Hallo
In meiner Mietwohnung ist der Kabelanschluss extrem schlecht. Die
Analogkanäle sind sehr stark verrauscht. Die Digitalkanäle haben laufend
aussetzer. HD geht gar nicht. Der Internetanschluss von KD setzt auch
regelmäßig aus.
Als ich vor einem 1/2 Jahr einzog versicherte mir der Vermieter,
Digitalfernsehen und Internet wäre kein Problem, das hätten andere
Meiter auch. Leider habe ich das nur mündlich. Dabei hat er mir bewußt
verschwiegen, dass für diese Mieter extra Leitungen gelegt wurden. Für
meine Wohnung ist dies leider nicht möglich.
Das Signal ist deswegen so schlecht, weil in dem Haus Koaxleitungen von
1960 verwendet werden, die den Namen nicht verdienen. Der Schirm ist
eine Litze die um den Mittelleiter gewickelt ist.
Mir wurde mehrfach zugesichert, dass der Anschluss in Ordnung gebracht
wird aber nichts passiert. Ich habe mich bei KD erkundigt. Laut deren
Verträge ist der Vermieter für die hausverkabelung zuständig und den
interessiert das nicht :(
Was mich jetzt interessieren würde:
Weiß einer von euch, in wie weit es Vorschriften gibt (RegTP oder
Kabelbetreiber), wie gut die Leitungen sein müssen, damit sie
angeschlossen werden dürfen? Immerhin deckt der Kabelanschluss ein sehr
großes Frequenzspektrum ab, das andere stören kann. Wenn ich einen
Kleiderbügel nehme, den an die Wand halt und das Koaxkabel vom Fernseher
an den Bügel halte, ist das Bild nicht sonderlich viel schlechter als
wenn das Kabel in der Dose steckt.
Das Vertrauensverhältnis wurde vom Vermieter durch andere Aktionen
zerstört. Umziehen ist so bald nicht möglich. Daher hoffe ich, so etwas
erreichen zu können.
PS:
Dabei verstehe ich nicht, warum der Vermieter solche Probleme macht.
Afaik könnte er die komplette Hausverkabelung an KD abtreten, dann wären
die zuständig. Die Kabel liegen in Leerrohren, man könnte sie also
einfach austauschen.
soweit ich weis, gibt es keine Vorschriften für solche Kabel. Du kannst
maximal an KD wegen vertragserfüllung rantreten, weil sie ihr Produkt ja
nicht in der Qualität stimmt. Das sie an der Stelle nichts dafür können
ist ja egal, dann du hast ja ein Vertrag mit denen. Dort wird dir ja
eine Leistung zugesichert. Und dise gilt ja wohl in der Wohnung und
nicht im Keller.
Lötöse schrieb:> Die Kabel liegen in Leerrohren, man könnte sie also> einfach austauschen.
wo ist dann das Problem, kauf dir ein paar m kabel zieh es ein und und
werde glücklich.
Hallo
Ich hatte vor, mich an KD zu wenden. Muss mal schaun was dabei raus
kommt. Der Kabelanschluß wird über den Vermieter abgerechnet, mein
Internetanschluß direkt mit KD.
Vom BK-Verstärker geht ein Kabel zu einem weiteren Verstärker. Von
diesem aus laufen mehrere Stränge in die Mietwohnungen, wobei an einem
Strang mehrere Wohnungen in Serie angeschlossen sind.
Ich müsste also auch bei anderen Mietern das Kabel austauschen. Des
weiteren darf ich es nicht. Ich habe dem Vermieter schon den Vorschlag
gemacht, selbst neue Kabel einzuziehen. Darauf hat er nicht reagiert.
Das weitere Problem ist, dass das Signal bereits am Verteilerpunkt
schlecht ankommt. Ich müsste also direkt aus dem Keller parallel zum
vorhandenen Kabel bis zum verteiler ziehen und ab dort in das Leerrohr,
an einem Mieter vorbei und dann zu mir in die Wohnung.
Es gibt sehr wohl Vorschriften was die Kabelnetzanlage betrifft.
Und zwar bezieht sich das schon alleine auf das Schirmungsmaß der
verwendeten Kabel und Bauteile.
Wenn sich jemand bei der Bundesnetzagentur beschwert, weil das vom
Kabelnetz abgestrahlte Spektrum andere Funkdienste stört, dann kommt die
Bundesnetzagentur sehr wohl messen. Und dann wird es für den Hauswirt
richtig teuer. Er muss nämlich die Messung der Bundesnetzagentur
bezahlen, und bekommt augenblicklich ein Betriebsverbot diese Anlage
weiter zu betreiben.
Funkamateure können sich zum beispiel auf der Frequenz 145,750 MHz
massiv gestört fühlen, weil im Kabelnetz dort der Tonträger des Kanal S6
angesiedelt ist. Wenn der bei der in der Nähe wohnenden Funkamateur mit
S9+30db zu hören ist, dann ist das eindeutig ein Fall für die
Bundesnetzagentur. Im Prinzip können aber auch jeder andere Funkdienst
beeinträchtigt werden. BOS Funkdienste usw.
Weiterhin gibt es Vorschriften wie hoch mindestens der Pegel eines Jeden
Senders im Kabelkanal an der Steckdose sein muss.
Im VHF Kanal muss sie mindestens 54dbuV betragen in den UHF Kanälen
mindestens 58dbuV. Und zwar an jeder Steckdose.
Ich würde in diesem Falle 1. mit einer Mietkürzung drohen, 2. Den
Mieterschutzverein aufsuchen, und 3. mir in der Nachbarschaft jemanden
suchen der sich durch die Ausstrahlung gestört fühlt. Der müßte dann die
Bundesnetzagentur einschalten.
Ralph Berres
Hallo
Danke, das sind schon konkretere Informationen.
Punkt 1: Schon gemacht, Mietminderung ist angedroht
Punkt 2: Termin beim Mieterverein ist auch wegen anderer Dinge am
Dienstag
Punkt 3: Wird schwierig, weil ich hier neu hingezogen bin und niemanden
kenne. Muss mal schaun, ob ich Funkamateure finde.
immerhin seit der WM weiß ich: In Südafrika schneit es im Winter ;)
Nachtrag:
Das Mit dem S9+25dB habe ich noch nicht so ganz verstanden. Du meinst,
dass ich eventuell einen Funkamateur über das Antennenkabel empfangen
kann, wenn ich die Ausrüstung hätte?
In diesem Fall ist die Schirmung so schlecht, dass umgekehrt andere
gestört werden?
Noch eine kurze Anmerkung: KabelDeutschland muss nur bis zum ÜP
(Übergabepunkt) ein sauberes Signal liefern. Das betrifft sowohl den
Signalpegel, als auch die Signalqualität. 60db mit Rauschen bringen auch
nicht viel :-)
Da die anderen (mit neuen Kabeln vom ÜP zur jeweiligen Wohnung) wohl
aber ein sauberes Bild haben, ist KD wirklich aus dem Schneider.
Du kannst aber - glaube ich - allerdings einen Radio- und
Fernsehtechniker kommen lassen, der bei Dir in der Wohnung misst und die
Rechnung kannst Du dem Vermieter geben. Soweit ich weiß, muss der die
zahlen. Allerdings musst Du ihm vorher - soweit ich mich erinnere - die
Möhlichkeit geben, das selbst zu erledigen / bzw. selbst eine Firma
beauftragen zu können.
Der normale Weg war aber damals - zu meiner Radio- und
Fernsehtechnikerzeit, dass z.B. ein Mieter aus einem Genossenschaftsbau
selbige angerufen hat und diese hat uns dann beauftragt.
Aber klär das wirklich mal bei Deinem Termin mit der Mieterschutzbund
ab.
Und: Wenn Du schon dabei bist und der Vermieter offensichtlich so ein
<pieeeeep> ist, dann schau auch gleich, ob Deine Wohnfläche mit der
Angabe im Vertrag übereinstimmt. Solche Vermieter schummeln da evtl.
auch gleich noch ein paar qm mehr dazu.
Hallo
Deshalb schreiben Vermieter in Verträge keine Wohnfläche mehr rein. Sie
denken, dann wären Sie aus dem Schneider. Nur blöd, wemm im Exposé vom
Makler eine qm-Zahl drin steht. Die gilt dann natürlich.
Lötöse schrieb:> Das Mit dem S9+25dB habe ich noch nicht so ganz verstanden. Du meinst,>> dass ich eventuell einen Funkamateur über das Antennenkabel empfangen>> kann, wenn ich die Ausrüstung hätte?>> In diesem Fall ist die Schirmung so schlecht, dass umgekehrt andere>> gestört werden?
Es kann natürlich sein das ein Funkamateur deinen Kabelempfang stört.
Das wird dann vermutlich auf dem Kanal S6 passieren, und sich in erster
Linie in sporadische Bildstörungen bemerkbar machen. ( Ein Funkamateur
sendet immer nur für kurze Zeit, meist hört er ).
Viel warscheinlicher ist, das der Funkamateur sich gestört fühlt, weil
er den Tonträger des Kanal S6 Kabelsenders mit einer Feldstärke von
S9+25db
hört. Und zwar genau auf der Frequenz wo der Tonträger ins Kabelnetz
eingespeist wird. Das ist nun mal die Frequenz 145,750 MHz. Im 2m
Amateurfunkband ist das eine Ausgabe eine Telephonierelais.
Da der Modulationshub von Fernsehtonträgern nun mal sehr hoch ist ( ca
50KHz ), wird dann gleich noch die benachbarten Amateurrelaiskanäle
145,725MHz und 145,775 MHz mit gestört.
Was Michael B geschrieben hat stimmt voll und ganz.
Kabel Deutschland ist nur bis zum Übergabepunkt verantwortlich.
Im Haus ist einzig dein Vermieter als Betreiber der Kabelverteilung im
Haus verantwortlich.
Kläre mit dem Mieterschutzbund ab , unter welchen Bedingungen du
eigenmächtig einen in der Handwerksrolle eingetragenen
Fernsehtechnikerbetrieb beauftragen kannst, um das hausinterne Kabelnetz
auf den heutigen Vorschriften entsprechenden Stand zu versetzen, und die
dabei entstehenden Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Ich glaube aber , du must dem Vermieter vorher eine angemessene Frist
setzen und ihn nach Ablauf der Frist in Verzug setzen, ehe du selbst
eine Firma beauftragen kannst.
Ralph Berres
Sodele
Das Gespräch beim Mieterverein ergab folgendes:
Der Vermieter muss für einwandfreien Empfang sorgen. Tut er dies nach
Fristsetzung nicht, kann man die Miete mindern.
Selbst einen Handwerker bestellen ist schwierig, da man dies nur für
seine eigenen Räume darf aber nicht in Gemeinschaftsräumen, in denen das
Kabel liegt.
Jetzt gibts ein offizielles Schreiben von denen, mal schaun ob sich dann
was tut.
Ah, o.k. Wusste ich nicht; klingt aber schon auch irgendwie logisch;
immerhin betrifft das dann ja auch andere...
Na gut, dann drücken wir Dir mal die Daumen, dass jetzt endlich Bewegung
in die Sache kommt. Haben die Dir denn auch gesagt, um wieviel man die
Miete kürzen darf und ob evtl. auch rückwirkend?
Rückwirkend hab ich gar nicht gefragt. Ihr Vorschlag war 5%. Hört sich
für mich erst einmal OK an. Ich denke wenn der Vermieter nicht reagiert
darf man da langsam die Daumenschrauben ansetzten.
Wie gesagt, Handwerker ist schwer abzuschätzen. Auf jeden Fall kann man
jemand kommen lassen, der einen Kostenvoranschlag macht. Ich bin ja nur
einfacher Mieter und weiß doch gar nicht, was man da alles machen muss.
Ich hoffe er reagiert endlich auf ein formelleres Schreiben und das
Thema ist vom Tisch.
Wenn Du den Kabelanschluß über die Miete bezahlst hast du auch Anspruch
auf einwandfreie Qualität.
An wenn bezahlst du die Gebühren für das Internet? Vermutlich an den
Kabelnetzbetreiber. Dann ruf den an und sag deine Internet funktioniert
nicht richtig. Dann soll er kommen und es zum laufen bringen.
Einfach abgeschirmte Kabel sind nicht zulässig. Aber wo kein Kläger ist
auch kein Richter.
Update:
Der Vermieter hat ein Schreiben vom Mieterverein bekommen. Vom Ton her
wie ein Anwaltsschreiben, aber eben Mitglied statt Mandant usw.
An den Kabelanbieter habe ich mich schon gewandt. Die sagen, dass sie
dafür nicht zuständig sind, was ja auch stimmt.
Jedenfalls hängt seit heute ein Hinweis an der Haustür, dass Ende des
Monats die Verkabelung neu gemacht wird. Wenn dann alles funktioniert,
bin ich zufrieden.
Sollte der Vermieter mal endlich auf mich zukommen und das Gespräch
suchen wäre ich glücklich, allerdings wird diese Vorstellung utopisch
sein.
Hallo
Leider scheint der Vermieter jetzt noch ein wenig rumstänkern zu wollen.
Jetzt soll plötzlich der Kabeltechniker, der bei meinem Einzug einen
Verstärker einrichtet an dem schlechten Bild schuld sein. Trotzdem
wurden die alten Kabel ausgetauscht. Auf mich wirke das jedenfalls wie
ein Eingeständnis, denke der Vermieter will noch ein wenig Säbel rasseln
@Iwan:
Wo hast du die Info her, dass einfach geschirmte Kabel nicht zugelassen
sind?
Ich habe mir von den Handwerkern ein Stück des alten Kabel besorgt und
ein Fotot gemacht. Ich hab so etwas bisher noch gar nicht gesehen. Ich
vermute so etwas war nicht einmal in den 80er zugelassen?
Danke und einen schönen Abend.
Ich bin bei meiner Suche ein wenig weiter gekommen.
Es scheint eine Norm FTZ 1R8-15 zu geben, die schon für Netze aus den
80ern bis 450MHz gegolten haben. Leider habe ich diese Norm nirgends im
Netz gefunden.
Ich vermute in der Norm steht, dass die Koaxleitungen ein
Mindestschirmungsmaß von 75dB erreichen müssen und dieses von einfache
geschirmten Kabel nicht erreicht werden kann?
Des weiteren habe ich gelesen, dass es wohl früher Kabel mit 60Ohm
gegeben haben soll? Wie kann ich mit einfachen Mitteln feststellen, ob
das hier so ein Kabel ist?
Das was du in dem Bild gezeigt hast sieht schwer nach uralten 60 Ohm
Kabel aus.
Bei heutige 75 Ohm Kabel ist das Durchmesserverhältnis Innenleiter zu
Abschirmung größer . Das heist 75 Ohm Kabel haben bei gleichen
Ausendurchmesser einen dünneren Innenleiter.
Zu dem haben die heutigen 75 Ohm Kabel eine oder sogar 2 Alufolien, über
den noch mal ein Drahtgeflecht drüberliegt als Abschirmung.
Ich hoffe das die Jungs die Steckdosen gleich mittauschen. Sie
entsprechen mit Sicherheit auch nicht mehr den heutigen Vorschriften.
Ralph Berres
In den Sechzigern benutzte man noch symmetrische 240 Ohm
Zweidrahtleitungen für die TV-Antenne. Funkamateure bezeichen die als
Hühnerleiter - für Kurzwelle ziemlich dämpfungsarm, darf aber nicht in
die Nähe von Metall kommen, da es keine Abschirmung hat. Immerhin ist
das hier schon Koax.
Lötöse schrieb:> Wo hast du die Info her, dass einfach geschirmte Kabel nicht zugelassen> sind?
Es entspricht nicht den Vorschriften des Netzbetreibers, war zumindest
vor 3 Jahren bei Kabel BW so. Funktionieren tut (kann) es trotzdem.
Reinhard S. schrieb:> Es entspricht nicht den Vorschriften des Netzbetreibers, war zumindest>> vor 3 Jahren bei Kabel BW so. Funktionieren tut (kann) es trotzdem.
Klar funktioniert das auch.
Benachbarte Funkdienste Egal ob Amateurfunk oder BOS Funk freuen sich
total über die von diesem kabel abgestrahlten Störungen.
Ralph Berres
Ralph Berres schrieb:> Benachbarte Funkdienste Egal ob Amateurfunk oder BOS Funk freuen sich> total über die von diesem kabel abgestrahlten Störungen.
BOS oder Amateurfunk gibts aber nicht erst seit gestern, und die wurden
bisher ja auch nicht gestört. Der Rückkanal vom Kabelinternet wäre noch
eine Störquelle, aber gehört hab ich von Probleme damit noch nicht.
Reinhard S. schrieb:> BOS oder Amateurfunk gibts aber nicht erst seit gestern, und die wurden> bisher ja auch nicht gestört.
Leider doch. Und das tatsächlich nicht erst seit gestern.
Grüße
Nicolas
Reinhard S. schrieb:> BOS oder Amateurfunk gibts aber nicht erst seit gestern, und die wurden> bisher ja auch nicht gestört. Der Rückkanal vom Kabelinternet wäre noch> eine Störquelle, aber gehört hab ich von Probleme damit noch nicht.
Fakt ist: Z.B. Amateurfunk wird seit Jahren vom Tonträger vom
Sonderkanal S6 gestört, nur ist da die Lobby zu klein, als daß
flächendeckende Maßnahmen erfolgen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang folgender Auszug aus dem
Deutschlandrundspruch des Deutschen Amateurradioclubs für die 30. Woche
2010:
**************** Zitat ************
Kabelnetzbetreiber müssen analoge Kanäle S04 und S05 abschalten
---------------------------------------------------------------
Noch in diesem Jahr müssen alle Kabelnetzbetreiber in Deutschland gemäß
der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) der Bundesnetzagentur
die analoge Nutzung der Kanäle S04 und S05 beenden. Von der Abschaltung
leider nicht betroffen ist der Sonderkanal S6, der schon seit Jahren den
Amateurfunkbetrieb im exklusiven 2-m-Amateurfunkband stört, teilweise
Relaisfunkstellen unhörbar macht und nicht nur im Mobilbetrieb häufig
die Rauschsperre des Funkgerätes öffnet. Die Abschaltung resultiert in
einer teilweisen Neuverteilung der Kanäle. Die
Sicherheitsfunk-Schutzverordnung regelt den Schutz von Sende- und
Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu
Sicherheitszwecken betrieben werden, darunter beispielsweise der
Flugsicherungsfunk.
************** Zitat Ende ***************
Das hat sich die Bundesnetzagentur wohl nicht zum Spaß ausgedacht.
Servus
Michael