Forum: Offtopic CE Richlinien


von Mike Krüger (Gast)


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Hallo zusammen,

ich hab mal eine spezielle Frage. Ich weiß nicht genau, ob sie hier rein 
passt, aber ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Es geht um die CE- 
Kennzeichnung

Ich habe ein altes elektronisches Produkt, dass ein CE- Zeichen trägt, 
und nach alten Richtlinien geprüft wurde (...steht so in der 
Konformitätserklärung). Nun kommen neue Richtlinien zur elektrischen 
Sicherheit bzw. der EMV raus. Muss der Hersteller dieses Produkt 
(...welches unverändert geblieben ist!) nochmals nach den neuen 
Richtlinien prüfen?
Oder gilt hier so etwas wie Bestandsschutz?

Danke an alle.

Gruß

: Verschoben durch User
von CE-ohweh (Gast)


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Es gibt keinen Bestandsschutz, da es auch keine vorgeschriebenen
Prüfungen gibt.
Nur die Grenzwerte und Anforderungen sind klar.
Ab dem "Inverkehrbringen" müssen die Geräte den Erfordernissen
genügen. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens wird dies
vom "Inverkehrbringer" bestätigt.

Übergangsfristen sind da nur ein schwacher Trost.

Schönen Abend!

von Mike Krüger (Gast)


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Das heißt, wenn sich die Richtlinien ändern, müssen alle Geräte, die 
sich auf dem Markt befinden, nochmals vom Hersteller nach den neuen 
Richtlinien geprüft werden.

Das würde doch zeitlich schon gar nicht gehen! Da müssten erst mal alle 
Produkte abgekündigt werden, da die Hersteller die Zeit für ihre 
Prüfungen brauchen.

Wenn das wirklich so ist, wie machen die das wirklich?

Gruß

von Mike Krüger (Gast)


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Ich merke gerade, dass in der Überschrift ein "t" fehlt, das muss 
natürlich CE-Richtlinien heißen!

Tschuldigung

von mmerten (Gast)


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Ein Hersteller wird doch nur nach den zum Zeitpunkt des 
Inverkehrbringens gültigen Vorschriften und Normen produzieren. In der 
ensprechenden zum Produkt gehörenden CE Konformitätserklärung werden ja 
dann auch die entsprechenden Normen und Vorschriften nach denen 
Konformität bestätigt wird genannt. Spätere Änderungen der Gesetzeslage 
liegen dann wohl immer im Zuständigkeitsbereich des Käufers/Betreibers.

von Mike Krüger (Gast)


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Ich denke doch auch, dass wenn ich ein Gerät 1990 entwickelt habe und es 
erstmalig in Verkehr bringe und zu diesem Zeitpunkt nach aktuellen 
Normen die CE-Konformität geprüft habe, dann gilt dies auch noch im 
Jahre 2000. Auch wenn sich die Normen bin dahin womöglich geändert 
haben. Oder sehe ich das falsch?

Ich muss nur erneut die CE-Prüfungen durchführen, wenn ich Veränderungen 
an diesem Gerät mache.

Gruß

von CE-ohweh (Gast)


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Grosser Irrtum-
Inverkehrbringen ist nicht das erstmalige "auf den Markt bringen".
Ändern sich Richtlinien, oder entstehen Produktgrundnormen,
bzw. Produktfachnormen, so sind diese einzuhalten.

Für die Umstellung werden dann Übergangsbestimmungen erlassen.
Diese wirken natürlich nur, wenn man frühzeitig eine Umstellung
mitbekommt.

von Mike H. (-scotty-)


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@Mike Krüger
Da musste eben den Nippel neu durch die Lasche ziehen.

von Purzel H. (hacky)


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Die Richtlinien sind natuerlich einzuhalten... sonst koennte man ja 100 
jaehrigen Siff verkaufen...
Wenn neue Richtlinien rauskommen, so schaut man sich die erst mal in 
ruhe an. Vielleicht hat sich nichts Wesentliches geaendert... 
vielleicht hat sich das eine Spektrum geaendert, dann kann man die 
Messungen hervorziehen und nachschauen ob's immer noch passt.

von Andreas F. (aferber)


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Mike Krüger schrieb:
> Das würde doch zeitlich schon gar nicht gehen! Da müssten erst mal alle
> Produkte abgekündigt werden, da die Hersteller die Zeit für ihre
> Prüfungen brauchen.

Es ist ja nicht so, dass plötzlich morgens in der Zeitung steht "ab 
heute gelten neue Richtlinien". Der Entwurf von neuen Richtlinien ist 
ein langer Prozess, das dauert teilweise mehrere Jahre. In der Regel 
sind auch schon die vorläufigen Entwürfe öffentlich verfügbar, und 
selbst wenn eine neue Richtlinie dann irgendwann verabschiedet wird, 
tritt diese nicht am selben Tag in Kraft.

Für den Hersteller bleibt also genügend Zeit, seine laufenden Produkte 
rechtzeitig anhand der neuen Richtlinien zu testen. Verpennt er es 
natürlich, sich regelmässig zu informieren, und wird dann "kalt 
erwischt", kann man nur sagen "Selbst schuld".

Andreas

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