Moin zusammen. Ich arbeite für einen großen Kranhersteller und beschäftige mich zur Zeit damit, Mobilkrane serienmäßig mit einem System auszustatten, welches es erlaubt Krandaten über das Internet verfügbar zu machen. Dazu ist es notwendig, die Position einer SAT - Stabantenne (flexibler Teil ca 40 cm) zu bestimmen. Laut Vorschrift darf die Gesamthöhe von 4m nicht überschritten werden. Flexible Antennen bilden hier eine Ausnahme. Und hier ein paar Fragen: - Kann eine dünne Stabantenne die Höhenkontrolle vor Tunnels und Brücken auslösen ? Wenn ja: Müsste es nicht aufgrund der Ausnahme viel häufiger zur Auslösung von Höhenkontrollen kommen (und Staus verursachen) ? - Liegt es in der Verantwortung des Kranfahrers, die Stabantenne im Zweifelsfall vor Einfaht in einen Tunnel/ unter eine Brücke abzuschrauben ? Würde mich über Hinweise freuen. Gruß aus Wilhelmshaven Detlef
Detlef Wilken schrieb: > Moin zusammen. > > > Ich arbeite für einen großen Kranhersteller und beschäftige mich zur > Zeit damit, Mobilkrane serienmäßig mit einem System auszustatten, > welches es erlaubt Krandaten über das Internet verfügbar zu machen. > > Dazu ist es notwendig, die Position einer SAT - Stabantenne (flexibler > Teil ca 40 cm) zu bestimmen. Laut Vorschrift darf die Gesamthöhe von 4m > nicht überschritten werden. Flexible Antennen bilden hier eine Ausnahme. > > Und hier ein paar Fragen: > > - Kann eine dünne Stabantenne die Höhenkontrolle vor Tunnels und Brücken > auslösen ? Glaube ich nicht/kann ich mir nicht vorstellen. >Wenn ja: Müsste es nicht aufgrund der Ausnahme viel häufiger > zur Auslösung von Höhenkontrollen kommen (und Staus verursachen) ? Genau deswegen glaube ich nicht, dass flexible Antennen ein Problem darstellen. > - Liegt es in der Verantwortung des Kranfahrers, die Stabantenne im > Zweifelsfall vor Einfaht in einen Tunnel/ unter eine Brücke > abzuschrauben ? Notfalls müsste man sowas ausprobieren. Die Höhenkontrolle wird vermutlich erst bei längeren Sachen ausgelöst, da man in diesem Fall davon ausgehen kann, dass das gemessene Teil etwas unflexibler ist. Die flexible Antenne wird einer Tunneldecke eher nachgeben als umgekehrt... Ich kenne die Funktionsweise der Höhenkontrolle nicht, kann mir aber vostellen, dass es sich dabei um nichts anderes als eine Lichtschranke in einer bestimmten Höhe handelt (wäre der einfachste Aufbau). Die würde die Antenne vermutlich nicht mal registrieren. Unschöne Riefen könnte die Antenne aber doch hervorrufen... > Würde mich über Hinweise freuen. > > Gruß aus Wilhelmshaven > Detlef Waren zwar keine Hinweise, sondern nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich dir ein Wenig helfen konnte.
Moin! Flexible Antennen machen keinerlei Probleme, sonst hätten Feuerwehr und Rettungsdienste teilweise keine guten Chancen; wenn du eine feste Stabantenne nimmst, muss die, wenn ich mich recht entsinne, im Fahrzeugschein angegeben werden (was die Höhe angeht!) - dann ist der Fahrzeugführer entsprechen dafür verantwortlich. Eine Federstahlantenne hingegen macht keine Probleme, auch nicht bei einer Länge von ca. 90 cm. VG
Moin Vielen Dank für die Antworten. Vermutlich waren meine Sorgen unbegründet. Die Technik der Höhenkontrolle wird wohl in den meisten Fällen so weit sein, daß eine dünne Stabantenne (die ja laut StVZO die 4m - Grenze überragen darf), nicht zur Auslösung führt. Dank und Gruß aus Wilhelmshaven
Aber: Vorsicht in Städten mit Straßenbahnverkehr. Dort könnte es sein, dass deine Antenne "Feuer" bekommt, wenn sie die 4 m überragt, aber nur 4 m Durchfahrtshöhe angegeben werden. Gleichfalls natürlich bei O-Bus-Verkehr, aber da gibt es in der BRD glaub ich nur 3 Städte, die das noch haben. Wie viel Durchfahrtshöhe wird denn bei Bahnübergängen garantiert? Bei den 15 kV könnte eine zu große Annäherung noch gefährlicher werden.
Ich hab da mal eine Frage. Ist es nicht so, dass bei solchen Überlängen, Überhöhen sowieso vorab Polizei, oder was weiß ich wer noch, informiert werden müssen. D.h wenn die Tunnelwärter wissen, dass da ein Brocken daherkommt, ist es doch auch kein Problem wenn die Höhenkontrolle anspringt. Sie wissen ja wer es ist und warum. Oder liege ich hier völlig falsch mit der Informationspflicht.
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