Hi, ich habe eine kleine Schaltung ( kleine geätzte Platine, 1 IC, 1 Relai, 6 SMD Widerstände, 4 Kabel für Ein-Ausgang, Spannung 12V, Strom ca 200mA) entwickelt. Diese möchte ich nun gerne verkaufen/anbieten. Ich hab jetzt schon einige Stunden hier verbracht und bin zu dem Entschluss gekommen es als universalen Bausatz dann anzubieten. Tja nur möchte ich gerne den Käufern etwas Arbeit ersparen und schon IC und Relaisockel und 6 SMD Widerstände auflöten. Der Käufer muss dann noch den IC, Relai, und die Kabel anschließen/einsetzten. Kann man dann von einem Bausatz sprechen ? Als Defintion für Bausatz ist ja irgendwie nur das vom ElektroG auffindbar: " Bei einem Bausatz reicht es nicht aus, lediglich einen Draht irgendwo anzuschrauben. Es muss schon eine "gute Portion Fachwissen" dazugehören, um einen Bausatz fertigzustellen. Was das genau bedeutet, ist schwer zu definieren. Wenn aber eine Platine bestückt und gelötet werden muss, ist das ganz klar ein Bausatz. Soll hingegen nur ein Bauteil nachträglich eingelötet werden, ist das schon wieder fraglich und muss ggf. gerichtlich erstritten werden." Für mich ist da ganz klar Fachwissen von Nöten. Man muss IC und Relai richtig einsetzten und die Kabel an der richtigen Stelle anlöten. Dazu muss man die Bauanleitung ja irgendwie verstehn. Mir is klar hier keine rechtliche 100% Anwort zu bekommen, jedoch wäre ich um paar Meinungen oder Erfahrungen froh. Grüße
:
Verschoben durch User
Mal einfach so spekuliert. Wenn mehr als 50 % des Kompletten Gerätes selbst zusammengebaut werden muss. Stellt sich die Frage ob nach Gewicht oder Arbeitszeit oder Bauteilpreis gerechnet wird. :-)
Moinsen. wenn du ein teil weg lassen würdest bzw es seperat erhältlich ist dann handelt es sich ja auch nicht um ein fertiggerät sondern um einen bausatz! zb der ic könnte seperat erhältlich sein. lg
> Für mich ist da ganz klar Fachwissen von Nöten.
Das wirst Du nicht bekommen. Man lässt ganz bewusst Hintertüren offen,
um später, wenn man sieht, wohin die Entwicklung geht, mit Kanonen auf
Spatzen schießen zu können. Wir haben schließlich einen Rechtsstaat. Da
ist nicht vorgesehen, dass der kleine Entwickler ein kleines Geschäft am
EAR-Gesetz und an den Konzernen vorbei macht.
Meier Hans schrieb: > Für mich ist da ganz klar Fachwissen von Nöten. Ach ja? > Man muss IC und Relai richtig einsetzten und die Kabel an der richtigen > Stelle anlöten. Dazu muss man die Bauanleitung ja irgendwie verstehn. Du meinst: Man muss die Realität mit Bildchen im Beipackzettel in Übereinstimmung bringen und den IC anhand der Kerbe richtig rum in den Sockel drücken. Und das ist für dich schon Fachwissen? Ich fürchte, damit wirst du nicht durchkommen, wenn die ElektroG schon das Einlöten eines IC nicht mehr als Bausatz gelten lässt. Und dazu benötigt man immerhin spezielles, nicht haushaltsübliches Werkzeug und eine gewisse Praxis im Löten.
Recht viel andere Teile hat der "Bausatz" ja nicht... Diese ganzen einfachen Conradbausätze muss man ja im Grunde auch nur Bild für Bild zamstecken ohne irgend ne Ahnung zu haben was da passiert. Wie ist die Idee mit IC separat verkaufen ? Kann ich mit dem Kleingewerbe das dann machen. Hört sich irgendwie zu einfach an ^^ Große Firmenanwälte werd ich mit den ca 30 verkauften Sätzen einmalig hoffentlich nicht aufn Plan rufen.
Meier Hans schrieb: > Große Firmenanwälte werd ich mit den ca 30 verkauften Sätzen einmalig > hoffentlich nicht aufn Plan rufen. Da stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt noch in den Rahmen der "Gewerbsmäßigkeit" fällt... Sonst könnte man die Sätze ja als Privatmann bei eb*y verscherbeln.
Alter, was gehen mir dieser "Wann ist ein Bausatz ein Bausatz"-Fragen auf den Sack. Dieses Thema wird hier in Wochenabständen behandelt, dazu gibt es doch wohl nichts mehr zu sagen, oder?
Brauchst ja nicht lesen... Außerdem hat da wohl jeder ein etwas anderes Problem bzw Produkt. Kannst aber gerne die Fragen beantworten oder verlinken wo die genaue Antwort wenn ja alles schon so oft behandelt wurde wie du sagst.
HI! Die Frage ist ja auch, darfst du die Sachen auch verkaufen ??? Hast du ne Ausbildung um so etwas herzustellen ect.ect.ect. Ich habe das alles schon hinter mir zwar nicht mit Bausätzen aber mit reperatur arbeiten die ich anbieten wollte... cya The_Ride
ich hatte vor kurzem per email beim EAR gefragt zum Thema Platinen und Bausätze und folgendes Antwort erhalten: ....vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die stiftung ear generell auf pauschale Anfragen keine verbindliche Einschätzung geben kann. Eine Einschätzung über die Eröffnung des Anwendungsbereich des ElektroG und damit auch verbunden die Zuordnung von Produkten (Geräten) ist immer eine Einzelfallentscheidung und nur im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, eingeleitet durch die Antragstellung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bei der stiftung ear möglich. Die verbindliche Entscheidung darüber, welche Registrierung Sie benötigen, erfolgt in der Regel im Rahmen eines Registrierungsverfahrens. Die Einordnung eines Gerätes in eine Geräteart ist durch den Antragssteller zunächst eigenverantwortlich vorzunehmen und im Registrierungsantrag zu hinterlegen. Die stiftung ear wird dann mit eingeleitetem Verwaltungsverfahren (gebührenpflichtig) tätig werden und ggfs. die Geräteart anpassen. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine Registrierung nicht vorliegen wird das dem Antragsteller mitgeteilt. Entweder kann dann der Registrierungsantrag vom Antragsteller zurückgenommen werden oder der Antrag wird (mit einer entsprechenden Begründung) abgelehnt. Allgemeine Hinweise: Die stiftung ear sieht Bausätze im Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie für den Erwerb durch Endnutzer in Verkehr gebracht werden, die daraus ein Gerät zusammensetzen, das seinerseits in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt. Solche Bausätze sind grundsätzlich hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu behandeln wie fertig montierte Geräte. Die Fachkenntnisse, welche ein Endnutzer dazu benötigt, einen Bausatz zu einem eigenständigen Elektro- und Elektronikgerät zusammenzubauen, spielen jedenfalls keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob die Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Auszugehen ist hier immer von der in § 3 Nr. 1 ElektroG (http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html) getroffenen Definition des Elektro- und Elektronikgerätes. Zu allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem ElektroG können Sie gerne auch vorab unsere Homepage unter https://www.stiftung-ear.de/service/fragen-und-antworten/ besuchen. Hier finden Sie zu vielen Themen weitgehend Antworten, Hinweise und Informationen u. a. zur Registrierung selbst, wer ist registrierungspflichtig, was ist ein E+E Gerät oder wer ist Hersteller nach dem ElektroG usw. Die Antragstellung auf Registrierung erfolgt online über das ear-Portal unter https://www.ear-system.de/ear-portal/, zugänglich auf der Homepage der stiftung ear. Bei eventuellen Unstimmigkeiten im Antragsverfahren werden wir gerne auf den Antragsteller zukommen. Die stiftung ear erhebt für Registrierungsanträge und Feststellungsanträge Gebühren im Rahmen der Gebührenverordnung zum ElektroG, zu entnehmen Anlage 1 (zu § 1), Nr. 1 bzw. 3, ElektroGGebV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/elektroggebv/gesamt.pdf. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein..... Zitat ende.
Bei allem Respekt für den Aufwand, diese Anfrage zu machen und die Antwort zu veröffentlichen, ich halte die Aussage der Stiftung EAR zu dieser Frage für wenig vertrausenwürdig. Diese Stiftung ist eine kommerzielle Organisation mit wirtschaftlichen Interessen, keine öffentliche Einrichtung. Diese legt die Gesetze natürlich erst einmal zu ihrem eigenen Vorteil aus, da man hier den Bock zum Gärtner gemacht hat. Glücklicherweise haben andere Leute über dieses Thema zu entscheiden, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzug kommen sollte. Ich denke, daß besagte Stiftung mit ihrer Rechtsauffassung gerade in dieser Frage recht isoliert dasteht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.