Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gesetzliche Grundlage für anwesehnheit von 2 Personen?


von Peter (Gast)


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Hallo,
ich fange nun einen neuen Job an und mein Chef hat mir die Vorschrift 
mitgeteilt das in der Abteilung mindestens immer 2 Personen sein müssen.

Das war bei bei meinem letzten Job nicht der Fall, da konnte man auch 
alleine Nachts arbeiten.

Gibt es dafür eine Gesetzliche Grundlage oder ist das nur eine Interne 
Richtlinie?

Danke,
Peter

von Cucu (Gast)


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Ja, ich hatte auch ein Kollege der genau sowas gemacht hat (spät am 
Abends allein arbeiten, typisch Informatiker....). Der hat ein Einlauf 
vom Chef gekriegt.
In grösseren Firmen ist noch schlimmer! da kommt die Werkschutz und die 
schmeißen dich raus!

Ich glaube dass falls was passiert, und du allein bist, zahlt dein 
Arbeitgeber und nicht mehr die Versicherung. Deswegen darfst du nicht 
allein bleiben.

von Mark B. (markbrandis)


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Cucu schrieb:
> In grösseren Firmen ist noch schlimmer! da kommt die Werkschutz und die
> schmeißen dich raus!

In Firmen, in denen professionell gearbeitet wird, handhabt man das so: 
Als Arbeitnehmer kann man beim Werkschutz bzw. bei der Sicherheitsfirma 
anrufen und Bescheid geben, dass man abends länger da ist. Und schon 
wird man auch nicht rausgeschmissen. Wäre ja auch reichlich dämlich vom 
Arbeitgeber, seine Leute absichtlich daran zu hindern länger zu arbeiten 
(solange die Gesamtwochenstunden im Rahmen bleiben).

von Bernhard R. (barnyhh)


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Das dürften Vorschriften der Berufsgenossenschaft sein. Die 
Berufsgenossenschaft ist - vereinfacht ausgedrückt - die 
Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers für Körperschäden der 
Mitarbeiter.

Bernhard

edit:  Es dreht sich hierbei - ähnlich wie bei der 
Kfz-Haftplichtversicherung - auch um Gefährdungshaftung, nicht nur um 
Verschuldenshaftung.

von Cucu (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> In Firmen, in denen professionell gearbeitet wird, handhabt man das so:
> Als Arbeitnehmer kann man beim Werkschutz bzw. bei der Sicherheitsfirma
> anrufen und Bescheid geben, dass man abends länger da ist. Und schon
> wird man auch nicht rausgeschmissen. Wäre ja auch reichlich dämlich vom
> Arbeitgeber, seine Leute absichtlich daran zu hindern länger zu arbeiten
> (solange die Gesamtwochenstunden im Rahmen bleiben).

Du darfst aber nie mehr als 10 Stunden arbeiten, ganz theoretisch ... 
aber wenn es brennt es ist sch**ssegal und alle arbeiten wie verrückt.

von chris (Gast)


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Es geht prinzipiell auch um was anderes.
Solltest du alleine arbeiten, und z.B. nur Playboy lesen, dann zahlt der
Chef dafür, und darf dich offiziell nicht mal überwachen, bzw wenn
er das macht, ist es für eine Abmahnung/Rausschmiss nicht relevant.
Hingegen, wenn zwei Personen arbeiten, ist sowas schwieriger, bzw
sollte sowas vorkommen gibt es einen Zeugen dafür.

von Peter (Gast)


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Cucu schrieb:
> Du darfst aber nie mehr als 10 Stunden arbeiten, ganz theoretisch ...

gilt auch nicht überall, wachschutz hat z.b. 12 Stunden Schichten, bei 
der Berufsfeuerwehr ist es auch länger als 10 Stunden.

von Ich (Gast)


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Hier ein kleiner Artikel zur Alleinarbeit.
http://www.bgn.de/8173/32231/1?wc_origin=/8012%3Fsk%3D17

Kleiner Auszug:
(...) Ist Alleinarbeit erlaubt, dann müssen im nächsten Schritt für die 
einzelnen Tätigkeiten die möglichen Gefährdungen ermittelt werden: z. B. 
ungeschützte bewegte Maschinenteile, Sturz, Absturz, gefährliche Stoffe, 
Verbrennung. Anschließend wird jede dieser Gefährdungen bewertet, indem 
ein Risiko- Wert (R-Wert) ermittelt wird (siehe Kasten unten). Ergibt 
sich ein RWert höher als 30, so sind zunächst weitere Maßnahmen 
erforderlich, um das Risiko zu verringern.(...)

RISIKOBEURTEILUNG nach BGR 139, 3.3.1 (...)
Berechnen Sie jetzt mit den Werten Gefährdungsziffer (GZ), 
Notfallwahrscheinlichkeit (NW) und Einleitung von Hilfsmaßnahmen (EV) 
den
Risiko-Wert R:

R = (GZ + EV) x NW

Bei einem R-Wert > 30 ist Alleinarbeit unzulässig. Es sind zunächst 
weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern.
(...)

Wer möchte da noch Sicherheitsbeauftragter werden ?

@Peter: Dein neuer Job scheint gefährlich zu sein.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Es gibt etwas wie ein Alleinarbeitsverbot bei Gefährlichen Arbeiten
http://www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/pdf/Maus_1_2007.pdf

BGV A1 Grundsätze der Prävention
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-53403a0bee4445c6a5da1b58a2f6533d

"§ 8
Gefährliche Arbeiten
(1) ...
(2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so 
hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für 
geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu 
sorgen."

=> Sind die Schutzmaßnahmen nicht da, darf die Arbeit nicht alleine 
ausgeführt werden.

Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung 
aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen 
oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden 
Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/zh/bgi515/4.htm

Einen Kommentar zu Arbeiten in Werkstätten gibt es auch:
http://www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de/fileadmin/abt2/Arbeitsschutz/Betriebsanweisungen/Alleinarbeit_in_Werkstaetten.pdf

Inwieweit in eurer "Abteilung" nachts gefährliche Arbeiten 
stattfinden...

von Peter (Gast)


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Danke für die Informationen.

Mein Job ist super gefährlich.
Alleine schon wenn man mit dem Kopf auf die Tastatur knallt, gibt das 
hässliche abdrücke im Gesicht.

Nein, mal im ernst. Ich hatte früher und werde wieder beim Testen 
gelegentlich auch mit 230V zu tun haben. Da wird hoffentlich auch immer 
ein Trenntrafo dazwischen sein.
Aber die Aussage vom Chef bezog sich auf Alle Angestellte.
Ich kann damit leben, so komme ich hoffentlich nie spät nach hause.

Peter

von phil (Gast)


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Was macht dann früh der Erste? Vor der Tür Däumchen drehen bis die 
Kollegen da sind? :D

von Christian B. (luckyfu)


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Es gibt dazu Regelungen. In meiner alten Firma war es so gelöst: Niemand 
darf mehr als 20 oder 30 Minuten (weiß ich jetzt nicht mehr genau) 
ausserhalb der Ramenarbeitszeit allein arbeiten. Die Anwesenheit einer 
2. Person ist aber nicht zwingend erforderlich gewesen, es reichte aus, 
in den vorgegebenen Intervallen beim Pförtner anzurufen und ein 
"Lebenszeichen" abzuliefern. Hat man das vergessen kam der Pförtner eben 
vorbei. Persönlich habe ich das aber nicht nutzen müssen, da ich nicht 
in der Entwicklungsabteilung tätig war. Da es aber eine Regelung war die 
den ganzen Betrieb einschloß musste jeder den Wisch unterschreiben.

von Sven W. (Firma: basement industries) (dj8nw)


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Ich denk eher Dein neuer Chef traut Dir nicht.
Der denkt wahrscheinlich du hebelst die  Knöpfe aus den Tastaturen 
Deiner Kollegen und steckst die verkehrt wieder rein, oder kippst Brösel 
in die Tastaturen Deiner Kollegen oder schmierst mit Fettfingern auf 
deren Monitoren rum;)

von g. b. (gunb)


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Peter schrieb:
> Hallo,
> ich fange nun einen neuen Job an und mein Chef hat mir die Vorschrift
> mitgeteilt das in der Abteilung mindestens immer 2 Personen sein müssen.
>
> Das war bei bei meinem letzten Job nicht der Fall, da konnte man auch
> alleine Nachts arbeiten.
>
> Gibt es dafür eine Gesetzliche Grundlage oder ist das nur eine Interne
> Richtlinie?
>
> Danke,
> Peter

Bei uns durften Leute an Arbeitsplätzen mit gefährlichen Stoffen alleine 
nur mit einer Totmanneinrichtung arbeiten. Das zweite Gerät hatte der 
Werksschutz, um einen verunglückten Mitarbeiter rechtzeitig finden und 
Rettungsmaßnahmen einleiten zu können.

2 Personen:

Macht je nach Arbeitsplatz durchaus Sinn. Wenn die Firma das so will, 
würde ich das einfach akzeptieren, ist ihr gutes Recht, schließlich 
haftet sie am Arbeitsplatz für deine Sicherheit.

von g. b. (gunb)


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Peter schrieb:
> Ich hatte früher und werde wieder beim Testen
> gelegentlich auch mit 230V zu tun haben. Da wird hoffentlich auch immer
> ein Trenntrafo dazwischen sein.

Nebenbei: der Trenntrafo nutzt dir herzlich wenig, wenn du auf der 
Sekundärseite beide Adern berührst. Sollte man wissen, wenn man's weiss, 
ist das Argument ungültig.

Peter schrieb:
> Aber die Aussage vom Chef bezog sich auf Alle Angestellte.

Macht auch Sinn, denn Unfälle passieren überall. Wir müssen jedes Jahr 
vor der gesamten Abteilung Sicherheitsmeetings halten, jeder Mitarbeiter 
eines. Da wird einem recht schnell bewusst, wie harmlose Verkettungen zu 
schweren Unfällen werden können und das es jeden treffen kann.

Bei deinem Beispiel könnte es so aussehen, dass du früher gehst, den 
Trafo vergessen hast abzuschalten und dein Kollege, der davon nichts 
ahnt, auf einmal da liegt. Wer hilft ihm sofort?

von jl (Gast)


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Sven W. schrieb:
> Ich denk eher Dein neuer Chef traut Dir nicht.

ich geh einfach davon aus das sich dein Chef (Gruppenleiter) aus der 
rechtlichen Haftung befreien will. Denn sollte was passieren wird er mit 
beschuldigt (Versäumnisse...). Also hat er dich aufgeklärt, es dir 
verboten und ist rein formell aus dieser Sache raus.

Stell dir vor du kippst um (Herzschwäche), dann ist um 10 keiner mehr da 
der dich findet und eventuell noch helfen kann. Während der normalen 
Arbeit (mind. zu zweit) wird man eher auf dich aufmerksam und kann 
möglicherweise noch reagieren (Risikominimierung).

Das gleiche Gilt für Arbeitszeitregelungen (10h, 48h/pro Woche im 
Durchschnitt ...).

Für all diese Fälle ist dein Chef persönlich haftbar (bzw. kann belangt 
werden). Wäre ich dein Chef würd ich es genauso machen. Ausnahmen kann 
man hinterher immer noch je nach Situation kurzfristig festlegen (und 
dokumentieren).,

von Slowflyer (Gast)


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Ein Kollege von mir erlitt während der Arbeitszeit einen Herz-Kasper. Zu 
seinem Glück war gerade jemand in der Nähe, so dass schnell reagiert 
wurde und er jetzt wieder da ist. Ich schätze der ist über diese 
Regelung auch ganz froh.

von karl (Gast)


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Slowflyer schrieb:
> Ein Kollege von mir erlitt während der Arbeitszeit einen Herz-Kasper.

Die Wahrhscheinlichkeit auf ein plötzliches medizinisches Problem oder 
einen Unfall ist an einem Büro-Arbeitsplatz nicht höher als auf dem 
Heimweg oder zuhause. Und dort ist man ja oft auch alleine (Auto, 
Einzelwohnung, wenig frequentierter Fussweg, ...). Somit macht die 
Regelung zumindest für ungefährliche Arbeitsplätze was 
Sicherheitsaspekte angeht keinen Sinn.

Es dürfte also eher in die Richtung des Misstrauens gehen. Verständlich 
bei einem Neuangestellten: Wer möchte denn schon, dass eine Person, die 
man gerade erst ein paar Tage kennt, unüberwacht in seiner Bude 
herumspielt?

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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karl schrieb:
> Die Wahrhscheinlichkeit auf ein plötzliches medizinisches Problem oder
> einen Unfall ist an einem Büro-Arbeitsplatz nicht höher als auf dem
> Heimweg oder zuhause. Und dort ist man ja oft auch alleine (Auto,
> Einzelwohnung, wenig frequentierter Fussweg, ...). Somit macht die
> Regelung zumindest für ungefährliche Arbeitsplätze was
> Sicherheitsaspekte angeht keinen Sinn.
Gegenargument: wenn du mit dem oben erwähnten Herz-Kasper nachts auf 
einer dunklen Straße zusammenklappst, wärst du auch um schnelle Hilfe 
äußerst dankbar.

Bei uns im Versuchsfeld mit Werkzeugmaschinen gilt auch die Regelung, 
dass stets ein anderer in Rufweite sein muss. Es kann schneller mal was 
passieren, als einem lieb ist. Je nach Gefährdung macht es meines 
Erachtens Sinn.

von karl (Gast)


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Kevin K. schrieb:
> Gegenargument: wenn du mit dem oben erwähnten Herz-Kasper nachts auf
> einer dunklen Straße zusammenklappst, wärst du auch um schnelle Hilfe
> äußerst dankbar.

Ja natürlich. Ich will damit bloss sagen, dass durch 'alleine im Büro 
arbeiten' durch das Alleinsein keine spezielle Gefahr auftritt, die wir 
nicht auch sonst im Alltag erleben. (Eben, im Auto, alleine auf einem 
wenig frequentierten Fussweg, zuhause, beim joggen im Wald, ...)

Kevin K. schrieb:
> Bei uns im Versuchsfeld mit Werkzeugmaschinen gilt auch die Regelung,
> dass stets ein anderer in Rufweite sein muss.

Sobald Geräte im Spiel sind, wo man sich schon durch eine kleine 
Unachtsamkeit schwer verletzen kann, macht die Regelung natürlich voll 
und ganz Sinn.

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