Forum: Offtopic Unser Medienberater bittet dringend um Rückruf.


von Fen D. (fender)


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Hallo,
wer hat Erfahrung mit der Firma Unitymedia?

Heute waren zwei Herren der o.g. Firma bei uns im Haus und wollten bei 
allen fünf Parteien die Anschlussdose in den Wohnungen durch eine 
Blinddose ersetzen. Ins Haus reingekommen, und auch in
Keller der immer abgeschlossen ist, sind sie durch die sechste Partei. 
Dieser sechste Mieter ist jetzt Neu-Kunde bei U.

Ist ja alles schön und gut, ich hätte die Herren auch in meine Wohnung 
gelassen, allerdings
hat mir der Befehlston nicht gepasst. Es wurde nicht gefragt ob sie rein 
dürfen, es wurde mir befohlen.

Die haben dann einen Zettel in den Briefkasten gesteckt, mit der Bitte 
um Rückruf innerhalb von drei Tagen.

Wer kennt sich mit dem Thema aus? Können die mein Kabel nicht einfach im 
Keller abklemmen. Sind ja schließlich alle Kabel beschriftet.


Fender

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Wild West?

Ne mal ehrlich; Damit geht man zur nächsten Verbraucherschutzfiliale!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das riecht nach aggressiven Marketing. Sowas ist eine Nötigung Ich würde 
die bestenfalls anzeigen nicht aber anrufen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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http://de.wikipedia.org/wiki/Unitymedia


Offenbar keine neuen Gewohnheiten nur ein neuer Aufguß.

Besitzt du einen gültigen Vertrag dan berufe dich darauf das du keine 
Änderung wünscht. Schriftlch! Einschreiben mit Rückschein Kopie 
aufbewahren. oder besser per mail

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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besonders den letzen Abschnitt beachten!

http://de.wikipedia.org/wiki/Unitymedia#Kritik

von Uhu U. (uhu)


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Fen Der schrieb:
> Wer kennt sich mit dem Thema aus? Können die mein Kabel nicht einfach im
> Keller abklemmen. Sind ja schließlich alle Kabel beschriftet.

Offenbar geht es den Herrschaften darum, daß niemand, außer den 
zahlenden Kunden zugriff auf das gemeinsame Hauskabel haben soll.

Nun, die können das bei dir beantragen und du hast die Freiheit, diesen 
Antrag abzulehnen. Wenn sie sich eines unverschämten Tones befleißigen, 
dann weise sie höflich, aber unmißverständlich darauf hin, daß du der 
lei nicht schätzt.

Im übrigen gilt auch für dich Artikel 13 Grundgesetz:

   (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Du mußt also niemanden einlassen.


Vor ~15 Jahren hatte ich ein ähnliches Problem mit der Post: Eines 
morgens rief ein recht unverschämter Herr von denen an und forderte mich 
mit drohendem Unterton auf, mein Breitbandkabel anzumelden.

Ich entgegentete ihm, ich bräuchte sowas nicht, was ihn zuerst in Rage, 
dann doch außer Fassung brachte, weil er offenbar glaubte, ohne Glotze 
könne man nicht leben.

Er forderte dann kackfrech, daß ich die Dose in meiner Wohnung 
plombieren lassen müßte. Ich lehnete ab, sagte ihm, er solle seine 
freche Schnauze plomieren lassen und legte auf.

Ich hab nie wieder was von den Heinis gehört.

von Mike H. (-scotty-)


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Einlass kann nur der Vermieter verlangen und das nur wenn es
plausibel begründet ist und terminlich mit dem Mieter abstimmt.
Diese Unitymedia-Typen brauchen wegen so einer Bagatelle
überhaupt nicht in die Wohnung lassen, weil man, wie du das
schon richtig beurteilt hast, das im Keller abklemmen und sichern
kann. Wenn die Angst vor Schwarzsehern haben ist das in der Regel
unbegründet weil es entsprechende Bauteile gibt die das verhindern.
Außerdem wer dann doch per Zufall erwischt würde, hätte dann schlechte
Karten das zu erklären. Der gesetzlich Schutz reicht da völlig.
Aber manche Bonzen müssen ja gelegentlich Sheriff spielen aus 
Langeweile.

Ich würde überhaupt nicht reagieren und erfahrungsgemäß haben die
auch was besseres zu tun als der Angelegenheit nachzugehen.

Ich würde mich da nicht ins Boxhorn jagen lassen.

von Uhu U. (uhu)


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Mike Hammer schrieb:
> Boxhorn

Bockshorn - damit man sich auch was drunter vorstellen kan ;-)

von Mike H. (-scotty-)


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@Uhu
Danke, hast natürlich recht. Hab mich nur nicht richtig erinnert.

>Du musst also niemanden einlassen.
      ^^
Sag niemals nie, da Ausnahmen die Regel bestätigen, aber
für diese Deppen natürlich nicht.

>^Er forderte dann kackfrech, daß ich die Dose in meiner Wohnung
>plombieren lassen müßte. Ich lehnete ab, sagte ihm, er solle seine
>freche Schnauze plomieren lassen und legte auf.

Alle Achtung, Respekt.

von Daniel G. (daniel83)


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Das mit den Dosen ist durchaus üblich. Kabelfernsehen kann man 
durchschleifen, wodurch sich nicht mehr jeder anschluss seperat 
abklemmen lässt. Dann muss dieser in der Wohnung "versiegelt" werde. 
Dafür gibt es Stör Plomben, die nur noch das durchlassen was du über 
antenne sehen könntest.

Man kann aber trotzdem freundlich fragen.

von Uhu U. (uhu)


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Daniel G. schrieb:
> Dann muss dieser in der Wohnung "versiegelt" werde.

Das stellen die Kabelheinis zwar so dar, aber es kann einen keiner 
zwingen, irgendjemanden in die Wohnung zu lassen, außer mit 
Durchsuchungsbefehl. Und den werden die im Leben nicht bekommen...

> Dafür gibt es Stör Plomben, die nur noch das durchlassen was du über
> antenne sehen könntest.

Es mag ja sein, daß es die gibt. Aber gegen deinen Willen können sie die 
schönste "Störplombe" in deiner Wohnung nicht anbringen.

Aber sie versuchens halt auf die Dumm-Dreiste.

von Mike H. (-scotty-)


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Früher war die Verblombung nur eine ulkige Schraube mit zwei
Schlitzen mit der die Dose befestigt wurde. Ein geeignetes Werkzeug,
das man mit ein wenig Geschick nachbauen könnte, hätte leicht
ungetrübten Fernsehempfang ermöglicht.
Getarnt war die Schraube nur mit einem ebenen Plastikplättchen
abgedeckt. Für den Normalverbraucher sicherlich unüberwindbar,
aber sicherlich nicht für fähige Leute.

von Uhu U. (uhu)


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Mike Hammer schrieb:
> Früher war die Verblombung nur eine ulkige Schraube mit zwei
> Schlitzen mit der die Dose befestigt wurde. Ein geeignetes Werkzeug,
> das man mit ein wenig Geschick nachbauen könnte, hätte leicht
> ungetrübten Fernsehempfang ermöglicht.

Das würde ich nicht empfehlen. Wenn sie dahinter kommen, dann wirds 
übel.

Den Burschen von vorn herein nicht zu gestatten, das Ding anzubringen 
ist in jedem Fall vorzuziehen.

von Mike H. (-scotty-)


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>Wenn sie dahinter kommen, dann wirds übel.
In der Wohnung kaum und bei Auszug muss man nur dran denken
eine Manipulationen wieder rückgängig zu machen.
Selbst wenn das zufällig auffällt, kann ja keiner beweisen
wer was gemacht hat. Aber solche Details würde ich Juristen
überlassen weil es ein rechtliches Problem ist. Man kann seine
Wohnung nämlich so nutzen wie man will.

>Den Burschen von vorn herein nicht zu gestatten, das Ding anzubringen
>ist in jedem Fall vorzuziehen.

Wenn das durch die Etagen geschleift wird, geht das gewöhnlich
immer durch mehrere Wohnungen. Manchmal legen die auch für
jede Wohnung ein extra Kabel, dann ist das was anderes.

Letztendlich muss das jeder allein verantworten ob er trickst.

von Uhu U. (uhu)


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Mike Hammer schrieb:
> Selbst wenn das zufällig auffällt, kann ja keiner beweisen
> wer was gemacht hat.

Da irrst du gewaltig.

Die Wohnung ist unverletzlich - so heißt es im Grundgesetz. Wenn also in 
deiner Wonung so eine Plombe gebrochen wurde, die mit deiner Erlaubnis 
angebracht wurde, dann hast entweder du das gemacht, oder es ist mit 
deiner Billigung geschehen - was auf das Gleiche hinausläuft.

> Wenn das durch die Etagen geschleift wird, geht das gewöhnlich
> immer durch mehrere Wohnungen. Manchmal legen die auch für
> jede Wohnung ein extra Kabel, dann ist das was anderes.

Ja und? Das ändert nichts daran, daß die weder eine Recht, noch einen 
Anspruch darauf haben, eine fremde Wohnung ohne Einwilligung des 
Inhabers auch nur zu betreten.

> Letztendlich muss das jeder allein verantworten ob er trickst.

Darum geht es hier überhaupt nicht.

von Mike H. (-scotty-)


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>Ja und? Das ändert nichts daran, daß die weder eine Recht, noch einen
>Anspruch darauf haben, eine fremde Wohnung ohne Einwilligung des
>Inhabers auch nur zu betreten.

Hab ich auch nicht bestritten. Allerdings sieht die Polizei bei
konkreten Hinweisen auf eine Straftat das etwas anders und da reicht
dann schon einen Anzeige oder der Anfangsverdacht aus.

Ich wollte damit sagen das für die Schuld an einer Manipulation
schon ein Beweis nötig ist, weil ja z.B. bei Wohnungswechsel
mehrere Verursacher in Frage kommen können.
Ist zwar eine andere Geschichte aber...
Ich bin mal telefonisch massiv von einem Unbekannten bedroht worden
was ich auch angezeigt hatte. Telefonnummer(Festnetz) war im Display
zu sehen. Ermittlungen hatten ergeben das mehrere Personen in der
WOHNUNG Zugang zum Telefon hatten und der Verursacher nicht ermittelt 
werden konnte.
Hier dürfte es sich ähnlich verhalten, es sei denn du lebst allein
und kein anderer käme als Täter infrage. Nicht so einfach wäre die
Strafverfolgung in Wohnungen dann, wenn Familienangehörige
vor Gericht im Strafverfahren die Aussage verweigern können.
Dann kann es jeder gewesen sein.
Ich befürchte zwar, Uhu, das du auch hier wieder alles besser weißt
(jedem seine Meinung) aber die Erfahrungen im wirklichen Leben sind
manchmal andere.

von Kluchscheißernder N. (kluchscheisser)


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> Ich bin mal telefonisch massiv von einem Unbekannten bedroht worden

Wundert Dich das???

MfG, Consulter

von Uhu U. (uhu)


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Mike Hammer schrieb:
> Hab ich auch nicht bestritten. Allerdings sieht die Polizei bei
> konkreten Hinweisen auf eine Straftat das etwas anders und da reicht
> dann schon einen Anzeige oder der Anfangsverdacht aus.

Scotty, lies erst mal das Grundgesetz. Wenn du irgend was nicht 
verstehst, kannst du ja fragen...

von Mike H. (-scotty-)


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>Wundert Dich das???

Was soll mich daran wundern?
Der Mensch kannte mich nicht und hatte wohl einiges intus.
Manche Leute sind eben recht primitiv gestrickt.

von Birger Z. (nohelp)


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Ich lese aus dem ganzen Thread heraus, dass ihr kostenfrei Unitymedias 
Dienste nutzen wollt und euch dabei durch's Grundgesetz geschützt sehen 
wollt. Doch da irrt so manch einer hier. So pauschal kann man sich auf 
fast keinen GG-Artikel berufen, denn üblicherweise enden sie darauf, 
dass Näheres ein Bundesgesetz regelt.

von Mike H. (-scotty-)


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Will keiner und braucht auch keiner. In den Großstädten kann man
kostenlos DVB-T und auf dem Lande DVB-S nutzen. Da muss man sich
nicht mit Kabel rumschlagen. Die Zeiten sind vorbei.

von Reinhard S. (rezz)


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Mike Hammer schrieb:
> Will keiner und braucht auch keiner. In den Großstädten kann man
> kostenlos DVB-T und auf dem Lande DVB-S nutzen. Da muss man sich
> nicht mit Kabel rumschlagen. Die Zeiten sind vorbei.

DVB-T mit der schlechten Quali und dem eingeschränkten Programmangebot?
Und ohne HD? (Auch wenn ich HD bisher nicht genutzt/gesehen habe und in
der Woche vielleicht 1h fernschaue, per Analog-Sat)

Kabel hat schon noch Berechtigungen, und sei es nur zum surfen ;)

von Mike H. (-scotty-)


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Jeder, wie er es will und benötigt.

von Uhu U. (uhu)


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No Name schrieb:
> Ich lese aus dem ganzen Thread heraus, dass ihr kostenfrei Unitymedias
> Dienste nutzen wollt und euch dabei durch's Grundgesetz geschützt sehen
> wollt.

Darum gehts hier auch überhaupt nicht.

Daß Du das Thema so mißinterpertierst, läßt allerdings tief blicken...

von Mike H. (-scotty-)


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Uhu, tu man nicht so als wenn das dein Thread wäre.

von Uhu U. (uhu)


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Scotty, dir gelingt es immer wieder, zu zeigen, daß du einen Hang hast, 
vor lauter Bäumen den Wald nicht zu sehen...

von Mike H. (-scotty-)


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Ein Wald ist doch schön.

von Einhart P. (einhart)


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Aber mit 'nem Uhu drin'?  ;-)

von Mike H. (-scotty-)


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So lange es nur einer ist, hat das doch Charme.

von Jens M. (Gast)


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Sehr geehrter Kabelnetzbetreiber.

Sie haben, wenn auch in einem sehr befremdlichen Ton, den Wunsch 
geäußert in den von mir bewohnten Räumen Geräte zu installieren. Dies 
soll offensichtlich zu Zwecken der Eingrenzung bzw. Zugriffs auf ihre 
Leistungen in den Wohneinheiten erfolgen. Technisch scheinen Sie nicht 
in der Lage dies auf anderem Weg zu erreichen.


Da jedoch dritte (Besucher Untermieter Kind ..) diese Manipulieren 
können und ich dafür haftbar bin übernehme ich inherent Leistungen wir 
z.B Überwachung der Geräte für Sie. Auch Sie möchten ja  nicht das ihre 
Angebote ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich genutzt werden. 
Daher kann auch die Meinige nicht kostenlos erfolgen. Ob des hohen 
Risikos in Sachen Haftungshöhe und möglicher Straftaten in diesem 
Bereich halte ich eine Risikoabgeltung in Höhe von 2000. Euro p.a. für 
angemessen.

Bitte überweisen Sie den Betrag für das laufende Jahr anteilig als 
Bestellung meiner Leistungen lt. beigefügter Rechnung auf das dort 
angegebene Konto. Nach Zahlungseingang steht einer kurzfristigen 
Terminvereinbarung nichts mehr im Wege.

Mfg

Ihr DurchLeitungsbetreiber

von Mike H. (-scotty-)


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Wenn Wünsche wahr würden, aber warum so bescheiden?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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an de TE

heute in WISO die Methoden von Unitimedia.


http://wiso.zdf.de/

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