Hallo, ich habe grade einen Stellenangebot bekommen und im Vertrag fand ich eine Klausel zur Geheimhaltungsvereinbarung. Demnach sollen "... die gegenseitig mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen zur Zusammenarbeit, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen, Gesprächen und zusammenhängenden Vorgängen und Daten aller Art stehen, Stillschweigen gegenüber Jedermann (Geheimhaltung) zu wahren. ..." Weiterhin soll der Auftraggeber und derer Mitarbeiter ebenfalls gegenüber Dritter geheimgehalten werden. Ich würde gerne wissen, ob diese Klausel soweit in Ordnung ist bzw. in der Wirtschaft gang ung gebe ist? Dies interessiert mich vor allem, weil später ich mich bestimmt bei anderen Arbeitgebern bewerben muss. Was soll ich denen erzählen, wenn selbst der Auftrageber geheim bleiben muss?
1/ Ist Auftraggeber gleich Arbeitgeber? Wenn nicht, kannst du den Arbeitgeber doch ruhig nennen. 2/ Normalerweise ist im Vertrag ein Zeitraum genannt für den die Klausel gilt.
Damit ist wohl der Auftraggeber der Firma gemeint, die dich anstellen will. Also deren Kunde. Verschwiegenheitsklauseln sind allgemein üblich. Verschwiegenheit bez., wer der Kunde ist, in dessen Projekt du arbeitest, ist eher unüblich. Wenn Du mit einer solchen Klausel das Recht hergibst, später in deinem Lebenslauf zu schreiben, dass du bei XY (dem Kunden) gearbeitet hast - statt dessen nur irgendein Verleiher seinen Quatsch reinschreibt, würd ich der Firma was husten. So agieren normalerweise nur Billig-Dienstleister, die letztendlich ihre Mitarbeiter mit der permanenten Drohung eines schlechten/unbrauchbaren AZ im Griff haben wollen. Gruß Stefan
Hallo, bei uns gibt es ebenfalls diese Geheimhaltungsklausel. Die benötigt die Firma, da wir für Konkurrenzunternehmen die Teile herstellen. Wenn die voneinander wüssten, gäbe es Zoff. Ich habe auch schon öfters von Zulieferern Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnen müssen, da die Teile noch absolut neu waren. Auch ist es bei uns gang und gebe, dass mit den Kunden bzw. den Auftraggebern eine Geheimhaltung vereinbart wird, da diese Einblicke in ihr Know-How geben. Die wollen natürlich nicht, dass dieses Wissen an die nächsten weitergetragen wird. Unsere Firma bekäme Probleme, wenn wir der Konkurrenz des Kunden etwas ausplaudern würden. Für eine Bewerbung benötigt man keine Referenzen von Kunden. Warum denn auch ?
sumsim schrieb: > Weiterhin soll der Auftraggeber und > > derer Mitarbeiter ebenfalls gegenüber Dritter geheimgehalten werden. Völliger Unsinn. Man muss ja schon bei seiner Steuererklärung den Arbeitsplatz = Adresse des Auftraggebers angeben.
Die ist in Ordnung. Sie enthält vor allem den Satz "mitgeteilten geheimen Erkenntnisse" d.h. daß nur das nicht weitererzählt werden darf, welches explizit als geheim gekennzeichnet ist. Zusätzlich (auch ohne Geheimvermerk) sollen "Auftraggeber" (also die Kundennamen der Firma, interpretiere ich hier mal) nicht genannt werden. Das ist etwas grenzwertig und deutet darauf hin, daß die Firma einige Sachen in Grauzonen macht, oder die Leute übereifrig sind. Aber richtig weh tut der Satz nicht, zumal im Falle eines Versehens auch Richter sagen werden "was soll der Unsinn" (selbst wenn der Kunde das Pentagon sein sollte). Irgendeine Form der Geheimhaltung hast du als Arbeitnehmer durch das "Betriebsgeheimnis" sowieso, allerdings auf keinen Fall über dein Gehalt und den Inhalt des Arbeitsvertragesm, wie es widerrechtlich viele Arbeitgeber reinschreiben, die wissen, daß sie ihre Arbeitnehmer widerrechtlich unterschiedlich behandeln.
Aha - und man hört doch ständig das allein das reden über das Gehalt einen ordentlichen Kündigungsgrund darstellt.
nicht-anonym über sein Gehalt mit Dritten zu sprechen, ist doch in den meisten Fällen arbeitsvertragrechtlich eh verboten. Genauso gelten auch diverse Geheimhaltungsklauseln, sodass man vielleicht keine Passwörter ausplaudern darf.
Geheimhaltung gibt es an vielen Stellen des Lebens. Frage wäre noch ob evtl. zukünfige Tätigkeiten damit ausgeschlossen sind. Bsp. gestern geheimm morgen Bildzeitung ?
... ich bin z.B. - fällt mir gerade ein - in so einer "Insiderdatenbank" für "Investorrelations" drin. Da muss ich auch aufpassen, was ich sage und verrate.
Hm, ich plane auch gerade ein lukratives Geschäft mit dem Sekretär der Witwe des ehemaligen Präsidenten von Nigeria, darf aber natürlich auch nichts darüber erzählen - wenn das klappt, muß ich dann allerdings nie wieder arbeiten. Was Deinen Vertrag angeht: Schau mal ob das "für ewig" gelten soll oder nur ein befristeter Sperrvertrag sein soll. Letzteres ist allgmein üblich. Grüße Nicolas
hanswurst schrieb: > Genauso gelten auch diverse Geheimhaltungsklauseln, sodass man > vielleicht keine Passwörter ausplaudern darf. Sowas muss meiner Meinung nach nicht in einem Vertrag erwähnt werden, das ist selbstverständlich.
> Hm, ich plane auch gerade ein lukratives Geschäft mit dem Sekretär der > Witwe des ehemaligen Präsidenten von Nigeria, darf aber natürlich auch > nichts darüber erzählen - wenn das klappt, muß ich dann allerdings nie > wieder arbeiten. ... echt ?? Du auch ??
> ... echt ?? Du auch ??
Tja, Leute, ihr habt geplaudert und seit raus. Es freut sich der Dritte.
Ähh, "seid". Dieses Nigerianisch -> Deutsch Konvertierungstool, hat aber auch ein Noob geschrieben ;-) PS: In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich "...im Sinne Luthers..." handeln werde ... ratet mal, wo ich angestellt bin.
Es gibt rechtswidrige Passagen in vielen Arbeitsverträgen. Daher auch die "Salvatorische Klausel" zum Schluß, weil sonst durch einen einzigen Punkt der gesamte Vertrag nichtig wäre. ------------------------------------------------------------------------ -- Wenn der Arbeitsvertrag, gekündigt wird. erlöschen nach der Kündigungsfrist alle gegenseitigen Vereinbahrungen. Sperrklauseln, also etwa das Verbot zur Konkurenz zu wechseln muß nach erlöschen der Arbeitsvertrag angemessen vergütet werden. steht noch nicht einmal ein Zeitraum wäre das quasi eine Sofortrente! ------------------------------------------------------------------------ -- Das Du Betriebsgeheimnisse während Deines Vertrages nicht ausplaudern darfst ist ok. Was Du danach machst, ist vielleicht nicht nett, aber erlaubt. ------------------------------------------------------------------------ -- Bei einer Arbeitnehmerüberlassung darfst Du bei Deiner Bewerbung natürlich den Kunden nennen! Diese Klausel ist unverhältnismäßig nachteilig für Dich und damit ungültig für Dich! ------------------------------------------------------------------------ -- In manchen Verträgen gibt es auch Vertragstrafen. bei Schädigung der Firma angedroht. Die Firma muß jedoch u.a. die Verhältnismäßigkeit, Tarifverträge waren, und den Schaden sehr konkret bestimmen. Bsp: Wenn Du einen Kundenauftrag nicht hinbekommst Dein Kollege, so erhält der Kunde sein Produkt, der AG sein Geld, also kein finanzieller Schaden. Bsp: Wenn etwas nicht hergestellt wird und es keinen Kundenauftrag gibt, kann der AG auch schwerlich Verlust nachweisen, das "wenn" gilt es nachzuweisen!
> Was Deinen Vertrag angeht: Schau mal ob das "für ewig" gelten soll Arbeitsverträge gelten immer nur bis zur Kündigung. Sollte irgendetwas nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses Bestand haben, muß dazu ein anderer Vertrag her, und auch was bezahlt werden. > nicht-anonym über sein Gehalt mit Dritten zu sprechen, ist doch > in den meisten Fällen arbeitsvertragrechtlich eh verboten. Du wolltest sagen: ...steht doch als ungültige Klausel in vielen Verträgen, weil Arbeitgeber gerne ihren Angestellten wie Sklaven den Mund verbieten wollen... Glücklicherweise gibt es in Deutschland noch eine Rechtsprechung, die solchem Humbug gleich den Stinkefinger zeigt.
Ich wollte keinen neuen Thread erstellen; deshalb folgende Situation: Ich habe mich auf eine Stelle beworben und fünf Standardfragen bekommen, die ich per Email beantworten durfte. Anschließend soll vorerst ein 30-minütiges Videocall mit der HR-Dame stattfinden. Jetzt hat Sie mir eine Geheimhaltungsvereinbarung zugeschickt und es heißt darin: "Damit wir Ihnen die Firma und die Tätigkeiten ausführlich vorstellen können, möchte ich Sie bitten, mir die angehängte Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben per Mail vor dem Gespräch zurückzusenden." Was ich seltsam finde, da ich erst dieses 30-münitige Videocall mit der fachfremden HR-Frau "bestehen" muss und dann erst ein 60-90-münitges Videocall mit den eigentlichen Fachleuten stattfinden kann (!), wenn beide einen guten Eindruck voneinander bekommen sollten. Ich zitiere mal einige Punkte davon: "Die Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag bleiben über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen." "Für den Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung aus dieser Vereinbarung vereinbaren die Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000,00 €. Das Recht, von der vertragsbrüchigen Partei einen darüberhinausgehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt." Ist sowas üblich? Ich habe nämlich danach auch bei einem anderen Unternehmen ein erstes Videocall (soll 1h gehen) und direkt mit zwei Abteilungsleitern und einem HR-Mann. Und selbst da habe ich so eine Geheimhaltungsvereinbarung nicht zugeschickt bekommen, obwohl dieses Unternehmen weitaus mehr patentierte Produkte auf dem Markt hat und vor allem in der Forschung & Entwicklung tätig ist. Was kann mir die erste Firma in einem VG per Videocall so wichtiges verraten außer den Gehaltsrahmen?
Heiko M. schrieb: > Was ich seltsam finde Wenn du mit diesem NDA schon Probleme hast, dann solltest du bei der "ersten Firma" nicht arbeiten. Denn dann sind dort solche Verwaltungs- und Absicherungsvorgänge schlicht alltäglich und stürzen dich jedes Mal erneut in einen Gewissenskonflikt.
Lothar M. schrieb: > Heiko M. schrieb: >> Was ich seltsam finde > Wenn du mit diesem NDA schon Probleme hast, dann solltest du bei der > "ersten Firma" nicht arbeiten. Denn dann sind dort solche Verwaltungs- > und Absicherungsvorgänge schlicht alltäglich und stürzen dich jedes Mal > erneut in einen Gewissenskonflikt. Grundsätzlich stimme ich dem zwar zu, dass NDAs durchaus gebräuchlich und sinnvoll sind. Allerdings stößt mir in dem konkreten Fall die ungewöhnlich hohe Vertragsstrafe auch schon für Verstöße bei den Vorgesprächen auf. Möglicherweise geht es bei der Angelegenheit gar nicht darum, eine Stelle zu besetzen, sondern angebliche Verstöße zu behaupten und daraus Profit zu schlagen. Man sollte bei allen möglichen vertraglichen Risiken durchaus beachten, ob man finanziell in der Lage ist, seinen Anspruch juristisch zu verteidigen oder durchzusetzen. In dem o.a. Fall wird einfach der Verstoß behauptet und dann eine Berechnung vorgelegt, aus der die zu erwartenden Gerichtskosten usw. hervorgehen. Dann wird einem "angeboten", die Angelegenheit gegen eine deutliche geringere Zahlung einzustellen. Solch eine Erfahrung musste ich mal bei einem Projekt mit einer recht hohem Volumen machen. Der Kunde hatte intern beschlossen, das Projekt einzustellen, und wollte natürlich auch für die schon erbrachten Leistungen nichts mehr bezahlen. Deren Justitiar räumte im Gespräch sogar gleich ein, dass meine Forderung (>> 100 kEUR) völlig berechtigt wäre. Aber um diesen Anspruch durchzusetzen, benötige ich mindestens vier bis fünf Jahre und müsse für alle gerichtlichen Instanzen in etwa die Auftragssumme an Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit werde das Gericht dann kein Urteil fällen, sondern einen Vergleich über die Zahlung von 50% der Forderung fällen, wobei beide Seiten ihre Kosten selbst zu tragen hätten. Auf meiner Seite wären die Kosten natürlich höher, weil ich einen teuren externen Rechtsanwalt beauftragen müsse, wohingegen für die Rechtsabteilung des Kunden solche Vorgänge im normalen Rauschen der untergingen. Daher bot mir der Kunde eine winzige Zahlung für das ganze an. Ich beauftragte aber einen Rechtsanwalt damit, den Vorgang zu prüfen, und er bestätigte tatsächlich die obige Berechnung. Er handelte aber mit der Gegenseite noch eine etwas höhere Zahlung aus. Mein Rechtsanwalt erzählte mir auch, dass er in den letzten Jahren eine erschreckend hohe Zahl von ähnlichen Fällen hätte, in denen kleinere Unternehmen auf genau diesse Art und Weise und Großunternehmen geprellt würden. Das sei mittlerweile zu einer üblichen Praxis bei Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung geworden. Ein Bekannter, der als Einkäufer bei einem großen Automobilhersteller arbeitete, warnte mich (ohne von dem o.a. Vorgang zu wissen) davor, mit seinem Unternehmen Geschäfte zu machen; dort gehöre es auch zur gelebten Praxis, Lieferanten einfach nicht mehr zu bezahlen, weil sie eh keine Chancen gegen die Rechtsabteilung mehr hätten.
Heiko M. schrieb: > "Für den Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung aus > dieser Vereinbarung vereinbaren die Vertragspartner eine Vertragsstrafe > in Höhe von 250.000,00 €. Das Recht, von der vertragsbrüchigen Partei > einen > darüberhinausgehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon > unberührt." Es könnte sein, dass diese Klausel unwirksam ist wegen unangemessener Benachteiligung. Näheres verrät Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
IGBT schrieb: > Aha - und man hört doch ständig das allein das reden über das > Gehalt > einen ordentlichen Kündigungsgrund darstellt. hanswurst schrieb: > nicht-anonym über sein Gehalt mit Dritten zu sprechen, ist doch in den > meisten Fällen arbeitsvertragrechtlich eh verboten. Diese "Verbote" sind nichtig. Das sind reine Angstmacherklauseln und dienen einzig und allein dem Arbeitgeber. Arbeitnehmer wären gut beraten sich regelmäßig über ihr Gehalt auszutauschen.
Der Freundliche Gast X. schrieb: > IGBT schrieb: ... > > hanswurst schrieb: ... Die Diskussion über uralte Zombie-Posts war zu erwarten... Besser wäre es gewesen, einen neuen Thread anzufangen und dort den alten Thread zu verlinken, wenn der irgendwas sachdienliches zum Thema beträgt.
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Bearbeitet durch Moderator
Lothar M. schrieb: > dort den alten > Thread zu verlinken, wenn der irgendwas sachdienliches zum Thema > beträgt. In diesem Fall unwahrscheinlich; dort steht fast nur Unsinn. "Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt während des Arbeitsverhältnisses uneingeschränkt. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses können Geheimhaltungspflichten fortwirken. Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine besondere nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart werden. Hierbei ist jedoch immer zu bedenken, dass der Beschäftigte in seinem beruflichen Fortkommen nicht übermäßig beschränkt werden darf. In diesen Fällen kann die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht als nachvertragliches Wettbewerbsverbot gelten, sodass gegebenenfalls eine Karenzentschädigung nach §§ 74 ff. HGB gezahlt werden muss. In § 3 Abs. 1 letzter Halbsatz TVöD ist die Nachwirkung der Schweigepflicht ausdrücklich geregelt. Eine derartige Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig und hängt nicht von der Zusage einer Entschädigung ab. Aus der Nachwirkung der Verschwiegenheitspflicht folgt, dass auch während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die Verschwiegenheitspflicht andauert, wenn die jeweilige Angelegenheit nicht mehr zum direkten Aufgabenbereich des Beschäftigten gehört. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der begangene Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zwar nicht mehr mit Mitteln des Arbeitsrechts geahndet werden, aber in Betracht kommt weiterhin die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Erhebung einer allgemeinen Unterlassungsklage. Die oben genannten strafrechtlichen Rechtsfolgen wirken auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort (vgl. Breier/Dassau TVöD Komm. Erl. 2.9. zu § 3 Rn. 18)." https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27lexaroed_5499a8424b2c4730a3d65a3f46fcf0e7%27%20and%20%40outline_id%3D%27lexaroed%27%5D
Walter T. schrieb: > Hm, ich plane auch gerade ein lukratives Geschäft mit dem Sekretär der > Witwe des ehemaligen Präsidenten von Nigeria, darf aber natürlich auch > nichts darüber erzählen - wenn das klappt, muß ich dann allerdings nie > wieder arbeiten. Genau, solche emails habe ich auch schon bekommen. Da kann man angeblich Tausende von Euros gewinnen. :-)
Leider sind die aber nicht in der Lage, die hohen Rechtsanwaltskosten mit dem auszuzahlenden Gewinn zu verrechnen. Vor 50 Jahren hätt ichs ja vielleicht noch eingesehen, aber heute solls Taschenrechner selbst in afrikanischen Dörfern geben. Mal davon abgesehen, dass auch jedes Handy wenigstens einen einfachen drauf hat. Wegen Geheimhaltung, einfach einen nach deinen Bedürfnissen abgeänderten Vertrag zurückschicken. Mir erschliesst sich schon mal nicht, warum man, nur für ein, nicht mal persönliches Bewerbungsgespräch vorab was unterschreiben soll. Das mag was anderes sein, wenn man in der Entwicklungsabteilung von Intel, AMD oder so anheuert, aber für nen normalen Job, auch wenns Ingenieur ist, selbst bei nem grossen Maschinenbauer oder Elektrokonzern, wird man bei nem Gespräch ohne die entsprechende Abteilung auch nur zu betreten, wohl kaum irgendwelche Geheimnisse erfahren.
Percy N. schrieb: > eine Karenzentschädigung ... Das ist eine gute Information für den TO. Dem TO sei auf den Weg mitgegeben, dass diese Vereinbarung den Kriegsereignissen geschuldet sind. Eine andere Quelle sind Vereinbarungen, die Firmen bei Geschäften mit den USA zu unterscheiben hatten und über die Handelsverträge mit Kanade in denen welche von US vorgegeben sind durch deren Vertrag mit drin stecken Das können übrigens über 600 Seiten sein. Da stehen auch solche Dinge drin, wie dass die Firma angehalten wäre, nicht nur keine Geschäfte mit Firmen auf der Sanktionsliste zu machen, wie auch deren Mitarbeiter Privatgeschäfte, Sorge dafür zu tragen, dass deren Mitarbeiter nicht in Californien zu schnell fahren, diese ggf. auch snktionieren (weil außerhalb des Staates das Bußgeld nicht durchsetzbar wäre) und viele weitere ähnliche Dinge. Zumindest wären das ein paar Punkte, die in sozialen Medien bisher zu lesen wären.
Uli S. schrieb: > Das mag was anderes sein, wenn man in der > Entwicklungsabteilung von Intel, AMD oder so anheuert, aber für nen > normalen Job, auch wenns Ingenieur ist, selbst bei nem grossen > Maschinenbauer oder Elektrokonzern, wird man bei nem Gespräch ohne die > entsprechende Abteilung auch nur zu betreten, wohl kaum irgendwelche > Geheimnisse erfahren. Du machst Dir möglicherweise unrealistisch lockere Vorstellungen davon, was so alles als Verschlusssache eingestuft werden kann.
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