Hi, in meinem Arbeitsvertrag steht: "Die Dauer der Arbeitszeit entspricht der tarifvertraglichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese beträgt ohne Pausen 40 Stunden. Sie sind, soweit erforderlich, im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu Mehrarbeit verpflichtet." Was bedeutet das jetzt, wenn ich Überstunden mache? Steht ja gar nichts dabei ob ich die mit Zeitausgleich abbauen kann oder ausbezahlt bekomme? Oder mache ich die gratis für die Firma? Tarifvertrag ist IG Metall BaWü. Überhaupt steht oft im Vertrag: Es gelten die tariflichen Bestimmungen. Diese wären dann in diesem Dokument nachzulesen? http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=8592
@Zuckerle, >Sie sind, soweit erforderlich, im Rahmen der gesetzlichen und >tariflichen Bestimmungen zu Mehrarbeit verpflichtet." >>Überstunden machst du Gratis für die Firma . Wie kommst Du auf das schmale Brett? Seit wann schließt die Verpflichtung Überstunden zu leisten die Bezahlung bzw. den Ausgleich grundsätzlich aus?
Ich bin nicht ganz sicher ob in dem Forum alle Teilnehmer um die Uhrzeit noch nüchtern sind aber zurück zu meinem Problem: Meine Frage ist leider nicht glaubwürdig beantwortet worden.
>Wie kommst Du auf das schmale Brett? Seit wann schließt die >Verpflichtung Überstunden zu leisten die Bezahlung bzw. den Ausgleich >grundsätzlich aus? Grundsätzlich nicht wenn es ordentlich vereinbart ist. Hier hat Zuckerle aber Recht. Das ist dann so ne Masche das der Arbeitgeber sich Sonderprivilegien garantiert. Man sollte bei solchen Verträgen immer skeptisch sein weil der Arbeitgeber die eignen Rechte und die Pflichten des Arbeitnehmer vereinbart. Das der Arbeitgeber aber auch Pflichten und der Arbeitnehmer Rechte hat, wird da ganz kleinlich gehandhabt, manchmal findet man dazu auch gar nichts im Vertrag. Wichtig ist auch, das man sich seine geleisteten Stunden auch irgendwie nachweisbar dokumentiert, sonst kann man da böse Überraschungen erleben. Ansonsten sollte man die Üs ablehnen wenn das nicht gewährleistet ist. Wenn man Arbeitsverträge jedesmal juristisch auf seine Vor- und Nachteile prüfen würde, würden hierzulande wohl kaum noch Verträge geschlossen weil fast überall der Wurm drin ist. Daher sind die Firmen auch am jammern wegen Fachkräftemangel, denn viele AN wissen um diese Trickserei und gehen dann nicht drauf ein weil die Firmen keinen Dummen finden. Ich hab das schon selbst erlebt. Drum prüfe erst, wer sich für lange Zeit binden will.
>Meine Frage ist leider nicht glaubwürdig beantwortet worden.
Die Formulierung, auch wenn sie von Zuckerle nicht verstanden worden
ist, heißt einfach, daß du Überstunden leisten mußt.
Wie der Ausgleich erfolgt (Geld oder Freizeit) ergibt sich aus dem
gültigen Tarifvertrag. Ganz besonders raffinierte Zeitgenossen lesen
dort nach.
In großen Firmen können dazu abweichend auch spezielle
Betriebs-vereinbarungen vorliegen.
>Die Formulierung, auch wenn sie von Zuckerle nicht verstanden worden >ist, heißt einfach, daß du Überstunden leisten mußt. Genau, aber nicht wie viele man leisten soll und für welchen Ausgleich ist hier wohl die Kernfrage. Der Gesetzgeber sagt das Überstunden NUR ausnahmsweise zu leisten sind aber manchen Arbeitgeber ist das anscheinend wurscht und der AN wird dann ausgequetscht wie ne Zitrone. Die Gründe können da vielfältig sein. Der Fachkräftemangel zeigt dann solche Blüten.
Überstunden sind Karrierestunden, oder frei nach "Führer befiehl, wir folgen dir ... "
Ob so ne braune Soße hier toleriert wird? Ich würde auch vorsichtig sein mit Überstunden in der Probezeit. Wenn, dann nur ganz wenige weil sonst die Gefahr besteht das die Arbeit noch vor Ende der Probezeit erledigt ist und man dann plötzlich ein anderes Problem hat. Nämlich das man dann überflüssig wird(Ist mir auch schon passiert). Vor allem bei Projektarbeit.
Wenn der Laden gross genug ist, um einen Betriebsrat zu haben, dann ist dieser zweifellos eine sinnvollere Ansprechstelle als ein Mikrocontroller-Forum, in dem sich zu solchen Fragen vorzugsweise die Frustrieren zu Wort melden.
@Mike Hammer, >Der Gesetzgeber sagt das Überstunden NUR ausnahmsweise zu leisten >sind Könntest Du Deine Aussage bitte durch einen Link belegen. Im ARbeitszeitgesetzt ist diese Einschränkung nicht zu finden: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ Oder sind solche Regelungen verfassungwidrig: (2a) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
Bereitschaftsdienst ist bekanntlich eine andere Baustelle. Falls "Tempo" sowas gemeint haben sollte, dann hat er es jedenfalls nicht erwähnt. Zu beachten wäre freilich der Unterschied zwischen Recht und Realität.
>Könntest Du Deine Aussage bitte durch einen Link belegen. Im >ARbeitszeitgesetzt ist diese Einschränkung nicht zu finden: Das sagt doch das Arbeitszeitgesetz in §3 unter anderem: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten". Was darüber hinaus geht, ist eine Ausnahme. So kann der Arbeitgeber keine Regelarbeitszeit von z.B. 10 Stunden vorschreiben. Tarifverträge würde ich mal außen vor lassen und nur einfache Arbeitsverhältnisse betrachten. Dazu sind Tarifverträge nur in Betrieben wirksam für die Tarifvertragsbindung (meist durch Bindung an einen Arbeitgeberverband) besteht. Das ist eben nicht immer der Fall. >Zu beachten wäre freilich der Unterschied zwischen Recht und Realität. Das kann man auf allen Rechtsgebieten haben. Auf dem Arbeitsmarkt ist das manchmal ganz besonders schlimm weil manche AN nur geduldet sind.
Mike Hammer schrieb: > "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht > überschreiten". Interessanter ist der Folgesatz: "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Freilich gelingt es manche Arbeitgebern, die Ausnahmen zur Regel werden zu lassen. Legal oder illegal - gemäss dem Prinzip, wo kein Kläger da kein Richter.
Im Manteltarifvertrag ist die Mehrarbeit geregelt. Für Mehrarbeit gibt es Zuschläge oder Freizeitausgleich. http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5205 Höhe der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Folgende Zuschläge werden gezahlt: 10.1 Mehrarbeit 10.1.1 für die ersten 10 Mehrarbeitsstunden in der Woche 25 % 10.1.2 für die weiteren Mehrarbeitsstunden in der Woche 50 % 10.1.3 für die dritte und jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde, die vor oder nach der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet wird 50 % 10.1.4 für Mehrarbeit an Samstagen nach 12.00 Uhr 50 % Dies gilt nicht für Beschäftigte nach §§ 7.2.1 und 7.2.2. 10.2 Spätarbeit für jede Spätarbeitsstunde zwischen 12.00 Uhr und 19.00 Uhr gemäß § 9.5 20 % Ausgenommen sind alle Teilzeitbeschäftigten. 10.3 Nachtarbeit 10.3.1 für jede Nachtarbeitsstunde zwischen 19.00 Uhr und 6.00 Uhr gemäß § 9.4 30 % Ausgenommen sind Teilzeitbeschäftigte außerhalb der Fertigung. Pförtner, hauptamtliche Sanitäter und hauptamtliche Feuerwehrleute erhalten, soweit sie unter §§ 7.2.1 oder 7.2.2 fallen 20 % 10.3.2 für Nachtarbeit von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr, soweit sie Mehrarbeit ist 50 % Der Anteil für Nachtarbeit beträgt 30 %, der Anteil für Mehrarbeit beträgt 20 % ungeachtet dessen, ob die Mehrarbeitsstunde mit 25 % oder mit 50 % zu vergüten gewesen wäre, wenn nicht zugleich Nachtarbeit vorläge. 10.4 Sonntags- und Feiertagsarbeit für die Arbeit an Sonntagen sowie am 24. und 31.12.,
Die Firma hat ca 4000 Mann. Im Vorstellungsgespräch hieß es, dass im Monat nicht mehr als 15 (Gedächtnis? vielleicht auch 16) Überstunden anfallen dürfen. Es ist mein 1. AV.
Ah Danke, hatte doch das Gefühl, dass bei dem TV Entgelte Dokument was fehlt: Der Manteltarifvertrag. :-)
Tempo schrieb: > Die Firma hat ca 4000 Mann. Sooo einseitig ist heute nicht mal mehr die Bundeswehr. Oder zählen Frauen für dich nicht? ;-) Aber weshalb fragst du dann hier? Da sitzen nämlich ein Haufen Betriebsräte rum, die mit solchen Fragen auch firmenbezogen deutlich vertrauter sind.
>andere wie üblich nur Müll beigesteuert . Preisfrage: zu welcher Kategorie zählst Du Deine "Beiträge"? > das über eine eventuelle Bezahlung oder abfeiern nichts im Vertrag steht >hat seinen Grund ! Die Bezugnahme auf die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ist völlig ausreichend. Oder sollten nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages alle Arbeitsverträge aktualisiert werden? >Ich weiß von was ich Rede ! Da habe ich so meine ernsten Zweifel (s.o.) >Wenn du mal bei ein paar Firmen rausgeflogen bist kommen dir >derartige Patzer nicht mehr vor Das erklärt vieles. Bestimmt hatten Deine Arbeitgeber und Kollegen nur Angst vor Deiner fachlichen Kompetenz und Erfahrung.
> Autor: Salzle (Gast) > Datum: 15.08.2010 19:48 Na endlich . Auf dich habe ich die ganze Zeit gewartet . Willkommen !
>Auf dich habe ich die ganze Zeit gewartet .
Hab ich mir's doch gedacht, daß Du wieder spielen möchtest.
Tempo schrieb: > Es gelten die tariflichen Bestimmungen. Das ist im allgemeinen nicht schlecht für den AN. Ich weiss nicht ob es bei euch noch zusätzliche Vereinbarungen gibt. Ich würde dir zu einen Besuch beim Betriebsrat raten, wenn du organisiert bist kannst du auch deine Gewerkschaft fragen. Dabei kommt mehr raus als in dieser Diskussion hier.
Genauso wie gästle es schreibt, würde ich vorgehen. Dann aber auch bei der Personalabteilung vorbeischauen, um zu klären, wie die Mehrarbeit im Betrieb geregelt ist.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.