Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Lohnsteuererklärung


von Fragender (Gast)


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Moin Leute,

ich habe eine kurze Frage zur Lohnsteuererklärung für 2009
Mir fällt so spontan kaum etwas ein was ich absetzten kann (Arbeitsweg 
ist nur 2km) für das Jahr.

Lohnt es sich trotzdem eine Erklärung zu machen oder ist das 
Zeitverschwendung weil kaum was bei rumkommt?

Vile Grüße,
Fragender

von H.Brill (Gast)


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Lohnt sich auf jeden Fall, da du,
wie ich sehe, Arbeit hast.
Ich habe auch sonst nichts abzusetzen,
außer den Arbeitsweg. Als dieser vor
2-3 Jahren nicht mehr anerkannt wurde,
hatte es sich auch noch gelohnt.

Für eine halbe Stunde Arbeit ist das
doch ein guter Stundenlohn oder ?

PS: irgendwann müßtest du sowieso deine
Steuererklärung nachreichen, also warum
nicht direkt jedes Jahr machen ?

von Uhu U. (uhu)


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Das Lohnsteuergesetz ist so konstruiert, daß der Faulpelz in aller Regel 
ordentlich drauflegt.

Dazu reicht schon der Bezug von Urlaubs-, oder Weihnachtsgeld.

von Hans M. (hansilein)


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Du kannst Dir Elster beim finanzamt runterladen, der kann auch anzeigen 
wieviel Du zurückbekämst.
Wenn Du Kirchenstteuer zahlst lohnt sich die Steuererklärung dieses 
Jahr.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Fragender schrieb:
> Lohnt es sich trotzdem eine Erklärung zu machen oder ist das
> Zeitverschwendung weil kaum was bei rumkommt?
Je nach "Menge" lohnt es sich schon deshlab da man ggf Lohnsteuer oder 
ähnliches erstattet bekommt. Und schwer ist es ja nun auch nicht.

von Fragender (Gast)


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Danke für die Antworten.

Also ja, ich habe Arbeit
12 Gehälter, ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld
Kirchensteuer zahl ich keine
Lohnsteuerklasse 1
Standard Ingenieursgehalt

Die Frage ist halt ob der Aufwand (schätze mal 2 Std insgesamt) die 
mögliche Erstattung rechtfertig. Wenn dabei z.B. nur 30 Euro rauskommen 
würd ich mir den Aufwand schenken und nichts unternehmen.

von Justus S. (jussa)


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Fragender schrieb:
> Die Frage ist halt ob der Aufwand (schätze mal 2 Std insgesamt) die
> mögliche Erstattung rechtfertig. Wenn dabei z.B. nur 30 Euro rauskommen
> würd ich mir den Aufwand schenken und nichts unternehmen.

wie schon weiter oben geraten wurde: Einfach mal das Elster-Zeugs 
runterladen und die Daten der Lohnsteuerabrechnung (das Ding, was man 
halt immer nach einem Jahr bekommt, wo alles aufgelistet ist) reinhacken 
und berechnen lassen. Dauert vielleicht 5 Minuten...

von Link zu (Gast)


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Fragender schrieb:
> Also ja, ich habe Arbeit
> 12 Gehälter, ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld
> Kirchensteuer zahl ich keine
> Lohnsteuerklasse 1
> Standard Ingenieursgehalt
>
> Die Frage ist halt ob der Aufwand (schätze mal 2 Std insgesamt) die
> mögliche Erstattung rechtfertig. Wenn dabei z.B. nur 30 Euro rauskommen
> würd ich mir den Aufwand schenken und nichts unternehmen.
Das musst wohl oder übel selbst herausfinden, denn selbst mit deinem 
Jahresgehalt müssten wir es für dich durch Elster jagen. Im übrigen 
dauert Elster eher 30 Minuten und kaum zwei Stunden.
Wenn ich nicht völlig daneben liege, könntest du sogar die vereinfachte 
Steuererklärung machen, die geht aber nur schriftlich, hat dafür aber 
nur vier Seiten.

H.Brill schrieb:
> PS: irgendwann müßtest du sowieso deine
> Steuererklärung nachreichen, also warum
> nicht direkt jedes Jahr machen ?
Nicht jeder der arbeitet ist verpflichtet eine zu machen. Bei 
Lohnsteuerklasse I und keinen eingetragenen Freibeträgen auf der 
Lohnsteuerkarte muss er vermutlich nicht. Sollte aber, denn was wieder 
bekommt er wohl.

Aber Achtung, ich bin kein Steuerrechtler und übernehme für nichts
die Verantwortung.

von Anton (Gast)


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Bewerbungskosten (ist glaube ich eine Pauschale) kann man immer angeben.

von Pauli (Gast)


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Wieso hast Du als Ing. keine Quittungen über Fachbücher, 
Fachzeitschriften, Computer, Büromaterial, Kopierkosten, 
Arbeitsplatzausstattung für Arbeiten Zuhause, Bücherregale und Fahrten 
zum Einkauf des ganzen Zeug´s?
Hast Du auch keine Kontoführungsgebühren und besitzt Du auch kein 
Telefon und Internet?

von egal (Gast)


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Moin,

keine Werbunkskosten (pauschal)?
keine (Kranken)Versicherungsbeiträge?
keine Unzugs*- oder Handwerkerkosten (Schornsteinfeger, 
Heizungswartung)?

*beruflich bedingt

von Uhu U. (uhu)


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Oder einfach nur die alte Regel mißachtet, daß man jede Quittung, jeden 
Kassenbon aufheben muß?

Falls nutzlos, kann man ihn hinterher immer nich wegschmeißen. Umgekehrt 
ist ungleich schwerer...

von Christian R. (supachris)


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Keine Riester-Rente? Die Beiträge kannst du genauso absetzen, ebenso 
private Unfallversicherung

von Mike H. (-scotty-)


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Bei absetzbaren Kosten muss man aber erst mal über die Freibeträge
kommen und dann ist der Betrag den man vielleicht bekommt ohnehin
nur der steuerliche Anteil und nicht die Gesamtausgabe bzw. die
Gesamtkosten.
Einige Beträge werden bei der Steuererklärung automatisch pauschal
berücksichtigt. Ohne Antrag weiß ich nicht.

von Uhu U. (uhu)


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Lebensversicherung?

von Kroni (Gast)


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Du brauchst keine Lohnsteuererklärung zu machen.

Die Steuern, die Du zu viel zahlst, müssen andere nicht zahlen ;-)

von High Performer (Gast)


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>Oder einfach nur die alte Regel mißachtet, daß man jede Quittung, jeden
>Kassenbon aufheben muß?

Im privaten Umfeld muss man selbstverständlich keine Quittungen 
aufheben. Wäre ja noch schöner, wenn ich die Kassenzettel eines jeden 
Wochenendeinkaufs archivieren müsste. Und nützen tut das im privaten 
Umfeld in den allermeisten Fällen auch nichts, von sehr wenigen 
Ausnahmen mal abgesehen.

Alles AFAIK und IMHO.

von High Performer (Gast)


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>PS: irgendwann müßtest du sowieso deine
>Steuererklärung nachreichen, also warum
>nicht direkt jedes Jahr machen ?

Unter bestimmten Bedingungen muss keine Steuererklärung abgegeben 
werden. Aber es lohnt sich für Arbeitnehmer meistens.

Alles AFAIK und IMHO.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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High Performer schrieb:
>>Oder einfach nur die alte Regel mißachtet, daß man jede Quittung, jeden
>>Kassenbon aufheben muß?
>
> Im privaten Umfeld muss man selbstverständlich keine Quittungen
> aufheben. Wäre ja noch schöner, wenn ich die Kassenzettel eines jeden
> Wochenendeinkaufs archivieren müsste. Und nützen tut das im privaten
> Umfeld in den allermeisten Fällen auch nichts, von sehr wenigen
> Ausnahmen mal abgesehen.
>
> Alles AFAIK und IMHO.

Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.

von High Performer (Gast)


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>Wieso hast Du als Ing. keine Quittungen über Fachbücher,
>Fachzeitschriften, Computer, Büromaterial, Kopierkosten,
>Arbeitsplatzausstattung für Arbeiten Zuhause, Bücherregale und Fahrten
>zum Einkauf des ganzen Zeug´s?

Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass man das alles steuerlich 
geltend machen kann?

von High Performer (Gast)


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>Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.

Das glaube ich nicht. Ich bitte um eine Quelle. Die einzige Ausnahme, 
die ich kenne sind Kontoauszüge und natürlich Rechnungen von Dingen, die 
steuerlich geltend gemacht wurden. Aber ich bin mir zu 99,999% sicher, 
dass ich den Kassenzettel vom nächsten Einkauf bei Aldi sofort 
vernichten darf.

von Sebastian E. (musarati)


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Abdul K. schrieb:
> Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.

beruflich, ja...

von High Performer (Gast)


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>beruflich, ja...

Deshalb schrieb ich ja auch "im privaten Umfeld..." ;-)

von Sebastian E. (musarati)


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das war eig mehr für Abdul K. gedacht ;)

von Pauli (Gast)


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> Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass man das alles steuerlich
> geltend machen kann?

Natürlich hängt es vom Einzelfall ab. Und natürlich muß sich auch 
niemand mit Büchern, Steuer-CDs, Steuerberatern, Internet usw. 
beschäftigen. Es muß auch niemand merken, daß es nicht benannte Steuern 
auf Bequemlichkeit, Denkfaulheit und Unwissenheit gibt.

von High Performer (Gast)


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>Natürlich hängt es vom Einzelfall ab.

Für Arbeitnehmer sind praktisch keine der genannten Kosten steuerlich 
geltend zu machen! Arbeitszimmer: seeehr problematisch wenn nicht völlig 
unmöglich. Der Rest: no chance! Wie gesagt, ich rede von Arbeitnehmern.
Warum sollte ein angestellter Ingenieur irgend welche Telefonkosten, 
Computer etc, steuerlich gelten machen dürfen?

von Pauli (Gast)


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> Arbeitszimmer: seeehr problematisch wenn nicht völlig
> unmöglich.

Wo habe ich etwas vom Arbeitszimmer geschrieben?

> Warum sollte ein angestellter Ingenieur irgend welche Telefonkosten,
> Computer etc, steuerlich gelten machen dürfen?

Weil es sich bei vielen angestellten Ingenieuren um berufsbedingte 
Kosten handelt! - Aber wie gesagt, es wird meistens nicht verlangt, sich 
in irgendeiner Weise tiefer mit dem Steuerrecht auseinander zu setzen. 
Jeder darf sein Geld da investieren, wo er es gerne möchte: natürlich 
auch in Steuern!

von magnetus (Gast)


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High Performer schrieb:
> Der Rest: no chance! Wie gesagt, ich rede von Arbeitnehmern.
> Warum sollte ein angestellter Ingenieur irgend welche Telefonkosten,
> Computer etc, steuerlich gelten machen dürfen?

Was Computer (und deren Peripherie) angeht, setze ich selbiges seit 
Jahren erfolgreich von der Steuer ab. 2008 liess sich z.B. Hardware bis 
zu einem Betrag von 479EUR noch im selben Jahr von der Steuer (ohne 
Abschreibung über mehrere Jahre) absetzen.

Bin übrigens kein Ing., sondern angestellter Servicetechniker.

Gruß,
Magnetus

von High Performer (Gast)


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>Wo habe ich etwas vom Arbeitszimmer geschrieben?

"Computer, Büromaterial, Kopierkosten,
Arbeitsplatzausstattung für Arbeiten Zuhause, Bücherregale..."

Das wird dann ein Arbeitszimmer. Aber OK, eine anteilige Miete am 
Arbeitszimmer hast Du nicht erwähnt. Aber auch das andere Zeug ist mit 
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht abzugsfähig.

Wieder alles AFAIK und IMHO.

von magnetus (Gast)


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Also meine Hardwareabschreibung funktioniert auch ohne Arbeitszimmer ;)

von High Performer (Gast)


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>Was Computer (und deren Peripherie) angeht, setze ich selbiges seit
>Jahren erfolgreich von der Steuer ab.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist.

von magnetus (Gast)


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High Performer schrieb:
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist.

Ist aber praktisch erprobt ;P

von High Performer (Gast)


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>Also meine Hardwareabschreibung funktioniert auch ohne Arbeitszimmer

Also Leute, so langsam wird's ja echt lustig hier. In die 
Steuererklärung reinschreiben kann man viel! Ob das auch rechtmäßig ist, 
steht auf einem anderen Blatt.

Mal ein Beispiel:

Jemand besitzt eine Lebensversicherung und will die Beiträge steuerlich 
geltend machen. Dazu muss er lediglich in ein Feld der Steuererklärung 
die gezahlten Versicherungsbeiträge eintragen.

So, nun hat er z.B. 1000,- EUR pro Jahr Beträge bezahlt, trägt diese ein 
und bekommt die Beträge dann steuerlich berücksichtigt.
Selbiger Steuerzahler könnte nun auf die Idee kommen und z.B. 2000,- EUR 
in das Feld eintragen. Und nun? Das wäre Steuerhinterziehung! Also nicht 
alles was geht ist auch rechtens, sonst wäre ja Steuerhinterziehung gar 
nicht möglich.

Ich bleibe dabei: ich glaube nicht, dass es zulässig ist, Computer etc. 
als normaler Angestellter steuerlich geltend zu machen. Ich bin 
allerdings kein Steuerfachmann, und kann mich auch täuschen. Vielleicht 
könnte ja mal jemand mit mehr Hintergrundinfos hier schreiben?

von magnetus (Gast)


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High Performer schrieb:
> So, nun hat er z.B. 1000,- EUR pro Jahr Beträge bezahlt, trägt diese ein
> und bekommt die Beträge dann steuerlich berücksichtigt.
> Selbiger Steuerzahler könnte nun auf die Idee kommen und z.B. 2000,- EUR
> in das Feld eintragen. Und nun? Das wäre Steuerhinterziehung!

Es geht hier nicht darum, falsche Angaben zu machen, sondern belegbare 
Ausgaben abzusetzen.

High Performer schrieb:
> Ich bleibe dabei: ich glaube nicht, dass es zulässig ist, Computer etc.
> als normaler Angestellter steuerlich geltend zu machen.

Und warum nicht? Wenn die Nutzung der Hardware praktischen Nutzen für 
die Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit hat, ist dies sehr wohl 
zulässig. Es muss aber glaubhaft dargelegt werden können, dass das 
Equipment ausschließlich oder wenigstens hauptsächlich beruflich genutzt 
wird. Da ich daheim mehrere PCs / Notebooks stehen habe, stellt dies für 
mich auch kein Problem dar.

von Uhu U. (uhu)


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High Performer schrieb:
> Ich bleibe dabei: ich glaube nicht, dass es zulässig ist, Computer etc.
> als normaler Angestellter steuerlich geltend zu machen.

Wenn es vom FA akzeptiert wird, dann wird es wohl zulässig sein.

Oder sind die jemals durch übermäßige Großzügigkeit aufgefallen?


Das Arbeitszimmer - abgesehen davon, daß man den Bedarf nachweisen muß 
*) - ist allerdings wirklich eine böse Fußangel: Zuweilen prüfen die das 
nämlich durch Inaugenscheinnahme nach und wenn dann nur ein 
Wäscheständer, oder ähnliche kleine Haushalt-, oder Spilsutensilien der 
Kinder drin stehen, dann wars das mit dem Arbeitszimmer.

(* Selbst Lehrern wird keines mehr zugestanden.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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High Performer schrieb:
>>Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.
>
> Das glaube ich nicht. Ich bitte um eine Quelle. Die einzige Ausnahme,
> die ich kenne sind Kontoauszüge und natürlich Rechnungen von Dingen, die
> steuerlich geltend gemacht wurden. Aber ich bin mir zu 99,999% sicher,
> dass ich den Kassenzettel vom nächsten Einkauf bei Aldi sofort
> vernichten darf.

Kann dir keine Quelle geben. Aber:
1. Habe ich mal eine detaillierte Aufstellung aller Fristen gelesen und 
mir die 10 Jahre zusammenfassend als Hausnummer gemerkt. Warum sollte 
ich mir fünf verschiedene Fristen eigenständig merken??
2. Kommt es zum Streitigkeiten ist ein Nachweis auf Papier gut. In DE 
zählt nunmal nicht der Mensch sondern nur Papier, selbst wenn auf dem 
dann nur Scheiße steht!

Fürs FA in steuerlicher Hinsicht, gelten 10 Jahre. Ansprüche des FA 
verjähren auch nach 10 Jahren.


Du kannst natürlich den Zettel von ALDI vernichten. Gewährleistung ist 
dann futsch, Garantie meist ebenso, strafrechtliche Ansprüche wie Milch 
verdorben, Oma deswegen verstorben, schlecht nachzuweisen. Also schmeiße 
ich persönlich die Zettel periodisch beim Ausmisten der Brieftasche weg, 
wenn dort nicht >10 Euro Gewährleistung zu sehen ist, weil ich z.B. 
gerade erst ne Hauswasserpumpe kaufte.
Interessanter Fall wäre z.B. auch die Tankstelle ohne Videoüberwachung 
aber neidischem Nachbarn. Du tankst, der Pächter behauptet du hast nicht 
<bares> bezahlt und der Nachbar kann sich durch eine Falschaussage 
endlich an dir rächen!

von Sebastian E. (musarati)


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Abdul K. schrieb:
> 1. Habe ich mal eine detaillierte Aufstellung aller Fristen gelesen und
> mir die 10 Jahre zusammenfassend als Hausnummer gemerkt. Warum sollte
> ich mir fünf verschiedene Fristen eigenständig merken??

Wenn du weist dass das ganze Halbwissen ist, warum behauptest du dann 
das Privatpersonen 10 Jahre Quittungen aufheben müssen?!?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Sebastian E. schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> 1. Habe ich mal eine detaillierte Aufstellung aller Fristen gelesen und
>> mir die 10 Jahre zusammenfassend als Hausnummer gemerkt. Warum sollte
>> ich mir fünf verschiedene Fristen eigenständig merken??
>
> Wenn du weist dass das ganze Halbwissen ist, warum behauptest du dann
> das Privatpersonen 10 Jahre Quittungen aufheben müssen?!?

Denk über deinen Satz nochmal nach! Du kannst natürlich gerne 5 Ordner 
mit 0,5 1 2 3 5 10 Jahren führen. Ich liege derweil in der Sonne.

Aber für dich Erbenzähler extra gegoogelt, auf die Schnelle:
Verjährungsfristen
Es gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (ehemals §§ 194 ff. BGB, 
Verjährungsvorschriften), dieses besagt, dass die Frist bei 
Regel-Verjährung 3 Jahre beträgt (§ 195 BGB). Handelt es sich allerdings 
nicht um eine Regelverjährung, so gelten andere Fristen:

- 2 Jahre bei Ansprüchen aus Reisevertrag (§ 651 g Abs. 2 BGB)
- 10 Jahre bei Rechte an Grundstück (§ 196 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelanspruch bei Werkvertrag, Bauwerk (§ 634 a BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen bei Werkleistung, Wartung, Herstellung, 
Veränderung einer Sache (§ 634 a BGB)
- 3 Jahre bei Mängelansprüchen bei sonstigen Dingen wie zum Bsp. 
Transportverträge (§ 634 a BGB)
- 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen bei Erbrecht, Familienrecht, 
Eigentum & rechtskräftig festgestellt Ansprüche (§ 197 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzanspruch des Vermieters (Mietvertrag, 
Verschlechterung/Veränderung des Mietobjekts) (§ 548 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzansprüchen eines Mieters (Mietvertrag, 
Aufwendungen) (§ 548 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf eines Bauwerks (§ 438 
BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf von beweglichen Sachen 
(§ 438 BGB)

aus http://www.kreditinform.de/forum/viewtopic.php?t=555

Mal abgesehen von echten Gaus die man sowieso in wichtigen Ordnern 
vorrätig hält, sieht das für mich wieder nach 10 Jahren aus. Du kannst 
es natürlich wissenschaftlich akribisch herausarbeiten. Bestimmt hören 
dir jetzt viele aufmerksam zu...

von Sebastian E. (musarati)


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Es hat keiner gefordert das du das weißt!

Aber wenn du behauptest es sind 10 Jahre dann sollte das schon sicher 
sein und nicht "naja bei 20 verschiedenen Sachen sind 10 Jahre, also sag 
ich mal 10 Jahre".

Wenn du Halbwissen verbreitest dann oute dich auch dabei...

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ich verbreite nur Halbwissen. Für Vollwissen gehst du zu einem Anwalt, 
der dir weißmacht, er wüßte 100%. Für ein Forum sind meine Aussagen 
meist ziemlich gut, zumal kostenlos.

Du konntest meine Aussage trotzdem nicht widerlegen, wenn du nicht 
gerade den absoluten Spezialfall der 30 Jahre aus obiger Tabelle 
rausziehst. Sie stimmt einfach!!!

Also entschuldige dich oder eben nicht.

von Sebastian E. (musarati)


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Warum?!? 10 Jahre stimmen gerade mal nur in einem Fall? Oder meinst du 
nur weil du mit 10 Jahre alle Fristen außer einer abdeckst hast du 
Recht?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Jep! Gibt nur einen Ordner. Genauso wie ich den Vorwiderstand für ne LED 
nicht berechne, sondern abschätze, und das Anfänger zum Grübeln und 
Taschenrechner-verfluchen verleidet.

von L. (Gast)


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Autor: Abdul K. (ehydra)
Datum: 23.04.2010 17:38

>> Im privaten Umfeld muss man selbstverständlich keine Quittungen
>> aufheben. Wäre ja noch schöner, wenn ich die Kassenzettel eines jeden
>> Wochenendeinkaufs archivieren müsste. Und nützen tut das im privaten
>> Umfeld in den allermeisten Fällen auch nichts, von sehr wenigen
>> Ausnahmen mal abgesehen.
>>
>> Alles AFAIK und IMHO.

> Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.

@Abdul: Ging es nicht ursprünglich um die Frage, ob eine Privatperson 
aus steuerlichen Gründen (also z.B. um beim Finanzamt was einzureichen 
oder diesem "etwas" nachweisen zu können) eine Quittung aufbewahren 
muss?
Wenn jemand nichts einreichen will, dann muss er auch nichts aufheben...

Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem 
Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.

von Sebastian E. (musarati)


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Abdul K. schrieb:
> Jep! Gibt nur einen Ordner. Genauso wie ich den Vorwiderstand für ne LED
> nicht berechne, sondern abschätze, und das Anfänger zum Grübeln und
> Taschenrechner-verfluchen verleidet.

Ja klar -,-

Ich nehm auch nur 10mm² Kabel her, weil das reicht zur Not auch für nen 
Blitzableiter.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Sebastian E. schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Jep! Gibt nur einen Ordner. Genauso wie ich den Vorwiderstand für ne LED
>> nicht berechne, sondern abschätze, und das Anfänger zum Grübeln und
>> Taschenrechner-verfluchen verleidet.
>
> Ja klar -,-
>
> Ich nehm auch nur 10mm² Kabel her, weil das reicht zur Not auch für nen
> Blitzableiter.

Mach doch. Meine Geräte gelten als absolut zuverlässig. Beachte, das 
'gelten' hier im Passiv steht!
Mein Problem ist eher die zu lange Entwicklungszeit, weil alles 
akribisch durchgetestet wird. Wem das nicht paßt, der muß sich eben 
einen anderen Entwickler nehmen.

von Sebastian E. (musarati)


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ich gebs auf... du bist toll!

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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L. schrieb:
>>> Alles AFAIK und IMHO.
>
>> Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.
>
> @Abdul: Ging es nicht ursprünglich um die Frage, ob eine Privatperson
> aus steuerlichen Gründen (also z.B. um beim Finanzamt was einzureichen
> oder diesem "etwas" nachweisen zu können) eine Quittung aufbewahren
> muss?
> Wenn jemand nichts einreichen will, dann muss er auch nichts aufheben...

Falsch! Du könntest haften!


>
> Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem
> Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.

Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied. Wieso sollte eine Quittung 
nicht zum Vertragsrecht gehören? Zu was sonst? Aber wie schon 
angedeutet, ich bin kein Jurist.

Ich möchte das hier auch noch mal untersteichen:
>>> Alles AFAIK und IMHO. <nicht von mir, aber mit Bezug>

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Sebastian E. schrieb:
> ich gebs auf... du bist toll!

Na endlich ;-)

von L. (Gast)


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>> Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem
>> Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.

> Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied. Wieso sollte eine Quittung
> nicht zum Vertragsrecht gehören? Zu was sonst?

Es geht nicht drum, ob eine Quittung zum Vertragsrecht gehört, sondern 
darum, ob eine Privatperson diese aufbewahren muss.

von Tom (Gast)


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Soweit ich weiß muss man eigentlich für alles was man bei der 
Steuererklärung angibt (und anerkannt bekommt) die Quittungen 10 Jahre 
aufheben. (Ohne Gewehr, peng peng :)

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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L. schrieb:
>>> Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem
>>> Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.
>
>> Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied. Wieso sollte eine Quittung
>> nicht zum Vertragsrecht gehören? Zu was sonst?
>
> Es geht nicht drum, ob eine Quittung zum Vertragsrecht gehört, sondern
> darum, ob eine Privatperson diese aufbewahren muss.

Muß sie nicht, aber sie hat dann eben auch keinen Nachweis mehr.

Und beim FA wirds ähnlich sein. Du kannst es nicht mehr nachweisen, der 
Sachbearbeiter streicht es wenn er will, fertig.

von Uhu U. (uhu)


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Tom schrieb:
> Soweit ich weiß muss man eigentlich für alles was man bei der
> Steuererklärung angibt (und anerkannt bekommt) die Quittungen 10 Jahre
> aufheben. (Ohne Gewehr, peng peng :)

Ja, so ist das. Nur sind die 10 Jahre eher 12, weil die Frist erst Ende 
des Folgejahres zu laufen beginnt, wenn ich mich recht erinnere.

von High Performer (Gast)


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>Es gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

1.) Was haben Verjährungsfristen mit der Pflicht, Rechnungen und 
Quittungen etc. aufzubewahren, zu tun?

2.) Denkst Du, irgend jemand ist so blöd, und entsorgt vorschnell seinen 
Kaufvertrag für's Haus, Auto etc? Das hatte ich natürlich nicht gemeint, 
ich ging dummerweise davon aus, dass hier Leute mit gesundem 
Menschenverstand mitlesen!

>Du kannst natürlich den Zettel von ALDI vernichten. Gewährleistung ist
>dann futsch, Garantie meist ebenso, strafrechtliche Ansprüche wie Milch
>verdorben, Oma deswegen verstorben, schlecht nachzuweisen. Also schmeiße
>ich persönlich die Zettel periodisch beim Ausmisten der Brieftasche weg,
>wenn dort nicht >10 Euro Gewährleistung zu sehen ist, weil ich z.B.
>gerade erst ne Hauswasserpumpe kaufte.
>Interessanter Fall wäre z.B. auch die Tankstelle ohne Videoüberwachung
>aber neidischem Nachbarn. Du tankst, der Pächter behauptet du hast nicht
><bares> bezahlt und der Nachbar kann sich durch eine Falschaussage
>endlich an dir rächen!

Du leidest an ganz ausgeprägtem Verfolgungswahn! Solch kruden 
Verschwörungstheorien fallen nicht mal mir ein ;-)
Die strafrechtlichen Ansprüche an Aldi sind natürlich nicht an den 
Einkaufszettel gebunden, schon eher an die leere Verpackung zwecks 
Beweisführung. Aber lassen wir das.

von Sebastian E. (musarati)


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High Performer schrieb:
> Aber lassen wir das.

Ich habs auch aufgegeben ;)
Das schont die Nerven glaubs mir!

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Jetzt fehlt noch MaWin...

von Uhu U. (uhu)


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High Performer schrieb:
> 1.) Was haben Verjährungsfristen mit der Pflicht, Rechnungen und
> Quittungen etc. aufzubewahren, zu tun?

Doch, da gibts einen Zusammenhang. Wenn eventuelle Steuerdelikte 
verjährt sind, nutzen die Belege den FA nichts mehr. Bis es so weit ist, 
wollen sie sich im Zweifelsfall den Zugriff auf die Unterlagen sichern.

von High Performer (Gast)


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>Ging es nicht ursprünglich um die Frage, ob eine Privatperson
>aus steuerlichen Gründen (also z.B. um beim Finanzamt was einzureichen
>oder diesem "etwas" nachweisen zu können) eine Quittung aufbewahren
>muss?
>Wenn jemand nichts einreichen will, dann muss er auch nichts aufheben...

ACK.

>Falsch! Du könntest haften!

Verstehe ich jetzt nicht. Wo sollte ich haften? Als Privatperson? Und 
welche Zweck hätte da eine archivierte Rechnung/Quittung?

von Franz (Gast)


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@ High Performer, du redest dir alles nur zurecht

> Du leidest an ganz ausgeprägtem Verfolgungswahn! Solch kruden
> Verschwörungstheorien fallen nicht mal mir ein ;-)
> Die strafrechtlichen Ansprüche an Aldi sind natürlich nicht an den
> Einkaufszettel gebunden, schon eher an die leere Verpackung zwecks
> Beweisführung. Aber lassen wir das.

und willst es dir noch dazu ganz einfach machen.
Wir leben hier aber in Germany und nicht bei "wünsch dir was", hier 
regiert noch die echte Bürokratie, und wer die nicht bis ins 
i-Tüpfelchen beherrscht und durchschaut geht i.d.R. letztendlich leer 
aus.
Zu deinem Fall mit der leeren Verpackung, ohne Kaufbeleg, daß du die in 
der dortigen Filiale oder von dem Lieferanten bezogen hast, kannst du 
das vergessen.
Denn du hast keinerlei Nachweis über das Bezugsdatum, noch den 
betreffenden Gegenstand, noch woher du das überhaupt, und noch dazu du 
selbst käuflich erworben hast.
Ohne Nachweis kein Anspruch auf irgendwas.
Die leere Verpackung gibt es in jeder Mülltonne / Gelben Sack!
Nur mal so als Beispiel!

von High Performer (Gast)


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>Wir leben hier aber in Germany und nicht bei "wünsch dir was", hier
>regiert noch die echte Bürokratie, und wer die nicht bis ins
>i-Tüpfelchen beherrscht und durchschaut geht i.d.R. letztendlich leer
>aus.

Ich sagte doch: Paranoia!

Deine Ausführungen decken sich so gar nicht mit meiner Lebenserfahrung.


>Zu deinem Fall mit der leeren Verpackung, ohne Kaufbeleg, daß du die in
>der dortigen Filiale oder von dem Lieferanten bezogen hast, kannst du
>das vergessen.

Im Falle einer Erkrankung durch Lebensmittel sehe ich absolut kein 
Problem, auch ohne Kassenbon zu meinem Recht zu kommen. Letztlich sagt 
der Kassenbon nur aus, dass Du das Produkt in dem Laden gekauft hast. Du 
könntest aber vom selben Produkt, das Du in einem anderen Laden erworben 
hast, erkrankt sein.

>Denn du hast keinerlei Nachweis über das Bezugsdatum, noch den
>betreffenden Gegenstand, noch woher du das überhaupt, und noch dazu du
>selbst käuflich erworben hast.

Für den Fall eines Gewährleistungsanspruchs archiviere ich die 
Kassenbelege oder Rechnungen nur von Dingen, die einen entsprechenden 
Preis hatten oder bei denen die Wahrscheinlichkeit eines 
Gewährleistungsfalls besonders groß ist. Niemals würde ich auf die Idee 
kommen, meinen Aldi- oder Edeka-Beleg zu archivieren.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Hallo,

nachdem ich in diesem Fred einiges Richtige und (wieder einmal...) 
Unmengen
an Müll gelesen habe, folgt hier nun mein Senf:

1. Auch für manche Rechnungen an Privatkunden gibt es eine 
Aufbewahrungspflicht, z.B. für bauhandwerkliche Leistungen. Auf der 
jeweiligen Rechnung ist dies i.A. auch aufgeführt, zusammen mit dem 
Zeitraum von meist zwei Jahren.

2. Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von typischen 
Einrichtungsgegenständen für Arbeitszimmer von Angestellten kann es ganz 
massive Probleme geben. Sofern ein Arbeitsplatz nicht schon im 
Arbeitsvertrag als Heimarbeitsplatz ausgewiesen ist, wird der Nachweis 
schon nicht gelingen. Wenn es sich um einen Heimarbeitsplatz handeln 
sollte, dann müssen die üblichen Arbeitsmittel, insbesondere PC o.ä., 
durch den Arbeitgeber gestellt werden. Ggf. muss der Arbeitnehmer diese 
dem AG in Rechnung stellen. Dann kann der AG sie steuerlich absetzen, 
aber niemals der AN.

Und selbst bei (Teil-)Selbständigen kann es bei einer Inaugenscheinnahme 
des Arbeitszimmer massive Probleme geben. Bei einer Bekannten 
(hauptberuflich Studentin, nebenher als selbständige Gutachterin und 
Journalistin tätig) von mir wurde solch eine Kontrolle durchgeführt. In 
ihrem Arbeitszimmer lagen zwei Bilder auf dem Boden, weil sie noch nicht 
dazu gekommen war, diese aufzuhängen. Zwar wäre es ihr - wie auch 
Angestellten im Büro - gestattet gewesen, diese im Arbeitszimmer 
aufzuhängen. Da sie aber auf dem Boden lagen, wertete der Steuerprüfer 
das Arbeitszimmer als privaten Lagerraum! Somit wurde ihr die 
steuerliche Absetzbarkeit komplett verwehrt.

von Pauli (Gast)


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> Wenn es sich um einen Heimarbeitsplatz handeln
> sollte, dann müssen die üblichen Arbeitsmittel, insbesondere PC o.ä.,
> durch den Arbeitgeber gestellt werden. Ggf. muss der Arbeitnehmer diese
> dem AG in Rechnung stellen. Dann kann der AG sie steuerlich absetzen,
> aber niemals der AN.

Damit müßte ja hier absoluter Quatsch stehen:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/19990423.htm

von Axel L. (axel_5)


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> Wenn es sich um einen Heimarbeitsplatz handeln
> sollte, dann müssen die üblichen Arbeitsmittel, insbesondere PC o.ä.,
> durch den Arbeitgeber gestellt werden. Ggf. muss der Arbeitnehmer diese
> dem AG in Rechnung stellen. Dann kann der AG sie steuerlich absetzen,
> aber niemals der AN.
Bullshit. Das gilt vielleicht im Geltungsbereich der IG-Metall.

Mein CT-Abo wird übrigends seit Jahren problemlos anerkannt.

Gruss
Axel

von Lichtensteiner Wasserfall (Gast)


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Auch der Konz wird lt. Konz vom FA anerkannt...
http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Konz

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Pauli schrieb:
> Damit müßte ja hier absoluter Quatsch stehen:
>
> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/19990423.htm

Oh, das ist ein guter Hinweis. Ich war da offenbar nicht auf dem neusten 
Stand. Die von mir beschriebene und offenbar früher gültige Sichtweise 
bei selbst angeschafften und für berufliche Zwecke angeschaffte Dinge 
wie z.B. PC wird dort aber auch erwähnt:

"Früher galt: Eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und in einen 
beruflichen Anteil wurde unter Hinweis auf das so genannte 
Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG  abgelehnt. Danach wurde 
ein Werbungskostenabzug vollständig versagt, wenn nicht nachgewiesen 
werden konnte, dass die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen war."

In der Praxis ist es so, dass be einem PC es überhaupt nicht möglich 
ist, eine private Nutzung auszuschließen. Anders sieht es natürlich aus, 
wenn der PC als Arbeitsmittel durch den AG bereitgestellt wurde. 
Technisch macht es zwar keinen Unterschied, aber der AG konnte die 
Privatnutzung ja zumindest untersagen.

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