ERA Leistungszulage und andere Zusatzleistungen

Gast #1799991
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Hallo Freunde der Technik,

da ich im Netz nicht ganz eindeutige Informationen zum Thema ERA 
gefunden habe will ich hier mal nach Informationen Fragen. Konkret geht 
es um die Berechnung des effektiven Bruttos nach ERA TV in BaWü.

Es gibt das Grundgehalt und eine Leistungszulage. Zusätzlich zahlt 
meine Firma eine *Einmalzahlung (Weihnachtsgeld)*. Das Grundgehalt ist 
ergibt sich aus der Entgeldgruppe. Das Weihnachtsgeld ist abhängig von 
der Betriebszugehörigkeit und kann zwischen 25% und 55% vom 
Monatsentgeld liegen. Die Leistungszulage wird - so sagte mir der 
Personaler - nach einigen Monaten, spätestens nach sechs, festgelegt 
(0-30% im Schnitt in der Firma 15%). Soweit alles klar.

Meine Frage nun: Wie errechnet sich das Gesamtmonatsbrutto?

G = Grundmonatsentgeld
Fl = Faktor für Leistungszulage
Fw = Faktor für Weihnachtsgeld

1) (G + (G * Fl)) * Fw
2) (G + (G * Fw)) * Fl
3) G + (G * Fw) + (G * Fl)

Danke, Martin
Gast #1800188
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Nach der Logik berechnet sich das Weihnachtsgeld für den Monat Dezember 
(oder Januar), da kann man die Formel ganz einfach davon bereinigen.
Es sei denn du fragst nur nach dem Monat Dez./Jan.
Oder wird bei euch das Weihnachtsgeld auf die gesamten 12 Monate 
verteilt?
Urlaubsgeld kenn ich so, doch Weihnachtsgeld hängt ja immer vom 
Geschäftsverlauf des Jahres ab.
Gast #1800206
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Nach welcher Logik? 1, 2 oder 3?

Das Weihnachtsgeld wird wohl einmal jährlich ausgezahlt soweit ich das 
aus dem Angebot sehen kann. Ebenso das Urlaubsgeld (hab ich oben ganz 
vergessen).

Dann wären wohl alle Monate ausser Dezember klar, da basiert die 
Leistungszulage auf dem Grundgehalt nach Gruppe. Bleibt die Frage, ob 
das Weichnachts- und Urlaubsgeld als Basis nur das Grundgehalt oder die 
Summe Gg plus Leistungszulage hat?

Martin
Gast #1800312
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Jahresentgelt = (Grundentgelt + alle Zulagen) * ( 12 Monate + 0,25 bis 
0,55 Weihnachtsgeld + ca. 0,7 Urlaubsgeld) * Wochenarbeitszeit/35h + 
Prämie + Überstunden

Dies gilt für den Bereich Metall- und Elektroindustrie in Nord 
Württemberg, wenn nicht von §5 der betrieblichen Sonderzahlung 
(Weihnachtsgeld) gebrauch gemacht wird.
Die Prämie ist nicht tariflich geregelt und kann auch bei 0 Euro liegen.

Ggf. kommen noch Überstunden dazu, die mit einem Zuschlag ausbezahlt 
werden (tariflich geregelt)

Folgende Zulagen gibt es:
-Leistungszulagen (tariflich geregelt; 0 - 30%; Durchschnittlich bei der 
Firma muss bei 15% liegen)
-Individuelle Zulage (Verhandlungssache)
-Belastungszulage (tariflich geregelt; abhängig vom Arbeitsplatz; falls 
jemandem eine Belastungszulage zusteht, liegt sie bei 2,5 % - 10% von EG 
7; in Gießereien bis zu 12,5% von EG 7)

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.
Gast #1801838
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Da ich seit letzter Woche einen Job habe und dieses Thema hier gerade 
aufgemacht wurde, habe ich auch noch eine Frage dazu.

Wie wird diese Einstufung nach EG denn vorgenommen? Wird das vor oder 
nach der Einstellung diskutiert oder Stufen die mich einfach irgendwo 
ein? Können die einfach sagen, wir Stufen Sie als Ingenieur in EG10 ein 
und ich kann nichts dagegen machen oder wie läuft sowas genau ab?

Wäre nett wenn mir das jemand mal erklären könnte...
Gast #1802164
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Loggy schrieb:
> Wie wird diese Einstufung nach EG denn vorgenommen? Wird das vor oder
> nach der Einstellung diskutiert oder Stufen die mich einfach irgendwo
> ein? Können die einfach sagen, wir Stufen Sie als Ingenieur in EG10 ein
> und ich kann nichts dagegen machen oder wie läuft sowas genau ab?

Die ERA-Stufen bemessen sich nicht (wie früher in der Zeit vor ERA) nach 
der Qualifikation des Bewerbers, sondern nach der 
Arbeitsplatzbeschreibung. Von daher ist die Stufe üblicherweise 
vorgegeben, wenn Du Dich auf eine bestimmte Stelle bewirbst - Du kannst 
also nichts dagegen machen, außer Dich z.B. auf eine andere Stelle zu 
bewerben ;-)

Du kannst höchstens eine individuelle Zulage aushandeln, die wird 
allerdings oft mit der Leistungszulage verrechnet.

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