Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbe rechtzeitig anmelden


von Harry (Gast)


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hallo zusammen,

wann muss man seine Gewerbe anmelden:
 - vor der Entwicklung des ersten Produktes?, dann ist auch der Kontakt 
zu den Lieferenten und zukunftigen Kunden einfacher, man muss aber auch 
während der Entwicklungszeit Steuer bezahlen, denke ich!.

 - oder erst Wenn das erste Produkt fertig und serienreif ist?

von duselbaer (Gast)


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Wenn Du nichts verdienst, zahlts Du auch keine Steuern ... zumindest 
keine, die Du auch sonst nicht zahlen würdest.

Ich würde ein Gewerbe spät. dann anmelden, wenn Ausgaben anfallen ...

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt.
Da die Anmeldung idR nur etwa 20€ kostet: Was sollte eine spätere 
Anmeldung bringen? Zumal du dann die Entwicklungskosten etc. aus eigener 
Tasche zahlen müßtest, da du keine Ausgaben für dein Gewerbe geltend 
machen kannst bevor es überhaupt existiert.
Steuer zahlt man nur auf Einnahmen, Verluste können den Gewinn im darauf 
folgendem Jahr mindern, näheres weiß das Finanzamt oder ein 
Steuerberater.

Natürlich kann dich niemand davon abhalten Privat etwas zu entwickeln 
und es dann gewerblich zu vermarkten... nur ist das dann halt 
Privatsache, d.h. gegenüber "Kunden und Lieferanten" musst du dann auch 
als Privatperson auftreten.

von Harry (Gast)


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Bei der Anmeldung muss man für das FA seine Einnahmen schätzen.

Was gibt man da wenn man gerade bei der Entwicklung seines Produktes 
isz, und das wird eh um die 6mon dauern?

von Mike H. (-scotty-)


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Man kann auch Verkäufe als Privatperson tätigen. Wenn
die Geschäftsvorfälle sich häufen, ist eine Anmeldung
nötig, aber es muss kein Gewerbe sein, insbesondere
wenn es eine geistige kreative Tätigkeit ist, reicht auch
eine Tätigkeit als Freiberufler. Die Rechtssprechung bezgl.
einer Anmeldung variiert von Bundesland zu Bundesland.
Die geringste Anzahl von der ich mal gehört hab lag bei
30 Geschäftsvorfälle/Anno, allerdings völlig unverbindlich
und weiß ich nicht für welches Bundesland das gelten soll.
Grundsätzlich ist die Gewinnerzielungsabsicht immer eine
Grundlage, aber Gewinne muss man ja erst mal haben und der
Aufwand und die Ausgaben sind ja auch nicht ohne.
Ich würde erst mal ohne anfangen und bei entsprechender
Resonanz ist eine Anmeldung schnell erledigt.
Das was dann an Bürokratie folgt ist dann schon etwas
aufwendiger. Übrigens kann man Seminare zur Existenzgründung
(IHK)besuchen um sich etwas Basiswissen anzueignen damit
man nicht übervorteilt wird. Da gibts reichlich Geier die
nur auf dein Bestes aus sind, dein Geld.

Was man noch bedenken sollte ist die Haftung, mit der man sich
beschäftigen sollte.

Dies ist Hörensagen und keine Rechtsauskunft.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Um mal mit dem Halbwissen etwas aufzuräumen:

- Ausgaben, die vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden, können
  selbstverständlich als Verluste geltend gemacht werden, Du kannst
  Dir auch die USt. wiederholen (sofern USt.-pflichtig)
  Es gibt da keine zeitliche Grenze, es muss aber erkennbar betrieblich
  sein.

- Gewinnerzielungsabsicht ist NICHT notwendig, um als Unternehmer
  zu gelten (wurde schon vor Jahren geändert)

- Einkommensteuer zahlst Du mit oder ohne Gewerbe, ohne Gewerbe
  fehlen Dir aber Möglichkeiten, Unkosten geltend zu machen

- Ohne Anmeldung riskierst Du Ordnungsgelder und Abmahnungen von
  Konkurrenten

- Viele Unternehmen liefern nur an Gewerbliche

- Die Kosten werden maßlos überschätzt: IHK-Beitrag ist idR
  gewinnabhängig (anfangs also 0,00), BG ohne Mitarbeiter
  ebenfalls 0,00

- Papierkram ist anfangs sehr überschaubar und nicht kompliziert
  Geschätzter Gewinn gegenüber FA 0,00 - ist kein Problem

- Ohne Gewinn keine Steuer :-)

Meine Empfehlung als langjähriger Selbstständiger:
Es wäre höchst dämlich, nicht direkt anzumelden.

Chris D.

von Mike H. (-scotty-)


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>Ausgaben, die vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden, können
>selbstverständlich als Verluste geltend gemacht werden, Du kannst
>Dir auch die USt. wiederholen (sofern USt.-pflichtig)
>Es gibt da keine zeitliche Grenze, es muss aber erkennbar betrieblich
>sein.
Kein zeitliche Grenze? Ich hab mal was von einem halben Jahr Vorlauf
gehört, welches das FA akzeptiert. Kann aber auch nur ein Beispiel
gewesen sein. Absetzen hat aber auch den Nachteil das die Anschaffungen
dann zum Betriebsvermögen zählen und dann wird das dann auch pfändbar
sein wenn die Firma vielleicht pleite geht, was nicht unbedingt gewollt
ist. Ich bin mir da nicht sicher in wie weit Privatvermögen und 
Betriebsvermögen getrennt sind, vor allem bei den unterschiedlichen 
Rechtsformen die man wählen kann.
Mit der Haftungsfrage sollte man sich also mal beschäftigen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mike Hammer schrieb:
>>Ausgaben, die vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden, können
>>selbstverständlich als Verluste geltend gemacht werden, Du kannst
>>Dir auch die USt. wiederholen (sofern USt.-pflichtig)
>>Es gibt da keine zeitliche Grenze, es muss aber erkennbar betrieblich
>>sein.
> Kein zeitliche Grenze? Ich hab mal was von einem halben Jahr Vorlauf
> gehört, welches das FA akzeptiert. Kann aber auch nur ein Beispiel
> gewesen sein.

Ja, das war dann nur ein Beispiel.
Entscheidend ist, dass Du glaubhaft machen kannst, dass die Ausgabe auch 
wirklich dem Unternehmen zuzuordnen ist. Wenn Du z.B. ein HF-Produkt 
entwickelst und dafür ein Jahr Zeit benötigst, sagt sicherlich niemand 
etwas, wenn Du Dir 12 Monate vor Gründung einen EMV-Container hinstellst 
:-)

> Absetzen hat aber auch den Nachteil das die Anschaffungen
> dann zum Betriebsvermögen zählen und dann wird das dann auch pfändbar
> sein wenn die Firma vielleicht pleite geht, was nicht unbedingt gewollt
> ist.

Natürlich - wenn Du das nicht willst, musst Du eine Kapitalgesellschaft 
gründen. Aber dann ist auch Essig mit wenig Papierkram und wenig Kosten.

Man muss auch sehen, dass bei den wenigsten Gründern anfangs viel 
Privatvermögen vorhanden ist. Da ist es dann besser, die Verluste 
geltend zu machen. Später kann man dann immer noch umfirmieren.

> Ich bin mir da nicht sicher in wie weit Privatvermögen und
> Betriebsvermögen getrennt sind, vor allem bei den unterschiedlichen
> Rechtsformen die man wählen kann.
> Mit der Haftungsfrage sollte man sich also mal beschäftigen.

Das auf jeden Fall.

Man sollte aber auch nicht vergessen: Unternehmer sein heisst, Risiken 
einzugehen. Wer sich gegen alle Eventualitäten absichern will, wird 
keinen Gewinn machen.

Bei vielen Dingen wird die Haftungsfrage einfach sehr stark überschätzt. 
Wer sauber entwickelt, muss davor nicht wirklich Angst haben.

Die Versicherungen erzählen natürlich viel, wenn der Tag lang ist. Da 
gibt es viele FUD-Leute.

Chris D.

von Ferkel (Gast)


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>Meine Empfehlung als langjähriger Selbstständiger:
>Es wäre höchst dämlich, nicht direkt anzumelden.

Im Prinzip ja, aber ich würde zuvor prüfen, wie die Satzung der 
zuständigen IHK aussieht. Es könnte sein, daß unabhängig vom Gewinn ein 
Grundbeitrag anfällt. Den Brüdern gönne ich garnichts :-)

Als Gewerbetreibender beneide ich immer die Freiberufler. Sofern man nur 
Entwicklung oder Beratung liefert, wäre das der einfachere Weg.

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