hallo zusammen, wann muss man seine Gewerbe anmelden: - vor der Entwicklung des ersten Produktes?, dann ist auch der Kontakt zu den Lieferenten und zukunftigen Kunden einfacher, man muss aber auch während der Entwicklungszeit Steuer bezahlen, denke ich!. - oder erst Wenn das erste Produkt fertig und serienreif ist?
Wenn Du nichts verdienst, zahlts Du auch keine Steuern ... zumindest keine, die Du auch sonst nicht zahlen würdest. Ich würde ein Gewerbe spät. dann anmelden, wenn Ausgaben anfallen ...
Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Da die Anmeldung idR nur etwa 20€ kostet: Was sollte eine spätere Anmeldung bringen? Zumal du dann die Entwicklungskosten etc. aus eigener Tasche zahlen müßtest, da du keine Ausgaben für dein Gewerbe geltend machen kannst bevor es überhaupt existiert. Steuer zahlt man nur auf Einnahmen, Verluste können den Gewinn im darauf folgendem Jahr mindern, näheres weiß das Finanzamt oder ein Steuerberater. Natürlich kann dich niemand davon abhalten Privat etwas zu entwickeln und es dann gewerblich zu vermarkten... nur ist das dann halt Privatsache, d.h. gegenüber "Kunden und Lieferanten" musst du dann auch als Privatperson auftreten.
Bei der Anmeldung muss man für das FA seine Einnahmen schätzen. Was gibt man da wenn man gerade bei der Entwicklung seines Produktes isz, und das wird eh um die 6mon dauern?
Man kann auch Verkäufe als Privatperson tätigen. Wenn die Geschäftsvorfälle sich häufen, ist eine Anmeldung nötig, aber es muss kein Gewerbe sein, insbesondere wenn es eine geistige kreative Tätigkeit ist, reicht auch eine Tätigkeit als Freiberufler. Die Rechtssprechung bezgl. einer Anmeldung variiert von Bundesland zu Bundesland. Die geringste Anzahl von der ich mal gehört hab lag bei 30 Geschäftsvorfälle/Anno, allerdings völlig unverbindlich und weiß ich nicht für welches Bundesland das gelten soll. Grundsätzlich ist die Gewinnerzielungsabsicht immer eine Grundlage, aber Gewinne muss man ja erst mal haben und der Aufwand und die Ausgaben sind ja auch nicht ohne. Ich würde erst mal ohne anfangen und bei entsprechender Resonanz ist eine Anmeldung schnell erledigt. Das was dann an Bürokratie folgt ist dann schon etwas aufwendiger. Übrigens kann man Seminare zur Existenzgründung (IHK)besuchen um sich etwas Basiswissen anzueignen damit man nicht übervorteilt wird. Da gibts reichlich Geier die nur auf dein Bestes aus sind, dein Geld. Was man noch bedenken sollte ist die Haftung, mit der man sich beschäftigen sollte. Dies ist Hörensagen und keine Rechtsauskunft.
Um mal mit dem Halbwissen etwas aufzuräumen: - Ausgaben, die vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden, können selbstverständlich als Verluste geltend gemacht werden, Du kannst Dir auch die USt. wiederholen (sofern USt.-pflichtig) Es gibt da keine zeitliche Grenze, es muss aber erkennbar betrieblich sein. - Gewinnerzielungsabsicht ist NICHT notwendig, um als Unternehmer zu gelten (wurde schon vor Jahren geändert) - Einkommensteuer zahlst Du mit oder ohne Gewerbe, ohne Gewerbe fehlen Dir aber Möglichkeiten, Unkosten geltend zu machen - Ohne Anmeldung riskierst Du Ordnungsgelder und Abmahnungen von Konkurrenten - Viele Unternehmen liefern nur an Gewerbliche - Die Kosten werden maßlos überschätzt: IHK-Beitrag ist idR gewinnabhängig (anfangs also 0,00), BG ohne Mitarbeiter ebenfalls 0,00 - Papierkram ist anfangs sehr überschaubar und nicht kompliziert Geschätzter Gewinn gegenüber FA 0,00 - ist kein Problem - Ohne Gewinn keine Steuer :-) Meine Empfehlung als langjähriger Selbstständiger: Es wäre höchst dämlich, nicht direkt anzumelden. Chris D.
>Ausgaben, die vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden, können >selbstverständlich als Verluste geltend gemacht werden, Du kannst >Dir auch die USt. wiederholen (sofern USt.-pflichtig) >Es gibt da keine zeitliche Grenze, es muss aber erkennbar betrieblich >sein. Kein zeitliche Grenze? Ich hab mal was von einem halben Jahr Vorlauf gehört, welches das FA akzeptiert. Kann aber auch nur ein Beispiel gewesen sein. Absetzen hat aber auch den Nachteil das die Anschaffungen dann zum Betriebsvermögen zählen und dann wird das dann auch pfändbar sein wenn die Firma vielleicht pleite geht, was nicht unbedingt gewollt ist. Ich bin mir da nicht sicher in wie weit Privatvermögen und Betriebsvermögen getrennt sind, vor allem bei den unterschiedlichen Rechtsformen die man wählen kann. Mit der Haftungsfrage sollte man sich also mal beschäftigen.
Mike Hammer schrieb: >>Ausgaben, die vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden, können >>selbstverständlich als Verluste geltend gemacht werden, Du kannst >>Dir auch die USt. wiederholen (sofern USt.-pflichtig) >>Es gibt da keine zeitliche Grenze, es muss aber erkennbar betrieblich >>sein. > Kein zeitliche Grenze? Ich hab mal was von einem halben Jahr Vorlauf > gehört, welches das FA akzeptiert. Kann aber auch nur ein Beispiel > gewesen sein. Ja, das war dann nur ein Beispiel. Entscheidend ist, dass Du glaubhaft machen kannst, dass die Ausgabe auch wirklich dem Unternehmen zuzuordnen ist. Wenn Du z.B. ein HF-Produkt entwickelst und dafür ein Jahr Zeit benötigst, sagt sicherlich niemand etwas, wenn Du Dir 12 Monate vor Gründung einen EMV-Container hinstellst :-) > Absetzen hat aber auch den Nachteil das die Anschaffungen > dann zum Betriebsvermögen zählen und dann wird das dann auch pfändbar > sein wenn die Firma vielleicht pleite geht, was nicht unbedingt gewollt > ist. Natürlich - wenn Du das nicht willst, musst Du eine Kapitalgesellschaft gründen. Aber dann ist auch Essig mit wenig Papierkram und wenig Kosten. Man muss auch sehen, dass bei den wenigsten Gründern anfangs viel Privatvermögen vorhanden ist. Da ist es dann besser, die Verluste geltend zu machen. Später kann man dann immer noch umfirmieren. > Ich bin mir da nicht sicher in wie weit Privatvermögen und > Betriebsvermögen getrennt sind, vor allem bei den unterschiedlichen > Rechtsformen die man wählen kann. > Mit der Haftungsfrage sollte man sich also mal beschäftigen. Das auf jeden Fall. Man sollte aber auch nicht vergessen: Unternehmer sein heisst, Risiken einzugehen. Wer sich gegen alle Eventualitäten absichern will, wird keinen Gewinn machen. Bei vielen Dingen wird die Haftungsfrage einfach sehr stark überschätzt. Wer sauber entwickelt, muss davor nicht wirklich Angst haben. Die Versicherungen erzählen natürlich viel, wenn der Tag lang ist. Da gibt es viele FUD-Leute. Chris D.
>Meine Empfehlung als langjähriger Selbstständiger: >Es wäre höchst dämlich, nicht direkt anzumelden. Im Prinzip ja, aber ich würde zuvor prüfen, wie die Satzung der zuständigen IHK aussieht. Es könnte sein, daß unabhängig vom Gewinn ein Grundbeitrag anfällt. Den Brüdern gönne ich garnichts :-) Als Gewerbetreibender beneide ich immer die Freiberufler. Sofern man nur Entwicklung oder Beratung liefert, wäre das der einfachere Weg.
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