Moin Leute,
ich habe eine kurze Frage zur Lohnsteuererklärung für 2009
Mir fällt so spontan kaum etwas ein was ich absetzten kann (Arbeitsweg
ist nur 2km) für das Jahr.
Lohnt es sich trotzdem eine Erklärung zu machen oder ist das
Zeitverschwendung weil kaum was bei rumkommt?
Vile Grüße,
Fragender
Lohnt sich auf jeden Fall, da du,
wie ich sehe, Arbeit hast.
Ich habe auch sonst nichts abzusetzen,
außer den Arbeitsweg. Als dieser vor
2-3 Jahren nicht mehr anerkannt wurde,
hatte es sich auch noch gelohnt.
Für eine halbe Stunde Arbeit ist das
doch ein guter Stundenlohn oder ?
PS: irgendwann müßtest du sowieso deine
Steuererklärung nachreichen, also warum
nicht direkt jedes Jahr machen ?
Das Lohnsteuergesetz ist so konstruiert, daß der Faulpelz in aller Regel
ordentlich drauflegt.
Dazu reicht schon der Bezug von Urlaubs-, oder Weihnachtsgeld.
Du kannst Dir Elster beim finanzamt runterladen, der kann auch anzeigen
wieviel Du zurückbekämst.
Wenn Du Kirchenstteuer zahlst lohnt sich die Steuererklärung dieses
Jahr.
Fragender schrieb:> Lohnt es sich trotzdem eine Erklärung zu machen oder ist das> Zeitverschwendung weil kaum was bei rumkommt?
Je nach "Menge" lohnt es sich schon deshlab da man ggf Lohnsteuer oder
ähnliches erstattet bekommt. Und schwer ist es ja nun auch nicht.
Danke für die Antworten.
Also ja, ich habe Arbeit
12 Gehälter, ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld
Kirchensteuer zahl ich keine
Lohnsteuerklasse 1
Standard Ingenieursgehalt
Die Frage ist halt ob der Aufwand (schätze mal 2 Std insgesamt) die
mögliche Erstattung rechtfertig. Wenn dabei z.B. nur 30 Euro rauskommen
würd ich mir den Aufwand schenken und nichts unternehmen.
Fragender schrieb:> Die Frage ist halt ob der Aufwand (schätze mal 2 Std insgesamt) die> mögliche Erstattung rechtfertig. Wenn dabei z.B. nur 30 Euro rauskommen> würd ich mir den Aufwand schenken und nichts unternehmen.
wie schon weiter oben geraten wurde: Einfach mal das Elster-Zeugs
runterladen und die Daten der Lohnsteuerabrechnung (das Ding, was man
halt immer nach einem Jahr bekommt, wo alles aufgelistet ist) reinhacken
und berechnen lassen. Dauert vielleicht 5 Minuten...
Fragender schrieb:> Also ja, ich habe Arbeit> 12 Gehälter, ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld> Kirchensteuer zahl ich keine> Lohnsteuerklasse 1> Standard Ingenieursgehalt>> Die Frage ist halt ob der Aufwand (schätze mal 2 Std insgesamt) die> mögliche Erstattung rechtfertig. Wenn dabei z.B. nur 30 Euro rauskommen> würd ich mir den Aufwand schenken und nichts unternehmen.
Das musst wohl oder übel selbst herausfinden, denn selbst mit deinem
Jahresgehalt müssten wir es für dich durch Elster jagen. Im übrigen
dauert Elster eher 30 Minuten und kaum zwei Stunden.
Wenn ich nicht völlig daneben liege, könntest du sogar die vereinfachte
Steuererklärung machen, die geht aber nur schriftlich, hat dafür aber
nur vier Seiten.
H.Brill schrieb:> PS: irgendwann müßtest du sowieso deine> Steuererklärung nachreichen, also warum> nicht direkt jedes Jahr machen ?
Nicht jeder der arbeitet ist verpflichtet eine zu machen. Bei
Lohnsteuerklasse I und keinen eingetragenen Freibeträgen auf der
Lohnsteuerkarte muss er vermutlich nicht. Sollte aber, denn was wieder
bekommt er wohl.
Aber Achtung, ich bin kein Steuerrechtler und übernehme für nichts
die Verantwortung.
Wieso hast Du als Ing. keine Quittungen über Fachbücher,
Fachzeitschriften, Computer, Büromaterial, Kopierkosten,
Arbeitsplatzausstattung für Arbeiten Zuhause, Bücherregale und Fahrten
zum Einkauf des ganzen Zeug´s?
Hast Du auch keine Kontoführungsgebühren und besitzt Du auch kein
Telefon und Internet?
Moin,
keine Werbunkskosten (pauschal)?
keine (Kranken)Versicherungsbeiträge?
keine Unzugs*- oder Handwerkerkosten (Schornsteinfeger,
Heizungswartung)?
*beruflich bedingt
Oder einfach nur die alte Regel mißachtet, daß man jede Quittung, jeden
Kassenbon aufheben muß?
Falls nutzlos, kann man ihn hinterher immer nich wegschmeißen. Umgekehrt
ist ungleich schwerer...
Bei absetzbaren Kosten muss man aber erst mal über die Freibeträge
kommen und dann ist der Betrag den man vielleicht bekommt ohnehin
nur der steuerliche Anteil und nicht die Gesamtausgabe bzw. die
Gesamtkosten.
Einige Beträge werden bei der Steuererklärung automatisch pauschal
berücksichtigt. Ohne Antrag weiß ich nicht.
>Oder einfach nur die alte Regel mißachtet, daß man jede Quittung, jeden>Kassenbon aufheben muß?
Im privaten Umfeld muss man selbstverständlich keine Quittungen
aufheben. Wäre ja noch schöner, wenn ich die Kassenzettel eines jeden
Wochenendeinkaufs archivieren müsste. Und nützen tut das im privaten
Umfeld in den allermeisten Fällen auch nichts, von sehr wenigen
Ausnahmen mal abgesehen.
Alles AFAIK und IMHO.
>PS: irgendwann müßtest du sowieso deine>Steuererklärung nachreichen, also warum>nicht direkt jedes Jahr machen ?
Unter bestimmten Bedingungen muss keine Steuererklärung abgegeben
werden. Aber es lohnt sich für Arbeitnehmer meistens.
Alles AFAIK und IMHO.
High Performer schrieb:>>Oder einfach nur die alte Regel mißachtet, daß man jede Quittung, jeden>>Kassenbon aufheben muß?>> Im privaten Umfeld muss man selbstverständlich keine Quittungen> aufheben. Wäre ja noch schöner, wenn ich die Kassenzettel eines jeden> Wochenendeinkaufs archivieren müsste. Und nützen tut das im privaten> Umfeld in den allermeisten Fällen auch nichts, von sehr wenigen> Ausnahmen mal abgesehen.>> Alles AFAIK und IMHO.
Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.
>Wieso hast Du als Ing. keine Quittungen über Fachbücher,>Fachzeitschriften, Computer, Büromaterial, Kopierkosten,>Arbeitsplatzausstattung für Arbeiten Zuhause, Bücherregale und Fahrten>zum Einkauf des ganzen Zeug´s?
Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass man das alles steuerlich
geltend machen kann?
>Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.
Das glaube ich nicht. Ich bitte um eine Quelle. Die einzige Ausnahme,
die ich kenne sind Kontoauszüge und natürlich Rechnungen von Dingen, die
steuerlich geltend gemacht wurden. Aber ich bin mir zu 99,999% sicher,
dass ich den Kassenzettel vom nächsten Einkauf bei Aldi sofort
vernichten darf.
> Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass man das alles steuerlich> geltend machen kann?
Natürlich hängt es vom Einzelfall ab. Und natürlich muß sich auch
niemand mit Büchern, Steuer-CDs, Steuerberatern, Internet usw.
beschäftigen. Es muß auch niemand merken, daß es nicht benannte Steuern
auf Bequemlichkeit, Denkfaulheit und Unwissenheit gibt.
>Natürlich hängt es vom Einzelfall ab.
Für Arbeitnehmer sind praktisch keine der genannten Kosten steuerlich
geltend zu machen! Arbeitszimmer: seeehr problematisch wenn nicht völlig
unmöglich. Der Rest: no chance! Wie gesagt, ich rede von Arbeitnehmern.
Warum sollte ein angestellter Ingenieur irgend welche Telefonkosten,
Computer etc, steuerlich gelten machen dürfen?
> Arbeitszimmer: seeehr problematisch wenn nicht völlig> unmöglich.
Wo habe ich etwas vom Arbeitszimmer geschrieben?
> Warum sollte ein angestellter Ingenieur irgend welche Telefonkosten,> Computer etc, steuerlich gelten machen dürfen?
Weil es sich bei vielen angestellten Ingenieuren um berufsbedingte
Kosten handelt! - Aber wie gesagt, es wird meistens nicht verlangt, sich
in irgendeiner Weise tiefer mit dem Steuerrecht auseinander zu setzen.
Jeder darf sein Geld da investieren, wo er es gerne möchte: natürlich
auch in Steuern!
High Performer schrieb:> Der Rest: no chance! Wie gesagt, ich rede von Arbeitnehmern.> Warum sollte ein angestellter Ingenieur irgend welche Telefonkosten,> Computer etc, steuerlich gelten machen dürfen?
Was Computer (und deren Peripherie) angeht, setze ich selbiges seit
Jahren erfolgreich von der Steuer ab. 2008 liess sich z.B. Hardware bis
zu einem Betrag von 479EUR noch im selben Jahr von der Steuer (ohne
Abschreibung über mehrere Jahre) absetzen.
Bin übrigens kein Ing., sondern angestellter Servicetechniker.
Gruß,
Magnetus
>Wo habe ich etwas vom Arbeitszimmer geschrieben?
"Computer, Büromaterial, Kopierkosten,
Arbeitsplatzausstattung für Arbeiten Zuhause, Bücherregale..."
Das wird dann ein Arbeitszimmer. Aber OK, eine anteilige Miete am
Arbeitszimmer hast Du nicht erwähnt. Aber auch das andere Zeug ist mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht abzugsfähig.
Wieder alles AFAIK und IMHO.
>Was Computer (und deren Peripherie) angeht, setze ich selbiges seit>Jahren erfolgreich von der Steuer ab.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist.
>Also meine Hardwareabschreibung funktioniert auch ohne Arbeitszimmer
Also Leute, so langsam wird's ja echt lustig hier. In die
Steuererklärung reinschreiben kann man viel! Ob das auch rechtmäßig ist,
steht auf einem anderen Blatt.
Mal ein Beispiel:
Jemand besitzt eine Lebensversicherung und will die Beiträge steuerlich
geltend machen. Dazu muss er lediglich in ein Feld der Steuererklärung
die gezahlten Versicherungsbeiträge eintragen.
So, nun hat er z.B. 1000,- EUR pro Jahr Beträge bezahlt, trägt diese ein
und bekommt die Beträge dann steuerlich berücksichtigt.
Selbiger Steuerzahler könnte nun auf die Idee kommen und z.B. 2000,- EUR
in das Feld eintragen. Und nun? Das wäre Steuerhinterziehung! Also nicht
alles was geht ist auch rechtens, sonst wäre ja Steuerhinterziehung gar
nicht möglich.
Ich bleibe dabei: ich glaube nicht, dass es zulässig ist, Computer etc.
als normaler Angestellter steuerlich geltend zu machen. Ich bin
allerdings kein Steuerfachmann, und kann mich auch täuschen. Vielleicht
könnte ja mal jemand mit mehr Hintergrundinfos hier schreiben?
High Performer schrieb:> So, nun hat er z.B. 1000,- EUR pro Jahr Beträge bezahlt, trägt diese ein> und bekommt die Beträge dann steuerlich berücksichtigt.> Selbiger Steuerzahler könnte nun auf die Idee kommen und z.B. 2000,- EUR> in das Feld eintragen. Und nun? Das wäre Steuerhinterziehung!
Es geht hier nicht darum, falsche Angaben zu machen, sondern belegbare
Ausgaben abzusetzen.
High Performer schrieb:> Ich bleibe dabei: ich glaube nicht, dass es zulässig ist, Computer etc.> als normaler Angestellter steuerlich geltend zu machen.
Und warum nicht? Wenn die Nutzung der Hardware praktischen Nutzen für
die Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit hat, ist dies sehr wohl
zulässig. Es muss aber glaubhaft dargelegt werden können, dass das
Equipment ausschließlich oder wenigstens hauptsächlich beruflich genutzt
wird. Da ich daheim mehrere PCs / Notebooks stehen habe, stellt dies für
mich auch kein Problem dar.
High Performer schrieb:> Ich bleibe dabei: ich glaube nicht, dass es zulässig ist, Computer etc.> als normaler Angestellter steuerlich geltend zu machen.
Wenn es vom FA akzeptiert wird, dann wird es wohl zulässig sein.
Oder sind die jemals durch übermäßige Großzügigkeit aufgefallen?
Das Arbeitszimmer - abgesehen davon, daß man den Bedarf nachweisen muß
*) - ist allerdings wirklich eine böse Fußangel: Zuweilen prüfen die das
nämlich durch Inaugenscheinnahme nach und wenn dann nur ein
Wäscheständer, oder ähnliche kleine Haushalt-, oder Spilsutensilien der
Kinder drin stehen, dann wars das mit dem Arbeitszimmer.
(* Selbst Lehrern wird keines mehr zugestanden.
High Performer schrieb:>>Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.>> Das glaube ich nicht. Ich bitte um eine Quelle. Die einzige Ausnahme,> die ich kenne sind Kontoauszüge und natürlich Rechnungen von Dingen, die> steuerlich geltend gemacht wurden. Aber ich bin mir zu 99,999% sicher,> dass ich den Kassenzettel vom nächsten Einkauf bei Aldi sofort> vernichten darf.
Kann dir keine Quelle geben. Aber:
1. Habe ich mal eine detaillierte Aufstellung aller Fristen gelesen und
mir die 10 Jahre zusammenfassend als Hausnummer gemerkt. Warum sollte
ich mir fünf verschiedene Fristen eigenständig merken??
2. Kommt es zum Streitigkeiten ist ein Nachweis auf Papier gut. In DE
zählt nunmal nicht der Mensch sondern nur Papier, selbst wenn auf dem
dann nur Scheiße steht!
Fürs FA in steuerlicher Hinsicht, gelten 10 Jahre. Ansprüche des FA
verjähren auch nach 10 Jahren.
Du kannst natürlich den Zettel von ALDI vernichten. Gewährleistung ist
dann futsch, Garantie meist ebenso, strafrechtliche Ansprüche wie Milch
verdorben, Oma deswegen verstorben, schlecht nachzuweisen. Also schmeiße
ich persönlich die Zettel periodisch beim Ausmisten der Brieftasche weg,
wenn dort nicht >10 Euro Gewährleistung zu sehen ist, weil ich z.B.
gerade erst ne Hauswasserpumpe kaufte.
Interessanter Fall wäre z.B. auch die Tankstelle ohne Videoüberwachung
aber neidischem Nachbarn. Du tankst, der Pächter behauptet du hast nicht
<bares> bezahlt und der Nachbar kann sich durch eine Falschaussage
endlich an dir rächen!
Abdul K. schrieb:> 1. Habe ich mal eine detaillierte Aufstellung aller Fristen gelesen und> mir die 10 Jahre zusammenfassend als Hausnummer gemerkt. Warum sollte> ich mir fünf verschiedene Fristen eigenständig merken??
Wenn du weist dass das ganze Halbwissen ist, warum behauptest du dann
das Privatpersonen 10 Jahre Quittungen aufheben müssen?!?
Sebastian E. schrieb:> Abdul K. schrieb:>> 1. Habe ich mal eine detaillierte Aufstellung aller Fristen gelesen und>> mir die 10 Jahre zusammenfassend als Hausnummer gemerkt. Warum sollte>> ich mir fünf verschiedene Fristen eigenständig merken??>> Wenn du weist dass das ganze Halbwissen ist, warum behauptest du dann> das Privatpersonen 10 Jahre Quittungen aufheben müssen?!?
Denk über deinen Satz nochmal nach! Du kannst natürlich gerne 5 Ordner
mit 0,5 1 2 3 5 10 Jahren führen. Ich liege derweil in der Sonne.
Aber für dich Erbenzähler extra gegoogelt, auf die Schnelle:
Verjährungsfristen
Es gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (ehemals §§ 194 ff. BGB,
Verjährungsvorschriften), dieses besagt, dass die Frist bei
Regel-Verjährung 3 Jahre beträgt (§ 195 BGB). Handelt es sich allerdings
nicht um eine Regelverjährung, so gelten andere Fristen:
- 2 Jahre bei Ansprüchen aus Reisevertrag (§ 651 g Abs. 2 BGB)
- 10 Jahre bei Rechte an Grundstück (§ 196 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelanspruch bei Werkvertrag, Bauwerk (§ 634 a BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen bei Werkleistung, Wartung, Herstellung,
Veränderung einer Sache (§ 634 a BGB)
- 3 Jahre bei Mängelansprüchen bei sonstigen Dingen wie zum Bsp.
Transportverträge (§ 634 a BGB)
- 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen bei Erbrecht, Familienrecht,
Eigentum & rechtskräftig festgestellt Ansprüche (§ 197 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzanspruch des Vermieters (Mietvertrag,
Verschlechterung/Veränderung des Mietobjekts) (§ 548 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzansprüchen eines Mieters (Mietvertrag,
Aufwendungen) (§ 548 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf eines Bauwerks (§ 438
BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf von beweglichen Sachen
(§ 438 BGB)
aus http://www.kreditinform.de/forum/viewtopic.php?t=555
Mal abgesehen von echten Gaus die man sowieso in wichtigen Ordnern
vorrätig hält, sieht das für mich wieder nach 10 Jahren aus. Du kannst
es natürlich wissenschaftlich akribisch herausarbeiten. Bestimmt hören
dir jetzt viele aufmerksam zu...
Es hat keiner gefordert das du das weißt!
Aber wenn du behauptest es sind 10 Jahre dann sollte das schon sicher
sein und nicht "naja bei 20 verschiedenen Sachen sind 10 Jahre, also sag
ich mal 10 Jahre".
Wenn du Halbwissen verbreitest dann oute dich auch dabei...
Ich verbreite nur Halbwissen. Für Vollwissen gehst du zu einem Anwalt,
der dir weißmacht, er wüßte 100%. Für ein Forum sind meine Aussagen
meist ziemlich gut, zumal kostenlos.
Du konntest meine Aussage trotzdem nicht widerlegen, wenn du nicht
gerade den absoluten Spezialfall der 30 Jahre aus obiger Tabelle
rausziehst. Sie stimmt einfach!!!
Also entschuldige dich oder eben nicht.
Jep! Gibt nur einen Ordner. Genauso wie ich den Vorwiderstand für ne LED
nicht berechne, sondern abschätze, und das Anfänger zum Grübeln und
Taschenrechner-verfluchen verleidet.
Autor: Abdul K. (ehydra)
Datum: 23.04.2010 17:38
>> Im privaten Umfeld muss man selbstverständlich keine Quittungen>> aufheben. Wäre ja noch schöner, wenn ich die Kassenzettel eines jeden>> Wochenendeinkaufs archivieren müsste. Und nützen tut das im privaten>> Umfeld in den allermeisten Fällen auch nichts, von sehr wenigen>> Ausnahmen mal abgesehen.>>>> Alles AFAIK und IMHO.> Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.
@Abdul: Ging es nicht ursprünglich um die Frage, ob eine Privatperson
aus steuerlichen Gründen (also z.B. um beim Finanzamt was einzureichen
oder diesem "etwas" nachweisen zu können) eine Quittung aufbewahren
muss?
Wenn jemand nichts einreichen will, dann muss er auch nichts aufheben...
Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem
Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.
Abdul K. schrieb:> Jep! Gibt nur einen Ordner. Genauso wie ich den Vorwiderstand für ne LED> nicht berechne, sondern abschätze, und das Anfänger zum Grübeln und> Taschenrechner-verfluchen verleidet.
Ja klar -,-
Ich nehm auch nur 10mm² Kabel her, weil das reicht zur Not auch für nen
Blitzableiter.
Sebastian E. schrieb:> Abdul K. schrieb:>> Jep! Gibt nur einen Ordner. Genauso wie ich den Vorwiderstand für ne LED>> nicht berechne, sondern abschätze, und das Anfänger zum Grübeln und>> Taschenrechner-verfluchen verleidet.>> Ja klar -,->> Ich nehm auch nur 10mm² Kabel her, weil das reicht zur Not auch für nen> Blitzableiter.
Mach doch. Meine Geräte gelten als absolut zuverlässig. Beachte, das
'gelten' hier im Passiv steht!
Mein Problem ist eher die zu lange Entwicklungszeit, weil alles
akribisch durchgetestet wird. Wem das nicht paßt, der muß sich eben
einen anderen Entwickler nehmen.
L. schrieb:>>> Alles AFAIK und IMHO.>>> Nein, 10 Jahre sind sie aufzuheben.>> @Abdul: Ging es nicht ursprünglich um die Frage, ob eine Privatperson> aus steuerlichen Gründen (also z.B. um beim Finanzamt was einzureichen> oder diesem "etwas" nachweisen zu können) eine Quittung aufbewahren> muss?> Wenn jemand nichts einreichen will, dann muss er auch nichts aufheben...
Falsch! Du könntest haften!
>> Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem> Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.
Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied. Wieso sollte eine Quittung
nicht zum Vertragsrecht gehören? Zu was sonst? Aber wie schon
angedeutet, ich bin kein Jurist.
Ich möchte das hier auch noch mal untersteichen:
>>> Alles AFAIK und IMHO. <nicht von mir, aber mit Bezug>
>> Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem>> Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.> Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied. Wieso sollte eine Quittung> nicht zum Vertragsrecht gehören? Zu was sonst?
Es geht nicht drum, ob eine Quittung zum Vertragsrecht gehört, sondern
darum, ob eine Privatperson diese aufbewahren muss.
Soweit ich weiß muss man eigentlich für alles was man bei der
Steuererklärung angibt (und anerkannt bekommt) die Quittungen 10 Jahre
aufheben. (Ohne Gewehr, peng peng :)
L. schrieb:>>> Und jetzt kommst du mit irgendwelchen Fristen aus dem>>> Vertragsrecht(?)... irgendwas kommt mir da spanisch vor.>>> Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied. Wieso sollte eine Quittung>> nicht zum Vertragsrecht gehören? Zu was sonst?>> Es geht nicht drum, ob eine Quittung zum Vertragsrecht gehört, sondern> darum, ob eine Privatperson diese aufbewahren muss.
Muß sie nicht, aber sie hat dann eben auch keinen Nachweis mehr.
Und beim FA wirds ähnlich sein. Du kannst es nicht mehr nachweisen, der
Sachbearbeiter streicht es wenn er will, fertig.
Tom schrieb:> Soweit ich weiß muss man eigentlich für alles was man bei der> Steuererklärung angibt (und anerkannt bekommt) die Quittungen 10 Jahre> aufheben. (Ohne Gewehr, peng peng :)
Ja, so ist das. Nur sind die 10 Jahre eher 12, weil die Frist erst Ende
des Folgejahres zu laufen beginnt, wenn ich mich recht erinnere.
>Es gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
1.) Was haben Verjährungsfristen mit der Pflicht, Rechnungen und
Quittungen etc. aufzubewahren, zu tun?
2.) Denkst Du, irgend jemand ist so blöd, und entsorgt vorschnell seinen
Kaufvertrag für's Haus, Auto etc? Das hatte ich natürlich nicht gemeint,
ich ging dummerweise davon aus, dass hier Leute mit gesundem
Menschenverstand mitlesen!
>Du kannst natürlich den Zettel von ALDI vernichten. Gewährleistung ist>dann futsch, Garantie meist ebenso, strafrechtliche Ansprüche wie Milch>verdorben, Oma deswegen verstorben, schlecht nachzuweisen. Also schmeiße>ich persönlich die Zettel periodisch beim Ausmisten der Brieftasche weg,>wenn dort nicht >10 Euro Gewährleistung zu sehen ist, weil ich z.B.>gerade erst ne Hauswasserpumpe kaufte.>Interessanter Fall wäre z.B. auch die Tankstelle ohne Videoüberwachung>aber neidischem Nachbarn. Du tankst, der Pächter behauptet du hast nicht><bares> bezahlt und der Nachbar kann sich durch eine Falschaussage>endlich an dir rächen!
Du leidest an ganz ausgeprägtem Verfolgungswahn! Solch kruden
Verschwörungstheorien fallen nicht mal mir ein ;-)
Die strafrechtlichen Ansprüche an Aldi sind natürlich nicht an den
Einkaufszettel gebunden, schon eher an die leere Verpackung zwecks
Beweisführung. Aber lassen wir das.
High Performer schrieb:> 1.) Was haben Verjährungsfristen mit der Pflicht, Rechnungen und> Quittungen etc. aufzubewahren, zu tun?
Doch, da gibts einen Zusammenhang. Wenn eventuelle Steuerdelikte
verjährt sind, nutzen die Belege den FA nichts mehr. Bis es so weit ist,
wollen sie sich im Zweifelsfall den Zugriff auf die Unterlagen sichern.
>Ging es nicht ursprünglich um die Frage, ob eine Privatperson>aus steuerlichen Gründen (also z.B. um beim Finanzamt was einzureichen>oder diesem "etwas" nachweisen zu können) eine Quittung aufbewahren>muss?>Wenn jemand nichts einreichen will, dann muss er auch nichts aufheben...
ACK.
>Falsch! Du könntest haften!
Verstehe ich jetzt nicht. Wo sollte ich haften? Als Privatperson? Und
welche Zweck hätte da eine archivierte Rechnung/Quittung?
@ High Performer, du redest dir alles nur zurecht
> Du leidest an ganz ausgeprägtem Verfolgungswahn! Solch kruden> Verschwörungstheorien fallen nicht mal mir ein ;-)> Die strafrechtlichen Ansprüche an Aldi sind natürlich nicht an den> Einkaufszettel gebunden, schon eher an die leere Verpackung zwecks> Beweisführung. Aber lassen wir das.
und willst es dir noch dazu ganz einfach machen.
Wir leben hier aber in Germany und nicht bei "wünsch dir was", hier
regiert noch die echte Bürokratie, und wer die nicht bis ins
i-Tüpfelchen beherrscht und durchschaut geht i.d.R. letztendlich leer
aus.
Zu deinem Fall mit der leeren Verpackung, ohne Kaufbeleg, daß du die in
der dortigen Filiale oder von dem Lieferanten bezogen hast, kannst du
das vergessen.
Denn du hast keinerlei Nachweis über das Bezugsdatum, noch den
betreffenden Gegenstand, noch woher du das überhaupt, und noch dazu du
selbst käuflich erworben hast.
Ohne Nachweis kein Anspruch auf irgendwas.
Die leere Verpackung gibt es in jeder Mülltonne / Gelben Sack!
Nur mal so als Beispiel!
>Wir leben hier aber in Germany und nicht bei "wünsch dir was", hier>regiert noch die echte Bürokratie, und wer die nicht bis ins>i-Tüpfelchen beherrscht und durchschaut geht i.d.R. letztendlich leer>aus.
Ich sagte doch: Paranoia!
Deine Ausführungen decken sich so gar nicht mit meiner Lebenserfahrung.
>Zu deinem Fall mit der leeren Verpackung, ohne Kaufbeleg, daß du die in>der dortigen Filiale oder von dem Lieferanten bezogen hast, kannst du>das vergessen.
Im Falle einer Erkrankung durch Lebensmittel sehe ich absolut kein
Problem, auch ohne Kassenbon zu meinem Recht zu kommen. Letztlich sagt
der Kassenbon nur aus, dass Du das Produkt in dem Laden gekauft hast. Du
könntest aber vom selben Produkt, das Du in einem anderen Laden erworben
hast, erkrankt sein.
>Denn du hast keinerlei Nachweis über das Bezugsdatum, noch den>betreffenden Gegenstand, noch woher du das überhaupt, und noch dazu du>selbst käuflich erworben hast.
Für den Fall eines Gewährleistungsanspruchs archiviere ich die
Kassenbelege oder Rechnungen nur von Dingen, die einen entsprechenden
Preis hatten oder bei denen die Wahrscheinlichkeit eines
Gewährleistungsfalls besonders groß ist. Niemals würde ich auf die Idee
kommen, meinen Aldi- oder Edeka-Beleg zu archivieren.
Hallo,
nachdem ich in diesem Fred einiges Richtige und (wieder einmal...)
Unmengen
an Müll gelesen habe, folgt hier nun mein Senf:
1. Auch für manche Rechnungen an Privatkunden gibt es eine
Aufbewahrungspflicht, z.B. für bauhandwerkliche Leistungen. Auf der
jeweiligen Rechnung ist dies i.A. auch aufgeführt, zusammen mit dem
Zeitraum von meist zwei Jahren.
2. Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von typischen
Einrichtungsgegenständen für Arbeitszimmer von Angestellten kann es ganz
massive Probleme geben. Sofern ein Arbeitsplatz nicht schon im
Arbeitsvertrag als Heimarbeitsplatz ausgewiesen ist, wird der Nachweis
schon nicht gelingen. Wenn es sich um einen Heimarbeitsplatz handeln
sollte, dann müssen die üblichen Arbeitsmittel, insbesondere PC o.ä.,
durch den Arbeitgeber gestellt werden. Ggf. muss der Arbeitnehmer diese
dem AG in Rechnung stellen. Dann kann der AG sie steuerlich absetzen,
aber niemals der AN.
Und selbst bei (Teil-)Selbständigen kann es bei einer Inaugenscheinnahme
des Arbeitszimmer massive Probleme geben. Bei einer Bekannten
(hauptberuflich Studentin, nebenher als selbständige Gutachterin und
Journalistin tätig) von mir wurde solch eine Kontrolle durchgeführt. In
ihrem Arbeitszimmer lagen zwei Bilder auf dem Boden, weil sie noch nicht
dazu gekommen war, diese aufzuhängen. Zwar wäre es ihr - wie auch
Angestellten im Büro - gestattet gewesen, diese im Arbeitszimmer
aufzuhängen. Da sie aber auf dem Boden lagen, wertete der Steuerprüfer
das Arbeitszimmer als privaten Lagerraum! Somit wurde ihr die
steuerliche Absetzbarkeit komplett verwehrt.
> Wenn es sich um einen Heimarbeitsplatz handeln> sollte, dann müssen die üblichen Arbeitsmittel, insbesondere PC o.ä.,> durch den Arbeitgeber gestellt werden. Ggf. muss der Arbeitnehmer diese> dem AG in Rechnung stellen. Dann kann der AG sie steuerlich absetzen,> aber niemals der AN.
Damit müßte ja hier absoluter Quatsch stehen:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/19990423.htm
> Wenn es sich um einen Heimarbeitsplatz handeln> sollte, dann müssen die üblichen Arbeitsmittel, insbesondere PC o.ä.,> durch den Arbeitgeber gestellt werden. Ggf. muss der Arbeitnehmer diese> dem AG in Rechnung stellen. Dann kann der AG sie steuerlich absetzen,> aber niemals der AN.
Bullshit. Das gilt vielleicht im Geltungsbereich der IG-Metall.
Mein CT-Abo wird übrigends seit Jahren problemlos anerkannt.
Gruss
Axel
Pauli schrieb:> Damit müßte ja hier absoluter Quatsch stehen:>> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/19990423.htm
Oh, das ist ein guter Hinweis. Ich war da offenbar nicht auf dem neusten
Stand. Die von mir beschriebene und offenbar früher gültige Sichtweise
bei selbst angeschafften und für berufliche Zwecke angeschaffte Dinge
wie z.B. PC wird dort aber auch erwähnt:
"Früher galt: Eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und in einen
beruflichen Anteil wurde unter Hinweis auf das so genannte
Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG abgelehnt. Danach wurde
ein Werbungskostenabzug vollständig versagt, wenn nicht nachgewiesen
werden konnte, dass die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen war."
In der Praxis ist es so, dass be einem PC es überhaupt nicht möglich
ist, eine private Nutzung auszuschließen. Anders sieht es natürlich aus,
wenn der PC als Arbeitsmittel durch den AG bereitgestellt wurde.
Technisch macht es zwar keinen Unterschied, aber der AG konnte die
Privatnutzung ja zumindest untersagen.