Hallo, ich war zwischen den Jahren in Berlin und besuchte den Congress des Chaos Computer Clubs (CCC). Danach wollte ich bis zum Feiertag 6.1. in Berlin bleiben. Schliesslich bin ich 500km hergefahren. Leider funktionierte am 1.1. meine EC-Karte nicht mehr. Voller Panik versuchte ich es bei mehreren Postbanken. Sofort fiel mir dieser Thread ein: Beitrag "Postbank, haben die ne Macke ?" Ich glaubte, dass mein Konto gelöscht wurde oder dass es gehackt wurde und trat am Tag darauf nach weiteren vergeblichen Abheb-Versuchen die Heimreise an. Zuhause erfuhr ich vom Software-Fehler, das wurde überall in den Nachrichten gebracht. Ich habe meinen Urlaub 4 Tage zu früh abgebrochen. Was kann ich als Entschädigung geltend machen?
> Was kann ich als Entschädigung geltend machen?
Gar nichts, lies mal die AGB's durch...
Jürgen G. schrieb: > Ich habe meinen Urlaub 4 Tage zu früh abgebrochen. Was kann ich als > Entschädigung geltend machen? Die Sparkasse soll angeblich entstandene "horrende Gebühren für Barabhebungen" bei OnlineBankink Konten erstatten.
yup: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EC-Karten-Problem-Sparkassen-wollen-Kosten-fuer-alternative-Bargeldbeschaffung-erstatten-899141.html Hättest du dir also bei einer Fremdbank Geld geholt, und wärst die 4 Tage weggeblieben, hätte dir die Sparkasse wohl die 5 € Geldautomatengebühr erstattet. Die Postbank wird wohl ähnliches machen. Deine vier Tage kriegst du aber nicht mehr zurück...
der 1.1 war Feiertag, der 2.1. Samstag und der 3.1 Sonntag, wie kann man bei einer Fremdbank Geld holen. Die Geldautomaten bei Fremdbanken (z.B. Deutsche Bank) gingen auch nicht. Habe ich auch ausprobiert.
Läubi .. schrieb: > Jürgen G. schrieb: >> Ich habe meinen Urlaub 4 Tage zu früh abgebrochen. Was kann ich als >> Entschädigung geltend machen? > Die Sparkasse soll angeblich entstandene "horrende Gebühren für > Barabhebungen" bei OnlineBankink Konten erstatten. Habe das auch im Radio gehört. Das ist der Marketinggag schlechthin. Statt ihre Qualitätssoftware funktionieren zu lassen. Da fällt mir ein: ich muss heute unbedingt noch mit der EC-Karte tanken. Zumindest versuch ich's noch bevor die Bankfiliale schließt.
Nunja, als cooler CCC-Hakker hätte Dir die Masche mit dem abkleben des Chips eingentlich sofort einfallen müssen. Wenn willst Du jetzt für Deine mangelhaften Hakker-Kenntnisse haftbar machen? An alle Rechtsverschreiblerlinge: Hacker != Hakker
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