PWM Verfahren patentiert?

Gast #1699106
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Hallo Leute,

mich hat ja ebn der Schlag getroffen und kurz danach kamen mir Zweifel 
am Verstand der Menschheit.

Stimmt es, dass Philips tatsächlich das Verfahren der 
Pulsweitenmodulation zur Dimmung von LEDs patentieren lassen hat??? Das 
wäre ja wirklich extrem, wenn jedes Gerät, dass LEDs per PWM dimmt 
Lizenzgebühren bezahlen müsste! :-O
#1699182
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Warum nicht? Heute kann man sich ja jeden Rotz patentieren lassen. Sehe 
auch von Zeit zu Zeit mal neue Patente. Ist echt Lachhaft. Wenn man was 
neues entwickelt muss man wohl erst mal ne Woche recherchieren ob man 
damit nicht doch irgendein Patent verlätzt. Ein Wunder, dass man Strom 
und Spannung noch einfach so messen darf.
Persönliche Seite #1699203
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> Autor: Benni Nori (benninori)
> Warum nicht? Heute kann man sich ja jeden Rotz patentieren lassen.

Nana, es gibt schon Hürden. Und wenn DU mal was erfunden hast und dein 
auskommen damit sichern willst, bist du vielleicht froh, dass du ein 
Patent erwerben kannst.

Ansonsten kann man auch in Depatisnet kostenfrei suchen z.B. nach:

[DE] VERFAHREN UND SCHALTUNG ZUR STEUERUNG DES STROMS VON LEUCHTDIODEN
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=DE602004013138T2

EDIT: Die LED Flashlight Diskussion hat mit PWM IMHO nix zu tun.
Persönliche Seite #1699378
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Ich sehe, was du meinst, aber es gibt paar Haken:

1/ Das Patent ist erteilt und die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Das 
Patent jetzt nichtig erklären zu lassen, ist extrem schwer bzw. kann 
extrem langwierig und teuer werden. Sobald der Angriff gestartet wird, 
kann der Patentanmelder die Verwertung stoppen und den 
Schadensersatzzähler starten. Scheitert der Angriff dann legt der 
Patentanmelder die Schadensersatzrechnung dem Angreifer vor...

2/ Man muss Patente sehr genau lesen, was dort patentiert ist.

Beim ersten Lesen meint man, dass alles patentiert ist, seit Adam zum 
ersten Mal seiner Eva mit der LED heimgeleuchtet hat. Das ist so, weil 
die Beschreibung nachvollziehbar machen muss, worum es überhaupt geht 
und wie die technische Lösung aussieht. NB: Deswegen sind Patente 
gelegentlich eine gute Lektüre, wenn man sich in ein Thema einarbeiten 
will.

Die Abgrenzung zum allgemeinen Stand der Technik, also zum bekannten und 
nicht in diesem Patent abgedeckten Teil, steckt in den Ansprüchen 
(Claims) und zwar meistens hinter der Patentjuristenzauberformel 
dadurch gekennzeichnet dass
Vor der Formel = bekannt, hinter der Formel = Patent.

Oft unterscheiden sich die Patentanmeldung und das Patent genau in 
diesem zweiten Teil. Der Anmelder musste seine 
Weltbeherrschungserfindung so weit einschränken, dass letztendlich die 
zusätzlichen Merkmale zwingend erforderlich sind.

Auch auf zusätzliche Literatur im Beschreibungstext sollte man achten, 
weil das Prüfsverfahren verlangt, dass vorheriger Stand der Technik dort 
gewürdigt wird. Bzw. all das hat der Prüfer bereits im Prüfungsprozess 
gesehen und trotzdem wurde das Patent erteilt. Mit diesen Argumenten 
braucht man also nicht mehr zu kommen.

3/ Die Prüfung ob eine Erfindung patentwürdig ist, ist sehr 
formalisiert. Klar sagt der Laie im Rückblick "Da wäre jeder (ich auch!) 
drauf gekommen!". Ist ja auch logisch, weil wie oben geschrieben, die 
Anmeldung "narrensicher" ausführlich erklärt, wo die Probleme lagen, was 
in der Technik bekannt war und wie der Erfinder das Problem genial löst. 
Der Prüfer ist im Idealfall natürlich so gut ausgebildet, dass er 
neutrale Maßstäbe anlegt.
#1699502
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Hallo Phil,

Color Kinetics, also nun Philips, hat tatsaechlich ein solches Patent. 
Und Zwar ist es die Farbmischung mittels RGB-LEDs, also 3 Emitter in 
einem LED-Gehaeuse, durch Pulsweitenmodulation. Diese Info habe ich im 
Zuge eines neuerlichen Beleuchtungsprojekts mit Sonderleuchte von der 
Entwiklungsabteilung eines anderen (grossen, deutschen, Elektronik-) 
Herstellers erhalten. (die Frage ob man nicht einfach eine Lizenz fuer 
dieses Projekt erwerben sollte ist dann aber aus verschiedenen Gruenden 
im Sande verlaufen)

Wenn man 3 LEDs nebeneinander setzt, dann greift das nicht. Wenn man den 
Strom regelt, dann auch nicht. Das mischen mit den mehr-chip-LEDs 
ansich, faellt auch nicht darunter.
Der 'andere' Hersteller hat fuer die 'kleinen LEDs in Leuchtleisten' ein 
eigenes verfahren (und nein, so genau haben die mir das leider nicht 
erklaert), das natuerlich auch geschuetzt ist...
Die >350mA Klasse wird einfach per Strom gesteuert.

<vermutung>
deswegen bauen viele Hersteller mehrere LEDs nebeneinander, oder bonden 
3 Emitter direkt auf die Platine. Ohne dieses Patent wuerde IMHO kaum 
einer mehr einzelne LEDs fuer jede Farbe einsetzen.
</vermutung>

bye uwe
Gast #1699622
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>Color Kinetics, also nun Philips, hat tatsaechlich ein solches Patent.
>Und Zwar ist es die Farbmischung mittels RGB-LEDs, also 3 Emitter in
>einem LED-Gehaeuse, durch Pulsweitenmodulation.

Das ist eindeutig ein Trivialpatent. Ich würde da einfach mal keine 
Rücksicht drauf nehmen. Dass man eine LED wie alle elektrischen 
Verbraucher per PWM steuern kann, ist eine triviale Erkenntnis. Dass man 
deshalb natürlich auch in RGB-Leds per PWM eine Lichtmischung 
durchführen kann, kostet einen Entwickler genau einen einzigen Gedanken. 
Wenn es wirklich nur darum geht, lässt sich das Patent mit Sicherheit 
schnell kippen.
#1700283
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Hier das (US) Patent für seitwärts schaukeln:

http://www.freepatentsonline.com/6368227.pdf

Service für Querleser (z.B. Stefan B. ;-):
Das Patent wurde im Jahr 2000 angemeldet, 2002 gewährt und 2003 auf 
Antrag des Einreichers wieder für nichtig erklärt.

Ein Generator ohne bewegte Teile, der ohne externe Energiequelle 
auskommt, richtig ausführlich beschrieben. Unheimlich inovativ, wie ich 
finde.
http://www.freepatentsonline.com/6362718.pdf
Kurzfassung: Man nehme eine Traffo und speise an einer Wickung Energie 
ein. An einer Zweiten Wickung greift man Energie ab. Irgendwann(?) kommt 
aus der zweiten Wicklung soviel Energie raus, dass ich damit die 
Eingespeiste Energiemenge überschreite, die anfängliche Energiequelle 
abschalten kann, und den Überschuss an eine Last weiterreichen kann.

Perpetuumobile werden vom Deutschen Patentamt übrigens wegen fehlender 
"gewerbliche Anwendbarkeit" abgelehnt. Eigentlich dumm, denn solche 
Patente stören niemanden und tragen trotzdem zur Finanzierung des 
Systems bei ;-)

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