Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Geheimhaltungsklausel


von sumsim (Gast)


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Hallo,

ich habe grade einen Stellenangebot bekommen und im Vertrag fand ich 
eine Klausel zur Geheimhaltungsvereinbarung. Demnach sollen "... die 
gegenseitig mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen zur 
Zusammenarbeit, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, 
Vorführungen, Versuchen, Gesprächen und zusammenhängenden Vorgängen und 
Daten aller Art stehen, Stillschweigen gegenüber Jedermann 
(Geheimhaltung) zu wahren. ..." Weiterhin soll der Auftraggeber und 
derer Mitarbeiter ebenfalls gegenüber Dritter geheimgehalten werden.

Ich würde gerne wissen, ob diese Klausel soweit in Ordnung ist bzw. in 
der Wirtschaft gang ung gebe ist?

Dies interessiert mich vor allem, weil später ich mich bestimmt bei 
anderen Arbeitgebern bewerben muss. Was soll ich denen erzählen, wenn 
selbst der Auftrageber geheim bleiben muss?

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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1/ Ist Auftraggeber gleich Arbeitgeber? Wenn nicht, kannst du den 
Arbeitgeber doch ruhig nennen.

2/ Normalerweise ist im Vertrag ein Zeitraum genannt für den die Klausel 
gilt.

von Stefan (Gast)


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Damit ist wohl der Auftraggeber der Firma gemeint, die dich anstellen 
will. Also deren Kunde.
Verschwiegenheitsklauseln sind allgemein üblich. Verschwiegenheit bez., 
wer der Kunde ist, in dessen Projekt du arbeitest, ist eher unüblich.
Wenn Du mit einer solchen Klausel das Recht hergibst, später in deinem 
Lebenslauf zu schreiben, dass du bei XY (dem Kunden) gearbeitet hast - 
statt dessen nur irgendein Verleiher seinen Quatsch reinschreibt, würd 
ich der Firma was husten. So agieren normalerweise nur 
Billig-Dienstleister, die letztendlich ihre Mitarbeiter mit der 
permanenten Drohung eines schlechten/unbrauchbaren AZ im Griff haben 
wollen.

Gruß
Stefan

von Besserwisser (Gast)


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Hallo,
bei uns gibt es ebenfalls diese Geheimhaltungsklausel.
Die benötigt die Firma, da wir für Konkurrenzunternehmen die Teile 
herstellen. Wenn die voneinander wüssten, gäbe es Zoff.
Ich habe auch schon öfters von Zulieferern Geheimhaltungsvereinbarungen
unterzeichnen müssen, da die Teile noch absolut neu waren.
Auch ist es bei uns gang und gebe, dass mit den Kunden bzw. den
Auftraggebern eine Geheimhaltung vereinbart wird,
da diese Einblicke in ihr Know-How geben.
Die wollen natürlich nicht, dass dieses Wissen an die nächsten 
weitergetragen wird.
Unsere Firma bekäme Probleme, wenn wir der Konkurrenz des Kunden etwas
ausplaudern würden.
Für eine Bewerbung benötigt man keine Referenzen von Kunden.
Warum denn auch ?

von Wurst (Gast)


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sumsim schrieb:
> Weiterhin soll der Auftraggeber und
>
> derer Mitarbeiter ebenfalls gegenüber Dritter geheimgehalten werden.

Völliger Unsinn. Man muss ja schon bei seiner Steuererklärung den 
Arbeitsplatz = Adresse des Auftraggebers angeben.

von MaWin (Gast)


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Die ist in Ordnung.

Sie enthält vor allem den Satz
"mitgeteilten geheimen Erkenntnisse"
d.h. daß nur das nicht weitererzählt werden darf,
welches explizit als geheim gekennzeichnet ist.

Zusätzlich (auch ohne Geheimvermerk) sollen
"Auftraggeber" (also die Kundennamen der Firma,
interpretiere ich hier mal) nicht genannt werden.

Das ist etwas grenzwertig und deutet darauf hin,
daß die Firma einige Sachen in Grauzonen macht,
oder die Leute übereifrig sind.

Aber richtig weh tut der Satz nicht, zumal im
Falle eines Versehens auch Richter sagen werden
"was soll der Unsinn" (selbst wenn der Kunde das
Pentagon sein sollte).

Irgendeine Form der Geheimhaltung hast du als
Arbeitnehmer durch das "Betriebsgeheimnis" sowieso,
allerdings auf keinen Fall über dein Gehalt und
den Inhalt des Arbeitsvertragesm, wie es widerrechtlich
viele Arbeitgeber reinschreiben, die wissen, daß sie
ihre Arbeitnehmer widerrechtlich unterschiedlich behandeln.

von IGBT (Gast)


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Aha - und man hört doch ständig das allein das reden über das Gehalt 
einen ordentlichen Kündigungsgrund darstellt.

von hanswurst (Gast)


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nicht-anonym über sein Gehalt mit Dritten zu sprechen, ist doch in den 
meisten Fällen arbeitsvertragrechtlich eh verboten.

Genauso gelten auch diverse Geheimhaltungsklauseln, sodass man 
vielleicht keine Passwörter ausplaudern darf.

von Dr. Hasenfuß (Gast)


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Geheimhaltung gibt es an vielen Stellen des Lebens.
Frage wäre noch ob evtl. zukünfige Tätigkeiten damit ausgeschlossen 
sind.
Bsp. gestern geheimm morgen Bildzeitung ?

von hanswurst (Gast)


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... ich bin z.B. - fällt mir gerade ein - in so einer "Insiderdatenbank" 
für "Investorrelations" drin. Da muss ich auch aufpassen, was ich sage 
und verrate.

von Walter T. (nicolas)


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Hm, ich plane auch gerade ein lukratives Geschäft mit dem Sekretär der 
Witwe des ehemaligen Präsidenten von Nigeria, darf aber natürlich auch 
nichts darüber erzählen - wenn das klappt, muß ich dann allerdings nie 
wieder arbeiten.

Was Deinen Vertrag angeht: Schau mal ob das "für ewig" gelten soll oder 
nur ein befristeter Sperrvertrag sein soll. Letzteres ist allgmein 
üblich.

Grüße
Nicolas

von eklige Tunke (Gast)


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hanswurst schrieb:
> Genauso gelten auch diverse Geheimhaltungsklauseln, sodass man
> vielleicht keine Passwörter ausplaudern darf.
Sowas muss meiner Meinung nach nicht in einem Vertrag erwähnt werden, 
das ist selbstverständlich.

von Lochrasterfan (Gast)


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> Hm, ich plane auch gerade ein lukratives Geschäft mit dem Sekretär der
> Witwe des ehemaligen Präsidenten von Nigeria, darf aber natürlich auch
> nichts darüber erzählen - wenn das klappt, muß ich dann allerdings nie
> wieder arbeiten.

... echt ?? Du auch ??

von Testfall (Gast)


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> ... echt ?? Du auch ??

Tja, Leute, ihr habt geplaudert und seit raus. Es freut sich der Dritte.

von Testfall (Gast)


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Ähh, "seid". Dieses Nigerianisch -> Deutsch Konvertierungstool, hat aber 
auch ein Noob geschrieben ;-)



PS:
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich "...im Sinne Luthers..." 
handeln werde ... ratet mal, wo ich angestellt bin.

von Georg (Gast)


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Es gibt rechtswidrige Passagen in vielen Arbeitsverträgen. Daher auch 
die "Salvatorische Klausel" zum Schluß, weil sonst durch einen einzigen 
Punkt der gesamte Vertrag nichtig wäre.

------------------------------------------------------------------------ 
--
Wenn der Arbeitsvertrag, gekündigt wird. erlöschen nach der 
Kündigungsfrist alle gegenseitigen Vereinbahrungen. Sperrklauseln, also 
etwa das Verbot zur Konkurenz zu wechseln muß nach erlöschen der 
Arbeitsvertrag angemessen vergütet werden. steht noch nicht einmal ein 
Zeitraum wäre das quasi eine Sofortrente!
------------------------------------------------------------------------ 
--
Das Du Betriebsgeheimnisse während Deines Vertrages nicht ausplaudern 
darfst ist ok. Was Du danach machst, ist vielleicht nicht nett, aber 
erlaubt.
------------------------------------------------------------------------ 
--
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung darfst Du bei Deiner Bewerbung 
natürlich den Kunden nennen! Diese Klausel ist unverhältnismäßig 
nachteilig für Dich und damit ungültig für Dich!
------------------------------------------------------------------------ 
--
In manchen Verträgen gibt es auch Vertragstrafen. bei Schädigung der 
Firma angedroht. Die Firma muß jedoch u.a. die Verhältnismäßigkeit, 
Tarifverträge waren,  und den Schaden sehr konkret bestimmen.
Bsp:
Wenn Du einen Kundenauftrag nicht hinbekommst Dein Kollege, so erhält 
der Kunde sein Produkt, der AG sein Geld, also kein finanzieller 
Schaden.
Bsp:
Wenn etwas nicht hergestellt wird und es keinen Kundenauftrag gibt, kann 
der AG auch schwerlich Verlust nachweisen, das "wenn" gilt es 
nachzuweisen!

von MaWin (Gast)


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> Was Deinen Vertrag angeht: Schau mal ob das "für ewig" gelten soll

Arbeitsverträge gelten immer nur bis zur Kündigung.

Sollte irgendetwas nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses Bestand 
haben, muß dazu ein anderer Vertrag her, und auch was bezahlt werden.

> nicht-anonym über sein Gehalt mit Dritten zu sprechen, ist doch
> in den meisten Fällen arbeitsvertragrechtlich eh verboten.

Du wolltest sagen: ...steht doch als ungültige Klausel in vielen 
Verträgen,
weil Arbeitgeber gerne ihren Angestellten wie Sklaven den Mund verbieten 
wollen...
Glücklicherweise gibt es in Deutschland noch eine Rechtsprechung, die 
solchem Humbug gleich den Stinkefinger zeigt.

von Heiko M. (keriz)


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Ich wollte keinen neuen Thread erstellen; deshalb folgende Situation:

Ich habe mich auf eine Stelle beworben und fünf Standardfragen bekommen, 
die ich per Email beantworten durfte. Anschließend soll vorerst ein 
30-minütiges Videocall mit der HR-Dame stattfinden.

Jetzt hat Sie mir eine Geheimhaltungsvereinbarung zugeschickt und es 
heißt darin:

"Damit wir Ihnen die Firma und die Tätigkeiten ausführlich vorstellen 
können, möchte ich Sie bitten, mir die angehängte 
Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben per Mail vor dem Gespräch 
zurückzusenden."

Was ich seltsam finde, da ich erst dieses 30-münitige Videocall mit der 
fachfremden HR-Frau "bestehen" muss und dann erst ein 60-90-münitges 
Videocall mit den eigentlichen Fachleuten stattfinden kann (!), wenn 
beide einen guten Eindruck voneinander bekommen sollten.

Ich zitiere mal einige Punkte davon:

"Die Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag bleiben über die
Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen."

"Für den Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung aus
dieser Vereinbarung vereinbaren die Vertragspartner eine Vertragsstrafe 
in Höhe von 250.000,00 €. Das Recht, von der vertragsbrüchigen Partei 
einen
darüberhinausgehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon 
unberührt."

Ist sowas üblich? Ich habe nämlich danach auch bei einem anderen 
Unternehmen ein erstes Videocall (soll 1h gehen) und direkt mit zwei 
Abteilungsleitern und einem HR-Mann. Und selbst da habe ich so eine 
Geheimhaltungsvereinbarung nicht zugeschickt bekommen, obwohl dieses 
Unternehmen weitaus mehr patentierte Produkte auf dem Markt hat und vor 
allem in der Forschung & Entwicklung tätig ist.

Was kann mir die erste Firma in einem VG per Videocall so wichtiges 
verraten außer den Gehaltsrahmen?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Heiko M. schrieb:
> Was ich seltsam finde
Wenn du mit diesem NDA schon Probleme hast, dann solltest du bei der 
"ersten Firma" nicht arbeiten. Denn dann sind dort solche Verwaltungs- 
und Absicherungsvorgänge schlicht alltäglich und stürzen dich jedes Mal 
erneut in einen Gewissenskonflikt.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> Heiko M. schrieb:
>> Was ich seltsam finde
> Wenn du mit diesem NDA schon Probleme hast, dann solltest du bei der
> "ersten Firma" nicht arbeiten. Denn dann sind dort solche Verwaltungs-
> und Absicherungsvorgänge schlicht alltäglich und stürzen dich jedes Mal
> erneut in einen Gewissenskonflikt.

Grundsätzlich stimme ich dem zwar zu, dass NDAs durchaus gebräuchlich 
und sinnvoll sind. Allerdings stößt mir in dem konkreten Fall die 
ungewöhnlich hohe Vertragsstrafe auch schon für Verstöße bei den 
Vorgesprächen auf. Möglicherweise geht es bei der Angelegenheit gar 
nicht darum, eine Stelle zu besetzen, sondern angebliche Verstöße zu 
behaupten und daraus Profit zu schlagen. Man sollte bei allen möglichen 
vertraglichen Risiken durchaus beachten, ob man finanziell in der Lage 
ist, seinen Anspruch juristisch zu verteidigen oder durchzusetzen. In 
dem o.a. Fall wird einfach der Verstoß behauptet und dann eine 
Berechnung vorgelegt, aus der die zu erwartenden Gerichtskosten usw. 
hervorgehen. Dann wird einem "angeboten", die Angelegenheit gegen eine 
deutliche geringere Zahlung einzustellen.

Solch eine Erfahrung musste ich mal bei einem Projekt mit einer recht 
hohem Volumen machen. Der Kunde hatte intern beschlossen, das Projekt 
einzustellen, und wollte natürlich auch für die schon erbrachten 
Leistungen nichts mehr bezahlen. Deren Justitiar räumte im Gespräch 
sogar gleich ein, dass meine Forderung (>> 100 kEUR) völlig berechtigt 
wäre. Aber um diesen Anspruch durchzusetzen, benötige ich mindestens 
vier bis fünf Jahre und müsse für alle gerichtlichen Instanzen in etwa 
die Auftragssumme an Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken. Und mit 
hoher Wahrscheinlichkeit werde das Gericht dann kein Urteil fällen, 
sondern einen Vergleich über die Zahlung von 50% der Forderung fällen, 
wobei beide Seiten ihre Kosten selbst zu tragen hätten. Auf meiner Seite 
wären die Kosten natürlich höher, weil ich einen teuren externen 
Rechtsanwalt beauftragen müsse, wohingegen für die Rechtsabteilung des 
Kunden solche Vorgänge im normalen Rauschen der untergingen. Daher bot 
mir der Kunde eine winzige Zahlung für das ganze an. Ich beauftragte 
aber einen Rechtsanwalt damit, den Vorgang zu prüfen, und er bestätigte 
tatsächlich die obige Berechnung. Er handelte aber mit der Gegenseite 
noch eine etwas höhere Zahlung aus. Mein Rechtsanwalt erzählte mir auch, 
dass er in den letzten Jahren eine erschreckend hohe Zahl von ähnlichen 
Fällen hätte, in denen kleinere Unternehmen auf genau diesse Art und 
Weise und Großunternehmen geprellt würden. Das sei mittlerweile zu einer 
üblichen Praxis bei Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung geworden.
Ein Bekannter, der als Einkäufer bei einem großen Automobilhersteller 
arbeitete, warnte mich (ohne von dem o.a. Vorgang zu wissen) davor, mit 
seinem Unternehmen Geschäfte zu machen; dort gehöre es auch zur gelebten 
Praxis, Lieferanten einfach nicht mehr zu bezahlen, weil sie eh keine 
Chancen gegen die Rechtsabteilung mehr hätten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Heiko M. schrieb:
> "Für den Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung aus
> dieser Vereinbarung vereinbaren die Vertragspartner eine Vertragsstrafe
> in Höhe von 250.000,00 €. Das Recht, von der vertragsbrüchigen Partei
> einen
> darüberhinausgehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon
> unberührt."

Es könnte sein, dass diese Klausel unwirksam ist wegen unangemessener 
Benachteiligung. Näheres verrät Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

von Der Freundliche Gast X. (Firma: mc.net) (friendly_offtopic)


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IGBT schrieb:
> Aha - und man hört doch ständig das allein das reden über das
> Gehalt
> einen ordentlichen Kündigungsgrund darstellt.

hanswurst schrieb:
> nicht-anonym über sein Gehalt mit Dritten zu sprechen, ist doch in den
> meisten Fällen arbeitsvertragrechtlich eh verboten.

Diese "Verbote" sind nichtig. Das sind reine Angstmacherklauseln und 
dienen einzig und allein dem Arbeitgeber.
Arbeitnehmer wären gut beraten sich regelmäßig über ihr Gehalt 
auszutauschen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> IGBT schrieb: ...
>
> hanswurst schrieb: ...
Die Diskussion über uralte Zombie-Posts war zu erwarten...

Besser wäre es gewesen, einen neuen Thread anzufangen und dort den alten 
Thread zu verlinken, wenn der irgendwas sachdienliches zum Thema 
beträgt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> dort den alten
> Thread zu verlinken, wenn der irgendwas sachdienliches zum Thema
> beträgt.

In diesem Fall unwahrscheinlich; dort steht fast nur Unsinn.

"Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt während des Arbeitsverhältnisses 
uneingeschränkt. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses können 
Geheimhaltungspflichten fortwirken. Durch Arbeitsvertrag oder 
Tarifvertrag kann eine besondere nachvertragliche 
Verschwiegenheitspflicht vereinbart werden. Hierbei ist jedoch immer zu 
bedenken, dass der Beschäftigte in seinem beruflichen Fortkommen nicht 
übermäßig beschränkt werden darf. In diesen Fällen kann die 
nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht als nachvertragliches 
Wettbewerbsverbot gelten, sodass gegebenenfalls eine Karenzentschädigung 
nach §§ 74 ff. HGB gezahlt werden muss. In § 3 Abs. 1 letzter Halbsatz 
TVöD ist die Nachwirkung der Schweigepflicht ausdrücklich geregelt. Eine 
derartige Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 
zulässig und hängt nicht von der Zusage einer Entschädigung ab. Aus der 
Nachwirkung der Verschwiegenheitspflicht folgt, dass auch während eines 
fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die Verschwiegenheitspflicht 
andauert, wenn die jeweilige Angelegenheit nicht mehr zum direkten 
Aufgabenbereich des Beschäftigten gehört. Nach Beendigung des 
Arbeitsverhältnisses kann der begangene Verstoß gegen die 
Verschwiegenheitspflicht zwar nicht mehr mit Mitteln des Arbeitsrechts 
geahndet werden, aber in Betracht kommt weiterhin die Geltendmachung von 
Schadensersatzansprüchen oder die Erhebung einer allgemeinen 
Unterlassungsklage. Die oben genannten strafrechtlichen Rechtsfolgen 
wirken auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort (vgl. 
Breier/Dassau TVöD Komm. Erl. 2.9. zu § 3 Rn. 18)."


https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27lexaroed_5499a8424b2c4730a3d65a3f46fcf0e7%27%20and%20%40outline_id%3D%27lexaroed%27%5D

von Harald W. (wilhelms)


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Walter T. schrieb:

> Hm, ich plane auch gerade ein lukratives Geschäft mit dem Sekretär der
> Witwe des ehemaligen Präsidenten von Nigeria, darf aber natürlich auch
> nichts darüber erzählen - wenn das klappt, muß ich dann allerdings nie
> wieder arbeiten.

Genau, solche emails habe ich auch schon bekommen. Da kann man
angeblich Tausende von Euros gewinnen. :-)

von Uli S. (uli12us)


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Leider sind die aber nicht in der Lage, die hohen Rechtsanwaltskosten 
mit dem auszuzahlenden Gewinn zu verrechnen. Vor 50 Jahren hätt ichs ja 
vielleicht noch eingesehen, aber heute solls Taschenrechner selbst in 
afrikanischen Dörfern geben. Mal davon abgesehen, dass auch jedes Handy 
wenigstens einen einfachen drauf hat.

Wegen Geheimhaltung, einfach einen nach deinen Bedürfnissen abgeänderten 
Vertrag zurückschicken. Mir erschliesst sich schon mal nicht, warum man, 
nur für ein, nicht mal persönliches Bewerbungsgespräch vorab was 
unterschreiben soll. Das mag was anderes sein, wenn man in der 
Entwicklungsabteilung von Intel, AMD oder so anheuert, aber für nen 
normalen Job, auch wenns Ingenieur ist, selbst bei nem grossen 
Maschinenbauer oder Elektrokonzern, wird man bei nem Gespräch ohne die 
entsprechende Abteilung auch nur zu betreten, wohl kaum irgendwelche 
Geheimnisse erfahren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> eine Karenzentschädigung ...

Das ist eine gute Information für den TO.

Dem TO sei auf den Weg mitgegeben, dass diese Vereinbarung den 
Kriegsereignissen geschuldet sind. Eine andere Quelle sind 
Vereinbarungen, die Firmen bei Geschäften mit den USA zu unterscheiben 
hatten und über die Handelsverträge mit Kanade in denen welche von US 
vorgegeben sind durch deren Vertrag mit drin stecken

Das können übrigens über 600 Seiten sein. Da stehen auch solche Dinge 
drin, wie dass die Firma angehalten wäre, nicht nur keine Geschäfte mit 
Firmen auf der Sanktionsliste zu machen, wie auch deren Mitarbeiter 
Privatgeschäfte, Sorge dafür zu tragen, dass deren Mitarbeiter nicht in 
Californien zu schnell fahren, diese ggf. auch snktionieren (weil 
außerhalb des Staates das Bußgeld nicht durchsetzbar wäre) und viele 
weitere ähnliche Dinge. Zumindest wären das ein paar Punkte, die in 
sozialen Medien bisher zu lesen wären.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uli S. schrieb:
> Das mag was anderes sein, wenn man in der
> Entwicklungsabteilung von Intel, AMD oder so anheuert, aber für nen
> normalen Job, auch wenns Ingenieur ist, selbst bei nem grossen
> Maschinenbauer oder Elektrokonzern, wird man bei nem Gespräch ohne die
> entsprechende Abteilung auch nur zu betreten, wohl kaum irgendwelche
> Geheimnisse erfahren.

Du machst Dir möglicherweise unrealistisch lockere Vorstellungen davon, 
was so alles als Verschlusssache eingestuft werden kann.

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