Bachelorarbeit: Status (Lohn, Versicherung), Vertrag

Gast #1697654
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Hallo Welt,

ich habe zwei Fragen zur BA:

1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines 
immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen 
einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt?
Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß - 
aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen?

Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine 
Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch 
von nichts :-(
Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse?

2) Wie ist es zu bewerten, dass im Vertrag steht, dass der Betrieb die 
Urheberrechte an der Arbeit erhält und sie damit verwenden kann, wie er 
möchte? Ist das üblich? Unabhängig von den großartigen Erfindungen, die 
ich voraussichtlich während der BA machen werde - das was ich darüber 
schreibe, ist doch eigentlich mein Mist, oder?

Danke vorerst,

Student
Gast #1697674
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1) Die zahlst keine Steuern. Krankenkasse musst du selbst zahlen oder 
bist über die Eltern versichert, je nach alter

2) Da du eventuell Informationen deiner Arbeitsstelle übernimmst bzw. 
für die Firma arbeitest gehört der auch alles, was die entwickelst.
Persönliche Seite #1697680
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Student schrieb:

> 1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines
> immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen
> einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt?
> Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß -
> aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen?
>
> Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine
> Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch
> von nichts :-(
> Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse?

Ja, die Krankenkasse kann da am ehesten weiterhelfen. Ich schreibe 
selber gerade meine Diplomarbeit und hatte im Prinzip genau das gleiche 
Problem. Da deine BA aber eine Art Prüfungsleistung ist und außerhalb 
des normalen Vorlesungsbetriebes stattfindet, sind auch mehr als 20h pro 
Woche in Ordnung, ohne irgendwelche Ansprüche zu verlieren.

Christoph
Gast #1697723
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Die Rechte als Urheber kannst du nicht abtreten (Schöpferprinzip). Ist 
das "Werk" während der Arbeitstätigkeit entstanden bist du jedoch 
verpflichtet deinem Arbeitgeber ein Nutzungsrecht tatsächlich sogar ein 
ausschliessliches Nutzungsrecht (Konkurrenzverbot) einzuräumen. Aufgrund 
des Abgeltungsprinzip erhälst du keine weitere Abgeltung, da bereits 
durch den Arbeitslohn abgegolten.
Gast #1697747
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Das von dir angegebenen Dokument stellt klar, das die Universität, 
welche nicht der Arbeitgeber eines Studenten ist, somit auch keine 
Nutzungsrechte an der Arbeit des Studenten erhält. Eine eingreichte 
Arbeit darf deshalb auschliesslich gemäss dem Zitatrecht für die 
Forschungs bzw. Lehre verwendet werden.

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