Da Skype propertiär ist und Daten verschlüsselt, dürfte das ziemlich
schwierig werden. Direkte freie Alternativen gibt es meines Wissens
nicht, die Anbindung an z.B. Miranda & co. geschieht über eine API.
Dafür muß Skype installiert sein und wird über diese API auch zum
Datenaustausch benutzt, was aus Admin-Sicht gleichbedeutend mit Nutzung
von Skype selbst sein dürfte.
Vielleicht wäre es möglich, einen Skype-Proxy auf einem Asterisk-Server
einzurichten, den man dann über SIP kontaktieren könne. Aber erstens
stellt sich die Frage, wie Dein Arbeitgeber zu VoIP allgemein steht, und
zweitens sind auch die Skype-Plugins für Asterisk nicht kostenlos
(vielleicht ist das heute aber anders).
Aus Sicht des Arbeitgebers kann ich jedoch voll und ganz verstehen,
warum man Skype skeptisch gegenübersteht. Unter der Haube zeigt das Ding
ein P2P-Verhalten, produziert dadurch munter Transit-Traffic, hebelt
elegant die Firewall aus, und keiner weiß wirklich, was außer Messaging
und Telefonie sonst noch drin steckt. Es ist ein offenes Geheimnis, daß
sich z.B. die Polizei in bestimmten Ländern ins Skype-Netz zwecks
Abhörmaßnahmen einklinken kann. Wirtschaftsspionage dürfte auch ein
delikates Thema sein...
Sollte Skype für die Erfüllung Deiner Arbeit unbedingt notwendig sein,
dann sollte Dein Vorgesetzter in der Lage sein, eine Ausnahmegenehmigung
für Dich zu besorgen.
Unabhängig von dem Sinn und Unsinn solcher Vorschriften finde ich, daß
Du Dich ansonsten womöglich auf dünnes Eis begibst. Je nachdem, was Du
im Kleingedruckten Deines Arbeitsvertrags oder einer zusätzlichen
EDV-Klausel stehen hast, kann das bewußte Umgehen von
DV-Sicherheits-/Schutzmechanismen einen groben Verstoß gegen Deine von
Dir unterschriebenen und zur Kenntnis genommenen Arbeitnehmerpflichten
darstellen. In Zeiten, wo Menschen schon für eine gegessene statt in den
Müll geworfene Frikadelle fristlos gekündigt werden, dürfte Dein
Verhalten ein gefundenes Fressen für einen Personaler darstellen.
Und wenn die Datenschutzrichtlinien bedenklich sind, sollte das (je nach
Unternehmensgröße) mit dem Datenschutzbeauftragten und/oder ggf. mit dem
Betriebsrat besprochen werden.