Gast
#1697654
Hallo Welt, ich habe zwei Fragen zur BA: 1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt? Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß - aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen? Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch von nichts :-( Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse? 2) Wie ist es zu bewerten, dass im Vertrag steht, dass der Betrieb die Urheberrechte an der Arbeit erhält und sie damit verwenden kann, wie er möchte? Ist das üblich? Unabhängig von den großartigen Erfindungen, die ich voraussichtlich während der BA machen werde - das was ich darüber schreibe, ist doch eigentlich mein Mist, oder? Danke vorerst, Student