Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitgeberbewertung - Ein Spiel mit dem Feuer?


von Eva Wolf (Gast)


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Ein ehemaliger Komilitone hat seinen alten Arbeitgeber aus 
Süddeutschland in so einem komischen Forum bewertet und das nicht gut. 
Nun wurde von dem alten AG darauf angesprochen und es wurde mit Klage 
gedroht. Der AN hatte damals von sich aus gekündigt, weil es eine miese 
Stimmung in der Firma gab und Seilschaften, gegen die er nichts 
ausrichten kontne.

Sollte man seinen (alten) AG bewerten oder nicht? Soll man genug "Arsch 
in der Hose" und dazu stehen. Immerhin ist die Vergabe anonym, aber bei 
kleineren Unternehmen kann man ja schnell 1 und 1 zusammenzählen und den 
"Bösewicht" enttarnen.

von Jens P. (picler)


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Eins vorweg: Dies ist keine Rechtsberatung - Bei Bedarf einen Anwalt 
fragen.
Solange die Bewertung nur die eigene Meinung widerspiegelt, kann der 
ehemalige AG gar nichts machen. Diese Meinungsfreiheit ist durch (wimre) 
Artikel 5 GG geschützt. Wenn allerdings Beleidigungen, unwahre 
Behauptungen oder ähnliche Dinge gepostet werden, kann der AG dagegen 
vorgehen. Allerdings gibt es da noch einen anderen Grund, warum ich 
meinen AG nicht bewerten würde. In kleinen und mittleren Firmen ist 
schnell klar, wer der Nestbeschmutzer ist. Und meist sind die Chefs in 
irgendwelchen Verbänden, kennen sich von Messen o.ä. und kommunizieren 
vielleicht miteinander. Ich denke, der neue Chef wird nicht begeistert 
sein, sowas über seinen gerade eingestellten Mitarbeiter zu hören.

von Jochen F. (jamesy)


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Selbst wenn die Bemerkungen und Bewertungen zutreffend sind: Der Ex-AG 
kann immer noch wegen Verleumdung und übler Nachrede klagen. Da kann 
schnell eine Menge Kosten entstehen, die der AG leichter schultern kann. 
Man hat Recht - ist aber pleite.
Ich würde mit solchen Foren aufpassen. Man sehe sich nur die zahlreichen 
Prozesse im Umfeld von SchülerVZ an, wo Lehrer beurteilt/kritisiert 
werden.
Das geht gern mal ins Auge.
Auch wenn es schwerfällt: Besser anders machen, im persönlichen Gespräch 
die Firma ab und zu erwähnen mit einer Andeutung. Das ist weniger 
kritisch.

von Mark B. (markbrandis)


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Jochen Fe. schrieb:
> Selbst wenn die Bemerkungen und Bewertungen zutreffend sind: Der Ex-AG
> kann immer noch wegen Verleumdung und übler Nachrede klagen.

Verleumdung kann es eben schon mal nicht sein, wenn man die Wahrheit 
schildert.

von Jochen F. (jamesy)


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Klar - das weiß der Richter!

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Mark Brandis schrieb:
> Verleumdung kann es eben schon mal nicht sein, wenn man die Wahrheit
> schildert.

Doch, wenn der Verleumdete nachweisen kann, dass der Verleumder zum 
Zeitpunkt der Behauptung keine Kenntnis darüber gehabt haben kann, dass 
die Behauptung wahr ist.

Beispiel:

A hat eine Leiche im Keller, aber niemand weiß es. B ist sauer auf A und 
unterstellt A, eine Leiche im Keller zu haben, ohne dass es irgendwelche 
Indizien hierfür gibt. Die Polizei untersucht trotzdem den Fall, findet 
die Leiche. A wird wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt, B wegen 
unwahrer Tatsachenbehauptung.

So absurd dies auf den ersten Blick wirken, so wichtig ist dies unter 
rechtstaatlichen Gesichtspunkten.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Jens A: schrieb:
> Solange die Bewertung nur die eigene Meinung widerspiegelt, kann der
> ehemalige AG gar nichts machen.

Doch, es kann dadurch ggf. auch eine Veruntreuung von 
Betriebsgeheimnisses entstehen.

von ööö (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Doch, wenn der Verleumdete nachweisen kann, dass der Verleumder zum
> Zeitpunkt der Behauptung keine Kenntnis darüber gehabt haben kann, dass
> die Behauptung wahr ist.

In den meisten Fällen wird man ja nicht auf gut Glück etwas 
zusammenlügen, sondern tatsächlich die Wahrheit schildern.

Ich frage mich eher, wie die Rechtslage aussieht, wenn man
a) etwas Unscharfes behauptet - beispielsweise, den Vorgesetzten mangle 
es an Fachkompetenz oder der Chef habe einen respektlosen Umgang. Die 
Aussagen kann man ja weder beweisen noch widerlegen.
b) etwas behauptet, das unter eine gewisse Schweigepflicht fällt - 
beispielsweise, der Chef habe gar kein Diplom oder die Firma sei bei 
einem wichtigen Projekt gescheitert.

von Jochen F. (jamesy)


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Gehen wir das doch mal hypothetisch durch - was wird der Anwalt des AG 
und der (leidende) AG vorbringen:
- Schon als DER noch bei uns war, hat er sich Kunden gegenüber auch so 
geäßert und uns die Kunden vergrault
- Der AN hat bei uns im Team die Atmosphäre mit exakt denselben Aktionen 
wie jetzt vergiftet
- Klar, daß er nun nachtritt, er hat sich ja auch bei uns unkollegial 
und illoyal verhalten, war zu erwarten
- Die Arbeit DES AN ließ stark zu wünschen übrig, wir haben ihm alle 
erdenkliche Hilfe angeboten, aber der Sturkopf hat es alles ignoriert
- ......
Der Ex-MA muß hier schon sehr viele Interna ausbreiten, um all dies zu 
widerlegen - doch die darf er laut Vertrag eigentlich gar nicht privat 
besitzen.....
Die Vorteile in der Situation liegen beim Ex-AG. Der kann einen einfach 
so "abfertigen" und man ist dann noch der Querulant.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Wenn die mit Klage drohen, scheint die Beurteilung ja nicht ganz falsch 
zu sein. Warum sollten sie sonst klagen?

von Jochen F. (jamesy)


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Man möchte die negative PR mundtot machen?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ebend!

von Ländle (Gast)


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Wie schon weiter oben angesprochen, ist es ein finanzielles Problem. 
Selbst wenn alle Behauptungen nachweislich wahr sind, muß sich der AN 
der Klage des AG juristisch stellen und bleibt, selbst wenn er den 
Prozeß gewinnt, auf seinen nicht unerheblichen Anwaltskosten sitzen. 
Geht der AG dann in die nächste Instanz, geht dem AN die finanzielle 
Puste aus. Er ist dann nicht nur finanziell, sondern auch für den 
Arbeitsmarkt erledigt, denn die Namen werden öffentlich.

von Wurzelzwerg (Gast)


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Zum einen ist da der Streisand-Effekt (s. Wikipedia) und der 
öffentlichkeitswirksame Akt einer Anzeige - wenn der AG Anzeige 
erstattet und vor Gericht geht, bekommt das Ganze evtl. eine deutlich 
größere Resonanz als ein Eintrag in einem Forum. Das muss dem AG 
allerdings bewusst sein...

Die andere Sache ist die der Beweisführung: Der AG muss erst einmal 
nachweisen, dass das wirklich die Person xy war, die diesen Eintrag 
verfasst hat. Wenn man ganz konkret Namen und bestimmte Details nennt, 
die nur eine kleine Anzahl von Personen kennt, mag das möglich sein - 
aber das macht man ja auch nicht ;-) Eine AG-Bewertung hat ja den Zweck, 
ein allgemeines Bild des Arbeitsumfeldes zu erstellen und nicht Details 
auszuposaunen.

Klar, in einer kleinen Firma kann man sich vielleicht ausrechnen, wer 
das war, aber das reicht nicht für eine Klage. Und wenn man mitbekommt, 
dass der alte AG dann herumerzählt, der xy hat einen Beitrag da und da 
verfasst, und bei uns in der Firma hat er auch nur rumgestänkert etc., 
kann man seinerseits Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede 
erstatten - vielleicht hat ja ein frustrierter MA, der noch keinen neuen 
Job hat, diesen Beitrag verfasst? Woher will der AG definitiv wissen 
(und gerichtsfest beweisen), wer das war?

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Man sieht sich im Leben oft mehr als einmal. Gerade in der 
Elektrobranche hat es keinen Sinn verbrannte Erde zu hinterlassen. Außer 
man plant eine Kariere als Gärtner.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Naja. Soooo klein ist diese Branche nun auch wieder nicht. Und ja, 
manchmal wird man auch Gärtner und ist dann glücklicher.

Aber es stimmt, es bleibt ein nicht unerhebliches Risiko und man muß 
bereit sein dafür einzutreten. Wer das nicht kann, darf kuschen.

von Mike H. (-scotty-)


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>Warum sollten sie sonst klagen?

Weil der Arbeitgeber durch eine solche Behauptung einen Sachschaden
erleiden könnte und wenn er das beweisen kann wäre der Verursacher
Schadenersatzpflichtig. Und darauf kommt es an. Man kann also behaupten
was man will und das auch öffentlich, wenn der Betreffende dann 
allerdings wirtschaftliche Nachteile erfährt, z.B. das er deswegen 
keinen Auftrag oder Kredit erhält, dann tritt auch ein Schaden ein der 
juristisch vertreten werden kann. Kein Rechtsrat, versteht sich, klar?

Die Sorge um den eigenen Leumund im Geschäftsleben teile ich.
Das Arbeitszeugnis und der Lebenslauf ist da das verbindende Instrument.
Damit der gewöhnliche Mensch weiß, wer hier wirklich Macht hat.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Mike Hammer schrieb:
> Weil der Arbeitgeber durch eine solche Behauptung einen Sachschaden
> erleiden könnte

Hierbei handelt es sich gerade nicht um einen Sachschaden, sondern um 
einen Vermögensschaden.

Inhaltlich stimme ich den Anmerkungen aber durchaus zu.

von didadu (Gast)


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Man stelle sich auch mal vor, wie es einem gefallen würde, wenn die 
Arbeitgeber eine öffentliche Arbeitnehmerbewertung vornähmen, und welche 
Art der öffentlichen Arbeitnehmerbewertung einem selbst gefallen würde.

von Mike H. (-scotty-)


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Der Arbeitnehmer ist aber keine öffentliche Person sondern eine 
Privatperson.
Diese Seite haben auch Arbeitgeber. Es geht hier ja auch nur um die 
Arbeitgeberseite und wie die öffentlich sich verhalten. Übrigens ist
jeder Unternehmer eine öffentlich handelnde Person. Daher können
gemietete Geschäftsräume jederzeit fristgerecht(oder auch fristlos) 
gekündigt werden. Auch kann die Verwaltung Geschäftsräume ohne 
trifftigen Grund oder richterliche Erlaubnis die Geschäftsräume 
besichtigen.
Widerstand zwecklos. Bei einer Privatwohnung sieht das anders aus.

>Hierbei handelt es sich gerade nicht um einen Sachschaden, sondern um
>einen Vermögensschaden.

Stimmt natürlich, mein Fehler.

von Gästechen (Gast)


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didadu schrieb:
> Man stelle sich auch mal vor, wie es einem gefallen würde, wenn die
> Arbeitgeber eine öffentliche Arbeitnehmerbewertung vornähmen, und welche
> Art der öffentlichen Arbeitnehmerbewertung einem selbst gefallen würde.

Du wirfst aber zwei grundverschiedene Sachen durcheinander.
Das eine ist die Bewertung des Unternehmens, das andere die Bewertung 
der Person, die durchaus persönliche Sachen beinhalten könnte.
Deshalb ist es nicht das Gleche.

von Michael W. (mw2409)


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„Spielen mit Feuer“, das klingt irgendwie nach Angst. Wir wollen nicht 
ganzes Leben lang ein Sklave der Angst sein, oder?
Zuerst einmal ist man auf dieser Seite anonym: falls dort unangemessene 
Sachen gepostet werden, ist der Betreiber verpflichtet sie zu löschen.
Zu einer Bewertung gehört nun mal beides: Positives und Negatives.
Und eine Firma wird heute in der Öffentlichkeit nicht danach bewertet 
wie sie die Arbeitnehmer behandelt sondern wie viel Dividende sie an die 
Zocker abschüttet, wie viel Gewinn sie bringt usw. Der Ansatz dieser 
Seiten bringt frischen Wind in das wirtschaftliche Leben. Solange ein 
Arbeitnehmer keine Möglichkeit hat den Arbeitgeber zu bewerten und 
selbst separat durch Arbeitzeugnis bewertet wird, sind diese 
Bewertungsportals für Firmen angemessen.
Ich habe dort ebenfalls mehrere Bewertungen gepostet für meine ehemalige 
Arbeitgeber: es gibt dort Positives und Negatives zu lesen. Aber alles 
im angemessenen sachlichen Ton. Wo ist das Problem? Überlegt es euch wie 
viele Vorteile die Bewerber dadurch haben: sie können gleich nachlesen 
was in der Firma genau läuft, wie das Arbeitsklima und Ausstattung ist 
usw.

Manche werden vor Angst blind und erkennen die Vorteile nicht: gerade in 
den Zeiten wo prekäre Arbeitsverhältnisse als Super-Duper-Arbeitsplätze 
verkauft werden, ist die Bedeutung dieser Bewertungsportale enorm 
wichtig.

Also, bewerten, aber sachlich und fair. So haben auch andere was davon.

von Mike H. (-scotty-)


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>...sachlich und fair.
Selbst wenn, kann der Arbeitgeber juristisch dagegen vorgehen
wenn er der Ansicht ist, das die Aussagen für ihn zu nachteilig sind.
Da können die Aussagen noch so korrekt sein. Anstelle daraus zu lernen
und ihr Verhalten anzupassen wird lieber ein Konflikt angezettelt.
Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet wird aus dem Paulus meist
ein Saulus (AG) und das war schon immer so und wird sich auch nicht
so schnell ändern, auch nicht mit öffentlichen Bewertungen.

von Michael W. (mw2409)


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Mike Hammer schrieb:
> Selbst wenn, kann der Arbeitgeber juristisch dagegen vorgehen
> wenn er der Ansicht ist, das die Aussagen für ihn zu nachteilig sind.
> Da können die Aussagen noch so korrekt sein. Anstelle daraus zu lernen
> und ihr Verhalten anzupassen wird lieber ein Konflikt angezettelt.
> Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet wird aus dem Paulus meist
> ein Saulus (AG) und das war schon immer so und wird sich auch nicht
> so schnell ändern, auch nicht mit öffentlichen Bewertungen.

Aber wir alle wissen dass Nichtstun und Passivität definitiv nichts 
bringen geschweige von einer Verbesserung, oder? Schon das ist ein Grund 
genug für solche Portale. Mir persönlich ist aber ein Fall bekannt wo 
ein Arbeitgeber die Konsequenzen aus seiner schlechten Bewertung gezogen 
hat und das Arbeitsklima verbessert hat. Das eigentliche Problem war es 
dass seine Speichellecker ihm nie das Problem geschildert haben bzw. er 
wusste einfach nichts davon. Liegt ja auch auf der Hand, denn welcher 
Abteilungsleiter wird zugeben dass es in seiner Truppe mies läuft?
So haben viele Arbeitgeber die Möglichkeit ihre Firma aus der 
Perspektive der Arbeitnehmer zu sehen und wichtige Erkenntnisse zu 
gewinnen.
Ja, Paulus und Saulus, was auch immer. Es gab bis jetzt keine einzige 
Klage des Arbeitgebers gegen das besagte Bewertungsportal und solange 
noch Arbeitszeugnisse für Arbeitnehmer geschrieben werden ohne dass er 
darauf Einfluss nehmen kann, finde ich diese Portale gut und richtig.

Abgesehen davon, ihr schreibt anaudernd über wirschaftlichen Schaden, 
LOL, bei der Anzahl der billigen Sklaven wird ein Arbeitgeber immer 
jemanden finden der für ihn arbeiten wird. Was für ein großer Schaden...

von Mike H. (-scotty-)


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>...jemanden finden der für ihn arbeiten wird...

Das passt aber nicht zum allseits propagierten Fachkräftemangel.

von Eva Wolf (Gast)


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Mike Hammer schrieb:
>>...sachlich und fair.
> Selbst wenn, kann der Arbeitgeber juristisch dagegen vorgehen
> wenn er der Ansicht ist, das die Aussagen für ihn zu nachteilig sind.
> Da können die Aussagen noch so korrekt sein. Anstelle daraus zu lernen
> und ihr Verhalten anzupassen wird lieber ein Konflikt angezettelt.
> Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet wird aus dem Paulus meist
> ein Saulus (AG) und das war schon immer so und wird sich auch nicht
> so schnell ändern, auch nicht mit öffentlichen Bewertungen.
>

Also ich finde es unverschämt, was der ehemalige AG meines Komilitonen 
da erlaubt. Er wurde am Ende behandelt wie der letzte Dreck und nun soll 
er auch noch die Bewertung zurückziehen?  Und den wirtschaftlichen 
Schaden hat ja er, mit einem Zeugnis, das von Rechtschreib- und 
Grammatikfehlern wimmelt. Er hat sich nur nicht getraut, ein neues zu 
verlangen, weil er eingeschüchtert wurde. Den wirtschaftlichen Schaden 
hat ja nun erstmal er gehabt, weil er erst wieder Kraft und 
Selbstvertrauen schöpfen musste.

Wenn die Firma ein Problem hat, sich sauber und ordentlich von Personal 
zu trennen, dann muss sie sich ändern, anstatt erst eine 
Mobbingstrategie zu fahren. In der dortigen Firma glaubt man selbst, es 
sei dort alles so toll, die Stimmung sei so gut, dabei werden 
Mitarbeitergespräche dazu benutzt, um Gerüchte zu streuen, um Kollegen 
gegeneinander aufzuwiegeln. Konflikte unterhalb der Mitarbeiter, die es 
ja geben kann, werden nicht aufgeklärt, sondern ausgenutzt.

Die Firma ist klein, aber ich weiß, dass der Krankenstand dort sehr hoch 
ist und zwei Leute während der Arbeit in zusammengebrochen sind. Der 
eine war noch nicht einmal 30 Jahre alt. Einen anderen Kollegen wollte 
man in die Zeitarbeit drängen, nachdem die Probezeit, die schon mal 
verlängert wurde, ablief. Das muss man sich mal vorstellen: 12 oder 18 
Monate Probezeit.

von Jochen (Gast)


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Entgegen den ganzen juristischen Spitzfindigkeiten, die hier im Forum 
bisher von Nicht-Juristen ausgewalzt wurden:
Juristische Konsequenzen hat es überhaupt nicht: Strafrechtlich 
(Verleumdung, bzw. doch eher üble Nachrede) sowieso nicht. Selbst wenn 
eine wissentlich und absichtlich (das müsste nachgewiesen werden) eine 
falsche Behauptung verbreitet würde, hätte dies garantiert keine 
Konsequenzen. Auch zivilrechtlich wäre nichts zu machen, allenfalls 
gegen den Betreiber des Portals (vielleicht!), aber auch hier müsste ein 
Schaden NACHGEWIESEN und berechnet werden, eine Schätzung genügt hier 
nicht.

Aber: wenn es sich um einen kleinen mittelständischen Betrieb handelt, 
würde ich mir überlegen, ob der Schuss vielleicht nicht nach hinten 
losgeht. Das könnte zumindest sein, u.U. kennt man sich und kommuniziert 
(vielleicht nicht unbedingt auf Chefebene, aber zwischen Personalern).
Bei größeren Betrieben andererseits tust Du der Firma evtl. Unrecht, 
weil Betriebsklima, "Firmenkultur", usw. sich von Abteilung zu Abteilung 
grundlegend unterscheiden können. Hab ich selber schon erlebt.

Ich war selbst schon zweimal in der Versuchung, mir meinen Frust von der 
Seele zu schreiben und habs dann doch gelassen: Einmal, als Angestellter 
des Auftraggebers, hab ich mitansehen müssen, wie -mit dem Wissen aller- 
Aufträge an Personaldienstleister betrügerisch vergeben wurden: Der 
Inhaber der Personaldienstleistungsfirma war der Sohn eines Freundes des 
Abteilungsleiters, der die Kompetenz für die Auftragsvergabe hatte. War 
die Arbeit schon gemacht und die Leute, die tatsächlich Aufträge 
bearbeitet haben, eingekauft, wurde das reichlich vorhandene Restbudget 
an die ominöse Firma vergeben, die sich dann vom Arbeitsamt HartzIVler 
holte, deren Gehalt vom AA ein paar Monate bezahlt wurde und die für 
70Euronen/h(!) an meine Abteilung weiterverkauft wurden. Die Jungs, 
denen man ihren "Hintergrund" teilweise angesehen hat, haben dann den 
lieben langen Tag Zeitung gelesen. Wer glaubt, da würde sich jemand für 
interessieren, hat keine Ahnung.
Das andere Mal war es fast das gleiche, allerdings war ich beim 
Auftragnehmer angestellt. Unser Prokurist, ein Sunnyboy schlechthin, hat 
auf Betriebsfeiern damit geprahlt, dass das Geschäft der Firma auf 
nichts anderes beruhte als auf seinen Beziehungen zu den Entscheidern 
bei den Auftraggebern und dass man ja gemeinsam dies und das machte und 
überhaupt.
Übrigens: Auch bei der Konkurrenz wusste man das.

Gruß
Jochen

von Michael W. (mw2409)


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Mike Hammer schrieb:
> Das passt aber nicht zum allseits propagierten Fachkräftemangel.
Ist es noch nötig zu erwähnen dass es keinen Fachkräftemangel gibt?

von Franz (Gast)


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Jochen das bringt dir überhaupt Nichts außer noch mehr Frust, weil du 
erleben mußt, daß sich diese Methode niemals ändern wird.
Nennt man gemeinhin auch Vetternwirtschaft, und ist immer wieder 
verblüffend, daß damit doch irgendetwas Produktives erreicht wird.
Die Leute unter solchen Bedingungen sind entweder total unwissend, oder 
können einfach nichts daran ändern. Man muß das Spiel ebend mitmachen um 
daran seine Arbeitskraft bezahlt zu bekommen.
Solche Lichtgestalten gibt es zuhauf in allen Bereichen, nur wie soll 
man dagegen vorgehen, es wird niemand gezwungen da mit zu machen, oder 
sich einzubringen.
Es ist wieder nur daraus ersichtlich, daß um ein Geschäft zu machen oder 
sich die Taschen zu füllen, nicht so viel Können oder Wissen nötig ist.
Nur ebend etwas Vtamin B und das nötige Schmiergeld.

von Gastino G. (gastino)


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Mike Hammer schrieb:
> Selbst wenn, kann der Arbeitgeber juristisch dagegen vorgehen
> wenn er der Ansicht ist, das die Aussagen für ihn zu nachteilig sind.

Sehr unwahrscheinlich. Erstens müsste er den Urheber herausfinden, was 
bei sachlicher Formulierung und nach einer gewissen Zeit ohnehin nahezu 
unmöglich ist und zweitens wird ihm wohl jeder Rechtsanwalt aufgrund von 
Aussichtslosigkeit abraten. Mir ist auch kein derartiger Prozess 
bekannt.

Die Bewertung von Arbeitgebern wird leider noch viel zu selten 
angewandt. Natürlich sollte man weder Betriebsgeheimnisse noch 
Unwahrheiten verbreiten und Rückschlüsse auf den Bewerter sollten 
selbstverständlich auch nicht möglich sein.

von Ländle (Gast)


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Nicht alle handeln vernünftig. Siemens bildet hier eine negative 
Ausnahme. Kritik wird hier mit rechtlichen Mitteln verfolgt, selbst wenn 
der Verursacher nicht einwandfrei feststellbar ist. Für Siemens ist es 
schon eine Genugtuung, wenn für den Beschuldigten Kosten und unnütze 
Beschäftigung anfallen. Zur Zeit läuft auch ein Prozess gegen Siemens in 
Nürnberg wegen Mobbing und Bossing . Eine Mitarbeiterin war über lange 
Zeit nachweislich gemobbt worden, bis sie selbst ging. Im darauffolgenen 
Prozess treibt Siemens sein Bossing auch vor Gericht weiter und übt 
massiv psychischen Druck aus. Ein hervorragendes Beispiel und Vorbild im 
Umgang mit Mitarbeitern, aber ganz gedeckt durch die Firmenphilosophie 
bei Siemens.
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/mit-fuessen-getreten/

von Faktenschreiber (Gast)


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Ja , für einige ist nicht klar ,daß wir hier nicht in einer Demokratur 
leben.

Wenn ein AG nur dann dazulernt, wenn er von einem Berater entsprechend
"informiert" wird , ist es meines erachtens etwas spät und vorallem 
unnötig teuer.... Hinzu kommt , daß der Berater wg Kundenauftrag u.U. 
nur das formuliert ,was der AG hören will .

Einer Trendence habe ich mal auf den Kopf zugesagt, das sie nur
"Gefälligkeitsgutachten" schreibt .... das wurde nicht dementiert . 
Somit
ist klar, das darauf basierende Beliebtheiten eher irrelevant einstufbar 
sind

Oder nehmen wir mal die größte Suchmaschine - dort können sie zwar 
Werben, aber haben keine Ansprechpartner um  dort eher illegal 
operienende
Firmen auch nur Aufmerksam zu machen .....

Es existieren dort keine Ansprech Tel.Nr. eM Kontake etc pp....

Also alles reichlich obskur- wie auch der FKm hierzulande ;-)

Oder anders formuliert kann huete davon ausgegangen werden, daß 
"ökologisch
überkorrekte " HP darstellungen eher mißtrauisch machen sollten im Sinne
Bewerbung dort

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