Hallo Freunde der Technik, da ich im Netz nicht ganz eindeutige Informationen zum Thema ERA gefunden habe will ich hier mal nach Informationen Fragen. Konkret geht es um die Berechnung des effektiven Bruttos nach ERA TV in BaWü. Es gibt das Grundgehalt und eine Leistungszulage. Zusätzlich zahlt meine Firma eine *Einmalzahlung (Weihnachtsgeld)*. Das Grundgehalt ist ergibt sich aus der Entgeldgruppe. Das Weihnachtsgeld ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit und kann zwischen 25% und 55% vom Monatsentgeld liegen. Die Leistungszulage wird - so sagte mir der Personaler - nach einigen Monaten, spätestens nach sechs, festgelegt (0-30% im Schnitt in der Firma 15%). Soweit alles klar. Meine Frage nun: Wie errechnet sich das Gesamtmonatsbrutto? G = Grundmonatsentgeld Fl = Faktor für Leistungszulage Fw = Faktor für Weihnachtsgeld 1) (G + (G * Fl)) * Fw 2) (G + (G * Fw)) * Fl 3) G + (G * Fw) + (G * Fl) Danke, Martin
Nach der Logik berechnet sich das Weihnachtsgeld für den Monat Dezember (oder Januar), da kann man die Formel ganz einfach davon bereinigen. Es sei denn du fragst nur nach dem Monat Dez./Jan. Oder wird bei euch das Weihnachtsgeld auf die gesamten 12 Monate verteilt? Urlaubsgeld kenn ich so, doch Weihnachtsgeld hängt ja immer vom Geschäftsverlauf des Jahres ab.
Nach welcher Logik? 1, 2 oder 3? Das Weihnachtsgeld wird wohl einmal jährlich ausgezahlt soweit ich das aus dem Angebot sehen kann. Ebenso das Urlaubsgeld (hab ich oben ganz vergessen). Dann wären wohl alle Monate ausser Dezember klar, da basiert die Leistungszulage auf dem Grundgehalt nach Gruppe. Bleibt die Frage, ob das Weichnachts- und Urlaubsgeld als Basis nur das Grundgehalt oder die Summe Gg plus Leistungszulage hat? Martin
Martin schrieb: > Die Leistungszulage wird - so sagte mir der Personaler... Schon mal den BR gefragt?
Jahresentgelt = (Grundentgelt + alle Zulagen) * ( 12 Monate + 0,25 bis 0,55 Weihnachtsgeld + ca. 0,7 Urlaubsgeld) * Wochenarbeitszeit/35h + Prämie + Überstunden Dies gilt für den Bereich Metall- und Elektroindustrie in Nord Württemberg, wenn nicht von §5 der betrieblichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gebrauch gemacht wird. Die Prämie ist nicht tariflich geregelt und kann auch bei 0 Euro liegen. Ggf. kommen noch Überstunden dazu, die mit einem Zuschlag ausbezahlt werden (tariflich geregelt) Folgende Zulagen gibt es: -Leistungszulagen (tariflich geregelt; 0 - 30%; Durchschnittlich bei der Firma muss bei 15% liegen) -Individuelle Zulage (Verhandlungssache) -Belastungszulage (tariflich geregelt; abhängig vom Arbeitsplatz; falls jemandem eine Belastungszulage zusteht, liegt sie bei 2,5 % - 10% von EG 7; in Gießereien bis zu 12,5% von EG 7) Ich hoffe ich habe nichts vergessen.
@wa Absolute Klasse! Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort! Gruss Martin
Da ich seit letzter Woche einen Job habe und dieses Thema hier gerade aufgemacht wurde, habe ich auch noch eine Frage dazu. Wie wird diese Einstufung nach EG denn vorgenommen? Wird das vor oder nach der Einstellung diskutiert oder Stufen die mich einfach irgendwo ein? Können die einfach sagen, wir Stufen Sie als Ingenieur in EG10 ein und ich kann nichts dagegen machen oder wie läuft sowas genau ab? Wäre nett wenn mir das jemand mal erklären könnte...
Loggy schrieb: > Wie wird diese Einstufung nach EG denn vorgenommen? Wird das vor oder > nach der Einstellung diskutiert oder Stufen die mich einfach irgendwo > ein? Können die einfach sagen, wir Stufen Sie als Ingenieur in EG10 ein > und ich kann nichts dagegen machen oder wie läuft sowas genau ab? Die ERA-Stufen bemessen sich nicht (wie früher in der Zeit vor ERA) nach der Qualifikation des Bewerbers, sondern nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Von daher ist die Stufe üblicherweise vorgegeben, wenn Du Dich auf eine bestimmte Stelle bewirbst - Du kannst also nichts dagegen machen, außer Dich z.B. auf eine andere Stelle zu bewerben ;-) Du kannst höchstens eine individuelle Zulage aushandeln, die wird allerdings oft mit der Leistungszulage verrechnet.
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