Moin moin! Ich habe eine Frage... Vor knapp 2 Monaten hab ich meinem Arbeitgeber eine Diensterfindung gemeldet die jetzt wohl auch zum Patent angemeldet werden soll. Ich bin alleiniger Erfinder. Wenn ich richtig verstanden habe bekomme ich dafür von meinem Arbeitgeber eine Vergütung von 500 EURO plus wenn der Arbeitgeber mal irgendwann gewinne daraus zieht wird verhandelt über mögliche Vergütungen. Jetzt sieht es aber so aus, das ich drüber nachdenke die Firma zu wechseln. Wie sieht es dann aus? Habe ich dann immer noch Anspruch auf diese Vergütungen? Muss ich damit rechnen das die Firma das Patent garnicht erst anmeldet, sondern einfach "versickern lässt" und selber nutzt ohne Patent, oder gar auf den Namen von jmd. anderem anmeldet? Viele Grüße, Martin
Martin schrieb: > Jetzt sieht es aber so aus, das ich drüber nachdenke die Firma zu > wechseln. Frage einen Patentanwalt und klärt das schriftlich und zwar bevor du die Firma wechselst. Jetzt wo du noch da bist, werdet ihr euch schon einig werden, ihr arbeitet noch zusammen usw. wenn du wechselst kann (muss aber nicht) der Ärger aufkommen. Frage 'nen guten Anwalt und regelt das schriftlich in einem Vertrag. > Wie sieht es dann aus? Habe ich dann immer noch Anspruch auf > diese Vergütungen? Patentanwalt -> Vertrag. Aber Anspruch auf Vergütung hast du nur, wenn die Firma das Patent auch nutzt. > Muss ich damit rechnen das die Firma das Patent garnicht erst anmeldet, > sondern einfach "versickern lässt" und selber nutzt ohne Patent, oder > gar auf den Namen von jmd. anderem anmeldet? Das kann dir auch passieren, wenn du in der Firma bleibst. Wenn die Firma das Patent nur zum Blockieren braucht und für ihre Produkte nicht benötigt.
Hast Du evtl. eine Idee was sowas ungefähr kostet? Das Patent wird sicher genutzt. Hätte aber auch im Fall von blocken erwartet das das als "Gewinn" zählt...
Martin schrieb: > Hast Du evtl. eine Idee was sowas ungefähr kostet? Nein, überhaupt nicht, aber such mal nach "diensterfindung vergütung", da landest u.a. auf: http://www.arbeitnehmererfindungsgesetz.de http://www.ipwiki.de das klingt ganz vernünftig. Als letztes würde ich immer einen Patentanwalt zu Rate ziehen und *immer alles ausnahmslos schriftlich machen*. Mündlich darf es da nicht geben, mündliche Vereinbarungen enden spätestens nach einem Jobwechsel vor Gericht.
Gut, dass ich mir während des Studiums Patent-, Gebrauchsmuster und Arbeitnehmererfinderrecht reingefahren habe. Erst mal zum Wesentlichen: Du kannst, wenn dir die Vergütung nicht passt dagegen klagen. Das kannst du entweder, wenn sie festgesetzt wird oder wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest (durch Kündigung, Rente...). Der erste Fall wäre nicht anzuraten, weil man nur ungern den eigenen Arbeitgeber verklagt. Der zweite Fall ist viel besser, weil man dann nur den ehemaligen Arbeitgeber verklagt und zu niedrig bemessene Ansprüche RÜCKWIRKEND zum Tag der Anmeldung zurückbekommt und natürlich auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb weiterhin erhält. Das ist dann meistens ein ordentliches Sümmchen. Zum Problem des "versickern" lassens lege ich dir ArbEG §13 (3) ans Herz: "Genügt der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme der Diensterfindung seiner Anmeldepflicht nicht und bewirkt er die Anmeldung auch nicht innerhalb einer ihm vom Arbeitnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist, so kann der Arbeitnehmer die Anmeldung der Diensterfindung für den Arbeitgeber auf DESSEN NAMEN UND KOSTEN bewirken." Selber nutzen ohne Patent darf sie die Erfindung nicht mehr. Sie muss sie entweder anmelden oder frei werden lassen. Im zweiten Fall darfst du dann auf deinen Namen anmelden und hast alle Rechte. Dann bestimmst du auch den Preis für Lizenzen aus deinem Patent und kannst diese auch wieder entziehen. Das wäre eher unangenehm für deinen Arbeitgeber. Man nimmt dann natürlich nur die besten und teuersten Patentanwälte ;) Generell ist das ArbEG sehr arbeitnehmerfreundlich, wenn man sich immer korrekt verhält. Wenn du einziger Erfinder bist, dann solltest du dir das schriftlich bestätigen lassen. Dann passieren bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung über die Vergütung keine bösen Überraschungen. Ich rate dir aber trotzdem zu einem Beratungsgespräch bei einem Patentanwalt. Geh nicht zu einem anderen Fachanwalt. Die haben von Patentrecht meistens keine Ahnung.
Hmm, das Problem ist, ich habe die Erfindung unserem Patentmenschen "verbal" gemeldet, hab also nicht das offizielle Erfindungsmeldungsformular benutzt. Das sollte ich also dringend nachholen?! Da war auch irgendwie von einer 4 Monatsfrist die Rede, danach muss die Firma wohl das Patent 100%ig anmelden oder so? Das ist wahrscheinlich was "Verdrahtungskünstler" schreibt, oder? Weil wenn er es nicht anmeldet würde sonst der Arbeitnehmer deutlich besser dastehen.
Ja, so per Handschlag und mit Worten mit Vertrauen - das war früher bei den Indianern - wir machen das schriftlich! Zitat von einem Bekannten der im Heuschreckenkapitalismus zu Hause ist. 1. Ja, alles schriftlich machen - einfach sagen: Wir sind doch Profis, wir machen das schriftlich! 2. Vorher deine Idee nicht offenlegen - andernfalls nimmt man sie dir einfach weg - zu oft erlebt...
Martin schrieb: > Hmm, das Problem ist, ich habe die Erfindung unserem Patentmenschen > "verbal" gemeldet, hab also nicht das offizielle > Erfindungsmeldungsformular benutzt. Das sollte ich also dringend > nachholen?! Hat dir die Firma in irgendeiner Form, möglichst schriftlich, was in die Hand gegeben, mit dem du notfalls nachweisen kannst, dass du die Meldung gemacht hast? Wenn nicht, dann dürfte es sich anbieten (ich bin kein Anwalt), darauf zu spielen (oder einfach zu fragen) eine Bestätigung irgendeiner Art zu bekommen. Bei diesem Spiel um eine Bestätigung kann es natürlich nützlich sein, nochmal den offiziellen Weg einzuschlagen, besonders, wenn der eine Eingangsbestätigung deiner Meldung vorsieht.
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