Gast
#1627479
Nabend (oder eher Nacht... :), der Threadtitel sagts ja eigentlich schon: Gibt es eine Faustregel, ab wann man für einen Trafo (Primär 230V) eine Einschaltstrombegrenzung vorsehen sollte? Im konkreten Fall hab ich hier einen Sicherheitstrafo mit ca. 150VA (max. 340VA bei cos phi = 0,5, steht zumindest da drauf...). Sekundär 1: 24V, 4A Sekundär 2: 15V, 4,16A An jede Sekundärwicklung soll dann jeweils ein Gleichrichter und ein Glättelko mit 4700uF, 63V. Ach ja, angeschlossen soll das Ding hierüber: http://www.pollin.de/shop/dt/OTk4OTQ3OTk-/Bauelemente/Passiv/Spulen_Filter/Netzfilter_DELTA_10GEEG3E.html werden. Alles, was ich bisher bei google rausfinden konnte ist, dass Ringkerntrafos in der Hinsicht wohl bei weitem kritischer sein sollen. Leider waren auch die ganzen Artikel nur über Ringkerntrafos, deswegen hab ich im Moment keinerlei Maßstab, wie es sich mit den "normalen" Trafos verhält. LG