Hallo, ich fange nun einen neuen Job an und mein Chef hat mir die Vorschrift mitgeteilt das in der Abteilung mindestens immer 2 Personen sein müssen. Das war bei bei meinem letzten Job nicht der Fall, da konnte man auch alleine Nachts arbeiten. Gibt es dafür eine Gesetzliche Grundlage oder ist das nur eine Interne Richtlinie? Danke, Peter
Ja, ich hatte auch ein Kollege der genau sowas gemacht hat (spät am Abends allein arbeiten, typisch Informatiker....). Der hat ein Einlauf vom Chef gekriegt. In grösseren Firmen ist noch schlimmer! da kommt die Werkschutz und die schmeißen dich raus! Ich glaube dass falls was passiert, und du allein bist, zahlt dein Arbeitgeber und nicht mehr die Versicherung. Deswegen darfst du nicht allein bleiben.
Cucu schrieb: > In grösseren Firmen ist noch schlimmer! da kommt die Werkschutz und die > schmeißen dich raus! In Firmen, in denen professionell gearbeitet wird, handhabt man das so: Als Arbeitnehmer kann man beim Werkschutz bzw. bei der Sicherheitsfirma anrufen und Bescheid geben, dass man abends länger da ist. Und schon wird man auch nicht rausgeschmissen. Wäre ja auch reichlich dämlich vom Arbeitgeber, seine Leute absichtlich daran zu hindern länger zu arbeiten (solange die Gesamtwochenstunden im Rahmen bleiben).
Das dürften Vorschriften der Berufsgenossenschaft sein. Die Berufsgenossenschaft ist - vereinfacht ausgedrückt - die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers für Körperschäden der Mitarbeiter. Bernhard edit: Es dreht sich hierbei - ähnlich wie bei der Kfz-Haftplichtversicherung - auch um Gefährdungshaftung, nicht nur um Verschuldenshaftung.
Mark Brandis schrieb: > In Firmen, in denen professionell gearbeitet wird, handhabt man das so: > Als Arbeitnehmer kann man beim Werkschutz bzw. bei der Sicherheitsfirma > anrufen und Bescheid geben, dass man abends länger da ist. Und schon > wird man auch nicht rausgeschmissen. Wäre ja auch reichlich dämlich vom > Arbeitgeber, seine Leute absichtlich daran zu hindern länger zu arbeiten > (solange die Gesamtwochenstunden im Rahmen bleiben). Du darfst aber nie mehr als 10 Stunden arbeiten, ganz theoretisch ... aber wenn es brennt es ist sch**ssegal und alle arbeiten wie verrückt.
Es geht prinzipiell auch um was anderes. Solltest du alleine arbeiten, und z.B. nur Playboy lesen, dann zahlt der Chef dafür, und darf dich offiziell nicht mal überwachen, bzw wenn er das macht, ist es für eine Abmahnung/Rausschmiss nicht relevant. Hingegen, wenn zwei Personen arbeiten, ist sowas schwieriger, bzw sollte sowas vorkommen gibt es einen Zeugen dafür.
Cucu schrieb: > Du darfst aber nie mehr als 10 Stunden arbeiten, ganz theoretisch ... gilt auch nicht überall, wachschutz hat z.b. 12 Stunden Schichten, bei der Berufsfeuerwehr ist es auch länger als 10 Stunden.
Hier ein kleiner Artikel zur Alleinarbeit. http://www.bgn.de/8173/32231/1?wc_origin=/8012%3Fsk%3D17 Kleiner Auszug: (...) Ist Alleinarbeit erlaubt, dann müssen im nächsten Schritt für die einzelnen Tätigkeiten die möglichen Gefährdungen ermittelt werden: z. B. ungeschützte bewegte Maschinenteile, Sturz, Absturz, gefährliche Stoffe, Verbrennung. Anschließend wird jede dieser Gefährdungen bewertet, indem ein Risiko- Wert (R-Wert) ermittelt wird (siehe Kasten unten). Ergibt sich ein RWert höher als 30, so sind zunächst weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern.(...) RISIKOBEURTEILUNG nach BGR 139, 3.3.1 (...) Berechnen Sie jetzt mit den Werten Gefährdungsziffer (GZ), Notfallwahrscheinlichkeit (NW) und Einleitung von Hilfsmaßnahmen (EV) den Risiko-Wert R: R = (GZ + EV) x NW Bei einem R-Wert > 30 ist Alleinarbeit unzulässig. Es sind zunächst weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern. (...) Wer möchte da noch Sicherheitsbeauftragter werden ? @Peter: Dein neuer Job scheint gefährlich zu sein.
Es gibt etwas wie ein Alleinarbeitsverbot bei Gefährlichen Arbeiten http://www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/pdf/Maus_1_2007.pdf BGV A1 Grundsätze der Prävention http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-53403a0bee4445c6a5da1b58a2f6533d "§ 8 Gefährliche Arbeiten (1) ... (2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen." => Sind die Schutzmaßnahmen nicht da, darf die Arbeit nicht alleine ausgeführt werden. Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/zh/bgi515/4.htm Einen Kommentar zu Arbeiten in Werkstätten gibt es auch: http://www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de/fileadmin/abt2/Arbeitsschutz/Betriebsanweisungen/Alleinarbeit_in_Werkstaetten.pdf Inwieweit in eurer "Abteilung" nachts gefährliche Arbeiten stattfinden...
Danke für die Informationen. Mein Job ist super gefährlich. Alleine schon wenn man mit dem Kopf auf die Tastatur knallt, gibt das hässliche abdrücke im Gesicht. Nein, mal im ernst. Ich hatte früher und werde wieder beim Testen gelegentlich auch mit 230V zu tun haben. Da wird hoffentlich auch immer ein Trenntrafo dazwischen sein. Aber die Aussage vom Chef bezog sich auf Alle Angestellte. Ich kann damit leben, so komme ich hoffentlich nie spät nach hause. Peter
Was macht dann früh der Erste? Vor der Tür Däumchen drehen bis die Kollegen da sind? :D
Es gibt dazu Regelungen. In meiner alten Firma war es so gelöst: Niemand darf mehr als 20 oder 30 Minuten (weiß ich jetzt nicht mehr genau) ausserhalb der Ramenarbeitszeit allein arbeiten. Die Anwesenheit einer 2. Person ist aber nicht zwingend erforderlich gewesen, es reichte aus, in den vorgegebenen Intervallen beim Pförtner anzurufen und ein "Lebenszeichen" abzuliefern. Hat man das vergessen kam der Pförtner eben vorbei. Persönlich habe ich das aber nicht nutzen müssen, da ich nicht in der Entwicklungsabteilung tätig war. Da es aber eine Regelung war die den ganzen Betrieb einschloß musste jeder den Wisch unterschreiben.
Ich denk eher Dein neuer Chef traut Dir nicht. Der denkt wahrscheinlich du hebelst die Knöpfe aus den Tastaturen Deiner Kollegen und steckst die verkehrt wieder rein, oder kippst Brösel in die Tastaturen Deiner Kollegen oder schmierst mit Fettfingern auf deren Monitoren rum;)
Peter schrieb: > Hallo, > ich fange nun einen neuen Job an und mein Chef hat mir die Vorschrift > mitgeteilt das in der Abteilung mindestens immer 2 Personen sein müssen. > > Das war bei bei meinem letzten Job nicht der Fall, da konnte man auch > alleine Nachts arbeiten. > > Gibt es dafür eine Gesetzliche Grundlage oder ist das nur eine Interne > Richtlinie? > > Danke, > Peter Bei uns durften Leute an Arbeitsplätzen mit gefährlichen Stoffen alleine nur mit einer Totmanneinrichtung arbeiten. Das zweite Gerät hatte der Werksschutz, um einen verunglückten Mitarbeiter rechtzeitig finden und Rettungsmaßnahmen einleiten zu können. 2 Personen: Macht je nach Arbeitsplatz durchaus Sinn. Wenn die Firma das so will, würde ich das einfach akzeptieren, ist ihr gutes Recht, schließlich haftet sie am Arbeitsplatz für deine Sicherheit.
Peter schrieb: > Ich hatte früher und werde wieder beim Testen > gelegentlich auch mit 230V zu tun haben. Da wird hoffentlich auch immer > ein Trenntrafo dazwischen sein. Nebenbei: der Trenntrafo nutzt dir herzlich wenig, wenn du auf der Sekundärseite beide Adern berührst. Sollte man wissen, wenn man's weiss, ist das Argument ungültig. Peter schrieb: > Aber die Aussage vom Chef bezog sich auf Alle Angestellte. Macht auch Sinn, denn Unfälle passieren überall. Wir müssen jedes Jahr vor der gesamten Abteilung Sicherheitsmeetings halten, jeder Mitarbeiter eines. Da wird einem recht schnell bewusst, wie harmlose Verkettungen zu schweren Unfällen werden können und das es jeden treffen kann. Bei deinem Beispiel könnte es so aussehen, dass du früher gehst, den Trafo vergessen hast abzuschalten und dein Kollege, der davon nichts ahnt, auf einmal da liegt. Wer hilft ihm sofort?
Sven W. schrieb: > Ich denk eher Dein neuer Chef traut Dir nicht. ich geh einfach davon aus das sich dein Chef (Gruppenleiter) aus der rechtlichen Haftung befreien will. Denn sollte was passieren wird er mit beschuldigt (Versäumnisse...). Also hat er dich aufgeklärt, es dir verboten und ist rein formell aus dieser Sache raus. Stell dir vor du kippst um (Herzschwäche), dann ist um 10 keiner mehr da der dich findet und eventuell noch helfen kann. Während der normalen Arbeit (mind. zu zweit) wird man eher auf dich aufmerksam und kann möglicherweise noch reagieren (Risikominimierung). Das gleiche Gilt für Arbeitszeitregelungen (10h, 48h/pro Woche im Durchschnitt ...). Für all diese Fälle ist dein Chef persönlich haftbar (bzw. kann belangt werden). Wäre ich dein Chef würd ich es genauso machen. Ausnahmen kann man hinterher immer noch je nach Situation kurzfristig festlegen (und dokumentieren).,
Ein Kollege von mir erlitt während der Arbeitszeit einen Herz-Kasper. Zu seinem Glück war gerade jemand in der Nähe, so dass schnell reagiert wurde und er jetzt wieder da ist. Ich schätze der ist über diese Regelung auch ganz froh.
Slowflyer schrieb: > Ein Kollege von mir erlitt während der Arbeitszeit einen Herz-Kasper. Die Wahrhscheinlichkeit auf ein plötzliches medizinisches Problem oder einen Unfall ist an einem Büro-Arbeitsplatz nicht höher als auf dem Heimweg oder zuhause. Und dort ist man ja oft auch alleine (Auto, Einzelwohnung, wenig frequentierter Fussweg, ...). Somit macht die Regelung zumindest für ungefährliche Arbeitsplätze was Sicherheitsaspekte angeht keinen Sinn. Es dürfte also eher in die Richtung des Misstrauens gehen. Verständlich bei einem Neuangestellten: Wer möchte denn schon, dass eine Person, die man gerade erst ein paar Tage kennt, unüberwacht in seiner Bude herumspielt?
karl schrieb: > Die Wahrhscheinlichkeit auf ein plötzliches medizinisches Problem oder > einen Unfall ist an einem Büro-Arbeitsplatz nicht höher als auf dem > Heimweg oder zuhause. Und dort ist man ja oft auch alleine (Auto, > Einzelwohnung, wenig frequentierter Fussweg, ...). Somit macht die > Regelung zumindest für ungefährliche Arbeitsplätze was > Sicherheitsaspekte angeht keinen Sinn. Gegenargument: wenn du mit dem oben erwähnten Herz-Kasper nachts auf einer dunklen Straße zusammenklappst, wärst du auch um schnelle Hilfe äußerst dankbar. Bei uns im Versuchsfeld mit Werkzeugmaschinen gilt auch die Regelung, dass stets ein anderer in Rufweite sein muss. Es kann schneller mal was passieren, als einem lieb ist. Je nach Gefährdung macht es meines Erachtens Sinn.
Kevin K. schrieb: > Gegenargument: wenn du mit dem oben erwähnten Herz-Kasper nachts auf > einer dunklen Straße zusammenklappst, wärst du auch um schnelle Hilfe > äußerst dankbar. Ja natürlich. Ich will damit bloss sagen, dass durch 'alleine im Büro arbeiten' durch das Alleinsein keine spezielle Gefahr auftritt, die wir nicht auch sonst im Alltag erleben. (Eben, im Auto, alleine auf einem wenig frequentierten Fussweg, zuhause, beim joggen im Wald, ...) Kevin K. schrieb: > Bei uns im Versuchsfeld mit Werkzeugmaschinen gilt auch die Regelung, > dass stets ein anderer in Rufweite sein muss. Sobald Geräte im Spiel sind, wo man sich schon durch eine kleine Unachtsamkeit schwer verletzen kann, macht die Regelung natürlich voll und ganz Sinn.
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