Hallo Leute,
mich hat ja ebn der Schlag getroffen und kurz danach kamen mir Zweifel
am Verstand der Menschheit.
Stimmt es, dass Philips tatsächlich das Verfahren der
Pulsweitenmodulation zur Dimmung von LEDs patentieren lassen hat??? Das
wäre ja wirklich extrem, wenn jedes Gerät, dass LEDs per PWM dimmt
Lizenzgebühren bezahlen müsste! :-O
Ich musste in der Firma vor kurzem für ein Neuprodukt eine
Patentrecherche machen.
Man glaubt gar nicht was sich einige Firmen patentieren lassen und das
dann auch durchkommt.
Die Frage ist wahrscheinlich auch, warum Philips/NXP darüber ein Patent
hält.
Evtl. ist es ja auch ein Schutzpatent, damit kein Patenthai abkassieren
kann...
Solls ja auch nicht wenige geben. (Sowohl Schutzpatente als auch Haie)
Christian H. schrieb:> Wo steht das?
Ich habe es von einem Kollegen gehört, der in der Lichtbranche tätig
ist. Angeblich gibt es auch ein Patent auf die Farbmischung durch LEDs
mittels PWM...
Warum nicht? Heute kann man sich ja jeden Rotz patentieren lassen. Sehe
auch von Zeit zu Zeit mal neue Patente. Ist echt Lachhaft. Wenn man was
neues entwickelt muss man wohl erst mal ne Woche recherchieren ob man
damit nicht doch irgendein Patent verlätzt. Ein Wunder, dass man Strom
und Spannung noch einfach so messen darf.
Benni Nori schrieb:> Ein Wunder, dass man Strom> und Spannung noch einfach so messen darf.
Das darfst Du mit deinem Multimeter natürlich schon, aber wenn der
Hersteller des Multimeter vom Patentinhaber nicht die nötige Lizenz hat,
ist er dran ;-)
Ich denke, dass diese Patente nichtig sind. PWM zur Helligkeitsregelung
von LEDs gab es schließlich von Anfang an.
Auf die schnelle gefunden, Richtigkeit ungeprüft:
http://www.hdslights.com/Articles/PatentLEDFlashlight.pdf
Die Frage ist, ob eine kleine Firma ausreichend Druchhaltevermögen hat,
um Streitigkeiten durchzustehen.
> Autor: Benni Nori (benninori)> Warum nicht? Heute kann man sich ja jeden Rotz patentieren lassen.
Nana, es gibt schon Hürden. Und wenn DU mal was erfunden hast und dein
auskommen damit sichern willst, bist du vielleicht froh, dass du ein
Patent erwerben kannst.
Ansonsten kann man auch in Depatisnet kostenfrei suchen z.B. nach:
[DE] VERFAHREN UND SCHALTUNG ZUR STEUERUNG DES STROMS VON LEUCHTDIODEN
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=DE602004013138T2
EDIT: Die LED Flashlight Diskussion hat mit PWM IMHO nix zu tun.
Ich sehe, was du meinst, aber es gibt paar Haken:
1/ Das Patent ist erteilt und die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Das
Patent jetzt nichtig erklären zu lassen, ist extrem schwer bzw. kann
extrem langwierig und teuer werden. Sobald der Angriff gestartet wird,
kann der Patentanmelder die Verwertung stoppen und den
Schadensersatzzähler starten. Scheitert der Angriff dann legt der
Patentanmelder die Schadensersatzrechnung dem Angreifer vor...
2/ Man muss Patente sehr genau lesen, was dort patentiert ist.
Beim ersten Lesen meint man, dass alles patentiert ist, seit Adam zum
ersten Mal seiner Eva mit der LED heimgeleuchtet hat. Das ist so, weil
die Beschreibung nachvollziehbar machen muss, worum es überhaupt geht
und wie die technische Lösung aussieht. NB: Deswegen sind Patente
gelegentlich eine gute Lektüre, wenn man sich in ein Thema einarbeiten
will.
Die Abgrenzung zum allgemeinen Stand der Technik, also zum bekannten und
nicht in diesem Patent abgedeckten Teil, steckt in den Ansprüchen
(Claims) und zwar meistens hinter der Patentjuristenzauberformel
dadurch gekennzeichnet dass
Vor der Formel = bekannt, hinter der Formel = Patent.
Oft unterscheiden sich die Patentanmeldung und das Patent genau in
diesem zweiten Teil. Der Anmelder musste seine
Weltbeherrschungserfindung so weit einschränken, dass letztendlich die
zusätzlichen Merkmale zwingend erforderlich sind.
Auch auf zusätzliche Literatur im Beschreibungstext sollte man achten,
weil das Prüfsverfahren verlangt, dass vorheriger Stand der Technik dort
gewürdigt wird. Bzw. all das hat der Prüfer bereits im Prüfungsprozess
gesehen und trotzdem wurde das Patent erteilt. Mit diesen Argumenten
braucht man also nicht mehr zu kommen.
3/ Die Prüfung ob eine Erfindung patentwürdig ist, ist sehr
formalisiert. Klar sagt der Laie im Rückblick "Da wäre jeder (ich auch!)
drauf gekommen!". Ist ja auch logisch, weil wie oben geschrieben, die
Anmeldung "narrensicher" ausführlich erklärt, wo die Probleme lagen, was
in der Technik bekannt war und wie der Erfinder das Problem genial löst.
Der Prüfer ist im Idealfall natürlich so gut ausgebildet, dass er
neutrale Maßstäbe anlegt.
Das heutige Patentsystem halte ich für ausgesprochen kontraproduktiv und
sehe es eher als Relikt aus dem vorletztem Jahrhundert. Vermutlich sind
90% der erteilten Patente Trivialpatente oder Patente mit Prior Art.
Mein Standpunkt deckt sich ziemlich mit den Aussagen dazu aus den
d.s.e-FAQs.
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#L
Gruß, Iwan
Hallo Phil,
Color Kinetics, also nun Philips, hat tatsaechlich ein solches Patent.
Und Zwar ist es die Farbmischung mittels RGB-LEDs, also 3 Emitter in
einem LED-Gehaeuse, durch Pulsweitenmodulation. Diese Info habe ich im
Zuge eines neuerlichen Beleuchtungsprojekts mit Sonderleuchte von der
Entwiklungsabteilung eines anderen (grossen, deutschen, Elektronik-)
Herstellers erhalten. (die Frage ob man nicht einfach eine Lizenz fuer
dieses Projekt erwerben sollte ist dann aber aus verschiedenen Gruenden
im Sande verlaufen)
Wenn man 3 LEDs nebeneinander setzt, dann greift das nicht. Wenn man den
Strom regelt, dann auch nicht. Das mischen mit den mehr-chip-LEDs
ansich, faellt auch nicht darunter.
Der 'andere' Hersteller hat fuer die 'kleinen LEDs in Leuchtleisten' ein
eigenes verfahren (und nein, so genau haben die mir das leider nicht
erklaert), das natuerlich auch geschuetzt ist...
Die >350mA Klasse wird einfach per Strom gesteuert.
<vermutung>
deswegen bauen viele Hersteller mehrere LEDs nebeneinander, oder bonden
3 Emitter direkt auf die Platine. Ohne dieses Patent wuerde IMHO kaum
einer mehr einzelne LEDs fuer jede Farbe einsetzen.
</vermutung>
bye uwe
>Color Kinetics, also nun Philips, hat tatsaechlich ein solches Patent.>Und Zwar ist es die Farbmischung mittels RGB-LEDs, also 3 Emitter in>einem LED-Gehaeuse, durch Pulsweitenmodulation.
Das ist eindeutig ein Trivialpatent. Ich würde da einfach mal keine
Rücksicht drauf nehmen. Dass man eine LED wie alle elektrischen
Verbraucher per PWM steuern kann, ist eine triviale Erkenntnis. Dass man
deshalb natürlich auch in RGB-Leds per PWM eine Lichtmischung
durchführen kann, kostet einen Entwickler genau einen einzigen Gedanken.
Wenn es wirklich nur darum geht, lässt sich das Patent mit Sicherheit
schnell kippen.
Ich hab jetzt mal ein Patent für das Pinkeln im Stehen eingereicht.
Sowohl linkshändig als auch rechtshändig.
Bitte also demnächst Patentgebühren an mich abführen. Kontonummer gebe
ich noch durch.
Hier das (US) Patent für seitwärts schaukeln:
http://www.freepatentsonline.com/6368227.pdf
Service für Querleser (z.B. Stefan B. ;-):
Das Patent wurde im Jahr 2000 angemeldet, 2002 gewährt und 2003 auf
Antrag des Einreichers wieder für nichtig erklärt.
Ein Generator ohne bewegte Teile, der ohne externe Energiequelle
auskommt, richtig ausführlich beschrieben. Unheimlich inovativ, wie ich
finde.
http://www.freepatentsonline.com/6362718.pdf
Kurzfassung: Man nehme eine Traffo und speise an einer Wickung Energie
ein. An einer Zweiten Wickung greift man Energie ab. Irgendwann(?) kommt
aus der zweiten Wicklung soviel Energie raus, dass ich damit die
Eingespeiste Energiemenge überschreite, die anfängliche Energiequelle
abschalten kann, und den Überschuss an eine Last weiterreichen kann.
Perpetuumobile werden vom Deutschen Patentamt übrigens wegen fehlender
"gewerbliche Anwendbarkeit" abgelehnt. Eigentlich dumm, denn solche
Patente stören niemanden und tragen trotzdem zur Finanzierung des
Systems bei ;-)