Bitte nicht schimpfen dass ich dieses Thema nochmal hier ausführlich eröffne. Ich habe nun stundenlang gelesen und verschiedene Meinungen gehört/gelesen und will mich nochmal in allen Punkten vergewissern. Hilft anderen bestimmt auch weil bei dem komplexen Thema scheinbar viele Unklarheiten bestehen. Folgender ANGENOMMENER Fall: Ein gewerblicher Verkäufer der alle gesetzlichen Auflagen für normale Produkte erfüllt (Gewerbeschein, Verpackungsverordnung, usw.) entwickelt eine Schaltung und stellt einen Bausatz aus Bauteilen zusammen, der auch tatsächlich ein Bausatz ist, also nicht nur ein Teil zum Einlöten sondern ein echter Bausatz bei dem Fachwissen zum Zusammenbau erforderlich ist. Der Verkauf ist innerhalb der EU an Endverbraucher. 1. Thema ProdhaftG: a) Soweit ich in Erfahrung gebracht habe ist der Hersteller in jedem Fall der, der den Bausatz zu einem funktionsfähigen Gerät zusammensetzt und haftet somit auch. Kann der in Verkehr bringer des Bausatzes (außer bei grober Fahrlässigkeit) trotzdem irgendwie haftbar gemacht werden wenn durch den Bausatz ein Schaden entsteht? b) Dem Bausatz liegt ein Steckernetzteil bei. Das Steckernetzteil wurde vom Zusammensteller/Verkäufer des Bausatzes auch China importiert und erstmals in Verkehr gebracht. Es hat ein CE-Zeichen und ist ROhS konform. Das Steckernetzteil brennt bei richtiger Anwengung ab, mit ihm ein Haus und 20 Leute verbrennen. Wer haftet? (Mögliche Antworten die immer anders beschrieben werden: Der Hersteller des Netzteils, der Importeur/Erstinverkehrbringer, der Zusammensetzer des Bausatzes?) 2. Thema CE-Zeichen: Auf dem Bausatz (z.B. Verpackung desgleichen) darf soweit ich erfahren habe auf keinen Fall ein CE-Zeichen, da dies eine Fehlanwendung des CE-Zeichens wäre und sogar strafbar ist. CE-Zeichen dürfen definitiv nur auf den sogenannte "betroffenen Produktgruppen" angebracht werden und Bausätze fallen da eben nicht darunter. Es existieren jedoch Meinungen, welche besagen dass auf einen Bausatz ein CE-Zeichen muss. Stimmt meine Info dass kein CE-Zeichen drauf darf. 3. Thema ROhS: Nach meinen Recherchen ist es für einen Bausatz völlig egal ob die Bauteil RoHS konform sind oder nicht, denn es ist erlaubt solche Teile in Verkehr zu bringen. Es gibt im Handel deshalb z.B. Röhrenverstärkerbausätze oder andere Bausätze mit antiken Bauteilen. Nur eine enthaltene Baugruppe (Steckernetzteil) muss RoHS konform sein. Dass aus einem solchen Bausatz natürlich kein RoHS konfomes Gerät enstehen kann ist klar. Nur die Frage ist: Kann der Zusammensteller des Bausatzes in irgend einer Weise dafür belangt werden wenn er nicht RoHS-konforme Bauteile (nicht Baugruppen) in den Bausatz packt? 4. Thema EAR/WEEE/ElektroG: Nach meinen Recherchen muss sich der Erstinverkehrbringer NUR DANN dort registrieren und entsprechende Abgaben entrichten wenn er GERÄTE (oder wiederaufbereitete Geräte) an Endkunden zum ersten mal in Verkehr bringt. Enthält der Bausatz also keine Geräte (Steckernetzteil) dann muss sich der Bausatz-Verkäufer dort NICHT registrieren. Wenn aber z.B. ein Steckernetzteil (zum ersten mal in Verkehr gebracht) enthalten ist muss er sich registrieren. Stimmt das so? Noch komplexer: Wenn der Bausatz-Zusammensteller Steckernetzteile von einem Privatmann kauft, und genau diese Steckernetzteile in den Bausatz packt, also NICHT das erste mal in Verkehr bringt dann muss er sich nicht beim EAR registrieren, weil er eben kein Erstinverkehrbringer ist. Stimmt das auch so? 5. Thema EMV: Nach meinen Recherchen muss der Bausatz-Zusammensteller und Verkäufer keine Gedanken darüber machen, da er kein Hersteller eines Gerätes ist. Er kann sogar Bausätze zusammenstellen die absolut keine EMV-Prüfung bestehen würden (siehe Minispionbausätze, Tesla-Generatoren, Funkschaltungen aller Art). In die Verantwortung kann nur der Erbauer/Betreiber des Gerätes und nicht der Bausatzhersteller gezogen werden. Stimmt das? Sorry für dieses lange Thema, aber ich glaube hier besteht echter Klärungsbedarf und es wird sicher auch anderen helfen. Gruß Peter
Wo kommen wir da hin eine sinnvolle Antwort zu erwarten?! Am Ende gräbst du einem der Spezialisten hier den Umsatz ab!
> aber ich glaube hier besteht echter Klärungsbedarf
Nein.
Geklärt wird das letztlich vor einem Richter.
Und wenn du nur bestehende gesetzliche Vorschriften durch
Ausnutzung von Grauzonen umgehen wolltest, ist der
hoffentlich so klug, dir einen reinzuwürgen.
Um sicher zu sein, hilft dir nur, dich nicht bewusst in
diese Grauzonen zu begeben, sondern ein klares Produkt
(mit RoHS, CE, EMV, ProdHaft) oder ein klares niemals
im Elektrocontainer entsorgte, niemals ohne zusätzliche
Gesamtgeräte-EMV-Prüfung eingesetztes, niemals von
Laien (die erwarten können dmüssen daß ein Bausatz nicht
so fehldimensioniert ist daß er eine Brandbombe darstellt)
aufgebautem Teil zu bauen.
Und eine konkrete Aussage: Ist der Bausatz so konzipiert, dass er vom "Zielobjekt" höchstwahrscheinlich nicht zu einem sicheren Gerät zusammengesetzt werden kann, geht der Plan nicht auf, die Haftung jemand anderem aufzuhalsen. Gruß
Ich frag micht auch wie das mit der Garantie aussieht. Z.B. wenn ein kunde einen Baussatz kauft ihn zusammen lötet und er dann nicht funktioniert. Hat der Kunde dann ein recht auf Garantie??? Es kann ja sein das ein Bauteil von vorne rein kaputt war, aber genauso kann es auch sein das der Kunde ein Bauteil falsch herrum drauf gelötet hat.
Peter-1587 schrieb: > Wer haftet? (Mögliche Antworten die > immer anders beschrieben werden: Der Hersteller des Netzteils, der > Importeur/Erstinverkehrbringer, der Zusammensetzer des Bausatzes?) Ist ganz einfach: Alle: der Geschädigte kann sich den aussuchen der 1. das meiste Geld hat (der inzwischen pleite gegangene Hersteller in Fernost wird ihm nichts nützen) und 2. auch in Europa/Inland leicht greifbar ist (also der Importeur oder der Zusammensteller des Bausatzes). Der Zusammensetzer hatte schon für ein ordentliches Gerät kein Geld -> der ist für den Geschädigten eher uninteressant. Gruß Anja
Syber schrieb: > Es kann ja sein das ein Bauteil von vorne rein kaputt war, aber genauso > kann es auch sein das der Kunde ein Bauteil falsch herrum drauf gelötet > hat. Schlaue Firmen verkaufen Bausätze bei denen schon die Schaltung falsch ist. Zum Ausgleich bieten sie noch einen gutgehenden Reparaturservice für die so aufgebauten Geräte an. Gruß Anja
> Hat der Kunde dann ein recht auf Garantie???
OiOiOi, noch einer der den Unterschied zwischen Garantie und
Gewährleistung nicht verstanden hat. Warum muß man das eigentlich bei
der ganzen Menschheit jedem einzeln erklären?
Garantie hat er gar keine, weil ihm keiner eine freiwillige Garantie für
irgendwas gegeben hat.
Gewährleistung hat er, genau so wie bei jedem Kauf, genau so wie auch
bei eBay beim Privatverkauf, daß die gekaufte Sache der Beschreibung
entspricht und in Ordnung ist ("Gerät defekt" heisst: Es ist schon in
Ordnung wenn es defekt sein sollte...).
D.h. beim Bausatz vollständig, die Teile heile waren, und der
ordnungsgemäss zusammengebaute Bausatz die beschriebene Funktion
"Kalkschutzgerät" erfüllt. Ähem.
Ob ein Bauteil kaputt war oder erst beim Einlöten kaputt ging ist im
Zweifelsfall zu klären.
Wenn der Typ den Bausatz falsch zusammenbaut, ist er an den Folgen
(funktioniert nicht) selber schuld. Wenn er ihn nicht wie beschrieben
verwendet, muß das Teil nicht taugen "mein Auto hält die dicke Eiche von
gegenüber nicht aus...".
Es ist genau derjenige verantwortlich, der den jeweiligen Teil
beigetragen hat.
Es geht z.B. bei einer Gewährleistung niemals daraum, ob ein Auto nicht
schon nach 1 Monat kaputt ist (Scheibenwischer abgebrochen) sondern
immer nur, ob es bei Übergabe nicht schon defekt war. Fällt es in den
ersten 6 Monaten aus, geht man zunächst mal davon aus, daß der Fehler
schon bei Übergabe drinsteckte (gegenteiliges wäre zu beweisen) nach 6
Monaten muss man beweisen daß es schon bei Übergabe gequitscht hat. Nach
2 Jahren ist es eh egal, es sei denn, es war vorsätzlich oder grob
fahrlässig.
Wow, so viele hirnrissige Antworten... Peter-1587 schrieb: > Nach meinen Recherchen ist es für einen Bausatz völlig egal ob die > Bauteil RoHS konform sind oder nicht Richtig. Reichelt und Conrad vertreiben ja auch solche Bauteile. Welche Haftung wofür soll es denn geben? Peter-1587 schrieb: > Enthält der Bausatz also keine Geräte (Steckernetzteil) dann muss sich > der Bausatz-Verkäufer dort NICHT registrieren. Richtig. >Wenn aber z.B. ein > Steckernetzteil (zum ersten mal in Verkehr gebracht) enthalten ist muss > er sich registrieren. Nein. Der VK muß sich nicht registrieren. Lediglich das Gerät muß registriert sein, also eine WEEE Nummer tragen. Peter-1587 schrieb: > Noch komplexer: Wenn der Bausatz-Zusammensteller Steckernetzteile von > einem Privatmann kauft, und genau diese Steckernetzteile in den Bausatz > packt, also NICHT das erste mal in Verkehr bringt dann muss er sich > nicht beim EAR registrieren, weil er eben kein Erstinverkehrbringer ist. Das Netzteil muß registriert sein. Wer das macht ist im Grunde egal. Ein Privatmann macht das sicher nicht. Wenn der aber diese verkauft, macht er das bestimmt nicht "privat" - auch wenn er das bei ebay zigmal beteuert. Als Erstinverkehrbirnger muß er also das Gerät registrieren. Der Wiederverkäufer kann sich aber nicht blind darauf berufen und sollte dies sicherstellen, bevor er es weiter in Verkehr bringt.
Meint ihr den Peter interessiert das noch nach über 8 Monaten, noch dazu dass die erste Antwort vor 2 Tagen einging?
ich zb. habe soeben dieses interessante thema gefunden .. so wird es noch vielen anderen ergehen ;)
"Nein. Der VK muß sich nicht registrieren. Lediglich das Gerät muß registriert sein, also eine WEEE Nummer tragen." Und diese Nummer kriegt nur wer? Der Inverkehrbringer, der angemeldet ist-also der Schlauberger der aus China billigen Elektronikschrott importieren will.
Die Fragen dieses Beitrages sind auch heute noch interessant. Schade daß es nur sehr wenige brauchbare Antworten gibt. Gruß an die Pessimisten: "Vorsicht vor Chinaimport, auch die eipads und eifons kommen von dort. Möglicherweise sitzt du auch in einer Chinahose." Da auch mich die Fragen heute noch interessieren bitte ich um weitere qualifizierte Antworten. Viele Grüße elektronikfr PS.: Forumfragen sind für alle Benutzer nützlich, nicht nur für einen.
Ganz oben ging es ja um "Gewerbliche" Verkäufer. Macht es bei diesem Thema einen Unterschied ob ich es Gewerblich machen oder Privat? Privat meint in diesem Fall, dass ein kleiner Bausatz mit späterem Batteriebetrieb, in Einzelteilen Verkauft wird. Beispielsweise wie die Pollin Bastelschaltungen für den Nachwuchs. (Blinkende LEDs, LED Würfel(1-6), etc.) Ich habe fürher oft für die Nachbarskinder sowas zusammengestellt und die hatten ihre freude daran. Dürften solche Bausätze also bei eBay in absoluten kleinstmengen von Privat verkauft werden ohne die ganzen Prüfungen/Zulassungen?
Peter-1587 schrieb: > Folgender ANGENOMMENER Fall: > Ein gewerblicher Verkäufer der alle gesetzlichen Auflagen für normale > Produkte erfüllt (Gewerbeschein, Verpackungsverordnung, usw.) entwickelt > eine Schaltung und stellt einen Bausatz aus Bauteilen zusammen, der auch > tatsächlich ein Bausatz ist, also nicht nur ein Teil zum Einlöten > sondern ein echter Bausatz bei dem Fachwissen zum Zusammenbau > erforderlich ist. Der Verkauf ist innerhalb der EU an Endverbraucher. Das ist nach meinen Recherchen eher egal. Sowohl beim Thema CE als auch beim Thema WEEE wird auf das Inverkehrbringen abgestellt. Gewerblich oder nicht gewerblich, entgeltlich oder kostenlos ist dabei egal. Ich kommentiere nur da, wo ich mich selbst schlau gemacht habe. > b) Dem Bausatz liegt ein Steckernetzteil bei. Das Steckernetzteil wurde > vom Zusammensteller/Verkäufer des Bausatzes auch China importiert und > erstmals in Verkehr gebracht. Es hat ein CE-Zeichen und ist ROhS > konform. Das Steckernetzteil brennt bei richtiger Anwengung ab, mit ihm > ein Haus und 20 Leute verbrennen. Wer haftet? (Mögliche Antworten die > immer anders beschrieben werden: Der Hersteller des Netzteils, der > Importeur/Erstinverkehrbringer, der Zusammensetzer des Bausatzes?) Klassisches Produkthaftungsthema. Du bist dran, §4(3) ProdHaftG. > 2. Thema CE-Zeichen: > Auf dem Bausatz (z.B. Verpackung desgleichen) darf soweit ich erfahren > habe auf keinen Fall ein CE-Zeichen, da dies eine Fehlanwendung des > CE-Zeichens wäre und sogar strafbar ist. CE-Zeichen dürfen definitiv nur > auf den sogenannte "betroffenen Produktgruppen" angebracht werden und > Bausätze fallen da eben nicht darunter. Das scheint mir tatsächlich ein Graubereich zu sein. Die EU-Richtlinien sind ja in nationales Recht umgesetzt, Beispiel ist das EMVG. §3(2c) definiert ein Gerät u.a. als "ein serienmäßig vorbereiteter Baukasten, der nach der Montage eine eigenständige Funktion erfüllt und elektromagnetische Störungen verursachen kann". Das kann man durchaus als Bausatz interpretieren. > 3. Thema ROhS: > Nach meinen Recherchen ist es für einen Bausatz völlig egal ob die > Bauteil RoHS konform sind oder nicht, denn es ist erlaubt solche Teile > in Verkehr zu bringen. Es gibt im Handel deshalb z.B. > Röhrenverstärkerbausätze oder andere Bausätze mit antiken Bauteilen. Nur > eine enthaltene Baugruppe (Steckernetzteil) muss RoHS konform sein. > Dass aus einem solchen Bausatz natürlich kein RoHS konfomes Gerät > enstehen kann ist klar. Nur die Frage ist: Kann der Zusammensteller des > Bausatzes in irgend einer Weise dafür belangt werden wenn er nicht > RoHS-konforme Bauteile (nicht Baugruppen) in den Bausatz packt? Hier ist der Knackpunkt wieder die Frage, was ein Gerät ist. Wenn der Bausatz die Gerätedefinition erfüllt -> RoHS. Wenn nein, ist es egal. Das ElektroG (das auch die RoHS-Richtlinie umsetzt) interessiert sich nur für Geräte. Vorschlag: wenn du ohnehin gewerblich tätig bist, bist du IHK-Mitglied. Lasse dich dort beraten, dort sollte es jemand Fachkundigen geben. @MaWin: der Gesetzgeber spricht seit der Schuldrechtsreform nicht mehr von Gewährleistung, sondern von Sachmängelhaftung, §434 BGB. Bitte korrekt klugsch... Max
JürGi schrieb: > Dürften solche Bausätze also bei eBay in > absoluten kleinstmengen von Privat verkauft werden ohne die ganzen > Prüfungen/Zulassungen? Natürlich nicht.
Insgesamt ist es wohl so, dass man bei grob fahrlässigem Verhalten haftet, für leichte Fahrlässigkeit dagegen nicht. Davon ab: Eventuell macht es Sinn, die Teile und die Platine getrennt zu verkaufen. Ansonsten - Versuch macht Kluch! Wie verkaufen Conrad und Kemo denn ihre Bausätze?
Fred schrieb: > JürGi schrieb: >> Dürften solche Bausätze also bei eBay in >> absoluten kleinstmengen von Privat verkauft werden ohne die ganzen >> Prüfungen/Zulassungen? > > Natürlich nicht. Du kannst natürlich statt Gewerbe auch Liebhaberei betreiben: http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei Dann bist du erst mal aus der Steuer/Gewerbeschein-Nummer raus...
g_reichert schrieb: > Dann bist du erst mal aus der Steuer/Gewerbeschein-Nummer raus... Dort (bei eBay) bin ich doch schon raus wenn ich nicht "planmäßig und dauerhaft" *1 verkaufe. Oder sehe ich das falsch? Fred schrieb: > Natürlich nicht. Kannst du genauer darauf eingehen? Als dürfte ein "Bausatz" aus 1x AA Batteriehalter 1x LED 1x Mini-Platiene dort nicht ohne og. Prüfungen/Zulassungen/Regestrierungen etc. zwei mal verkauft werden? *1 http://pages.ebay.de/help/account/how-to-register-business.html#wann
Nachbarskinder wäre Spielzeugrichtlinie wahrscheinlich :(
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