Forum: Offtopic Wann ist ein Bausatz ein Bausatz.


von Meier H. (berks)


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Hi,

ich habe eine kleine Schaltung ( kleine geätzte Platine, 1 IC,  1 Relai, 
6 SMD Widerstände, 4 Kabel für Ein-Ausgang, Spannung 12V, Strom ca 
200mA) entwickelt.

Diese möchte ich nun gerne verkaufen/anbieten.

Ich hab jetzt schon einige Stunden hier verbracht und bin zu dem 
Entschluss gekommen es als universalen Bausatz dann anzubieten.

Tja nur möchte ich gerne den Käufern etwas Arbeit ersparen und schon IC 
und Relaisockel und 6 SMD Widerstände auflöten.


Der Käufer muss dann noch den IC, Relai, und die Kabel 
anschließen/einsetzten.

Kann man dann von einem Bausatz sprechen ?


Als Defintion für Bausatz ist ja irgendwie nur das vom ElektroG 
auffindbar:
"
Bei einem Bausatz reicht es nicht aus, lediglich
einen Draht irgendwo anzuschrauben. Es muss schon eine "gute Portion
Fachwissen" dazugehören, um einen Bausatz fertigzustellen. Was das
genau bedeutet, ist schwer zu definieren. Wenn aber eine Platine
bestückt und gelötet werden muss, ist das ganz klar ein Bausatz. Soll
hingegen nur ein Bauteil nachträglich eingelötet werden, ist das schon
wieder fraglich und muss ggf. gerichtlich erstritten werden."


Für mich ist da ganz klar Fachwissen von Nöten.
Man muss IC und Relai richtig einsetzten und die Kabel an der richtigen 
Stelle anlöten. Dazu muss man die Bauanleitung ja irgendwie verstehn.


Mir is klar hier keine rechtliche  100% Anwort zu bekommen, jedoch wäre 
ich um paar Meinungen oder Erfahrungen froh.

Grüße

: Verschoben durch User
von Andreas M. (elektronenbremser)


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Mal einfach so spekuliert. Wenn mehr als 50 % des Kompletten Gerätes 
selbst zusammengebaut werden muss. Stellt sich die Frage ob nach Gewicht 
oder Arbeitszeit oder Bauteilpreis gerechnet wird. :-)

von Martin G. (zombo)


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Moinsen.

wenn du ein teil weg lassen würdest bzw es seperat erhältlich ist dann 
handelt es sich ja auch nicht um ein fertiggerät sondern um einen 
bausatz!
zb der ic könnte seperat erhältlich sein.
lg

von Kluchscheißernder N. (kluchscheisser)


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> Für mich ist da ganz klar Fachwissen von Nöten.

Das wirst Du nicht bekommen. Man lässt ganz bewusst Hintertüren offen, 
um später, wenn man sieht, wohin die Entwicklung geht, mit Kanonen auf 
Spatzen schießen zu können. Wir haben schließlich einen Rechtsstaat. Da 
ist nicht vorgesehen, dass der kleine Entwickler ein kleines Geschäft am 
EAR-Gesetz und an den Konzernen vorbei macht.

von Tom (Gast)


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Schreib hundert mal: Relais
Schreib hundert mal: separat

von Karl H. (kbuchegg)


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Meier Hans schrieb:

> Für mich ist da ganz klar Fachwissen von Nöten.

Ach ja?

> Man muss IC und Relai richtig einsetzten und die Kabel an der richtigen
> Stelle anlöten. Dazu muss man die Bauanleitung ja irgendwie verstehn.

Du meinst: Man muss die Realität mit Bildchen im Beipackzettel in 
Übereinstimmung bringen und den IC anhand der Kerbe richtig rum in den 
Sockel drücken.
Und das ist für dich schon Fachwissen?

Ich fürchte, damit wirst du nicht durchkommen, wenn die ElektroG schon 
das Einlöten eines IC nicht mehr als Bausatz gelten lässt. Und dazu 
benötigt man immerhin spezielles, nicht haushaltsübliches Werkzeug und 
eine gewisse Praxis im Löten.

von Meier H. (berks)


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Recht viel andere Teile hat der "Bausatz" ja nicht...

Diese ganzen einfachen Conradbausätze muss man ja im Grunde auch nur 
Bild für Bild zamstecken ohne irgend ne Ahnung zu haben was da passiert.

Wie ist die Idee mit IC separat verkaufen ?

Kann ich mit dem Kleingewerbe das dann machen. Hört sich irgendwie zu 
einfach an ^^

Große Firmenanwälte werd ich mit den ca 30 verkauften Sätzen einmalig 
hoffentlich nicht aufn Plan rufen.

von naja (Gast)


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Lass die 6 Widerstände die Kunden selber einlöten.

von David M. (md2k7)


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Meier Hans schrieb:
> Große Firmenanwälte werd ich mit den ca 30 verkauften Sätzen einmalig
> hoffentlich nicht aufn Plan rufen.

Da stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt noch in den Rahmen der 
"Gewerbsmäßigkeit" fällt... Sonst könnte man die Sätze ja als Privatmann 
bei eb*y verscherbeln.

von Ohh man... (Gast)


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Alter, was gehen mir dieser "Wann ist ein Bausatz ein Bausatz"-Fragen 
auf den Sack. Dieses Thema wird hier in Wochenabständen behandelt, dazu 
gibt es doch wohl nichts mehr zu sagen, oder?

von Meier H. (berks)


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Brauchst ja nicht lesen...
Außerdem hat da wohl jeder ein etwas anderes Problem bzw Produkt.


Kannst aber gerne die Fragen beantworten oder verlinken wo die genaue 
Antwort wenn ja alles schon so oft behandelt wurde wie du sagst.

von The_Ride (Gast)


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HI!

Die Frage ist ja auch, darfst du die Sachen auch verkaufen ???
Hast du ne Ausbildung um so etwas herzustellen ect.ect.ect.

Ich habe das alles schon hinter mir zwar nicht mit Bausätzen
aber mit reperatur arbeiten die ich anbieten wollte...

cya The_Ride

von Phil P. (philli)


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ich hatte vor kurzem per email beim EAR gefragt zum Thema Platinen und 
Bausätze und folgendes Antwort erhalten:

....vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die stiftung ear generell auf 
pauschale Anfragen keine verbindliche Einschätzung geben kann. Eine 
Einschätzung über die Eröffnung des Anwendungsbereich des ElektroG und 
damit auch verbunden die Zuordnung von Produkten (Geräten) ist immer 
eine Einzelfallentscheidung und nur im Rahmen eines 
Verwaltungsverfahrens, eingeleitet durch die Antragstellung des 
Herstellers oder seines Bevollmächtigten bei der stiftung ear möglich.

Die verbindliche Entscheidung darüber, welche Registrierung Sie 
benötigen, erfolgt in der Regel im Rahmen eines 
Registrierungsverfahrens. Die Einordnung eines Gerätes in eine Geräteart 
ist durch den Antragssteller zunächst eigenverantwortlich vorzunehmen 
und im Registrierungsantrag zu hinterlegen. Die stiftung ear wird dann 
mit eingeleitetem Verwaltungsverfahren (gebührenpflichtig) tätig werden 
und ggfs. die Geräteart anpassen. Sollten die rechtlichen 
Voraussetzungen für eine Registrierung nicht vorliegen wird das dem 
Antragsteller mitgeteilt. Entweder kann dann der Registrierungsantrag 
vom Antragsteller zurückgenommen werden oder der Antrag wird (mit einer 
entsprechenden Begründung) abgelehnt.

 Allgemeine Hinweise:

Die stiftung ear sieht Bausätze im Anwendungsbereich des ElektroG, wenn 
sie für den Erwerb durch Endnutzer in Verkehr gebracht werden, die 
daraus ein Gerät zusammensetzen, das seinerseits in den 
Anwendungsbereich des ElektroG fällt. Solche Bausätze sind grundsätzlich 
hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu behandeln wie 
fertig montierte Geräte. Die Fachkenntnisse, welche ein Endnutzer dazu 
benötigt, einen Bausatz zu einem eigenständigen Elektro- und 
Elektronikgerät zusammenzubauen, spielen jedenfalls keine Rolle für die 
Beurteilung der Frage, ob die Geräte in den Anwendungsbereich des 
ElektroG fallen. Auszugehen ist hier immer von der in § 3 Nr. 1 ElektroG 
(http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html) getroffenen 
Definition des Elektro- und Elektronikgerätes.

 Zu allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem ElektroG können Sie gerne 
auch vorab unsere Homepage unter 
https://www.stiftung-ear.de/service/fragen-und-antworten/ besuchen. Hier 
finden Sie zu vielen Themen weitgehend Antworten, Hinweise und 
Informationen u. a. zur Registrierung selbst, wer ist 
registrierungspflichtig, was ist ein E+E Gerät oder wer ist Hersteller 
nach dem ElektroG usw.

 Die Antragstellung auf Registrierung erfolgt online über das ear-Portal 
unter https://www.ear-system.de/ear-portal/, zugänglich auf der Homepage 
der stiftung ear. Bei eventuellen Unstimmigkeiten im Antragsverfahren 
werden wir gerne auf den Antragsteller zukommen.

 Die stiftung ear erhebt für Registrierungsanträge und 
Feststellungsanträge Gebühren im Rahmen der Gebührenverordnung zum 
ElektroG, zu entnehmen Anlage 1 (zu § 1), Nr. 1 bzw. 3, ElektroGGebV: 
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/elektroggebv/gesamt.pdf.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.....

Zitat ende.

von Sebastian E. (der_andere_sebastian)


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Bei allem Respekt für den Aufwand, diese Anfrage zu machen und die 
Antwort zu veröffentlichen, ich halte die Aussage der Stiftung EAR zu 
dieser Frage für wenig vertrausenwürdig.
Diese Stiftung ist eine kommerzielle Organisation mit wirtschaftlichen 
Interessen, keine öffentliche Einrichtung. Diese legt die Gesetze 
natürlich erst einmal zu ihrem eigenen Vorteil aus, da man hier den Bock 
zum Gärtner gemacht hat.
Glücklicherweise haben andere Leute über dieses Thema zu entscheiden, 
falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzug kommen sollte. Ich 
denke, daß besagte Stiftung mit ihrer Rechtsauffassung gerade in dieser 
Frage recht isoliert dasteht.

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