Hallo,
ich würde gerne erfahren, ob es üblich ist, dass die befriestet
angestelten (2-3 Jahre) wissenschaftlichen Mitarbeiter vorzeitig ihre
Stelle kündigen, um in die Wirtschaft zu wechseln. Zum Beispiel nach nur
einem Jahr in der Anstellung.
Ist es eine vollkommen normale Vorgehensweise für die akademischen
Angestellten im öffentlichen Dienst, oder wird es garnicht gern gesehen.
Und man riskiert deswegen den Ärger seines Vorgesetzten auf sich zu
ziehen ?
Ich würde sagen, das hängt ab von:
- Den Einzelheiten des Vertrags
- Dem Vorgesetzten
- Der Situation der begonnenen und nicht abgeschlossenen Projekte
- Den Erwartungen und ausdrücklichen und stillschweigenden
Übereinkünften über die Zukunft der Beziehung
Wer Leuten nur befristete Verträge anbietet, muss von der ersten Sekunde
der Beschäftigung damit rechnen, dass der Mitarbeiter sich woanders nach
einer Festanstellung umsieht, und bei Gelegenheit natürlich das
befristete Arbeitsverhältnis zugunsten einer Festanstellung woanders
aufgibt.
Da wisschenschaftliche Mitarbeiter eh nur mit lächerlichen Gehalt
abgefrühstückt werden, sehe ich kein Problem sich auch früher nach was
neuem umzusehen.
@Hannes Jaeger und Jast:
Ja, ich bin gefühlsmäßig auf der gleichen Welle wie ihr, aber mich
interessiert mehr die allgem. akzeptierte Ansichte von der Angestellten
in der Sache bzw. wie lauten die "inoffizelle Regel" in solchem Fall ?
sumsim schrieb:> @Hannes Jaeger und Jast:>> Ja, ich bin gefühlsmäßig auf der gleichen Welle wie ihr, aber mich> interessiert mehr die allgem. akzeptierte Ansichte von der Angestellten> in der Sache bzw. wie lauten die "inoffizelle Regel" in solchem Fall ?
Das war die allgemeine Regel: Wer Zeitverträge vergibt, noch dazu
schlecht bezahlt, darf nicht mit irgendeiner Art von Loyalität rechnen.
Wer mit einem Zeitvertrag arbeitet ist ein besserer Arbeitssuchender.
Eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Vertrag nicht
möglich, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde (z.B. im Arbeits-
oder Tarifvertrag), man kürzer als 5 Jahre beschäfigt ist und der
Arbeitgeber keine Insolvenz angemeldet hat. Eine außerordentliche
Kündigung wegen grober Vertragsverletzung ist natürlich immer möglich.
Alternativ bleibt nur die einvernehmliche Auflösung des
Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag).
wk schrieb:> Eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Vertrag nicht> möglich, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde (z.B. im Arbeits-> oder Tarifvertrag), man kürzer als 5 Jahre beschäfigt ist und der> Arbeitgeber keine Insolvenz angemeldet hat. Eine außerordentliche> Kündigung wegen grober Vertragsverletzung ist natürlich immer möglich.
So einen groben Unfug habe ich schon lange nicht gelesen. Wenn in einem
Vertrag zu einem Punkt keine Angaben gemacht werden, gelten die
gesetzlichen Fristen bzw. Regelungen. Abgesehen von von der rechtlichen
Unzulässigkeit eines solchen Vertrages kenne ich keinen Arbeitgeber, der
auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Falls doch, ist ein solcher Vertrag
fast so gut wie eine Verbeamtung. Krankheit und Minderleistung sind
nämlich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Ich war auch mal Wissenschaftlicher Mitarbeiter im ÖD. In TV-L / TVÖD
sind normale Kündigungsfristen auch bei befristeten Verträgen
beschlossen, also ist es völlig problemlos, jederzeit auszusteigen. Das
sollte auch keinerlei Problem ergeben, gerade weil Dir auch egal sein
kann, was Dein (dann) ehemaliger Chef denkt, wenn Du bereits ein
attraktives Angebot aus der Wirtschaft hast. Ich habe selbst noch nicht
erlebt, dass es ein Prof. krumm genommen hat, wenn man vorzeitig
ausgestiegen ist.
Bzgl. schlechter Bezahlung: das kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Ich habe TV-L 13Ü bekommen, damit kommt man gut über die Runden (46k€ im
Jahr). Wenn ich hier so lese, was manche in er Wirtschaft bekommen ist
das sogar hervorragend.
@Jens: das ist so nicht richtig.
Wenn ein Arbeitsvertrag befristet ist, also ein fixes Enddatum der
Beschäftigung vorgibt ist das Vertragsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt
nicht kündbar. Weder von AG noch von AN Seite. Das gilt, sofern nichts
anderes in diesem Vertrag verankert ist. Darum steht in den meisten
befristeten Verträgen sinngemäß ein Absatz wie "die gesetzlichen
Kündigungsregelungen bleiben gültig". Damit ist die Kündigung mit
regulären Fristen vor Ablauf der Befristung möglich.
Es liegt ja im Interesse des AG, dass z.b. eine
Schwangerschaftsvertetung (regulärer Befristungsgrund) nicht gleich
wieder abhaut / abhauen kann. Und für den AN auf der anderen Seite ist
es die Sicherheit, dass er bis zum Befristungsende sicher einen Job hat
(Probezeitregelungen mal vernachlässigt).
Bei WiMis ist vorzeitiges Kündigen meiner Meinung nach nicht so gern
gesehen, wenn sich die Beschäftigung an ein bestimmtes Projekt knüpft.
Die Befristung wird ja in solchen Fällen auch grad gern für den Zeitraum
der Dissertation gemacht, da sollte also auch der AN ein Interesse am
Bleiben haben.
Gruß
Fabian
Fabian B. schrieb:> @Jens: das ist so nicht richtig.
Sorry all, ihr habt Recht. Das TzBfG ist wieder so ein Gesetz, was für
mich nicht nachvollziehbar ist. Trotzdem ist es meiner Meinung nach
nicht sehr realitätsnah. Der AN ist praktisch unkündbar, außer aus
wichtigem Grund. Das wird kein AG wollen, aber auch da lasse ich mich
gern berichtigen ...
Hannes Jaeger schrieb:> Das war die allgemeine Regel: Wer Zeitverträge vergibt, noch dazu> schlecht bezahlt, darf nicht mit irgendeiner Art von Loyalität rechnen.> Wer mit einem Zeitvertrag arbeitet ist ein besserer Arbeitssuchender.
In welchem Space lebst du denn? Befristete Verträge bei WiMis sind seit
Jahren die Regel. Festanstellung gibts höchstens beim Bodenpersonal.
Michael X. schrieb:> Hannes Jaeger schrieb:>>> Das war die allgemeine Regel: Wer Zeitverträge vergibt, noch dazu>> schlecht bezahlt, darf nicht mit irgendeiner Art von Loyalität rechnen.>> Wer mit einem Zeitvertrag arbeitet ist ein besserer Arbeitssuchender.>> In welchem Space lebst du denn? Befristete Verträge bei WiMis sind seit> Jahren die Regel. Festanstellung gibts höchstens beim Bodenpersonal.
Mir ist das völlig klar, dass das so ist und dass die Unis richtig geil
auf Zeitverträge sind. Das ändert aber nichts an meiner Aussage. Wer
Zeitverträge anbietet kann nicht mit Loyalität rechnen.
Mit einem Zeitvertrag an einer Uni rumhängen ist nichts, auf das man
eine Karriere aufbauen kann, ausgenommen man hat dabei eine Promotion
laufen. Sonst sollte man da so schnell es geht raus. Mit jedem Jahr, das
man weiter an der Uni rumhängt, ohne Zusatznutzen wie eine Promotion,
wird man für die Industrie uninteressanter. Aus Sicht der Industrie ist
so ein Zeitvertrag im Lebenslauf Gift "hat wohl nicht für eine richtige
Anstellung in der Industrie gereicht. Na ja, besser als arbeitslos".
Es gibt die rechtliche Seite (Gesetz, Vertrag) und die moralische Seite
(Erwartungen, Bewertungen, Auswirkungen). Beide wurden hier schon
mehrfach angesprochen.
Selbst wenn es legal ist zu gehen, kann es trotzdem zu Enttäuschungen
führen, und je nachdem, in welcher Umgebung es geschieht, können die
große Auswirkungen haben. Die Welt ist klein, und in bestimmten
Fachbereichen/Industriebereichen kennt jeder jeden Relevanten.
Wenn dem AG große Versprechungen gemacht wurden, die dann plötzlich
gebrochen wurden und ihn evtl. in einer blöden Situation belassen, kann
das möglicherweise juristisch und vertraglich "in Ordnung" sein, aber
ggf. nicht verhindern, das die betroffene Person zornig oder enttäuscht
ist und das gegenüber Kollegen zum Ausdruck bringt. Sowas kann einem den
guten Ruf ruinieren, und je nach Situation und Verhalten und
Vorgeschichte ggf. auch ganz zu recht. Wer sein Wort bricht, wird damit
selten Freunde finden und demonstriert damit nicht seine
Zuverlässigkeit.
Die Ausgangsfrage schien mir ja gerade auch auf diese moralische Ebene
abzuzielen.
Um dazu was zu sagen, braucht man aber sehr viel mehr Infos, als hier
gegeben wurden, sofern die überhaupt gegeben werden können. Daher bleibt
wohl jede "fertige" Beurteilung nur Stückwerk.
Mein Rat wäre daher, das mit der betroffenen "Gegenseite" direkt zu
besprechen.
Man muss sowas auch nicht gleich direkt ansprechen, sondern kann auch
mal in einer Kaffeerunde indirekt vorsondieren, indem man mal einen
ähnlichen Fall einwirft oder eine Möglichkeit äußert oder über "was wäre
wenn"'s spricht.
Das Problem an den Unis zumindest in Ba-Wü ist, dass die überhaupt nicht
fest einstellen dürfen! Ein Festvertrag ist die absolute Ausnahme.
Des weiteren verarschen manche Hochschulen einen auch ordentlich. Ich
bin auf eine Hochshcule hereingefallen, die ein Medizintechnikprojekt am
laufen hatte. Am ersten Tag stellte sich dann heraus, dass es um den
Nachweis von esoterischem Schwachsinn ging.
Nun ja, nach 3 Monaten war ich weg und hab jetzt einen guten Job in der
Wirtschaft.
Hannes Jaeger schrieb:> Wer Leuten nur befristete Verträge anbietet, muss von der ersten Sekunde> der Beschäftigung damit rechnen, dass der Mitarbeiter sich woanders nach> einer Festanstellung umsieht, und bei Gelegenheit natürlich das> befristete Arbeitsverhältnis zugunsten einer Festanstellung woanders> aufgibt.
So ist es.
@ ehem. Wiss Mitarbeiter (Gast)
>Bzgl. schlechter Bezahlung: das kann ich nicht so ganz nachvollziehen.>Ich habe TV-L 13Ü bekommen, damit kommt man gut über die Runden (46k€ im>Jahr). Wenn ich hier so lese, was manche in er Wirtschaft bekommen ist>das sogar hervorragend.
Wie kommt es , dass du sofort bei E13 Ü sofort in die Stufe 4 angefangen
hast ?
So weit ich weiß, fängen die Neulinge zwangsläufig bei Stufe 1 an.
sumsim schrieb:>Wie kommt es , dass du sofort bei E13 Ü sofort in die Stufe 4>angefangen hast ?>So weit ich weiß, fängen die Neulinge zwangsläufig bei Stufe 1 an.
Auf welch hohem Roß schwebt ihr hier eigentlich? Für FH-Absolventen ist
durchaus EG10 der Standard.
sumsim schrieb:> So weit ich weiß, fängen die Neulinge zwangsläufig bei Stufe 1 an.
Richtig, so kenne ich es von einer Freundin die im Öffentlichen Dienst
arbeitet.
@ Wilhelm Ferkes (ferkes-willem)
>Auf welch hohem Roß schwebt ihr hier eigentlich? Für FH-Absolventen ist>durchaus EG10 der Standard.
Die Entgeltgruppe bezieht sich mehr auf den Aufgabenschweregrad und
nicht auf den Abschlussgrad. Sinngemäß besteht aber zwischen Beiden eine
Beziehung.
Für bestimmte Stellenanforderungen wird ein TU/Uni - Abschluss
vorausgesetzt. Diese Stellen werden in E13 Tvöd eigestuft.