Forum: Markt !Schnäppchen!NEU!Oszilloskop Rigol DS1102E 100MHz!


von Faithless 5. (martinb1984)


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Hallo mikrocontroller.net Gemeinde!

Ich möchte mein am 29.12.2009 erworbenes digitales Oszilloskop Rigol 
DS1102E verkaufen. Ich werde beruflich für mehrere Jahre im Ausland 
tätig sein. Dies hat sich sehr kurzfristig ergeben. Daher möchte ich 
dieses Oszilloskop verkaufen. Preis liegt bei VHB 580€ ohne Versand (NP 
650€), natürlich mit Original Rechnung vom 29.12.2009, sodass Ihr 
Garantieansprüche geltend machen könnt.

Ich hoffe es findet sich ein Käufer, denn dies ist ein Schnäppchen! Bei 
weiteren Fragen schickt mir einfach eine PN.

von Anon (Gast)


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Schnäppchen?
Neu bei ebay für 670$ + 30$ + 19% + 4% = 600€

von john (Gast)


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Anon schrieb:
> Schnäppchen?
> Neu bei ebay für 670$ + 30$ + 19% + 4% = 600€

OT:

Du hast anscheinend viel ahnung, in china kaufen kann ich auch, zahle 
dafür 340$+60$+19% = 476€.

Die 4% sind wofür ? Frag lieber zollamt, es ist ein DSO, da gibts keine 
extra zoll.

Dann hast du aber eine device mit gewährleistung, aber keine 
herstellergarantie. Beim sachmängel muss du selber nach Rigol china 
versenden, falls kaputt geht hast pech. Der händler in china ist nicht 
gebunden an jegliche garantieansprüche.

Ob Rigol so kulant ist und für China-gebaute geräte (die haben 
entsprechende s/n markierung) in EU oder NA eine garantie gibt, afaik 
"no way". Der EU (zwischen)händler bei dem "Faithless 53" gekauft hat, 
muss eine entsprechende garantie vergeben - dafür zahlt man auch mehr. 
Es klingt zwar "viel", aber wenn du nur einmal zur reperatur (sagen wir 
du hast glück und der china-händler nimmt es an) verschickst, kostet 
dich das schon versichert auf 500$ so zwischen 140-200eur hin/zurück (je 
nach versandart/firma).

Da eine 20tage alte 650eur rechnung vorliegt finde die 580eur fair 
(natürlich nur wenn die garantie übertragbar ist, ich persönlich vergebe 
bis 4 jahre allerding nicht übertragbare-garantie).

von Gummibärchen (Gast)


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Ich will ein Originalfoto sehen, mit Zettel: "Originalbild für 
Gummibärchen".

von P. S. (Gast)


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john schrieb:

> Da eine 20tage alte 650eur rechnung vorliegt finde die 580eur fair

Da steht nur nirgends, von wem die Rechnung ist. 90% deines Posts beruht 
also auf einer Annahme :-/

> (natürlich nur wenn die garantie übertragbar ist, ich persönlich vergebe
> bis 4 jahre allerding nicht übertragbare-garantie).

Wieso gibt man eine nicht uebertragbare Garantie?

von Gustav (Gast)


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> Wieso gibt man eine nicht uebertragbare Garantie?

Damit eine Rechnung nicht im Freundeskreis die Runde macht um evtl. 
Garantieansprüche geltend machen zu wollen.

Viele Händler schränken die Garantie auf den Käufer ein. Verkauft der 
die Ware weiter kann der neue Besitzer sich evtl. an den Hersteller 
wenden, nicht aber an den Händler.

von MWS (Gast)


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Gibt's von dem netten Herrn, der sich hier imm Forum öfter mal durch 
häufige, passende oder unpassende Bewerbung seines Produkts "beliebt" 
gemacht hat, für 637 + 4,50 Versand, sofort lieferbar.

Was soll da für 580 Euro ein Schnäppchen sein ? Für die paar Kröten mehr 
such' ich mir den Händler aus bei dem ich kaufe, und bin dann dem sein 
direkter Kunde, und nicht einer aus zweiter Hand.

Der TE kann sicher einen Preis anschlagen wie er lustig ist, nur solch 
ein mäßiges Angebot noch als Schnäppchen zu bezeichnen, grenzt an 
Verdummung.

von john (Gast)


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@Peter

eine nicht übertragbare-garantie von 4 jahren anstatt nur 12 monate hat 
für den endkunden nur vorteile, z.b. wird ein gerät nicht mehr 
hergestellt und der kunde entscheidet sich neuers model zu kaufen, wird 
die "4 jahre option" automatisch übertragen auf neues gerät - so ist 
günstiger (40eur) für den kunden. Möchte ein kunde auf die 4 jahre von 
vorne verzichten und nur 12monate haben, dann sind die geräte natürlich 
um die 40eur günstiger (und die garantie übertragbar). So wird auf eine 
einfach art eine längere garantie möglich, wobei die risiken für mich 
verkleinert werden (es nutzt keinen kunden für ein versprechen zu 
bezahlen und dann zu merken das die firma 2 jahre später pleite ist).

Es hat auch andere gründe (wie z.b. Gustav erklärt hat), könnte mehr 
dazu sagen allerdings es hat aber in diesem thread eigentlich nix zu 
suchen - daher poste ich anonym um keine werbung machen.

von Michael (Gast)


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Peter Stegemann schrieb:
> Wieso gibt man eine nicht uebertragbare Garantie?

Vielleicht weil die Hersteller ihren eigenen Verpackungen nicht ein 
zweites Mal trauen? :-)
Nein, aber ernsthaft: Solche Praktiken höre ich auch leider immer 
öfters. Mir kommt das so vor, wie "damals" bei den Handyverträgen. Groß 
Werbung mit "KEINE Grundgebühren" (hieß halt jetzt Mindestumsatz); dann 
war die Idee irgendwann mal auch ausgelutscht und die ersten Werbungen 
mit "KEINE Grundgebühr und KEIN Mindestumsatz"; (dafür hieß es jetzt 
Paketpreis oder so). "KEINE monatlichen Fixkosten!"! Das wäre doch mal 
eine Aussage, oder? :-)
Aber um wieder zum Thema zu kommen: Ich sehe da eigentlich auch nur 
wieder einen "raffinierten" Weg, sich aus der Garantie zu nehmen. Wenn 
das Ding nach einen Monat defekt ist, und dummerweise schon den zweiten 
Beistzer hat - warum auch immmer -, dann hat der Hersteller / Händler 
(wer auch immer) Glück gehabt. Oder sehe ich das falsch?

Gustav schrieb:
> Damit eine Rechnung nicht im Freundeskreis die Runde macht um evtl.
> Garantieansprüche geltend machen zu wollen.

Da müssten also alle das exakt gleiche Gerät haben und bei den 
Lebenszyklen von heute müssen die also auch alle im gleichen Zeitraum 
gekauft haben. Wenn ich mir z.B. heute einen nagelneuen Fernseher kaufe, 
ist der doch schon an der Kasse fast ein Auslaufmodell. Mein 
Freundeskreis muss also wirklich fast zeitgleich das gleiche Gerät 
kaufen.
Und selbst dann haben wir noch die Hürde mit der Seriennummer: Wenn die 
auf der Rechnung mit drauf steht (und das tut sie öfters), dann geht das 
eh nicht. Unterm Strich also doch nicht so einfach möglich. Warum also 
dann keine übertragbare Garantie?

von Faithless 5. (martinb1984)


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Hi!

Das Oszilloskop wurde bei Pinnsone-Elektronik gekauft!
Ich wollte übrigens keine Diskussionen mit diesem Artikel auslösen!

von ...... (Gast)


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>Ich wollte übrigens keine Diskussionen mit diesem Artikel auslösen!
haste aber durch den frechen Preis!

von Ingolf O. (headshotzombie)


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In Google "Pinnsone-Elektronik" eingetippt -> 2 Treffer fernab von Rigol 
Oszilloskopen!

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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Ingolf O. schrieb:
> In Google "Pinnsone-Elektronik" eingetippt -> 2 Treffer fernab von Rigol
> Oszilloskopen!

pinsonne-elektronik, nicht Pinnsone-Elektronik

von LinkBot (Gast)


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von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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...... schrieb:
>>Ich wollte übrigens keine Diskussionen mit diesem Artikel auslösen!
> haste aber durch den frechen Preis!

warum frech ? Hat Rigol nciht ein "startup counter"? drin, da sieht man, 
mindestens bei den geräten die ich habe, wie oft die benutzt waren.

Die 50eur unterscheid für 20 tage sind ok, auch wenn jeder potentieler 
käufer natürlich direkt nur 50% bezahlen will :)

von Fabian B. (fabs)


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Michael schrieb:

> Aber um wieder zum Thema zu kommen: Ich sehe da eigentlich auch nur
> wieder einen "raffinierten" Weg, sich aus der Garantie zu nehmen. Wenn
> das Ding nach einen Monat defekt ist, und dummerweise schon den zweiten
> Beistzer hat - warum auch immmer -, dann hat der Hersteller / Händler
> (wer auch immer) Glück gehabt. Oder sehe ich das falsch?

Ja, du siehst das falsch, du verwechselst nämlich Garantie und 
Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und evtl. noch 
des Herstellers. Die Bedingungen können dabei beliebig fest gelegt 
werden. Es kann eben z.B. festgelegt werden "Garantie gilt nur für den 
Ersterwerber, der auf der Rechnung benannt ist". Dafür werden in 
Garantien normalerweise über die Gewährleistung hinaus gehende Dinge 
versprochen, wie z.B. "Pick-Up-And-Return".

Gewährleistung (Mängelhaftung) ist hingegen an das Gerät gekoppelt und 
kann beliebig übertragen werden. Diese gesetzlich festgeschriebenen 
Leistungen muss der Händler (als direkter Vertragspartner) oder, falls 
dieser nicht mehr greifbar ist, der Hersteller übernehmen. Die Garantie 
legt die Reparatur/Nachbesser/Ersatz-Rechte von Verkäufer und Käufer 
fest. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich 2 
Jahre (Verschleissteile ausgenommen).

So genug zum Recht ;-)

Gruß
Fabian

von Faithless 5. (martinb1984)


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Danke für diesen Kommentar Fabian B.!

von human (Gast)


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human ♥ LinkBot!

von Michael (Gast)


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Wo ist denn der Standort? Würde mir das Teil gern mal anschauen,
wenn das möglich (und net zu weit weg) ist.

Grüße,
Michael

von MWS (Gast)


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> Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich 2 Jahre 
>(Verschleissteile ausgenommen).

Naja, Fabian, das stimmt nicht ganz, für gewerbliche Abnehmer sieht's 
wieder anders aus, nur Endverbraucher haben automatisch Anspruch auf 
diese 24 Monate Gewährleistung, gewerbliche Käufer haben diesen Anspruch 
nur wenn so vereinbart.

Da wär' evtl. noch interessant, als was der TE gekauft hat, Privat oder 
auf Firma.

Bei gesetzlicher Gewährleistung muss nur die ersten 6 Monate der Käufer 
nicht nachweisen, daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes 
vorhanden, bzw. angelegt war. Nach 6 Monaten ist jedoch der Käufer für 
diesen Beweis zuständig.

Nun beweis' Du mal nach 6 Monaten als Zweitbesitzer, daß der Mangel 
bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, wenn der Verkäufer ggf. 
argumentiert, daß der Erstbesitzer das Gerät beschädigt hat. Der ist 
aber länger im Ausland. Da hast Du super Karten.

Deswegen ist der Kauf eines Gebrauchtgerätes, und wenn nur einmal 
benutzt, ein gewisses Risiko, und dieses Risiko schlägt sich 
üblicherweise im günstigen Preis nieder.

Hier bietet der TE aber schlappe 10% für ein Gebrauchtgerät mit dem 
Argument "Schnäppchen" an, und das ist in Anbetracht dessen grenzwertig 
unverschämt.

Aber man kann's ja mal probieren, jeden Tag läuft einer durch's Isartor.
Meistens haben die Doofen aber keine 500 Eur für so etwas, da besteht 
hier also eine gewisse Diskrepanz.

von ...... (Gast)


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>Meistens haben die Doofen aber keine 500 Eur für so etwas,

hoffen wir es mal!

von Faithless 5. (martinb1984)


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Hallo Michael!
Das Oszilloskop befindet sich im Landkreis Karlsruhe!

von Fabian B. (fabs)


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@MWS: Da es bei der gesetztlichen Gewährleistung grundsätzlich erstmal 
um Sachmängelhaftung geht ist das mit dem Nachweisen nach den 6Monaten 
oft gar nicht so schwer. Hat das Gerät beispielsweise einen 
Hardwaredefekt (z.B. plötzlich hoher Rauschteppich) wird kein Hersteller 
argumentieren können "das hast du kaputt gemacht", auch wenn er das 
erstmal behauptet. Da heisst es Stur bleiben. Das hat auch gar nix mit 
Zweitbesitzer zu tun.
Was real passiert ist doch, dass der Händler das Gerät zum Hersteller 
einschickt und der das begutachtet. Und den interessiert nur ob das ein 
Sachmangel ist oder durch Fremdeinwirkung entstanden. Ob dann eine 
Reparatur oder ein Austausch oder was folgt ist ein anderes Thema.
Bei den ersten 6 Monaten geht man nur halt davon aus, dass er Mangel 
bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, daher dort die "günstigere" 
Beweislage. Daher auch meist unkompliziertere Abwicklung über den 
Händler ohne Einschicken.

Ich war bei meinen Betrachtungen immer von einem privaten Kunden 
ausgegangen, das ist richtig. Zwischen Firmen gibts da deutlich mehr 
Freiheiten.

Das "Risiko" eines praktisch neuen Gebrauchtgerätes liegt meiner Ansicht 
zum Einen im eventuellen Verlusst der freiwilligen Garantieleistungen 
und zum Anderen darin, dass der Verkäufer im Schadenfall einem zumindest 
erstmal "doof kommt". Ob das das mit Recht tut oder nicht ist ja erstmal 
egal.

Ob der Preisabschlag es einem Wert ist muss halt immer jeder selbst 
beantworten, das möchte ich nicht bewerten.

Gruß
Fabian

von Gustav (Gast)


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@Michael (Gast)

>Und selbst dann haben wir noch die Hürde mit der Seriennummer: Wenn die
>auf der Rechnung mit drauf steht (und das tut sie öfters), dann geht das
>eh nicht. Unterm Strich also doch nicht so einfach möglich. Warum also
>dann keine übertragbare Garantie?

Damit kleine Michaels (die gibt es ja auch wie Sand am Meer) nicht bei 
z.B. Mindfactory ein Motherboard kaufen und die Rechnung an den Kumpel 
weitergeben oder bei eB** verchecken. Der könnte dann nämlich mit dieser 
Rechnung ein defektes MoBo (z.B. ebenfalls von eB**) umtauschen.

Und NEIN, bei Mindfactory steht KEINE Seriennummer auf der Rechnung. 
Dafür ist die Garantie nicht übertragbar.

von Paul Baumann (Gast)


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>Wann begreift Ihr endlich: Gewaehrleistungspflichten hat ein Haendler
>nur seinem urspruenglichen Kunden gegenueber, keinem dritten. D.h. sie
>ist bei einem Weiterverkauf nichts wert.

Das ist nicht wahr!
Der Gewährleistung ist an den Kaufgegenstand gebunden und nicht an den 
Käufer. Der Händler muß seinen Gewährleistungsverpflichtungen jedem 
gegenüber nachkommen, der die Rechnung vorweisen kann.

MfG Paul

von Michael (Gast)


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Gustav schrieb:
> Damit kleine Michaels...

LOL :-) Mal ganz davon abgesehen, dass ich vermutlich fast allen mühelos 
sogar im knien auf den Kopf... äh... schauen ;-) kann, hast Du meine 
Kernaussage wohl gar nicht verstanden, oder?

Die Produkte haben heute doch alle eine sehr kurze Zeit, in der sie 
verkauft werden. Um mal bei Deinem Motherboard-Beispiel zu bleiben: Wenn 
sich jetzt zwei Personen am gleichen Tag das gleiche Board XY kaufen und 
der eine dummerweise die Rechnung verliert, dann ist hat er Pech gehabt. 
Aber wieso eigentlich? Der Hersteller muss doch für sein Produkt gerade 
stehen, aber wenn jetzt Kunde B (der mit der fehlenden Rechnung) mit 
seinem Board XY und der Rechung von A daherkommt und sein Board 
reklamieren will, dann ist das verboten?! Wieso? SEIN legal erworbenes 
Board mit dem gleichen Alter wie das des Kunden A ist defekt. Hätte er 
seine Rechnung noch, dann gäbe es keine Probleme, aber so freut sich der 
Hersteller, dass er jetzt - wegen Dummheit / Pech des Kunden - nochmal 
davon gekommen ist.

Bei Festplatten, Notebooks,... klappt das doch auch! Da sieht man mit 
Hilfe der Seriennummer, ob auf dem Teil noch Garantie ist, oder nicht. 
(Acer, Dell, IBM...)

von Fabian B. (fabs)


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Paul Baumann schrieb:
>>Wann begreift Ihr endlich: Gewaehrleistungspflichten hat ein Haendler
>>nur seinem urspruenglichen Kunden gegenueber, keinem dritten. D.h. sie
>>ist bei einem Weiterverkauf nichts wert.
>
> Das ist nicht wahr!
> Der Gewährleistung ist an den Kaufgegenstand gebunden und nicht an den
> Käufer. Der Händler muß seinen Gewährleistungsverpflichtungen jedem
> gegenüber nachkommen, der die Rechnung vorweisen kann.

Nicht nur das. Prinzipiell ist noch nichtmal eine Rechnung sondern nur 
ein glaubhafter Kaufbeleg erforderlich. Rein rechtlich würde also sogar 
ein Zeuge reichen... ;-)

Aber bleiben wir mal in der Realität: der mit Rechnung gewinnt :-)

Gruß
Fabian

von MWS (Gast)


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> dass der Verkäufer im Schadenfall einem zumindest erstmal "doof kommt".
> Ob das das mit Recht tut oder nicht ist ja erstmal egal

Hier kommt's halt sehr auf die Einstellung des Verkäufers an. Es ist so, 
daß zwischen Händler und Erstkäufer üblicherweise eine bessere Bindung 
besteht, als zwischen Händler und Zweitkäufer.

Der Erstkäufer wird vom Händler bereits als Kunde eingestuft und das 
macht in vielen Fällen, die grenzwertig sind, evtl. den entscheidenden 
Unterschied.

> Hat das Gerät beispielsweise einen Hardwaredefekt (z.B. plötzlich hoher > 
Rauschteppich) wird kein Hersteller argumentieren können "das hast du
> kaputt gemacht", auch wenn er das erstmal behauptet.

Klar hilft stur bleiben, aber genauso selbstverständlich kann eine 
Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung tatsächlich vom Kunden 
ausgelöst worden sein, das muss sich nicht durch Totalausfall äußern.

Für solche Dinge gibt's dann im Zweifelsfall dann Gutachter, aber bei 
einem 500 Euro Gerät sind Gutachter und Gerichte,evtl. ein 
zweischneidiges Schwert.

Da diese Geräte aus China kommen und die Direktabwicklung über den 
Hersteller sich als problematisch erweisen könnte, ist m.E. hier der 
Händler als Ansprechpartner besonders wichtig. Und diesen Vorteil würde 
ich persönlich nicht wegen ein paar Prozent Abschlag einschränken oder 
aufgeben.

von Manuel (Gast)


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Gibts den Ossi jetzt eigentlich noch?

von Harald (Gast)


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Hallo, bin selbs Importeur. Der Importeur muß die 
.../2Jahre/1Jahr/6Monate
Garantie geben, nicht der Hersteller. Das wird Einkalkuliert.
Dies, wenn der Hersteller keinen EU Sitz hat. Auch die EMV/EN/... 
Erklärung
muß der Importeur geradestehen, die Erklärung vom Hersteller ist im 
Prinzip
für den Papierkorb, da die unterzeichnende Person in der EU wohnen muß,
damit Sie überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Die Seriennummer, die wird mittlerweile derart geloggt, daß das 
Geschäft,
welches die Ware verkauft hat, bekannt ist, auch wenn es nicht auf der
Rechnung steht. Wenn z.B. nach einem Jahr/6Monaten jemand mit einem
Gerät kommt, ohne daß es durch den Händler kommt, dann muß der erstmal
beweisen, daß es noch in Garantie ist, außer das Gerät ist erst seit 
weniger
als 14/8 Monate zum Händler gegangen (interne Kulanz). Wenn es jedoch
weiterverkauft wird, sprich auf Rechnung gekauft, und dann 
weiterverkauft,
dann gilt nur die 6Monate Garantie, auch wenn der Orginalkäufer eine
1Jährigen Garantieanspruch hatte, oder auch noch mehr.

Zum Gerät, bei Batronix kostet es inkl. Lieferung geschlagene Euro 
542.86

von Harald (Gast)


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hatte ganz vergessen, das mit 3Jahren Garantie, sowie 30 Tage 
Rückgaberecht
ohne Nennung von Grund, wenn einem das Gerät doch nicht so gefällt.

von Faithless 5. (martinb1984)


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Hi Manuel!

Ja das Oszi gibt es noch!

von werwohl (Gast)


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@Manuel: Es gibt nicht den Ossi -> es gibt viele von uns

von (prx) A. K. (prx)


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Und die gibt's ausserdem nur noch gebraucht, die wirklich echten werden 
ja nicht mehr hergestellt.

von Bernd S. (wird_schon)


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Harald schrieb:
> Zum Gerät, bei Batronix kostet es inkl. Lieferung geschlagene Euro
> 542.86

Ja. Netto. Sorry, aber auf der Wurstpelle kommt hier keiner daher..

von Sven B. (alterswede)


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Hallo,

ich wäre an dem Gerät interessiert und komme aus Landau/Pfalz.

Was wäre bei Abholung Dein Mindestpreis?

Viele Grüße
Sven

von Faithless53 (Gast)


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Würde dann 550€ machen!

von ...... (Gast)


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schon witzig noch den klaren Aussagen: 550€
Aber mein Geld ist es ja nicht.
Ich würde dafür jedenfals sicher etwas anderes kaufen....

von Sven B. (alterswede)


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Danke für das Angebot.

Mittlerweile habe ich mich aber für ein OWON MSO8102T inkl. Logic 
Analyser entschieden für 799,- € bei Messgeraete-Chemnitz. Das Rigol 
kostet mit gleicher Option um die 1500,- € oder im Angebot 1300,- €.

Nicht die beste Marke, aber für meine Zwecke stimmt das 
Preis/Leistungsverhältnis. Außerdem hat es einen Akku. Für mich sehr 
wichtig.

Grüße
Sven

von rolf (Gast)


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oje - Owon. Würg.

von Sven B. (alterswede)


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Die Meinungen zu diesen Geräten kenne ich. Die Erfahrungen jedoch auch.

Es wird da sehr viel schlecht geredet.

Lieber ein guter Tektronix-Nachbau als ein schlechtes Original.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Paul Baumann schrieb:

> Das ist nicht wahr!
> Der Gewährleistung ist an den Kaufgegenstand gebunden und nicht an den
> Käufer. Der Händler muß seinen Gewährleistungsverpflichtungen jedem
> gegenüber nachkommen, der die Rechnung vorweisen kann.


Hast du eine Quelle dafür?


Reichelt z.B. schließt das AFAIK in ihren AGBs auch aus.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Mh, gerade nur nach zweimal drüber gucken aufgefallen:

13. Verschiedenes
[...]
13.3 Auktionsware: Eine Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. 
Garantieansprüchen steht nur dem Vertragspartner der reichelt elektronik 
GmbH & Co. KG zu. Dies gilt auch bei Sammelbestellungen.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Und im BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Steht auch nur, dass der "Käufer" diese Rechte hat.

von Karl-heinz S. (cletus)


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( Gewährleistungs-Übertragungs-Diskussion bitte in 
Beitrag "Gewährleistung übertragbar?" weiterführen)

von Michael (Gast)


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Papier ist geduldig; AGBs sind noch lange nicht uneingeschränkt 
rechtskräftig. Wenn ich in meine AGBs schreiben würde, dass jeder Kunde, 
der meinen Laden betritt, mir erstmal 1Mio Euro Eintritt zahlen muss, 
dann steht das halt da drin; aber vor Gericht hätte ich damit trotzdem 
keine Chance.

Und der Auszug aus dem BGB erwähnt auch nur den "Käufer", lässt aber 
offen, ob dass das ein ausschließliches Recht sein soll; also, ob das 
für andere auch gilt, steht nicht drin.

von Sven B. (alterswede)


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Das Rigol DS1102E gibt es in der ebucht nagelneu inkl. Versand für 550,- 
€:

http://cgi.ebay.de/New-Rigol-DS1102E-2-Kanal-Oszilloskop-1GSa%2Fs,100MHz-DSO_W0QQitemZ320478297379QQcmdZViewItemQQimsxZ20100123?IMSfp=TL100123235005r765

Also Top-Preis ist 550,- € für ein gebrauchtes Teil tatsächlich nicht... 
;)

von Karl-heinz S. (cletus)


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Artikelstandort:  default, default, Hong Kong

+19% + Stress beim Zoll.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Achja, gerade gefunden:
http://www.progshop.com/pdf/oscilloscopes/Rigol/Statement%20of%20Rigol.pdf

Keine Rigol-Garantie für "Grauimporte"...

von Sven B. (alterswede)


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Ok, hatte ich übersehen... ;-)

von rolf (Gast)


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@Sven: Ich habe mal vor 2 Jahren den Fehler begangen und ein günstiges 
Owon in USA bestellt (keine Ahnung mehr, welche Typennummer das war).
Das Gerät war so grottenschlecht, ich hatte es noch keine 30 Minuten auf 
dem Tisch, da hatte ich es schon wieder in ebay eingestellt. Da war ja 
mein 20 Jahre altes Analog-Oszi noch besser.
Glückerlicherweise bin ich es dann bei ebay plus minus Null weggekommen.

Vielleicht sind neuere / teurere Geräte von Owon ja besser - aber ich 
war dann kuriert. Ich habe dann ein Rigol ds1062 gekauft und das ist 
wirklich super (gibts identisch ja auch als Agilent brand). OK, den 
Logikanalysator da drin hätte ich mir schenken können - da ist mein 
Intronix Logpicport (sogar noch per Gutschein mit 20$ Rabatt geschossen) 
um Längen besser geeignet. Wenn also einer einen Logikanalyzer vom Rigol 
zum Erweitern seines vorhandenen Rigols (DSxxxx) kaufen möchte: bitte 
melden. Preis: 150,- Euro.

von Sven B. (alterswede)


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@rolf: Danke für den Hinweis. Ich werde den Kauf eines OWON nochmals 
überdenken. Jedoch sind die neuen Geräte von OWON tatsächlich um Klassen 
besser und absolut brauchbar. Der integrierte 16 Kanal LA mit 400 MS/s 
und 4M Speicher pro Kanal lässt sich sogar auf 32 Kanäle erweitern.

Beim Rigol habe ich ein Verständnisproblem. Es gibt das angebotene Gerät 
in einer DS1102E und in einer DS1102D Version. Letztere mit integrierter 
LA-Funktion.

Sehe ich das nun richtig, dass beide Versionen sowhl von der Firmware 
als auch von der Hardware für einen LA vorbereitet sind und lediglich 
die DS1102D Version einen LA im Lieferumfang hat?

Weitere Frage ist, ob dann Dein angebotener Rigol LA identisch ist mit 
der im Lieferumfang enthaltenen Version des DS1102D.

Mann, vor lauter DS1102DEFGHI wird's einem ganz schummrig. ;-)

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Wäre schon merkwürdig wenn der erweiterte Lieferumfang (+LA) auf dem 
"Oszi" gekennzeichnet würde, in diesem Falle dann D statt E.

von rolf (Gast)


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Bei dem DS1062 (60 Mhz) von mir war es jedenfalls so. Da gab es noch ein 
DS1022, DS1042 und ein DS1102 (20, 40, 100 Mhz). Die waren alle (bis auf 
die Bandweite) identisch und nur das LA Modul wird innen auf einen 
Steckplatz draufgesteckt. Wie das bei den neuen ist, weiß ich aber 
nicht. Ob das alte LA Modul bei neuen Oszis passt, kann ich dir nicht 
sagen.
Ich würde auf jeden Fall keinen mitkaufen - Preis / Leistung ist 
gegenüber einem Standalone Logicport nicht angemessen.

von Sven B. (alterswede)


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Ein externer LA ist sicher leistungsfähiger. Das dürfte aber eine Frage 
des Anspruchs sein. Für meine Zwecke reicht ein integrierter LA völlig 
aus.

Den Hauptvorteil des internen LA sehe ich vor allem in der Tatsache, 
dass man alle Signale auf einem Display hat und miteinander vergleichen 
kann.

Ansonsten kann ich der Argumentation für einen diskreten LA folgen...

von Sven B. (alterswede)


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Mittlerweile habe ich mein OWON MSO8102T bekommen.

Entgegen aller Unkenrufe ein wirklich gutes Gerät!

Preis/Leistung stimmt... ;-)

von Sven B. (alterswede)


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Doch etwas zu früh gefreut.

Das OWON MSO8102T werde ich wieder zurück schicken. Es funktioniert zwar 
soweit einwandfrei, mit der Bedienung und manchen technischen 
Umsetzungen bin ich aber gar nicht zufrieden.

Deshalb werde ich mir ein Rigol DS1102E oder DS1102D kaufen.

Ist das DS1102E noch zu haben? ;-)

Wenn man sich einig wird, komme ich das Gerät gegen Bar/Cash in KA 
abholen.

Grüße
Sven

von Sven B. (alterswede)


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Ok, also kein Interesse mehr am Verkauf.

Habe mir das Rigol DS1102D heute bei Batronix für 1549,- € abzgl. 10 % 
Rabatt bestellt.

Grüße
Sven

von Mr. W. (mrweb)


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Hallo Rolf,

ist zwar schon eine Weile her, aber fragen kostet ja nichts.
Ist die Logic Analyzer Erweiterung für das Rigol Oszi noch zu haben ?

Wenn ja, bitte mal melden.
mrweblover@attnet.de

Danke

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