Guten Morge, ich habe vor an ein Gerät in einem Kunststoffgehäuse (EURO - Box) 230 V über einen netzstecker anzuschließen. Da dieses gerät dann der schutzklasse 2 entspricht ist nun meine Frage ob ich daran auch einen normalen schutzkontaktstecker anschließen darf. Der PE würde dann eben ungenutzt bleiben. MfG, Pat711
Warum nimmst du denn kein Euronetzkabel (2,5A) (passend zum Gehäuse :-))? Soviel Strom wird das Gerät wohl nicht brauchen.
Dürfen: Nein, Können: Ja. BTW: 2pol Kabel für SK2 Geräte gibt es mit angeschweißten 2pol. Stecker auch für 10A/16A. Jeder moderne Staubsauger brüstet sich damit ,-)
@Andrew Taylor (marsufant)
>Dürfen: Nein, Können: Ja
das reicht mir nicht als Antwort. Hätte mal gerne die Din wo das
steht.
Meines Wissens ist die Montage eines Schukostecker nicht eindeutig
an Schutzklasse 2-Geräte verboten.
Allerding muss eindeutig das Gerät mit der Schutzklasse 2
gekennzeichnet sein, zB. Schutzisolierung (2 Kästchen).
Wigbert
hm ok, das problem ist nämlich dass ich grad im gschäft bin und hier nicht wüsste wo ich nen eurostecker herbekomme. aber schuko hätte es eben. In der Ausbildung sollte es eben schon fachgerecht sein. danke schon mal für die antworten. MfG, Pat711
VDE-gerecht ist es, den Schutzleiter bis ins Gehäuse zu führen und dort auf eine Klemme zu legen, die ansonsten keine elektrische Verbindung zu irgendeinem anderen Teil hat -- das setzt aber eine Zuleitung mit PE voraus! Das hat ein SK2 Gerät aber i.d.R. NICHT, sondern die Leitung ist 2 adrig. Besser ist es allerdings, eine Originalleitung zu benutzen (jeder kennt das von Elektrowerkzeugen der SK2, die häufig bei beschädigter Anschlussleitung am Stecker abgeknipst wird und gegen einen Schukostecker getauscht wird, was nicht zulässig ist. Man muss die ganze Zuleitung entweder gegen eine zweiadrige Leitung mit angespritztem Konturenstecker tauschen oder dreiadrig mit Schukostecker, Rest s.o.). Ich möchte darauf hinweisen - auch wenn es kaum jemand macht -, dass jede Veränderungen an elektrischen Geräten eine VDE-Nachprüfung erfordert, um sich im Falle eines Unfalles abzusichern. Veränderung: Dazu gehört auch schon der Steckertausch und klar, der Tausch mit einer Originalleitung. Die VDE schreibt aber nunmal vor, dass an einen Schukostecker eine dreiadrige Zuleitung gehört und der Schutzleiter bis ins Gehäuse geführt werden muss - ohne diese Maßnahme (und Nachprüfung) steht man im (Un)Fall doof da, auch wenn beide Varianten vom gesunden Menschenverstand gesehen betriebssicher sind. Das ist halt sehr deutsch.
>VDE-gerecht ist es, den Schutzleiter bis ins Gehäuse zu führen und dort >auf eine Klemme zu legen, die ansonsten keine elektrische Verbindung zu >irgendeinem anderen Teil hat. vollkommen richtig ,es gab mal früher in der VDE den Hinweis, das ein Schukostecker mir einer 3 adrigen Leitung an ein Gerät der Schutzklasse 2 angeschlossen werden durfte, wenn die Zuleitung defekt ist. Das war hier nicht die Frage. >das setzt aber eine Zuleitung mit PE >voraus! Das hat ein SK2 Gerät aber i.d.R. NICHT, sondern die Leitung ist >2 adrig nicht richtig, nach wie vor kann ich KEIN Verbot in der VDE erkennen, wo EINDEUTIG das montieren eines Schukosteckers an eine 2 pol. Leitung der Geräte der SK2 untersagt wird. Allerdings stimme ich dem zu: Der Prüfer muss erkennen, das das Gerät SK2 hat. Wigbert
Es ist schon etwas merkwürdig: Einem Schutzklasse II Gerät darf normalerweise kein Schutzleiter zugefüghrt werden. Nur in Ausnahmefällen, und dann muß der Schutzlieter behandelt werden wie ein netzspannungsführends Kabel. Gleichwohl dürfen Schutzklasse II Geräte aber jederzeit mit Schutzklasse I Geräte verbunden werden, auch dann, wenn die Masse dann letztlich doch mit dem Schutzleiter verbunden wird. Kai Klaas
Ich würde ein dreiadriges Kabel mit Schukostecker nehmen. Da dein Gerät an 230V angeschlossen ist, wird da vielleicht auch ein Trafo drin sein und der kommt ja an den Schutzleiter (Trafokern, Schirmwicklung).
Sebastian R. schrieb: > wird da vielleicht auch ein Trafo drin sein > und der kommt ja an den Schutzleiter (Trafokern, Schirmwicklung) Sicher nicht, Trafos in Schutzklasse 2 Geräten haben in der Regel nur eine erhöhte Isolierung zwischen Primär- und Sekundärkreis und tragen ein Schutzklasse 2- Zeichen. Pat711 schrieb: > ich habe vor an ein Gerät in einem Kunststoffgehäuse (EURO - Box) 230 V > über einen netzstecker anzuschließen. > > Da dieses gerät dann der schutzklasse 2 entspricht Genau das letzte bezweifle ich. Nur weil du deine Elektronik mit Netzteil in ein Kunststoffgehäuse einbaust entspricht das gesamte Gerät noch lange nicht der Schutzklasse 2.
Kai Klaas schrieb: > aber jederzeit mit Schutzklasse I Geräte verbunden werden, auch dann, > wenn die Masse dann letztlich doch mit dem Schutzleiter verbunden wird. Ich wüsste nicht, dass die Masse in Schutzklasse 1 - Geräten grundsätzlich mit PE verbunden wird. Das hängt doch sehr davon ab,ob deine Spannungsquelle (Netzteil) im Schutzklasse 1 - Gerät FELV, SELV oder PELV entspricht.
Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE herausgeführt werden. Laut Herr Bödecker (VDE) bestimmt der Stecker bei Prüfungen die Geräteart, dh dein "SK2" ist wie ein SK1 Gerät zu prüfen. Gruss
> Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE > herausgeführt werden. Das ist imho so nicht korrekt. Wenn das Kabel einen PE hat, dann muss er auch im Stecker angeschlossen sein und im Gerät ankommen. Das deshalb, weil jemand das Kabel an der Maschine abmachen könnte und es an einer SK1-Machine anbringen könnte. Wenn ich einen Schukostecker an eine zweiadrige Leitung eines SK2-Gerät mache, geht keine Verschlechterung des Schutzes damit einher. Wenn dieses Kabel an einer SK1-Maschine angebracht wird, merkt man beim Anschliessen des PE dass der fehlt, hoffe ich zumindest :-). > Laut Herr Bödecker (VDE) bestimmt der Stecker bei Prüfungen die > Geräteart, dh dein "SK2" ist wie ein SK1 Gerät zu prüfen. Es ist immer noch der Prüfer der bestimmt wie ein Gerät zu prüfen ist. Das sagt die aktuelle VDE 0701-0702. Es gibt auch SK1-Geräte ohne berührbare elektrische Teile (Kaffemaschinen) die dann halt nach SK2 geprüft werden. Bei dem o.g. Gerät sagt mir der Stecker im ersten Moment zwar SK1, ein SK2-Symbol auf dem Gerät aber was anderes. Da muss ich als Prüfer entscheiden was ich mache, am besten nachsehen. Ausserdem wird nach VDE0701-0702 nicht mehr nach Schutzklasse sondern nach Schutzmassnahme unterschieden, Grund ist genau das Problem was hier diskutiert wird, bzw. die von mir erwähnte Kaffeemaschine. Zum Schluss: Meines Wissens nach ist es zulässig ein dreiadriges Kabel an ein SK2-Gerät anzuschliessen, wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind. Tschööö
Joachim R. schrieb: >> Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE >> herausgeführt werden. > Das ist imho so nicht korrekt. Wenn das Kabel einen PE hat, dann muss er > auch im Stecker angeschlossen sein und im Gerät ankommen. Exakt so isses. > Das deshalb, > weil jemand das Kabel an der Maschine abmachen könnte und es an einer > SK1-Machine anbringen könnte. Bzw. weil der durchlaufende PE im Kabel sinnvoll andere Schutzmaßnahmen ergänzt (z.B mögliches Auslösen des RCD beim Durchtrennen des KAbels). > > Zum Schluss: Meines Wissens nach ist es zulässig ein dreiadriges Kabel > an ein SK2-Gerät anzuschliessen, wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind. > JA, genau so ist es.
Etrick schrieb: > Aus einem Stecker mit PE Schleifkontakten darf nur ein Kabel mit PE > > herausgeführt werden. Joachim R. schrieb: > Das ist imho so nicht korrekt. Wenn das Kabel einen PE hat, dann muss er > > auch im Stecker angeschlossen sein und im Gerät ankommen. Ich sehe in beiden Aussagen keinen Unterschied?
Ich schon: In der Ersten Aussage muß der PE nur im Kabel VORHANDEN sein, aber nicht zwangsläufig im Stecker angeschlossen (a.k.a. aufgelegt). Aussage 2 trifft das, was der VDE damit erreichen wollte.
>Ich wüsste nicht, dass die Masse in Schutzklasse 1 - Geräten >grundsätzlich mit PE verbunden wird. Das hängt doch sehr davon ab,ob >deine Spannungsquelle (Netzteil) im Schutzklasse 1 - Gerät FELV, SELV >oder PELV entspricht. Sorry, da hast du mich mißverstanden. Die Signalmasse eines Schutzklasse I Geräts muß beispielsweise bei Verwendung eines Schutzklasse II Trafos natürlich nicht mit dem Schutzleiter verbunden werden, wenn dadurch sichergestellt ist, daß beim Berühren der Signalmasse keine Gefahr droht. Es gibt aber Schutzklasse I Geräte, bei denen die Signalmasse mit dem Schutzleiter verbunden ist. Beispielsweise, wenn ein Schutzklasse I Trafo verbaut ist und die Sekundärseite des Trafos berührbar ist. In diesem Fall besteht dann eine Verbindung des Schutzklasse II Geräts mit dem Schutzleiter. Kai Klaas
Und vom Schutzkontaktstecker den Schutzkontakt entfernen ...? Bei z.B. unseren Vollgummisteckern ist das ohne weiteres möglich, da der Kontakt einfach nur eingeklemmt ist. ?( Gemacht hab ich's nicht. Vorher auf jeden Fall den VDE-Fachmann fragen. :D
Andrew Taylor schrieb: > Ich möchte darauf hinweisen - auch wenn es kaum jemand macht -, dass > jede Veränderungen an elektrischen Geräten eine VDE-Nachprüfung > erfordert, um sich im Falle eines Unfalles abzusichern. Veränderung: > Dazu gehört auch schon der Steckertausch und klar, der Tausch mit einer > Originalleitung. Was heißt das für mich als Hobby-Nase? Beeinträchtigt das den Versicherungsschutz (z.B. Feuer), wenn ich hier im Haus ein selbstgebautes oder modifiziertes Gerät habe? Falls ja: Muss das Gerät an dem Unfall schuld sein, oder reicht seine bloße Anwesenheit im Hause? (Wie beim Kfz, wo jede Veränderung den Versicherungsschutz erlöschen lässt.) Kann es passieren, dass Silvester eine Rakete aus der Nachbarschaft in das Haus fliegt, die Bude abbrennt, und die Versicherung nicht zahlt, weil die entsprechenden Sachverständigen in meiner Werkstatt einen selbstgewickelten Trenntrafo finden?
Philipp, man wird dir immer unterstellen das du Mist gebaut hast mit deinem Selbstbaukram. Da rauszukommen ist schwer! Also im Prinzip ist Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern gesehen. Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider. Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach allen Regeln der Kunst sicher zu bauen. Aber zum Stecker nochmal: Gabs da nicht die sinnvolle Regel, das alles was vorhanden ist und einen bestimmten Sachzustand nahelegt, auch funktionieren muß? Also PE am Stecker muß auch PE-Schutz bringen. Ich halte mich ja nicht sonderlich gerne an Gesetze und so (Ihr kennt mich ;-) , hier aber finde ich es aus technischer Sicht sinnvoll so vorzugehen. Eine ähnliche Regel gibt es definitiv beim Auto-TÜV! Für den VDE-Stecker habe ich leider keine Referenz.
Abdul K. schrieb: > Also im Prinzip ist > Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern > gesehen. Ist das in anderen Ländern wirklich so viel besser? Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich die Geräte zum VDE schleppen, und dort prüfen lassen. Die VDE-Homepage ist da leider wenig informativ. Die sagen zwar, was sie alles wie toll prüfen, aber nicht, was es grob kostet, ob und wie man auch als Privatnase da ran kommt, usw.. Gibt es irgendwo (im Netz?) Informationen zu dem Thema, die man auch als Privatnase verstehen kann? Und wenn ja, wo? > Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der > Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider. Leibeigenschaft gab es in anderen Ländern auch. Ich denke eher, das Problem ist, dass wir nie eine richtige Revolution hatten. > Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach > allen Regeln der Kunst sicher zu bauen. Das habe ich auch schon mitbekommen, und ich versuche die (teils aus diesem Forum) gesammelten Informationen soweit umzusetzen, wie mit meinen bescheidenen Mitteln (Kow-How, Ausrüstung und Geld) möglich. Nur, wo soll ich die Grenze ziehen? Ich denke mal, dass mein kleiner Knopfzellen-gespeister Temperaturüberwacher, den ich beim Neueinstieg in die Elektronik vor 2 Jahren gebaut habe, aus Sicht des VDE nicht als Brandverursacher o.Ä. Unheisbringer in Frage kommt, wohl aber mein selbst gebauter Trenntrafo. Oder noch extremer: Verliert ein Haushalt, in dem ein Kind wohnt, das auf seinem Kosmos-Elektronik-Kasten eine Schaltung aufgebaut hat, dadurch den Versicherungsschutz? Was müsste ich machen, um z.B. für meinen Trenntrafo ein VDE-Zeichen zu bekommen? Ich meine jetzt nicht die technischen Änderungen, die werden einst Thema eines anderen oder eigenen Thread sein, sondern an wen ich mich wenden müsste, was ich demjenigen sagen müsste, und wie viel das in etwa kosten würde. Wenn es mir nicht gelingt, für jedes Teil im Hause, das irgendwie mit Elektrizität zu tun hat, eine VDE-Zeichen zu bekommen, könnte ich doch zumindest die Feuerversicherung abmelden, da sie im Schadensfall eh' nicht zahlen würde und ich seit Jahren völlig sinnlos Geld da rein pumpe, oder? Was ist mit dem Chaos in meiner Werkstatt? Auf der VDE-Homepage steht sinngemäß etwas von spontanen Kontrollbesuchen. Das trifft auf mich als Privatnase doch nicht zu, oder? Ich weiß, das diese Fragen eigentlich nur ein Rechtsanwalt beantworten darf, daher frage ich nach Eurer "persönlichen Meinung". ;-)
Philipp Klostermann schrieb: > Abdul K. schrieb: >> Also im Prinzip ist >> Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern >> gesehen. > > Ist das in anderen Ländern wirklich so viel besser? > In manchen schon. Wenn sie nicht gerade im Krieg stecken. > Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich die Geräte zum VDE > schleppen, und dort prüfen lassen. Die VDE-Homepage ist da leider wenig > informativ. Die sagen zwar, was sie alles wie toll prüfen, aber nicht, > was es grob kostet, ob und wie man auch als Privatnase da ran kommt, > usw.. > > Gibt es irgendwo (im Netz?) Informationen zu dem Thema, die man auch als > Privatnase verstehen kann? Und wenn ja, wo? > Alles viel zu teuer. Macht erst Sinn, wenn die Geräte unglaublich expensive sind oder Massenstückzahlen. Da steckt System dahinter! >> Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der >> Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider. > > Leibeigenschaft gab es in anderen Ländern auch. Ich denke eher, das > Problem ist, dass wir nie eine richtige Revolution hatten. > Naja, wir hatten schon welche, z.B. die Mainzer Revolution. Aber wurden die nicht alle niedergeschlagen. Da hast du sicherlich recht. Eine richtige Befreiung gab es nie in DE. Der W2 hätte dies ermöglicht. Wurde aber durch die Amis im Keim durch "Aufbauhilfe" erstickt. Man befürchtete den Abfall vom Kapitalismus hin zu einer Veschiebung in Richtung Klassenfeind. >> Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach >> allen Regeln der Kunst sicher zu bauen. > > Das habe ich auch schon mitbekommen, und ich versuche die (teils aus > diesem Forum) gesammelten Informationen soweit umzusetzen, wie mit > meinen bescheidenen Mitteln (Kow-How, Ausrüstung und Geld) möglich. Nur, > wo soll ich die Grenze ziehen? Ich denke mal, dass mein kleiner > Knopfzellen-gespeister Temperaturüberwacher, den ich beim Neueinstieg in > die Elektronik vor 2 Jahren gebaut habe, aus Sicht des VDE nicht als > Brandverursacher o.Ä. Unheisbringer in Frage kommt, wohl aber mein > selbst gebauter Trenntrafo. Oder noch extremer: Verliert ein Haushalt, > in dem ein Kind wohnt, das auf seinem Kosmos-Elektronik-Kasten eine > Schaltung aufgebaut hat, dadurch den Versicherungsschutz? > Gute Frage. he he. Ich habs schon oft gebracht: Aus Sicht eines Anwalts würde niemand basteln. > Was müsste ich machen, um z.B. für meinen Trenntrafo ein VDE-Zeichen zu > bekommen? Ich meine jetzt nicht die technischen Änderungen, die werden > einst Thema eines anderen oder eigenen Thread sein, sondern an wen ich > mich wenden müsste, was ich demjenigen sagen müsste, und wie viel das in > etwa kosten würde. Prüfen lassen von einer akkreditierten Stellen. TÜV wäre eine. Ich schätze mal so 10 bis 15K für den kompletten Vorgang eines Trafos. Genaue Zahlen habe ich nicht, ich entwickle nur und verkaufe grundsätzlich nur als OEM. Damit sind die meisten Haftungsprobleme vom Tisch. Am liebsten sind mir Kunden aus dem Ausland. Leider. Politiker und Gesetzeshüter, ihr habt es geschafft! > > Wenn es mir nicht gelingt, für jedes Teil im Hause, das irgendwie mit > Elektrizität zu tun hat, eine VDE-Zeichen zu bekommen, könnte ich doch > zumindest die Feuerversicherung abmelden, da sie im Schadensfall eh' > nicht zahlen würde und ich seit Jahren völlig sinnlos Geld da rein > pumpe, oder? > Sehe ich auch so. Ich habe nur Versicherungen, die man gesetzestreu haben muß, z.B. Kfz-Haftplicht und Krankenversicherung. Und die die man sowieso als Staatsbürger hat, wie Rentenversicherung (Die aber keine ist!). Versicherungen sind nichts anderes als Decknamen für Strukturvertrieb, Kettenbriefe usw, alle die gleiche Liga. Im Ernstfall versuchen die Versicherungen alles, das sie keine Kohle geben müssen (Von Kleckerkram mal abgesehen)! Am liebsten sitzen sie die Sache bis zu deinem Bankrott oder Tod aus. > Was ist mit dem Chaos in meiner Werkstatt? Auf der VDE-Homepage steht > sinngemäß etwas von spontanen Kontrollbesuchen. Das trifft auf mich als > Privatnase doch nicht zu, oder? Irgendwann wirds auch regelmäßige Besuche der Behörden bei Privatpersonen geben. Wir sind auf dem besten Weg dahin. Aktuell mit der Verwahrlosungssache bei Kindern. Solange niemand weiß was du machst, hast du relative Ruhe. Außer durch Zufall wirst du mal gefilzt. Also du wirst bezichtigt einer Straftat, die Polizei kommt mal zur 'Besichtigung' deines Anwesens, man findet dabei zufällig auch deine illegalen Downloads von Musik z.B... Zack, schon Strafverfahren am Hals. Polizist muß als Beamter Anzeige erstatten! > > Ich weiß, das diese Fragen eigentlich nur ein Rechtsanwalt beantworten > darf, daher frage ich nach Eurer "persönlichen Meinung". ;-) Alles nur meine Meinung.
Ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Beispiel Bastelkasten: Ab Werk Batteriebetrieb, Netzteil dafür dann "für Spielzeug geeignet" - also erhöhte Sicherheit. Beim Selberbasteln sieht es einfach so aus, dass eine Versicherung nicht mauern wird, wenn dein Toaster nebst Küche abbrennt, nur weil Du im Wohnzimmer einen selbstgebauten Verstärker stehen hast. Hängt der Toaster aber modifiziert am LAN und das gleiche passiert, wirst Du ein Problem bezüglich Zahlung haben...
Das würde ja bedeuten, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Bastelei und Unfall bestehen muss, wenn sich die Versicherung vor der Zahlung drücken will. Da habe ich jetzt also erst mal 2 gegensätzliche Aussagen. Nebenbei: Auch mit einem Kosmos-Kasten kann man ja eine Bude abfackeln. 1N400x o.Ä. ohne Vorwiderstand an eine frische 9V Block, das Begleitheftchen darüber legen, und kurz warten.. Wissen tu ich nur eines: Eine Versicherung (egal welche) wird solange nicht zahlen, wie sie eine Chance sieht, sich irgendwie davor zu drücken. Ich werde mal nach den Versicherungsunterlagen schauen und das Kleingedruckte lesen, soweit es für mich als Nichtjuristen verständlich ist. Ich bin mir relativ sicher, dass ich danach noch mehr Fragen haben werde, als vorher. :-D
Manch einer hat in das Gehäuses eines schnöden Autoradios einen kompletten Funktransceiver eingebaut. Verschleiern ist die Taktik! Letztendlich optimieren Versicherungen ihr Geschäft so wie du Platinen.
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