Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Schuko an schutzklasse 2 Gerät


von Pat711 (Gast)


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Guten Morge,

ich habe vor an ein Gerät in einem Kunststoffgehäuse (EURO - Box) 230 V 
über einen netzstecker anzuschließen.

Da dieses gerät dann der schutzklasse 2 entspricht ist nun meine Frage 
ob ich daran auch einen normalen schutzkontaktstecker anschließen darf.
Der PE würde dann eben ungenutzt bleiben.

MfG, Pat711

von Andreas (Gast)


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Warum nimmst du denn kein Euronetzkabel (2,5A) (passend zum Gehäuse 
:-))?
Soviel Strom wird das Gerät wohl nicht brauchen.

von Andrew T. (marsufant)


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Dürfen: Nein, Können: Ja.

BTW: 2pol Kabel für SK2 Geräte gibt es mit angeschweißten 2pol. Stecker 
auch für 10A/16A. Jeder moderne Staubsauger brüstet sich damit ,-)

von Wigbert P. (wigbert) Benutzerseite


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@Andrew Taylor (marsufant)

>Dürfen: Nein, Können: Ja

das reicht mir nicht als Antwort. Hätte mal gerne die Din wo das
steht.
Meines Wissens ist die Montage eines Schukostecker nicht eindeutig
an Schutzklasse 2-Geräte  verboten.
Allerding muss eindeutig das Gerät mit der Schutzklasse 2
gekennzeichnet sein, zB. Schutzisolierung (2 Kästchen).


Wigbert

von Pat711 (Gast)


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hm ok,
das problem ist nämlich dass ich grad im gschäft bin und hier nicht 
wüsste wo ich nen eurostecker herbekomme. aber schuko hätte es eben.
In der Ausbildung sollte es eben schon fachgerecht sein.

danke schon mal für die antworten.
MfG, Pat711

von Andrew T. (marsufant)


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VDE-gerecht ist es, den Schutzleiter bis ins Gehäuse zu führen und dort 
auf eine Klemme zu legen, die ansonsten keine elektrische Verbindung zu 
irgendeinem anderen Teil hat  -- das setzt aber eine Zuleitung mit PE 
voraus! Das hat ein SK2 Gerät aber i.d.R. NICHT, sondern die Leitung ist 
2 adrig.

Besser ist es allerdings, eine Originalleitung zu benutzen (jeder kennt 
das von Elektrowerkzeugen der SK2, die häufig bei beschädigter 
Anschlussleitung am Stecker abgeknipst wird und gegen einen 
Schukostecker getauscht wird, was nicht zulässig ist. Man muss die ganze 
Zuleitung entweder gegen eine zweiadrige Leitung mit angespritztem 
Konturenstecker tauschen oder dreiadrig mit Schukostecker, Rest s.o.).

Ich möchte darauf hinweisen - auch wenn es kaum jemand macht -, dass 
jede Veränderungen an elektrischen Geräten eine VDE-Nachprüfung 
erfordert, um sich im Falle eines Unfalles abzusichern. Veränderung: 
Dazu gehört auch schon der Steckertausch und klar, der Tausch mit einer 
Originalleitung.

Die VDE schreibt aber nunmal vor, dass an einen Schukostecker eine 
dreiadrige Zuleitung gehört und der Schutzleiter bis ins Gehäuse geführt 
werden muss - ohne diese Maßnahme (und Nachprüfung) steht man im 
(Un)Fall doof da, auch wenn beide Varianten vom gesunden 
Menschenverstand gesehen betriebssicher sind. Das ist halt sehr deutsch.

von Wigbert P. (wigbert) Benutzerseite


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>VDE-gerecht ist es, den Schutzleiter bis ins Gehäuse zu führen und dort
>auf eine Klemme zu legen, die ansonsten keine elektrische Verbindung zu
>irgendeinem anderen Teil hat.

vollkommen richtig ,es gab mal früher in der VDE den Hinweis, das
ein Schukostecker mir einer 3 adrigen Leitung an ein Gerät der
Schutzklasse 2 angeschlossen werden durfte, wenn die
Zuleitung defekt ist. Das war hier nicht die Frage.

>das setzt aber eine Zuleitung mit PE
>voraus! Das hat ein SK2 Gerät aber i.d.R. NICHT, sondern die Leitung ist
>2 adrig

nicht richtig, nach wie vor kann ich KEIN Verbot in der VDE erkennen,
wo EINDEUTIG das montieren eines Schukosteckers an eine 2 pol. Leitung
der Geräte der SK2 untersagt wird.
Allerdings stimme ich dem zu: Der Prüfer muss erkennen, das das Gerät
SK2 hat.

Wigbert

von Kai Klaas (Gast)


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Es ist schon etwas merkwürdig: Einem Schutzklasse II Gerät darf 
normalerweise kein Schutzleiter zugefüghrt werden. Nur in 
Ausnahmefällen, und dann muß der Schutzlieter behandelt werden wie ein 
netzspannungsführends Kabel. Gleichwohl dürfen Schutzklasse II Geräte 
aber jederzeit mit Schutzklasse I Geräte verbunden werden, auch dann, 
wenn die Masse dann letztlich doch mit dem Schutzleiter verbunden wird.

Kai Klaas

von Sebastian R. (sebr)


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Ich würde ein dreiadriges Kabel mit Schukostecker nehmen. Da dein Gerät 
an 230V angeschlossen ist, wird da vielleicht auch ein Trafo drin sein 
und der kommt ja an den Schutzleiter (Trafokern, Schirmwicklung).

von ... (Gast)


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Sebastian R. schrieb:
> wird da vielleicht auch ein Trafo drin sein
> und der kommt ja an den Schutzleiter  (Trafokern, Schirmwicklung)

Sicher nicht, Trafos in Schutzklasse 2 Geräten haben in der Regel nur 
eine erhöhte Isolierung zwischen Primär- und Sekundärkreis und tragen 
ein Schutzklasse 2- Zeichen.

Pat711 schrieb:
> ich habe vor an ein Gerät in einem Kunststoffgehäuse (EURO - Box) 230 V
> über einen netzstecker anzuschließen.
>
> Da dieses gerät dann der schutzklasse 2 entspricht

Genau das letzte bezweifle ich. Nur weil du deine Elektronik mit 
Netzteil in ein Kunststoffgehäuse einbaust entspricht das gesamte Gerät 
noch lange nicht der Schutzklasse 2.

von ... (Gast)


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Kai Klaas schrieb:
> aber jederzeit mit Schutzklasse I Geräte verbunden werden, auch dann,
> wenn die Masse dann letztlich doch mit dem Schutzleiter verbunden wird.

Ich wüsste nicht, dass die Masse in Schutzklasse 1 - Geräten 
grundsätzlich mit PE verbunden wird. Das hängt doch sehr davon ab,ob 
deine Spannungsquelle (Netzteil) im Schutzklasse 1 - Gerät FELV, SELV 
oder PELV entspricht.

von Etrick (Gast)


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Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE 
herausgeführt werden.

Laut Herr Bödecker (VDE) bestimmt der Stecker bei Prüfungen die 
Geräteart, dh dein "SK2" ist wie ein SK1 Gerät zu prüfen.

Gruss

von Joachim R. (bastelbaer)


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> Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE
> herausgeführt werden.
Das ist imho so nicht korrekt. Wenn das Kabel einen PE hat, dann muss er 
auch im Stecker angeschlossen sein und im Gerät ankommen. Das deshalb, 
weil jemand das Kabel an der Maschine abmachen könnte und es an einer 
SK1-Machine anbringen könnte.
Wenn ich einen Schukostecker an eine zweiadrige Leitung eines SK2-Gerät 
mache, geht keine Verschlechterung des Schutzes damit einher. Wenn 
dieses Kabel an einer SK1-Maschine angebracht wird,  merkt man beim 
Anschliessen des PE dass der fehlt, hoffe ich zumindest :-).


> Laut Herr Bödecker (VDE) bestimmt der Stecker bei Prüfungen die
> Geräteart, dh dein "SK2" ist wie ein SK1 Gerät zu prüfen.

Es ist immer noch der Prüfer der bestimmt wie ein Gerät zu prüfen ist. 
Das sagt die aktuelle VDE 0701-0702. Es gibt auch SK1-Geräte ohne 
berührbare elektrische Teile (Kaffemaschinen) die dann halt nach SK2 
geprüft werden.

Bei dem o.g. Gerät sagt mir der Stecker im ersten Moment zwar SK1, ein 
SK2-Symbol auf dem Gerät aber was anderes. Da muss ich als Prüfer 
entscheiden was ich mache, am besten nachsehen.
Ausserdem wird nach VDE0701-0702 nicht mehr nach Schutzklasse sondern 
nach Schutzmassnahme unterschieden, Grund ist genau das Problem was hier 
diskutiert wird, bzw. die von mir erwähnte Kaffeemaschine.

Zum Schluss: Meines Wissens nach ist es zulässig ein dreiadriges Kabel 
an ein SK2-Gerät anzuschliessen, wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind.

Tschööö

von Andrew T. (marsufant)


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Joachim R. schrieb:
>> Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE
>> herausgeführt werden.
> Das ist imho so nicht korrekt. Wenn das Kabel einen PE hat, dann muss er
> auch im Stecker angeschlossen sein und im Gerät ankommen.


Exakt so isses.

>  Das deshalb,
> weil jemand das Kabel an der Maschine abmachen könnte und es an einer
> SK1-Machine anbringen könnte.

Bzw. weil der durchlaufende PE im Kabel sinnvoll andere Schutzmaßnahmen 
ergänzt (z.B mögliches Auslösen des RCD beim Durchtrennen des KAbels).

>
> Zum Schluss: Meines Wissens nach ist es zulässig ein dreiadriges Kabel
> an ein SK2-Gerät anzuschliessen, wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind.
>

JA, genau so ist es.

von ... (Gast)


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Etrick schrieb:
> Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE
>
> herausgeführt werden.

Joachim R. schrieb:
> Das ist imho so nicht korrekt. Wenn das Kabel einen PE hat, dann muss er
>
> auch im Stecker angeschlossen sein und im Gerät ankommen.

Ich sehe in beiden Aussagen keinen Unterschied?

von Andrew T. (marsufant)


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Ich schon:

In der Ersten Aussage muß der PE nur im Kabel VORHANDEN sein, aber nicht 
zwangsläufig im Stecker angeschlossen (a.k.a. aufgelegt).

Aussage 2 trifft das, was der VDE damit erreichen wollte.

von Kai Klaas (Gast)


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>Ich wüsste nicht, dass die Masse in Schutzklasse 1 - Geräten
>grundsätzlich mit PE verbunden wird. Das hängt doch sehr davon ab,ob
>deine Spannungsquelle (Netzteil) im Schutzklasse 1 - Gerät FELV, SELV
>oder PELV entspricht.

Sorry, da hast du mich mißverstanden. Die Signalmasse eines Schutzklasse 
I Geräts muß beispielsweise bei Verwendung eines Schutzklasse II Trafos 
natürlich nicht mit dem Schutzleiter verbunden werden, wenn dadurch 
sichergestellt ist, daß beim Berühren der Signalmasse keine Gefahr 
droht. Es gibt aber Schutzklasse I Geräte, bei denen die Signalmasse mit 
dem Schutzleiter verbunden ist. Beispielsweise, wenn ein Schutzklasse I 
Trafo verbaut ist und die Sekundärseite des Trafos berührbar ist. In 
diesem Fall besteht dann eine Verbindung des Schutzklasse II Geräts mit 
dem Schutzleiter.

Kai Klaas

von äxl (Gast)


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Und vom Schutzkontaktstecker den Schutzkontakt entfernen ...?
Bei z.B. unseren Vollgummisteckern ist das ohne weiteres möglich, da der 
Kontakt einfach nur eingeklemmt ist.
?(
Gemacht hab ich's nicht. Vorher auf jeden Fall den VDE-Fachmann fragen. 
:D

von bitte löschen (Gast)


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Andrew Taylor schrieb:
> Ich möchte darauf hinweisen - auch wenn es kaum jemand macht -, dass
> jede Veränderungen an elektrischen Geräten eine VDE-Nachprüfung
> erfordert, um sich im Falle eines Unfalles abzusichern. Veränderung:
> Dazu gehört auch schon der Steckertausch und klar, der Tausch mit einer
> Originalleitung.

Was heißt das für mich als Hobby-Nase? Beeinträchtigt das den 
Versicherungsschutz (z.B. Feuer), wenn ich hier im Haus ein 
selbstgebautes oder modifiziertes Gerät habe? Falls ja: Muss das Gerät 
an dem Unfall schuld sein, oder reicht seine bloße Anwesenheit im Hause? 
(Wie beim Kfz, wo jede Veränderung den Versicherungsschutz erlöschen 
lässt.) Kann es passieren, dass Silvester eine Rakete aus der 
Nachbarschaft in das Haus fliegt, die Bude abbrennt, und die 
Versicherung nicht zahlt, weil die entsprechenden Sachverständigen in 
meiner Werkstatt einen selbstgewickelten Trenntrafo finden?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Philipp, man wird dir immer unterstellen das du Mist gebaut hast mit 
deinem Selbstbaukram. Da rauszukommen ist schwer! Also im Prinzip ist 
Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern 
gesehen. Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der 
Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider.
Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach 
allen Regeln der Kunst sicher zu bauen.


Aber zum Stecker nochmal:
Gabs da nicht die sinnvolle Regel, das alles was vorhanden ist und einen 
bestimmten Sachzustand nahelegt, auch funktionieren muß? Also PE am 
Stecker muß auch PE-Schutz bringen.
Ich halte mich ja nicht sonderlich gerne an Gesetze und so (Ihr kennt 
mich ;-) , hier aber finde ich es aus technischer Sicht sinnvoll so 
vorzugehen.

Eine ähnliche Regel gibt es definitiv beim Auto-TÜV! Für den VDE-Stecker 
habe ich leider keine Referenz.

von bitte löschen (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Also im Prinzip ist
> Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern
> gesehen.

Ist das in anderen Ländern wirklich so viel besser?

Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich die Geräte zum VDE 
schleppen, und dort prüfen lassen. Die VDE-Homepage ist da leider wenig 
informativ. Die sagen zwar, was sie alles wie toll prüfen, aber nicht, 
was es grob kostet, ob und wie man auch als Privatnase da ran kommt, 
usw..

Gibt es irgendwo (im Netz?) Informationen zu dem Thema, die man auch als 
Privatnase verstehen kann? Und wenn ja, wo?

> Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der
> Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider.

Leibeigenschaft gab es in anderen Ländern auch. Ich denke eher, das 
Problem ist, dass wir nie eine richtige Revolution hatten.

> Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach
> allen Regeln der Kunst sicher zu bauen.

Das habe ich auch schon mitbekommen, und ich versuche die (teils aus 
diesem Forum) gesammelten Informationen soweit umzusetzen, wie mit 
meinen bescheidenen Mitteln (Kow-How, Ausrüstung und Geld) möglich. Nur, 
wo soll ich die Grenze ziehen? Ich denke mal, dass mein kleiner 
Knopfzellen-gespeister Temperaturüberwacher, den ich beim Neueinstieg in 
die Elektronik vor 2 Jahren gebaut habe, aus Sicht des VDE nicht als 
Brandverursacher o.Ä. Unheisbringer in Frage kommt, wohl aber mein 
selbst gebauter Trenntrafo. Oder noch extremer: Verliert ein Haushalt, 
in dem ein Kind wohnt, das auf seinem Kosmos-Elektronik-Kasten eine 
Schaltung aufgebaut hat, dadurch den Versicherungsschutz?

Was müsste ich machen, um z.B. für meinen Trenntrafo ein VDE-Zeichen zu 
bekommen? Ich meine jetzt nicht die technischen Änderungen, die werden 
einst Thema eines anderen oder eigenen Thread sein, sondern an wen ich 
mich wenden müsste, was ich demjenigen sagen müsste, und wie viel das in 
etwa kosten würde.

Wenn es mir nicht gelingt, für jedes Teil im Hause, das irgendwie mit 
Elektrizität zu tun hat, eine VDE-Zeichen zu bekommen, könnte ich doch 
zumindest die Feuerversicherung abmelden, da sie im Schadensfall eh' 
nicht zahlen würde und ich seit Jahren völlig sinnlos Geld da rein 
pumpe, oder?

Was ist mit dem Chaos in meiner Werkstatt? Auf der VDE-Homepage steht 
sinngemäß etwas von spontanen Kontrollbesuchen. Das trifft auf mich als 
Privatnase doch nicht zu, oder?

Ich weiß, das diese Fragen eigentlich nur ein Rechtsanwalt beantworten 
darf, daher frage ich nach Eurer "persönlichen Meinung". ;-)

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Philipp Klostermann schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Also im Prinzip ist
>> Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern
>> gesehen.
>
> Ist das in anderen Ländern wirklich so viel besser?
>

In manchen schon. Wenn sie nicht gerade im Krieg stecken.


> Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich die Geräte zum VDE
> schleppen, und dort prüfen lassen. Die VDE-Homepage ist da leider wenig
> informativ. Die sagen zwar, was sie alles wie toll prüfen, aber nicht,
> was es grob kostet, ob und wie man auch als Privatnase da ran kommt,
> usw..
>
> Gibt es irgendwo (im Netz?) Informationen zu dem Thema, die man auch als
> Privatnase verstehen kann? Und wenn ja, wo?
>

Alles viel zu teuer. Macht erst Sinn, wenn die Geräte unglaublich 
expensive sind oder Massenstückzahlen. Da steckt System dahinter!


>> Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der
>> Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider.
>
> Leibeigenschaft gab es in anderen Ländern auch. Ich denke eher, das
> Problem ist, dass wir nie eine richtige Revolution hatten.
>

Naja, wir hatten schon welche, z.B. die Mainzer Revolution. Aber wurden 
die nicht alle niedergeschlagen. Da hast du sicherlich recht. Eine 
richtige Befreiung gab es nie in DE. Der W2 hätte dies ermöglicht. Wurde 
aber durch die Amis im Keim durch "Aufbauhilfe" erstickt. Man 
befürchtete den Abfall vom Kapitalismus hin zu einer Veschiebung in 
Richtung Klassenfeind.


>> Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach
>> allen Regeln der Kunst sicher zu bauen.
>
> Das habe ich auch schon mitbekommen, und ich versuche die (teils aus
> diesem Forum) gesammelten Informationen soweit umzusetzen, wie mit
> meinen bescheidenen Mitteln (Kow-How, Ausrüstung und Geld) möglich. Nur,
> wo soll ich die Grenze ziehen? Ich denke mal, dass mein kleiner
> Knopfzellen-gespeister Temperaturüberwacher, den ich beim Neueinstieg in
> die Elektronik vor 2 Jahren gebaut habe, aus Sicht des VDE nicht als
> Brandverursacher o.Ä. Unheisbringer in Frage kommt, wohl aber mein
> selbst gebauter Trenntrafo. Oder noch extremer: Verliert ein Haushalt,
> in dem ein Kind wohnt, das auf seinem Kosmos-Elektronik-Kasten eine
> Schaltung aufgebaut hat, dadurch den Versicherungsschutz?
>

Gute Frage. he he. Ich habs schon oft gebracht: Aus Sicht eines Anwalts 
würde niemand basteln.


> Was müsste ich machen, um z.B. für meinen Trenntrafo ein VDE-Zeichen zu
> bekommen? Ich meine jetzt nicht die technischen Änderungen, die werden
> einst Thema eines anderen oder eigenen Thread sein, sondern an wen ich
> mich wenden müsste, was ich demjenigen sagen müsste, und wie viel das in
> etwa kosten würde.

Prüfen lassen von einer akkreditierten Stellen. TÜV wäre eine. Ich 
schätze mal so 10 bis 15K für den kompletten Vorgang eines Trafos. 
Genaue Zahlen habe ich nicht, ich entwickle nur und verkaufe 
grundsätzlich nur als OEM. Damit sind die meisten Haftungsprobleme vom 
Tisch. Am liebsten sind mir Kunden aus dem Ausland. Leider. Politiker 
und Gesetzeshüter, ihr habt es geschafft!


>
> Wenn es mir nicht gelingt, für jedes Teil im Hause, das irgendwie mit
> Elektrizität zu tun hat, eine VDE-Zeichen zu bekommen, könnte ich doch
> zumindest die Feuerversicherung abmelden, da sie im Schadensfall eh'
> nicht zahlen würde und ich seit Jahren völlig sinnlos Geld da rein
> pumpe, oder?
>

Sehe ich auch so. Ich habe nur Versicherungen, die man gesetzestreu 
haben muß, z.B. Kfz-Haftplicht und Krankenversicherung. Und die die man 
sowieso als Staatsbürger hat, wie Rentenversicherung (Die aber keine 
ist!).
Versicherungen sind nichts anderes als Decknamen für Strukturvertrieb, 
Kettenbriefe usw, alle die gleiche Liga.

Im Ernstfall versuchen die Versicherungen alles, das sie keine Kohle 
geben müssen (Von Kleckerkram mal abgesehen)! Am liebsten sitzen sie die 
Sache bis zu deinem Bankrott oder Tod aus.


> Was ist mit dem Chaos in meiner Werkstatt? Auf der VDE-Homepage steht
> sinngemäß etwas von spontanen Kontrollbesuchen. Das trifft auf mich als
> Privatnase doch nicht zu, oder?

Irgendwann wirds auch regelmäßige Besuche der Behörden bei 
Privatpersonen geben. Wir sind auf dem besten Weg dahin. Aktuell mit der 
Verwahrlosungssache bei Kindern.

Solange niemand weiß was du machst, hast du relative Ruhe. Außer durch 
Zufall wirst du mal gefilzt. Also du wirst bezichtigt einer Straftat, 
die Polizei kommt mal zur 'Besichtigung' deines Anwesens, man findet 
dabei zufällig auch deine illegalen Downloads von Musik z.B... Zack, 
schon Strafverfahren am Hals. Polizist muß als Beamter Anzeige 
erstatten!


>
> Ich weiß, das diese Fragen eigentlich nur ein Rechtsanwalt beantworten
> darf, daher frage ich nach Eurer "persönlichen Meinung". ;-)

Alles nur meine Meinung.

von Etrick (Gast)


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Ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Beispiel Bastelkasten: Ab Werk 
Batteriebetrieb, Netzteil dafür dann "für Spielzeug geeignet" - also 
erhöhte Sicherheit.

Beim Selberbasteln sieht es einfach so aus, dass eine Versicherung nicht 
mauern wird, wenn dein Toaster nebst Küche abbrennt, nur weil Du im 
Wohnzimmer einen selbstgebauten Verstärker stehen hast.
Hängt der Toaster aber modifiziert am LAN und das gleiche passiert, 
wirst Du ein Problem bezüglich Zahlung haben...

von bitte löschen (Gast)


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Das würde ja bedeuten, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen 
Bastelei und Unfall bestehen muss, wenn sich die Versicherung vor der 
Zahlung drücken will.

Da habe ich jetzt also erst mal 2 gegensätzliche Aussagen.

Nebenbei: Auch mit einem Kosmos-Kasten kann man ja eine Bude abfackeln. 
1N400x o.Ä. ohne Vorwiderstand an eine frische 9V Block, das 
Begleitheftchen darüber legen, und kurz warten..

Wissen tu ich nur eines: Eine Versicherung (egal welche) wird solange 
nicht zahlen, wie sie eine Chance sieht, sich irgendwie davor zu 
drücken.

Ich werde mal nach den Versicherungsunterlagen schauen und das 
Kleingedruckte lesen, soweit es für mich als Nichtjuristen verständlich 
ist. Ich bin mir relativ sicher, dass ich danach noch mehr Fragen haben 
werde, als vorher. :-D

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Manch einer hat in das Gehäuses eines schnöden Autoradios einen 
kompletten Funktransceiver eingebaut. Verschleiern ist die Taktik!

Letztendlich optimieren Versicherungen ihr Geschäft so wie du Platinen.

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