat und Kaliumnitrat 
kann man den Zünd- und Verbrennungsvorgang sehr gut steuern.

Gefährlicher wird es mit einer Mischung aus Schwefel und Kaliumchlorat 
(lässt sich durch leichten Schlag entzünden) und noch gefährlicher mit 
rotem Phosphor und Kaliumchlorat (zündet nach einiger Zeit schon durch 
sanfte Berührung mit dem Finger). Von Letzterem ist dringend abzuraten, 
da es heftigst explodiert und es schon Todesfälle gab. Die Mischung ist 
völlig unkontrollierbar und reaktiver als Nitroglycerin. Ich habe mich 
mal verstiegen, damit zu experimentieren und das Experiment endete für 
mich damals im Krankenhaus. Und das bei nur einem Gramm Gemisch.

Aber: Durch Experimente mit Mischungen aus oben genannten Substanzen 
kann man die Zündenergie und die Verbrennungsgeschwindigkeit 
hervorragend steuern. Man fängt auf der sicheren Seite mit klassischem 
Schwarzpulver an und nähert sich dann langsam durch Beimischung von 
Kaliumchlorat und/oder evtl. wenig(!) Phosphor der optimalen Mischung 
an. Immer nur mit Mengen kleiner 0,5 Gramm experimentieren, Gehörschutz, 
Schutzbrille und dicke Nitril- oder besser Schweißer-Handschuhe tragen! 
Dann kann dabei nichts passieren.

Gruß, Volker

von Carsten S. (dg3ycs)


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Volker U. schrieb:
> Aber: Durch Experimente mit Mischungen aus oben genannten Substanzen
> kann man die Zündenergie und die Verbrennungsgeschwindigkeit
> hervorragend steuern. Man fängt auf der sicheren Seite mit klassischem
> Schwarzpulver an und nähert sich dann langsam durch Beimischung von
> Kaliumchlorat und/oder evtl. wenig(!) Phosphor der optimalen Mischung
> an. Immer nur mit Mengen kleiner 0,5 Gramm experimentieren, Gehörschutz,
> Schutzbrille und dicke Nitril- oder besser Schweißer-Handschuhe tragen!
> Dann kann dabei nichts passieren.

Das "Nichts passieren" mag wenn WIRKLICHG ausreichend Vorsicht und nur 
Kleinstmengen genommen werden für den Aspekt der Körperlichen 
Unversehrtheit gelten. NICHT aber für Rechtliche Dinge.

Vor wenigen Jahren wurde das Sprengstoffrecht in wesentlichen Punkten 
abgeändert. Seit diesem Zeitpunkt ist JEDER Umgang mit Explosionsfähigen 
oder Pyrotechnischen Gemischen ohne Erlaubniss oder vorliegen einer der 
geltenden Ausnahmen sofort eine Straftat. Eine Untergrenze GIBT es nicht 
mehr. Selbst das "Durchbrechen" eines frei verkäuflichen Böllers um den 
als "Sprüher" zu zünden ist damit Strenggenommen schon betroffen. Es 
wurden im Rahmen der HD - Welle schon Verfahren eröffnet weil jemand die 
aus EINEM Chinaböller entnommene Menge einfach nur ausserhalb des 
"Böllers" zuhause liegen hatte.
Davor waren selbstgebaute Böller, selbst größere, nur eine OWI solange 
dadurch niemand Unbeteiligtes gefährdet und keine Sachbeschädigung 
hervorgerufen wurde.

Das sollte man unbedingt dazu erwähnen. Alleine schon die Beschaffung 
der weiter o.G. Grundsubstanzen beim falschen Händler -selbst in 
Kleinmengen- kann einen Überraschungsbesuch bewirken.

In der Sache gebe ich dir und anderen aus technischer Sicht natürlich 
Recht natürlich recht. Wer mit modizifierten miniglühlämpchen und Mengen 
unter 0,1g Schwarzpulver hantiert braucht sicher nicht befürchten das es 
seinen Modellflieger in einer Riesenexplosion zerreisst.

Wer mit Sachkenntniss und Mengen DEUTLICH unterhalb der 1g Gramm grenze 
Experimentiert könnte auch das Risiko beim Experimentieren ohne 
Spezialkenntnisse im umgang auf den Speziellen Stoff auf ein gut 
beherschbares Maß drücken, wobei aber doch wenn es nur um die Zündquelle 
der Rückgriff auf SP aus dem ganzen jahr schon an Jugendliche frei 
verkäuflichen "FEuereffekte" wie Bienen oder Kreisel, die teilweise mehr 
SP enthalten als kleine und Mittlere Böller, nur einseitig unverdämmt,
viel naheliegender ist.

ABER:
All das ist doch völlig unnötig. Wozu dieses GEbastel und sich der 
GEfahr einer evtl. Strafverfolgung für im Grunde völlig harmlose Dinge 
aussetzen wenn man anstelle irgendwelche nicht genau zu definierender 
Selbstbauzünder fertige Brückenzünder mit genau definierter 
Auslöseschwelle ganz legal käuflich erwerben kann.

Gruß
Carsten

von Jens G. (jensig)


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>Dann hast du sicherlich mal eine alte Patrone aufgemacht und stufst
>deren Inhalt als Schwarzpulver ein (weil es ja auch schwarz
>aussieht).Seit etwa 1880 wird in Patronen nur noch NC-Pulver

Nein (noch keine aufgemacht) und nochmal nein (ich stufe das nicht als 
SP ein)

>Das Wort "Schwarzpulver" wäre hier wohl genauer zu definieren. Eine
>Mischung aus Holzkohlepulver, Kaliumnitrat (Salpeter) und Schwefel wird
>i.d.R. so bezeichnet. Egal wie gut das Mengenverhältnis ausgewogen, die
>Bestandteile getrocknet, im Mörser pulverisiert und gemischt wurden,
>eine heftige Explosion erzeugt man damit nicht, sofern der Stoff nicht
>von einem Druckgefäß umschlossen wird.

So sehe ich das auch. Das Druckgefäßt könnte zwar auch das Pulver selbst 
sein (Selbstverdämmung, wie schon von Reinhard R. angesprochen), aber 
von solchen Mengen reden wir hier nicht, daß dies der Fall sein könnte.

von Thorsten (Gast)


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Wie schon erwähnt, gibt es elektrische Zünder für Modellraketen. Kosten 
ein paar Cent, gibts in jedem Modellbaushop und funktionieren 
einwandfrei.

von Thorsten (Gast)


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von Sebastian H. (sebihepp)


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Und wie wäre es damit
http://www.pyroland.de/feuerwerk_shop.php/azuender-ohne-kappe-stueck-p-773
(Brückenzünder A)

in Verbindung mit dem
http://www.pyroland.de/feuerwerk_shop.php/rauchtabletten-weiss-p-159
(Rauchtabletten)

Zeug?

Alles ab 18 legal erhältlich. Und der Brückenzünder kann schon mit 3V 
und einem 4,7mF Kondensator gezündet werden. Man kann ja einen kleinen 
Ladestrom benutzen (Vorwiderstand).

von Volker U. (volkeru)


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Carsten:

Ich kenne das "neue" Sprengstoffrecht nicht. Aber hier handelt es sich 
ja nicht um das Herstellen von Sprengstoffen, sondern um chemische 
Experimente. Und da gibt es tausende von Experimenten, die Explosionen 
zur Folge haben können. Genauso wie es im Haushalt unzählige Stoffe 
gibt, die richtig "angerichtet" heftige Explosionen herbeiführen können. 
Von Gas- oder Mehlexplosionen mal ganz abgesehen. Und die frei 
verkäuflichen Silvester-Böller sind um ein vielfaches gefährlicher als 
fast jedes Chemie-Experiment. Das, was da zu Silvester sowie davor und 
danach legal auf den Straßen stattfindet, ist tausendmal gefährlicher, 
als das Anzünden jeder Dose Schwarzpulver. Das Sprengstoffrecht macht 
sich mit solchen Regeln allenfalls lächerlich (wenn sie denn so sind - 
ich weiß es nicht). Wer alles und jeden kriminalisiert, jeden Furz 
regelt, wird am Ende erleben, dass keiner sich mehr um die Gesetze 
kümmert. Der Zustand ist ja im Prinzip schon erreicht. Die Gesetze 
dienen dann nur noch dazu, rein willkürlich politisch unliebsame 
Mitbürger zu "liquidieren", weil ja alles und jedes strafbar ist. 
Russland ist ein Paradebeispiel dafür. Ich bin nicht ganz sicher, ob 
auch in Deutschland dieses politische Ziel verfolgt wird.

Vor 30 Jahren, als ich experimentiert habe, gab es hier einen sehr gut 
sortierten Chemikalienhandel, der alles in jeder Menge an privat 
verkauft hat. Nur für hochgiftige Stoffe musste man einen Ausweis 
vorlegen und einen Verwendungszweck angeben. Die Freiheit im Handel 
führt zur Experimentierfreudigkeit wissbegieriger Jugendlicher. Dass 
auch Kriminelle davon profitieren können, lässt sich nicht verhindern. 
Auch nicht durch noch so scharfe Gesetze. Diese treffen immer nur die 
harmlosen Bürger und niemals die Kriminellen!

Das Sprengstoffrecht selbst kann wohl kaum chemische Experimente 
verbieten. Hinzu kommt, solange ich auf meinem privaten Grundstück 
experimentiere und bei den Experimenten kein Außenstehender gefährdet 
wird, hat dies den Staat überhaupt nicht zu kümmern. So weit die 
Theorie. Aber mir ist durchaus bewusst, dass wir uns mittlerweile in 
einem Kontroll- und Überwachungsstaat befinden, in dem erstmal jeder 
Bürger ein potenzieller Straftäter ist, bis durch Abhören und 
Ausspionieren das Gegenteil bewiesen wurde. Die Politiker und viele 
Behördenvertreter gehen - wie alle Menschen - eben davon aus, dass die 
Mitbürger ebenso kriminelle, geistesgestörte und verantwortungslose 
Psychopathen sind, wie sie selbst. Tatsache ist aber, dass über 90% 
aller Menschen weniger gestört sind, als die meisten Politiker ;). Die 
DDR hat für all dies ja genügend Paradebeispiele geliefert. Leider hat 
sich mittlerweile der Westen der DDR angeglichen und nicht umgekehrt. 
Wir brauchen ja auch keine Stasi mehr, weil wir die perfekte Abhör- und 
Überwachungstechnik haben (der Bericht in "Fakt" gestern abend war da 
auch sehr aufschlussreich).

Ich bin gespannt, ab wann wir Klo-Reiniger und Zucker nur noch gegen 
Vorlage des Personalausweises und Nutzungsberechtigung kaufen dürfen.

Tschö, Volker

von Volker U. (volkeru)


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Sodele, ich habe mir mal die Chemikalien-Verbotsverordnung 
(ChemVerbotsV) und das Chemikaliengesetz angeschaut. Genau heißt es 
"Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens 
gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem 
Chemikaliengesetz". Es ist bei weitem nicht so wild, wie von Carsten 
beschrieben. Strafbar macht sich nach dem Chemikaliengesetz nur der, der 
bestimmte Stoffe an Dritte abgibt(!), aber nicht der, der damit 
experimentiert. Strafbar sind zudem nur Experimente, die die Umwelt 
verunreinigen oder gefährden. Alle anderen illegalen Tätigkeiten werden 
nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ein Sachkundenachweis ist darüber 
hinaus nur für Stoffe nötig, die als toxisch klassifiziert sind. Da hat 
sich etwas geändert, denn dieser Nachweis war früher nicht nötig. Damals 
habe ich noch 100 Gramm hochgiftiges Quecksilber-(II)-chlorid erwerben 
dürfen. Die neuen, geänderten Vorschriften beziehen sich vorwiegend auf 
sogenannte "Biozid-Produkte", also Stoffe, die die Umwelt gefährden 
können.

In der Verordnung heißt es:

=========================================================
§ 1 Verbote

(1) Das Inverkehrbringen
1. von Stoffen und Zubereitungen, die in Spalte 1 des Anhangs bezeichnet 
sind, sowie
2. von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die diese freisetzen 
können oder enthalten,
ist in dem in Spalte 2 des Anhangs genannten Umfang nach Maßgabe der in 
Spalte 3 des Anhangs aufgeführten Ausnahmen verboten.

(2) Die Verbote gelten nicht für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 
2 Satz 1 des Chemikaliengesetzes aufgeführten Stoffe, Zubereitungen und 
Erzeugnisse sowie für Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die
1. zu Forschungs-, wissenschaftlichen Lehr- und Ausbildungszwecken sowie 
Analysezwecken in den dafür erforderlichen Mengen oder
2. zur ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallverwertung in einer dafür 
zugelassenen Anlage oder zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung
in den Verkehr gebracht werden, sofern in Spalte 3 des Anhangs nicht 
etwas anderes bestimmt ist.
=========================================================

Ganz wichtig ist Absatz (2), Satz 1. Wer also Chemikalien erwirbt, um 
damit in seinem Kämmerlein Experimente für Fortschungszwecke zu machen, 
der darf dies auch weiterhin tun und auch damit experimentieren, ohne 
sich strafbar zu machen.

Auch der jugendliche Forscherdrang ist dadurch also abgedeckt. Und so 
war es auch schon zu der Zeit, als ich experimentiert habe.

Es gibt im Chemikaliengesetz keine Passage, die das Experimentieren mit 
Explosivstoffen verbietet. Ich konnte jedenfalls keine finden. Im 
Gegenteil, das Gesetz lässt sich ausgiebig auf Vorsorge-, Verhütungs- 
und Sicherheitsmaßnahmen ein. So wie es auch früher schon war. Neu sind 
nur die scharfen Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen. Und diese 
stehen wohl außer Frage.

Tschö, Volker

von T.S. (Gast)


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1/4Watt Kohleschicht oder Metall Widerstände mit 8,2Ohm. Klappt 
wunderbar.

T.

von Volker U. (volkeru)


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Noch zur Ergänzung. Die "Herstellung" der im Sprengstoffgesetz 
bezeichneten Explosivstoffe bezieht sich lediglich auf die gewerbliche 
Herstellung, nicht auf die Zubereitung für private Experimente. Das 
Sprengstoffgesetz kommt bei privaten Experimenten also überhaupt nicht 
zur Anwendung. Dort gilt das Chemikaliengesetz (wie oben schon 
beschrieben).

Sprengstoffgesetz (SprengG), §3:
(3) Im Sinne dieses Gesetzes ist
Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die einen 
explosionsgefährlichen Stoff gestaltet oder herstellt oder einen 
explosionsgefährlichen Stoff gestalten oder herstellen lässt, um ihn 
unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr zu bringen. 
Als Hersteller gilt auch derjenige, unter dessen Namen oder Firma der 
explosionsgefährliche Stoff vertrieben oder anderen überlassen wird und 
der die Verantwortung dafür übernimmt, dass der Stoff entsprechend einer 
auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung gekennzeichnet und 
verpackt ist.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Volker U. schrieb:
> Sodele, ich habe mir mal die Chemikalien-Verbotsverordnung
> (ChemVerbotsV) und das Chemikaliengesetz angeschaut. Genau heißt es
> "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens
> gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem
> Chemikaliengesetz". Es ist bei weitem nicht so wild, wie von Carsten
> beschrieben. Strafbar macht sich nach dem Chemikaliengesetz nur der, der
> bestimmte Stoffe an Dritte abgibt(!), aber nicht der, der damit
> experimentiert.
> ...
> Tschö, Volker

Alles schön und gut, ABER:
Das die Chemikalienverbotsverordnung regelt nur den Verkehr mit 
Chemikalien...

Die Rechtsnorm die hier einschlägig ist hast du ja geflissentlich 
Ignoriert, es handelt sich dabei um:
Das Sprengstoffgesetz
Die erste Sprengverordnung,
die zweite Sprengverordnung
und die dritte Sprengverordnung
Nehme dir diese Vorschriften doch bitte auch mal zur Brust!

Und danach google mal mit den Suchwörtern "HD welle Chemie" und gehe mal 
die Ergebnisse durch. Nachdem du dieses dann getan hast darfst du gerne 
noch deinen Realnamen und Adresse hierlassen für alle die aufgrund 
deiner Entwarnung dann doch hochgenommen wurden um sich von dir die 
Verfahrenskosten erstatten zu lassen.

In der Sache hast du natürlich recht, die Vorschriften SIND Lächerlich. 
Es ist völlig Unverständlich warum jemand Erlaubnissfrei problemlos 
hunderte Böller mit einigen Gramm SP pro Böller kaufen und abbrennen 
darf, er faktisch aber schon für das herstellen von 0,5g SP im Rahmen 
eines Chemieversuches einer Straftat belangt werden kann. Selbst das 
HErstellen EINER Wunderkerze ist ohne Erlaubniss eine Straftat. (Für 
Schulversuche im Rahmen der Naturkendefächer und solchen im Rahmen des 
Studiums mussten  deshalb ja sogar Ausnahmetatbestände eingeführt 
werden)
Da hätte eine eine Untergrenze. die ja ruhig im unteren einstelligen 
Grammbereich liegen dürfte, definitiv rein gehört!

Das es so ist, das kannst du in Zahlreichen Berichten seit JAhren 
nachlesen. Auch da wird immer wieder mit de rFreiheit der Forchung und 
Lehre argumentiert, hilft aber nichts. Es ist Schwachsinn, aber leider 
fakt.

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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Edit,

OK, du hast das Sprengstoffgesetz gefunden...
Nun noch die Sprengverordnungen durchsehen und googlen...
Dann wird dir auch ein Licht aufgehen.

Und noch etwas:
Der obige Gesetzesauszug sagt nur wer "Hersteller" im Sinne des Gesetzes 
ist. Stellst du aber im Rahmen eines Experimentes selbst Sprengstoff 
her, dann übst du immer noch den UMGANG damit aus...

Gruß
Carsten

von Volker U. (volkeru)


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Carsten Sch. schrieb:
> Edit,
>
> OK, du hast das Sprengstoffgesetz gefunden...
> Nun noch die Sprengverordnungen durchsehen und googlen...
> Dann wird dir auch ein Licht aufgehen.

Die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz regeln nur die Details und den 
Gültigkeitsbereich des Sprengstoffgesetzes genauer (z.B. Abschnitt I - 
Anwendungsbereich des Gesetzes, oder Vertrieb und Überlassung von 
Explosivstoffen an Dritte). Abschnitt I-V regeln also nur die Anwendung 
des Gesetzes im Detail. Da das Gesetz über den Verordnungen steht und 
nur die gewerbliche Herstellung und den Vertrieb/Überlassung regelt, 
sind m.E. auch die dem Gesetz untergeordneten Verordnungen nur darauf 
anwendbar.

Vereinfacht: Das Sprengstoffgesetz gilt nur für das Gewerbe, nicht für 
Privatpersonen. Daher können auch die Durchführungsverordnungen nur für 
das Gewerbe gelten.

Ich finde weder im Gesetz noch in den Verordnungen einen einzigen Satz, 
der Privatpersonen die Herstellung eines Explosivstoffes im Rahmen von 
Experimenten verbietet. Es wird nur von "Pyrotechnischen Gegenständen" 
gesprochen. Ein Chemieexperiment fällt aber nicht darunter.

Übrigens steht dort auch folgendes: Das Sprengstoffgesetz ist nicht 
anzuwenden auf den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen 
Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern 
verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern 
verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe. Das bedeutet, dass der 
Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und 
Phosphor frei sind. Denn diese werden bei Sicherheitszündhölzern 
verwendet und sind der Hauptbestandteil aller privat hergestellten 
Sprengstoffe.

Im übrigen kommt man auf die Idee, dass diese Verordnung von 
Standesorganisationen und Unternehmen geschrieben wurde, da explizit 
eine Reihe einzelner Unternehmen aufgeführt sind, für die all die 
Vorschriften nicht gelten. Ich halte das für verfassungswidrig, da es 
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Gesetze müssen 
grundsätzlich für alle gelten, Einzelausnahmen sind unzulässig. Dazu 
gibt es sogar ein Verfassungsgerichtsurteil.

> Und noch etwas:
> Der obige Gesetzesauszug sagt nur wer "Hersteller" im Sinne des Gesetzes
> ist. Stellst du aber im Rahmen eines Experimentes selbst Sprengstoff
> her, dann übst du immer noch den UMGANG damit aus...

Dann gilt aber wieder das Chemikaliengesetz und das erlaubt den Umgang 
für Experimente.

Was die Hausdurchsuchungen betrifft, gibt es einige Dinge zu sagen. 
Keiner schreibt, was ihm genau vorgeworfen wurde (gegen welches Gesetz 
er verstoßen haben soll). Ich nehme daher an, dass es um den Verdacht 
der Bildung einer terroristischen Vereinigung ging oder um die 
gewerbsmäßige Herstellung von Sprengstoffen. Keiner der Betroffenen 
schreibt auch, wie die jeweiligen Verfahren ausgegangen sind, oder ob 
sie nicht sämtlich eingestellt wurden.

Ich glaube nicht, dass die Durchsuchungen deshalb durchgeführt wurden, 
weil man die Durchführung chemischer Experimente vermutete. Ich denke, 
da werden einige Leute kiloweise Chemikalien bestellt haben. Das macht 
den Staat natürlich neugierig ("was ich selber denk und tu...").

Mir ist das irgendwie alles zu schwammig und unkonkret. Ich bin nach wie 
vor der Meinung, dass weder das Chemikaliengesetz noch das 
Sprengstoffgesetz für private Experimente eine Bedeutung haben.

Tschö, Volker

von Klaus D. (kolisson)


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@ Autor: Volker U. (volkeru) ,
ich finde deinen beitrag recht schön und gut.
Das ist doch sozusagen Zündstoff für Nachdenker.
Gleichzeitig ist es Gift für die ewigen Gegenredner und Gesetzerklärer,
die da bei einer einfachen Frage von Autor: ooBrandy (Gast)
"Wie Zündschnur elektrisch zünden?" schon wieder ihre Notitzbücher
zücken und erklären müssen wie verwerflich sowas ist.

Ich bin sicher, dass wir alle zünden können wenn wir wollen...
Allerdings wird die Moral und Weisheit dagegen stehen.
Bei den Moralaposteln im Forum wäre ich mir allerdings nicht so sicher
ob die sich wirklich unter Kontrolle hätten.


Um aber nochmal auf die Ursprungsfrage von Autor: ooBrandy (Gast)
zurückzukommen:

Was du eigentlich benötigst ist ein sogenannter Initialzünder.
Du must also eine geringe Energie in eine etwas höhere Energie
transformieren um dann die Energie zu haben deinen eigentlichen
Vorgang  in Gang zu setzen.
Wenn du also das Köpfchen eines Streichholzes mit einem sehr
dünnen Draht umwickelst wird ein kleiner Strom ausreichen
um das Phosphorköpfchen in Brand zu setzen.
Diese reaktion reicht dann für den rest.

Zum Thema Initialzünder fällt mir ein:
Man kaufe eine JodJodkali Lösung zum sogenannten "Stärkenachweis"
und gebe in die braune Flüssigkeit soolange Ammoniaklösung 
(Salmiakgeist)
bis die Fklüssigkeit klar wird.
Ein schwärzlicher Niederschlag setzt sich dann unten ab.
Dann giesse man die Flüssigkeit durch einen Melitta-Kaffefilter.
Im Kaffefilter ist dann der schwärzliche Niederschlag gefangen.

Bisher ist der Stoff vollkommen harmlos.

Nun trocknet man das Filterpapier über einige Tage an der Luft.

Dann ist es sehr Reaktiv. Ein Fingerstreich oder nur ein Knicken des
papieres führt sofort zur Explosion. Allerdings ist diese Explosion
sehr klein und eher mit Knallplättchen zu vergleichen.

In einer meiner Schulen wurde das Zeug immer Freitags angerührt
und dann feucht in die Schlösser der Klassenzimmertüre eingeschmiert.
Über das Wochenende konnte es trocknen und am Montag hat der Lehrer
durch einführen des Schlüssels dann einen Knalleffekt ausgelöst.

..  und wenn Ihr alle lieb seid erzähle ich euch demnächst
wie man aus Aceton, Brom etc richtiges Tränengas machen kann.


Gruss Klaus

von Volker U. (volkeru)


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Großartig, Klaus! :-)

Kennst du das Buch von Arendt/Dörmer "Technik der Experimentalchemie"?

Ein großartiges Werk! Die Bibel aller Chemielehrer und 
Experimentierbegeisterter. Ich habe es mir damals gekauft. Irgendwo muss 
es noch rumfliegen ;). Das würde ich allen ans Herz legen, die 
Experimente planen oder durchführen wollen. Nach dem, was hier 
geschrieben wurde, müsste es eigentlich auf dem Index der verbotenen 
Schriften stehen :-))).

Gruß, Volker

von Klaus D. (kolisson)


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Volker U. schrieb:
> Kennst du das Buch von Arendt/Dörmer "Technik der Experimentalchemie"?

Nein das kenne ich nicht. Offenbar war in meiner Schulzeit (sagen wir 
mal 1975) das Herstellen von Nitroglizerin und Tränengas noch 
Allgemeinbildung.

Das hat sich wohl geändert da dumme Leute besser zu kontrollieren sind.
Man traut heutzutage nicht mehr den Wissenden und deren Moral und 
versteckt
lieber das Wissen.

Klaus

p.s.
Für mich war es wichtig alles zu wissen und die Macht zu haben es nicht
zu tun.

von Carsten S. (dg3ycs)


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NEIN NEIN NEIN...

Deine Auslegung enthält so viele Fehler und völlig abwegige 
Schlussfolgerungen das es sich fast nicht lohnt darauf näher einzugehen.

Un mur mal die offensichtlichsten Beispiele zu nennen:
Volker U. schrieb:
> Übrigens steht dort auch folgendes: Das Sprengstoffgesetz ist nicht
> anzuwenden auf den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen
> Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern
> verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern
> verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe. Das bedeutet, dass der
> Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und
> Phosphor frei sind. Denn diese werden bei Sicherheitszündhölzern
> verwendet und sind der Hauptbestandteil aller privat hergestellten
> Sprengstoffe.

Wie kommst du auf das schmale Brett das der von dir zitierte passus auch 
nur Ansatzweise bedeutet dass der Umgang und der Handel mit 
Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und Phosphor frei sind?
Darf ich dir die REchnung für meine -jetzt- Kaffeverschmierte Tastatur 
schicken? Mir ist da beim lesen dieses Abschnittes ein Missgeschick 
passiert?

Dieser Abschnitt bedeutet etwas völlig anderes. Es bedeutet genau das 
was da steht: Er erlaubt den Handel und Umgang mit (fertig produzierten) 
Streichhölzern für jedermann- NICHTS weiter. Wenn dieser passus nicht 
währe würde entweder JEDES Anzünden eine Straftat darstellen oder aber 
alle Streichhölzer müsste eine Kennzeichnung "BAM I" haben, de 
rnatürlich umfangreiche Prüfungen vorrausgehen.

Prinzipiell sind die von dir genannten Stoffe natürlich auch vom 
Privatmann legal zu kaufen. Einige davon unterliegen aber einer 
besonderen Überwachung. Insbesondere Kaliumchlorat und Kaliumnitrat, 
aber auch die entsprechenden NAtriumverbindung sind Nachweispflichtig. 
Die bekommst du nur gegen Ausweis und Endverbleibserklärung! Also 
definitiv alles andere als Frei.

Gereglet ist dies in der Chemikalienverbotsverordnung die du so gerne 
hier Anführst. Und diese Chemikalienverbotsverordnung hat überhaupt 
NICHTS mit privaten Experimenten zu tun. Schon gar nicht erlaubt sie 
diese. Sie regelt die Abgabe von Chemikalien. NICHTS WEITER.

Und das das Sprengstoffgesetz nur den gewerblichen Bereich regelt ist 
wohl der Größte Blödsinn. ICh verzichte hier mal auf den Fullquote des 
§1. In dem ist Geregelt wo das Gesetz Anwendung findet. Und da steht 
NICHTS von einer Einschränkung auf gewerbe. Wenn du dich damit ernsthaft 
beschäftigt hättest, dann hätte dir das aber spätestens bei den passagen 
Klar werden müssen wo zum Beispiel geregelt ist wer welche Treibsätze 
für Modellbausätze erwerben, aber auch Abbrennen kann. Oder was 
Böllerschützen (z.B. für Brauchtum/Schützenvereine) an NAchweisen 
Liefern müssen.
Das Abfeuern von Modellraketen ist sicher kein Gewerbe.

Und auch die Sprengverordnungen... In der ersten Sprengverordnung ist 
z.B. der umgang mit den Erlaubnisfreien Feuerwerkskörpern geregelt und 
Straffrei gestellt wenn diese die BAM I oder II Kennzeichnung tragen.
Allerdings einschränkend bei BAM II auch wer die TATSÄCHLICH Anzünden 
darf und in welchem ZEitraum das nur erlaubt ist. ISt jetzt deiner 
Meinung nach jeder der zu Silvester böllert ein Gewerbetreibender?

Volker U. schrieb:
> Was die Hausdurchsuchungen betrifft, gibt es einige Dinge zu sagen.
> Keiner schreibt, was ihm genau vorgeworfen wurde (gegen welches Gesetz
> er verstoßen haben soll). Ich nehme daher an, dass es um den Verdacht
> der Bildung einer terroristischen Vereinigung ging oder um die
> gewerbsmäßige Herstellung von Sprengstoffen. Keiner der Betroffenen
> schreibt auch, wie die jeweiligen Verfahren ausgegangen sind, oder ob
> sie nicht sämtlich eingestellt wurden.

OH DOCH... Einige schreiben dazu einiges... Und denen WIRD (auch) GENAU 
das vorgeworfen was du so laut bezweifelst. Es sind ja sogar 
(Anonymisierte) Verfahrensunterlagen wie die Strafanzeige in sNetz 
gestellt worden.

Auch zum Ausgang gibt es genügend Meldungen. Von MASSIGEN Einstellungen 
des absolut größten Teils über einige Bussgelder im unteren Bereich für 
Schwarzpulvermengen kleiner als in EINEM Böller bis hin zu GANZ WENIGEN 
größeren Bußgeldern.
Viel schwerer wiegt aber das weit über tausend HAushalte durchsucht 
wurden und neben dem unangenehmen Eingriff in die intimsten 
Lebensbereich auch vielfach noch PCs und Datenträger teilweise für 
MONATE beschlagnahmt wurden. Ach ja, Es gab wohl deutlich mehr 
Verurteilungen aufgrund von Zufallsfunden wie illegale/runtergeladene 
Software oder kleinstmengen von "verbotenen Stoffen der softeren Art" 
für den Eigenbedarf als wegen dem Tatvorwurf selbst.

Alle Betroffenen haben nichts weiter gemacht als bei einem Händler der 
leider auf seiner WEbsite Anleitungen für die Genau von dir 
beschriebenen Schulversuche hatte irgendwelche Chemikalien bestellt. 
TEilweise nicht mal etwas was auch nur Entfernt mit de rHErstellung 
gefährlicher Stoffe zu tun hat. Aufgrund der Versuchsanleitung und weil 
der Händler ebend auch die Chlorate und Nitrate die so gerne genommen 
werden im Programm hat haben die ALLEN Kunden, -DIE JA VÖLLIG LEGAL 
GEKAUFT HABEN- unterstellt das die solche Versuche machen wollten. Mit 
Terrorrismusverdacht hatte das gar nichts zu tun.
Es waren übrigens auch elektroniker betroffen die da lediglich die 
Chemikalien für die Leiterplattenherstellung gekauft haben. ICh war zum 
Glück nicht betroffen da ich meine Leiterplatten-Chemiekalien über einen 
(hoffentlich) Seriöseren Händler beziehe. Aber es hätte auch mich wie 
jeden anderen der seine Leiterplatten selbst herstellt oder irgendeine 
andere spezielle Chemikalie, z.B. als Reinigungsmittel benötigt auch 
treffen können.

Und selbst wenn das Verfahren am Ende eingestellt wird, kann man ja 
nicht sagen : So schlimm war es ja nicht! Der Eingriff ist passiert, 
einige nehmen das locker andere nicht. Auch die Wirkung auf Partnerin 
oder Kinder sollte man bedenken.
Und alleine schon durch die Beschlagnahme der Rechner und Datenträger 
kann ein riesiger verlust entstehen. Wenn jetzt jemand Selbstständig ist 
und zuhause al sein eEntwicklungen, Programme, Pläne, Kundendaten auf 
dem REchner hat und man nimmt das mal für sechs Monate ersatzlos weg. 
Das kann ganze Projekte zum Platzen bringen und ernsthafte Folgen für 
die Existenz haben. Nicht alle benutzen den Computer nur zum Spielen...
Und auch die Datensicherung hilft da herzlich wenig. Die Datenträger hat 
man ja auch alle Mitgenommen... (Wobei ich bei wichtigen PRojekten 
mittlerweile dazu übergegangen bin zumindest die Arbeitsergebnisse 
"extern" zu sicher. Bei weniger kritischen Sachen verschlüsselt Online, 
bei Sachen wo die Datensicherheit etwas höher sein sollte als 
regelmäßige SicherungsCD beim meinen Eltern ein paar Häuser weiter. - 
Aber weniger aus Angst vor einer HD- als zur Vorsicht um im Falle eines 
Wohnungsbrandesbrandes -oder selbst wenn man befristet die Wohnung nicht 
betreten kann- noch zugriff auf eine Sicherung zu haben.)

> Ich glaube nicht, dass die Durchsuchungen deshalb durchgeführt wurden,
> weil man die Durchführung chemischer Experimente vermutete. Ich denke,
> da werden einige Leute kiloweise Chemikalien bestellt haben. Das macht
> den Staat natürlich neugierig ("was ich selber denk und tu...").
Wie schon geschrieben: Diese EINIGE LEUTE waren über tausend. Da hat 
auch Focus, Spiegel usw. später drüber berichtet.

Und wenn du mir imme rnoch nicht glaubst und auch die anderen Beiträge 
nicht reichen, vielleicht ist Heise dir da eine verlässlichere Quelle
http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html

>
> Mir ist das irgendwie alles zu schwammig und unkonkret. Ich bin nach wie
> vor der Meinung, dass weder das Chemikaliengesetz noch das
> Sprengstoffgesetz für private Experimente eine Bedeutung haben.
> Tschö, Volker

Mag sein das es dir zu schmammig ist. Mag sein du du der Meinung bis das 
die beiden Rechtsnormen für private nicht gelten.
Aber die Richter und Staatsanwälte scheeren sich halt nicht im 
geringsten um deine (ABSOLUT FALSCHE) Meinung und haben das auch schon 
bewiesen in dem die fast 2000 Hausdurchsuchungen angeordnet haben und 
diese auch durchführten.

Und DAHER BITTE:
Hör auf hier dein Unwissen zu verbreiten und mit offensichtlicher 
Ahnungslosigkeit noch in Kauf zu nehmen das sich jemand der dann deinen 
Beitrag ernst nimmt eines Morgens von einem Einsatzkommando aus dem Bett 
geklingelt wird, das sämtliche Internetfähigen Geräte für Monate 
beschlagnahmt werden und er tausende von Euros für Gerichts- und 
Anwaltskosten zahlen muss weil er irgendwo schreibt das er sich eine 
Wunderkerze hergestellt hat.

Es ist da keinerlei Interpretationsspielraum und keinerlei 
Glaubenssache. ES IST PASSIERT UND PASSIERT IMMER NOCH! Es ist völlig 
Schwachsinnig, total überzogen uns was weiß ich noch alles, aber selbst 
die Herstellung  oder der Umgang mit kleinsten Mengen von 
Explosivstoffen ausserhalb der GENAU DEFINIERTEN EXPLIZITEN 
AUSNAHMEREGELUNGEN ist eine Straftat! Alleine schon für den Verdacht 
wirst du mit einer HD rechnen müssen.

Gruß
Carsten

von Klaus D. (kolisson)


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@Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)

ich sehe, du regst dich sehr sehr auf. Sonst würdest du nicht
soviel Text produzieren.
Vielleicht hast du Angst vor Amaokläufern oder sowas.. aber
diese wollen wir hier nicht produzieren.

Sei nicht so verbissen... Bitte

Klaus

von Carsten S. (dg3ycs)


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Klaus De lisson schrieb:
> @ Autor: Volker U. (volkeru) ,
> ich finde deinen beitrag recht schön und gut.
> Das ist doch sozusagen Zündstoff für Nachdenker.
> Gleichzeitig ist es Gift für die ewigen Gegenredner und Gesetzerklärer,
> die da bei einer einfachen Frage von Autor: ooBrandy (Gast)
> "Wie Zündschnur elektrisch zünden?" schon wieder ihre Notitzbücher
> zücken und erklären müssen wie verwerflich sowas ist.
>
> Ich bin sicher, dass wir alle zünden können wenn wir wollen...
> Allerdings wird die Moral und Weisheit dagegen stehen.
> Bei den Moralaposteln im Forum wäre ich mir allerdings nicht so sicher
> ob die sich wirklich unter Kontrolle hätten.

Meinst du (auch) mich mit Moralapostel und Gegenredner?
Wenn ja dann frage ich mich ob du nicht verstehen willst, ode rnicht 
verstehen KANNST um was es geht.

ICh zumindest habe NIRGENDWO geschrieben das ich es schlimm finde oder 
das es technische rSicht gefährlich ist wenn man mit dem Abrieb einiger 
Streichholzköpfchen oder 1-2g Schwarzpulver sich Zünder baut.

Es geht hier wohl dem wenigsten darum irgendwie Moralapostel spielen zu 
wollen oder jemanden solche experimente verbieten zu wollen so lange 
diese mit Kleinmengen und Umsicht durchgeführt werden. Diese Experimente 
waren bis vor Kurzem bestandteil der Versuchliste gängiger Chemiekästen 
und haben dazu beigeträgen viele Jahrgänge von Kindern für die 
Naturwissenschaften zu begeistern.

Es geht aber ganz eindeutig genau darum jemanden vor drastische Folgen 
zu warnen die aufgrund dieser blödsinnigen REchtslage eintreten. ICh 
finde diese REchtslage keineswegs gut, finde das zumindest eine untere 
Freigrenze für Versuche dazugehört.

Aber diese REchtslage ist nun einmal Fakt. Wenn man soetwas macht und 
jemand pisst einen an ode rman schreibt darüber im Internet kann das 
GANZ SCHNELL mit einer Strafanzeige incl. HAusdurchsuchung enden. Es ist 
nun einmal so. Wie gesagt - der Verweis auf 
Heise:http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html
Und diese Folgen haben NICHTS, aber auch GAR NICHTS damit zu tun ob wir 
das gut finden oder auch nicht. Die treten ein wenn jemand von den 
Staatsorganen Wind davon bekommt.

Das hat überhaupt nichts mit Moralapostel zu tun, sondern mit 
Hilfestellungen um andere vor gravierenden Nachteilen zu bewahren.
Und sei es nur dadurch das derjenige weiß das er schön die Klappe halten 
soll.

Was ich also wirklich zum Kotzen finde sind diejenigen die sich diese 
"ISt doch alles nicht so schlimm" Eigenschaft zu nutze machen.
Jedesmal wenn jemand nur auf solche Folgen hinweist bei völligem Fehlen 
von Sachverstand gleich "Moralapostel" oder schlimmeres Schreibt und 
sich evtl. noch irgendeinen Unsinn zusammenreimt der denjeniegen der das 
Ernst nimmt dann in wirklich gravierende Schwierigkeiten bringen kann.
Oder um es anders zu sagen:
ICH UND ANDERE SIND DIEJENIGEN DIE IM AUTO DEN ENTGEGENKOMMENDEN VERKEHR 
auf der gut ausgebauten gerade und kreuzungsfreien Landstraße MIT DER 
LICHTHUPE VOR DER OFFENSICHTLICH WILLKÜRLICHEN RADARFALLE IN DER BEWUSST 
UNAUFFÄLLIGEN BESCHRÄNKUNGSZONE WARNT.
ICH BIN NICHT DER BETREIBER DER RADARFALLE
(Ok, bei jemanden der Mittags 12.00 mit 90 vorm Kindergarten herfährt 
warne ich garantiert nicht sondern freue mich wenn der reinrasselt)

So TYPEN WIE VOLKER sind diejenigen die sich in der Tempo 30 Zone an die 
Strasse stellen und allen zurufen "Ihr könnt hier so schnell fahren wie 
Ihr wollt, ISt alles erlaubt und es passiert euch nichts! - Aber eine 
Kurve weiter steht der Radarwagen! Und du stellst dich daneben, 
applaudierst und beschimpfst noch diejenigen die warnen...
Fühlst dich aber als "Held der Autofahrer"

Aber das kann diesen Deppen ja egal, sitzen ja schön gemütlich hinter 
Anonymen Nicks vor dem PCs und freuen sich das sie es den 
"Moralaposteln" wieder gezeigt haben... Es stimmt, vieles Dinge wo man 
solche Hinweise geben muss sind moralisch absolut nicht verwerflich und 
mit gesundem Menschenverstand würde man sagen -ist OK-.
Aber LEIDER sieht das Gesetzgeber in seinem fast schon paranoiden 
Regulierungswahn anders. Du pisst damit einfach nur den BOTEN, nicht 
aber den Urheber an.

Es mag sein das man das bei dir in Frankreich etwas lockerer sieht. Hier 
in DL ist im Bereich Chemie und insbesondere bei Explosionsfähigen 
Gemischen aber seit ein paar JAhren absolute Vorsicht angebrcht was man 
darüber sagt.

Und noch etwas:
Der Text von Volker ist garantiert kein gift für mich... Der ist nur 
GIFT für diejenigen die den auch nur Ansatzweise ernst nehmen. Das kommt 
direkt einer Aufforderung zur Selbstanzeige nach.

Wobei ich mir Mittlerweile sogar gar nich tmehr sicher bin ob der ernst 
gemeint ist... Da muss man schon richtig suchen um auch nur einen Satz 
zu finden der keine Falschauslegungen enthält. Irgendwie glaube ich 
immer mehr an einen Troll.

Gruß
Carsten

P.S. Der Tread ist erst dann so ausgeufert als nach den ersten "kleinen" 
Andeutungen es dann Anfing mit dem "ISt doch alles nicht so schlimm"

von Carsten S. (dg3ycs)


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Klaus De lisson schrieb:
> @Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)
>
> ich sehe, du regst dich sehr sehr auf. Sonst würdest du nicht
> soviel Text produzieren.
> Vielleicht hast du Angst vor Amaokläufern oder sowas.. aber
> diese wollen wir hier nicht produzieren.
>
> Sei nicht so verbissen... Bitte
>
> Klaus

JA, ICH REGE MICH AUF!
NOCH EINMAL
Ich habe doch mehrfach geschrieben das ICH es überhaup nicht schlimm 
finde solche Versuche durchzuführen. ICh finde diese Versuche 
Interessant und bei Kleinstmenengen absolut ungefährlich. Diese Versuche 
standen Jahrzehntelang in den Experimentierbüchern und gerade diese 
Versuche wecken auch das Interesse an den NAturwissenschaften.

Ich finde auch die Gesetzeslage VÖLLIG BESCHISSEN!
Aber die Gesetzeslage ist nun einmal so wie sie ist. Es ist Fakt das 
schon wegen absolut legaler HAndlungen den Käufern einfach UNTERSTELLT 
wurde das sie das getan haben wovon hier die REde ist. Die HD und 
Anzeige kam obwohl das nocht nicht einmal belegt ist.

Was meinst du was nun passiert wenn jemand öffentlich oder auch nur dem 
einen Falschen gegenüber erklärt das er genau dies tatsächlich gemacht 
hat?
Wie gesagt: ICH BIN DER BOTE - NICHT DER URHEBER!

Das Ziel meines Beitrages ist es zu verhindern das sich jemand dieser 
GEfahr UNWISSENTLICH aussetzt. Es geht darum DEN ANDEREN vor schaden zu 
bewahren. NICHT MEHR!

Und zu einer ordentlichen Sacherklärung gehört nun auch einmal die 
Grundlage für diese Feststellung. Das sind die GEsetzestexte.

Und sorry, wenn jemand bei einem so heiklen Thema mit dem 
offensichtlichen Fehlen von jeglichem Hintergrundwissen nur um seine 
private "alles Easy" Meinung zu vertreten wirklich GEFÄHRLICH FALSCHE 
Aussagen trifft, das regt mich einfach auf.
Dann wird das ganze auf dem Rücken Gutgläubiger ausgetragen die nur weil 
die es nicht wussten im ungünstigen Fall erhebliche Nachteile 
finanzieller, vielleicht sogar beruflicher Art mit Wirkungen über JAhre 
(fehlende Zuverlässigkeit bei bestimmten Erlaubnissanträgen ) zu tragen 
haben.

Bloss weil jemand meint das derjenige der sagt das es gefährlich sein 
kann wenn es herauskommt ein Moralapostel ist der unrecht hat.

Der Text von Volker ist einfach nur ein direkter Weg in die riesige 
Schwierigkeiten für eine absolut harmlose Sache.

Gruß
Carsten

P.S: ICh muss mich wohl tatsächlich etwas abregen. ICh bin nun wirklich 
nicht derjenige der auch nur nahezu FEhlerfrei schreibt. Aber was Oben 
und insbesondere in den vorherigen Beiträgen an Tippfehlern und 
vergessenen Worten schlummert ;-)
Aber das ändert ja nichts am Inhalt.

von Klaus D. (kolisson)


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@Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)
Nein Carsten, ich bin nicht grundsätzlich der Meinung dass du ein
Moralapostel und Gegenredner bist.
Genausowenig meine ich aber auch, dass Volker U. nun ein Troll wäre.

Ich persönlich finde, dass du dich im Moment sehr stark aufregst
und das das nicht nötig ist. Du könntest dich also beruhigen.

Finde also bitte deine Ruhe.

Die Elite des Forums wäre jeder Zeit in der lage das schlimmste Dinge zu 
bauen, wird es aber nicht tun, da ein gefestigtes Hobby zuviel Zeit in 
Anspruch nimmt.
Das hat auch nichts mit meinem Wohnort in Frankreich zu tun.

Lassen wir es nun GUT sein und warten auf den Fragesteller.


Gruss Klaus

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

@Klaus,

Naja, so langsam habe ich mich wieder abgeregt...
Aber es ist halt wirklich so - Kaum weist man jemanden hier darauf hin 
das etwas rechtlich problematisch ist und das andere schon für viel 
weniger mächtig Ärger hatten, da kommen irgendwelche "Besserwisser" und 
wollen das ohne jede Sachkenntniss in Abrede stellen.
Selbst wenn man selber noch dazugeschrieben hat das es ja eigentlich 
nicht schlimm ist und wenn man es trotz besserer Alternativen doch 
machen wollte es einfach nicht an die große Glocke hängen soll.

HAlt als wolle jetzt derjenige der darauf hinweist jetzt selbst etwas 
verbieten und durch den Beitrag hätte man jetzt irgendwelche besonderen 
Einschränkungen... Dabei ist das doch völlig Irrelevant, man kann es zur 
Kenntniss nehmen oder nicht und sein handeln danach ausrichten.

Aber als Abschluss hier noch ein Link zu einem der ORIGINALEN 
Hausdursuchungsbeschlüsse:
http://www.versuchschemie.de/upload/files/Scannen0002.jpg

Und dieser Durchsuchungsbeschluss beginnt mit den Worten:

In dem Ermittlungsverfahren gegen *** wegen Verstoss gegen das 
Sprengstoffgesetz ...

Gefunden im Forum Versuchschemie, unter dem Link:
http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=4513&postdays=0&postorder=asc&highlight=hd+welle&start=90

Ziemlich mittig auf der Seite. Gibt da noch mehr Dokumente auf den 
anderen Seiten.

Ich denke aber damit sind jetzt wirklich alle Argumente zu dem Thema 
ausgetauscht. Möglichkeiten für Selbstbauzünder sind Genannt. 
((Widerstands-)Draht in Schwarzpulver oder um Streichholzköpchen. 
Manipulierte SP gefüllte Glühbirnchen z.B. mir würden da auch noch der 
Mechanische WEg über Zündhütchen/6mm Platzpatronen die ja auch frei 
verkäflich sind einfallen. Nimmt man auch noch ein paar Platzpatronen 
größeren Kalibers hat man auch noch eine Quelle für etwas rauchfreies 
Schießpulver anstelle von SP. (Aber bei allem auf die Menge Achten)
Alternativ könnten auch alte Einweg- Blitzbirnchen als Zünder 
funktionieren (habe hier auch noch einige davon)
All das und noch mehr ist technisch probelmlos machbar und wenn man 
sorgsam arbeitet und ganz bewusst nur sehr geringe Mengen von kleiner 1g 
nimmt besteht ausser dem Risiko eines Verbrannten Fingers kaum eine 
"ernsthafte" Gefahr. Aber es ist nun einmal so das man in diesem Fall 
wirklich darauf achten muss das es nicht die Falschen mitbekommen. Denn 
leider ist hier die gesetzliche Regelung VÖLLIG überzogen.

Und deshalb stelle ich mir die Frage warum da etwas riskieren wenn doch 
eine technisch Sinnvolle Lösung frei verkäuflich ist. Damit hat man dann 
eine legale Zündvariante deren Auslöseverhalten man genau kennt und die 
innerhalb weiter grenzen sicher zu handhaben ist. (Sowohl hinsichtlich 
zu frühem Zünden durch Schlag oder Statische Elektrizität wie auch 
Zündversagen). Da der TE ja sowieso Rauchpatronen verwendet und die 
meisten Shops die eines führen auch das andere im Sortiment haben so das 
man zusammen bestellen kann, ist es auch kein Mehraufwand. Die Kosten 
eines Zünders liegen mit 30ct. auch bei einem Bruchteil einer 
Rauchpatrone (meine zwischen 1 & 2 Euro/pcs)

Für 30ct. würde sich doch nicht einmal die fummelei mit dem Selbstbau 
lohnen wenn die Alternative genauso sicher und völlig legal wäre.

Gruß
Carsten

von Klaus D. (kolisson)


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naja Carsten,
schön dass du wieder ruhiger bist. Das ist ja auch gut für die Nerven.
Wie du schon sagst ist Vorsicht immer geboten. In meiner Kindheit
habe ich mal ne Patrone von einem Karabiner auf der Herdplatte
meiner Mutter erhitzt. Gottseidank hat mir die Schläue geboten,
die Explosion nicht zu beobachten sondern mich aus dem Raum zu 
entfernen.
Das Teil, und da denkt man ja nicht dran, ist natürlich ohne den 
passenden
Gewehrlauf seitlich so instabil, dass es aufplatzt und die 
Messingschrapnells
horizontal durch die Gegend fliegen.
Wäre das nicht passiert und das Geschoss hätte sich nach oben bewegt
hätte mein Herd wohl 1 Etage drüber noch jemand erschossen.
An derartige Konsequenzen hatte ich garatiert nicht gedacht.
Deswegen sage ich ja, "Wissen ist Prima"

Alles was knallt kann sehr gefährlich sein.. das ist klar.

Vor einiger Zeit habe ich bei einer Kelleraufräumung einige Kilo
uralten Agrarsprengstoff gefunden. Mein Respekt war gnadenlos.
Ich hab das Zeuch mit Gummihandschuhen Stück für Stück und ganz 
vorsichtig
in einen Wasserkanister befördert.
Diesen Kanister habe ich erst 1 Jahr später wieder bewegt.
Das klingt jetzt übervorsichtig aber in meinem Weltbild gehe ich
nicht davon aus, dass plötzlich ein Haufen Jungfrauen vor mir 
herumtanzen.


Klaus

von Volker U. (volkeru)


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Ich denke, Carsten und ich sind im Grunde gar nicht weit auseinander, 
wir haben nur ziemlich aneinander vorbei geredet.

Während ich die ganze Zeit erklärt habe, was gesetzlich erlaubt sein 
müsste und was nicht, hat Carsten davon berichtet, was Richter, 
Staatsanwälte und Behörden im Jahre 2005 konkret gemacht haben. 
Unabhängig davon, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab oder nicht - und 
in den meisten Fällen gab es die offenbar nicht.

Der von Carsten erwähnte Heise-Artikel 
(http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html) ist doch ein prima 
Bindeglied zwischen den Aussagen von Carsten und mir. Dort steht, dass 
völlig inkompetente Richter ohne Sachkenntnis und in purer Willkür 
tausende von Hausdurchsuchungen bei unbescholtenen Bürgern veranlasst 
haben, ohne sich darüber sachkundig zu machen, ob die von der Polizei 
bzw. Staatsanwaltschaft vorgetragene Gefährdungslage überhaupt gegeben 
ist. Dies ist schlichtweg ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung im Amt 
und von Behördenwillkür. Vermutlich sogar der schlimmste Fall in der 
Geschichte Deutschlands seit dem Nationalsozialismus, wenn das stimmt, 
was Heise schreibt. In einem Rechtsstaat muss so etwas ausgeschlossen 
sein. Wie Heise auch schreibt, war in so gut wie keinem der Fälle das 
Chemikaliengesetz, die Chemikalien-Verbotsverordnung oder das 
Sprengstoffgesetz anwendbar, weil diese das gar nicht hergaben. Und das 
ist doch genau das, was ich die ganze Zeit zu erklären versucht habe.

Wenn sich Polizei, Richter und Staatsanwälte in einer konzertierten 
Aktion verbünden, um verfassungswidrig und vorsätzlich massiv in die 
Grundrechte der Bürger einzugreifen, muss man darüber diskutieren. Mit 
den Gesetzen hat der Fall überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit 
staatlicher Willkür und schlimmstem Machtmissbrauch, den man bis dato 
nur aus Unrechtsstaaten kannte. Eine wichtige Frage ist, was die 
Behörden mit der bewusst falschen Anwendung von Gesetzen bezwecken 
wollen. Dass die Beschwerden der Bürger dazu unbeachtet blieben und 
abgewiesen wurden und keiner der Beteiligten für sein kriminelles 
Verhalten zur Verantwortung gezogen wurde, ist dabei aber das 
Allerschlimmste! Denn das belegt, dass die Verflechtung zwischen 
Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Justiz ein bedrohliches und 
unkontrollierbares Ausmaß angenommen hat, wie es sonst nur in Willkür- 
und Unrechtsstaaten existiert. Im günstigsten Falle wurde hier die 
Verhältnismäßigkeit aufs sträflichste missachtet und im schlimmsten 
Falle war dies eine staatlich geplante Aktion, um Bürger in Angst und 
Furcht zu versetzen, staatliche Allmacht zu demonstrieren und den 
Bürgern zu zeigen, dass Verfassung und Recht bedeutungslos sind und nur 
das gilt, was Politik und Behörden von den Bürgern verlangen - egal ob 
es nun im Gesetz steht oder nicht. Also eine gezielte 
Einschüchterungsaktion. Das kannte man sonst nur aus der DDR und dem 
dritten Reich.

Ich wundere mich, dass dies damals politisch nicht stärker 
ausgeschlachtet worden ist und man nicht aus dem Raum der Opposition 
Aufklärung gefordert hat. Bei 2000 betroffenen Bürgern wäre dies doch 
eigentlich ein gewaltiges Politikum gewesen. Ich bekomme das jetzt zum 
ersten Mal mit, obwohl ich ein aufmerksamer Beobachter der Lage bin.

Wie man mit solch staatlichem Rechtsmissbrauch umgeht und mit der Angst, 
dass es im Prinzip jederzeit JEDEN treffen kann, der bestimmte, 
ungeschriebene Regeln nicht einhält, muss jeder selbst entscheiden. Wie 
die Bürger im Nationalsozialismus damit umgingen, wissen wir. Wie die 
Bürger im "real existierenden" Sozialismus letztlich damit umgingen, 
wissen wir auch. Wo beides geendet hat, ist ebenfalls bekannt. Also kann 
jeder selbst entscheiden, was zu tun ist. Vorbilder und Beispiele in der 
deutschen Geschichte gibt es genug...

Gruß, Volker

P.S.: Das ist jetzt gewaltig "Off Topic", ich weiß. Aber letztlich hat 
es schon einen direkten Bezug zu der Ausgangsfrage. So wie Carsten es 
sagt, muss man wohl schon Angst haben und vorsichtig sein, wenn man nur 
eine "Rauchbombe" für sein Modellflugzeug baut und dies hier öffentlich 
ankündigt.

von Klaus D. (kolisson)


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so ist schön!

alle sind wieder lieb und haben etwas gelernt.

Klaus

von Volker U. (volkeru)


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Klaus De lisson schrieb:
> so ist schön!
>
> alle sind wieder lieb und haben etwas gelernt.

:-)

Sei froh, dass du in Frankreich lebst! Dort gelten die Bürgerrechte mehr 
als bei uns. Und die Franzosen fordern sie auch vehement ein. Sie sind 
eben keine Angsthasen, wie die Deutschen. Wie heißt es so schön: "Was 
wären die Deutschen ohne ihre Angst? -> Franzosen!" :)

Frankreich, wie auch nahezu alle anderen EU-Staaten befolgen ein ganz 
wichtiges Prinzip der Gewaltenteilung: Die völlige Unabhängigkeit der 
Staatsanwaltschaften von den Justizministerien. Dies ist ein ganz 
wichtiger Teil einer unabhängigen und funktionierenden Justiz und sollte 
eigentlich selbstverständlich sein! Selbst die Italiener haben dies vor 
einigen Jahren unter dem Eindruck der Berlusconi-Machenschaften 
geändert. Nur Deutschland bleibt bei dem überholten Prinzip, das die 
Rechtsverfolgung von Straftaten politisch oder wirtschaftlich 
einflussreicher Personen lähmt. Wenn die Staatsanwaltschaft aus dem 
Justizministerium souffliert bekommt, wer zu verfolgen ist und wer 
nicht, sind dem Unrecht Tür und Tor geöffnet. Selbst Rechtsexperten 
weisen immer wieder auf diesen Mangel im deutschen Rechtssystem hin, 
aber es gibt keinen politischen Willen, dies endlich nach dem Vorbild 
aller anderen demokratischen Länder zu ändern.

Beispielhaft für diese Situation sind die Ermittlungen der französischen 
Generalstaatsanwältin (dort "Oberste Untersuchungsrichterin") Eva Joly 
in der Affäre Elf-Aquitaine-Leuna. Insgesamt 30 der zunächst 37 
Angeklagten aus der französischen und internationalen obersten 
Gesellschaft wurden wegen erheblicher Straftaten verurteilt (Zitat: 
"Trotz Einschüchterungen, Einbrüchen in ihr Haus und das Büro, illegalem 
Abhören und Morddrohungen deckte Eva Joly in der Zeit ihrer Tätigkeit 
als Untersuchungsrichterin den größten europäischen Korruptionsskandal 
in der Geschichte auf."). Nach der Überstellung der französischen 
Ermittlungsakten nach Berlin ist jedoch nicht ein 
Untersuchungsverfahren gegen deutsche Beteiligte in der Affäre in Gang 
gekommen. Joly hat dies immer wieder öffentlich kritisiert und dem 
deutschen Rechtsstaat vorsätzliche Untätigkeit vorgeworfen. Zitat aus 
dem Vorwort ihres Buches ('Im Auge des Zyklons'): "In keinem Land 
begrüße ich die Übersetzung meines Buches mehr als in Deutschland. 
Unsere Ermittlungen im Fall Leuna ergaben, dass Elf mehr als 50 
Millionen Mark an einen Mittelsmann gezahlt hat, der Kontakte zum 
Bundesnachrichtendienst pflegte. Doch obwohl die deutsche Justiz „alle 
Trümpfe in der Hand“ hat – geschehen ist nichts. Bis heute nicht."

Sind noch weitere Worte nötig? Das Bild des vorsitzenden Richters, der 
sich nach Ende des Mannesmann-Prozesses demütig vor Josef Ackermann 
verneigt, der zu Beginn des Prozesses noch durch Victory-Zeichen 
öffentlich den deutschen (Un-)Rechtsstaat und die deutsche Justiz 
verhöhnte, ist der bildliche Beweis für diesen Zustand. Wir leben in 
einem Unrechtsstaat. Das ist leider amtlich und sehr traurig :-(((.

Gruß, Volker

von Klaus D. (kolisson)


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Volker,

lass doch mal Frankreich aus dem Spiel.
Hier ist z.B. alles verboten was nicht explizit erlaubt ist.
Das ist dann sozusagen eine Beweislastumkehr.
Ich würde also nicht wirklich sagen dass es hier einfacher wäre.
Wenn man jedoch wie ich, fernab von grossen Städten lebt
und sich mittelmässig konform verhält ist alles easy.
So wird es aber auch in ländlichen Gebieten Deutschlands sein.
Man muss sich halt benehmen damit den nächst höheren Gewalten
keine Arbeit entsteht.
Irgendwie bin ich eine kleine Stubenfliege die versucht nicht die Nase
der Gendarmen zu besuchen weil ich weiss wie gross deren Fliegenklatsche
ist.


Klaus

von Volker U. (volkeru)


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Klaus De lisson schrieb:
> Irgendwie bin ich eine kleine Stubenfliege die versucht nicht die Nase
> der Gendarmen zu besuchen weil ich weiss wie gross deren Fliegenklatsche
> ist.

Grins. Aber mal ehrlich, wenn man sieht, dass in Frankreich die Leute 
sofort auf die Straße gehen, wenn ihnen was nicht passt, dann kann ich 
mir kaum vorstellen, dass dort Massenverhaftungs- und 
Hausdurchsuchungswellen folgen. Werden in Frankreich auch die Bürger 
flächendeckend mit Abhörmaßnahmen bespitzelt, wie es kürzlich gerade aus 
Deutschland bekannt wurde? Und wenn einflussreiche Personen aus Politik 
oder Wirtschaft im Fokus der Ermittlungen stehen, verläuft das dann 
immer im Sande? Den Eindruck habe ich bei Frankreich eigentlich nicht. 
Besonders wenn man die Aktivitäten von Frau Joly betrachtet. Klar, man 
hofft immer, dass es anderswo besser ist, als bei einem selbst. Aber ich 
hatte immer den Eindruck, dass dies auf Frankreich zutrifft. Allein 
schon deshalb, weil es dort keine systematische und staatlich geförderte 
Ausbeutung der Arbeitnehmer durch Niedriglöhne, Zeitarbeit und die Angst 
vor Hartz 4 gibt.

Langsam gehen wir wirklich extrem OT, aber es ist ein spannendes Thema 
:-).

Volker

von Aabbyy22 (Gast)


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probier mal die Elektronik aus einer 7 Eur elektrischen Fliegenpatsche. 
Aber den Hochspannung-Kondensator in der Fliegenpatsche müßte man 
ersetzen durch einen aus einer 2 Eur kaputten Energiesparlampe, weil die 
Kondensatoren in den Fliegenklatschen sind meistens schlechte, die nach 
paar min Betriebszeit kaputtgehen.

von Klaus D. (kolisson)


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Volker U. schrieb:
> Langsam gehen wir wirklich extrem OT, aber es ist ein spannendes Thema
> :-).

Das sehe ich auch so.
Glaube einfach was ich sage: "Frankreich ist auch nicht ohne"
Die Gendarmen sind vom Militär (nicht verwechseln mit police)
Da es früher mal Verbündungen der Gendarmen mit der Lokalbevölkerung
gab werden die Gendarmen nun regelmässig ausgetauscht und in jeweils 
andere
Regionen versetzt.
Den "Dorfsherrif" den man schon ewig kennt gibt es also eher in 
ländlichen
Gebieten von Deutschland.
Durch den Austausch der Stationierungen ist es für Gendarmen auch
schwierig sich heimisch zu fühlen , da es sich ja nicht lohnt.

Andererseits habe ich noch keinen unfreundlichen Gendarmen getroffen.
Einmal , vor ein paar jahren, hatte ich einige Gewehre hier herumliegen,
die ein befreundeter und lizensierter Jäger hier abgelegt hatte .
Zufällig war auch mein Hund entlaufen und die Gendarmen hatten diesen
dann von der Hauptstrasse entfern und eingefangen.
Nun kamen die beiden Gendarmen für mich unerwartet vorbei
und brachten den Hund. Natürlich lud ich diese dann zu einem
Kaffee ein.
Wir sassen dann da und mich verwirrte der fixierte Blick auf einen Punkt
im Raum. Da lag der Waffenstapel.
Um das Gespräch nicht weiter zu stören nam ich ein Handtuch und legte
es vollkommen aufffälig aber gleichgültig über die Waffen.
Danach konnten wir in Ruhe Kaffee trinken und es wurden keine
unnötigen Fragen gestellt.

Nun, auch das mag ausschweifend erscheinen aber ich glaube, dass ich
das erzählen wollte da sowas ein Gegenbeispiel dazu ist was du gerade
fühlst. (Diese Verfolgungsangst)

Es ist nirgendwo in der Welt besser , egal , wo man hingeht.
Es ist nur immer etwas anders.

Klaus

von Volker U. (volkeru)


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So, hat etwas gedauert mit der Antwort.

Also was du von der französischen Polizei erzählst, Klaus, finde ich 
höchst sympathisch! Das Rotationssystem hat zumindest zur Folge, dass 
keine Korruption und Abhängigkeit der Polizei von lokalen "Dorfgrößen" 
aus Politik und Wirtschaft entsteht. Das sichert die Unabhängigkeit der 
Polizei, auch wenn es für die Polizisten selbst eher unangenehm ist. Ich 
finde das eine hervorragende Lösung, die nachahmenswert ist. Zusammen 
mit der Unabhängigkeit der Ermittlungsbehörden in Frankreich (bei uns 
Staatsanwaltschaft), sichert das eine größtmögliche Gewaltenteilung. Und 
das ist enorm wichtig!

Bei uns ist alles miteinander verwoben und verstrickt. Die Polizei in 
Hannover arbeitet zum Teil mit der organisierten Kriminalität, 
Prostitution, Drogen-, Waffen-, und Menschenhandel (Hells Angels) 
zusammen und schützt und unterstützt diese durch die Weitergabe von 
Insider-Informationen. Das hat dazu geführt, dass die Hells Angels sich 
mittlerweile in ganz Deutschland zu einer bedrohlichen Organisation 
ausbreiten konnten und in Hannover unbehelligt ihre Zentrale betreiben 
können. Der Anwalt des Chefs der Hells Angels (Götz von Fromberg) ist 
ehemaliger Sozius in der Anwaltskanzlei von Ex-Bundeskanzler Gerhard 
Schröder. Den Rest kann man sich selbst denken. Journalisten, die in 
Hannover zu dem Themenkreis recherchieren wollten, wurden bedroht und 
als sie die Polizei zu Hilfe riefen, kam diese zwar, hat ihnen aber 
nicht geholfen, sondern sich nur in ihrem Auto verschanzt.

Das ist ein besonders heftiges Beispiel für die Situation von Polizei, 
Kriminalität und Justiz in Deutschland. Ich glaube, sowas wäre in 
Frankreich undenkbar.

Es führt dazu, dass solche illegalen Razzien bei unbescholtenen Bürgern 
(Sprengstoffsuche im Kinderzimmer etc.), völlig ungesühnt bleiben und 
die Gewalten weiter unbehelligt Hand in Hand GEGEN die Bürger arbeiten 
und das demokratische Rechtssystem aushebeln können.

Tschö, Volker

von Stephan K. (dustpuppy)


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Hu,
ich gib nen Scheiss auf die Gesetze, also is es mir egal. Aber wieder 
back to Topic. Feine Stahlwolle is ein guter Zuender. Es reicht eine 
Blockbatterie dran zu halten. Das glueht weg, ob man die Batterie dann 
weg nimmt, oder nicht.

Gruesse

Dusty

von Volker U. (volkeru)


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Stephan Kempa schrieb:
> ich gib nen Scheiss auf die Gesetze, also is es mir egal.

Aber auch wenn du dich nicht an die Gesetze hältst, gelten sie trotzdem 
für dich. Das merkst du spätestens dann, wenn du bei der Polizei oder im 
Gefängnis sitzt ;-).

> Feine Stahlwolle is ein guter Zuender. Es reicht eine
> Blockbatterie dran zu halten. Das glueht weg, ob man die Batterie dann
> weg nimmt, oder nicht.

Stimmt, das ist eine gute Idee! Und die bekommt man auch ohne 
Waffenschein oder sprengstofftechnische Sondergenehmigung. Obwohl - bei 
uns kann man sich auch da nicht mehr so ganz sicher sein... :-/

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