Gast
#1751882
Hab eine rein theoretische Frage: Folgende Annahme: Man besitzte ein Solaranlage mit 5kWp Leistung, entsprchendem Einspeisetariff usw. Nun hätte man andere Energiequelle mit der man über den Zähler ins Netz speisen kann. Natürlich kein stärkerer Umrichter, sondern einfach der Solaranlage "helfen". Dh man speist wenn die Wetterlage nur 1kW bringt 2kW von der theoretischen Energiequelle ein, also 3kW werden abgerechnet. Zb über den Zwischenkreis des Umrichters (oder wie auch immer). Was die Energiequelle sein kann ist egal, doch wie siehts mit der Legalität aus? Aus den Verträgen mit den EVUs kann ich da nichts herauslesen. MFG