Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechnung an Arbeitgeber


von Basti (Gast)


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Hi,

ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und 
er möchte es (einmalig) von mir erwerben.
Nun meine Frage: geht das überhaupt? (Steuer würe ich natürl. alles 
machen etc) nur die Frage ob das nicht aussieht wie scheinarbeit oder 
so...

von ich (Gast)


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Scheinarbeit? Ist das sowas wie über der Zeit integrierte 
Scheinleistung?

Mal im Ernst? Ist das eine eigene Entwicklung vo dir? Dann wäre ich 
vorsichtig und würde erstmal meinen Arbeitsvertrag lesen, ob da nicht 
sowas dinsteht wie "Alle Erfindungen des Arbeitnehmers sind geistiges 
Eigentum der Firma XY"...

von Lötsinn (Gast)


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Für Erfindungen bedarf es keiner gesonderten Vereinbarungen im 
Arbeitsvertrag. Diese sind in eigenen Gesetzen geregelt und sind fast 
ausnahmslos immer dem Arbeitgeber zu melden. Möchte dieser die Erfindung 
in Anspruch nehmen, muss es auch eine Vergütung geben.

von ich (Gast)


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>Möchte dieser die Erfindung
>in Anspruch nehmen, muss es auch eine Vergütung geben.

Nicht wenns im Vertrag anders geregelt ist!

von Klaus W. (mfgkw)


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Wenn du dich mit ihm einig bist, ist das kein Problem.
Er kauft wie er von jedem anderen Lieferanten, und du verkaufst wie
an jeden anderen Kunden.

Es wird ja eh nicht heimlich ohne Wissen deines AG sein, also
gibt es keine Konflikte wg. Arbeitsvertrag.

Wie du schon sagst, musst du dich um USt und ESt auf deiner Seite
kümmern.

von ich (Gast)


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>Es wird ja eh nicht heimlich ohne Wissen deines AG sein, also
>gibt es keine Konflikte wg. Arbeitsvertrag.

Es ging mir nicht um ein heimlich angemeldetes, nicht genehmigtes 
Nebengewerbe. Sondern darum, dass es möglich sein kann (falls 
entsprechende Paragraphen im Arbeitsvertrag vorhanden sind) das Produkt, 
bzw. die Erfindung so wie so der Firma gehört und er überhaupt keinen 
Anspruch darauf hat.

von Klaus W. (mfgkw)


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ja, könnte vielleicht oder auch nicht oder wie auch immer...

Das ist graue Theorie, solange er sich mit dem AG einig ist, daß der
etwas von ihm kaufen will.

Selbst wenn irgendwas im Vertrag steht, können sich die beiden auf
einen Kauf einigen mit Leistung und Preis.

von ich (Gast)


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Jo... geht schon. Ich wäre trotzdem vorsichtig.

>Das ist graue Theorie

Ist übrigends ein super Argument

>Selbst wenn irgendwas im Vertrag steht, können sich die beiden auf
>einen Kauf einigen mit Leistung und Preis.

Ich habs noch nicht erlebt dass ein AG für etwas bezahlt dass ihm schon 
gehört. Aber man kanns ja versuchen und vertrauen.

Viel Glück

von Klaus W. (mfgkw)


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Basti schrieb:
> Hi,
>
> ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und
> er möchte es (einmalig) von mir erwerben.

darauf hatte ich geantwortet.

> ...

von ich (Gast)


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Wie gesagt: Viel Glück.

von Hallo (Gast)


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Äh wieso soll dem Arbeitgeber eine Erfindung gehören, die ein 
Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit angefertigt hat, gehören? Das 
halte ich mal für den größten Schwachsinn. Man ist doch kein Leibeigener 
des Arbeitgebers, man darf in seiner Freizeit machen was man will, also 
auch erfinden und entwickeln.

Wenn es innerhalb der Arbeitszeit geschehen ist müsste man das Teil ja 
nicht an den Arbeitgeber verkaufen. Und wenn es nur um die Materialien 
geht oder um die Arbeitszeit, dann kann man das sicherlich auch anders 
verrechnen (als Spesen und Überstunden oder sowas).

von ich (Gast)


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Lass es gut sein. Das bringt hier doch nichts.

Wahrscheinlich gehts eh nur um ne Tüte Gummibärchen...

von Briefmarkensammler (Gast)


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Wieso soll er keine Socken stricken und diese einem Bekannten oder auch 
Chef verkaufen ?

Da gibt es nur einige Fragen:
-Steuer =?
-Risiko /Gewährleistung?
-Kunstwerke gewinnen mit der Zeit an Wert (z.B. Rubens) :-)

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Basti schrieb:
> Hi,
>
> ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und
> er möchte es (einmalig) von mir erwerben.
> Nun meine Frage: geht das überhaupt? (Steuer würe ich natürl. alles
> machen etc) nur die Frage ob das nicht aussieht wie scheinarbeit oder
> so...

Da wuerde ich auch aufpassen. Kann leicht sein dass Dich Dein AG ueber 
den Tisch ziehen will.

von Telefondesinfizierer (Gast)


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>Äh wieso soll dem Arbeitgeber eine Erfindung gehören, die ein
>Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit angefertigt hat, gehören?

man ArbnErfG, Arbeitnehmer Erfinder Gesetz

von Telefondesinfizierer (Gast)


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>Man ist doch kein Leibeigener des Arbeitgebers,
>man darf in seiner Freizeit machen was man will, also
>auch erfinden und entwickeln.
Nein, Du darfst nicht ALLES machen. Z.b. darfst Du nicht als Konkurrent 
auftreten, oder Dinge tun, die der Arbeit schaden. Auch Risikosportarten 
sind u.U. problematisch.
Im übrigen müssen Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden, 
wobei dieser jedoch nur in begründeten Ausnahmen diese nicht erteilen 
darf.

von P. S. (Gast)


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Hallo schrieb:
> Äh wieso soll dem Arbeitgeber eine Erfindung gehören, die ein
> Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit angefertigt hat, gehören? Das
> halte ich mal für den größten Schwachsinn.

Ich find's eher schwachsinnig, sich grosspurig zu Themen zu aeussern, 
von denen man ueberhaupt keine Ahnung hat. Noch dazu wurde genau dieses 
Thema erst letzte Woche diskutiert.

von A. B. (funky)


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Michael G. schrieb:
> Basti schrieb:
>> Hi,
>>
>> ich habe ein Produkt, das meinen Arbeitgeber brennend interessiert, und
>> er möchte es (einmalig) von mir erwerben.
>> Nun meine Frage: geht das überhaupt? (Steuer würe ich natürl. alles
>> machen etc) nur die Frage ob das nicht aussieht wie scheinarbeit oder
>> so...
>
> Da wuerde ich auch aufpassen. Kann leicht sein dass Dich Dein AG ueber
> den Tisch ziehen will.

hört hört, mr. paranoia hat gesprochen :)

von Max M. (xxl)


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>Nicht wenns im Vertrag anders geregelt ist!

Wenn es nicht vertraglich geregelt ist gilt ersatzweise immer
das Gesetz, vor allem im Streitfall.

Gut möglich das dein Chef das Teil in die Finger bekommen will
und dann den Kaufpreis schuldig bleiben will weil der einen
cleveren Anwalt hat und da das beste rausschlägt.

Günstiger wäre es die Sache über einen Strohmann zu verkaufen.
Das kann jeder sein der nicht mit deinem Chef vertraglich gebunden
ist.

>Man ist doch kein Leibeigener des Arbeitgebers, man darf in seiner
>Freizeit machen was man will, also auch erfinden und entwickeln.

Nach deutschem Recht nicht, weil du vertraglich zur Loyalität
verpflichtet bist. Das kommt zwar nicht so deutlich im Amtsdeutsch
rüber, trifft aber den NAgel ziemlich auf dem Kopf. Es kommt dabei
drauf an ob die Sache für den Arbeitgeber wirtschaftlich interessant
ist und auch entsprechend verwertet werden kann. Sogar patentieren kann
er das auf seinen (Firmen-)Namen.

Ein paar mal hab ich das ganze auch schon erlebt und ist häufig Grund
für Streit.

von Klaus W. (mfgkw)


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Bevor man hier fragt, ist wohl der schlechteste Anwalt die bessere 
Lösung.

von Gast (Gast)


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>Ein paar mal hab ich das ganze auch schon erlebt und ist häufig Grund
>für Streit.


In 17 Jahren und 10 Firmen erlebt man so einiges, gell. Du mußt ja ein 
ganz toller Hecht sein.

von Franz (Gast)


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Und wer sich hinter nichtssagenden Psynonymen (Nicknames  wie Gast) 
versteckt, sollte doch besser seinen Senf diesbezüglich für sich 
behalten.
Oder wie ist Gast auf diesen Fakt gekommen?

von STK500-Besitzer (Gast)


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Wieso wisst der Arbeitgeber nicht, wie sowas laufen müsste?
Nein, man darf seinem Arbeitgeber, bei dem man angestellt ist, keine 
Rechnung schreiben. Das hat u.a. mit den Sozialabgaben zu tun.
Es wäre eine Art Scheinselbständigkeit.

Wieso kann dir dein Arbietgeber dafür nicht einfach eine Sonderzahlung 
geben?

von Gast (Gast)


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>Oder wie ist Gast auf diesen Fakt gekommen?

Eigene Aussage von Max M:

Beitrag "Re: In der Zwickmuehle"

von Max M. (xxl)


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>Wieso kann dir dein Arbietgeber dafür nicht einfach eine Sonderzahlung
>geben?
Kann er ja, aber wer sagt denn, wenn er das Know-How in Händen hat,
der einfach das Geld erfolgreich zurückfordert. Bei der Gesetzeslage
würde ich ihm gute Chancen auf Erfolg ausrechnen.

von Max M. (xxl)


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>Du mußt ja ein ganz toller Hecht sein.
Findest du? Ich hab schon meine Highlights.
In der Region wo ich wohne ist es mit der Wirtschaft
nicht so das Wahre obwohl es die Landeshauptstadt ist.
Erstaunlich, welchen Informationen hier einige so einer
Bedeutung beimessen.

von Gast (Gast)


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>Findest du?

Um ehrlich zu sein, nein.

Wenn Du Arbeitgeber grundsätzlich als böse, hinterhältige Feinde 
ansiehst, wundern mich Deine häufigen Firmenwechsel nicht.

von Purzel H. (hacky)


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>Nein, man darf seinem Arbeitgeber, bei dem man angestellt ist, keine
Rechnung schreiben.

Mag sein. sonst noch was ? Dann geht's eben ueber einen Kollegen, der 
30% draufhaut, was soll's.

von Realist (Gast)


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"Nach deutschem Recht nicht, weil du vertraglich zur Loyalität
verpflichtet bist. Das kommt zwar nicht so deutlich im Amtsdeutsch
rüber, trifft aber den NAgel ziemlich auf dem Kopf. Es kommt dabei
drauf an ob die Sache für den Arbeitgeber wirtschaftlich interessant
ist und auch entsprechend verwertet werden kann. Sogar patentieren kann
er das auf seinen (Firmen-)Namen."

Also ich bin der Meinung, dass in seiner Freizeit jeder entwickeln 
kann, was er will, so lange keine patentrechtlich relevanten oder andere 
der Geheimhaltung unterworfenen Informationen aus dem Betrieb des AG 
dabei verwendet werden.
Was dann mit dem Ergebnis dieser Entwicklung geschieht, ist eine andere 
Sache. Jedenfalls hat der AG IMO keinen Anspruch auf Dinge, die der AN 
in der Freizeit wie auch immer erarbeitet. Wäre ja noch schöner! 
Immerhin ist der AN ja kein Leibeigener des AG.

von Gast (Gast)


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@Realist, @Max M.

lest doch einfach mal selbst im Arbeitnehmererfindungsgesetz unter § 4 
und § 18 nach: http://www.arbeitnehmererfindungsgesetz.de/

Unter $ 18 heißt es z.B.

§ 18 - Mitteilungspflicht

(1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses 
eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich 
durch Erklärung in Textform mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung 
und, wenn dies erforderlich Ist, auch über ihre Entstehung so viel 
mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung 
frei ist.

(2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach 
Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer, 
daß die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann die Erfindung nicht 
mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden (§ 6).

(3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, 
wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des 
Arbeitgebers nicht verwendbar ist.

von kokisan2000 (Gast)


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Hallo miteinander,

habt Ihr nicht auch manchmal den Gedanken, dass man hier jedes Thema 
dramatisieren kann?

Also ich habe das auch schon zweimal mit meinem Arbeitgeber gemacht und 
weder Probleme mit dem Arbeitgeber, noch mit dem Finanzamt gehabt. 
Einzige Bedingung war immer nur, dass mein AG nicht mit mir als 
Privatperson direkt geschäftlich in Kontakt treten durfte, also musste 
ich ein Gewerbe anmelden für Hardware und bin als Consultant aufgetreten 
für Software. Wenn ich Software ein einziges Mal schreibe für ein 
bestimmten Kunden muß ich kein Gewerbe anmelden! Einziger Nachteil ist 
meist der Papierkram: Angebot, Rechnung,Finanzamt, ...

Bei der Übergabe/Verkauf muß ein Garantieanspruch deutlih geklärt 
werden.
Als Privatperson muß man diesen in der Regel ablehnen. Schwierig ist 
eventuell auch, dass der AG direkten Zugriff auf mich hat, falls etwas 
nicht funktioniert und als Arbeitnehmer kann ich da schlecht nein sagen 
...

Gruß
kokisan2000

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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A. B. schrieb:
>> Da wuerde ich auch aufpassen. Kann leicht sein dass Dich Dein AG ueber
>> den Tisch ziehen will.
>
> hört hört, mr. paranoia hat gesprochen :)

Nen bissel gesunde Paranoia hat aber noch keinem geschadet :P

von Franz (Gast)


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@ Gast (Gast)7.11. 11:33 Uhr, da du dich ja erfolgreich immer wieder 
unter dem Deckmantel der Anonymität versteckst, und dann das Forum hier 
an Hand von eindeutigen Usern nach persönl. Infos abgrast, behalte bitte 
deine kritische Meinung, ohne eine einzige Äußerung hier auf dem Board, 
nur für dich.
Deine Intentionen sind ganz klar zu verstehen: Mißtrauen + Vorurteile + 
Besserwisserei.
Aber zu feige mit eindeutigem User-Nick hier aufzutreten?!
Deine Vorwürfe gegen Max M. begründen sich auf welche Fakten, oder 
kennst du diesen User persönlich?
Du liest aus ein paar selbst gegebenen Infos der Person nur Negatives, 
und konstruierst dann auch noch ein Bild von diesem User, und schiebst 
in dann auch noch in eine Schublade ganz unten.
Wenn alle Postings von Gast aus deiner Richtung stammen, kann man dich 
schon ganz gut einordnen.
Nur muß sich hier keiner zu Denunziationen gegenüber dir hinreißen.
Die Leistungsträger auf dem Board und unter den Lesern hier, können 
(glaube uns) ganz genau deine Gedankenzüge analysieren.
Also bitte keine weiteren derartigen Unterstellungen hier, du zielst 
damit auf Alle, die ähnliche berufliche Wege hinter sich haben.
Und Kunst kommt von Können, nicht von Kriechen.

von Gast (Gast)


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@Franz,

>da du dich ja erfolgreich immer wieder unter dem Deckmantel der
>Anonymität versteckst

Du bist offenbar auch nicht angemeldet.

>Deine Vorwürfe gegen Max M. begründen sich auf welche Fakten, oder
>kennst du diesen User persönlich?

Auf seine Postings

>Wenn alle Postings von Gast aus deiner Richtung stammen, kann man dich
>schon ganz gut einordnen

Soviel Zeit habe ich wirklich nicht

>Die Leistungsträger auf dem Board und unter den Lesern hier

Zu denen Du Dich offenbar zählst?!

>Und Kunst kommt von Können, nicht von Kriechen.

Wo ist da jetzt der Zusammenhang?

von gast (Gast)


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Wieso lässt du dir nicht vom Arbeitgeber eine Prämie auszahlen ?

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