Hi Leuts ich blick da nicht ganz durch. Hab nen alten KL3 Führerschein. Laut neuer Richtlinie ist das ja C1E und CE79. Ich hab aber ein Problem mit den Achsen. Laut alter KL3 darf ich ja 7,5 T Zugmaschine + 11 T einachsigem Anhänger ziehen, also maximal 3 Achsen (ggf. 4 Achsen bei Tandemanhänger) bis 18,5 T. Laut neuer C1E darf ich 7,5 T Zugmaschine + max. 4,5 T Anhänger ziehen. Die Achsanzahl fällt hier ja aber bereits weg. Was ich nicht als logisch nachempfinde ist: Warum darf ich dann unter CE79 nicht auch bis 18,5 T mit !mehr! als 3 Achsen ziehen ? Laut meines wissens darf ich weiterhin auch nur mit einem Tandemanhänger bis 18,5 Tonnen fahren, warum dann nicht dort auch mit mehr Achsen, ist ja schliesslich auch mehr Last auf dem Anhänger. Wo liegt mein Denkfehler ? Hab ich mich vertan oder ist das einfach so blöde geregelt ?
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Weshalb sollte eine neue Richtlinie einer alten entsprechen ? Man kann die Leute ja auch antanzen lassen und ihnen fuer eine neue Pruefung etwas abnehmen.
>Laut meines wissens darf ich weiterhin auch nur mit einem Tandemanhänger >bis 18,5 Tonnen fahren, warum dann nicht dort auch mit mehr Achsen, ist >ja schliesslich auch mehr Last auf dem Anhänger. Ja, aber nur solange Du noch einen der alten Lappen hast, also den grauen oder den in Schweinerosa. Sobald Du die neue Führerscheinkarte hast, darfst Du nur zu den neuen Bedingungen unterwegs sein. Wenn ich mich nicht täusche, kann man auf Antrag beim neuen Führerschein die alten Bedingungen übertragen lassen. >Wo liegt mein Denkfehler ? Hab ich mich vertan oder ist das einfach so >blöde geregelt ? Das haben sich ganz schlaue und teuer bezahlte Verwaltungsheinis ausgedacht. Ganz schön anmaßend von Dir das verstehen zu wollen.
Ich weis nicht worüber Du Dich beschwerst. Mit dem alten Führerschein ist max. eine Achse beim Anhänger zulässig, die Tandemachse gilt als eine, weil das Fahrverhalten das Anhängers gleich bleibt. Beim neuen Führerschein darfst Du ZUSÄTZLICH auch noch zweiachsige Anhänger bis zu 4,5T ziehen, was eine erhebliche Ausweitung bedeutet. Immerhin fährt sich so ein Anhänger doch total anders. Also: Aus Vereinheitlichungsgründen hast Du die komplette neue Klasse und aus Statusgründen darfst Du weiter die alten Anhänger ziehen. Ist absolut logisch. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man eine Einschränkung bei den neuen Klassen beim Umtragen auf den neuen Führerschein eingetragen. Leute die so einen Hänger nicht zurückgesetzt bekommen, finde ich nämlich total nervig, weil die stundenlang die Strasse blockieren. Gruss Axel
Hein G. schrieb: > Das haben sich ganz schlaue und teuer bezahlte Verwaltungsheinis > ausgedacht. Naja, die alte BRD-Regelung mit den 7,5 t und entsprechenden Anhängern (die man ja nach lediglich ein paar Stunden Fahrt mit einem PKW fahren durfte) war ein ziemlicher europäischer Sonderfall. Im Rest Europas durfte man mit einem Führerschein für PKW nur bis maximal 3,5 t fahren (was ich persönlich für durchaus angemessen halte, auch wenn ich schon einmal einen 7,5-Tonner gefahren bin). Dass man bei einer derartigen Angleichung Kompromisse und Sonderrege- lungen benötigt (man denke nur an Berufskraftfahrer, die ihren Beruf auf Basis der existierenden Regelungen ausüben), sollte völlig klar sein.
Ich beschwer mich ja eigentlich über nichts, bemängele lediglich nur, das das ganze System mal wieder so undurchsichtig geworden ist. Der Punkt ist ja: Wieso darf ich: - Lasten bis 4,5 T nach neuer Vorschrift mit MEHR als einer Achse ziehen - Lasten über 4,5 T nach alter Vorschrift jedoch nur mit EINER Achse (oder Tandem) Das verwirrt mich, denn es ist eigentlich unlogisch (sofern es vom Fahrtechnischen da keinen Grund für gibt). Ob die Last nun 4,5 T oder größer ist, ändert ja nichts an dem anderen Kram, sei des der Fahrtechnik oder dem Umgang. Lediglich die Fahrtsicherheit dürfte größer sein, da dann bei der hohen Last eine zusätzliche Achse vorhanden wäre. In meinen Augen wäre das eher positiv. Aber es scheint tatsächlich so zu sein und ich habe da keinen "Recherche"-Fehler.
Wer den alten grauen, oder den rosa Lappen hat, der darf die Fahrzeuge fahren, zu denen der entsprechende Führerschein berechtigt hat, als man ihn erwarb. Ist doch eigentlich ganz einfach...
Marco K. schrieb: > Das verwirrt mich, denn es ist eigentlich unlogisch (sofern es vom > Fahrtechnischen da keinen Grund für gibt). Das wurde dir doch aber weiter oben schon geschrieben: von der Fahrtechnik her ist es eben doch ein nicht gerade geringer Unterschied, ob man einen Einachs- oder Zweiachs-Anhänger zieht. Daher eine stärkere massemäßige Limitierung der Zweiachs-Anhänger, und möglicherweise sind die schweren Einachs-Anhänger nur als Übergangsbestimmung für diejenigen noch zugelassen, für die das früher geltendes Recht war.
Die schweren Einachs- bzw. Tandemachsanhänger wurden damals - vor ca 30 Jahren - genau deshalb konstruiert, damit LKW-Fahrer mit Führerschein Klasse 3 möglichst "dicke" Lastzüge fahren konnten. Diese Fahrer waren für die Arbeitgeber nämlich billiger. So nützt man die Lücken in Vorschriften aus. Bernhard
Bernhard R. schrieb:
> So nützt man die Lücken in Vorschriften aus.
Klar, logisch. Genauso, wie es halt relativ groß gebaute LKWs mit
7,49 t Gesamtmasse auch nur in der BRD gibt.
Axel Laufenberg schrieb: > Ich weis nicht worüber Du Dich beschwerst. Mit dem alten Führerschein > ist max. eine Achse beim Anhänger zulässig, die Tandemachse gilt als > eine, weil das Fahrverhalten das Anhängers gleich bleibt. Das mit dem Fahrverhalten sehe ich dann doch etwas anders! Statisch, also beim Rangieren, magst Du Recht haben. Dynamisch sicherlich nicht.
Eine Tandemachse gilt als eine Achse, wenn der Achsabstand maximal 80 cm ist.
>Statisch, also beim Rangieren, magst Du Recht haben. Also Statisch haben ich ganz sicher recht, Versuch einfach mal mit beiden rückwärts zu fahren. Der Zweiachser hat zwei Gelenke, der Einachser nur eins. >Dynamisch sicherlich nicht. Na, wenn so ein Zweiachser ins Schlingern kommt, verhält der sich ganz anders als ein Einachser. Auch wieder wegen der zwei Gelenke. Solange Du natürlich nur schön geradeaus fährst und nicht bremsen musst, ist das natürlich egal. Aber dann könntest Du auch mit dem 3er Führerschein einen 40t-Auflieger fahren. Gruss Axel
Uhu Uhuhu schrieb: > Eine Tandemachse gilt als eine Achse, wenn der Achsabstand maximal 80 cm > ist. Ich dachte immer es sei <1m. Sollte das veraltet sein?
Also bei den deutschen "Führerscheinregeln" blick ich icht ganz durch: Zugmaschine = Trker = Traktor zumindest bei uns ich hab vor 1,5 Jahren den F-Schein gemacht, mit dem bin ich berechtigt Zugmaschinen eine zugmaschine zu fahren die eine Maximalgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h hatt und das Gesamtgewicht nciht über 48Tonnen ist. Ich bin auch schon in Routinekontrollen gekommen, und hatte 42t geladen, aber keiner der Polizisten hatt gemekert oder sonnst was...
Lukas B. schrieb: > Ich bin auch schon in Routinekontrollen gekommen, und hatte 42t geladen, > aber keiner der Polizisten hatt gemekert oder sonnst was... Es geht dabei um die zulässige Gesamtmasse. Die steht im Fahrzeugschein.
>> Ich bin auch schon in Routinekontrollen gekommen, und hatte 42t geladen, >> aber keiner der Polizisten hatt gemekert oder sonnst was... > Es geht dabei um die zulässige Gesamtmasse. Die steht im > Fahrzeugschein. Ist doch idiotisch, als ich angehalten wurde war ich mit einem 3 Achser unterwegs (der Hänger hatte eine zulässige Gesamtmasse von 30t ?(bin n icht mehr sicher), laut Typenschild) und fur einen MF 7490, dessen Gesammt zulassige Masse ich nicht auswendig weis... Aber es ist noch viel idiotischer, das ich mit 17 Jahren so ein Fahrzeug im Öffentlichen Strassenverkehr fahren darf, und alles was über 7,5t hat und über 50km/h fährt braucht man den LKW Schein, der man erst mit 18 bekommt, is doch bekloppt.... Bevor jetzt alle durchdrehen, dass so junge Fahrer so schwere Gespanne fahren dürfen, ich kann sagen, das einer der mit 16 den F-Schein macht und auch fährt wessentlich sicherer mit dem Auto/LKW fährt, da die 50km/h begrenzung "rassen" vermindert, und somit wenig umfälle passieren. PS: Ich hab den sein seit 1,5 Jahren und fahr relativ viel, und hab biss jetzt noch keinen Unfall
Lukas B. schrieb: > Aber es ist noch viel idiotischer, das ich mit 17 Jahren so ein Fahrzeug > im Öffentlichen Strassenverkehr fahren darf, und alles was über 7,5t hat > und über 50km/h fährt braucht man den LKW Schein, der man erst mit 18 > bekommt, is doch bekloppt.... Dafür darfst du aber auch schon mit 8 Jahren die Mistgabel bedienen ;-)
Axl L. schrieb: > Ich weis nicht worüber Du Dich beschwerst. Mit dem alten Führerschein > ist max. eine Achse beim Anhänger zulässig, die Tandemachse gilt als > eine, weil das Fahrverhalten das Anhängers gleich bleibt. > > Beim neuen Führerschein darfst Du ZUSÄTZLICH auch noch zweiachsige > Anhänger bis zu 4,5T ziehen, was eine erhebliche Ausweitung bedeutet. > Immerhin fährt sich so ein Anhänger doch total anders. > > Also: Aus Vereinheitlichungsgründen hast Du die komplette neue Klasse > und aus Statusgründen darfst Du weiter die alten Anhänger ziehen. > > Ist absolut logisch. > > Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man eine Einschränkung bei den > neuen Klassen beim Umtragen auf den neuen Führerschein eingetragen. > Leute die so einen Hänger nicht zurückgesetzt bekommen, finde ich > nämlich total nervig, weil die stundenlang die Strasse blockieren. > > Gruss > Axel Ich Fahre schon über 20 Jahre mit so einem Kinder Gespann im Gerüstbau! Und sehe täglich Lkw"Fahrer" die es in der Fahrausbildung gezeigt bekommen haben,und nichts geschickt kriegen..….das hat mit Talent zu tun 👍
Michael L. schrieb: > Ich Fahre schon über 20 Jahre mit so einem Kinder Gespann im Gerüstbau! > Und sehe täglich Lkw"Fahrer" die es in der Fahrausbildung gezeigt > bekommen haben,und nichts geschickt kriegen..…. Verfolgst Du die dann, wenn die einen Fehler begangen oder sich irgendwo in Deinen Augen dumm angestellt haben? Ansonsten wüsstest Du ja kaum, dass die *nichts geschickt bekommen". > das hat mit Talent zu tun Zu an sich jedem Beruf oder Tätigkeiten gehören mehr als die mehr oder weniger lange und umfangreiche Ausbildung. Braucht man als Fahrer von einem "Kinder Gespann im Gerüstbau!" nicht auch einen gewissen Überblick? Hier hast Du es zumindest "nicht geschickt bekommen", dass Du für Deine äusserst wichtige Aussage einen historischen (12 Jahre alten) Thread von 2009 wieder ausgbuddelt hast.
Ich glaube bei solchen Themen ist das Alter egal, weil daran ändert sich nichts solange Computer nicht irgendwann doch besser Auto/LKW fahren können als Menschen. Und das dauert noch paar Jährchen.
Ben B. schrieb: > Ich glaube bei solchen Themen ist das Alter egal, weil daran ändert sich > nichts solange Computer nicht irgendwann doch besser Auto/LKW fahren > können als Menschen. Und das dauert noch paar Jährchen. Manche leute werden es niemals kapieren, warum es eine Zitatfunktion gibt. Meist sind es Menschen, die glauben, dass sie jederzeit in die Gegend blöken können und jeder versteht, was sie meinen. Ich weiss mal wieder nicht, was Du meinst oder worauf Du Dich überhaupt beziest! Also nicht einmal, ob Du auf meinen Kommentar antwortest. Wessen Alter ist bei welchem Punkt egal? Gute und talentierte Fahrer gibt es in allen Alterstufen, aber auch die Negativbeispiele. Junge Fahrer können viel Erfahrung sammeln und lernen, alte Fahrer bauen ab einer individuellen Zeit wieder ab.. Und was ändert sich, wenn Auto nur noch von Computern gefahren werden?
Michael L. schrieb: > Ich Fahre schon über 20 Jahre mit so einem Kinder Gespann im Gerüstbau! Cool! Als dieser Thread entstand, waren die Kinder noch nicht einmal geboren.
Uhu U. schrieb: > Eine Tandemachse gilt als eine Achse, wenn der Achsabstand maximal 80 cm > ist. Meines Wissens unter 1,0m.Kann aber auch eine alte Reglung sein. Ich habe den alten grauen Lappen gehabt und im Jahr 1999 auf Karte gewechselt. Ich darf damit bis 12 t fahren. Ab 50 dann nur noch 7,49 t oder Gesundheitscheck.
Ralf X. schrieb: > Ich weiss mal wieder nicht, was Du meinst oder worauf Du Dich > überhaupt beziest! > Also nicht einmal, ob Du auf meinen Kommentar antwortest. > Wessen Alter ist bei welchem Punkt egal? Ich konnte es thematisch sofort einordnen. Spricht das gegen dich oder für mich?
Ich habe auch noch einen grauen Lappen. Hauptvorteil: ich darf nur Verbrennungsmaschinen fahren. Unser Ältester fährt 40to Lastzüge, darf aber privat mit Klasse B nur 750kg Anhänger ziehen. Da fehlt die Logik.
Hi, Andreas B. schrieb: > Ich habe auch noch einen grauen Lappen. Hauptvorteil: ich darf nur > Verbrennungsmaschinen fahren. Das ist ein urbaner Mythos... Bereits seit 1974 ist die Unterscheidung zwischen Elektro- und Verbrennungsmotoren bei den Fahrerlaubnisklassen weggefallen und seit dem darf man mit einem vor 1974 ausgestellten "grauen Lappen" auch Elektrofahrzeuge führen, trotz dem Wortlaut der ausdrücklich auf Verbrennungsmotoren abzielt. (Die Vorsilbe "Verbrennungs-" in der Beschreibung des Erlaubnistextes wurde per Gesetz für quasi nicht mehr existent erklärt. Sie ist zu ignorieren) > Unser Ältester fährt 40to Lastzüge, darf aber privat mit Klasse B nur > 750kg Anhänger ziehen. Da fehlt die Logik. Wieso: Er hat entweder eine Dienstfahrerlaubnis Klasse P der Bundeswehr und auf Grundlage dieser einfach (noch) keine zivile Fahrerlaubnis beantragt. Damit darf er halt nur im Dienst fahren da die Bundeswehr keine Fahrerlaubnis mit (begrenzter) Gültigkeit für den Zivilbereich (mehr) erteilen kann. (Z.b. weil die Vorbedingungen abweichen) Da die zivilen Behörden jedoch die ärztlichen Untersuchungen, erste Hilfe Ausbildungen und Fahrprüfungen der Bundeswehr als gleichwertig anerkennen kann jemand auf Grundlage seiner BW-Dienstfahrerlaubnis gegen relativ überchaubare Kosten (Gebühren) unter Einreichung eines Antrages inkl. der bei zivilen FE zusätzlich geforderten Unterlagen wie Führungszeugnis die zivile FE einfach ohne weitere Prüfungen und Untersuchungen erhalten. ODER er ist unter 21 und macht eine Ausbildung zu einem Beruf wo die Klasse CE vorausgesetzt wird. Da es für seine Ausbildung notwendig ist darf er AUSNAHMSWEISE, um sein Ausbildungsziel zu erreichen, von einer Ausnahmeregelung gebrauch machen und bereits ab 18 Jahren die für seine Ausbildung notwendigen Fahrten als Führer eines Klasse CE Fahrzeuges vornehmen. Ein Elektriker-Azubi darf ja privat auch keine Änderungen an Hausinstallationen vornehmen, obwohl er das im Job unter Aufsicht des Ausbilders täglich macht. Um Missbrauch zu verhindern wurde die Ausnahme ausdrücklich auf für die Ausbildung notwendige Fahrten beschränkt. Andernfalls bestände die Gefahr das der eine oder andere (z.B. mit Fuhrbetrieb in der Verwandschaft) ein Ausbildungsverhältnis nur zum Schein eingeht und unmittelbar nach der FAhrprüfung dieses wieder beendet wird. Möglicherweise ohne das auch nur ein einziger Tag tatsächliche Ausbildung vorgesehen war. Und es soll wohl auch gleich verhindert werden das sich Azubis unter dem Mindestalter ihre Ausbildungsvergütung mit Nebenjob-Fahrten bei anderen Unternehmen ZUSÄTZLICH zur Vollzeitausbildung etwas aufbesseren. Maximale Lenkzeit usw... Also sowohl die erste wie auch die zweite Möglichkeit halte ich für durchaus logisch. Gruß Carsten
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Jörg P. R. schrieb: > Ich habe den alten grauen Lappen gehabt und im Jahr 1999 auf > Karte gewechselt. Ich darf damit bis 12 t fahren. Wenn du den alten Kl.3 umgetauscht hast, dann hast du auf jeden Fall C1 und C1E bekommen. Mit diesem darfst du GESPANNE bis 12t fahren. Das Zugfahrzeug MUSS aber auf jeden Fall UNTER 7,5t zGG bleiben. Die Klassen C1/C1E erlauben NICHT ein Zugfahrzeug mit 7,5t oder mehr zu fahren. Zugfahrzeuge ab 7,5t erfordern, mit Ausnahme der explizit für Land- oder Forstwirtschaft vorgesehenen KFZ der Klasse T, eine Fahrerlaubnis Klasse C. Und die bekommt man auf keinen Fall bei der Umschreibung von Kl. 3.(Ausser der Behördenmitarbeiter verrutscht so RICHTIG in der Zeile) Mit der Klasse C1E darf man also Gewichtsmäßig nicht so schwere Anhänger fahren wie mit Klasse 3, dafür dürfen diese Anhänger aber "echte" Zweiachser sein. Aber ACHTUNG: Zweiachsanhänger darf man als Klasse 3 Inhaber erst NACH dem Umtausch fahren. Auch wenn man die Klasse C1E beim Umtausch automatisch bekommt darf man das ohne Umtausch nicht... > Ab 50 dann nur noch 7,49 t > oder Gesundheitscheck. Das passt so nicht... Die Klasse C1 bzw. C1E wird bei Umschreibung von Klasse 3 UNBEFRISTET zugeteilt. DIe gilt für ehemalige Kl. 3 FE-Inhaber auch über das 50. Lebenjahr hinaus. Ganz ohne ärztliche Prüfung usw. DU darfst nach der derzeitigen rechtslage (genau wie ich) auch mit 99 Jahren noch ein Gespann mit 12,000t ZGG führen wenn du es dann noch schaffst. Die Grenze von 50 Jahren bei C1 gilt erst für alle die zwischen Anfang ´99 und ende 2016 die Klasse C1 gemacht haben. Wer ab dem 2017 C1 gemacht hat muss sogar von Anfang an alle fünf Jahre ein Gutachten beibringen. Wenn du damals zusätzlich zum Normalumfang die Klasse CE -mit Schlüsselzahl 79- bantragt hast und diese im Führerschein eingetragen ist, DANN GILT FÜR DIESE - UND NUR FÜR DIESE die Grenze von 50 Jahren. (Das ist/war tatsächlich ein eigenes Kreuzchen und ging nicht automatisch. Wer das Kreuz für CE79 nicht setzt bekommt die nicht. Wenn gleich viele Sachbearbeiter das Kreuz beim Ausfüllen vor Ort von sich auch schon machen.) CE79 erlaubt dir eine Zugmaschine von 7,49t zGG in Kombinationen mit einem einachsigen Anhänger zu fahren der, sofern mit eigener Bremse ausgestattet, die 1,5fachen Masse des Zugfahrzeugs haben darf. Also genau das was man mit Klasse 3 mehr durfte als heute mit Klasse C1E. DIESER -und nur DIESER- Eintrag verliert am 50. Geburtstag seine Gültigkeit und muss unter Vorlage eines ärztlichen Gutachtens für dann jeweils 5 Jahre verlängert werden. ERGO: Wer seine FE Umtausch und nicht vergisst das CE79 Kreuzchen zu machen darf nach dem Umtausch bis mind. zum 50 LJ etwas mehr Fahren wie früher. Nach dem 50 LJ ohne Verlängerung mit Gutachten bis zur Abgabe der Fahrerlaubnis oder Tod darf man aber in jedem Fall weiterhin Zugmaschinen unter 7,5t fahren, in Kombination mit einem Anhänger Gespanne bis 12t zGG. Gruß Carsten
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Der Beitrag ist zwar jetzt 13 Jahre alt, aber da hier wieder aktivität ist: Jörg W. schrieb: > Bernhard R. schrieb: > >> So nützt man die Lücken in Vorschriften aus. > > Klar, logisch. Genauso, wie es halt relativ groß gebaute LKWs mit > 7,49 t Gesamtmasse auch nur in der BRD gibt. Genau so ist es ;-) Nur sollte man dazu sagen das diese 7,49t üblicherweise "abgelastete" LKW mit eigentlich höherem zGG waren/sind. Dafür musste/wurde nichts "extra" gebaut. Bei den Anhängern war das anders. Aber das ist ja auch ungleich einfacher in überschaubarer Stückzahl zu machen als ganze LKW. Da kann/konnte man bis auf die letzte Schaube gleiche LKW als 8 Tonner kaufen, nur mit Klasse 2 zu fahren, oder aber als 7,49 Tonner die mit Klasse 3 gefahren werden durfte. Oder man hat selbst einen z.B. 8 Tonner gekauft und dem beim Tüv auf 7,49t umtragen lassen. Das führt dann zu solchen Dingen wie das jemand der ein solches 7,49t zGG Fahrzeug minimal überladen, also mit z.B. 7,6t tatsächliches Gewicht führt, bei einer Kontrolle von der Polizei nur einen schönen Tag und eine gute Weiterfahrt gewünscht bekommt, der Kollege mit exakt identischen Fahrzeug, bis auf einen Sack Verpackungsflocken leer, mit 4,xx t tatsächlichen Gesamtgewicht aber wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht steht bloß weil er versehentlich das einzige nicht abgelastete Fahrzeug von den 10 baugleichen im Fuhrpark erwischt hat ohne es zu merken. Allerdings verliert die 7,5t Grenze mittlerweile immer mehr an Bedeutung. Das ist schon seit 1999 so im Gange, da es nur minimal mehr Kostet statt den für den Bereich 3,5t...7,5t notwendigen C1 gleich den richtigen C zu machen. Einziger Vorteil von C1 war das hier nicht von Anfang an alle 5 Jahre die Verlängerung nötig war sondern erst ab dem 50 LJ. Aber das ist seit 2017 auch Geschichte. Wer ab 2017 C1 gemacht hat muss den genau so verlängern wie bei C, die laufenden Kosten sind gleich. Auch bei den Zwangsweiterbildungen für den gewerblichen Gütertransport gibt es zwischen C1 und C keine Unterschiede mehr. Daher wird C1 wohl so langsam Aussterben. Fahrschüler die heute noch C1 machen wollen werden wohl die absolute Ausnahme sein. Waren ja vor 2017 wohl schon eher selten. Da die ganzen Klasse 3 Inhaber jetzt auch schon mindestens um die 40 sind und ohne die Zwangsweiterbildung sowieso nicht mehr im gewerblichen Transportbereich eingesetzt werden dürfen, wird wohl jemand der im Gütertransport tätig ist und nur 7,499t zGG Zugfahrzeuge fahren darf mittlerweile eine riesige Ausnahme sein. Den Klasse 3er der neben Schule/Studium/Job Samstags o.ä. noch Fahrten macht gibt es nicht mehr. (Genauso wie die Berufsfeuerwehrler mit Kl.2, die nebenher in ihren 48h Freischichten noch LKW Fahren, radikalst abgenommen haben. DA hatte ich damals in meinem Bekanntenkreis einige von. Mit Einführung der Zwangsqualifikation haben da zum ende der letzten Frist so gut wie alle Aufgehört.) Merkt man ja auch... Die Fahrzeuge die 7,5 Tonner mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sein könnten werden immer seltener. Entweder es sind kleine Sprinter o.ä. oder man ist schnell bei 10t/12t als kleinstes. Auch die großen Anhänger mit Doppelachse sieht man immer seltener. Waren es fürher auf bestimmten Autobahnabschnitten manchmal 30% und mehr der LKW Gespanne ist es heute gefühlt vielleicht noch jeder 20. Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Wenn du den alten Kl.3 umgetauscht hast, dann hast du auf jeden Fall C1 > und C1E bekommen. Mit diesem darfst du GESPANNE bis 12t fahren. Jörg W. schrieb im Beitrag #1444243 (vor 12 Jahren): > Naja, die alte BRD-Regelung mit den 7,5 t und entsprechenden Anhängern > (die man ja nach lediglich ein paar Stunden Fahrt mit einem PKW > fahren durfte) war ein ziemlicher europäischer Sonderfall. Im Rest > Europas durfte man mit einem Führerschein für PKW nur bis maximal > 3,5 t fahren Dieser deutsche "Sonderfall" bekommt gerade einen sehr aktuellen Bezug: https://www.spiegel.de/wirtschaft/brexit-krise-in-grossbritannien-deutsche-einwohner-sollen-lkw-fahren-a-758b248e-7809-4a5c-9b50-52f609e83fed "Für Deutsche in Großbritannien war es nie einfacher Lkw-Fahrer zu werden als derzeit: Tausenden von ihnen hat das britische Verkehrsministerium in diesen Tagen einen Brief geschickt, in dem es sie auffordert, eine »Rückkehr« in den Lkw-Sektor in Betracht zu ziehen – auch dann, wenn sie tatsächlich nie dort gearbeitet haben. Hintergrund der Anfrage seien die deutschen Führerscheine, wie sie bis 1999 ausgestellt wurden, berichtete die Zeitung »The Independent« am Donnerstag. Diese beinhalten die Berechtigung, einen kleinen bis mittelgroßen Lkw bis zu 7,5 Tonnen zu führen – unabhängig davon, ob es tatsächlich Praxiserfahrung im Umgang mit einem solchen Gefährt gibt." Zum Thema auch: https://www.wiwo.de/politik/europa/grossbritannien-wie-boris-johnson-meine-frau-zur-lkw-fahrerin-machen-wollte/27667794.html Ich finde, schon deshalb durfte der Thread wiederbelebt werden.
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