Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Einkommenssteuer Freiberufler


von nautilus (Gast)


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Hallo!

Ich bin Doktorand an einer Uni. Nun hat mir eine Firma einen 
Beratervertrag auf Honorarbasis angeboten. Deshalb möchte eine 
Freiberufliche Nebentätigkeit als beratender Ingenieur aufnehmen. Mit 
der Uni ist alles abgesprochen, die sind einverstanden. Jetzt habe ich 
mir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geholt und verstehe nicht 
ganz wann denn genau die Steuer auf mein Einkommen aus Selbstständiger 
Tätigkeit erhoben wird.
Ich muss ja mein voraussichtliches Jahreseinkommen angeben. Kann es sein 
dass ich die Steuer für das gesamte Jahreseinkommen im voraus bezahlen 
muss und dann nach ablegen der Steuererklärung am Ende des Jahres ggf. 
was zurückbekomme bzw. was nachzahlen muss? Oder wird das quartalsweise 
oder monatsweise gemacht?

Kann mir vieleicht jemand, der schon freibruflich tätig ist den Vorgang 
möglichst verständlich "for dummies" erklären? Ich war noch nie als 
Selbstständiger tätig und bin deshalb ein bisschen mit dem ganzen 
Papierkram überfordert.

Vielen Dank schon mal.

von R. F. (rfr)


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In der Regel wirst du einen Abschlag zahlen müssen, die Erhebung der 
Steuer kommt mit dem Jahresabschluss, in dem der Abschlag eingerechnet 
wird.
Lege fest, ob du am Mehrwertsteuerverfahren teilnehmen willst, und sorge 
durch einen Geldspeicher für die Besteuerung vor. Lass dir von einem 
Steuerberater ausrechnen, welche Steuern verlangt werden.

Gruss
Robert

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Hallo Nautilus,

gib in dem Formular an, "In den ersten Jahren ist einem negativen 
Betriebsergebnis zu rechnen". Du hast ja auch Kosten bzw. Investitionen 
für deinen Start in die Selbständigkeit.

Funktioniert ohne Probleme.

mfg Rene

von Ralph Fischer (Gast)


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Hallo Nautilus,

die Sache ist nicht weiter kompliziert.

Überlege Dir, welches Jahreseinkommen du erwartest. Dann guckst Du in 
die aktuelle Einkommensteuertabelle und weisst, wie hoch Deine 
Steuerlast sein wird.

Bei dieser überschlägigen Berechnung ziehst Du keine Pauschalen usw. 
ab.

Dann machst Du genau das:

>und sorge durch einen Geldspeicher für die Besteuerung vor

Lege Dir ein separates Konto an und packe von jeder Einnahme den 
passenden prozentualen Anteil dort hin.

Die Vorauszahlungen sind vom Einkommen abhängig (monatlich, 
quartalsweise, jährlich). Die bezahlst Du von diesem Konto. Wenn der 
Steuernbescheid dann kommt, kannst Du ihn einfach bezahlen und hast noch 
Geld übrig, weil Du ja keine Pauschalen abgezogen hast. Ist sinniger als 
andersrum ;-)

Das wars eigentlich schon.

Mir ist ziemlich rätselhaft, warum viele Selbstständige von ihrem 
"plötzlichen" Steuerbescheid überrascht sind und über "enorme" 
Nachzahlungen meckern. Kann man alles vorher wissen. Deshalb heisst es 
ja "selbstständig". :-)

Viel Erfolg

Ralph

von nautilus (Gast)


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Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten 
muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe?

Sagen wir ich erwarte aus dem Beratungsvertrag 20k€ im ersten Jahr. Dann 
muss ich zu Beginn des ersten Geschäftsjahres theoretisch 2700€ (laut 
Einkommenssteuertabelle) an das Finanzamt zahlen, noch bevor ich 
tatsächlich Einnahmen gemacht habe?

von Ralph Fischer (Gast)


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Moin Nautilus,

>Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten
>muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe?

Wie das jetzt im Detail ist, wenn man gerade anfängt, weiss ich nicht. 
Ist zu lange her.

Geh' doch einfach mal zum Finanzamt deines Vertrauens, erzähle Deinen 
Plan  und lasse Dich beraten. Die beißen nur in Sonderfällen ;-)

Zitat unseres Finanzbeamten, als ich mal um die Vorauszahlungen 
feilschte: "Wir wollen die Kühe melken, nicht schlachten." Und senkte 
die Vorauszahlungen wunschgemäß.

Also: einfach mal hingehen und die Sache klarzurren.

Liebe Grüße aus der Wesermarsch

Ralph

von Franz (Gast)


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Daß die Finanzbehörde (FA) jetzt schon kostenlose und neutrale Beratung 
anbietet ist aber schon etwas weit hergeholt!
Ein Steuerberater sollte das genausogut können, und wird sowieso bei dem 
Vorhaben für die Zukunft benötigt.

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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nautilus schrieb:
> Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten
> muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe?
>
> Sagen wir ich erwarte aus dem Beratungsvertrag 20k€ im ersten Jahr. Dann
> muss ich zu Beginn des ersten Geschäftsjahres theoretisch 2700€ (laut
> Einkommenssteuertabelle) an das Finanzamt zahlen, noch bevor ich
> tatsächlich Einnahmen gemacht habe?

Hallo Nautilus,

du zahlst nur Steuern auf Gewinne! Und Gewinne sind Einnahmen - 
Ausgaben!
Das ist einer der Vorteile der Selbständigkeit. Ein AN arbeitet, zahlt 
Steuern und vom Rest muß er leben. Selbständige arbeiten, leben und von 
Rest zahlen sie Steuern. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Also du hast ja gerade bei der Gründung einiges an Ausgaben. z.Bsp. die 
Aussattung deiner Firma, Büro und Büromaterial, Firmenwagen etc. All 
diese Dinge sind Ausgaben und werden den Einnahmen entgegen gerechnet. 
Du solltest dich unbedingt mit einem Steuerberater unterhalten.
Suche auch nach Leuten die dir beim Start in die Selbständigkeit helfen 
können.

mfg Rene

von Ralph Fischer (Gast)


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Moin Rene,

>Selbständige arbeiten, leben und von Rest zahlen sie Steuern.

Aua!

Einnahmen-Kosten-Steuern = Gewinn (etwas vereinfacht)

Von dem kann der Unternehmer leben. Oder auch nicht...
Das liegt dann aber nicht an den Steuern ;-)

@Franz: ne, Beratung bietet das FA nicht. Aber sie müssen Dir 
erklären, was sie von Dir wollen. Dafür gibt es sogar eine 
Rechtsgrundlage. Habe ich jetzt nicht parat, läßt sich aber leicht 
ergoogeln.

Ein Steuerberater für einen Freiberufler (der typischerweise nur wenige 
Ein- und Ausgangsrechnungen hat), muß , zumindest am Anfang, nun 
wirklich nicht sein (schon gar nicht bei angepeilten 20 k Gewinn).
Ich habe die ersten 20 Jahre problemlos ohne geschafft.
Seit einigen Jahren haben wir einen, aber das ist mehr Bequemlichkeit 
als Notwendigkeit.

Das krampfhafte "Steuern sparen um jeden Preis" lohnt sich für 
Einzelkämpfer selten. Die gleiche Energie, ins Geschäft gesteckt, wirft 
erheblich mehr Profit ab.

In diesem Sinne

Ralph

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Hallo Ralph,

natürlich ist es nicht ganz so einfach. Aber wer gerade erst anfängt und 
mit 20k Einnahmen im ersten Geschäftsjahr rechnet, muss nicht gleich 
Angst wegen der Einkommenssteuer haben. Ich bin auch schon einige Jahre 
selbständig unterwegs und mache mir das keine Sorgen. Ich zahle meine 
Steuern sogar gern!

Wenn in den ersten 2 Jahren keine Gewinne erzeilt werden hat das FA kein 
Problem damit. Das ist normal. Und die Ausgaben zum Start sind auch 
normal. Also gehen vom Gewinn ab.

Ja, der höchste Aufwand sollte für das eigentliche Geschäft entfallen, 
aber Steuern sind auch zum dazu da um gespart zu werden.

Ich habe die Erfahrung gemacht das es fast überall soetwas wie einen 
Stammtisch für Selbständige gibt. Da kann man einfach mit Leuten reden 
und bekommt gut Tipps. Also am besten mit Leuten reden die das 
erfolgreich gemacht haben was man selbst vor hat.

mfg Rene

von nautilus (Gast)


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Vielen, vielen Dank für eure Unterstützung und die wirklich nützlichen 
Infos!

Also richtig selbstständig machen ist etwas übertrieben. Ich möchte 
einfach diesen (vorerst) einen Beratervertrag neben meiner Promotion 
annehmen und das möglichst ohne viel Bürokratie, damit ich mich 
möglichst schnell ans Werk machen kann. Große Investitionen habe ich 
ohnehin nicht. Wenn überhaupt würde ich mir vieleicht höchstens einen 
Kopierer zulegen und den bräuchte ich wohl auch nur für den FA-Kram ;-)

Bei dem kleinen Jahreshonorar ist ein Steuerberater wohl übertrieben.
Aber soweit ich weiss ist ein erstes Beratungsgespräch beim 
Steuerberater oft kostenlos, stimmt das?

von Mine Fields (Gast)


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Ein Steuerberater macht sicherlich auch dann schon Sinn, wenn man keine 
Lust hat, sich mit dem ganzen Kram selbst herumzuschlagen. Besonders 
teuer wird es ja dann auch nicht, wenn man nicht viel Zeug zu erledigen 
hat.

von Arc N. (arc)


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Mal etwas formaler (vereinfacht):
Einkünfte = Summer aller Einkünfte aus Gewerbe, selbständiger, 
unselbständiger Arbeit etc..
Davon werden dann die Sonderausgaben, Verlustabzug, div. Pauschbeträge 
etc. abgezogen = Einkommen.
Davon wiederum die Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen.
Dann wird in die Tabellen geschaut, die Jahressteuer festgesetzt und die 
Vorauszahlungen wieder abgezogen = zu zahlende Einkommensteuer.

Die Vorauszahlungen werden dann vom FA auf dieser Basis festgesetzt.

Ralph Fischer schrieb:
> Mir ist ziemlich rätselhaft, warum viele Selbstständige von ihrem
> "plötzlichen" Steuerbescheid überrascht sind und über "enorme"
> Nachzahlungen meckern. Kann man alles vorher wissen. Deshalb heisst es
> ja "selbstständig". :-)

Weil viele wohl entweder nicht wissen oder einfach vergessen, dass man 
die Vorauszahlungen, natürlich in "Absprache" mit dem FA, problemlos 
senken oder erhöhen kann (macht das FA auch selber, wenn's mehr zu holen 
gibt). Hat man das Geld für die Nachzahlung, kann man sich an den Zinsen 
erfreuen...

Die Einkünfte aus freiberuflicher/selbständiger Arbeit werden 
normalerweise (Umsatz < 500k € und Gewinn < 50k € (außer man ist zum 
Führen von Büchern verpflichtet bspw. GmbH)) mit einer 
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt.
Ganz vereinfacht: Einnahmen - Ausgaben (+- Umsatzsteuer).

p.s. die Kleinunternehmerregelung würde ich nicht Anspruch nehmen, auch 
wenn die monatlichen USt.-Voranmeldungen/Zahlungen lästig erscheinen 
(Kopierer, USt...).

von Mike H. (-scotty-)


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Wäre nicht verkehrt einen Kurs für Existenzgründung und
Mindestbuchhaltung an der VHS oder sonstigen Bildungsträgern
für ein paar Tage oder Wochen zu belegen.

Was die Kosten für den Steuerberater angeht würde ich mal
beim Amtsgericht nachfragen ob ein kostenloser Rechtsberatungs-
schein da genommen werden kann, denn Steuerberater sind Anwälte des 
Steuerrechts, habe ich mir mal sagen lassen. Nur die 
Anspruchsvoraussetzungen(Bedürftigkeit) müssen gegeben sein.
Fragen kostet nichts.

Bei der Gründung kann man, sofern man keine anderen Zahlen hat
Einnahmen/Umsätze = Null angeben. Wie oben schon erwähnt hat das
FA damit kein Problem. Wird ja schließlich am Ende nachgerechnet
wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen.

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