Hi,
in meinem Arbeitsvertrag steht:
"Die Dauer der Arbeitszeit entspricht der tarifvertraglichen
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese beträgt ohne Pausen 40
Stunden.
Sie sind, soweit erforderlich, im Rahmen der gesetzlichen und
tariflichen Bestimmungen zu Mehrarbeit verpflichtet."
Was bedeutet das jetzt, wenn ich Überstunden mache? Steht ja gar nichts
dabei ob ich die mit Zeitausgleich abbauen kann oder ausbezahlt bekomme?
Oder mache ich die gratis für die Firma?
Tarifvertrag ist IG Metall BaWü.
Überhaupt steht oft im Vertrag: Es gelten die tariflichen Bestimmungen.
Diese wären dann in diesem Dokument nachzulesen?
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=8592
@Zuckerle,
>Sie sind, soweit erforderlich, im Rahmen der gesetzlichen und>tariflichen Bestimmungen zu Mehrarbeit verpflichtet.">>Überstunden machst du Gratis für die Firma .
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Seit wann schließt die
Verpflichtung Überstunden zu leisten die Bezahlung bzw. den Ausgleich
grundsätzlich aus?
Ich bin nicht ganz sicher ob in dem Forum alle Teilnehmer um die Uhrzeit
noch nüchtern sind aber zurück zu meinem Problem:
Meine Frage ist leider nicht glaubwürdig beantwortet worden.
>Wie kommst Du auf das schmale Brett? Seit wann schließt die>Verpflichtung Überstunden zu leisten die Bezahlung bzw. den Ausgleich>grundsätzlich aus?
Grundsätzlich nicht wenn es ordentlich vereinbart ist.
Hier hat Zuckerle aber Recht. Das ist dann so ne Masche das der
Arbeitgeber sich Sonderprivilegien garantiert. Man sollte bei
solchen Verträgen immer skeptisch sein weil der Arbeitgeber
die eignen Rechte und die Pflichten des Arbeitnehmer vereinbart.
Das der Arbeitgeber aber auch Pflichten und der Arbeitnehmer
Rechte hat, wird da ganz kleinlich gehandhabt, manchmal findet
man dazu auch gar nichts im Vertrag.
Wichtig ist auch, das man sich seine geleisteten Stunden auch
irgendwie nachweisbar dokumentiert, sonst kann man da böse
Überraschungen erleben. Ansonsten sollte man die Üs ablehnen
wenn das nicht gewährleistet ist.
Wenn man Arbeitsverträge jedesmal juristisch auf seine Vor-
und Nachteile prüfen würde, würden hierzulande wohl kaum noch
Verträge geschlossen weil fast überall der Wurm drin ist.
Daher sind die Firmen auch am jammern wegen Fachkräftemangel,
denn viele AN wissen um diese Trickserei und gehen dann nicht
drauf ein weil die Firmen keinen Dummen finden. Ich hab das
schon selbst erlebt.
Drum prüfe erst, wer sich für lange Zeit binden will.
>Meine Frage ist leider nicht glaubwürdig beantwortet worden.
Die Formulierung, auch wenn sie von Zuckerle nicht verstanden worden
ist, heißt einfach, daß du Überstunden leisten mußt.
Wie der Ausgleich erfolgt (Geld oder Freizeit) ergibt sich aus dem
gültigen Tarifvertrag. Ganz besonders raffinierte Zeitgenossen lesen
dort nach.
In großen Firmen können dazu abweichend auch spezielle
Betriebs-vereinbarungen vorliegen.
>Die Formulierung, auch wenn sie von Zuckerle nicht verstanden worden>ist, heißt einfach, daß du Überstunden leisten mußt.
Genau, aber nicht wie viele man leisten soll und für
welchen Ausgleich ist hier wohl die Kernfrage.
Der Gesetzgeber sagt das Überstunden NUR ausnahmsweise zu leisten
sind aber manchen Arbeitgeber ist das anscheinend wurscht und der
AN wird dann ausgequetscht wie ne Zitrone. Die Gründe können da
vielfältig sein. Der Fachkräftemangel zeigt dann solche Blüten.
Ob so ne braune Soße hier toleriert wird?
Ich würde auch vorsichtig sein mit Überstunden in der Probezeit.
Wenn, dann nur ganz wenige weil sonst die Gefahr besteht das die
Arbeit noch vor Ende der Probezeit erledigt ist und man dann
plötzlich ein anderes Problem hat. Nämlich das man dann überflüssig
wird(Ist mir auch schon passiert). Vor allem bei Projektarbeit.
Wenn der Laden gross genug ist, um einen Betriebsrat zu haben, dann ist
dieser zweifellos eine sinnvollere Ansprechstelle als ein
Mikrocontroller-Forum, in dem sich zu solchen Fragen vorzugsweise die
Frustrieren zu Wort melden.
@Mike Hammer,
>Der Gesetzgeber sagt das Überstunden NUR ausnahmsweise zu leisten>sind
Könntest Du Deine Aussage bitte durch einen Link belegen. Im
ARbeitszeitgesetzt ist diese Einschränkung nicht zu finden:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/
Oder sind solche Regelungen verfassungwidrig:
(2a) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer
Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1
und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne
Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit
regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt
wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
Bereitschaftsdienst ist bekanntlich eine andere Baustelle. Falls "Tempo"
sowas gemeint haben sollte, dann hat er es jedenfalls nicht erwähnt.
Zu beachten wäre freilich der Unterschied zwischen Recht und Realität.
>Könntest Du Deine Aussage bitte durch einen Link belegen. Im>ARbeitszeitgesetzt ist diese Einschränkung nicht zu finden:
Das sagt doch das Arbeitszeitgesetz in §3 unter anderem:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten".
Was darüber hinaus geht, ist eine Ausnahme. So kann der Arbeitgeber
keine Regelarbeitszeit von z.B. 10 Stunden vorschreiben.
Tarifverträge würde ich mal außen vor lassen und nur einfache
Arbeitsverhältnisse betrachten. Dazu sind Tarifverträge nur
in Betrieben wirksam für die Tarifvertragsbindung (meist durch
Bindung an einen Arbeitgeberverband) besteht.
Das ist eben nicht immer der Fall.
>Zu beachten wäre freilich der Unterschied zwischen Recht und Realität.
Das kann man auf allen Rechtsgebieten haben. Auf dem Arbeitsmarkt
ist das manchmal ganz besonders schlimm weil manche AN nur geduldet
sind.
Mike Hammer schrieb:> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht> überschreiten".
Interessanter ist der Folgesatz: "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur
verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht
überschritten werden."
Freilich gelingt es manche Arbeitgebern, die Ausnahmen zur Regel werden
zu lassen. Legal oder illegal - gemäss dem Prinzip, wo kein Kläger da
kein Richter.
Im Manteltarifvertrag ist die Mehrarbeit geregelt.
Für Mehrarbeit gibt es Zuschläge oder Freizeitausgleich.
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5205
Höhe der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
Folgende Zuschläge werden gezahlt:
10.1 Mehrarbeit
10.1.1 für die ersten 10 Mehrarbeitsstunden in der Woche 25 %
10.1.2 für die weiteren Mehrarbeitsstunden in der Woche 50 %
10.1.3 für die dritte und jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde,
die vor oder nach der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet wird 50 %
10.1.4 für Mehrarbeit an Samstagen nach 12.00 Uhr 50 %
Dies gilt nicht für Beschäftigte nach §§ 7.2.1 und 7.2.2.
10.2 Spätarbeit
für jede Spätarbeitsstunde zwischen 12.00 Uhr und 19.00 Uhr
gemäß § 9.5 20 %
Ausgenommen sind alle Teilzeitbeschäftigten.
10.3 Nachtarbeit
10.3.1 für jede Nachtarbeitsstunde zwischen 19.00 Uhr und 6.00 Uhr
gemäß § 9.4 30 %
Ausgenommen sind Teilzeitbeschäftigte außerhalb der Fertigung.
Pförtner, hauptamtliche Sanitäter und hauptamtliche
Feuerwehrleute erhalten, soweit sie unter §§ 7.2.1 oder 7.2.2 fallen 20
%
10.3.2 für Nachtarbeit von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
soweit sie Mehrarbeit ist 50 %
Der Anteil für Nachtarbeit beträgt 30 %,
der Anteil für Mehrarbeit beträgt 20 %
ungeachtet dessen, ob die Mehrarbeitsstunde mit 25 % oder mit 50 % zu
vergüten gewesen wäre, wenn nicht zugleich Nachtarbeit vorläge.
10.4 Sonntags- und Feiertagsarbeit
für die Arbeit an Sonntagen sowie am 24. und 31.12.,
Die Firma hat ca 4000 Mann.
Im Vorstellungsgespräch hieß es, dass im Monat nicht mehr als 15
(Gedächtnis? vielleicht auch 16) Überstunden anfallen dürfen.
Es ist mein 1. AV.
Tempo schrieb:> Die Firma hat ca 4000 Mann.
Sooo einseitig ist heute nicht mal mehr die Bundeswehr. Oder zählen
Frauen für dich nicht? ;-)
Aber weshalb fragst du dann hier? Da sitzen nämlich ein Haufen
Betriebsräte rum, die mit solchen Fragen auch firmenbezogen deutlich
vertrauter sind.
>andere wie üblich nur Müll beigesteuert .
Preisfrage: zu welcher Kategorie zählst Du Deine "Beiträge"?
> das über eine eventuelle Bezahlung oder abfeiern nichts im Vertrag steht >hat
seinen Grund !
Die Bezugnahme auf die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ist
völlig ausreichend. Oder sollten nach Abschluß eines neuen
Tarifvertrages alle Arbeitsverträge aktualisiert werden?
>Ich weiß von was ich Rede !
Da habe ich so meine ernsten Zweifel (s.o.)
>Wenn du mal bei ein paar Firmen rausgeflogen bist kommen dir>derartige Patzer nicht mehr vor
Das erklärt vieles. Bestimmt hatten Deine Arbeitgeber und Kollegen nur
Angst vor Deiner fachlichen Kompetenz und Erfahrung.
Tempo schrieb:> Es gelten die tariflichen Bestimmungen.
Das ist im allgemeinen nicht schlecht für den AN. Ich weiss nicht ob es
bei euch noch zusätzliche Vereinbarungen gibt. Ich würde dir zu einen
Besuch beim Betriebsrat raten, wenn du organisiert bist kannst du auch
deine Gewerkschaft fragen.
Dabei kommt mehr raus als in dieser Diskussion hier.
Genauso wie gästle es schreibt, würde ich vorgehen.
Dann aber auch bei der Personalabteilung vorbeischauen, um zu klären,
wie die Mehrarbeit im Betrieb geregelt ist.