Zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kinder-Elektroautos

Gast #1784789
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Hallo,

ich habe eine Frage auf die mir Google bislang die Antwort verweigert 
hat:
Wie schnell darf so ein Spielzeug-Kinder-Elektroauto (wo der Nachwuchs 
drauf/drin sitzt) maximal fahren?
Ich meine dabei die für Jungs und Mädels ab ~3 Jahren also ohne 
Führerschein oder sonst eine Bescheinigung. Und wo steht diese Regelung?

Ich war bislang davon ausgegangen das es irgendwie unter die 
Führerschein freien Elektro-Krankenfahrstühle fällt, musste bei meinen 
Nachforschungen aber feststellen das dafür eine 
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt erforderlich ist...

Falls mir da einer helfen kann würde ich mich freuen.
Gast #1784853
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Axel Laufenberg schrieb:
> Da die auf der Strasse gar nicht fahren dürfen (ausschliesslich auf
> Priatgrundstücken) gibt es da meines Wissens keine Begrenzung.
>
> Gruss
> Axel

Hmm, das ist natürlich ein Punkt.
Da somit nur Spielstraßen und eventuell der Bürgersteig in Frage kommt, 
gilt dann wohl auch die dortige Höchstgeschwindigkeit 
(Schrittgeschwindigkeit) wegen Gefährdung und Behinderung der Fußgänger.
#1785051
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Tim T. schrieb:
> Hmm, das ist natürlich ein Punkt.
> Da somit nur Spielstraßen und eventuell der Bürgersteig in Frage kommt,
> gilt dann wohl auch die dortige Höchstgeschwindigkeit
> (Schrittgeschwindigkeit) wegen Gefährdung und Behinderung der Fußgänger.

weder noch, Privatgelände ist nicht eine öffentliche Straße (auch nicht 
Spielstraße) oder der Bürgersteig. Privatgelände ist Dein Hof, Garten 
oder Deine Wohnung.
Auch nicht Feld- oder Waldwege.

PS: auf öffentlichen Wegen gilt: ohne Führerschein Fahrzeug maximal 6 
km/h
Gast #1785072
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Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> weder noch, Privatgelände ist nicht eine öffentliche Straße (auch nicht
> Spielstraße) oder der Bürgersteig. Privatgelände ist Dein Hof, Garten
> oder Deine Wohnung.

Ich habe schon mehrmals hinter einem Kindertrecker in der Siedlung 
(Spielstraße) herschleichen dürfen. Denke es ist wohl auch in 
Spielstraßen erlaubt; würde mich grade in DE wundern wenn es nicht 
erlaubt wäre aber trotzdem keiner meckert.

> PS: auf öffentlichen Wegen gilt: ohne Führerschein Fahrzeug maximal 6
> km/h

Ich denke du beziehst dich damit auf §1 (Anwendungsbereich) der 
Fahrzeug-Zulassungsverordnung?!?


Thilo M. schrieb:
> Bürgersteig, Wald- und Feldwege, solange nicht privat, fallen unter die
> Straßenverkehrsordnung. Es gelten dort die entsprechenden Regeln.

Leider schweigt sich die StVO dazu aus, § 24 Besondere 
Fortbewegungsmittel definiert, eben nur nichtmotorisierte 
Fortbewegungsmittel als "nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung" 
(Absatz 1) und Krankenfahrstühle in Absatz 2. Die 
Fahrzeug-Zulassungsverordnung scheind mir da passender zu sein.
Gast #1785080
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Tim T. schrieb:
> Ich habe schon mehrmals hinter einem Kindertrecker in der Siedlung
> (Spielstraße) herschleichen dürfen. Denke es ist wohl auch in
> Spielstraßen erlaubt; würde mich grade in DE wundern wenn es nicht
> erlaubt wäre aber trotzdem keiner meckert.

Eeine Spielstraße fällt nicht unter die StVo.
Darum darf auch der Rettungsdienst / die Feuerwehr trotz Sondersignal 
nur mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren.
Dort dürfen die Kids ja auch ausdrücklich spielen, sagt ja schon das 
Schild am Anfang und Ende und der Name. ;-)
Gast #1785086
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Thilo M. schrieb:
> Eeine Spielstraße fällt nicht unter die StVo.
> Darum darf auch der Rettungsdienst / die Feuerwehr trotz Sondersignal
> nur mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren.
> Dort dürfen die Kids ja auch ausdrücklich spielen, sagt ja schon das
> Schild am Anfang und Ende und der Name. ;-)

Auch wenns jetzt kleinlich wird, gilt dort als Höchstgeschwindigkeit die 
6 km/h Grenze aus der FZV oder die Schrittgeschwindigkeit (3.6, 4 - 10, 
<10 oder <<20 km/h)?
Mir gehts dabei um die Auslegung der Vorschriften, praktisch gesehen 
denke ich ist man mit eienem 6 km/h-Schalter, wenns mal vom Hof geht, 
auf der sicheren Seite.
#1785091
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>Eeine Spielstraße fällt nicht unter die StVo.

Was is'n das für ein  Quatsch. Vrsuch mal, ein nicht angemeldetes 
Fahrzeug dort zu fahren, wenn die Polizei guckt.

>praktisch gesehen
>denke ich ist man mit eienem 6 km/h-Schalter, wenns mal vom Hof geht,
>auf der sicheren Seite.

Nein. Die 6km/h Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht 
schneller fahren können. Ein Schalter reicht da nicht.

Diese Fahrzeuge dürfen nicht auf die Strasse oder irgendeinen Bereich, 
der von einer öffentlichen Strase aus zu erreichen ist.

Wenn der tatsächlich langsamer ist als 6km/h, kanst Du ja ein 6km/h 
Schild dran machen.

Gruss
Axel
Gast #1785103
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Axel Laufenberg schrieb:
> Nein. Die 6km/h Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht
> schneller fahren können. Ein Schalter reicht da nicht.

Hmm, da ist leider auch wieder was dran:
StVZO §30a Abs. 1:
"Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und 
ausgerüstet sein, daß technische Veränderungen, die zu einer Änderung 
der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, 
die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei 
bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, 
wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen 
Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden."

Das wesentlich erschwert ist wohl wieder Auslegungssache, denke aber mit 
dem "Veränderungen leicht erkennbar gemacht" kann man was drehen. Der 
Schalter/Brücke/oder was auch immer kommt eh ins innere und kann nicht 
vom Nachwuchs selber geändert werden.
Gast #1785146
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Axel Laufenberg schrieb:
>>Eeine Spielstraße fällt nicht unter die StVo.
>
> Was is'n das für ein  Quatsch. Vrsuch mal, ein nicht angemeldetes
> Fahrzeug dort zu fahren, wenn die Polizei guckt.

Das ist kein Quatsch.
Ein nicht angemeldetes Fahrzeug darf nur auf Privatgelände fahren, nicht 
auf öffentlichem Boden, egal ob Parkplatz, Spielstraße oder Wiese.
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #1785150
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was in einer verordnung erwähnt wird fällt darunter esseiden der 
Ausschluss erfolg ausdrücklich


Das was landläufig als Spielstrasse bezeichnet wird ist sehr wohl in der 
STVO geregelt, wenn auch mit anderen Begriffen, fällt also sehr wohl 
darunter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Spielstra%C3%9Fe

So nun können wir darum streiten welche Gültigkeit der Begriff 
"Spielstrasse" hat.
Gast #1785706
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Tim T. schrieb:

>Führerschein freien Elektro-Krankenfahrstühle

Ich erinnere mich an einen alten Mann in meinem Ort, der so ein Gerät 
hatte. Und das war genau so wenig auf 6km/h begrenzt, wie auch reale 
führerscheinfreie Mofas nicht nur 25km/h schnell sind. Der bekam locker 
Geschwindigkeiten eines mittelmäßigen Fahrradfahrers drauf. Der Mann 
machte jeden Abend eine Spazierfahrt über etwa 20km. Bei 6km/h wäre er 
da über 3 Stunden mit Vollgas unterwegs, war er aber nicht.

In meiner Jugendzeit gab es im Ort einige Trecker mit 6km/h-Schild 
hinten dran. Denen konnte man bequem zu Fuß hinterher gehen.
#1785720
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Wilhelm Ferkes schrieb:

> Ich erinnere mich an einen alten Mann in meinem Ort, der so ein Gerät
> hatte. Und das war genau so wenig auf 6km/h begrenzt, wie auch reale
> führerscheinfreie Mofas nicht nur 25km/h schnell sind. Der bekam locker
> Geschwindigkeiten eines mittelmäßigen Fahrradfahrers drauf.

Gestern fuhr ein LKW mit einem Anhaenger mit einem '25' Aufkleber an mir 
vorbei, auf der Landstrasse. Der LKW machte bestimmt 100km/h oder mehr 
wenn ungedrosselt ;)
#1786494
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Diese Spielgeräte sind solange zulassungsfrei, wenn die motorleistung 
400W nicht überschreitet UND eine Bauartbedingtehöchstgeschwindigkeit 
von *6km/h* nicht überschritten wird. Zudem Sollte/muss ein 6km/h 
aufkleber gut sichtbar hinten angebracht werden.

Anhänger sind im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich bis 25km/h 
Zulassungsfrei, sie müssen jedoch über ein wiederholungskennzeichen und 
eine Lichtanlage verfügen.

Um wieder auf die Spielgeräte zurück zu kommen! Alles was keine 
Zulassung hat und nicht den obengenannten vorschriften entspricht, darf 
lediglich auf privatem Gelände gefahren werden. Bedeutet also es darf 
nicht öffenlich zugänglich sein. Es reicht aber nicht auf der 
Garagenauffahrt zu fahren, denn da können ja Leute drauf gehen wenn auch 
nicht erlaubt.

Die idee mit dem Schalter, einmal auf 6km/h und einmal "offen" 
zuschalten, wäre sicher das beste. Auch wenn ich davon nix halte, denn 
der kleine Knirps wird schnell von den anderen LKW/Auto fahrern 
übersehen.

Zum schluss noch was zu den Krankenfahrstühlen. Wenn ihr mal drauf 
achtet, haben die meisten ein Versicherungskennzeichen und verfügen mehr 
oder weniger über eine Lichtanlage. Ich meine es gibt dafür eine 
Sonderregelung sodass sie ohne einen Führerschein gefahren werden 
dürfen. Man muss lediglich älter als 16 Jahre sein.


Ich denke wenn dein Sohn/deine Tochter mit dem Ding fährt tut sie dies 
nicht alleine sonder Du oder deine bessere Hälfte wird dabei sein und da 
sollte dann auch der grün-weiße Partybus nix sagen.
Und was die 250km/h anbelangt, sollte man wirklich drunter bleiben, denn 
die kleinen Kunststoff reifen werden schnell unkontrollierbar und 
anfahren mit dem V6 motor unterm hintern sollte vorher im garten geübt 
werden. :-DD Ein paar neue Sätze reifen können auch nicht schaden ;)

Grüße
Tobias
Beitrag #5908530 wurde von einem Moderator gelöscht.

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