Hallo! Ich habe mich bei Ferchau als Elektrotechnik-Ingenieur beworben und vor einigen Tagen ersten Vorstellungsgespräch gehabt. Das Angebot klingt erstmal nicht schlecht und da ich kein vernünftigen Job finden kann, würde ich diese Stelle möglicherweise annehmen. Nun zum Problem dabei: ich habe angegeben, dass ich an den Projekten bei Kunden, die sich innerhalb von einem Radius von 50km von der Niederlassung befinden, arbeiten möchte/kann. Generell ist das gar kein Problem, aber wenn nach dem erstem Projekt kein weiteres in meinem Umfeld zu finden ist, dann werde ich ein Projekt bei einem Kunden ausserhalb annehmen müssen. Aus mehreren Gründen kommt das für mich nicht in Frage. Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem Kunden verweigere? Werde ich ganz normal wegen "wirtschaftliche Lage" gekündigt? Oder muss ich dann selbst kündigen? Wenn ich selbst kündige oder wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werde, bekomme ich eine 3-monatige Sperre für das Arbeitlosengeld von der Arbeisagentur, richtig? War jemand von euch in solcher Situation?
@Bachelor: Selbstverständlich hast du auch beim Dienstleister Probezeit, und kannst da jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In meinem Fall war die Frist 2 Tage, und ich wurde nach 3 Wochen vom eingesetzten Betrieb frei gesetzt, da die Tätigkeit keineswegs passte, und ich mit der fremden Materie nicht zurecht kam. Wenn ein Projekt bei einem Kunden nicht passt, und es keinen weiteren Kunden gibt, wo du passen könntest, kannst du also sofort da raus fliegen. Ist mir eben so passiert. 2 Stunden nach dem Rauswurf aus der Firma, bekam ich die Kündigung vom Dienstleister. Wegen ALG-Sperre: Immer cooldown bleiben! Von selbst kündigen, das wird eher selten bis gar nicht passieren, denn du möchtest doch was machen und strengst dich nach bestem Wissen und Gewissen an??? Wenn, dann läßt man sich kündigen, wenn nichts funktioniert, und das fällt der Firma ja in ein paar Tagen auf... Da mußt du unter Umständen einfach mal durch ein paar üble Tage durch gehen, guten Willen zeigen, auch wenn du schon ahnst, daß alles im Eimer ist... Es kann da natürlich sein, daß der Dienstleister einen Kunden in 800km Entfernung hat, und dich trotz der Kilometerbegrenzung fragt... Das hängt aber auch vom Arbeitsvertrag ab, ob du solche Passagen wie beliebige Verfügbarkeit an jedem beliebigen Ort heraus streichen hast lassen. Ich schlage dir vor, heute mal einen gemütlichen Abend zu machen, und morgen noch einen lockeren Sonntag, und mal ein paar Beiträge hier aus dem Forum zu lesen. Da geht es gelegentlich um Dienstleister, auch wenn das Wort nicht direkt in den Überschriften vor kommt...
Apropos: Du scheinst in der selben Lage zu sein wie ich. Schau doch mal auf: http://ingenieurgemeinschaft.foren-city.de/ bzw. den Forenbeitrag: Beitrag "Interessengemeinschaft der Ingenieure" Die erfreuen sich über jeden neuen User, wenn auch es einer Registrierung bedarf, und haben ganz interessante Themen.
@ Bachelor Das Problem hatte ich auch. Habe darauf bestanden, das im AV eine Einschränkung der Einsatzorte auf den Regionalbereich steht. Der AG maulte erst etwas, doch schließlich hatte er mich schon an den Kunden verkauft und musste mitspielen. Von Kollegen weiß ich allerdings auch, das bei Auftragsende sofort die Kündigung kommt. Es wird grundsätzlich erstmal gekündigt und dann geprüft, ob es einen Folgeauftrag gibt. Selber kündigen ist übrigens keine gute Wahl. Dem Arbeitsamt ist es egal, warum du gekündigt hast. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, droht eine dreimonatige Sperre, die außerdem deinen Anspruch nochmal um 3 Monate verringert. Also 6 Monate kein Geld... Aber kannst du denn dafür, wenn dich die Zustände in der Firma derart belasten, dass dein Arzt dich für ein paar Wochen krankschreiben muss.
>Selbstverständlich hast du auch beim Dienstleister Probezeit, und kannst >da jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Arbeitnehmer können immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Egal ob in der Probezeit oder danach. Die Probezeitgeschichte wirkt nur auf die Arbeitgeberrechte. @Bachelor Grundsätzlich gilt erstmal Vertragsfreiheit, aber nicht jede Klausel ist zulässig. Knebelklauseln würde ich von einem Anwalt prüfen lassen und notfalls streichen. Man sollte eben auf eine verbindliche Arbeitsort- und Tätigkeitsbeschreibung achten. Zur Unterschrift würde ich mich nicht drängen lassen ohne die Gelegenheit zu haben den Vertrag gründlich zu lesen und prüfen zu können. Wenn man sich die Verträge mal richtig durchliest wird man häufig feststellen das sich die Arbeitgeber da viel Mühe gegeben haben um sich Privilegien zu verschaffen die bei näherer Prüfung wahrscheinlich keinen Bestand haben. Bauerfängerei halt. Da musste höllisch aufpassen.
> Die Probezeitgeschichte wirkt nur auf die Arbeitgeberrechte.
Quatsch. Probezeit heißt ja vor allem, dass die Kündigungsfrist in
dieser Probezeit wesentlich kürzer ist als sonst. Meistens 14 Tage und
normal drei Monate. Und diese Frist gilt für beide Parteien, d.h. auch
der Arbeitnehmer kann in der Probezeit mit 14-Tage-Frist kündigen.
@Max M.: >>Selbstverständlich hast du auch beim Dienstleister Probezeit, und >>kannst da jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. >Arbeitnehmer können immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist >kündigen. Egal ob in der Probezeit oder danach. >Die Probezeitgeschichte wirkt nur auf die Arbeitgeberrechte. Einspruch, euer Ehren! Bei Selbstkündigung eines Arbeitslosen, der eine Beschäftigung aufgenommen hat, auch in der Probezeit: --> ALG-Sperre!!!
@Onko Kapotto: >Quatsch. Probezeit heißt ja vor allem, dass die Kündigungsfrist in >dieser Probezeit wesentlich kürzer ist als sonst. Meistens 14 Tage >und normal drei Monate. Beim Dienstleister nur 2 Tage... Freitags gefeuert, montags schon vergessen...
Es geht mir weniger darum, wie lang die Kündigungsfrist ist, sondern - wie kann ich geschickt vermeiden, dass ich zu einem weit entferntem Einsatzsort muss, ohne dabei ALG-Sperre zu bekommen! Wie es aussieht, sollte ich darauf bestehen, dass die Einschränkung der Einsatzorte auf den Regionalbereich im Arbeitsvertrag berücksichtigt wird. Wenn der Arbeitgeber sich darauf nicht einlässt, werde ich den Vertrag nicht unterschreiben. Ich werde darauf bestehen, dass ich die Gelegneheit bekomme den Arbeitsvertrag gründlich zu studieren bzw. prüfen zu lassen. Danke für eure Tipps!
Wilhelm Ferkes schrieb: > Beim Dienstleister nur 2 Tage... > > Freitags gefeuert, montags schon vergessen... Die gesetzliche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 14 Tage: http://inhalt.monster.de/6133_de_p1.asp (ganz unten) Abweichungen sind nur durch Tarifverträge möglich.
@ Gastino G. > Die gesetzliche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 14 Tage: > ... > Abweichungen sind nur durch Tarifverträge möglich. Genau darin besteht das Problem. Die ganzen Zeitarbeitsfirmen, zu denenja auch die sog. Dienstleister gehören, haben allesamt Tarifverträge, da sie den Arbeitnehmer sonst das gleiche zahlen müssten, wie im Kundenbetrieb. Na und in den Tarifverträgen sind auch die Kündigungsfristen in der Probezeit geregelt, z.B. innerhalb der ersten 14 Tage Beschäftigungsdauer 1 Tag(!). Quelle z.B.: http://www.amp-info.de/AMP-Tarifvertraege.121.0.html
>Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem >Kunden verweigere? Werde ich ganz normal wegen "wirtschaftliche Lage" >gekündigt? Oder muss ich dann selbst kündigen? Arbeitsverweigerung im Allgemeinen oder aus vertretbaren Gründen ist im Arbeitsvertrag klar geregelt oder sollte es zumindest. Unbedingt genau durchlesen und ggfs. eine Rechtsberatung konsultieren, um Fallstricke VOR Unterschrift offen zu legen. >Wenn ich selbst kündige oder wegen Arbeitsverweigerung gekündigt >werde, bekomme ich eine 3-monatige Sperre für das Arbeitlosengeld >von der Arbeisagentur, richtig? Genau! Vielleicht solltest du noch mal weiter suchen. Derzeit sind Dienstleister die ersten, die eine Firma auf die Straße setzt, denn die wollen natürlich in erster Linie ihre Stammbelegschaft behalten; i. d. R. ist das jedenfalls so.
> Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem > Kunden verweigere? Weit mehr, als du denkst. Arbeitsverweigerung als Verstoss gegen deinen Arbeitsvertrag. Es sei denn, di bist in der Probezeit (die ja bis zu 2 Jahre betragen kann). Dabei handet es sich im Gegensatz zur Meinung einniger Dummer hier auch um eine Probezeit deinerseits, in der du den Arbeitgeber erprobst. Auch du kannst in der dann gültigen kurzen Frist dem Arbeitgeber deinen Job kündigen, in den ersten 6 Monaten schneller als danach, aber in jedem Fall problemlos. Wenn du also nicht ausserhalb eines bestimmten Radius arbeiten kannst, MUSST du das in den arbeitsvertrag aufnehmen lassen. Sollte Ferchau sich weigern "das amchen wir nie, Sonderkonditionen gibt es für niemanden" dann weisst du, wo du nächste Woche arbeiten solltest (natürlich macht auch Ferchau Sonderkonditionen, wenn du für sie so wichtig wärst, wie sie behaupten, allerdings behaupten die das Blaue vom Himmel herunter). > Na und in den Tarifverträgen sind auch die Kündigungsfristen > in der Probezeit geregelt, z.B. innerhalb der ersten 14 Tage > Beschäftigungsdauer 1 Tag(!). So ist das, da aber der Arbeitnehmer NIE schlechter gestellt werden darf als der Arbeitgeber gilt das für ihn natürlich auch. Auch er probt in der Probezeit den Arbeitgeber und kann ihn jederzeit im regen stehen lassen. Allerdings mag das Arbeitsamt eigene Kündigungen nicht so gern und zahlt dann nicht. Daher muss so ein Passus in den Arbeitsvertrag. Dann kann Ferchau noch sagen "wir könen sie leider nicht weiterbeschäftigen (weil da so eine blöde Klausel im Vertrag steht)" aber muss die eben so kündigen, daß das AA zahlt.
> Na und in den Tarifverträgen sind auch die Kündigungsfristen > in der Probezeit geregelt, z.B. innerhalb der ersten 14 Tage > Beschäftigungsdauer 1 Tag(!). Butter bei die Fische, ob nun zwei Wochen, zwei Tage oder einen Tag, ist vollkommen egal und macht den Kohl auch nicht wirklich fett. Und nach der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. >> Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem >> Kunden verweigere? > Weit mehr, als du denkst. > Arbeitsverweigerung als Verstoss gegen deinen Arbeitsvertrag. > > Es sei denn, di bist in der Probezeit (die ja bis zu 2 Jahre betragen > kann). > Dabei handet es sich im Gegensatz zur Meinung einniger Dummer hier auch > um eine Probezeit deinerseits, in der du den Arbeitgeber erprobst. > Auch du kannst in der dann gültigen kurzen Frist dem Arbeitgeber deinen > Job kündigen, in den ersten 6 Monaten schneller als danach, aber in > jedem Fall problemlos. Definiere doch bitte 'problemlos'. Der angeblich nur in Deutschland so harte Kündigungsschutz greift immer nach sechs Monaten, die Frist bei längerer Probezeit ist halt (2 Wochen) kürzer ist nur kürzer.
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