Hallo zusammen, ich hab mal eine spezielle Frage. Ich weiß nicht genau, ob sie hier rein passt, aber ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Es geht um die CE- Kennzeichnung Ich habe ein altes elektronisches Produkt, dass ein CE- Zeichen trägt, und nach alten Richtlinien geprüft wurde (...steht so in der Konformitätserklärung). Nun kommen neue Richtlinien zur elektrischen Sicherheit bzw. der EMV raus. Muss der Hersteller dieses Produkt (...welches unverändert geblieben ist!) nochmals nach den neuen Richtlinien prüfen? Oder gilt hier so etwas wie Bestandsschutz? Danke an alle. Gruß
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Es gibt keinen Bestandsschutz, da es auch keine vorgeschriebenen Prüfungen gibt. Nur die Grenzwerte und Anforderungen sind klar. Ab dem "Inverkehrbringen" müssen die Geräte den Erfordernissen genügen. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens wird dies vom "Inverkehrbringer" bestätigt. Übergangsfristen sind da nur ein schwacher Trost. Schönen Abend!
Das heißt, wenn sich die Richtlinien ändern, müssen alle Geräte, die sich auf dem Markt befinden, nochmals vom Hersteller nach den neuen Richtlinien geprüft werden. Das würde doch zeitlich schon gar nicht gehen! Da müssten erst mal alle Produkte abgekündigt werden, da die Hersteller die Zeit für ihre Prüfungen brauchen. Wenn das wirklich so ist, wie machen die das wirklich? Gruß
Ich merke gerade, dass in der Überschrift ein "t" fehlt, das muss natürlich CE-Richtlinien heißen! Tschuldigung
Ein Hersteller wird doch nur nach den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültigen Vorschriften und Normen produzieren. In der ensprechenden zum Produkt gehörenden CE Konformitätserklärung werden ja dann auch die entsprechenden Normen und Vorschriften nach denen Konformität bestätigt wird genannt. Spätere Änderungen der Gesetzeslage liegen dann wohl immer im Zuständigkeitsbereich des Käufers/Betreibers.
Ich denke doch auch, dass wenn ich ein Gerät 1990 entwickelt habe und es erstmalig in Verkehr bringe und zu diesem Zeitpunkt nach aktuellen Normen die CE-Konformität geprüft habe, dann gilt dies auch noch im Jahre 2000. Auch wenn sich die Normen bin dahin womöglich geändert haben. Oder sehe ich das falsch? Ich muss nur erneut die CE-Prüfungen durchführen, wenn ich Veränderungen an diesem Gerät mache. Gruß
Grosser Irrtum- Inverkehrbringen ist nicht das erstmalige "auf den Markt bringen". Ändern sich Richtlinien, oder entstehen Produktgrundnormen, bzw. Produktfachnormen, so sind diese einzuhalten. Für die Umstellung werden dann Übergangsbestimmungen erlassen. Diese wirken natürlich nur, wenn man frühzeitig eine Umstellung mitbekommt.
Die Richtlinien sind natuerlich einzuhalten... sonst koennte man ja 100 jaehrigen Siff verkaufen... Wenn neue Richtlinien rauskommen, so schaut man sich die erst mal in ruhe an. Vielleicht hat sich nichts Wesentliches geaendert... vielleicht hat sich das eine Spektrum geaendert, dann kann man die Messungen hervorziehen und nachschauen ob's immer noch passt.
Mike Krüger schrieb: > Das würde doch zeitlich schon gar nicht gehen! Da müssten erst mal alle > Produkte abgekündigt werden, da die Hersteller die Zeit für ihre > Prüfungen brauchen. Es ist ja nicht so, dass plötzlich morgens in der Zeitung steht "ab heute gelten neue Richtlinien". Der Entwurf von neuen Richtlinien ist ein langer Prozess, das dauert teilweise mehrere Jahre. In der Regel sind auch schon die vorläufigen Entwürfe öffentlich verfügbar, und selbst wenn eine neue Richtlinie dann irgendwann verabschiedet wird, tritt diese nicht am selben Tag in Kraft. Für den Hersteller bleibt also genügend Zeit, seine laufenden Produkte rechtzeitig anhand der neuen Richtlinien zu testen. Verpennt er es natürlich, sich regelmässig zu informieren, und wird dann "kalt erwischt", kann man nur sagen "Selbst schuld". Andreas
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