Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Insidertips & Erfahrungen mit RTE-Akustik


von R. X. (Gast)


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hat jemand Insider-Infos zur RTE-Akustik, bzw. vielleicht sogar
persönliche Erfahrungen?

von Bing (Gast)


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Es würde mich aber wirklich auch interessieren warum Du fragst. Hast Du 
eine Gespräch dort gehabt und wenn ja Erzähl mal...

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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2 Beiträge wurden nach Aufforderung von RTE Akustik entfernt (unwahre 
Tatsachenbehauptungen).

Die restlichen Beiträge wurden gelöscht, weil sie sich auf einen der 
gelöschten Beiträge, nicht auf das Thema des Threads bezogen.

von Nachfrager (Gast)


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Ich kenne zwar nicht die RTE-Akustik, aber woher weiss man, dass es 
unwahre Tatsachenbehauptungen waren und nicht wahre?

Und was ist eine Tatsachenbehauptung gegenüber einer normalen 
Behauptung? Ich nehme an, sie enthält Tatsachen?

Da haben wir aber wieder mal das Problem:

Wer etwas Negatives schreibt, wird entfernt. Damit sind solche 
Diskussionen hier genau so überflüssig und nutzlos wie Kununu und 
Kelzen, auf denen ebenfalls alles Kritische weggelöscht oder gar nicht 
erst veröffentlicht wird und nur die Praktikanten der Firmen geschönte 
Berichte über ihre eigene Firma schreiben, nachdem man sie dazu 
aufgefordert hat, wie zuletzt bei Siemens.

Da bleibt einem nichts anderes, als sich der Zeugnissprache zu bedienen.

Dazu mache ich einen neuen thread.

von Cyblord -. (cyblord)


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Nachfrager schrieb:
> Und was ist eine Tatsachenbehauptung gegenüber einer normalen
> Behauptung? Ich nehme an, sie enthält Tatsachen?

Eine Tatsachenbehauptung ist überprüfbar. Stimmt oder stimmt nicht.
Eine Meinungsäußerung kann nicht wahr oder falsch sein. Es ist eine 
Meinung. Eine objektive Überprüfung ist nicht möglich.

Allerdings kann auch eine Behauptung welche wie eine Tatsachenbehauptung 
klingt, eine Meinungsäußerung sein. z.B. "Produkt X hat eine miese 
Qualität", ist eine Meinungsäußerung, obwohls wie eine Behauptung 
klingt. Stellt aber eine Meinung dar. Wohingegen "Produkt X hält nur 100 
Stunden" eindeutig eine Tatsachenbehauptung ist. Einschlägige Urteile 
tendieren dazu fast alles unter Meinungsäußerung zu verbuchen.

Eine Tatsachenbehauptung darf immer getätigt werden, sofern sie wahr 
ist.
Eine Meinung darf immer geäußert werden, solange bis die Grenze zur 
Beleidigung und/oder Schmähkritik erreicht ist.

gruß cyblord

von Nachfrager (Gast)


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Hey, gut eklärt! So hat der thread doch noch was Gutes!

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