Heute einen neuen "WD My Passport Essential 320 GB" erhalten, eben an den Rechner gesteckt (Dell Inspirion One) - Rechner geht aus, startet nicht mehr. Netzteil ist noch aktiv (es brutzelt beim Einstecken des Netzsteckers). An einem powered USB Hub läuft die Platte auch nicht an, leuchten tut auch nix. Weitere Versuche möchte ich nicht riskieren. Was macht man da? Wer trägt die Kosten? Rechner müsste noch in Garantie sein.
Du wirst Antworten bekommen, daß Du was falsch gemacht hast. Die Garantie für die ext. HDD ist nicht für Folgeschäden greifend. Und Du scheinst einen Kurzschluss in dem Gerät zu haben. Also reklamieren. Der Rechner ist nun tot? Funktionierten vorher andere Geräte an dem Anschluss?
Hi, Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Die Platte hat den Rechner gekillt, oder aber auch der Rechner hat die Platte gekillt und dann selbst Schaden genommen. (Falsche Spannung am USB?) Kann die Möglichkeit zwei definitiv ausgechlossen werden? Zumindest kurzzeitige Kurzschlüsse die beim Entwickeln/Messen an Prototypen am Port immer mal wieder vorkommen haben meine Geräte bisher immer Weggesteckt. Das ein angebliches Markengerät (Dell) da nach wenigen Sekunden die Füße streckt erscheint mir da merkwürdig. Und externe Spannungen kann die Platte ja nicht draufgegeben haben. Aber Egal, wenn man jetzt annimmt das die Platte die Ursache war, so ist hinsichtlich der defekten Platte die Sache klar. Gewährleistung, der Händler muss dir die Platte austauschen. Hinsichtlich des sonstigen Schadens wird es komplizierter: Sofern es dein Privat genutzter Laptop war könnte einmal di eProdukthaftung greifen. Vorraussetzung ist das hier der Beweis geführt werden muss das es tatsächlich die Platte war. Wenn der HErsteller da nicht Kulant ist geht das wohl nur mit Gutachten. Die zweite Kröte dabei ist, das Ansprüche aus der Produkthaftung bei Sachschäden eine Eigenbeteiligung von 500Eur. haben. Das bedeutet das du nur den Betrag ersetzt bekommst um den der WErt des Gerätes die 500 Eur. übersteigt. Die andere Möglichkeit währe die Produzentenhaftung. Aber darüber einen Schaden geltend zu machen ist sehr viel komplizierter. Hier reicht es nicht aus das die Fehlerhafte Platte den schaden verursacht hat. Hier musst du nachweisen das tatsächlich ein Schuldhaftes Verhalten des Herstellers vorliegt. Es also grobe Designmängel gibt, völlig unzureichende Qualitätsstandarts oder eine völlig unzureichende Endkontrolle. Der bloße Defekt einzelner Geräte (wovon dann mal eines weiteren Schaden verursacht) die dann neben einer vielfach größeren Menge 100% funktionierender unglücklicherweise doch mal durch die Endkontrolle gerutscht ist reicht da leider nicht aus. Dies ist dann allgemeines Lebensrisiko. Solange also jetzt nicht zig andere Kunden dieser Platte auch aufschreien das es bei ihnen genauso war wird es wohl nicht möglich sein darüber etwas zu bekommen. Das ist so leider die rechtliche Situation. Falls du REchtsschutz hast kannst du ja am besten mal einen Fachanwalt konsultieren. GGf. sieht der noch weitere Möglichkeiten oder Wege einen höheren Ausgleich zu bekommen Und eine Klage würde ich alleine aufgrund der notwendigen Beweisführung (Gutachten) und den damit zusätzlich zu den normalen Gerichtskosten verbunden hohen Beträgen ohne RS sowieso nicht wagen . Ohne REchtsschutz bleibt die nur die Möglichkeit auf Kulanz der Herstellers/Importeurs. Da du schreibst das du noch Gewährleistung auf deinen Dell hast, könnte man evtl. folgenden Weg vorschlagen: Es ist ja (noch) absolut Möglich das der DELL die Fehlerquelle war. Also nimm die Gewährleistung im Anspruch. Falls die dann feststellen das der FEhler definitiv durch das defekte USB Device entstanden ist wird dir das sicher zusammen mit einem Kostenvoranschlag mitgeteilt. (Die Kosten für den KV wird du dann aber vieleicht tragen müssen). Sollte der Laptop aber instandgesetzt werden ist ja alles in Ordnung, an der FEhlerbeschreibung solltest du ja dann sehen können was es ist. (wenn es definitv der Dell war und dieser nun wieder läuft wirst du den Verlust der 320GB Platte ja verschmerzen können -Eine Inanspruchnahme der Gewährleistung für die Platte währe dann schon nahe am Betrug-) Sollte die Reparatur des Dell aber mit Fehlerbericht und KV abgelehnt werden würde ich mich freundlich und bestimmt an den HErsteller wenden und diesen Sachverhalt mitsamt den Dokumenten (Kopien) Mitteilen und auf Reaktion warten. (Die Platte behällst du erst einmal) Oft genug reagieren die nahmhaften Hersteller dann schon wenn es Nachvollziehbar ist aus Kulanz. Allerdings wird hier dann irgendwann der Zeitpunkt kommen wo der HErsteller dann die Platte und vieleicht den Compi selber untersuchen will. Da musst du dann selbst entscheiden -anhand der Aussagen oder den dann schon gemachten Zusicherungen des Herstellers- ob du diese dann aus der HAnd geben kannst (ohne Klageabsicht geht es fast nicht anders)oder es doch nicht tust. Passiert nichts musst du überlegen ob du den Klageweg incl. SV gehst. Nimmst du diesen Weg dann nicht kannst du zumindest die Platte unter inanspruchnahme der Gewährleistung zurückgeben. (Alternativ zum Hersteller kann man sich natürlich auch an den Händler wenden - Die Reaktionen hier sind aber stark unterschiedlich und ausser dem reinen Ersatz der Platte ist ALLES Kulanz, Klagen kannst du gegen den Händler nicht. Bei einerm größeren Verbund -je nachdem wer dahintersteht- wirst du vielleicht Kulanz erleben. Bei einem kleineren glaube ich aber keinesfalls daran. Dafür ist die Schadenssumme zu hoch als das es jemand ohne Verpflichtung machen würde.) Gruß Carsten Gruß Carsten
Wenn der USB Port vorher ging: Erst mal von WD eine neue Platte geben lassen und die fragen ob die den PC ersetzen wollen. Wenn die das nicht wollen hätte ich keine Skrupel den PC auch einfach von Dell auf Garantie reparieren zu lassen. "Geht einfach nicht mehr". Schließlich sollte so ein PC einen USB-Kurzschluss abkönnen.
Obwohl ich von WD schon viel Gutes gehört habe, wundert mich, daß viele gebrauchte "WD My Passport Essential 320 GB" in Angebot sind. In diesem speziellen Fall würde ich auf eine 500er umschwenken um eventiellen Serienfehlern zu entgehen.
Thomas schrieb: > Wenn der USB Port vorher ging: Erst mal von WD eine neue Platte geben > lassen und die fragen ob die den PC ersetzen wollen. Wenn die das nicht > wollen hätte ich keine Skrupel den PC auch einfach von Dell auf Garantie > reparieren zu lassen. "Geht einfach nicht mehr". Schließlich sollte so > ein PC einen USB-Kurzschluss abkönnen. Ganz schlechte Reihenfolge... Sobald die Platte weg ist hast du keinerlei Belege mehr für irgendetwas. Und wenn du ohne irgendwelche Belege die zumindest verstärkt darauf hindeuten das wirklich (auch aus technischer Sicht) etwas dran ist, dann wird der Hersteller sich da einen feuchten Dreck drum scheeren. Falls die Untersuchung von Gewährleistungsfällen nicht sowieso Grundsätzlich zum Programm bei Ihm gehört, würde das sicher nicht mal ausreichen um dies für die Platte zu Veranlassen. Und für eine kleine Festplatte kann ich mir eine über eine wirklich rudimentäre Überprüfung hinausgehende Kontrolle wenn überhaupt nur in der Anfangsphase der Produktions zweck QS vorstellen. Was meinst du was die Hersteller jeden Tag für Meldungen und Forderungen bekommen... Solltest du übrigends im Wissen das es definitiv die Platte war die den Fehler hat die Gewährleistung von DELL in Anspruch nehmen währe das schon am Rande des Betruges. OK, das nachzuweisen würde schwer und wenn es auffällt würde wohl maximal die Ablehnung,ggf. mit KV kommen. Aber den KV müsstest du dann auch wieder bezahlen, wobei der HErsteller der Platte den Vorgang schon komplett, incl. Platte "Abgelegt" hat. Eine Chance auf Kulanzregelung dürfte damit gegen null gehen. Und eine Gerichtliche Lösung, selbst unter inkaufnahme der 500Eur. Eigenanteil, währe unmöglich da das Hauptbeweisstück "WEG" ist!!! Damit taugt das auch nicht als Druckmittel. (der Gerichtliche Weg bringt dir zwar kaum was, kostet den HErsteller aber deutlich mehr wenn er verliert -Gerichtskosten, SV, Anwalt und natürlich Reputation!- Würde zumindest die Theoretische Möglichkeit in der Hinterhand behalten, aber nicht im ersten Kontakt damit sofort ausdrücklich drohen.) Somit währe es fast definitiv das du im Falle einer Ablehnung der DELL Gewährleistung definitiv leer ausgehst! Und ich bin mir zwar gerade nich sicher, aber ein -definitiv Kurzschlussfest-, obwohl es wohl viele Systeme sind, ist glaube ich keine Forderung der USB Spec. gewesen, oder? Habe jetzt keine Lust mich da durchzuwühlen. Daher wie von mir oben geschrieben: Erst den Lappi auf Garantie prüfen lassen. Immerhin besteht ja die Möglichkeit das er der Fehler war. (Um ein möglichst neutrales Ergebniss zu bekommen könnte ja ein "geht einfach nicht mehr" als Fehlerbeschreibung reichen). Wird das abgelehnt den Vorgang unter direkter Mitsendung aller Dokumente die du hast (In Kopie natürlich!) dem HErsteller FREUNDLICH, im ersten Anlauf ohne jegliche Drohung, mit der Bitte um Lösungsvorschlag zu Gehör bringen. Dann anhand der Antwort weitere Schritte planen. Falls darauf keine REakion kommt, erst dann einen zweiten Anlauf,nun schon deutlicher, unter direkter Androhung rechtlicher Schritte versuchen. Und wenn das wieder fruchtlos bleibt, ja dann musst du entweder den rechtsweg beschreiten ODER gibst auf und tauscht nur die Platte um. Aber die Chancen stehen in dieser Reihenfolge, zumindest bei nahmhaften Herstellern besser als ander herum. Gruß Carsten
"Solltest du übrigends im Wissen das es definitiv die Platte war die den Fehler hat die Gewährleistung von DELL in Anspruch nehmen währe das schon am Rande des Betruges. " Naja, was kann die Platte schon machen außer einem Kurzschluss am USB Port. Und da erwarte ich, dass die Ports eines Desktop PCs das aushalten. Ist ja genug Platz um ein paar IC Strombegrenzung für ein paar Cent einzubauen. Wenn der Hersteller (in diesem Fall Markenhersteller) das nicht macht soll er bitte auch bezahlen wenn was kaputt geht.
ja, rechner war vorher astrein. es musste sich wohl etwas zuruecksetzen, am naechsten morgen ging der rechner wieder. 30 s vom Netz haben nicht gereicht. danke fuer die ausfuehrlichen antworten!
Thomas schrieb: > Naja, was kann die Platte schon machen außer einem Kurzschluss am USB > Port. Und da erwarte ich, dass die Ports eines Desktop PCs das > aushalten. Nur wird das seit Dezember 2008 vom Standard nicht mehr in allen Fällen gefordert. Im speziellen ist es inzwischen nur noch eine Empfehlung und keine zwingende Anforderung mehr, dass der Port einen Kurzschluss zwischen einer der Datenleitungen und der 5V-Versorgung aushalten muss. Andreas
OT: Dazu kommen dann Hersteller die schrottige Kabel wie dieses auf den Markt bringen: http://www.finic.de/dcu60-original-sony-ericsson-datenkabel-p-5536.html?ref=3 USB-Daten-und Ladekabel von Sony. Die USB Kontakte liegen am Ende frei. Da kann ein Kurzschluss mit 'nem Kugelschreiber oder ähnlichem auf dem Schreibtisch schnell mal passieren.
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