Forum: HF, Funk und Felder Darf man GSM-Sender aufzeichnen/streamen?


von Han_Solo (Gast)


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Im SPECTRAN-Thread war ja zu lesen, dass der V5 angeblich GSM 
Sendemasten (und somit wohl jeden anderen Sender) lückenlos auf Platte 
streamen kann.

Hier noch mal die Frage:
Ist das in Deutschland erlaubt? Es würde ja eigentlich einer Wanze 
gleichen (wenn man es denn nachher in Ruhe dekodieren könnte).

Würde mich doch brennend interesieren.

Thanks!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Tja, da wirst du wohl einen Rechtsverdreher fragen müssen, oder
vielleicht mal deine BNetzA.

Das TKG sagt:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von
Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk
vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt
anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch
von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach
§ 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt
entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund
besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Nun kannst du natürlich mit deinem Mobilofon sehr wohl ganz
offensichtlich legal den Datenverkehr einer GSM-Basisstation abhören,
obwohl du nicht selbst der Betreiber der entsprechenden Basisstation
bzw. des entsprechenden Netzes bist.  Dein Mobilofon ist ja
gewissermaßen vom Betreiber (auf welcher juristischen Basis auch
immer) autorisiert worden, das zu tun.  Stellt sich die Frage,
inwiefern der Spectran nun in die gleiche Lage fällt wie dieses Gerät
bzw. wo (und mit welcher Begründung) man zwischen beiden Geräten eine
Grenze ziehen muss.

von Han_Solo (Gast)


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Hmmm, ich denke, zumal es ja ein Messgerät ist, dürft es die Daten 
zumindest auf Platte aufzeichnen (z.B. um die Qualität der Daten zu 
überprüfen etc. ist ja auch recht sinnvoll, zumal bisher nicht möglich). 
Nur eine Dekodierung ist dann natürlich nicht erlaubt.

Wenn solche Streams dann aber erst mal verfügbar sind (und natürlich 
massenweise im Netz landen), dürft es wohl nicht lange dauern, bis 
findige Geister auch einen "Dekoder für Jederman" liefern werden. Könnte 
ein neuer Volkssport werden. Dann noch einige 512fach-CPU-Grafikkarten 
(zwecks schnellerer Dekodierung) und los gehts...

von asd (Gast)


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> Nur eine Dekodierung ist dann natürlich nicht erlaubt.

Lasst euch doch nicht so einfach ins Boxhorn jagen... ob erlaubt oder 
nicht erlaubt... da kümmern sich doch Behörden etc. auch nicht drum... 
GSM ist doch eh verschlüsselt... die dekodierten Daten sind einfach 
Einsen und Nullen... anhand der Prüfsumme kann man sehen wie gut der 
Empfang war... andere Sachen kann man aus den Daten eh nicht 
herauslesen...

von Grolle (Gast)


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Preisfrage:

Was machst Du, wenn Du illegal einen Funkkanal abhörst und dabei etwas 
mitbekommst, das Du der Polizei melden müsstest, um ein Verbrechen zu 
verhindern?

von Reinhard S. (rezz)


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asd schrieb:

> GSM ist doch eh verschlüsselt... die dekodierten Daten sind einfach
> Einsen und Nullen... anhand der Prüfsumme kann man sehen wie gut der
> Empfang war... andere Sachen kann man aus den Daten eh nicht
> herauslesen...

http://www.heise.de/mobil/artikel/Verschluesselung-von-Handy-Gespraechen-knacken-990123.html

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Grolle schrieb:

> Was machst Du, wenn Du illegal einen Funkkanal abhörst und dabei etwas
> mitbekommst, das Du der Polizei melden müsstest, um ein Verbrechen zu
> verhindern?

§ 88(3) TKG besagt:

Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die 
Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine 
andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich 
auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 
des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

Beachte aber, dass § 138 StGB eine ziemlich strikte, abgeschlossene
Liste von Straftaten enthält, für die die Ausnahme zulässig ist.

von Grolle (Gast)


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Mit dem Gesetz kommt man bei solchen Gewissensfragen nicht weiter.

Du hast dann nämlich u.U. gesetzesgemäß die Informationen für Dich 
behalten, aber jemand wurde Opfer eines Verbrechens, weil Du niemanden 
geschickt hast, der es verhindert.

Kann das nun Dein Gewissen entlasten? Ich glaube kaum. (Außer, wenn Du 
keins hast.)

Das ist ja die schlimme Tragik des Gesetzes bzw. des Gesetzesdenkens, 
das allen aufgezwungen und übergestülpt wird, dass Menschen aus Angst 
vor der Brutalität, Dummheit und Bestrafung durch schwachsinnig 
gewordene Vollzugsorgane, die nicht mehr ihren gesunden Menschenverstand 
einsetzen, sondern das Gesetz die Menschen fressen lassen wie der 
Moloch, Dinge unterlassen, die GUT und RICHTIG wären, bzw. Dinge für 
erlaubt halten, die schlecht und falsch sind.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Grolle schrieb:

> Du hast dann nämlich u.U. gesetzesgemäß die Informationen für Dich
> behalten, aber jemand wurde Opfer eines Verbrechens, weil Du niemanden
> geschickt hast, der es verhindert.

All die Sachen, bei denen du Gewissenskonflikte bekommen würdest, sind
wohl durch § 138 StGB ganz gut abgedeckt. ;-)  Man muss da kein Drama
draus machen.

von Grolle (Gast)


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Der krasseste solche Fall ist der Russe, der die Welt gerettet hatte.

Da gab es im kalten Krieg einen Militär, der bei Meldung von 
Raketenangriffen aus den USA die Gegenreaktion auslösen sollte.

Eines Tages kam ein "Alarm". Es kam ihm aber komisch vor und er hat 
nicht ausgelöst. Am Ende war es der Mond, der das System getäuscht 
hatte.

Dafür wurde er gerügt und degradiert!

Das Gesetz ist ein Moloch, der die Menschen frisst, man kann es wirklich 
nicht oft genug sagen. Das wurde gemacht, um das Gewissen zu übertönen. 
So kann man die Menschen, immer "erlaubt" durch das Gesetz, in zum 
Morden in den Krieg schicken, sie missbrauchen, sie berauben, kurz, sie 
zu gehorsamen Untertanen-Sklaven machen, die mehr auf Befehle gehorchen 
als auf Liebe, Gewissen und Gerechtigkeit.

Wir müssen das ändern, die Menschen wieder auf ihre eigene Füße stellen 
und wieder ihre Gewissen reaktivieren.
Das ist für die Entwicklung der Menschheit das ALLERWICHTIGSTE 
überhaupt.

von Grolle (Gast)


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Anders gesagt, wenn alle immer auf das Gesetz hören würden, wären wir 
alle jetzt gar nicht da, um darüber überhaupt zu diskutieren.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Kannst du bitte dein Philosophieren mal im OT-Forum fortsetzen?  Du
bewegst dich mächtig weit weg vom Thema des Threads.

Danke.

von Grolle (Gast)


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"Darf man..." ist das Thema. Ist also voll On Topic.

Dass Dir die Antwort missfällt, war vorherzusehen.

Aber wenn es den Menschen hilft, dann darf man das auch, egal was das 
Gesetz sagt. Man muss immer die Gesamtsituation sehen, nicht nur die 
juristischen Zwänge. Als Amateurfunker solltest Du sowas ja auch 
beurteilen, weil es auch da manchmal humanitäre Situation geben kann, 
die vielleicht nicht mehr ganz legal sind, aber Menschen das Leben 
retten. Also sei bei dem Thema bitte nicht so verkniffen.

Ähnliche Fälle sind eine korrupte Polizei+Politik, in der Missstände 
bekämpft werden müssen, die die Politik+Polizei eben gerade nicht 
bekämpft. Das Grundgesetz erlaubt in solchen Fällen den Widerstand. Das 
ist eine klare Erlaubnis ... in bestimmten Fällen. Die in einer Krise 
möglicherweise bald eintreten werden. Wer weiß.

Und diese grundwichtige Diskussion willst Du mit "OT!" abwürgen??

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Grolle schrieb:
> "Darf man..." ist das Thema. Ist also voll On Topic.

Nein.  Die Frage zielte (der TE möge mich korrigieren, falls ich ihn
missverstanden habe) ausdrücklich darauf ab, ob es gesetzeskonform
ist, dies zu tun, nicht ob es dafür irgendeine moralische Rechtferti-
gung gibt oder sonstwas, mit dem du gerade die Welt retten willst.
Die Fragestellung klang nicht nach philosophischen Aspekten, die die
Gesetzeslage an sich bereits in Frage stellen wollen.

Dass das Fernmeldegeheimnis im TKG einen besonderen Schutz genießt,
solltest du auch für Otto Normalverbraucher gutheißen können: Der
Mitarbeiter der Telebumm, der bei Schaltarbeiten zufällig mithört,
dass du gerade vor hast, im nächsten Edeka heute nachmittag mit deinem
Kumpel ein paar Zigretten und eine Flasche Bier zu klauen, bekommt halt
dadurch noch nicht das Recht zugesprochen, diese (vergleichsweise
geringfügige) geplante Straftat bereits als Grund zu nehmen, sich über
das Fernmeldegeheimnis hinweg setzen zu dürfen.

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