Hi, ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und er möchte es (einmalig) von mir erwerben. Nun meine Frage: geht das überhaupt? (Steuer würe ich natürl. alles machen etc) nur die Frage ob das nicht aussieht wie scheinarbeit oder so...
Scheinarbeit? Ist das sowas wie über der Zeit integrierte Scheinleistung? Mal im Ernst? Ist das eine eigene Entwicklung vo dir? Dann wäre ich vorsichtig und würde erstmal meinen Arbeitsvertrag lesen, ob da nicht sowas dinsteht wie "Alle Erfindungen des Arbeitnehmers sind geistiges Eigentum der Firma XY"...
Für Erfindungen bedarf es keiner gesonderten Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Diese sind in eigenen Gesetzen geregelt und sind fast ausnahmslos immer dem Arbeitgeber zu melden. Möchte dieser die Erfindung in Anspruch nehmen, muss es auch eine Vergütung geben.
>Möchte dieser die Erfindung >in Anspruch nehmen, muss es auch eine Vergütung geben. Nicht wenns im Vertrag anders geregelt ist!
Wenn du dich mit ihm einig bist, ist das kein Problem. Er kauft wie er von jedem anderen Lieferanten, und du verkaufst wie an jeden anderen Kunden. Es wird ja eh nicht heimlich ohne Wissen deines AG sein, also gibt es keine Konflikte wg. Arbeitsvertrag. Wie du schon sagst, musst du dich um USt und ESt auf deiner Seite kümmern.
>Es wird ja eh nicht heimlich ohne Wissen deines AG sein, also >gibt es keine Konflikte wg. Arbeitsvertrag. Es ging mir nicht um ein heimlich angemeldetes, nicht genehmigtes Nebengewerbe. Sondern darum, dass es möglich sein kann (falls entsprechende Paragraphen im Arbeitsvertrag vorhanden sind) das Produkt, bzw. die Erfindung so wie so der Firma gehört und er überhaupt keinen Anspruch darauf hat.
ja, könnte vielleicht oder auch nicht oder wie auch immer... Das ist graue Theorie, solange er sich mit dem AG einig ist, daß der etwas von ihm kaufen will. Selbst wenn irgendwas im Vertrag steht, können sich die beiden auf einen Kauf einigen mit Leistung und Preis.
Jo... geht schon. Ich wäre trotzdem vorsichtig. >Das ist graue Theorie Ist übrigends ein super Argument >Selbst wenn irgendwas im Vertrag steht, können sich die beiden auf >einen Kauf einigen mit Leistung und Preis. Ich habs noch nicht erlebt dass ein AG für etwas bezahlt dass ihm schon gehört. Aber man kanns ja versuchen und vertrauen. Viel Glück
Basti schrieb: > Hi, > > ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und > er möchte es (einmalig) von mir erwerben. darauf hatte ich geantwortet. > ...
Äh wieso soll dem Arbeitgeber eine Erfindung gehören, die ein Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit angefertigt hat, gehören? Das halte ich mal für den größten Schwachsinn. Man ist doch kein Leibeigener des Arbeitgebers, man darf in seiner Freizeit machen was man will, also auch erfinden und entwickeln. Wenn es innerhalb der Arbeitszeit geschehen ist müsste man das Teil ja nicht an den Arbeitgeber verkaufen. Und wenn es nur um die Materialien geht oder um die Arbeitszeit, dann kann man das sicherlich auch anders verrechnen (als Spesen und Überstunden oder sowas).
Lass es gut sein. Das bringt hier doch nichts. Wahrscheinlich gehts eh nur um ne Tüte Gummibärchen...
Wieso soll er keine Socken stricken und diese einem Bekannten oder auch Chef verkaufen ? Da gibt es nur einige Fragen: -Steuer =? -Risiko /Gewährleistung? -Kunstwerke gewinnen mit der Zeit an Wert (z.B. Rubens) :-)
Basti schrieb: > Hi, > > ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und > er möchte es (einmalig) von mir erwerben. > Nun meine Frage: geht das überhaupt? (Steuer würe ich natürl. alles > machen etc) nur die Frage ob das nicht aussieht wie scheinarbeit oder > so... Da wuerde ich auch aufpassen. Kann leicht sein dass Dich Dein AG ueber den Tisch ziehen will.
>Äh wieso soll dem Arbeitgeber eine Erfindung gehören, die ein >Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit angefertigt hat, gehören? man ArbnErfG, Arbeitnehmer Erfinder Gesetz
>Man ist doch kein Leibeigener des Arbeitgebers, >man darf in seiner Freizeit machen was man will, also >auch erfinden und entwickeln. Nein, Du darfst nicht ALLES machen. Z.b. darfst Du nicht als Konkurrent auftreten, oder Dinge tun, die der Arbeit schaden. Auch Risikosportarten sind u.U. problematisch. Im übrigen müssen Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden, wobei dieser jedoch nur in begründeten Ausnahmen diese nicht erteilen darf.
Hallo schrieb: > Äh wieso soll dem Arbeitgeber eine Erfindung gehören, die ein > Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit angefertigt hat, gehören? Das > halte ich mal für den größten Schwachsinn. Ich find's eher schwachsinnig, sich grosspurig zu Themen zu aeussern, von denen man ueberhaupt keine Ahnung hat. Noch dazu wurde genau dieses Thema erst letzte Woche diskutiert.
Michael G. schrieb: > Basti schrieb: >> Hi, >> >> ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und >> er möchte es (einmalig) von mir erwerben. >> Nun meine Frage: geht das überhaupt? (Steuer würe ich natürl. alles >> machen etc) nur die Frage ob das nicht aussieht wie scheinarbeit oder >> so... > > Da wuerde ich auch aufpassen. Kann leicht sein dass Dich Dein AG ueber > den Tisch ziehen will. hört hört, mr. paranoia hat gesprochen :)
>Nicht wenns im Vertrag anders geregelt ist! Wenn es nicht vertraglich geregelt ist gilt ersatzweise immer das Gesetz, vor allem im Streitfall. Gut möglich das dein Chef das Teil in die Finger bekommen will und dann den Kaufpreis schuldig bleiben will weil der einen cleveren Anwalt hat und da das beste rausschlägt. Günstiger wäre es die Sache über einen Strohmann zu verkaufen. Das kann jeder sein der nicht mit deinem Chef vertraglich gebunden ist. >Man ist doch kein Leibeigener des Arbeitgebers, man darf in seiner >Freizeit machen was man will, also auch erfinden und entwickeln. Nach deutschem Recht nicht, weil du vertraglich zur Loyalität verpflichtet bist. Das kommt zwar nicht so deutlich im Amtsdeutsch rüber, trifft aber den NAgel ziemlich auf dem Kopf. Es kommt dabei drauf an ob die Sache für den Arbeitgeber wirtschaftlich interessant ist und auch entsprechend verwertet werden kann. Sogar patentieren kann er das auf seinen (Firmen-)Namen. Ein paar mal hab ich das ganze auch schon erlebt und ist häufig Grund für Streit.
Bevor man hier fragt, ist wohl der schlechteste Anwalt die bessere Lösung.
>Ein paar mal hab ich das ganze auch schon erlebt und ist häufig Grund >für Streit. In 17 Jahren und 10 Firmen erlebt man so einiges, gell. Du mußt ja ein ganz toller Hecht sein.
Und wer sich hinter nichtssagenden Psynonymen (Nicknames wie Gast) versteckt, sollte doch besser seinen Senf diesbezüglich für sich behalten. Oder wie ist Gast auf diesen Fakt gekommen?
Wieso wisst der Arbeitgeber nicht, wie sowas laufen müsste? Nein, man darf seinem Arbeitgeber, bei dem man angestellt ist, keine Rechnung schreiben. Das hat u.a. mit den Sozialabgaben zu tun. Es wäre eine Art Scheinselbständigkeit. Wieso kann dir dein Arbietgeber dafür nicht einfach eine Sonderzahlung geben?
>Oder wie ist Gast auf diesen Fakt gekommen? Eigene Aussage von Max M: Beitrag "Re: In der Zwickmuehle"
>Wieso kann dir dein Arbietgeber dafür nicht einfach eine Sonderzahlung >geben? Kann er ja, aber wer sagt denn, wenn er das Know-How in Händen hat, der einfach das Geld erfolgreich zurückfordert. Bei der Gesetzeslage würde ich ihm gute Chancen auf Erfolg ausrechnen.
>Du mußt ja ein ganz toller Hecht sein.
Findest du? Ich hab schon meine Highlights.
In der Region wo ich wohne ist es mit der Wirtschaft
nicht so das Wahre obwohl es die Landeshauptstadt ist.
Erstaunlich, welchen Informationen hier einige so einer
Bedeutung beimessen.
>Findest du?
Um ehrlich zu sein, nein.
Wenn Du Arbeitgeber grundsätzlich als böse, hinterhältige Feinde
ansiehst, wundern mich Deine häufigen Firmenwechsel nicht.
>Nein, man darf seinem Arbeitgeber, bei dem man angestellt ist, keine
Rechnung schreiben.
Mag sein. sonst noch was ? Dann geht's eben ueber einen Kollegen, der
30% draufhaut, was soll's.
"Nach deutschem Recht nicht, weil du vertraglich zur Loyalität verpflichtet bist. Das kommt zwar nicht so deutlich im Amtsdeutsch rüber, trifft aber den NAgel ziemlich auf dem Kopf. Es kommt dabei drauf an ob die Sache für den Arbeitgeber wirtschaftlich interessant ist und auch entsprechend verwertet werden kann. Sogar patentieren kann er das auf seinen (Firmen-)Namen." Also ich bin der Meinung, dass in seiner Freizeit jeder entwickeln kann, was er will, so lange keine patentrechtlich relevanten oder andere der Geheimhaltung unterworfenen Informationen aus dem Betrieb des AG dabei verwendet werden. Was dann mit dem Ergebnis dieser Entwicklung geschieht, ist eine andere Sache. Jedenfalls hat der AG IMO keinen Anspruch auf Dinge, die der AN in der Freizeit wie auch immer erarbeitet. Wäre ja noch schöner! Immerhin ist der AN ja kein Leibeigener des AG.
@Realist, @Max M. lest doch einfach mal selbst im Arbeitnehmererfindungsgesetz unter § 4 und § 18 nach: http://www.arbeitnehmererfindungsgesetz.de/ Unter $ 18 heißt es z.B. § 18 - Mitteilungspflicht (1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich durch Erklärung in Textform mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich Ist, auch über ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist. (2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer, daß die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden (§ 6). (3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.
Hallo miteinander, habt Ihr nicht auch manchmal den Gedanken, dass man hier jedes Thema dramatisieren kann? Also ich habe das auch schon zweimal mit meinem Arbeitgeber gemacht und weder Probleme mit dem Arbeitgeber, noch mit dem Finanzamt gehabt. Einzige Bedingung war immer nur, dass mein AG nicht mit mir als Privatperson direkt geschäftlich in Kontakt treten durfte, also musste ich ein Gewerbe anmelden für Hardware und bin als Consultant aufgetreten für Software. Wenn ich Software ein einziges Mal schreibe für ein bestimmten Kunden muß ich kein Gewerbe anmelden! Einziger Nachteil ist meist der Papierkram: Angebot, Rechnung,Finanzamt, ... Bei der Übergabe/Verkauf muß ein Garantieanspruch deutlih geklärt werden. Als Privatperson muß man diesen in der Regel ablehnen. Schwierig ist eventuell auch, dass der AG direkten Zugriff auf mich hat, falls etwas nicht funktioniert und als Arbeitnehmer kann ich da schlecht nein sagen ... Gruß kokisan2000
A. B. schrieb: >> Da wuerde ich auch aufpassen. Kann leicht sein dass Dich Dein AG ueber >> den Tisch ziehen will. > > hört hört, mr. paranoia hat gesprochen :) Nen bissel gesunde Paranoia hat aber noch keinem geschadet :P
@ Gast (Gast)7.11. 11:33 Uhr, da du dich ja erfolgreich immer wieder unter dem Deckmantel der Anonymität versteckst, und dann das Forum hier an Hand von eindeutigen Usern nach persönl. Infos abgrast, behalte bitte deine kritische Meinung, ohne eine einzige Äußerung hier auf dem Board, nur für dich. Deine Intentionen sind ganz klar zu verstehen: Mißtrauen + Vorurteile + Besserwisserei. Aber zu feige mit eindeutigem User-Nick hier aufzutreten?! Deine Vorwürfe gegen Max M. begründen sich auf welche Fakten, oder kennst du diesen User persönlich? Du liest aus ein paar selbst gegebenen Infos der Person nur Negatives, und konstruierst dann auch noch ein Bild von diesem User, und schiebst in dann auch noch in eine Schublade ganz unten. Wenn alle Postings von Gast aus deiner Richtung stammen, kann man dich schon ganz gut einordnen. Nur muß sich hier keiner zu Denunziationen gegenüber dir hinreißen. Die Leistungsträger auf dem Board und unter den Lesern hier, können (glaube uns) ganz genau deine Gedankenzüge analysieren. Also bitte keine weiteren derartigen Unterstellungen hier, du zielst damit auf Alle, die ähnliche berufliche Wege hinter sich haben. Und Kunst kommt von Können, nicht von Kriechen.
@Franz, >da du dich ja erfolgreich immer wieder unter dem Deckmantel der >Anonymität versteckst Du bist offenbar auch nicht angemeldet. >Deine Vorwürfe gegen Max M. begründen sich auf welche Fakten, oder >kennst du diesen User persönlich? Auf seine Postings >Wenn alle Postings von Gast aus deiner Richtung stammen, kann man dich >schon ganz gut einordnen Soviel Zeit habe ich wirklich nicht >Die Leistungsträger auf dem Board und unter den Lesern hier Zu denen Du Dich offenbar zählst?! >Und Kunst kommt von Können, nicht von Kriechen. Wo ist da jetzt der Zusammenhang?
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