Thomas schrieb:
> Wenn der USB Port vorher ging: Erst mal von WD eine neue Platte geben
> lassen und die fragen ob die den PC ersetzen wollen. Wenn die das nicht
> wollen hätte ich keine Skrupel den PC auch einfach von Dell auf Garantie
> reparieren zu lassen. "Geht einfach nicht mehr". Schließlich sollte so
> ein PC einen USB-Kurzschluss abkönnen.
Ganz schlechte Reihenfolge...
Sobald die Platte weg ist hast du keinerlei Belege mehr für irgendetwas.
Und wenn du ohne irgendwelche Belege die zumindest verstärkt darauf
hindeuten das wirklich (auch aus technischer Sicht) etwas dran ist, dann
wird der Hersteller sich da einen feuchten Dreck drum scheeren. Falls
die Untersuchung von Gewährleistungsfällen nicht sowieso Grundsätzlich
zum Programm bei Ihm gehört, würde das sicher nicht mal ausreichen um
dies für die Platte zu Veranlassen. Und für eine kleine Festplatte kann
ich mir eine über eine wirklich rudimentäre Überprüfung hinausgehende
Kontrolle wenn überhaupt nur in der Anfangsphase der Produktions zweck
QS vorstellen.
Was meinst du was die Hersteller jeden Tag für Meldungen und Forderungen
bekommen...
Solltest du übrigends im Wissen das es definitiv die Platte war die den
Fehler hat die Gewährleistung von DELL in Anspruch nehmen währe das
schon am Rande des Betruges. OK, das nachzuweisen würde schwer und wenn
es auffällt würde wohl maximal die Ablehnung,ggf. mit KV kommen. Aber
den KV müsstest du dann auch wieder bezahlen, wobei der HErsteller der
Platte den Vorgang schon komplett, incl. Platte "Abgelegt" hat. Eine
Chance auf Kulanzregelung dürfte damit gegen null gehen. Und eine
Gerichtliche Lösung, selbst unter inkaufnahme der 500Eur. Eigenanteil,
währe unmöglich da das Hauptbeweisstück "WEG" ist!!! Damit taugt das
auch nicht als Druckmittel.
(der Gerichtliche Weg bringt dir zwar kaum was, kostet den HErsteller
aber deutlich mehr wenn er verliert -Gerichtskosten, SV, Anwalt und
natürlich Reputation!- Würde zumindest die Theoretische Möglichkeit in
der Hinterhand behalten, aber nicht im ersten Kontakt damit sofort
ausdrücklich drohen.)
Somit währe es fast definitiv das du im Falle einer Ablehnung der DELL
Gewährleistung definitiv leer ausgehst! Und ich bin mir zwar gerade nich
sicher, aber ein -definitiv Kurzschlussfest-, obwohl es wohl viele
Systeme sind, ist glaube ich keine Forderung der USB Spec. gewesen,
oder?
Habe jetzt keine Lust mich da durchzuwühlen.
Daher wie von mir oben geschrieben: Erst den Lappi auf Garantie prüfen
lassen. Immerhin besteht ja die Möglichkeit das er der Fehler war. (Um
ein möglichst neutrales Ergebniss zu bekommen könnte ja ein "geht
einfach nicht mehr" als Fehlerbeschreibung reichen). Wird das abgelehnt
den Vorgang unter direkter Mitsendung aller Dokumente die du hast (In
Kopie natürlich!) dem HErsteller FREUNDLICH, im ersten Anlauf ohne
jegliche Drohung, mit der Bitte um Lösungsvorschlag zu Gehör bringen.
Dann anhand der Antwort weitere Schritte planen. Falls darauf keine
REakion kommt, erst dann einen zweiten Anlauf,nun schon deutlicher,
unter direkter Androhung rechtlicher Schritte versuchen.
Und wenn das wieder fruchtlos bleibt, ja dann musst du entweder den
rechtsweg beschreiten ODER gibst auf und tauscht nur die Platte um.
Aber die Chancen stehen in dieser Reihenfolge, zumindest bei nahmhaften
Herstellern besser als ander herum.
Gruß
Carsten