Stromdiebstahl oder was ist das für ein Kabel?

Gast #1699996
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Hallo,
vor kurzem habe ich ein Haus gekauft.
Bei der Rennovierung ist mir aufgefallen, dass ein 3-adriges Kabel aus 
dem Hausübergabekasten (der mit den Panzersicherungen) kommt. Da der 
Kasten nicht verplombt ist habe ich nachgesehen: In dem Kasten ist noch 
eine zusätzliche kleine Schraubsicherung angebracht und darüber hängt 
einer der Leiter (Braun) auf einer Phase. Blau und Gelb/Grün hängen auf 
der Erdung.
Das Kabel verschwindet zusammen mit den regulären Kabeln in der 
Holzdecke (die ich ungern entfernen wollte).
Was könnte das sein? Hat sich da der Vorbesitzer etwas abgezweigt?
Andererseits sieht die zusätzliche Sicherung so aus, als ob sie dort 
hingehören würde.
Gast #1700034
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achso, aber vergessen zu erwähnen: vorsichtig arbeiten! kurzschlüsse vor 
den nh-sicherungen im haus sind sehr lustig, es gibt da geschichten von 
verdampften kombizangen, deren flüssiges metall sich dann auf dem 
gesicht des unvorsichtigen hantierers niedergeschlagen hat...
Gast #1700039
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Hi,

hast Du vielleicht eine Solaranlage auf dem Dach oder so? Es könnte sich 
dabei auch um eine Netzeinspeisung für eine Solaranlage handeln.

Gib mir dochmal Deine Stromzählernummer, dann kann ich das mal 
nachprüfen.
#1700042
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Am besten du laest einem Mitarbeiter des zustaendigen EVU zu dir raus 
kommen und zeigst ihm die ganze Sache. Wenn du das nicht tust wirst du 
nachher wegen Stromdiebstahls angezeigt. Jetzt kannst du noch sagen das 
du das Haus gerade gekauft hast nachher ist das Beweisen schwierig.

Koennte es eventuelle noch sein das die Strassenlaterne vor deinem Haus 
damit versorgt wird ?


Gruss Helmi
Gast #1700050
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Gibt (oder gab) es an dem Haus eine öffentliche Straßenbeleuchtung?
Die wurden auch gelegetlich angeschlossen, wo es passte.

Ich hatte das an meiner alten Garage, da gab es aber schon seit Jahren 
keine Straßenbeleuchtung mehr. Ein Nachbar hat dann eine Steckdose 
angeschlossen und das zum Rasenmähen benutzt.

/Jan.
Gast #1700080
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Straßenbeleuchtung gibt es, aber in "Mastausführung" 
(Hausanschlusskasten sitzt jedoch unter dem Dach). Falls dort früher 
etwas am Haus angebracht war wäre doch sicher beim Abbau zumindest der 
Sicherungseinsatz entfernt worden.
Solaranlage habe ich (leider) keine.
Ich werde wohl wirklich erst mal die Sicherung herausdrehen und dann mal 
jemanden von den Stadtwerken kommen lassen.
Gast #1700084
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Helmut Lenzen schrieb:
> jaspo schrieb:
>> Ein Nachbar hat dann eine Steckdose
>> angeschlossen und das zum Rasenmähen benutzt.
>
> Hat er dann auch einen Rasenmaeher mit Scheinwerfern ?

Muss man für Rasenmäher nicht Drehstrom haben?

Spass beiseite, ich würd' jemanden von den Stadtwerken (oder von wo auch 
immer dein Strom kommt) ran holen und denen das zeigen. Mir wäre das zu 
heiß.
Gast #1700094
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drehstrom? ich dachte benzin?!

...solltest du ein zangenmultimeter parat haben, kannst du ja mal 
unkompliziert schauen, ob da dauerhaft/nachts (laterne die einem 
heimleuchtet...) strom fließt.
Gast #1700099
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btw. damit einen offiziellen zu holen wäre ich vorsichtig - das weckt 
nur schlafende hunde und ehrlichkeit wird ohnehin nicht belohnt - 
vieleher könntest du sehr dumm dastehen: wenn sie einen sündenbock 
wollen der die nett geschätzte rechnung blecht, wirst das kein anderer 
als du sein!
also besser die drähte einfach abknipsen, sollte nach einigen wochen mit 
losgedrehter sicherung nichts aufgefallen sein.
#1700157
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wer von euch möchte das garantieren? ...wenn es schief geht die rechnung 
zahlen?

ich hätte auch gern eine welt in der die wahrheit ein wertvolles gut ist 
und sich ehrlichkeit und faires verhalten auszahlen, doch habe ich mir 
zu oft die finger verbrannt um diesen idealen naiv zu vertrauen.
#1700166
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Sascha W. schrieb:
> ich hätte auch gern eine welt in der die wahrheit ein wertvolles gut ist
> und sich ehrlichkeit und faires verhalten auszahlen, doch habe ich mir
> zu oft die finger verbrannt um diesen idealen naiv zu vertrauen.

Du bist ein paar mal auf die Nase gefallen, und schon hast du deine 
Ideale über Bord geschmissen. Du bist ein Weichei!
#1700168
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Umgekehrt gesehen: Wenn du es nicht meldest und die Modifikation nach 
Jahren zufällig auffliegt, dann stehen die Chancen recht gut, dass du 
zahlen darfst. Eine Aussage, du es beim Kauf entfernt aber dies nicht 
gemeldet ist dann nicht wirklich hilfreich - und wie wirkungsvoll du sie 
anlügen kannst, du hättest das nie gesehen musst du selber wissen. 
Wahrscheinlicher ist, dass es als Schutzbehauptung abgetan wird, und man 
von Stromklau durch dich ausgeht.
#1700263
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Da Dieter schrieb:
> Sascha W. schrieb:
>> ich hätte auch gern eine welt in der die wahrheit ein wertvolles gut ist
>> und sich ehrlichkeit und faires verhalten auszahlen, doch habe ich mir
>> zu oft die finger verbrannt um diesen idealen naiv zu vertrauen.
>
> Du bist ein paar mal auf die Nase gefallen, und schon hast du deine
> Ideale über Bord geschmissen. Du bist ein Weichei!

meine güte, was driftet denn hier mal nicht gleich in einen persönlichen 
disput ab?!
ideale haben ihren platz, die geschäftswelt ist es nicht, solange ein 
ohne moral agierendes gegenüber am längeren hebel sitzt. wie brecht so 
schön zum ausdruck brachte: 'ich habe kein rückgrat zum zerschlagen'.
#1700272
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>Ruf doch einfach mal die Person an von der Du das Haus gekauft hast.
>Evtl. gibt es ja eine Erklärung.
Wenn der man noch lebt. Im Sarg wird der Telefonisch kaum erreichbar
sein, es sei denn jemand hat dahin illegal eine Telefonleitung gelegt.
Theoretisch ist alles möglich.
Gast #1700366
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Mike Hammer schrieb:
> Wenn der man noch lebt. Im Sarg wird der Telefonisch kaum erreichbar
> sein, es sei denn jemand hat dahin illegal eine Telefonleitung gelegt.
> Theoretisch ist alles möglich.
Vielleicht war ER es ja, der sich diese Leitung gezogen hat... in sein 
Grab! Und da liegt er jetzt und liest fröhlich alle Bücher, zu denen er 
zu Lebzeiten nie gekommen ist.
Überführt! ^^
#1700401
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Alexis Sch. schrieb:
> Niemand kann dich fuer so ne Verkabelung verantwortlich machen wenn du
> das von selbst meldest.

Na ja, wenn du eine Leiche findest, bei der der Verdacht besteht, daß 
der Betreffende eines unnatürlichen Todes gestorben ist, stehst du für 
die Ermittler der Polizei sofort und routinemäßig auf der Liste der 
Verdächtigen.

Wenn ich mich an so einige Frechheiten und Zumutungen erinnere, die ich 
von Mitarbeitern der Stadtwerke erlebt habe, dann sind die zumindest 
nicht grundsätzlich anders eingestellt.
Persönliche Seite #1700409
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Uhu Uhuhu schrieb:
> Na ja, wenn du eine Leiche findest, bei der der Verdacht besteht, daß
> der Betreffende eines unnatürlichen Todes gestorben ist, stehst du für
> die Ermittler der Polizei sofort und routinemäßig auf der Liste der
> Verdächtigen.
Und wenn nach 2 Jahren diese gefunden wird und du sagst: Ach die lag 
aber schon bei meinem Hauskauf dort ich war das nicht, was meinst was 
die Polizei dann wohl erst denken wird?
#1700421
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A. K. schrieb:
> @Uhu: Kleiner Unterschied: Wenn du frisch ins Haus eingezogen bist und
> eben dann die Sache meldest, dann ist ein solcher Verdacht einigermassen
> absurd.

Sehe ich auch so. Nur bin ich leider von den hiesigen Stadtwerken schon 
so langsam gewöhnt, daß die vor nichts zurückschrecken.

Einem Bekannten ging es einmal so: er fuhr mit dem Fahrrad zur Arbeit, 
kam wie immer an einer Hütte am Waldrand vorbei. Nur diesmal hatte sich 
an deren Dach sich einer erhängt. Er verständigte die Polizei und wurde 
bis zum gerichtsmedizinischen Nachweis, daß es sich um einen Suizid 
handelte, als Verdächtiger geführt. Von einem ihm bekannten Polizisten 
wurde ihm gesagt, das sei die übliche Vorgehensweise.
#1700443
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Uhu Uhuhu schrieb:
> Er verständigte die Polizei und wurde
> bis zum gerichtsmedizinischen Nachweis, daß es sich um einen Suizid
> handelte, als Verdächtiger geführt. Von einem ihm bekannten Polizisten
> wurde ihm gesagt, das sei die übliche Vorgehensweise.

Das ist ja auch ein bisschen was anderes. Klar müssen die erstmal jeder 
Spur nachgehen.
#1700457
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Uhu Uhuhu schrieb:

> So denken einige hiesige Stadtwerker auch :-)

Und wo ist das Problem im hiesigen Fall? Da man den Stadtwerkern 
problemlos und rechtlich ziemlich wasserdicht klar machen kann, dass man 
grad erst eingezogen ist, kann hier wenig anbrennen. Da ist für die auch 
bei bösestem Willen nichts zu holen.

Ein paar Jahre später sieht das anders aus. Einfach ignorieren ist hier 
also die falsche Strategie.
#1700527
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A. K. schrieb:
> Ein paar Jahre später sieht das anders aus. Einfach ignorieren ist hier
> also die falsche Strategie.

Da hast du recht.

Was ich gesagt haben wollte ist, daß man auch bei sofortiger Meldung 
durchaus Streß bekommen kann.

Was ich hier in einem entfernt ähnlichem Fall erlebt hatte war, das die 
Kerle behaupteten ich müßte ausstehendes Geld incl. Inkassospesen an 
sie zahlen - weil die angeblich keine Rechnungen in die Vergangenheit 
ausstellen könnten - und es dann beim eigentlichen Schuldner eintreiben.

Anschließend wurde ich mit Mahnungen bombardiert.
#1700710
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Nabend,

zum Verkauf einer Immobilie gehören immer 3. Verkäufer, Notar und 
Käufer. Der Notar sollte den Käufer darüber aufgeklärt haben dass er das 
ganze  übernimmt wie gesehen, nachträgliche Ansprüche gegenüber dem 
Vorbesitzer sind nur möglich wenn dieser Mängel absichtlich verschwiegen 
hat. Rechtlich haftet der aktuelle Eigentümer.

MfG
#1700729
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Leo,
der Hausanschluss bis zum Zähler geht dich überhaupt nichts an! Und zwar 
weder beim Zufügen von Gerätschaften, noch beim Abmontieren derselben!!
Das ist einzig und alleine Sache des EVU.
Auch wenn Du das jetzt gut meinst und die Leitung entfernst könnte durch 
irgendeinen blöden Zufall rauskommen, dass der Vorbesitzer Schmu 
getrieben hat (vielleicht wird der wegen eines anderen Hauses angezeigt, 
kommt vor Gericht, gibt zu das schon mal in einer anderen Wohnung 
gemacht zu haben, das EVU kontrolliert beim neunen Besitzer - also bei 
Dir, und schon bist Du mit im Boot).
Melde das auf jeden Fall dem zuständigen Versorger.

Jürgen
#1700793
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Joachim Rath schrieb:

> zum Verkauf einer Immobilie gehören immer 3. Verkäufer, Notar und
> Käufer. Der Notar sollte den Käufer darüber aufgeklärt haben dass er das
> ganze  übernimmt wie gesehen, nachträgliche Ansprüche gegenüber dem
> Vorbesitzer sind nur möglich wenn dieser Mängel absichtlich verschwiegen
> hat. Rechtlich haftet der aktuelle Eigentümer.

Wenn du die Leiche deiner Frau im Keller einbetonierst, wer sitzt dann 
ein, wenn du das Haus danach verkaufst und es erst bei einer späteren 
Renovierung zum Himmel stinkt?
#1700881
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>Einem Bekannten ging es einmal so: er fuhr mit dem Fahrrad zur Arbeit,
>kam wie immer an einer Hütte am Waldrand vorbei. Nur diesmal hatte sich
>an deren Dach sich einer erhängt. Er verständigte die Polizei und wurde
>bis zum gerichtsmedizinischen Nachweis, daß es sich um einen Suizid
>handelte, als Verdächtiger geführt. Von einem ihm bekannten Polizisten
>wurde ihm gesagt, das sei die übliche Vorgehensweise.

Und wo ist das Problem? Er hat ihn doch nicht umgebracht. Die 
Staatsanwaltschaft muss ihm erstmal die Tat nachweisen. Und das ist in 
diesem Fall doch recht schwierig. Also: keine Panik, Polizei trotzdem 
rufen.

Im vorliegenden Fall würde ich den EV anrufen und die kommen lassen. 
Tust Du es nicht, kannst Du Dich nachher nicht mehr schützen, wenn die 
dann Geld wollen. Die Situtation ist natürlich Scheiße. Auch melden kann 
schiefgehen, aber die Folgen und deren Wahrscheinlichkeit sind deutlich 
besser! Man kann doch nur 2 Wege gehen:

-Nix sagen. Kommt raus. Arschkarte. Anzeige, Strafbefehl/ Prozess, 
pauschale Nachforderungen, teures Beheben des Problems.

-Sagen. Rechnung unwahrscheinlich, wenn doch, immer noch die billigste 
Methode, weil man Dir zumindest strafrechtlich nix kann!
#1700940
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Rufus t. Firefly schrieb:

> In diesem Falle ist von absichtlichem Verschweigen auszugehen.

Also gut, drehen wir das Beispiel eine Runde weiter. Du hast zwar deine 
Frau eingemauert, bist aber danach gestorben.  Deine Tochter braucht 
Geld und verkauft das Gemäuer. Von arglistigem Verschweigen kann da wohl 
kaum die Rede sein, denn sie hatte ja keine Ahnung. Sitzt der Käufer 
jetzt doch lebenslänglich?

Nein, man muss zwischen dem Zustand einer Sache und individuellen 
Handlungen unterscheiden. Mit dem Kauf übernimmt man die Sache in ihrem 
gesehenen Zustand (wobei die Suppe wohl auch hier nicht so heiss 
gegessen wie gekocht wird - nicht jeder Mangel ist offen erkennbar und 
auch hier lässt sich der obige Zwischenschritt konstruieren).

Im hier betrachteten Fall geht es aber nicht primär um den Zustand des 
Hauses, sondern um Handlungen des Vorbesitzers oder dessen Vorgängers, 
nämlich um die Manipulation am Anschluss und um möglichen Stromklau vor 
dem Kauf. Allenfalls ie Kosten für die Wiederherstellung und Verplombung 
bleiben beim Käufer hängen.
Gast #1700958
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Das ist doch eine Diskussion um Kaisers Bart!
Schau' doch einfach nach, ob ein Rundsteuergerät installiert ist/war. 
Dann ist die Leitung zwar nicht korrekt montiert, hat aber ihre legale 
Funktion.

Im Übrigen macht das meist ein vom EVU zugelassener Elektriker. Auf dem 
Land z.B. sieht man solche Installationen etwas lockerer (man kennt 
sich). ;-)
#1701290
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Sachverhalt hin oder her. In dem Fall würde ich mir einen oder mehrere
Zeugen meines Vertrauens hinzuziehen und das verdächtige Objekt
beseitigen und sollte ein Stromkreis dann nicht mehr funktionieren
einfach von einem Elektriker eine ordnungsgemäße Installation machen
lassen ohne nähere Angaben warum und wieso. Fall erledigt. Die Justiz
oder die EVU würde ich ganz schnell von der Liste streichen weil die
nicht vertrauenswürdig sind. Recht haben und Recht bekommen sind immer
noch zwei verschiedene Schuhe in diesem Land. Am besten jede Gelegenheit
in die Mühlen der Justiz zu geraten, vermeiden. Das ist ein gut
gemeinter Rat, und erfahrungsgemäß auch kein schlechter.
#1701451
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Moin,

A. K. schrieb:
> Im hier betrachteten Fall geht es aber nicht primär um den Zustand des
> Hauses, sondern um Handlungen des Vorbesitzers oder dessen Vorgängers,
> nämlich um die Manipulation am Anschluss...

... doch, es geht um den Zustand. Eine mögliche Manipulation hast Du mit 
eingekauft. Eine Immobilie wird immer als ganzes (mit allen Rechten und 
Pflichten) verhökert.

A. K. schrieb:
> Wenn du die Leiche deiner Frau im Keller einbetonierst,

Wer macht denn sowas? Wenn schon, dann ab in den nächsten Brückenpfeiler 
:-)


MfG
Moderator Persönliche Seite #1701482
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A. K. schrieb:
> ... Handlungen des Vorbesitzers oder dessen Vorgängers,
> nämlich um die Manipulation am Anschluss und um möglichen Stromklau vor
> dem Kauf.

Wobei man als Hausverkäufer schon reichlich bescheuert sein müsste,
wenn man nach jahrelangem Stromklau ein Haus in so einem Zustand
verkaufen würde, dass ihm das nach dem Verkauf noch jemand nachweisen
kann.  Dann könnte man sich ja auch gleich selbst beim EVU anzeigen...
#1701488
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Jörg Wunsch schrieb:

> Wobei man als Hausverkäufer schon reichlich bescheuert sein müsste,
> wenn man nach jahrelangem Stromklau ein Haus in so einem Zustand
> verkaufen würde, dass ihm das nach dem Verkauf noch jemand nachweisen
> kann.  Dann könnte man sich ja auch gleich selbst beim EVU anzeigen...

Aber nicht doch - wie hier soeben dargelegt wurde ist das der einfachste 
Weg sich reinzuwaschen und alle Ansprüche an den Käufer abzutreten. ;-)
#1703167
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Noch was zu der ursprünglichen Fragestellung...
Hab vor kurzem auch ein Haus gekauft, mein Vorbesitzer hat( Wie er es 
nannte) einen Verkabelungsfehler gemacht. Damit lief der Stromzähler 
wenn man einem Schalter nebem dem Sicherungskasten einschaltet immer auf 
dem Niedrigtarif. Weil ich mir keinen Ärger einhandeln wollte hab ich 
das ganz dem Energieversorger gemeldet. Die sind gekommen, haben das 
Zeug abgehängt und gut war. Keine Rechnung für die Arbeit nichts.

Also der Energieversorger ist mit Sicherheit der Richtig Ansprechpartner 
für Deinen Fall.

Was hat sich eigentlich verändert als Du die Sicherung raus gedreht 
hast?
liegt die Strasse vor Deinem Haus nun im dunkeln???

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