Forum: PC Hard- und Software WD My Passport tötet PC?


von meinbier (Gast)


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Heute einen neuen "WD My Passport Essential 320 GB" erhalten, eben an 
den Rechner gesteckt (Dell Inspirion One) - Rechner geht aus, startet 
nicht mehr. Netzteil ist noch aktiv (es brutzelt beim Einstecken des 
Netzsteckers).

An einem powered USB Hub läuft die Platte auch nicht an, leuchten tut 
auch nix. Weitere Versuche möchte ich nicht riskieren.

Was macht man da? Wer trägt die Kosten? Rechner müsste noch in Garantie 
sein.

von mhh (Gast)


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Du wirst Antworten bekommen, daß Du was falsch gemacht hast. Die 
Garantie für die ext. HDD ist nicht für Folgeschäden greifend. Und Du 
scheinst einen Kurzschluss in dem Gerät zu haben. Also reklamieren.

Der Rechner ist nun tot? Funktionierten vorher andere Geräte an dem 
Anschluss?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
Die Platte hat den Rechner gekillt, oder aber auch der Rechner hat die 
Platte gekillt und dann selbst Schaden genommen. (Falsche Spannung am 
USB?)

Kann die Möglichkeit zwei definitiv ausgechlossen werden?
Zumindest kurzzeitige Kurzschlüsse die beim Entwickeln/Messen an 
Prototypen am Port immer mal wieder vorkommen haben meine Geräte bisher 
immer Weggesteckt. Das ein angebliches Markengerät (Dell) da nach 
wenigen Sekunden die Füße streckt erscheint mir da merkwürdig. Und 
externe Spannungen kann die Platte ja nicht draufgegeben haben.

Aber Egal, wenn man jetzt annimmt das die Platte die Ursache war, so ist 
hinsichtlich der defekten Platte die Sache klar. Gewährleistung, der 
Händler muss dir die Platte austauschen. Hinsichtlich des sonstigen 
Schadens wird es komplizierter:
Sofern es dein Privat genutzter Laptop war könnte einmal di 
eProdukthaftung greifen. Vorraussetzung ist das hier der Beweis geführt 
werden muss das es tatsächlich die Platte war. Wenn der HErsteller da 
nicht Kulant ist geht das wohl nur mit Gutachten. Die zweite Kröte dabei 
ist, das Ansprüche aus der Produkthaftung bei Sachschäden eine 
Eigenbeteiligung von 500Eur. haben. Das bedeutet das du nur den Betrag 
ersetzt bekommst um den der WErt des Gerätes die 500 Eur. übersteigt.

Die andere Möglichkeit währe die Produzentenhaftung. Aber darüber einen 
Schaden geltend zu machen ist sehr viel komplizierter. Hier reicht es 
nicht aus das die Fehlerhafte Platte den schaden verursacht hat. Hier 
musst du nachweisen das tatsächlich ein Schuldhaftes Verhalten des 
Herstellers vorliegt. Es also grobe Designmängel gibt, völlig 
unzureichende Qualitätsstandarts oder eine völlig unzureichende 
Endkontrolle.
Der bloße Defekt einzelner Geräte (wovon dann mal eines weiteren Schaden 
verursacht) die dann neben einer vielfach größeren Menge 100% 
funktionierender  unglücklicherweise doch mal durch die Endkontrolle 
gerutscht ist reicht da leider nicht aus. Dies ist dann allgemeines 
Lebensrisiko. Solange also jetzt nicht zig andere Kunden dieser Platte 
auch aufschreien das es bei ihnen genauso war wird es wohl nicht möglich 
sein darüber etwas zu bekommen.

Das ist so leider die rechtliche Situation. Falls du REchtsschutz hast 
kannst du ja am besten mal einen Fachanwalt konsultieren. GGf. sieht der 
noch weitere Möglichkeiten oder Wege einen höheren Ausgleich zu bekommen 
Und eine Klage würde ich alleine aufgrund der notwendigen Beweisführung 
(Gutachten) und den damit zusätzlich zu den normalen Gerichtskosten 
verbunden hohen Beträgen ohne RS sowieso nicht wagen
.
Ohne REchtsschutz bleibt die nur die Möglichkeit auf Kulanz der 
Herstellers/Importeurs.
Da du schreibst das du noch Gewährleistung auf deinen Dell hast, könnte 
man evtl. folgenden Weg vorschlagen:
Es ist ja (noch) absolut Möglich das der DELL die Fehlerquelle war. Also 
nimm die Gewährleistung im Anspruch. Falls die dann feststellen das der 
FEhler definitiv durch das defekte USB Device entstanden ist wird dir 
das sicher zusammen mit einem Kostenvoranschlag mitgeteilt. (Die Kosten 
für den KV wird du dann aber vieleicht tragen müssen).
Sollte der Laptop aber instandgesetzt werden ist ja alles in Ordnung, an 
der FEhlerbeschreibung solltest du ja dann sehen können was es ist. 
(wenn es definitv der Dell war und dieser nun wieder läuft wirst du den 
Verlust der 320GB Platte ja verschmerzen können -Eine Inanspruchnahme 
der Gewährleistung für die Platte währe dann schon nahe am Betrug-)

Sollte die Reparatur des Dell aber mit Fehlerbericht und KV abgelehnt 
werden würde ich mich freundlich und bestimmt an den HErsteller wenden 
und diesen Sachverhalt mitsamt den Dokumenten (Kopien) Mitteilen und auf 
Reaktion warten. (Die Platte behällst du erst einmal) Oft genug 
reagieren die nahmhaften Hersteller dann schon wenn es Nachvollziehbar 
ist aus Kulanz.
Allerdings wird hier dann irgendwann der Zeitpunkt kommen wo der 
HErsteller dann die Platte und vieleicht den Compi selber untersuchen 
will.
Da musst du dann selbst entscheiden -anhand der Aussagen oder den dann 
schon gemachten Zusicherungen des Herstellers- ob du diese dann aus der 
HAnd geben kannst (ohne Klageabsicht geht es fast nicht anders)oder es 
doch nicht tust.
Passiert nichts musst du überlegen ob du den Klageweg incl. SV gehst. 
Nimmst du diesen Weg dann nicht kannst du zumindest die Platte unter 
inanspruchnahme der Gewährleistung zurückgeben.
(Alternativ zum Hersteller kann man sich natürlich auch an den Händler 
wenden - Die Reaktionen hier sind aber stark unterschiedlich und ausser 
dem reinen Ersatz der Platte ist ALLES Kulanz, Klagen kannst du gegen 
den Händler nicht. Bei einerm größeren Verbund -je nachdem wer 
dahintersteht- wirst du vielleicht Kulanz erleben. Bei einem kleineren 
glaube ich aber keinesfalls daran. Dafür ist die Schadenssumme zu hoch 
als das es jemand ohne Verpflichtung machen würde.)

Gruß
Carsten

Gruß
Carsten

von Thomas (Gast)


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Wenn der USB Port vorher ging: Erst mal von WD eine neue Platte geben 
lassen und die fragen ob die den PC ersetzen wollen. Wenn die das nicht 
wollen hätte ich keine Skrupel den PC auch einfach von Dell auf Garantie 
reparieren zu lassen. "Geht einfach nicht mehr". Schließlich sollte so 
ein PC einen USB-Kurzschluss abkönnen.

von oszi40 (Gast)


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Obwohl ich von WD schon viel Gutes gehört habe, wundert mich, daß viele 
gebrauchte "WD My Passport Essential 320 GB" in Angebot sind. In diesem 
speziellen Fall würde ich auf eine 500er umschwenken um eventiellen 
Serienfehlern zu entgehen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Thomas schrieb:
> Wenn der USB Port vorher ging: Erst mal von WD eine neue Platte geben
> lassen und die fragen ob die den PC ersetzen wollen. Wenn die das nicht
> wollen hätte ich keine Skrupel den PC auch einfach von Dell auf Garantie
> reparieren zu lassen. "Geht einfach nicht mehr". Schließlich sollte so
> ein PC einen USB-Kurzschluss abkönnen.

Ganz schlechte Reihenfolge...
Sobald die Platte weg ist hast du keinerlei Belege mehr für irgendetwas.
Und wenn du ohne irgendwelche Belege die zumindest verstärkt darauf 
hindeuten das wirklich (auch aus technischer Sicht) etwas dran ist, dann 
wird der Hersteller sich da einen feuchten Dreck drum scheeren. Falls 
die Untersuchung von Gewährleistungsfällen nicht sowieso Grundsätzlich 
zum Programm bei Ihm gehört, würde das sicher nicht mal ausreichen um 
dies für die Platte zu Veranlassen. Und für eine kleine Festplatte kann 
ich mir eine über eine wirklich rudimentäre Überprüfung hinausgehende 
Kontrolle wenn überhaupt nur in der Anfangsphase der Produktions zweck 
QS vorstellen.

Was meinst du was die Hersteller jeden Tag für Meldungen und Forderungen 
bekommen...

Solltest du übrigends im Wissen das es definitiv die Platte war die den 
Fehler hat die Gewährleistung von DELL in Anspruch nehmen währe das 
schon am Rande des Betruges. OK, das nachzuweisen würde schwer und wenn 
es auffällt würde wohl maximal die Ablehnung,ggf. mit KV kommen. Aber 
den KV müsstest du dann auch wieder bezahlen, wobei der HErsteller der 
Platte den Vorgang schon komplett, incl. Platte "Abgelegt" hat. Eine 
Chance auf Kulanzregelung dürfte damit gegen null gehen. Und eine 
Gerichtliche Lösung, selbst unter inkaufnahme der 500Eur. Eigenanteil, 
währe unmöglich da das Hauptbeweisstück "WEG" ist!!! Damit taugt das 
auch nicht als Druckmittel.
(der Gerichtliche Weg bringt dir zwar kaum was, kostet den HErsteller 
aber deutlich mehr wenn er verliert -Gerichtskosten, SV, Anwalt und 
natürlich Reputation!- Würde zumindest die Theoretische Möglichkeit in 
der Hinterhand behalten, aber nicht im ersten Kontakt damit sofort 
ausdrücklich drohen.)
Somit währe es fast definitiv das du im Falle einer Ablehnung der DELL 
Gewährleistung definitiv leer ausgehst! Und ich bin mir zwar gerade nich 
sicher, aber ein -definitiv Kurzschlussfest-, obwohl es wohl viele 
Systeme sind, ist glaube ich keine Forderung der USB Spec. gewesen, 
oder?
Habe jetzt keine Lust mich da durchzuwühlen.

Daher wie von mir oben geschrieben: Erst den Lappi auf Garantie prüfen 
lassen. Immerhin besteht ja die Möglichkeit das er der Fehler war. (Um 
ein möglichst neutrales Ergebniss zu bekommen könnte ja ein "geht 
einfach nicht mehr" als Fehlerbeschreibung reichen). Wird das abgelehnt 
den Vorgang unter direkter Mitsendung aller Dokumente die du hast (In 
Kopie natürlich!) dem HErsteller FREUNDLICH, im ersten Anlauf ohne 
jegliche Drohung, mit der Bitte um Lösungsvorschlag zu Gehör bringen. 
Dann anhand der Antwort weitere Schritte planen. Falls darauf keine 
REakion kommt, erst dann einen zweiten Anlauf,nun schon deutlicher, 
unter direkter Androhung rechtlicher Schritte versuchen.
Und wenn das wieder fruchtlos bleibt, ja dann musst du entweder den 
rechtsweg beschreiten ODER gibst auf und tauscht nur die Platte um.
Aber die Chancen stehen in dieser Reihenfolge, zumindest bei nahmhaften 
Herstellern besser als ander herum.

Gruß
Carsten

von Thomas (Gast)


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"Solltest du übrigends im Wissen das es definitiv die Platte war die den
Fehler hat die Gewährleistung von DELL in Anspruch nehmen währe das
schon am Rande des Betruges. "

Naja, was kann die Platte schon machen außer einem Kurzschluss am USB 
Port. Und da erwarte ich, dass die Ports eines Desktop PCs das 
aushalten. Ist ja genug Platz um ein paar IC Strombegrenzung für ein 
paar Cent einzubauen. Wenn der Hersteller (in diesem Fall 
Markenhersteller) das nicht macht soll er bitte auch bezahlen wenn was 
kaputt geht.

von meinbier (Gast)


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ja, rechner war vorher astrein.
es musste sich wohl etwas zuruecksetzen, am naechsten morgen ging der 
rechner wieder. 30 s vom Netz haben nicht gereicht.
danke fuer die ausfuehrlichen antworten!

von Andreas F. (aferber)


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Thomas schrieb:
> Naja, was kann die Platte schon machen außer einem Kurzschluss am USB
> Port. Und da erwarte ich, dass die Ports eines Desktop PCs das
> aushalten.

Nur wird das seit Dezember 2008 vom Standard nicht mehr in allen Fällen 
gefordert. Im speziellen ist es inzwischen nur noch eine Empfehlung und 
keine zwingende Anforderung mehr, dass der Port einen Kurzschluss 
zwischen einer der Datenleitungen und der 5V-Versorgung aushalten muss.

Andreas

von Thomas (Gast)


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OT:

Dazu kommen dann Hersteller die schrottige Kabel wie dieses auf den 
Markt bringen:

http://www.finic.de/dcu60-original-sony-ericsson-datenkabel-p-5536.html?ref=3

USB-Daten-und Ladekabel von Sony. Die USB Kontakte liegen am Ende frei. 
Da kann ein Kurzschluss mit 'nem Kugelschreiber oder ähnlichem auf dem 
Schreibtisch schnell mal passieren.

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