Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bachelorarbeit: Status (Lohn, Versicherung), Vertrag


von Student (Gast)


Lesenswert?

Hallo Welt,

ich habe zwei Fragen zur BA:

1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines 
immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen 
einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt?
Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß - 
aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen?

Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine 
Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch 
von nichts :-(
Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse?

2) Wie ist es zu bewerten, dass im Vertrag steht, dass der Betrieb die 
Urheberrechte an der Arbeit erhält und sie damit verwenden kann, wie er 
möchte? Ist das üblich? Unabhängig von den großartigen Erfindungen, die 
ich voraussichtlich während der BA machen werde - das was ich darüber 
schreibe, ist doch eigentlich mein Mist, oder?

Danke vorerst,

Student

von Mine Fields (Gast)


Lesenswert?

1) Firma fragen - die müssen es wissen.
2) Ist normal. Wenn du später arbeitest gehören die Ergebnisse auch der 
Firma.

von dad24 (Gast)


Lesenswert?

2) Der Betrieb erhält die Nutzungsrechte, das eigentliche Urheberrecht 
bleibt bei dir.

von Boris (Gast)


Lesenswert?

1) Die zahlst keine Steuern. Krankenkasse musst du selbst zahlen oder 
bist über die Eltern versichert, je nach alter

2) Da du eventuell Informationen deiner Arbeitsstelle übernimmst bzw. 
für die Firma arbeitest gehört der auch alles, was die entwickelst.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


Lesenswert?

Student schrieb:

> 1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines
> immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen
> einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt?
> Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß -
> aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen?
>
> Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine
> Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch
> von nichts :-(
> Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse?

Ja, die Krankenkasse kann da am ehesten weiterhelfen. Ich schreibe 
selber gerade meine Diplomarbeit und hatte im Prinzip genau das gleiche 
Problem. Da deine BA aber eine Art Prüfungsleistung ist und außerhalb 
des normalen Vorlesungsbetriebes stattfindet, sind auch mehr als 20h pro 
Woche in Ordnung, ohne irgendwelche Ansprüche zu verlieren.

Christoph

von Student (Gast)


Lesenswert?

1) Firma weiß es leider auch nicht genau

2) Das ist ja der Knackpunkt, es geht nicht um die Verwertung, sondern 
explizit um das Urheberrecht, dass ich damit ja abtreten würde, sofern 
dieser Satz gültig ist.

Hier ein etwas älteres Dokument zum Thema:
http://fb6.beuth-hochschule.de/text/abschluss/verwertung/verwertungsrecht.pdf

von dad24 (Gast)


Lesenswert?

Die Rechte als Urheber kannst du nicht abtreten (Schöpferprinzip). Ist 
das "Werk" während der Arbeitstätigkeit entstanden bist du jedoch 
verpflichtet deinem Arbeitgeber ein Nutzungsrecht tatsächlich sogar ein 
ausschliessliches Nutzungsrecht (Konkurrenzverbot) einzuräumen. Aufgrund 
des Abgeltungsprinzip erhälst du keine weitere Abgeltung, da bereits 
durch den Arbeitslohn abgegolten.

von dad24 (Gast)


Lesenswert?

Das von dir angegebenen Dokument stellt klar, das die Universität, 
welche nicht der Arbeitgeber eines Studenten ist, somit auch keine 
Nutzungsrechte an der Arbeit des Studenten erhält. Eine eingreichte 
Arbeit darf deshalb auschliesslich gemäss dem Zitatrecht für die 
Forschungs bzw. Lehre verwendet werden.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.