Wie ich das sehe, ist der Rechtsstaat hier in Schland am Ende.
Der Marco Weiss war 247 Tage im türkischen Gefängnis, er schreibt
darüber in seinem Buch "Marco W. - Meine 247 Tage im türkischen Knast"
Ich sehe da eine starke Parallele zum Fall Kachelmann, der sitzt seit
Monaten ohne Verfahren, ohne Anklage im Knast.
Finde ich ganz toll, sind wir jetzt in der Bannanenrepuklik Deutschland
angekommen?
Die arme Sau, kann man den nicht mal besuchen und ihm einen Actimel
mitbringen?
Mal unbetrachtet dessen ob er nun schuldig ist oder nicht, wenn er
früher noch kein Rad ab hatte, jetzt hat er bestimmt eins ab!
(Vor allem wenn er wirklich unschuldig sitzt!)
Das gibt schon ne ordentliche psychischen Verformung wenn jemand
Monate ohne Anklage und ohne dass was passiert in Haft sitzt.
Wäre er verurteil: okay, dann würde er wenigstens wissen wo er dran ist,
aber so hängt er ja völlig in der Luft!
Und selbst wenn er jetzt frei kommen würde, das was bereits in den
Medien war reicht wohl aus, um seine Karriere als öffentliche Person zu
ruinieren.
Da hilft auch kein Freispruch mehr, er wird sicherlich nie wieder für
Biodrinks oder sonst was Werbung machen!
Ob er wirklich (un-)schuldig ist weiß wohl Gott allein, aber es wird
allmählich Zeit für eine Verhandlung!
Jeffrey Lebowski schrieb:> Das gibt schon ne ordentliche psychischen Verformung wenn jemand> Monate ohne Anklage und ohne dass was passiert in Haft sitzt.
Falls du Kachelmann meinst:
Am 19. Mai 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen
Kachelmann wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Jeffrey Lebowski schrieb:>Da hilft auch kein Freispruch mehr, er wird sicherlich nie>wieder für Biodrinks oder sonst was Werbung machen!
Bei aller Tragik solcher Vorfälle:
Er wird wohl schon für alle Zeiten seine Schäfchen im Trockenen haben,
und nicht gerade zum Hartz-IV-er werden, der nach der Haft in die
Putzkolonne gesteckt wird... Da haben viele andere Menschen ein
schlimmeres Schicksal.
Peter Zz schrieb:> Ich sehe da eine starke Parallele zum Fall Kachelmann, der sitzt seit> Monaten ohne Verfahren, ohne Anklage im Knast.
Wie oben schon erwähnt wurde besteht längst eine Anklage, sonst hätte
man ihn auch nicht verhaften können.
Mittlerweile gibt es auch schon ein Prozesstermin (ab September).
Ja, eine Parallele besteht. Es sind beides einigermassen normale
Rechtverfahren bei schwerwiegende Anklagen gegen Ausländer. Bei
Ausländern besteht ein erhebliches Risiko der Fluchtgefahr und es macht
es ausgesprochen schwierig und aufwendig, über Auslieferung später an
ihn ran zu kommen.
Im Fall Weiss durften die Türken zudem mit einigem Recht davon ausgehen,
dass sie ihn nie mehr für einen Prozess in der Türkei wiedersehen
werden, wenn er mal weg ist.
Dass es einige Monate bis zum Prozess dauert ist leider durchaus üblich.
Und von der Sache her auch nicht erstaunlich. Wenn man erst monatelang
gegen jemanden ermittelt und ihn erst dann verhaftet, dann ist er mit
einiger Sicherheit weg und man muss den hier wohl jahrelangen Weg der
Auslieferung gehen.
Die Frage stellt sich: Was ist die Alternative? Die berüchtigte
Glaskugel, die sofort den Sachverhalt offenbart, ist auch bei Juristen
stets in Reparatur oder anderweitig nicht verfügbar. Den idealen Weg
gibt es nicht. Jemanden bis zur Klageerhebung laufen lassen hat bedeutet
in der Praxis, dass das Recht gegenüber Ausländern laxer gehandhabt
würde als gegenüber Inländern.
Beschleunigung solcher Verfahren hat Grenzen, denn Ermittlungen in
solchen Verfahren sind keine Sache, die in 48h rum ist - jedenfalls wenn
sie anders als in Bananenrepubliken ernsthaft durchgeführt werden.
Eine Variante ist ein Kautionsverfahren amerikanischen Stils. Ich
fürchte jedoch, dass man das dort im Fall von Ausländern ohne festem
inländischem Wohnsitz ebenfalls nicht durchführt.
> Finde ich ganz toll, sind wir jetzt in der Bannanenrepuklik Deutschland> angekommen?
Du weisst bereits jetzt, dass er unschuldig ist?
Hallo Peter,
ich weiß nicht, wo du da Parallelen ziehen willst. Marco W. wurde
beschuldigt mit einer Minderjährigen geschlafen zu haben, bei Jörg K.
geht es um den Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung.
Die Türkei ist keine Bananenrepublik, also kann Deutschland nicht "auch"
eine sein.
Nach der Rückkehr erklärte Marco W., dass er für einen etwaigen Prozess
nicht zurückkehren wird. Deutschland hätte ihn nicht ausliefern dürfen.
Die Schweiz hat im Fall Polanski gezeigt, dass sie selbst
Nicht-Schweizer so einfach ausliefert. Da ist es durchaus verständlich,
dass sowohl die türkischen als auch die deutschen Staatsanwälte jemanden
lieber nicht auf freien Fuß setzen.
Die U_Haft hat für Jörg K. wohl auch etwas Gutes. Weil er sonst am 20.9.
hätte entlassen werden müssen, bekommt er jetzt schon seinen Prozess.
Sonst dauert so etwas in der Regel über ein Jahr, siehe auch Fall
Andreas Türck.
Gruß, DetlevT
A. K. schrieb:> Wie oben schon erwähnt wurde besteht längst eine Anklage, sonst hätte> man ihn auch nicht verhaften können.
Genauer: Es bestand dringender Tatverdacht, was dafür ausreicht. Die
Anklage kam erheblich später.
A. K. (prx) schrieb:
> Jemanden bis zur Klageerhebung laufen lassen hat bedeutet> in der Praxis, dass das Recht gegenüber Ausländern laxer gehandhabt> würde als gegenüber Inländern.
Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Mit der Ausrede der angeblichen
Fluchtgefahr wird billigend in Kauf genommen das Leben eines bis dato
allseits geachteten und beliebten Mannes abgrundtief zu ruinieren. Wäre
Kachelman ein Deutscher Staatsbürger gewesen, hätte er sein Leben ganz
normal bis zur Anklageerhebung fort führen können. Bloß weil die Justiz
in diesem Fall Bammel hat, es könne Probleme mit einer Klage geben, die
dann über die Schweiz laufen müsste, wird dieser Mann bisher UNSCHULDIG
eingesperrt. Das ist ein Skandal.
Was lernen wir daraus? Jede dahergelaufene Schlampe kann DICH mit ein
paar gezielt geschauspielert-konstruierten Behauptungen binnen kürzester
Zeit direkt am Arbeitsplatz verhaftet in den Kast bringen und die Folgen
für DICH interessiert KEINE SAU. Damit ergibt sich für jede nüchtern
kalkulierende Ex die DIR eins auswischen möchte ein Erpressungspotenzial
von höchster Sprengkaft, ganz ähnlich wie bei Vorwürfen des
Kindesmissbrauchs. Eine Beziehung mit Kindern zerbricht und der Ex kommt
in den Sinn doch mal dem Jugentamt ein paar Andeutungen zu machen, DU
hättest dich DEINEN Kindern schon mal unsittlich genähert. Viel "Spass"
bei der Maschinerie die dann losgetreten ist und die DU dann stoppen
darfst.
So oder so, in diesen Fällen steht für in dubio pro reo der Schalter auf
"off". Für Kachelmann ist es völlig egal wie das ausgeht, der Mann ist
erledigt.
Platinenschwenker .. schrieb:>> in der Praxis, dass das Recht gegenüber Ausländern laxer gehandhabt>> würde als gegenüber Inländern.>> Nein, genau das Gegenteil ist der Fall.
Doch, denn wenn du mit einem Auslieferungsersuchen gegen einen Deutschen
in der Türkei vorstellig wirst, dann kann das bei solider Begründung
recht schnell gehen.
Versuchst du das aber gegenüber einem türkischen Staatsbürger, der zudem
in der Türkei seinen Wohnsitz hat, dann ist das mindestens aufwendig bis
möglicherweise unmöglich.
Folglich hat ein Ausländer es wesentlich leichter, der Justiz zu
entkommen, als ein Inländer. Wenn er man entwischt ist.
> Mit der Ausrede der angeblichen Fluchtgefahr
Wieso "angeblich"? Sie ist zumindest naheliegend.
> in diesem Fall Bammel hat, es könne Probleme mit einer Klage geben, die> dann über die Schweiz laufen müsste, wird dieser Mann bisher UNSCHULDIG> eingesperrt. Das ist ein Skandal.
Dass er unschuldig sei, das ist bislang nicht mehr als eine Behauptung
von dir und seinem Verteidiger. So wie die Staatsanwaltschaft behauptet,
er sei schuldig. Es ist der Sinn solcher Rechtsverfahren, das
festzustellen.
> Was lernen wir daraus? Jede dahergelaufene Schlampe kann DICH mit ein> paar gezielt geschauspielert-konstruierten Behauptungen binnen kürzester> Zeit direkt am Arbeitsplatz verhaftet in den Kast bringen und die Folgen> für DICH interessiert KEINE SAU.
Ja, das ist tatsächlich so, ist aber unabhängig davon, ob Promi oder
nicht und ob Ausländer oder nicht. Und sogar unabhängig davon, ob es
sich um ein Sexualdelikt handelt.
Eine Alternative hierzu bietet das islamische Recht, die Scharia. Da
sind die Hürden für eine entsprechenden Verurteilung und die möglichen
persönlichen Risiken für die anzeigende Frau so immens, dass sich das
kaum jemand traut. Das Risiko einer unbegründeten Anzeige ist
entsprechend gering.
> Für Kachelmann ist es völlig egal wie das ausgeht, der Mann ist> erledigt.
Das ist beim Verdacht auf ein Sexualdelikt leider oft so. Und hier hat
ein Promi zugegebenermassen den Nachteil, dass es unweigerlich bekannt
wird und es ein erheblich grösseres Problem für den weiteren
Lebensverlauf ist.
Allerdings liesse sich das wohl nur vermeiden, indem man im Fall von
Promis Anzeigen wegen Sexualdelikten grundsätzlich ignoriert, ihnen also
sozusagen einen Jagdbrief ausstellt. Der Rufschaden, der im Fall vom
Promis die Situation zusätzlich verschärft, beginnt ja bereits mit dem
öffentlichen Verdacht und ist unabhängig davon, ob der betreffende in
Haft ist oder nicht. Oft sogar unabhängig davon, wie Ermittlungen und
ggf. Prozess ausgehen.
Alternativ könnte man natürlich ein System finden, in dem solche
Verdächtigungen bis zum Abschluss des Prozesses vor niemandem
veröffentlicht werden dürfen. Das System, in dem so etwas möglich ist,
hätte allerdings mit unserem wenig Ähnlichkeit und würde schnurstracks
dazu führen, dass grad jene Fälle unter den Teppich gekehrt würden, die
da keinesfalls hingehören.
A. K. (prx) schrieb:
> Wieso "angeblich"? Sie ist zumindest naheliegend.
Erstens geht es nicht um die Türkei, sondern um die Schweiz und zweitens
wohin sollte sich Kachelmann denn verkrümeln in der Schweiz? Mit so
einem bekannten Gesicht wirst du wohl kaum abtauchen können und mal
ehrlich, wie wäre es mal mit einer Nummer kleiner? Hier hat eine
Radiomoderatorin eine Behauptung aufgestellt, das ist alles. Zudem gab
es "gewisse Praktiken" wie Zeitungen schrieben. Vielleicht ist das ganze
nur mal etwas aus dem Ruder gelaufen .. Ich wette die liebe Moderatorin
geht schon lange wieder ihren Vergnügungen nach und verdient Geld
während ihr Ex nun im Knast schmort.
> Dass er unschuldig sei, das ist bislang nicht mehr als eine Behauptung> von dir und seinem Verteidiger.
Das ist falsch. Niemand ist schuldig solange nicht die Schuld bewiesen
ist.
> Alternativ könnte man natürlich ein System finden, in dem solche> Verdächtigungen bis zum Abschluss des Prozesses vor niemandem> veröffentlicht werden dürfen.
Bleiben wir bei diesem Fall. Wie wäre es einfach BEIDE für die Zeit der
Untersuchung in den Kast zu stecken? Wenn der Frau der Vorwurf SO
WICHTIG erscheint, dann sollte man ihr das doch zumuten können. Hier
steht doch Aussage gegen Aussage. Wenn schon U-Haft dann einfach beide
einsperren bis der Tatvorwurf geklärt ist. Ich wette die Frau würde dann
binnen kürzester Zeit mit Hinweis auf die erheblichen Nachteile für ihr
Berufs- und Privatleben einen Rückzieher machen.
Platinenschwenker .. schrieb:> Erstens geht es nicht um die Türkei,
In der Hälfte der im Thema aufgeführten Fälle schon.
> sondern um die Schweiz
Und die hat vor wenigen Tagen erst bewiesen, dass sie auch
Nichtschweizer nicht so leicht wieder rausrückt (Polanski).
> Niemand ist schuldig solange nicht die Schuld bewiesen ist.
Du hast aber nicht von Schuld geschrieben, sondern behauptet, er sei
unschuldig. Tertium datur, wir sind hier nicht im binären System.
Zwischen Schuld und Unschuld gibt es die Grauzone des Unbekannten.
> Bleiben wir bei diesem Fall. Wie wäre es einfach BEIDE für die Zeit der> Untersuchung in den Kast zu stecken?
Ok, das ist mal eine kreative Idee. Würdest du das auf Sexualdelikte
beschränken, oder wäre das beispielsweise auch bei Anzeigen wegen
Unterschlagung öffentlicher Gelder praktikabel?
..Schuldig oder Nichtschuldig,dieser Fall ist schon völlig überzogen.
Bei Unschuldig,was ich persönlich annehme müsste die
"Dame" die zu erwartende Strafe von 3-4 Jahren bekommen.
Bei nachweislich falscher Beschuldigung bekommt sie vielleicht 1-2 Jahre
mit Bewährung.
..wem nützt es denn ,das Kachelmann verschwindet?
..wer hat Ihm ersetzt?
@ A. K. (prx)
Bleibe bitte beim Fall Kachelmann. Weder Polanski noch
Unterschlagung(en) oder zig andere Beispiele/Konstrukte helfen hier
weiter. Ich halte die Schweiz genauso für einen Rechtsstaat wie
Deutschland. Für mich ist die Schweiz kein "Brasilien" für flüchtige
Straftäter. Wieso sollten an einem Kachelmann all die Nachteile
hängenbleiben die Deutschland womöglich mit der Durchsetzung ihres
Rechts in der Schweiz hat? Dann muss Deutschland eben bessere Abkommen
beschließen und Frau Merkel sich mal ein bisschen mehr anstrengen (auf
höchster Ebene). Ist alles kein Grund hier jemand unschuldig
einzusperren und seit mehr als 15 Wochen ohne Verhandlung festzuhalten.
Wie gesagt, wenn schon dann einfach auch die Ex mit einsperren und nach
kurzer Zeit wäre klar wie ernst und glaubhaft DEREN BEHAUPTUNG wirklich
ist. Wetten?
Juppi J. (juppiii) schrieb:
> ..Schuldig oder Nichtschuldig,dieser Fall ist schon völlig überzogen.> Bei Unschuldig,was ich persönlich annehme müsste die> "Dame" die zu erwartende Strafe von 3-4 Jahren bekommen.> Bei nachweislich falscher Beschuldigung bekommt sie vielleicht 1-2 Jahre> mit Bewährung.
Warte mal ab, es wird so ausgehen, dass man ihr noch nicht mal den
Vorsatz der falschen Beschuldigung nachweisen kann und das ganze wird
(für sie) milde verlaufen, während ihr (einst) Liebster fortan als
Knastbruder mit Fingerzeig gilt. Achja, Streit mit Frauen in der
Öffentlichkeit ist jedermann irgend wann einmal gegeben und normal. Für
einen Kachelmann aber wird jeder Konflikt mit Frauchen die alten
Schlagzeilen "aka Vergewaltiger" zum Vorschein bringen - zeitlebens.
Platinenschwenker .. schrieb:> Wie gesagt, wenn schon dann einfach auch die Ex mit einsperren und nach> kurzer Zeit wäre klar wie ernst und glaubhaft DEREN BEHAUPTUNG wirklich> ist. Wetten?
Beugehaft für mutmaßliche Opfer. Tolle Idee.... Und wenn das nicht hilft
noch ein wenig Waterboarding!
> Beugehaft für mutmaßliche Opfer. Tolle Idee....
Und ist das was Kachelmann erdulden muss keine Beugehaft?
Ach du meinst weil das anders genannt wird ..
Viele scheinen sich infolge der Medienberichterstattung bereits ein
Urteil gebildet zu haben. Nur habe ich ein bischen zu viel Vorstellung
von den Mechanismen solcher Berichterstattung, um mir daraus bereits im
jetzigen Stadium ein Urteil zu bilden. Das heisst also nicht, dass er in
meinen Augen schuldig ist, und ebensowenig, dass er "offensichlich"
unschuldig sei. Ich lasse das bewusst offen, sowohl offiziell als auch
für mich selbst.
Aber er wäre wohl auch als Deutscher in U-Haft, insofern fehlt mir grad
die Erleuchtung, warum man ihn, nur weil Schweizer, besser behandeln
sollte.
In diesen Bereich gibt es erst einmal nur Schuldig,da der Frau
laut gesetzliche Regelung geglaubt werden muss.
Die Voruntersuchungen und das Gerichtsverfahren soll es dann klären,
wers glaubt.
..ich habe auch nicht gesagt das er schuldig ist.
Ich selbst nehme an er ist unschuldig!
Bei der Voruntersuchung wird in solchen Fällen aber erst einmal
ermittelt,als wenn er schuldig ist.
Gegen die Aussagen der Frau wird weniger Aggressiv vorgegangen
Platinenschwenker .. schrieb:> Wieso sollten an einem Kachelmann all die Nachteile> hängenbleiben die Deutschland womöglich mit der Durchsetzung ihres> Rechts in der Schweiz hat? Dann muss Deutschland eben bessere Abkommen> beschließen und Frau Merkel sich mal ein bisschen mehr anstrengen (auf> höchster Ebene).
Umgekehrt wäre es genauso. Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz:
1
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch
2
Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen
3
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen
4
Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze
5
gewahrt sind.
Wenn ein Deutscher in der Schweiz eine Straftat begeht und danach nach
Deutschland zurückkehrt, dann ist die einzige juristisch einwandfreie
Möglichkeit einer Bestrafung, dass ein Prozess vor einem deutschen
Strafgericht nach deutschem Recht geführt wird. Möglich ist letzteres
aufgrund von §7 StGB.
Umgekehrt wird dies vermutlich nach Schweizer Recht ähnlich aussehen.
Durch internationale Abkommen kann an dieser Rechtslage zumindest für
Deutsche nichts geändert werden, dazu wäre erstmal eine
Verfassungsänderung nötig, die dann in diesem Fall aber vermutlich an
Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz scheitern dürfte. Die Schweiz wiederum
wird (falls nicht sowieso die Schweizer Verfassung von vornherein
dagegen spricht) einer Auslieferung von Schweizern nach Deutschland nur
dann zustimmen, wenn umgekehrt auch Deutsche in die Schweiz ausgeliefert
würden, was aber eben wie gesagt nach deutschem Recht nicht möglich ist.
Vor diesem Hintergrund ist es IMO durchaus verständlich und
nachvollziehbar, warum Ausländer bei Verdacht auf schwere Straftaten nur
ungern bis zur Verhandlung freigelassen werden.
Nach einer etwaigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist es
dagegen in vielen Fällen (soweit entsprechende Abkommen mit den
jeweiligen Ländern existieren) durchaus üblich, dass die/der Verurteilte
zur Vollstreckung der Strafe in sein Heimatland überstellt wird.
Andreas
Jeffrey Lebowski schrieb:> Mal unbetrachtet dessen ob er nun schuldig ist oder nicht, wenn er> früher noch kein Rad ab hatte, jetzt hat er bestimmt eins ab!> (Vor allem wenn er wirklich unschuldig sitzt!)
Hier wird ja getan, als wäre U-Haft in europäischen Gefängnissen mit den
Verhältnissen in Abu Graib vergleichbar. Das kann ich persönlich absolut
nicht nachvollziehen. Abgesehen von der Verpflegung gibt es in den
Biblitheken der Anstalten auch ein reichhaltiges und breit gefächertes
literarisches Angebot, das man nutzen sollte. Und nein, das meine ich
nicht zynisch.
> Das gibt schon ne ordentliche psychischen Verformung wenn jemand> Monate ohne Anklage und ohne dass was passiert in Haft sitzt.
Eine aus der Luft gegriffene Behauptung.
> Ob er wirklich (un-)schuldig ist weiß wohl Gott allein, aber es wird> allmählich Zeit für eine Verhandlung!
Die gibt es doch Anfang September. Ein paar Monate halte ich bei den
üblichen Zeiträumen in der Justiz jedenfalls für angemessen.
Platinenschwenker .. schrieb:> Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Mit der Ausrede der angeblichen> Fluchtgefahr wird billigend in Kauf genommen das Leben eines bis dato> allseits geachteten und beliebten Mannes abgrundtief zu ruinieren.
"Allseits geachtet und beliebt" möchte ich da mal relativieren: Ich
kannte den Herren bis dato nicht einmal. Aber Fluchtgefahr sehe ich hier
sehr wohl!
> Bloß weil die Justiz in diesem Fall Bammel hat, es könne Probleme mit> einer Klage geben, die dann über die Schweiz laufen müsste,
Eher weil die Justitz wohl "Bammel" hat, daß er ganz einfach abhaut.
Denn wenn er einmal weg ist wäre wohl alles verloren. Immerhin handelt
es sich bei den dargelegten Anschuldigungen meiner Meinung nach um
besonders verwerfliche Verbrechen. Und in Anbetracht des Strafmaßes ist
der Drang zur Entfleuchung aus dem Handlungsgebiet der Gerichtsbarkeit
wohl eher groß.
> wird dieser Mann bisher UNSCHULDIG eingesperrt.
Das wird sich zeigen. Ich selbst würde mir so ein voreiliges Urteil
nicht zutrauen.
> Das ist ein Skandal.
Das ist die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen. Ich könnte keine
Zweckmäßigere aus dem Ärmel schütteln.
> Was lernen wir daraus? Jede dahergelaufene Schlampe kann DICH mit ein> paar gezielt geschauspielert-konstruierten Behauptungen binnen kürzester> Zeit direkt am Arbeitsplatz verhaftet in den Kast bringen
Das lernst Du erst jetzt daraus? Ist eher allgemein bekannt!
> Damit ergibt sich für jede nüchtern kalkulierende Ex die DIR eins> auswischen möchte ein Erpressungspotenzial von höchster Sprengkaft, ganz> ähnlich wie bei Vorwürfen des Kindesmissbrauchs.
Auch nichts neues. Dieser Verhalt ist jeder zwischenmenschlichen
Beziehung und jedem sexuellem Kontakt immanent.
Immer schön locker bleiben und sich nicht künstlich aufregen,
Iwan
Andreas Ferber schrieb:> Umgekehrt wird dies vermutlich nach Schweizer Recht ähnlich aussehen.
Tut es, und es steht anders als in D nicht unter EU/IntGH-Vorbehalt:
"Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen
werden; sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische
Behörde ausgeliefert werden."
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a25.html
Hallo iwan
>Hier wird ja getan, als wäre U-Haft in europäischen Gefängnissen mit den>Verhältnissen in Abu Graib vergleichbar. Das kann ich persönlich absolut>nicht nachvollziehen. Abgesehen von der Verpflegung gibt es in den>Biblitheken der Anstalten auch ein reichhaltiges und breit gefächertes>literarisches Angebot, das man nutzen sollte. Und nein, das meine ich>nicht zynisch.
Du solltest mal als Vergewaltiger oder Kinderschänder einsitzen.
..und das möglich unschuldig.
Mal sehen was du nach einen halben Jahr sagst
Du bist der letzte Dreck im Knast.(ich kenne eine Person ,welche es so
ging)
Also Klappe zu. ;-)))
Иван S. schrieb:>> wird dieser Mann bisher UNSCHULDIG eingesperrt.> Das wird sich zeigen. Ich selbst würde mir so ein voreiliges Urteil> nicht zutrauen.
Untersuchungshäftlinge sind juristisch per Definition immer
unschuldig, zumindest was die der U-Haft zugrundeliegende Straftat
angeht. Schuldig wird man bei den Juristen nur durch ein
entsprechendes Urteil.
Andreas
Иван S. (ivan) schrieb:
> "Allseits geachtet und beliebt" möchte ich da mal relativieren: Ich> kannte den Herren bis dato nicht einmal.
Braucht man nicht zu relativieren, das ist so. Ergibt sich ganz einfach
aus den Einschaltquoten der Sendungen die Kachelmann bestritten hat.
Chronische Fernsehverweigerer leben da halt in einer anderen Welt.
> Hier wird ja getan, als wäre U-Haft in europäischen Gefängnissen mit den> Verhältnissen in Abu Graib vergleichbar. Das kann ich persönlich absolut> nicht nachvollziehen. Abgesehen von der Verpflegung gibt es in den> Biblitheken der Anstalten auch ein reichhaltiges und breit gefächertes> literarisches Angebot, das man nutzen sollte. Und nein, das meine ich> nicht zynisch.
Das magst du nicht zynisch meinen, das ist aber zynisch. Jeglicher
Vergleich von deutschen Haftanstalten mit "Terrorkamps" durchgeknallter
Staaten ist völlig am Thema vorbei. Im Gegenteil, wäre Kachelmann von
den Amis verhaftet und nach Abu-Ghuraib verbracht worden, dann hätte das
ganze wenigstens eine Stilblüte der Absurdität und Kachelmann wäre bei
seiner Rückkehr gewiss nicht gesellschaftlich geächtet. So aber lastet
ihm der Verdacht des Vergewaltigers und Frauenschänders an, das ist
viel, viel schlimmer. Da nützt auch die Möglichkeit sich die Bunte in
der U-Haft auszuleihen herzlichst wenig.
Andreas Ferber schrieb:> Untersuchungshäftlinge sind juristisch per Definition /immer/> unschuldig,
Wobei diese juristische Definition direkt zu einem (sprachlichen)
Dilemma bei der Inhaftierung Unschuldiger führt. Entweder man definiert
es juristisch, dann ist Inhaftierung Unschuldiger ein eher banaler
häufig unvermeidlicher Bestandteil jedes Rechtssystems. Zum Grund, dafür
empört auf die Barrikaden zu gehen, wird es nur mit der
normalsprachlichen Interpretation, nach der es aber derzeit schlichtweg
offen ist.
Platinenschwenker .. schrieb:> Chronische Fernsehverweigerer leben da halt in einer anderen Welt.
Möglicherweise hat man in Österreich einfach nur einen anderen Blick auf
Deutsch/Schweizer Befindlichkeiten. Zumal die Ärmsten auch komplett ohne
Kachelmanns Wetterstationen auskommen müssen.
> Möglicherweise hat man in Österreich einfach nur einen anderen Blick auf> Deutsch/Schweizer Befindlichkeiten.
Seit wann geht es denn hier um Deutsch/Schweizer Befindlichkeiten?
Sollte das etwa der wahre Grund sein weswegen die Sta hier die schnelle
Verhaftung angeordnet hat?
Uhu wird Aufklärung in die Angelegenheit bringen ..
A. K. schrieb:> Platinenschwenker .. schrieb:>>> Seit wann geht es denn hier um Deutsch/Schweizer Befindlichkeiten?>> Komplett missverstanden ;-)
Nö, komplett missverständlich ausgedrückt. ;)
Zitat A. K.
"Möglicherweise hat man in Österreich einfach nur einen anderen Blick
auf
Deutsch/Schweizer Befindlichkeiten."
Platinenschwenker .. schrieb:> A. K. schrieb:>> Komplett missverstanden ;-)>> Nö, komplett missverständlich ausgedrückt. ;)
Wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, du es aber trotzdem
verstanden hast ("nö"), wo ist dann das Problem? ;-)
Platinenschwenker .. schrieb:> Иван S. (ivan) schrieb:>>> "Allseits geachtet und beliebt" möchte ich da mal relativieren: Ich>> kannte den Herren bis dato nicht einmal.>> Braucht man nicht zu relativieren, das ist so. Ergibt sich ganz einfach> aus den Einschaltquoten der Sendungen die Kachelmann bestritten hat.
Bei SF Meteo ist mir dieser "Wetterfrosch" zumindest noch nie
aufgefallen. Und der MDR ist zwar einer meiner Haupt- und
Liebelingssender, die Sendung "Riverboat" habe ich (neben "Brisant") bis
dato jedoch immer vermeiden können.
> Chronische Fernsehverweigerer leben da halt in einer anderen Welt.
Seit dem ich die Dauerwerbesender, auch "Private" genannt, mit Ausnahme
von Sat.1 (und den habe ich auch nur wegen der suessen Frau Hagedorn
drinnengelassen) von den Programmplätzen meines Fernsehgeräts verwiesen
habe, passiert es mir wenigstens nicht mehr, dort zufällig bei etwas
doch anscheinend sehenswertem hängen zu bleiben, um mich im Laufe der
nächsten viertel Stunde ob des exorbitant hohen Reklameanteils
garantiert wieder zu ärgern.
Iwan
Иван S. schrieb:> Bei SF Meteo ist mir dieser "Wetterfrosch" zumindest noch nie> aufgefallen.
Kunststück. Den fand man auch nur im deutschen Exil auf der Mattscheibe.
ARD, und zwar vor der Tagesschau, mitten im Werbeblock vergraben.
Иван S. (ivan) schrieb:
> Bei SF Meteo ist mir dieser "Wetterfrosch" zumindest noch nie> aufgefallen.
Er ist aber dafür in der ARD bekannt geworden und die haben (zum Glück)
noch ein paar mehr Einschaltquoten als diese
Ruf-mich-an-Live-Betrug-Spielchen-Sender der Privaten.
Ob da wirklich eine Parallele in Hinsicht auf den Tatvorwurfbesteht,
wird sich erst noch erweisen.
Die Tatsache, daß sowohl Kachelmann, als auch Weiss und Türck eine Nase
im Gesicht haben, würde ich noch nicht als Parallele werten.
Interessant was da im Bildblog steht:
"Vor allem von der Berichterstattung der Spiegel-Reporterin Gisela
Friedrichsen war sie enttäuscht. "Da haben wir gedacht, das kann ja wohl
nicht wahr sein." Nach dem Prozess hat sie Chefredakteur Stefan Aust
einen langen Brief geschrieben, in dem sie sich über die Art der
Darstellung ihrer Mandantin, u. a. als "armes Hascherl", verwahrte. Es
habe sie verwundert, schrieb sie, dass bereits Frau Friedrichsens
Artikel zum Prozessauftakt "eine klare Stellung gegen meine Mandantin
und für Herrn Türck erkennen ließen. Diese Art der Verletzung des
Neutralitätsgebots der Presse hatte ich von einer Spiegel-Mitarbeiterin,
die sich selbst als Deutschlands bekannteste Gerichtsreporterin
bezeichnet, nicht erwartet"."
Na ei. Genau die selbe Frau, die sich auch jetzt gegen das Opfer-
Dominik Brunner und für die Täter im S-Bahn-Mordfall verwendet. Das hat
da wohl System...
Tine Schwerzel schrieb:> Na ei. Genau die selbe Frau, die sich auch jetzt gegen das Opfer-> Dominik Brunner und für die Täter im S-Bahn-Mordfall verwendet. Das hat> da wohl System...
Das ist jetzt aber ein ziemlich schwaches Argument.
Zitat Friedrichsen:
1
Die für die Öffentlichkeit überraschende Wende des Prozesses stellt all
2
jene, die Brunner im Vertrauen auf die Ermittler zum Helden ohne Fehl und
3
Tadel stilisiert hatten, inzwischen vor ein Problem. Was tun mit
4
Informationen wie dem ersten Schlag Brunners? Oder der ebenfalls bis
5
Prozessbeginn zurückgehaltenen Nachricht, dass der Geschäftsmann an
6
Herzversagen gestorben ist und nicht unmittelbar an den Folgen der Schläge
7
und Tritte?
F. hat Brunner keineswegs zum Schurken umstilisiert, wie du behauptest.
Mein Eindruck:
Du selbst kommst nicht damit klar, daß es zwischen "Gut" und "Böse" ein
Kontinuum gibt.
Brunner hat sich mit dem Schutz der Kinder vor den Tagedieben
vorbildlich verhalten, aber das was er wohl da auf dem Bahnsteig gemacht
hat, war eine ganz grobe Dummheit.
Gut und Böse in einer Person und im Abstand weniger Minuten. Das ist
wirklich nichts ungewöhnliches, so ist das Leben.
Den Mann erst postum zum Dreiviertelgott hochzustilisieren und dann
enttäuscht sein, wenn sich heraus stellt, daß er noch nicht einmal ein
Halbgott, sondern nur ein Mensch mit guten und schlechten Seiten war,
hat was Kindisches, das man aus religiösem Kontext nur zu gut kennt.
Manoman Uhu, kannst Du anderen nicht mal ihre Meinung lassen? Ich habe
mehrmals geschrieben, dass ich nicht weiß was passiert ist. Es ist mir
am Ende auch vollkommen egal. Worum es mir ging war die Art und Weise
wie darüber berichtet wurde. Und da entstand für mich sehr wohl der
Eindruck, dass man hier "die Große Wende" zu Ungunsten Brunners für ein
paar Webseitenklicks aufbauscht. Da geht es um Sachen wie zu behaupten
er sei an seinem schwachen Herzen gestorben, nicht an den Schlägen, das
einseitige Zitieren von Zeugen, Glaubwürdigkeit ausgerechnet denen
zuzugestehen, die selbst ein Interesse haben zu lügen etc... Nicht wer
zuerst zugeschlagen hat oder ein Held ist. Ich fand nur interessant,
dass es so etwas in einem anderen Fall auch schon mal gab mit besagter
"Journalistin".
>Du selbst kommst nicht damit klar, daß es zwischen "Gut" und "Böse" ein>Kontinuum gibt.
Ich komm nicht drauf klar, dass Du Dich hier zum Obermambozambo
aufspielst, der festlegen will, was weiß, grau oder schwarz ist. Glaub
doch was Du willst, aber rede doch nicht ständig anderen ihre Meinung
schlecht.
Hallo Leute,
unser Gehirn ist durch die Evolution wohl so konfiguriert, dass es immer
zu einer Schlussfolgerung kommt - egal wie dürftig die Informationen
sind. Denn diejenigen, die vor dem Wegrennen immer erst ganz sicher sein
wollten, dass da wirklich ein Tiger im Busch ist, wurden halt als erstes
gefressen.
Man kann sich dank unserer Intelligenz diese Eigenschaft aber bewusst
machen und deren Ergebnisse hinterfragen. Dann ist man auch nicht mehr
so verwirrt, wenn neue "Enthüllungen", also fragmentierte und teilweise
fragwürdige Informationsbrocken, der bisherigen Schlussfolgerung
widersprechen. Man muss es eher als normal ansehen, dass weitere
Informationen Folgen für die Schlussfolgerungen haben können.
Man kann Jörg K. nur wünschen, dass er vor ein Gericht kommt, deren
Angehörige dazu in der Lage sind. Und die nicht alles glauben, was
Gutachter für möglich halten.
Im Fall, den Sabine Rückert in ihrem Buch "Unrecht im Namen des Volkes"
beschreibt, glaubten die Richter zum Beispiel einem "Experten", dass
eine junge Frau auch nach mehreren brutalen Vergewaltigungen ein
intaktes Hymen hätte haben können und kamen daher gar nicht auf die
Idee, dass es die Taten gar nicht gegeben haben könnte.
Im Fall von Jörg K. sehe ich zumindest bei Ermittlern und
Staatsanwaltschaft eine ähnliche Haltung. Passen die Indizien nicht zu
der Aussage des möglichen Opfers, so akzeptieren sie jede "Erklärung",
die ihnen hilft, an dem Glauben an K.s Schuld festhalten zu können. Wie
zum Beispiel bei dem Bettlaken, dass das mögliche Opfer angeblich
monatelang ungewaschen aufbewahrt haben will. Ich bin sehr schlampig in
meiner Haushaltsführung, aber das würde selbst ich nicht machen.
Zumindest Zweifel müsste so etwas schon wecken.
Gruß, DetlevT
Tine Schwerzel schrieb:>>Du selbst kommst nicht damit klar, daß es zwischen "Gut" und "Böse" ein>>Kontinuum gibt.>> Ich komm nicht drauf klar, dass Du Dich hier zum Obermambozambo> aufspielst, der festlegen will, was weiß, grau oder schwarz ist. Glaub> doch was Du willst, aber rede doch nicht ständig anderen ihre Meinung> schlecht.
Was hab ich schlecht geredet?
Wenn du hier deine Meinung äußerst, dann kann man wohl davon ausgehen,
daß du sie diskutieren willst. Wenn du das nicht willst, dann behalt sie
eben für dich.
Ich weiß nicht, warum die Aufregung. Recht haben und Recht bekommen sind
und waren immer schon 2 völlig verschiedene Dinge.
Eine erschreckend hohe Anzahl von Todesurteilen mußten in den USA nach
der Einführung von DNA-Tests aufgehoben werden bzw. konnten es wegen
Vollstreckung nicht mehr.
Und als Mann hat man nunmal generell die Arschkarte gezogen. Das
vermeintlich schwache Geschlecht hat bis zum eindeutigen
Gegenteilsbeweis grundsätzlich Recht. Da gilt dann eben immer: "im
Zweifel zu Ungunsten des Angeklagten". Frauen sind bezüglich
Rachegelüste aber die stärkeren.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch keinen triftigen Grund für die
Verhaftung auf Verdacht erklären. Wenn die Beweislage wirklich eindeutig
gewesen wäre, dann würde ja auch auch eine Verurteilung in der Schweiz
erfolgen können. Eine Fluchtgefahr sehe ich daher nicht.
Im Gegenteil, die Verhaftung erhärtet ja nur, daß die Beweislage auf
tönernen Füßen steht.
Peter
Peter Dannegger schrieb:> Frauen sind bezüglich Rachegelüste aber die stärkeren.
Der Unterschied ist, daß Männer zum draufschlagen neigen und Frauen das
Cleverness kompensieren (müssen). Zu ihren "Gunsten" wirkt auch noch das
durch die Krankheit des Feminismus gestreute Gerücht, Männer seien
sowieso böse. Das ist ein sehr schlechter Ersatz dafür, daß Frauen bis
in die zweite Hälfte des vergangenen Jahrhunderts die Benachteiligten
waren. Es wurde der Spieß einfach umgedreht, statt endlich Symmetrie zu
schaffen. Chance verspielt, dank Schwarzer & Co.
> Wenn die Beweislage wirklich eindeutig> gewesen wäre, dann würde ja auch auch eine Verurteilung in der Schweiz> erfolgen können. Eine Fluchtgefahr sehe ich daher nicht.
Wenn die Schweiz ein deutsches Bundesland wäre, müßte man das prüfen. Da
sie das aber nicht ist und die BRD - konform mit dem internationalen
Recht - darauf besteht, Verbrechen, die auf ihrem Terretorium verübt
wurden, auch selbst abzuurteilen, steht die Fluchtgefahr im Vordergrund.
Selbst wenn K. Deutscher wäre und hier einen festen Wohnsitz hätte,
hätte er bei dem Tatvorwurf - Strafrahmen bis zu 15 Jahre - sehr
schlechte Chancen, noch vor der Hauptverhandlung aus der U-Haft
freizukommen. Das würde nur klappen, wenn der dringende Tatverdacht
ausgeräumt werden könnte.
> Im Gegenteil, die Verhaftung erhärtet ja nur, daß die Beweislage auf> tönernen Füßen steht.
Das ist ja eine origenelle Logik. Ich schätze, die wird weder Richter
noch Staatsanwalt überzeugen. Mich auch nicht.
> Selbst wenn K. Deutscher wäre und hier einen festen Wohnsitz hätte,> hätte er bei dem Tatvorwurf - Strafrahmen bis zu 15 Jahre - sehr> schlechte Chancen, noch vor der Hauptverhandlung aus der U-Haft> freizukommen. Das würde nur klappen, wenn der dringende Tatverdacht> ausgeräumt werden könnte.
Nie und nimmer wird Kachelmann für diesen konstruierten Tatvorwurf 15
Jahre in den Bau wandern. Glaubst du ernsthaft das Jörg Kachelmann -
hätte er diese Tat wirklich begangen - danach einfach seelenruhig weiter
seinem Job nachgeht und dann auch noch so dämlich ist, in die böse, böse
Bundesrepublik wieder einzureisen, wohl wissend dort SOFORT verhaftet zu
werden, um dann womöglich für 15 Jahre in den Knast zu wandern? Da hätte
Kachelmann 2 Stunden nach der Tat seine Konten leergeräumt und hätte
sich irgendwo (wo auch immer) auf die Flucht und aus dem Staub gemacht.
An dieser Geschichte stimmt GAR NICHTS, außer dass hier womöglich ein
paar S_x Spielchen aus dem Ruder gelaufen sind und eine (warum auch
immer) beziehungsenttäuschte rachsinnige Ex ihrem Kerl mal so richtig
zeigen will, dass ein geschickt inszenierter emotionaler Auftritt noch
immer JEDEN Mann ruinieren kann - Dank deutscher Gesetzgebung. Wenn
schon psychologische Gefälligkeitsgutachten herangezogen werden, dann
gute Nacht liebes Recht. Da gibt es genügend Fälle die ausgegangen sind
wie das Hornberger Schießen. Wenn schon dann hätte man beide in U-Haft
stecken sollen. Wenn die Sache so schwer wiegt, dass Strafen wie bei
einem Mordprozess heraus kommen könnten, dann wäre es nur recht und
billig gewesen BEIDE so lange einzusperren, bis die Sache aufgeklärt
ist. Na wieviel Tage hätte die Dame wohl dann ihren Vorwurf aufrecht
erhalten? Wetten das sie keine 7 Tage durchgehalten hätte? Vielleicht
sollte man ihr mal klar machen was Frauenknast im wahren Leben heißt.
Das wirkt heilsam auf jeglichen MISSBRAUCH der eigenen Fantasie, der
eigenen Rachegelüste - die man nicht einsetzen sollte um einen bis dato
unbescholtenen Bürger in den Abgrund stürzen zu wollen - Zickenkrieg in
einer Boshaftigkeit wie man ihn sich nicht mehr vorstellen kann.
Übrigens was das "draufschlagen der Männer" betrifft. Das ist längst von
der Realität überholt. Die Girlies von heute schlägern selber, ziehen
ihre Rivalinnen ab, organisieren sich zu Banden, zocken die Leute ab
getarnt als harmlose Blumenfrauen und und und .. Die Polizei weiß davon
nur zu gut in ihrer täglichen (Bürger-) Arbeit und der "Trottel" ist
immer der Schwächere und nicht mehr perse das schwächere Geschlecht.
Platinenschwenker .. schrieb:> Nie und nimmer wird Kachelmann für diesen konstruierten Tatvorwurf 15> Jahre in den Bau wandern.
Das Ding heißt Strafrahmen. Der wird üblicherweise nur in sehr
schweren Fällen ausgeschöpft.
Nichts desto Trotz ist er für den Untersuchungsrichter ein wichtiges
Kriterium bei der Beurteilung der Fluchtgefahr.
> Glaubst du ernsthaft das...
Ich glaube garnichts. Ich kann es nicht beurteilen.
> An dieser Geschichte stimmt GAR NICHTS
Warst du dabei?
> Wenn schon dann hätte man beide in U-Haft stecken sollen.
Mit welchem Recht? Hier gilt die Scharia nicht!
> Wenn die Sache so schwer wiegt, dass Strafen wie bei> einem Mordprozess heraus kommen könnten
Nein, es kann keine Strafe, wie für Mord dabei heraus kommen. Auf Mord
steht Lebenslänglich. Die früheste Begnadigungsmöglichkeit bei Mord
besteht nach 15 Jahren.
> Mit welchem Recht?
Mit dem gleichen Recht mit dem einem Jörg Kachelmann für den bisher die
Unschuldsvermutung zu gelten hat die Freiheit entzogen wird, nur weil es
eine Staatsanwaltschaft bequem in ihren Ermittlungen haben möchte. Es
gibt keinen Grund jemanden dessen Gesicht derart bekannt die
Fluchtgefahr zu unterstellen - das ist absurd, das ist kunstruiert, das
ist infam. Wenn sie den Tatvorwurf beweisen könnten hätten sie dazu
schon längst genügend Zeit gehabt. Sie halten Kachelmann in Haft um ihn
mürbe zu machen, ihn weichzukochen. Bei jemand der Unschuldig ist
erreicht man damit aber nichts. Wenn schon dann wäre das gleiche
Verfahren auch für die Ex angedacht gewesen, frei nach dem Motto
Wenn's der Wahrheitsfindung dient, gelle.
Uhu ich habe hier meine Meinung geäußert, nicht mehr und nicht weniger.
Das DU hier im Forum der Sachkundige für deutsches Strafrecht bist ist
hinlänglich bekannt. Bleib du einfach in deiner eigenen Wahrheit
"objektiv" und lass mich einfach meine Meinung beisteuern. Dass dein
eigenes Ego dir da immer wieder Schwierigkeiten bereitet ist ebenfalls
hinlänglich bekannt.
Nochmal speziell für dich. Nach meinem Empfinden kommt die "werte Dame",
das vermeintliche "Opfer" die diese Sache ins laufen gebracht hat viel
zu gut weg, während der von ihr Beschuldigte ganz gleich wie die Sache
hier ausgeht ruiniert ist. Du kannst da wegen mir formal in den
Kategorien einer deutschen Staatsanwaltschaft denken und das alles für
ganz normal und rechtens empfinden*, aber mein Rechtsempfinden ist da
zutief irritiert. Aber vielleicht gibt es dafür eine ganz einfache
Erklärung. Ich mag Kachelmann, ich mag seine unkonventionelle Art
(unrasiert, Kleidung die nicht passt, amüsante unkonventionelle
Antworten auf gestellte Fragen usw.), während du als passionierter
GEZ-Hasser und Fernsehverweigerer solche "Fernsehtypen" wohl aus Prinzip
nicht leiden kannst und dich deshalb der sehr zweifelhaften
Argumentation der Sts anschließt. So gesehen bist DU genau so wenig
objektiv wie ich, nur du gibst es nicht zu.
* ist übrigens erstaunlich wie rechtstreu sich ein hier Uhu gibt. Warst
DU und Winfried nicht vor kurzem noch einig hier in Deutschland in einer
Diktatur zu leben? War doch einer von euch beiden oder wart ihr das
beide? Habt ihr jetzt plötzlich den Rechtsstaat entdeckt?
Sollte sich die Geschichte als eine Täuschung herausstellen, kommt §145d
StGB zur Anwendung - was dem Opfer aber auch nur ein schwacher Trost
wäre,
http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
Jaja. Und auch das musst du erst mal beweisen können. Es genügt nicht
sich einen Paragraphen herauszupicken und dann zu glauben damit wäre
"alles klar". Dann bräuchte es keine Rechtsanwälte und auch keine
Richter mehr, sondern es könnten die Wikipedia Schreiber das Urteil
sprechen. Oder ein Algorithmus könnte urteilen ..
Uhu Uhuhu schrieb:> Sollte sich die Geschichte als eine Täuschung herausstellen, kommt §145d> StGB zur Anwendung
Das sicher nicht. Wer sollte sie anklagen?
Die gleiche Staatsanwaltschaft, die jetzt noch behauptet, sie könnte
beweisen, dass sich die Tat genau so abgespielt hat, wie das mögliche
Opfer behauptet? LOL!
Oder Jörg K., der nach einem möglichen Freispruch riskiert, dass ein
Gericht "in dubio pro reo" nicht ausschließen will, dass es doch eine
Vergewaltigung gegeben hat?
Lest das Buch "Unrecht im Namen des Volkes" von Sabine Rückert. Das hat
den Vorteil, dass man heute weiß, dass die Verurteilten wirklich
unschuldig sind. Die beiden Männer mussten ihre Strafe (7.5 bzw. 5.5
Jahre) voll absitzen, weil ihnen für eine mögliche Bewährung die
"Einsicht in die Tat" fehlte. Sie beteuerten nämlich die ganze Zeit,
unschuldig zu sein. Der Frau, dem angeblichen Opfer, ist gar nichts
passiert.
Detlev T. schrieb:> Das sicher nicht. Wer sollte sie anklagen?
Vortäuschen einer Straftat dürfte ein Offizialdelikt sein, das muß die
Staatsanwaltschaft von sich aus verfolgen.
Falls die das nicht wollte, kannst du sicher sein, daß der Geschädigte
notfalls ein Klageerzwingungsverfahren anstrengt.
> Oder Jörg K., der nach einem möglichen Freispruch riskiert, dass ein> Gericht "in dubio pro reo" nicht ausschließen will, dass es doch eine> Vergewaltigung gegeben hat?
Vortäuschung einer Straftat liegt nur vor, wenn das Gericht
rechtskräftig die Unschuld K.s feststellt. Wenn man zu dem Schluß kommt,
daß die Sache nicht aufklärbar ist, dann nicht.
> Die beiden Männer mussten ihre Strafe (7.5 bzw. 5.5> Jahre) voll absitzen, weil ihnen für eine mögliche Bewährung die> "Einsicht in die Tat" fehlte.
Das ist so eine Perfidie der Justiz. Das grenzt allerdings an
Geständniserzwingung. In Fällen von Fehlurteilen wird häufig mehr
Unrecht produziert, als durch die Tat, die falsch zugeschrieben wurde.
Ein sehr schlimmer Fall dieser Art ist der von Harry Wörz:
http://www.harrywoerz.de/> Der Frau, dem angeblichen Opfer, ist gar nichts passiert.
Weil sie einen Dachschaden hat?
Uhu Uhuhu schrieb:> Vortäuschen einer Straftat dürfte ein Offizialdelikt sein, das muß die> Staatsanwaltschaft von sich aus verfolgen.
Und dann auch gegen sich selbst ermitteln. Die haben doch in den Medien
fleißig mit verdächtigt. ;) (Ja, ja, ich weiß. Das fällt nicht unter
§164 StGB, weil die Medien keine Behörde sind.) Aber das Interesse der
Staatsanwaltschaft dürfte gering sein, öffentlich aufzuzeigen wie leicht
sie gelinkt und für einen persönlichen Rachefeldzug missbraucht werden
kann.
> Falls die das nicht wollte, kannst du sicher sein, daß der Geschädigte> notfalls ein Klageerzwingungsverfahren anstrengt.
Ich bin sicher, dass er das nicht tun wird. Sein oberstes Ziel muss doch
sein, so gut wie möglich noch die Reste seines Rufes zu retten. Die
Geschichte noch jahrelang wegen des Prozesses gegen die Frau noch in den
Medien zu halten, wird da nicht helfen. Das Bild eines gnadenlosen
Rächers, der eine naive, betrogene Frau mit aller Härte des Gesetzes
verfolgen lässt, sicher auch nicht.
Eher macht er da den Michel F., entschuldigt sich öffentlich bei den
Frauen, denen er etwas vorgemacht hat, verzeiht dem "Opfer" großzügig -
und fängt wieder von vorne an. Beeinflussbare Frauen gibt es ja noch
genug.
Ich persönlich glaube allerdings eher, dass K. verknackt wird, wenn
nicht noch irgendetwas unerwartetes passiert. Das Gericht wird seine
Zweifel damit beruhigen, dass sie das Messer irgendwie als unerheblich
wegdiskutiert und ihn wegen "einfacher" Vergewaltigung zu zwei Jahren
plus x verurteilt, so dass er den Großteil der Strafe durch die U-Haft
schon abgesessen hat. So steht es jedenfalls in meiner Kristallkugel.
Da kann man fast nur hoffen, dass er die Tat wirklich begangen hat.
Jemand, der unschuldig im Knast sitzt, wird dadurch gebrochen und muss
(s.o.) in der Regel auch noch länger sitzen.
Detlev T. schrieb:>> Falls die das nicht wollte, kannst du sicher sein, daß der Geschädigte>> notfalls ein Klageerzwingungsverfahren anstrengt.> Ich bin sicher, dass er das nicht tun wird. Sein oberstes Ziel muss doch> sein, so gut wie möglich noch die Reste seines Rufes zu retten.
Und inwiefern würde Stillhalten in so einer Situation irgendwas an
seinem Ruf retten? Ich meine, er würde damit das Gegenteil erreichen: es
entstünde der Eindruck, daß vielleicht doch was dran ist, an den
Vorwürfen.
> Das Bild eines gnadenlosen Rächers, der eine naive, betrogene Frau mit> aller Härte des Gesetzes verfolgen lässt, sicher auch nicht.
Was ist denn das für eine merkwürdige Sicht. Jemand, der darauf besteht,
daß ein von anderen an ihm begangenes Unrecht von der Justiz nach
geltendem Recht verfolgt wird, ist kein Rächer - das wäre er, wenn er
zur Selbstjustiz greift.
Ich glaube nicht, daß es sich bei der Frau um eine Psychopathin handelt,
die für ihre Taten nicht verantwortlich wäre. Im Gegenteil hat auch sie
eine ganze Menge zu verlieren, sollte sie versucht haben, eine Intrige
durchzuziehen.
Warum wurde denn die Frau nicht belangt, die die zwei Männer wegen
phantasierter Vergewaltigungen insgesamt für 13 Jahre hinter Gitter
gebracht hat? Da sollte man schon genau hinsehen, ehe man der Justiz im
Nachhinein Untätigkeit vorwirft.
> Was ist denn das für eine merkwürdige Sicht. Jemand, der darauf besteht,> daß ein von anderen an ihm begangenes Unrecht von der Justiz nach> geltendem Recht verfolgt wird, ist kein Rächer ..
Das ist aber dann einer der auf Dauer gesehen die Öffentlichkeit nervt,
weil er "keine Ruhe gibt". Genau so kommen die Prozesshanseln in der
Öffentlichkeit rüber. So wird das gesehen werden und die Zeitungen
werden dich für dein "jetzt schlage ich zurück" noch zusätzlich in die
Pfanne hauen. Das wäre das Dümmste was Kachelmann einfallen könnte,
falls er tatsächlich (was ich ihm wünsche) als Unschuldiger aus der
Sache rauskommt. Nachtreten kommt NIEMALS gut an in der Öffentlichkeit
und einem wie Kachelmann kann die öffentliche Meinung nicht schnurz egal
sein, denn der verdankt er schließlich auch die Sympathie, die einem
Kachelmann anhaftet. Nein, mit so einem Unterfangen würde er vom
fälschlich Angeklagten und dann doch Freigesprochenen endgültig zur
tragischen Figur, der niemand mehr zuhören würde.
So dumm hat sich einst ein Scharping verhalten, der nicht einsah, dass
er besser freiwillig sein Amt als Verteidigungsminister hätte
niederlegen sollen, in Anbetracht der damaligen "Sockenaffaire".
Scharping wähnte sich im Unrecht und lies sich entlassen - der
Rausschmiss kam wortlos, aber öffentlichkeitswirksam live vor laufender
Kamera - für jedermann peinlich und entwürdigend, aber nicht für
Scharping. Was hatte es ihm gebracht? Er meinte im Recht zu sein, alle
anderen hätten unrecht. Scharping irrte und war weg vom (politischen)
Fenster. OK, Vorsitzender vom Fahrradclub isser noch geworden. Hurra!
Uhu Uhuhu schrieb:> Warum wurde denn die Frau nicht belangt, die die zwei Männer wegen> phantasierter Vergewaltigungen insgesamt für 13 Jahre hinter Gitter> gebracht hat?
Ich habe noch einmal in das Buch "Unrecht im Namen des Volkes" geschaut
(1. Auflage 2007) Das endet damit, dass nach den Freisprüchen im Jahr
2006 Anzeige gegen das angebliche Opfer wegen uneidlicher Falschaussage
erstattet wurde.
Weitere Informationen habe ich nicht gefunden. Allerdings war diese
"Falschaussage" im Prozess 1995. Die maximale Strafandrohung liegt bei
fünf Jahren (§153 StGB) und müsste daher nach fünf Jahren, also 2000,
schon verjährt sein. (§78 StGB). Allerdings bin ich kein Jurist.
Vielleicht gibt es einen Grund, dass die Verjährung erst mit der
Entlassung ihrer Opfer beginnen könnte. (§78a StGB: "Tritt ein zum
Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung
mit diesem Zeitpunkt.")
Ohne Frage war ihr handeln Folge ihrer (Borderline-)
Persönlichkeitsstörung, die im Prozess niemand erkannt haben will. Wer
weiß, ob sie deswegen nicht ohnehin einen Jagdschein bekommen hätte/hat.
Das wäre mal sehr interessant zu wissen! Borderline PS ist ja der
Klassiker in dieser Richtung. Da gibt es solche Fälle häufig!
Aber der Borderliner ist in meinen Augen eigentlich in der Lage, sein
Unrecht einzusehen. Er glaubt nur wahnhaft daran, dass es zum Erreichen
seiner Ziele legitim wäre. So wie jemand daran glaubt es sei ok, einen
Ladendieb in den Rücken zu schießen.
Weiß da jemand wie das üblicherweise läuft?
Borderline-PS ist ein Sammelsurium aller möglichen Störungen. Ob man da
so pauschal sagen kann, daß die Betroffenen für ihr Handeln voll
verantwortlich sind, habe ich so meine Zweifel.
Daß sowas von den Gutachtern bei so einem Verfahren nicht erkannt wird,
ist allerdings skandalös.
Einen Überblick gibt
http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
Uhu Uhuhu schrieb:> Daß sowas von den Gutachtern bei so einem Verfahren nicht erkannt wird,> ist allerdings skandalös.
Warten wir einmal den Prozess gegen K. ab. Ich sehe ohnehin viele
Parallelen zu dem Fall aus dem Buch (Blaue Flecke als "Beweis" - nach
der Einnahme von Gerinnung hemmender Mittel, Tatbeschreibungen, die
nicht nachvollziehbar sind, Korrektur von Aussagen, wenn man bei einer
Falschaussage ertappt wird, der eigene Psychiater als Gutachter der
Anklage usw.).
Seltsamerweise hat sich die Gutachterin Frau Greuel dazu hinreißen
lassen, aus den Berichten der Zeugin eine (narzisstische)
Persönlichkeitsstörung bei K. zu diagnostizieren. Immerhin handelt es
sich da aus Informationen aus zweiter Hand und das auch noch von einer
Person, die ein eigenes Interesse haben könnte, K. so darzustellen.
Das LG Mannheim nimmt diese Diagnose jedenfalls so ernst, dass sie die
Ablehnung der Haftbeschwerde vor allem eben mit diese
Persönlichkeitsstörung von K. begründet hat. Wenn sie auch bereit sind,
ihr Urteil darauf zu stützen, sieht es für K. wohl ziemlich düster aus.
Für die Verteidiger wird es sicher nicht leicht, die Glaubwürdigkeit der
Zeugin/Opfer in Frage zu stellen ohne beim Gericht den Eindruck zu
erwecken, man würde hier nur irgendetwas konstruieren um K. "raus zu
hauen".
Uhu Uhuhu schrieb:> Borderline-PS ist ein Sammelsurium aller möglichen Störungen. Ob man da> so pauschal sagen kann, daß die Betroffenen für ihr Handeln voll> verantwortlich sind, habe ich so meine Zweifel.>
Genau. Deshalb habe ich mich ja gefragt, wie das gehandhabt wird und ob
es da entsprechende Präzedensfälle gibt.
Hallo Tine,
"Präzedenzfälle" ist etwas aus dem anglo-amerikanischen Rechtssystem.
Das gibt es bei uns gar nicht. Von den meisten Fällen erfährt man ja
meistens nicht, wenn nicht gerade ein Prominenter das Opfer ist. Mir
fällt da der Anschlag auf Monika Seles ein (zwei Jahre auf Bewährung
trotz des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung wegen verminderter
Schuldfähigkeit) und der auf Wolfgang Schäuble (schwere paranoide
Schizophrenie, deswegen Schuldunfähigkeit und Einweisung in Psychiatrie)
Die Hürden in Deutschland sind für eine Schuldunfähigkeit in der Regel
wohl recht hoch. Ein einfaches "Borderline" reicht da sicher nicht. Im
Web habe ich nichts mehr zu diesem Fall gefunden, war halt kein Promi
beteiligt.
Zum Thema, was bei einer falschen Anschuldigung mit der Frau passiert:
"Sie hatte im Dezember 2008 Anzeige erstattet, weil ein Lkw-Fahrer aus
Österreich sie auf der Autobahnraststätte Holzkirchen vergewaltigt haben
soll. Etwa zehn Tage später soll der Mann sie im Gewerbegebiet Sauerlach
(Landkreis München) mit einem Seil gewürgt und aufgefordert haben, die
Anzeige zurückzuziehen.
[..]
Wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilte der Richter die Frau zu
120 Sozialstunden, die sie binnen drei Monaten leisten muss. Außerdem
muss die 21-Jährige eine ambulante Psychotherapie beginnen, "um wieder
zu sich selbst zu finden", so der Richter. „Eigentlich hätte die Strafe
höher ausfallen müssen, weil durch vorgetäuschte Straftaten Polizei und
Justiz unnötig beschäftigt werden.“"
Quelle:
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/vergewaltigung-offenbar-frei-erfunden-838462.html
"Eigentlich hätte die Strafe höher ausfallen müssen" sagt ausgerechnet
der Richter, der die Strafe verhängt hat. Dass sie noch nicht "zu sich
selbst gefunden" hat, reichte für eine Strafminderung offenbar hier
schon aus. Die gesellschaftliche Grundeinstellung "eine normale Frau
denkt sich so etwas nicht aus", die gern zur Begründung einer
Vorverurteilung eines Beschuldigten - wie auch K. - heran gezogen wird,
nützt hier offenbar auch den Frauen, die es trotzdem tun. Da ist man
dann gern bereit zu glauben, dass sie irgendeinen "Knacks" haben müssen.
Gruß, DetlevT
Noch was zum Gruseln:
http://minoggio.de/data/juristische_arbeitsspuren/0016.pdf
Es handelt sich um einen (anonymisierten) Revisionsantrag aus dem Jahre
2007 im Falle des wegen Vergewaltigung verurteilten A. . Der
"Glaubwürdigkeits-Gutachter" heißt hier P. und schreibt:
"Die Zeugin hat über erhebliche psychische Symptome berichtet, die an
eine
postraumatische Belastungsstörung denken lassen. Sollte eine solche
Störung vorliegen, so kann sie mit Einschränkungen des
autobiographischen Gedächtnisses gerade hinsichtlich besonders
belastender Aspekte eines traumatischen Erlebens verbunden sein. Diese
Möglichkeit ist bei der Analyse der konkreten Aussage zu
berücksichtigen. Eine generelle Einschränkung der Aussagetüchtigkeit
ergibt sich hieraus nicht."
Das ist so ungefähr das, was von dem Zweitgutachter (der behandelnde
Psychiater von K.s möglichem Opfer) in den Medien zu lesen war. Die
Parallelen sind für mich jedenfalls unverkennbar.
Tine Schwerzel schrieb:> Genau. Deshalb habe ich mich ja gefragt, wie das gehandhabt wird und ob> es da entsprechende Präzedensfälle gibt.
Sowas kann man nicht pauschal nach Schema F behandeln. Die übliche
Vorgehensweise der Gerichte ist, daß psychiatrische Gutachten über die
betreffende Person eingeholt werden.
Diese Borderline PS ist der Topf, in dem alle psychischen Störungen
landen, die unter keine andere Definition fallen. Ob ein Betroffener für
eine Tat zurechnungsfähig ist, muß ziemlich auwendig eruiert werden.
Kommt man zu dem Schluß, daß er nicht zurechnungsfähig ist, landet er in
der forensischen Psychiatrie. Weil das so ziemlich das allerletzte und
Open End ist, ziehen die Verteidiger zuweilen eine Haftstrafe vor -
deren Ende ist abzusehen - und argumentieren in der Verhandlung
entsprechen.
@Uhu
Das habe ich auch gerade gelesen - und bin ehrlich überrascht. Denn der
Hauptpunkt für die Verhängung der U-Haft war ja, dass er Schweizer ist -
und das ist er ja immer noch.
Nur wie soll man es bewerten, dass zwei Gerichte (LG Mannheim vs. OLG
Karlsruhe) auf Grund dergleichen Akten zu unterschiedlichen Schlüssen
kommen? Und wird die Verneinung des "dringenden Tatverdachts" durch das
OLG Karlsruhe und dessen Hinweis auf die Widersprüche in den Aussagen
des möglichen Opfers Einfluss auf das Urteil des LG Mannheims haben?
Detlev T. schrieb:> Denn der> Hauptpunkt für die Verhängung der U-Haft war ja, dass er Schweizer ist -> und das ist er ja immer noch.
Das OLG sieht keinen dringenden Tatverdacht, damit ist die Frage der
Fluchtgefahr hinfällig.
War das nicht der erste richtige Haftprüfungstermin? Waren nicht die
vorherigen Anläufe immer wieder mit irgend welchen Mauscheleien zwischen
Gericht und Verteidigung im Vorfeld abgebogen worden?
Dann stellt sich die Frage, die Friedrichsen in einem Spiegelartikel
gestellt hatte: Was treibt eigentlich K.s Verteidiger? Der sei ein
Anwalt, der vor allem in Steuerverfahren verteidigt und es dort
praktisch immer mit schuldigen Angeklagten zu tun hat, die er auf
Samtpfoten möglichst unbeschadet aus der Sache rausreden muß. Ein
Strafverteidiger bei Gewalt und Sexualdelikten würde so nicht agieren.
Leider habe ich den SPON-Artikel von Friedrichsen auf die Schnelle nicht
wiedergefunden.
k ist vorläufig frei.
Ich sehe das als erstes Signal der Schadensbegrenzung für die Justiz.
Vielleicht auch ein Hinweis für das "Opfer" ihre Aussagen zu überdenken.
Hoffentlich kommt ein Freispruch erster Klasse heraus,da dann endlich
einmal die Chance besteht,gegen diese Falschbeschuldigungen härter
vorzugehen.
Hier ein durchaus lesenswerter Artikel über eine ähnlich strukturierte
Schmuddelgeschichte mit angeblichen Vergewaltigungen der Ehefrau:
Eine Frage des Formats
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70940367.html
Den o.g. Artikel finde ich nicht mehr - ist der womöglich entfernt
worden?
Sehr interessant!
Verliere aber nicht die Hoffnung das bei bewiesener Unschuld,
endlich einmal eine harte Strafe gegen den Beschuldiger ausgesprochen
wird.
Juppi J. schrieb:> Hoffentlich kommt ein Freispruch erster Klasse heraus,da dann endlich> einmal die Chance besteht,gegen diese Falschbeschuldigungen härter> vorzugehen.
Freisprüche unterschiedlicher Klassen gibt es formal schon länger nicht
mehr. Das passt ja auch nicht in das System der "Unschuldsvermutung".
Uhu Uhuhu schrieb:> Waren nicht die> vorherigen Anläufe immer wieder mit irgend welchen Mauscheleien zwischen> Gericht und Verteidigung im Vorfeld abgebogen worden?
Von "Mauscheleien" habe ich nichts gelesen oder gehört. Die Verteidiger
hatten es sicher nicht leicht, den richtigen Weg zu gehen. Erinnere dich
einmal an die Berichterstattung.
Am Anfang sah es doch noch so aus, als könnte es an der Schuld von K.
keinen Zweifel geben. Da war es sicher richtig, den Haftprüfungsantrag
zurück zu nehmen. Der hätte zu diesem Zeitpunkt wohl kaum Erfolg gehabt
und den nächsten hätten sie dann erst Monate später stellen können.
Den nächsten Termin, der am 1.6. hätte stattfinden sollen, hat der
Staatsanwalt unterlaufen indem er zuvor offiziell Anklage erhoben hat,
obwohl wichtige Ermittlungsergebnisse wie z.B. das Gutachten der Frau
Greuel noch nicht vorlag.
Damit landete der Ball beim LG Mannheim und die Verteidiger haben
offenbar deren Haltung ganz richtig eingeschätzt und deshalb den neuen
Antrag auf Haftprüfung wieder zurück gezogen und stattdessen
Haftbeschwerde eingelegt. Ich als juristischer Laie erkenne da keinen
großen Unterschied außer das im letzteren Fall die nächsthöhere Instanz
auch gefragt werden muss.
Ein guter Verteidiger wird nicht sofort auf Konfrontation zur
Staatsanwaltschaft gehen, sondern erst einmal das Gespräch suchen. Die
formalen Möglichkeiten der Verteidigung während der Ermittlung sind
nämlich ziemlich gering. Als Rambo erreicht man da gar nichts. Will man,
dass der StA in eine bestimmte Richtung zusätzliche Ermittlungen
anstellt, muss man ihn überreden. Erst nach der Anklageeerhebung kann
der Verteidiger Anträge auf Ermittlung bestimmter Dinge einreichen.
Ich bin auch der Meinung, dass die schnelle Anklageerhebung, wenn sie
denn schon nicht ganz vermieden werden konnte, auch als Erfolg der
Verteidiger zu werten ist. Andreas Türck musste 18 Monate auf seinen
Freispruch warten, Zeiten von deutlich über einem Jahr bis zum Prozess
sind in solchen Fällen eigentlich normal.
Ich bin ja einmal gespannt, ob jetzt der Staatsanwalt eine Verschiebung
des Prozesses wegen weiterer Ermittlungen beantragt. Sei es, weil er
meint, nun doch mehr in der Hand haben zu müssen, als er ursprünglich
dachte. Sei es, um K. wenigstens noch ein bisschen zu piesacken, wenn er
die Verurteilung vielleicht nicht erreichen wird.
Detlev T. (detlevt) schrieb:
>Freisprüche unterschiedlicher Klassen gibt es formal schon länger nicht>mehr. Das passt ja auch nicht in das System der "Unschuldsvermutung".
..ist schon richtig.
Wir sind alle mehr oder wenig juristische Laien,so das die Formulierung
hier nicht gewogen werden sollte.
Ich selbst habe relativ viel Gerichtserfahrung,und habe
meinen Rechtanwalt des öfteren in schriftlicher Form meine
Vorgehensweise geschildert.
...und das war gut so!
Ich hoffe auf Freispruch mit Beweiß dass die Dame gelogen hat,was
wahrscheinlich Wunschdenken ist.
Dieser Fall ist eines der vielen Beispiele für die hilflose Stellung des
Mannes in der westeuropäischen Gesellschaft. Als Mann steht man
prinzipiell unter Generalverdacht unkontrolliert gewalttätig und
pädophil zu sein. Und wenn das Weibchen etwas auf die Tränendrüse drückt
dann ist Mann schon verurteilt.
Dabei wird zwischen Frau und Mann viel mehr Gewalt mit dem gesprochenen
Wort als mit den Muskeln ausgeübt. Die Täter dabei sind überwiegend
Frauen, die mit ihrem Schandmaul auch den ruhigsten Mann jähzornig
werden lassen. Wer verurteilt aber diese Frauen?
Weitere Beispiele für die Schlechterstellung des Mannes in unserer
Gesellschaft sind Sorgerecht und Vaterschaftstest.
K darf auch das Land Verlassen.
Vielleicht hofft die Justiz ,K stellt sich nicht dem Verfahren.
Verdacht erhärtet sich das die "Dame" gelogen hat,
aber auf Grund der ständigen psychischem Belastung.(LOL)
Spätestens jetzt zeigt sich, daß die Parallelen zuwischen Weiß und
Kachelmann nur sehr vage sind:
Die PR-Kampagne, die K. jetzt gestartet hat, ist äußerst professionell
aufgezogen und die Schadensersatzforderungen gegen Bild sprengen die
Möglichkeiten eines Marco Weiß um Größenordnungen.
Wenn man solche Mittel heranziehen muss,dann habe ich nichts mehr gegen
die Übernahme Deutschlands durch die Muslime.
Da habe ich als Mann und Rentner mehr Schutz.(vielleicht)
Juppi J. schrieb:> Wenn man solche Mittel heranziehen muss,dann habe ich nichts mehr gegen> die Übernahme Deutschlands durch die Muslime.
Hast du die Hoffnung, daß solche Weiber dann gesteinigt werden?
Uhu Uhuhu schrieb:> So langsam wirds immer ekliger:
Yapp, das dachte ich auch schon. Das erinnert mich an us-amerikanische
Prozesse, wo der Staatsanwalt bei wackeliger Beweislage zusätzliche
Ermittlungen einleitet, um den Geschworenen zu suggerieren, dass "so
einer" auf jeden Fall in den Knast und nicht auf die Straße gehört.
Das soll 2001 passiert sein. Da dürften selbst die Mannheimer
Super-Ermittler keine Spuren mehr finden. Was soll das noch bringen? Vor
allem ist es wohl nur deshalb "gefährliche" Körperverletzung, weil
einfache Körperverletzung eh' schon verjährt wäre. Zählt ein Rohrstock
als "Waffe" im Sinne des Gesetzes? Ist dann zukünftig jeder Spazierstock
illegaler Waffenbesitz, oder was?
Besser kann man als Staatsanwalt eigentlich nicht zeigen, dass er nur
geblufft und nichts auf der Hand hat.
Tja, der arme Kerl. Jetzt rächt es sich, dass er sich für seine Masche
anscheinend irgendwelche Psychotanten ausgesucht hat. Die waren labil
und leicht zu umgarnen, aber da tritt man halt auch mal schnell auf eine
Mine. Irgendwie ist es schon eine gerechte Strafe für seine Lügen,
wenngleich natürlich sehr drastisch. Hoffentlich kommt am Ende die
Wahrheit raus, sieht aber nicht danach aus.
Tine Schwerzel schrieb:> Die waren labil> und leicht zu umgarnen, aber da tritt man halt auch mal schnell auf eine> Mine.
Meinst du nicht, daß es dafür eine viel einfachere Erklärung gibt: Liebe
macht blind.
> Irgendwie ist es schon eine gerechte Strafe für seine Lügen,> wenngleich natürlich sehr drastisch.
Tine, bist du Feministin?
ja,ja, Tine
Dann müßte bei falscher Anschuldigung die gleiche Strafe den
Beschuldiger
drohen.
,,im Gespräch war,bis15 Jahre.
Da würde sich jeder eine Falsche Beschuldigung gründlich überlegen.
Aber in diesen Falle hatte die Dame das Gehirn in der Geldbörse
versteckt.
P.S. Vielleicht findet man noch ein paar mögliche Straftaten aus der
Jugendzeit.
Tine Schwerzel schrieb:> Irgendwie ist es schon eine gerechte Strafe für seine Lügen
Das meinst du doch hoffentlich ironisch.
In einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz "non poena sine lege" (Keine
Strafe ohne Gesetz). Wenn man es unter Strafe stellen will, dass ein
Mann einer Frau etwas vormacht um sie ins Bett zu kriegen, dann muss man
halt einen entsprechenden Paragraphen ins StGB schreiben. Wie zum
Beispiel in Israel. Da wurde ein Mann bestraft, weil er einer (jüdischen
Frau) vorgemacht hat, dass er auch Jude sei, obwohl er in Wirklichkeit
Araber war. Der wurde zu vier Jahren verknackt:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,707600,00.html
Juppi J. schrieb:> Dann müßte bei falscher Anschuldigung die gleiche Strafe den> Beschuldiger drohen.
Was aber auch erst einmal bewiesen werden müsste. Ein Freispruch im
ursprünglichen Verfahren reicht dazu nicht aus.
A. K. schrieb:> Was aber auch erst einmal bewiesen werden müsste. Ein Freispruch im> ursprünglichen Verfahren reicht dazu nicht aus.
Woraus man nur den Schluß ziehen kann, daß so ein Gesetz besser nicht
erlassen werden sollte...
Bei "gleiche Strafe bei falscher Verdächtigung" (was im antiken Rom
Gesetz war) haben wir zudem das Problem, wer festlegt, was genau die
Verdächtigung war. Wenn z.B. eine ehemalige Bekannte von K. sagt, er
hätte sie 2001 auf den Po geschlagen und der Staatsanwalt ermittelt
wegen den Verjährungsfristen aus taktischen Gründen nicht wegen
Körperverletzung, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung - wie
hoch soll dann die Strafe sein?
Und inwieweit wäre eine "Simone W." an der U-Haft von K. schuldig -
vorausgesetzt sie hat wirklich nachweislich gelogen? Müsste sie sich die
eventuell sehr einseitige Darstellung eines Staatsanwaltes mit anrechnen
lassen, der diese lange U-Haft erst möglich gemacht hat?
Zudem ist die Polizei doch darauf angewiesen, dass Bürger ihnen auch
einen vagen Verdacht mitteilen, auch wenn der sich später als Irrtum
herausstellt. Jemand hört Hilfeschreie aus der Nachbarwohnung, ruft die
Polizei, die stellt fest, dass die nur von DVD kamen und knastet deshalb
den Anrufer erst einmal für ein paar Jahre ein - oder wie?
K. ist übrigens heute abend Thema bei Anne Will. Neben der sehr
kompetenten Gisela Friedrichsen steht auch Alice "jeder Mann ist ein
potentieller Vergewaltiger" Schwarzer auf der Gästeliste, die gern
anderen ins Wort fällt, weil sie außer ihrer eigenen Meinung keine
andere gelten lässt. Krawall ist also garantiert. Das wird bestimmt
unterhaltsam.
Ich habe einmal gesehen wie sich eine Frau auf einer großen
Veranstaltung
nur oben nackt machte.
Als von Besoffenen angetatscht wurde,brüllte sie :Ich werde sexuell
belästigt,helft mir.
Sogar als die Ordner sie aufforderten sich anzuziehen,wollte sie nicht.
Brüllte sogar weiter als die Ordner sie "abführten".
Wenn ich die Haustür offen lasse und es kommt einer rein,ist das auch
kein Hausfriedensbruch...nur als Vergleich.;--))
Juppi J. schrieb:> Wenn ich die Haustür offen lasse und es kommt einer rein,ist das auch> kein Hausfriedensbruch...nur als Vergleich.;--))
Da liegst du falsch.
§123 StGB:
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete
Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum
öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich
eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die
Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Juppi schrob:
>> Wenn ich die Haustür offen lasse und es kommt einer rein,...
Daraufhin Uhu:
>Da liegst du falsch.
Nein, nur wenn Du mit der Tür in's Haus fällst, liegst Du.
;-)
MfG Paul
Könnte davon abhängen, was man drin will, und von der Vorgeschichte
soweit vorhanden. Denn was genau ist gemäss §123 ein widerrechtliches
Eindringen?
Das liest sich für einen Laien etwa so: Wer rein darf darf rein, wer
nicht rein darf der darf nicht rein. Nur umständlicher formuliert.
geil, da kommt ne alte und zeigt ihn wegen nem Poklatscher von 2001 an.
Hat also 9 Jahre gedauert, vorallem man beachte Die Verjährungsfrist,
die liegt bei 10 Jahren bei Körperverletzung . Das stinkt für mich zum
himmel. Ich wette es hätte nie ne Anzeige gegeben, würde Kachelmann
jetzt nicht so medial zerlegt werden. Das hat was von Nachtreten,
Viellecht haben sich die Betrogenen zusammengeschlossen und verschiessen
Stück für Stück ihre Munition... .
Hallo Hotte,
deine Verschwörungstheorie entbehrt der Grundlage. Nach den
Presseberichten über die Verhaftung soll eine Frau an den Staatsanwalt
geschrieben haben, dass K. sie 2001 geschlagen haben soll. Mehr nicht.
Als formelle Anzeige kann man das wohl nicht sehen.
Der Staatsanwalt hat daraufhin schon im März ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Das hat wohl nur erst jetzt jemand den Medien gesteckt. Ob
dieser Zeitpunkt Zufall ist oder mit der fetten Klatsche zu tun hat, die
eben dieser Staatsanwalt gerade aus Karlsruhe erhalten hat, darüber will
ich gar nicht spekulieren. ;) Strafrechtlich ist da für ihn wohl nichts
drin. Die Beweislage ist natürlich noch viel dünner als bei der
angeblichen Vergewaltigung und Körperverletzung wäre ohnehin verjährt.
Aber um den K. noch einmal ins recht schlechte Licht zu rücken, dafür
taugt es natürlich immer noch. Wenn der StA richtig fies ist, dann
stellt er das Verfahren mit lautem Getöse wegen "Verjährung" ein, betont
dabei aber noch einmal, dass K. diese "Tat" aus seiner Sicht begangen
hat. Den Fleck auf der Weste von K. kann dann kein Gericht per
Freispruch mehr heraus waschen, denn einen Prozess gibt es ja nicht.
Gruß, DetlevT
@Uhu
Ich hatte euch ja gewarnt. :D Eher Krawall statt Information war schon
das Konzept dieser Sendung, als sie noch "Sabine Christiansen" hieß.
Immerhin hat die Redaktion noch Alice S. (der Name ist der Redaktion
bekannt) kurz vor Ende der Lüge überführt, auch wenn das wohl ziemlich
unterging. Das war für deren Verhältnisse ja fast schon investigativ. ;)
Allerdings wusste ich bis gestern noch nicht, dass Alice S. schon seit
Jahrzehnten einen Hass auf Gisela Friedrichsen hat und sie für die
Freisprüche in solchen Fällen wie Montessori und Pascal "verantwortlich"
macht. Alice S. lässt halt nichts gelten, was ihrer vorgefassten Meinung
widersprechen könnte - die Realität schon gar nicht. Wäre es um eine
ernsthafte Diskussion gegangen, hätte man sie wirklich nicht einladen
dürfen. Aber darum geht es dort eben nicht.
Lustig ist jetzt auch die Meldung ein "Kachelmann" hätte sich bei Alice
S. gemeldet. Das kann ich mir eigentlich von dem echten Medienprofi Jörg
K. eigentlich nicht vorstellen, es sei denn er war am Sonntag abend
stockbesoffen. Wahrscheinlich ist diese E-Mail genau so "echt" wie das
Friedrichs-Zitat.
Detlev T. schrieb:> @Uhu> Ich hatte euch ja gewarnt. :D Eher Krawall statt Information war schon> das Konzept dieser Sendung, als sie noch "Sabine Christiansen" hieß.> Immerhin hat die Redaktion noch Alice S. (der Name ist der Redaktion> bekannt) kurz vor Ende der Lüge überführt, auch wenn das wohl ziemlich> unterging. Das war für deren Verhältnisse ja fast schon investigativ. ;)
was denn für ne Lüge?
> ...> Lustig ist jetzt auch die Meldung ein "Kachelmann" hätte sich bei Alice> S. gemeldet. Das kann ich mir eigentlich von dem echten Medienprofi Jörg> K. eigentlich nicht vorstellen, es sei denn er war am Sonntag abend> stockbesoffen. Wahrscheinlich ist diese E-Mail genau so "echt" wie das> Friedrichs-Zitat.
Das ist doch Alices Standard Trick um Glaubwürdigkeit zu simmulieren:
Angeblich haben sich kurz vor der Sendung irgendwelche Menschen bei ihr
gemeldet (wildfremde junge Frauen haben sie auf der Straße angesprochen
oder mails geschickt oder angerufen ...), und sie gebeten irgendwas
wichtiges in der Sendung allen Menschen zu erzählen. Das kommt mir immer
in den Sinn, wenn ich den Namen höre und damit vergeht mir dann meist
die Lust darüber nachzudenken, welchen Wahrheitsgehalt in den anderen
Aussagen steckt.
Jo O. schrieb:> was denn für ne Lüge?
Alice S. hat behauptet, Frau Friedrichsen hätte auf SPON wörtlich(!)
geschrieben: "„Hoffentlich geschieht ein Wunder und Herr Kachelmann wird
freigesprochen“. Sie wollte damit die Voreingenommenheit von Frau
Friedrichsen im Fall K. "beweisen" und hat dieses "Zitat" mehr als
einmal aufgesagt.
Tatsächlich lautet dieses Zitat: "Doch in Prozessen, das lehrt die
Erfahrung, ist alles möglich. Manchmal sogar ein überfälliges Wunder."
Dieses wurde zwar ziemlich am Ende eingeblendet, Alice S. musste das
dann aber leider nicht mehr erklären.
Natürlich muss man das Zitat auch noch in dem Zusammenhang des ganzen
Artikels sehen. Frau Friedrichsen stellt nämlich die Frage, ob
Kachelmann länger als Otto-Normalverdächtiger in U-Haft sitzen musste.
eben weil er prominent ist. Und drückt mit diesem Satz vielmehr die
Hoffnung aus, dass wir in einem Rechtsstaat leben könnten, in dem auch
Promis die gleichen Rechte haben wie jeder andere auch. Genau das
bezeichnet sie als (überfälliges) "Wunder".
Insgesamt lautet nämlich der Absatz:
"Was also bewog die dortigen Richter zu ihrer unerbittlichen Haltung?
Hat es doch wieder eine Rolle gespielt, dass man einen "Promi" vor der
Flinte hatte und auf dessen Kosten beweisen wollte, wie gleich alle
Menschen angeblich vor Gericht sind? Der Fall Kachelmann belegt erneut,
dass von einem Prominentenbonus schon längst nicht mehr gesprochen
werden darf, eher von einem Malus.
Für das zu erwartende Strafverfahren lässt das nichts Gutes erwarten,
könnte man meinen. Doch in Prozessen, das lehrt die Erfahrung, ist alles
möglich. Manchmal sogar ein überfälliges Wunder."
Quelle:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709097,00.html