Hi. Ich wollte eine Firma im gründen, die unter Anderem gebrauchte Elektronikteile und Geräte/Maschinen aus dem Gewerblichen Bereich an Privatkunden verkauft. Da vieles aus dem kommerziellen Bereich stammt, müste man es eventuell noch beim EAR anmelden, wenn es an Privatkunden weiter verkauft wird. Und die Neuwaren und Importwaren müssen zum Teil auch noch angemeldet werden. Um die Kosten und den Finanzbedarf am Anfang der Selbstständigkeit zu reduzieren, würde ich gerne wissen: Muss man sich unbedingt selbst bei EAR anmelden und die Bedinungen erfüllen? Oder gibt es einen Dienstleister, der selbst angemeldet ist und die ganzen Pflichten erfüllt und die nötigen finanziellen Sicherheiten stellt? Der Dienstleister macht die Mengenmeldungen, er stellt die finanziellen Sicherheiten, er kommt den Abholaufforderungen nach. Ich stelle mir das so vor: Ich schließe einen Vertrag mit einem Dienstleister, und ich muss auch nicht selbst beim EAR anmelden. Ich zahle einen Betrag an den Dienstleisterfür die Erbringung der Dienstleistung. Darüber hinaus zahle ich für jedes verkaufte Gerät einen gewissen Betrag an den Dienstleister und teile ihm die verkaufe Menge mit. Für mich ist damit die Sache erledigt, der Rest macht der Dienstleister. Verpackungsverordnung: Gibt es einen Dienstleister, mit dem man zusammen arbeiten kann, der für mich die ganze Abwicklung für die Verpackungsverordnung übernimmt? Darüber hinaus sollte der Dienstleister vollständig zertifiziertes Verpackungsmaterial anbieten. Solange ich nur das zertifizierte Verpackunsmaterial vom Dienstleister kaufe und verwende, sollte ich was die Verpackunsverordnung angeht aus dem Schneider sein, und die ganze Buchführung über die verwendete Verpackung nicht nötig sein ROHS: Ist es erlaubt, Geräte, die noch nicht ROHS erfüllen, erstmalig bei Privatkunden in Verkehr zu bringen? Im Geschäftlichen und Gewerblichen Bereich waren diese Sachen schon länger im Betrieb und im Umlauf, im Rahmen des Gebraucht-Verkaufs landen die Sachen dann aber erstmalig bei Privatkunden. Grüße Rechtlicher Hinweis: Hier werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte erwartet, es soll auch keine Rechtsberatung darstellen. Alles ist völlig unverbindlich im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Es ist nur eine allgemeine Diskussion und Meinungsaustausch über diese Themen.
EAR: Schau mal bei Take-E-Way vorbei, ob das das ist, was du dir vorstellst. Verpackungsverordnung: Schau mal bei Bähr Verpackungen vorbei
Dieses Take-e-way ist ein guter Tipp. Angebot 3, wo die fast alles machen, und man nur noch die Menge angeben und Zahlen muss, wäre genau das richtige. Morgen rufe ich mal da an und frage nach den Konditionen für Kleinunternehmen. Das mit den Verpackungen ist leider nicht so einfach. Da muss man trotz Lizensierung noch selbst abwiegen und Buch führen. Ich hätte es gerne so: Ich kaufe z.B eine Pappschachtel, und diese Pappschachtel wird durch den Verkäufer/Dienstleister automatisch passend auf mein "Verpackungskonto" / Lizenz gebucht, so dass ich nicht selbst Buch führen muss, und mich mit der Verpackungsverordnung nicht beschäftigen muss, sondern einfach nur die Rechnung bezahlen muss. Ich nehme gerne einen Dienstleister in Anspruch, auch wenn ich dann noch für einen Dienstleister mitzahle. Hauptsache ich habe fest kalkulierbare Kosten und wenig Verwaltungsaufwand. Fest kalkulierbare Kosten kann man auch leichter auf die Ware umlegen. Durch die ganzen Verordnungen und Gesetzte hat man so einen riesen Verwaltungsaufwand, und die Kosten werden wahnsinnig in die Höhe getrieben. Nicht gerade gut für kleine Unternehmen.
Bist du ein zum ersten mal in den Verkehrbringer? Dann wirste dir das wohl ersparen können wenn die Sachen schon im Verkehr sind.
so sehe ich das auch. EAR trifft meines Wissens nur den Hersteller, bzw. eben den "In-Verkehr-Bringer"
Mike Hammer schrieb: > Bist du ein zum ersten mal in den Verkehrbringer? > Dann wirste dir das wohl ersparen können wenn die > Sachen schon im Verkehr sind. Wie meinst Du dass mit "Wenn die Sache schon im Verkehr ist?"
Guten Morgen, die VerpackV ist zum 1. Januar 2009 novelliert worden (5. Novelle). Diese Novellierung hat die Anforderungen an die Lizenzierung neu ausgerichtet und weitaus enger gesteckt. Eine Facette dieser Neuausrichtung ist zum Beispiel, möglichst exakt zu bestimmen, wer zur Lizenzierung verpflichtet ist. Ein Abgeben dieser Verpflichtung ist grundsätzlich nur bei so genannten Serviceverpackungen möglich (typischerweise: Tragetaschen, Einweg-Geschirr (nicht Besteck!), Becher für Kalt-/Heißgetränke). Der beabsichtigte Ankauf von (vor-)lizenzierten Verpackungsmaterialien (was im Kern einer Abgabe der Lizenzierung gleichkäme) erscheint mir daher nicht verordnungskonform. Eine Möglichkeit sich gut beraten zu lassen, bietet regelmäßig das Team von ELS (www.els-systeme.de), das auch bezüglich BatterieG eine Lösung über einen Kooperationspartner anbieten kann. Bei WEEE-Themen ist zumeist auch die eine oder andere Haushaltsbatterie zu finden, für die ebenfalls die Rücknahme zu organisieren ist. Vielleicht konnte ich ein wenig helfen. Gruß Nettler
Kann man ElectroReturn der Deutschen Post irgendwie als Dienstleister benutzen, um Kosten zu sparen? Sie verwerten zwar nichts, aber Versenden und in den FAQs steht: - Können die Elektroaltgeräte-Mengen aus Electroreturn auf das zu entsorgende Gesamtvolumen des Herstellers bzw. Händlers angerechnet werden? - Diese Mengen können genauso angerechnet werden wie zurückgenommene Elektroaltgeräte-Mengen aus der öffentlich rechtlichen Entsorgung über die Sammelstellen der Kommune. Wenn man dadurch auf dem Geräte-Konto eine 0 stehen hat, bekommt man auch keinen Container zugeordnet. Take-e-way gespart. Oder wie?
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