Moin, hab da mal eine/paar blöde ;) Frage(n). Wir haben hier beim
Bierchentrinken eine Diskusion angefangen und wissen nicht weiter - Wir
sind gelernte Mechatroniker und jeder von uns glaubt etwas anderes wenn
es um die erlaubten Möglichkeiten der Elektroinstallation geht. Deshalb
die Frage - was darf ein Mechatroniker wirklich - schwerpunkt
Elektroinstallation/Inbetribnahme.
Darf man eine Elektroanlage Planen und Zusammenbauen?
Darf man eine Elektroleitung verlegen und diese meinetwegen ausmessen
und freigeben oder muss das von einem Hauselektriker erledigt werden?
Darf ich wenn ich Module wie FU, SPS und Sensoren habe diese in einem
Schaltschrank zusammensetzen und elektrisch Verbinden (bis hierher
dürfte die Antwort ja sein) und dann an die Aussenwelt elektrisch
Anschliessen oder muss der Anschluss von einem Fachman (was ist das dann
für einer) durchgeführt werden? (unter elektrisch Anschliessen verstehe
ich eine FI Prüfung, ggf Isolationsprüfung und Auslösezeit/strom messen
verstehen)
Da gibt es noch so eine Grenze von 1000V - was bedeutet die -ich darf
bis 1000V alles selber machen oder wie?
Will nicht alles vorgekaut haben (würde mich aber freuen), mir würde
eine Anlaufstelle im Internet mehr als ausreichen (hab das bei IHK
versucht..die wiegeln nur ab?!)
Mfg und DANKE
Alles über Signalspannung darfst du max. bauen - aber in Betrieb nehmen
nicht. Darf nur ein Meister der eingetragen ist.
Auf Papier stehen evt. was anderes, in der Praxis geht es aber nur so.
Genauer: Du brauchst ne Unterschrift mit Stempel.....
Mechatroniker (in der Industrie) soll alles machen können.
Also Eierlegendewollmilchsau.
Wofür hat man sonst vor paar Jahren einen Mechatroniker erfunden?
Antwort: ist billiger als ein Elektriker + ein Mechaniker.
Bisher habe ich keinen gesehen, der beides gut kann.
Entweder/oder.
Das ein Mechatroniker eine Eierlegende Wollmilchsau ist ist mir klar -
habe es ja gelernt ;)
Mich würde halt nur interessieren was ich GESETZLICH darf. Das ich unter
der Hand vieles mache wo ich mich manchmal selber frage das das soll,
ist auch leider die Regel - man kann sich es nicht aussuchen.
Problem ist - wir 3 (alle Mechatroniker) sind uns überhaupt nicht einig
was wir dürfen.
Der eine meint - wie oben schon geschrieben - Kleinspannung kein Problem
- alles drüber - böse.
Der Nächste meint - bis 1000V dürfen wir alles machen da wir als
Elektrofachkraft gelten (wir sind nicht KFZ Mechatroniker!).
Der Dritte sagt - Kleinspannung alles, ab 120V Wechsel und 50V DC muss
eine "Fachkraft die irgendwo registriert ist" drüber schauen und den
Daumen heben oder nicht...
Leider findet man im INet nicht so viel dazu - ggf. verwende ich falsche
Suchbegriffe... deshalb interessiert es mich WO ich das nachlesen kann -
vorgekaut muss nicht sein
als mechatroniker hast du doch mit der facharbeiterprüfung nachgewiesen
dad du eine instandsetzung etc machen darfst von daher bist du
e-fachkraft und darfst bist 1000v alles (wirklich alles) machen;) (das
ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage)
Danke !
Machen tue ich schon viel nur mich würde es interessieren was ich
GESETZLICH darf.
Nehmen wir an ich bastle ein Schaltschrank zusammen und irgendein Depp
fasst rein und es kommt zu einer Untersuchung wo festgestellt wird das
Elektrik/Verkabelung/Abnahme zwar okay war, aber ICH diesen nicht hätte
bauen/inbetriebnehmen dürfen - so bekomme ich trotzdem einen auf Sack.
Deshalb will ich mich informieren wie weit ich gehen darf. Und bei
diesen Punkten sind wir uns nicht einig. IHK blockiert und gibt keine
Info...
Wenn einer weis wo ich das Nachlesen kann oder welche Behörde sich da
zuständig füllt - immer her mit den Infos - kann ja nicht der einzige
mit dm Problem sein ;)
Ich mein wir wissen alle wie es reell auf Arbeit zugeht aber Realität !=
Gesetz :/
http://www.bmbf.de/pub/mechatroniker.pdf
und dann mehr mals nach Elektrofachkraft suchen
du bist elektrofachkraft und darfst bios 1000v alles amchen (dies hast
du auch in deiner abschlussprüfung anchweisen müssen)
Wenn aber etwas schief geht (egal ob Du Schuld bist oder nicht) darfst
Du auch dafür den Kopf hinhalten! Also denke nicht, dass Du mal eben bei
euch im Vereinsheim die E-Installation machen darfst. Das darf nur eine
eingetragene Firma mit Meister, denn die haftet dann dafür.
Witzig hier gibt es auch verschiedene Meinungen :D
@yannik werd es mir mal anschauen - dankö
@ Fabian - klar wenn was schiefgeht kann ich "gebumst" werden aber
weniger hart wenn ich lt. Gesetz das hätte machen dürfen ;)
Fragen wir doch mal ganz einfach, was auf dem Abschlusszeugnis steht.
Darf ... j/n? Wenn nicht, dann dort bei der Ausbildung nachfragen und
evtl. ergänzen lassen ?
Eine "generelle Generalvollmacht" für alle Mechatroniker wird es wohl
nicht geben, da evtl. die dafür notwendigen Prüfmittel gar nicht
vorhanden sind oder die Ausbildung einen anderen Schwerpunkt hatte?
auf den Abschluss zeugnis steht davon def. nichts -
es ist aber so das in der prüfung anchgewiesen werden muss das man
schaltungen erstellen und prüfen kann (wenn in den abschluss projekt
nichts in dieser richtung vorkommt wird es nicht angenommen od. man muss
an einer Laborwand nachweisen das man die erforderlichen Kenntnisse
besitzt!
- jeder Mechatroniker (in der BRD) ist eine Elektrofachkraft!)
Auch wenn ihr es nicht glauben wollt:
Ihr dürft nichts (ich als Ing. auch nicht)!
So noch mal "halbgesetzlich aus WIKI"
"In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische
Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die
an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind - und
dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die
Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des
Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein."
In die VNB kommt ihr nur mit Meister rein. Meine Erfahrung, die
allerdings schon 5 Jahre alt ist: OHNE Meistertitel geht nichts - auch
nicht als Ing!
Also sucht man sich halt einen mit Unterschrift.....
Das ist in jedem Betrieb so! Ihr macht die Arbeit -meist besser als der
MEister, oft mit mehr / aktuellerem Wissen und der Meister hält den Kopf
hin.
Fertig!
Glaubt mir, alles andere ist Falsch.
"Amtlich" bekommst du die Aussage in der Handwerksrolle. IHK ist dem
Fall die falsche Adresse.
IGBT schrieb:
> Mechatroniker (in der Industrie) soll alles machen können.> Also Eierlegendewollmilchsau.
Waren das nicht die IT-System-Elektroniker?
Alles, was irgendwie mit Strom zu tun hat soll man kennen/können...
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=2868
Mechatroniker/in
Die Tätigkeit im Überblick
Mechatroniker/innen bauen mechanische, elektrische und elektronische
Komponenten zu komplexen Systemen zusammen, installieren
Steuerungssoftware und halten die Systeme instand.
Beschäftigung finden Mechatroniker/innen unter anderem bei Herstellern
von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen oder elektrischen
Anlagen und Bauteilen. Auch in Betrieben des Schienen-, Luft- und
Raumfahrzeugbaus sind sie tätig. Unternehmen des Maschinen- und
Anlagenbaus oder Hersteller von Windenergieanlagen kommen ebenso als
Arbeitgeber infrage wie Firmen der Informations- und Kommunikations-
oder der Medizintechnik.
Die Ausbildung im Überblick
Mechatroniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 3 1/2-jährige Ausbildung wird in Industrie
und Handwerk angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Genau wie der Thread hier sehr aussagekräftig.
Und wie ist nun die Lösung der Frage.
Hat der TE einen Abschluß und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis für
Arbeiten an Anlagen bis 1000V?
"Hat der TE einen Abschluß und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis für
Arbeiten an Anlagen bis 1000V?"
Die erhält der Mechatroniker wohl über das Abschlusszeugnis (er muss in
der Prüdung nachweisen das er die Qualifikation hat(wie bereits mehrmals
geschrieben)steht auch in jeder Prüfungsordnung...
"Der Auftrag soll und muss
Tätigkeiten enthalten, die den Qualifikationen einer Elektrofachkraft
entsprechen, also Tätigkeiten an
Stromkreisen im Niederspannungsbereich bis 1000 V"
http://www.rheinhessen.ihk24.de/produktmarken/ausbildung/Anhaengsel/Merkblatt_Mechatroniker20030613.pdf
Franz schrieb:
> Und wie ist nun die Lösung der Frage.> Hat der TE einen Abschluß und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis für> Arbeiten an Anlagen bis 1000V?
Aber sicher. Dass er bei sich zuhause trotzdem keine Steckdosen oder
Lichtschalter austauschen darf, haben wir diversen Lobbygruppen zu
verdanken ;)
Hier mal der Auszug aus dem Zeugnis
------------
Während der Ausbildung in der Ausbildungsstätte und im betrieblichen
Bereich wurden unter Beachtung einer selbstständigen Planung,
Durchführung und Kontrolle der Aufgaben folgende Fertigkeiten und
Kenntnisse vermittelt und praktisch umgesetzt:
• Betriebliche und technische Kommunikation
• Manuelle und maschinelle Fertigung von Bauteilen und Baugruppen
• Montage und Verdrahtung von mechanischen, elektromechanischen und
elektrischen Baugruppen und Geräten,
• Prüfung, Messung und Einstellung von Baugruppen und Geräten und
funktional abgegrenzten Anlagenteilen,
• Montage, Inbetriebnahme und Programmierung von automatisierten
Produktionseinrichtungen,
• Einrichtung und Überwachung von automatisierten
Produktionseinrichtungen,
• Prüfung, Messung, Einstellung und Abgleichung von Funktions- und
Prozessabläufen an automatisierten Produktionseinrichtungen,
• Grundlagen der Halbleitertechnologie,
• Instandhaltung von automatisierten Produktionseinrichtungen,
• Beachtung und Anwendung der Vorschriften im Bereich der
Arbeitssicherheit sowie des Daten- und Umweltschutzes.
_--------------------
also Blahh Blahh...
@Franz
Die Seiten der Arbeitsagentur sind für mich nicht mal etwas
Aussagekräftig den lt. Amt kann ich alles und das 100% (klar wo andere
3.5 Jahre Mechanik, Elektronik, Automatisierung, IT oder Elektrik
lernen, lernt der Mechatroniker Mechanik, Automatisierung, Elektronik,
Elektrik in der selben Zeit und das viel besser... nach dem Amt
zumindest)
@ All
Ich halt mich an die Aussagen aus dem Link. Machen werd ich viel aber
halt nix ohne Abnahme.
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/qualifikationen/welche-anforderungen-mussen-in-der-elektrotechnik-tatige-erfullen/>Aber sicher. Dass er bei sich zuhause trotzdem keine Steckdosen oder>Lichtschalter austauschen darf, haben wir diversen Lobbygruppen zu>verdanken ;)
so Witzig find ich das nicht ;)) - man hat es gelernt darf es aber nix
machen ... da hat sich doch einer Gedanken gemacht
>Aber sicher. Dass er bei sich zuhause trotzdem keine Steckdosen oder>Lichtschalter austauschen darf, haben wir diversen Lobbygruppen zu>verdanken ;)
Noch mal:
Ich bin auch Sauer! ADA (Ausbildung der Ausbilder) und so Geschichten
kannste als Ing. machen, Zulassung für VNB nicht. Gesellenbrief, Ing
(FH) ADA und der ganze Mist hat bei denen nicht gejuckt! MEISTER ist
angesagt!
Allerdings ist damit die Haftungsfrage auch geklärt. Ich FRage mich
wirklich, ob jeder Meister weiß, was er geerade abstempelt. Mir dann
aber egal :)
Ich habe meine "Meister", die bekommen Ihren "Auftrag" ich Ihre
"Untershrift" und gut!
..... schrieb:
>>Aber sicher. Dass er bei sich zuhause trotzdem keine Steckdosen oder>>Lichtschalter austauschen darf, haben wir diversen Lobbygruppen zu>>verdanken ;)>>> Noch mal:> Ich bin auch Sauer! ADA (Ausbildung der Ausbilder) und so Geschichten> kannste als Ing. machen, Zulassung für VNB nicht. Gesellenbrief, Ing> (FH) ADA und der ganze Mist hat bei denen nicht gejuckt! MEISTER ist> angesagt!>
Meister allein tuts aber auch nicht, man muss auch irgendwie beim EVU
eingetragen sein.
> Allerdings ist damit die Haftungsfrage auch geklärt. Ich FRage mich> wirklich, ob jeder Meister weiß, was er geerade abstempelt. Mir dann> aber egal :)>> Ich habe meine "Meister", die bekommen Ihren "Auftrag" ich Ihre> "Untershrift" und gut!
Der Unterschied wird halt sein, dass die Haftpflicht des Meisters
einspringt, wenn bei seinen Anlagen was passiert. Wenn du kein Meister
bist und es passiert was (ziemlich egal, ob dein Verschulden), kann und
wird dir deine Versicherung den Vogel oder Schlimmeres zeigen.
>Meister allein tuts aber auch nicht, man muss auch irgendwie beim EVU>eingetragen sein.
nicht nur -> wer dem Link oben folgt wird erkennen das du auch aus dem
Kompetenzfach kommen musst oder anders gesagt "ein Meister für 24V ;)
darf nicht an Hochspannung arbeiten da ihm die Erfahrung fehlt.."
MAn kann auch ohne Meister eingetragen werden...du musst nur irgendwie
nachweisen können das du den Erfahrungsschatz für deine Aufgabe hast.
Damit darfst aber dann halt nur Sachen machen die deinem
Erfahrungsschatz entsprechen und kein Schritt drüber gehen-> siehe Link
oben
>MAn kann auch ohne Meister eingetragen werden...du musst nur irgendwie>nachweisen können das du den Erfahrungsschatz für deine Aufgabe hast.>Damit darfst aber dann halt nur Sachen machen die deinem>Erfahrungsschatz entsprechen und kein Schritt drüber gehen-> siehe Link>oben
eben nicht, das steht auf dem Papier in der Praxis heißt das "ohne
Meister" nein.
Das ich immer einen Elektromeister und keinen Bäckermeister meinte ist
ja wohl klar!
>ich bin auch Sauer! ADA (Ausbildung der Ausbilder) und so Geschichten>kannste als Ing. machen, Zulassung für VNB nicht. Gesellenbrief, Ing>(FH) ADA und der ganze Mist hat bei denen nicht gejuckt! MEISTER ist>angesagt!
Du mußt die Meister doch auch verstehen. DIe wollen ihre Bastion genauso
verteidigen, wie der Ingenieur seinen Hochschulstatus gegen Meister mit
Anerkennungsbegehren verteidigt. Keiner will sich von anderen
reinpfuschen lassen. Sie sind die Könige des Handwerks und wollen diesen
Status nicht verlieren.
Ich kenne es so, daß der Facharbeiter die Leitungen legt, Anlagen
verdrahtet und der Meister sie abnimmt.
Wenn ich als Ing. vor einer von mir geplanten Anlage stehe und ich darf
noch nicht mal ne Strippe nachziehen kapier ich es halt nicht. Dem
Meister muß ich neue Vorschriften beibringen (OK, die haben vor 30
Jahren ihren Meister gemacht). Ich darf planen, bauen und überwachen
aber nicht EINE Leitung nachziehen - dass passiert nur in D!
Und bitte nicht: Besser planen.
Stand der TEchnik in Europa:
Schaut euch mal in Südeuropa um. Da staunt ihr nicht schlecht! Und ich
rede hier von Verkappelungen in diesem Jahrtausend. Vom letzten will ich
gar nicht reden!
Soweit ich es vertanden habe, gibt es die Geschichte in der Form nur
noch in D. Es gab wohl ausländische Handwerker die dagegen geklagt
haben. Keine Ahnung was daraus wurde.
Hallo,
die AVBEltV gibt es nicht mehr.
Stattdessen gilt jetzt die StromGVV.
Das heißt, dass der pauschale Meisterzwang, bzw. die Verpflichtung eines
zertifizierten Betriebes, nach dem Zählerkasten nicht mehr gilt.
In gewissen Grenzen bedeudet dies, das jeder bei sich zu Hause nahezu
tun und lassen kann, was er will.
Wenn man allerdings Arbeiten für jemand Anderen ausführt, sieht das
anders aus. Insbesondere dann, wenn man dafür Geld verlangt. In diesem
Fall reden die Innungen ein Wörtchen mit. Und die haben ihre eigenen
Gesetze und Vorstellungen. Gerade im Haushaltsbereich bedeutet dies,
dass sich die Wasser- und Strominstallation regelmäßig in die Haare
geraten, weil halt jede Heizung auch Strom braucht und auch diverse
Ventile (z. Bsp. Fußbodenheizung) mit 230V arbeiten. Umgekehrt hat ein
Elektroheizgerät auch schon mal einen Wasseranschluß. Da ist viel Platz
für einen kleinen Krieg ...
Zudem ist natürlich die Frage, ob es Sinn macht, dass jeder zu Hause an
seiner Elektroinstallation rumbastelt. Verhindern können dies die
Versorger allerdings so ohne Weiteres nicht mehr.
Gruß
Hm, kann man eigentlich als Diplom-Ingenieur eine Meisterprüfung
ablegen? Wenn man elektrische Geräte selbst entwickeln UND
installieren/in Betrieb nehmen will, dann müsste man wohl einen
Meistertitel haben wenn ich das hier richtig verstehe. Wenn man den
machen kann, ohne vorher noch die Gesellenprüfung ablegen zu müssen,
dann könnte sich das eventuell lohnen? Oder wäre das zuviel Aufwand und
man sucht sich lieber vor Ort einen Elektromeister seines Vertrauens,
mit dem man kooperiert? :-)
Klar kannste als Ing. ne Meisterprüfung ablegen.
Dauert und kostet und bringt dir (fachlich) nicht viel - mal vorsichtig
gesagt.
Du darfst als Ing. NICHT deine Anlage in Betrieb nehmen oder drann
rumscharuben. Das ist das Problem!
Planen und bauen darf (soweit ich weiß) jeder. Ob das der Auftraggeber
mitmacht ist ne andere Geschichte.
Am ENDE ist die Unterschrift = Abnahme eines Meisters wichtig.
Stell Dir die Geschichte wie den Tüv vor. Wie das Auto repariert wurde
ist dem Tüv egal. Nur kann die Fachwerkstatt den TÜV-Stemepel halt nicht
selber drauf machen. Bei E darf das der Meister.
TÜV bei Industrieanlagen: Wer mal dabei war: Ne Abnahme durch den TÜV
macht ein Ing. (FH).....
Hallo
Ich bin als Meister dafür verantwortlich, was ich ans öffentliche
Stromnetz anschließe.
Diese Befähigung wird durch das EVU geprüft (Meisterbrief, vorhandensein
von erforderlichen Messgeräten.
Damit darf ich Elektroanlagen erstellen,erweitern und ans öffentliche
Stromnetz anschließen.Dafür bin ich als Person haftbar.
Maschinen, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden müssen vor
der Inbetriebnahme beim Kunden einer Erstinbetriebnahmeprüfung mit
Prüfprotokoll unterzogen werden.Dafür muss es bei dort eine kompetente
Fachkraft geben und es haftet der Geschäftsführer der
Herstellerfirma.Ein Elektroing. der einen Gesellen mit der Ausführung
beauftragt reicht nicht aus .Eng gesehen muss diese Prüfung bei jeder
Änderung,wie das nachziehen eines Kabels wiederholt werden.
Gruss Bernd
>eben nicht, das steht auf dem Papier in der Praxis heißt das "ohne>Meister" nein.>Das ich immer einen Elektromeister und keinen Bäckermeister meinte ist>ja wohl klar!
Komisch..mein Kollege hatte zu dem Zeitpunkt bei einer
Kälteinstallation/Wartungsfirma gearbeitet..der war Facharbeiter zu dem
Zeitpunkt und wurde durch die Firma irgendwo eingetragen so das er
Kälteanlagen, Eiskühltruhe etc ans Netz anschließen durfte! Ist aber
schon so 10 Jahre her...
Aber recht haben ist nicht Recht kriegen und im Zweifelsfall lieber
jemanden drüber schauen lassen...
Verbote, Verbote, erlässt der Kojote.
SACHLICH entscheidend ist nicht die Zulassung, d.h.
Spruch/Stempel/Signatur des Wachpersonals, sondern das konkrete,
praktische und tatsächlich angewandte Wissen.
Wird dieses eingesetzt, ist jegliches Verbot de facto überflüssig und
sinnlos. Wer dann trotzdem noch dessen Einhaltung fordert, ist ein
tyrannischer Idiot.
Damit werden Pfründe gesichert. All diese Erlaubnis- und Verbotsysteme
müssen teuer bezahlt werden. Das ganze Rechtssystem ist eine solche
ständische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Am Ende weiß keiner mehr, "was
man überhaupt darf" und was nicht, was man sagen "darf", was man
"denken" darf usw.. Man kann sein Leben gar nicht mehr selbst leben
sondern wird es gelebt. Und bezahlt alle paar Meter für irgendeine
Zollschranke. Sklavenhaltung 2.0.
Hallo oszi40,
ich weißnicht, was Du mit dem Link zur StromGVV sagen willst.
Aber vorher gab es die AVBEltV. Darin war unter §12 zu lesen:
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur
durch einen in ein Installateurverzeichnis eines
Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den
Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik
errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der
Arbeiten zu überwachen."
Diesen Passus gibt es nun nicht mehr...
Gruß
>Hallo>Ich bin als Meister dafür verantwortlich, was ich ans öffentliche>Stromnetz anschließe.>Diese Befähigung wird durch das EVU geprüft (Meisterbrief, vorhandensein>von erforderlichen Messgeräten.>Damit darf ich Elektroanlagen erstellen,erweitern und ans öffentliche>Stromnetz anschließen.Dafür bin ich als Person haftbar.>Maschinen, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden müssen vor>der Inbetriebnahme beim Kunden einer Erstinbetriebnahmeprüfung mit>Prüfprotokoll unterzogen werden.Dafür muss es bei dort eine kompetente>Fachkraft geben und es haftet der Geschäftsführer der>Herstellerfirma.Ein Elektroing. der einen Gesellen mit der Ausführung>beauftragt reicht nicht aus .Eng gesehen muss diese Prüfung bei jeder>Änderung,wie das nachziehen eines Kabels wiederholt werden.>Gruss Bernd
Nix anderes habe ich geschrieben.
Wobei ich dachte immer die Firma haftet. Soweit ich weiß hat ne Firma
eine BEtriebshaftpflicht für die Firma und nicht jeder Meister eine (wie
z. bei Rechtsanwälten).
>Eng gesehen muss diese Prüfung bei jeder>Änderung,wie das nachziehen eines Kabels wiederholt werden
Anziehen eines Kabels an der Schnittstelle
Stromversorgungsverteiler/Maschinenschaltschrank oder jedes erdenkliche
elektrisch Leitfähige Kabelstück (also auch 12V, 24V)?
Wenn dem so ist...böse Praxis ;)
Nein, Kleinspannung darfste machen.
Fertig gebaute Stecker rein und raus auch.
Ich rede hier von SChaltschränken. z. B. 19" und 2 Meter hoch. Wenn eine
Leitung 230V führt => noch nicht mal ansehen ist erlaubt!
Bernd schrieb:
> Hallo>> Ich bin als Meister dafür verantwortlich, was ich ans öffentliche> Stromnetz anschließe.> Diese Befähigung wird durch das EVU geprüft (Meisterbrief, vorhandensein> von erforderlichen Messgeräten.> Damit darf ich Elektroanlagen erstellen,erweitern und ans öffentliche> Stromnetz anschließen.Dafür bin ich als Person haftbar.> Maschinen, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden müssen vor> der Inbetriebnahme beim Kunden einer Erstinbetriebnahmeprüfung mit> Prüfprotokoll unterzogen werden.Dafür muss es bei dort eine kompetente> Fachkraft geben und es haftet der Geschäftsführer der> Herstellerfirma.Ein Elektroing. der einen Gesellen mit der Ausführung> beauftragt reicht nicht aus .Eng gesehen muss diese Prüfung bei jeder> Änderung,wie das nachziehen eines Kabels wiederholt werden.
Das Thema gefällt mir ;-)
Bernd, die Zeit wirds richten. Wenigstens etwas muß die EU haben. Ich
erinnere nur an die Mauerung von sogenannten Fachmärkten für Elektriker.
Da stand ich mal an der Kasse mit ein paar Halogenlämpchen usw. keine
echten Installtionsmaterialien und die wollten nicht abkassieren. "Wie?
Sie sind Entwickler und kein Elektriker? Das geht nicht!" "mitgebrachte
Firmeneintragung IHK akzeptieren wir nicht." lol
Also Baumarkt...
Anderes Beispiel: Bruder ist begnadeter Autofahrer. Fuhr schon vor
seinem Führerschein besser als ich danach. Jahre später muß er umziehen
und leiht sich nen Kleinlaster beim Arbeitgeber. Da stand 8,5 anstatt
7,5to drauf. Bruder füllt Tachoscheibe aus, zieht um, fertig. 2 Jahre
später Routinekontrolle bei der Firma: ALLE Tachoscheiben werden mit den
Führerscheinen in Flensburg verglichen. Bruder hat im Gegensatz zu mir
nur Klasse 3 -> Strafverfahren ->Führerscheinentzug Klasse 3 (!!) für
einen Monat. lol
und es geht weiter: Bruder ärgerlich weil ich ihm nicht damals half. Ich
hatte ja das Papier. Unsere Mutter sauer weil sie ihn mit dem Fahrrad
auf die Arbeit radeln lassen mußte. Die Straßen sind gefährlich.
Man wird also in Sippenhaft genommen.
Also was ist in die DE wichtig? Pfründe, Lobby
Was ist unwichtig: Innovation, Selbstbestimmung, Selbsthilfe
Wer brauch noch DE?
..... schrieb:
> Wobei ich dachte immer die Firma haftet. Soweit ich weiß hat ne Firma> eine BEtriebshaftpflicht für die Firma und nicht jeder Meister eine (wie> z. bei Rechtsanwälten).
Wer weisungsberechtigt ist, haftet! Dazu zählen: Ingenieur, Polier,
Meister
>Wer weisungsberechtigt ist, haftet! Dazu zählen: Ingenieur, Polier,>Meister
Tja jetzt wird es kompliziert.....
Haftung gegenüber wem?
Dem Auftraggeber, dem Staatsanwalt oder der Versicherung?
Bsp.: Wenn ich als Ing. ne Anlage sehe, die Lebensgefährlich ist und ich
mache nichts, bekomme ich mit der Staatsanwalt ein Problem. Da ich vom
"Fach" bin bzw. am meisten Ahnung von der Materie habe. Als Planer sieht
es noch schlimmer aus!
Die Versicherung legt sich erst mal mit dem Meister an.
Der Auftraggeber mit mir als Auftragnehmer.
>P.S ui dann bin ich böse..hab sogar 400V gesehen ...
Ich stehe immer auf der Erde und nicht auf einer 230V-Leitung!
Hoffentlich kommt das nicht von einem Meister....
..... schrieb:
>>Wer weisungsberechtigt ist, haftet! Dazu zählen: Ingenieur, Polier,>>Meister>> Tja jetzt wird es kompliziert.....> Haftung gegenüber wem?> Dem Auftraggeber, dem Staatsanwalt oder der Versicherung?
Haftung gibt es nur gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten, die durch
dich geschädigt werden und wenn dies dann auch vom Gericht bestätigt
wird.
Der Staatsanwalt kann dich indirekt (richterlicher Beschluß, nur
Formsache) verhaften lassen, die Polizei erstmal nur festnehmen. Wird
die Festnahme nicht durch einen Richter bestätigt, müssen sie dich nach
24h und der Möglichkeit der Vorführung zum Erkennungsdienst zur
eindeutigen Feststellung der Person, wieder laufen lassen.
Die Versicherung kann klagen...
Dann gibt es noch so Rechte wie das du jemanden festhalten kannst bis
die Bullen kommen, damit man seine Identität feststellen kann.
Und dann gibt es noch das Hausrecht. Was interessant ist, da man damit
jemanden des Platzes verweisen kann - also sein Aufenthaltsrecht
einschränkt. Eigentlich im heutigen Rechtssystem sehr ungewöhnliche
Sache. Das Equivalent zur früheren Waffe, die jeder freie Mann (ohne
Frau ;-) selbstverständlich "am Mann" hatte.
>> Bsp.: Wenn ich als Ing. ne Anlage sehe, die Lebensgefährlich ist und ich> mache nichts, bekomme ich mit der Staatsanwalt ein Problem. Da ich vom> "Fach" bin bzw. am meisten Ahnung von der Materie habe. Als Planer sieht> es noch schlimmer aus!
Ja. Wenn man dir nachweisen kann, daß du Kraft deiner
Ausbildung/Kenntnis das hättest voraussehen können, wirds eng. Da ist
man je nachdem wie der Richter gefrühstückt hat, schnell bei Totschlag.
Das wäre dann ziemlich schlecht. Ansonsten ist es Fahrlässigkeit. Was
als Punktsieg für dich gilt.
Für weitere Rechtsberatung mußt du aber nun nach DE-Recht den Anwalt
konsultieren...
>> Die Versicherung legt sich erst mal mit dem Meister an.> Der Auftraggeber mit mir als Auftragnehmer.
Die suchen sich erstmal den deppesten Oberdepp raus und der wird dann an
dem Gerichtort verklagt, wo man erfahrungsmäßig die meisten Chancen
sieht damit durchzukommen.
Die optimieren halt auch. Nix anderes wie die Entwickler unter uns.
>>>P.S ui dann bin ich böse..hab sogar 400V gesehen ...> Ich stehe immer auf der Erde und nicht auf einer 230V-Leitung!> Hoffentlich kommt das nicht von einem Meister....
Eventuell von einem Fernsehtechniker? Der schaut auch mal auf 35kV.
Mal etwas zu dem Thema Meisterzwang im E-Handwerk.
Wer seinen E-Mstr. vor was weiß ich wieviel Jahren, noch zu ganz anderen
Bedingungen als den heutigen (Wissens- und Kenntnisstand), "erlangt"
hat, und heute eine 1-Mann-Firma plus Fremdkräfte leitet, darf nach
Recht und Gesetz so ziemlich alles machen.
Wird das auch mal quartalsmäßig kontrolliert?
Also mit Titel und Meßtechnik hat man dann als gerade so bestandener
E-Mstr. dann freie Hand über Gott und die Welt der elektrischen Ströme
bis 1000V ?
Kenn da nämlich so ein paar Fälle, da wurde in einer priv. Wohnung nur
das Bad mit FI (2pol.) abgesicher, auf einer anderen Großbaustelle ein
neuer Stromverteilerkasten an eine ältere (neue) Zuleitung geklemmt, und
dabei die Phase und der grün-gelbe als Leitersystem mißbraucht. Der
Potentialausgleich zum Dachgeschoß, wo die TV-Anlage (BK-Netz)
installiert war, ging vorher durchs Treppenhaus im AP-Kanal, hinterher
ging Nichts mehr davon nach oben, weil abgezwickt.
Und so könnte man die Historie noch weiter fortsetzen, wohlmerklich von
einem E-Mstr. als Firmeninhaber (Einzelunternehmen) und Leiter von
Fremdkräften (angebl. Elektrofachkräfte - siehe GnGe als Nulleiter ohne
Schutzleiter bei MFH mit entsprechendem Netz: SchukoSteckdosen im
Keller, und diese über den Lichtschalter auch noch geschalten
(Altinstallation ohne nochmalige Prüfung Anpassung und natürlich ohne FI
im Sicherungskasten!!
Daß man Fm-/Informationstechnische Anlagenteile in einem gemeinsamen
E-Verteiler durch Trennsteg konstruktiv von der Netzspannungshälfte zu
trennen hat, war denen wohl auch zu teuer oder zu aufwändig.
Aber wehe es macht jemand was selber, der in Etwa was mit
Informationsströmlingen (ITK-Technik) zu tun hat, und das merkt ein
E-Mstr. , dann ist aber das Geschrei groß. Das darfst du gar nicht, das
ist dir untersagt. Dafür zieh ich dich vor den Staatsanwalt und die
Berufgenossenschaft, bla bla bla...! Götter in Blau halt.
Jetzt hätte ich gern mal ein paar Fakten / Meinungen zu den
geschilderten Verstößen gegen die VDE, und wo man das mal anbringen
kann, um das fachgerecht prüfen zu lassen.
Franz, du willst dich wohl anlegen? Was soll das bringen? Wer kennt das
aus der Elektronik nicht, daß man leichten Krach mit dem Elektriker hat.
Mir wollte der auch schon das Nebengebäude abklemmen, weil ihm mein
Konstrukt nicht paßte. Ich hab draus gelernt. Nehme nun den Schlüssel
grundsätzlich mit, wenn ich nicht da bin.
Tja Beweis das mal alles. Der Meister wird sich schon rausreden. Nach
den Motto: Da war noch einer drann!
Wenn Du es der Innung meldest kommt einer schaut sich das an und dann =>
wird erstmal ALLLES abgeschaltet. Du darfst den ganzen Mist zu 1000%
Richtig (=teuer) neu machen lassen => den Anschiss will sich keiner noch
mal hohlen.
Ach so, bei der Gelegenheit kann man ja auch gleich die Heizung,
Schornstein, TRinkwasser, Gas, Telefon, Kabelfersehen, usw. sich
"genauer" anschauen.
Ich kenne so einen tollen Hecht, der hat so eine Nummer versucht.
Ging GANZ Böse nach hinten los.
Nur zur Info:
In der Regel kennen sich die Meister im Landkreis sehr gut.
Großaustelle kommt mir allerdings seeeeehhhr komisch vor. Gerade auf
Großbaustellen wird sowas gerne mal nachgeschaut....
@ Abdul K. , das hat mit "sich Anlegen" überhaupt Nichts mehr zu tun,
das hab ich schon mit dem "E-Meister" hinter mir.
Der kann seinen Sche...ß in Zukunft allein so weiter murksen.
Es geht um die Einhaltung der HWO und der VDE auch von eingetragenen /
zugelassenen "Handwerksbetrieben".
Und um Beschiß gegenüber dem AG und der Kundschaft, die nach Treu und
Glauben auf den Titel und das gezahlte Geld vertrauen.
Von den gesundheitlichen Risiken in dem MFH, vor allem für die
Kleinkinder der Mieter, gar nicht erst zu sprechen. Doch das sind nur
Randbedingungen.
Daß solch ein "Firma" massiv den Markt verzerrt und damit anderen
Wettbewerbern das Handwerk legt (sprichwörtlich), nämlich denen die nach
VDE und HWO ihre Kalkulationen aufstellen und dann regelmäößig von
solchen Größen unterboten werden.
Das zieht auch den Ruf des E-Meisters extrem in den Dreck, wenn solche
Praktiken tagtäglich akzeptiert werden. Gibt dann nämlich der Kundschaft
auch genügend Munition/Argumente an die Hand, um die Schwarzarbeit und
das Preisdumping zu rechtfertigen.
Wieso soll man für teuer Geld solche Amateure durchfüttern, wenn die eh
nur mit dem Titel und der Fassade ihre Rechnungen aufstellen.
Die AG wollen Leistung und korrekte Ausführung haben, und dann kommt
dann von gewieften Laien und AG das Argument, daß alles viel zu teuer
gemacht wird, weil es ja nach solchen Beispielen, auch viel billiger
geht.
Und .... (Gast) beweisen muß ich gar Nichts, ich hab Fakten und Belege
dafür. Wenn eine Firma beauftragt wird, wird sich wohl hinterher niemand
mehr selbst die Hände schmutzig machen. Dafür gibt es Gewährleistung und
Garantie, und für geleistete Arbeit und gezahltes Geld hat dann wohl
auch jeder den Anspruch auf korrekte Ausführung.
Und dass die Innung da was abschaltet glaube ich nicht, der Knackpunkt
liegt ganz wo anders. Ob das die Innung und HWK überhaupt interessiert,
und was man als Außenstehender Mit"Verantwortlicher" da eigentlich für
Mittel hat, das ganze anzuzeigen. Es ist nämlich weder mein Eigentum,
noch meine direkte Zuständigkeit.
Man hat nur den Murks mitmachen müssen, und zusehen wie andere
qualifizierte Firmen dann einen auf den ganzen Murks aufmerksam machten
(während und nach dem Bauablauf).
Und dass diese dann aber nicht den Zuschlag zum Projekt bekamen, weil zu
teuer.
Aber Ehrlichkeit und aufrichtiges Handeln waren schon immer in dem Land
hier der Grund für die ganze Misere (Vetternwirtschaft und Klüngelei).
Nur zahlt die Rechnung am Ende der gelackmeierte Mieter, nicht mal der
Eigentümer diese MFH´s, der legt seine Kosten großzügig auf die ganzen
Mieter um. Und steckt sich natürlich noch was nebenbei ein.
Daß man damit natürlich keinen involvierten anderen Meister zu Hilfe
zieht, ist doch wohl klar.
Es muß halt immer erst was passieren, Personen- oder Vermögensschaden,
und dann sind solche Spitzbuben ganz schnell auf einmal insolvent. Und
es gibt bei denen dann nichts mehr zu holen.
Gute deutsche Rechtswelt. Es gibt für alle Spitzbuben immer genug
Schlupflöcher, und der Dumme ist der kleine Mann und zahlt die
großzügige Zeche.
Was erwartest du denn in einem Land, in dem die Zeit der Kleinfürsten
nicht lange vorbei ist? Das ganze System ist schlichtweg geblieben.
Vielleicht nimmt man es einfach nicht real wahr, weil man es täglich
gewohnt ist 'unfrei' zu sein.
Wiegesagt, bei einer Überprüfung wird bei Lebensgefahr SOFRT
abgeschaltet. Alles andere ist nicht zu verantworten.
Ich glaube Du weißt nicht, welche Macht manche Leute haben.
Wenn auf einer Großbaustelle der Stromverteiler nicht OK ist, steht die
Baustelle mit 100 Mann innerhalb von 5 Minuten still! Und das solange,
bis der Verteiler OK ist.
Alles schon erlebt!
> Ob das die Innung und HWK überhaupt interessiert
Die Leute müssen sich dafür intressieren!
Wenn Du da anrufst und denen die Sache schildertst müssen die bei sehr
groben Fehlern etwas machen!
Ruf mal an, kannste auch beim Energieversorger machen.....
Wenn der einen Baustellenverteiler aufstellt müssen die den kennen!
Wobei mir die Geschichte wirklich komisch vorkommt.....
Kann sich einer von euch nicht mal vorstellen, daß in DE alles nach
"Recht und Ordnung" geht. Es kann doch wohl nur ein Geschädigter oder
der Auftraggeber sowas veranlassen. Aber doch kein "Außenstehender",
denn die "Anlage" läuft ja offensichtlich seit einem Jahr ganz i.O.!
Die Hausverwaltung, die das (Verlegen der AP- nach UP-Installation)
beauftragt hat, war nicht mal zu einer richtigen Abnahme vor Ort, soviel
Vertrauen zu einem vertraglich gebundenen E-Mstr.!
Oder nur keine Zweifel anbringen, der gute Elektriker könnte sich ja was
anderes suchen?
Und man wird mir dann auch noch andere Sachen (Rufschädigung) u.ä.
vorhalten, da ja keiner außer mir ein Interesse an sowas eigenartigen,
und für mich ja eigentlich unnützem (Nicht Betroffener), haben kann.
Die eigenen Leute (Mitglieder) in der HWK / E-Innung werden doch nicht
durch ihre Organisation verraten und ans Messer geliefert. Nicht bevor
was Gravierendes passiert. Und dann ist die Haftung vllt. auch schon
verjährt, oder es wird jemand anderem in die Schuhe geschoben oder unter
den Tisch gekehrt (dummer Zufall).
Aber ich glaub wir kommen hier vom Thema ab, obwohl ich eigentlich auch
eher zu den Mechatronikern zählen würde, als zu den richtigen
Elektrikern (InformationsElektroniker) ohne 1000V-Schein. Aber mit etwas
Verantwortung und Grundlagenwissen über die Materie der
Elektroinstallation lt. VDE / HWO!
Du meinst die Zwangsabschaltung? Bei absehbarer Gefahr darf der
Elektriker das. Genauso wie der 'dumme kleine unwichtige' Kfz-Mechaniker
dir verbieten kann, vom Hof zu fahren wenn die Bremsen nicht gehen. In
diesem Fall darf er das Fahrzeug stillegen. Da haste dann Pech gehabt.
Ist das so schlecht?
Zwar kratzt keine Krähe einer anderen das Auge raus, aber wenn dann wird
zweimal gehackt!
Die Hausverwaltung sieht das so wie die meisten Kaufleute: Mit dem
Auftrag wurde die Haftung auf den Meister-Elektriker übertragen. Man hat
also Geld gegen Risiko getauscht. Warum also nachsehen? Das würde Kosten
verursachen, die nur schlecht in die Bücher übertragen werden können.
Ich glaub du bist zu naiv und zu gut für diese Welt ;-)
> Ich glaub du bist zu naiv und zu gut für diese Welt ;-)
Wenn Du mich meinst - glaub mir: nein.
Das der Hausverwalter das macht, und der Baustellenleiter glaub ich auch
nicht. Wobei der Baustellenleiter auch für die Sicherheit zuständig
ist...
ABER
Wenn ein Mitbewohner oder ein "Mitbewerber" einen kleinen Hinweis gibt,
geht die Geschichte manchmal schneller als einem Lieb ist. Und ist in D
die Geschichte erstmal am laufen, .....
Abdul K. das mit den Krähen und den Augen wird wohl i.d.R. so sein. Der
Wettbewerb treibt ja sowieso dem Züchtigen und nicht dem Tüchtigen die
Aufträge ins Nest. Und das wissen mit der Zeit auch die Fachleute der
Branche. Ist wohl überall so, daß man mit guten Preisen und der nötigen
Schmierung mehr erreicht, als mit akurater und stilvoller Arbeit.
Von Zwangsabschaltung war meinerseits doch nirgendwo was zu lesen.
Zwangskontrolle und Zwangsvorführung, meinetwegen auch noch
Zwangsuntersagung wg. Inkompetenz und Vorsatz (nicht Fahrlässigkeit),
das wären die richtigen Mittel. Fährt einer (un)wissentlich mit
abgelaufenem TÜV o.ä. Lapalien auf der Straße, ist das Geschrei doch
auch groß und kostet verhätlnismäßig viel Buße.
Macht das aber ein "Fachmann" wg. trickreicher Kalkulation und
Kontrollfaulheit der Fremdkräfte, oder eigener Inkompetenz (vllt. kann
auch nur die Farben nicht auseinander halten), passiert erst mal gar
Nichts.
Und wo ist das naiv? Man müßte wohl an das Gute im Menschen glauben, um
das naiv zu bezeichnen. So was gehört verboten. Doch wenn das keiner an
den Pranger stellt, wird es so bleiben. Und ich kenn einige von den den
Größen die sich Meister des Faches nennen, und fett abkassieren. Schaut
man sich deren Arbeit dann aber an, wird einem tlws. schlecht dabei.
Aber lassen wir das Thema, ich werd dann wohl mal in anderen Regionen
suchen müssen, um eine Lösung des Übels zu finden.
Aus versicherungstechnischen Gründen werde ich (auch Mechatroniker) das
auch so Handhaben dass ich beim Haus ausbau alles bis zum Schaltkasten
verlege und anschließe und für die Abnahme ect hol ich meinen Schwager
(Elektriker). Dessen Firma macht Hausinstalation ect. Dann bin ich auf
Nr Sicher.
Das Risiko ist sonst einfach zu groß dass im Schadenfall die
Versicherung zickt.
DER Mechatroniker schrieb:> Das ein Mechatroniker eine Eierlegende Wollmilchsau ist ist mir klar -> habe es ja gelernt ;)
Er ist wie ein Druide. Kann alles, aber halt nichts richtig! Geh lieber
Baumrinde casten...
Rosario schrieb:> Dann bin ich auf Nr Sicher. Das Risiko ist sonst einfach zu groß dass im> Schadenfall die Versicherung zickt.
Was soll denn passieren, wenn du einen FI Schutzschalter verwendest und
den Schutzleiter ordentlich verkabelst?
Am Ende haftet der Elektriker nur für den Schaltschrank, er kann ja
nicht in die Wände schauen.