Forum: Offtopic Schutz vor Missbrauch/Manipulation von Rechten/Leistungen


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

jeder weiß, man kann bei Fernabsatzverträgen eine Ware wieder 
zurückschicken, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen. Neuerdings trifft 
das nur bei einem Warenwert von min. 40 € zu. Also der Käufer, nicht 
dumm, bestellt einfach etwas mehr um über die 40 € zu kommen. Dann 
überlegt er sich das gewünschte Teil doch zu behalten und schickt nur 
die "Übermenge" zurück. Kann sich das Versandhaus davor schützen, z. B. 
mit der Regelung max. 39,99 € pro Bestellung?

Andere Variante: Firma gibt Privatpersonen eine "Entschädigung", wenn 
Sie von den Produkten der Konkurrenz nicht überzeugt waren und diese 
zurückgeschickt haben...

Viel Einrichtungen (URZ, Bibo) der Hochschulen sind bekanntlich 
kostenlos nutzbar. Angenommen eine Gruppe Studenten startet einen 
"Ausleihstreik" und leiht in der heißen Phase (Praktika, 
Abschlussarbeiten, Prüfungen) die wichtigsten Bücher weg. Anschließend 
bieten sie ihre eigenen alten Schinken zum Verkauf an.

Eine Abtreibungsklinik kauft zur "Rush-Hour" die Kondomautomaten der 
ganzen Stadt leer, um ein paar mehr Kunden zu haben.

Eine Gruppe mit Monats/Tagesfahrkarten für ein Bus-Unternehmens...

Telefon-/Internetflatrate...

All-u-can-eat...

(Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.)

Ja, also was ist wenn jemand/mehrere sowas maßlos 
ausnutzen/missbrauchen/schädigen, wozu sie ja eigentlich, könnte man 
sagen, das Recht haben? Da ist ja die Grauzone zwischen 
Nutzung/Missbrauch? Schädigungsabsicht lässt sich oft schwer 
nachweisen...

von Juppi J. (juppiii)


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Stefan Helmert schrieb:
> Eine Abtreibungsklinik kauft zur "Rush-Hour" die Kondomautomaten der
>
> ganzen Stadt leer, um ein paar mehr Kunden zu haben.
Das ist nicht schlecht!

von Иван S. (ivan)


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Stefan Helmert schrieb:
> Also der Käufer, nicht
> dumm, bestellt einfach etwas mehr um über die 40 € zu kommen. Dann
> überlegt er sich das gewünschte Teil doch zu behalten und schickt nur
> die "Übermenge" zurück.

Generell halte ich nix von Bestellungen zur Ansicht, ich bestelle eben 
das, was ich haben will und brauche und schicke nur zurück, wenn es 
wirkliche Gründe dafür gibt.

> Kann sich das Versandhaus davor schützen, z. B. mit der Regelung max.
> 39,99 € pro Bestellung?

Des wär oba gscheit bled, sich so um den Umsatz zu bringen. Eventuell 
bei mehreren Bestellungen dann auch noch jeweils extra Versandkosten 
berechnen, dann hat's die Firma längstens gegeben.

> Andere Variante: Firma gibt Privatpersonen eine "Entschädigung", wenn
> Sie von den Produkten der Konkurrenz nicht überzeugt waren und diese
> zurückgeschickt haben...

Entschädigung, in wie fern? Ausserdem wär' das sicher unlauterer 
Wettbewerb, die Käufer zum Zurückschicken zu animieren. Ausserdem, was 
bringt es, wenn ich zum Bleistift Transistoren von IR will und Vishay 
bietet mir dafür einen Rabatt an, wenn ich V-Transistoren kaufe? Wenn 
das Produkt von V überzeugt hätte, wäre es ja in die Auswahl gekommen.

> Viel Einrichtungen (URZ, Bibo) der Hochschulen sind bekanntlich
> kostenlos nutzbar.

Ich kenn' weder ein URZ noch ein BiBo...

> Angenommen eine Gruppe Studenten startet einen
> "Ausleihstreik" und leiht in der heißen Phase (Praktika,
> Abschlussarbeiten, Prüfungen) die wichtigsten Bücher weg. Anschließend
> bieten sie ihre eigenen alten Schinken zum Verkauf an.

...aber das wär' reichlich blöd.

> Eine Gruppe mit Monats/Tagesfahrkarten für ein Bus-Unternehmens...

Versteh' ich nicht? Eine Gruppe macht was?

> All-u-can-eat...

Eine Gruppe fastet drei Wochen und geht dann zum AYCE? machen sie nur 
einmal, dann kriegen sie Magenkrämpfe und reihern. Hab' ich selbst 
ausprobiert (nicht zwei Wochen aber vier Tage).

> Ja, also was ist wenn jemand/mehrere sowas maßlos
> ausnutzen/missbrauchen/schädigen, wozu sie ja eigentlich, könnte man
> sagen, das Recht haben?

Seit wann gibt es ein wie auch immer geartetes Recht für Mißbrauch?

> Da ist ja die Grauzone zwischen Nutzung/Missbrauch?

Seh' ich nirgends. Im Zweifel gibt's dafür hauptamtliche 
Fallentscheider, im Gesamten Judikatur genannt.

> Schädigungsabsicht lässt sich oft schwer nachweisen...

Irgendwie redest Du am mir vorbei oder ich bin zu beschränkt das zu 
verstehen.

Gruß, Iwan

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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>Eine Gruppe fastet drei Wochen und geht dann zum AYCE? machen sie nur
>einmal, dann kriegen sie Magenkrämpfe und reihern. Hab' ich selbst
>ausprobiert (nicht zwei Wochen aber vier Tage).

Aber nach dem reihern passt ja wieder was rein. Bulimie-Party!

von Mike S. (drseltsam)


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Das kommt auf den entsprechenden Einzelfall an. Aber im Regelfall werden 
Firmen, wenn sie das vermehrt beobachten, den Kunden einfach nicht mehr 
beliefern. Auf einen Rechtsstreit lassen es solche Gestalten doch eh 
nicht ankommen.
Wissenschaftlich ist solches erhalten als "Free-Rider-Problem" bekannt. 
Kann man hier was dazu nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Trittbrettfahrerproblem

Der englische Artikel ist etwas ausführlicher. Übrigens gibt es 
angeborene Moralvorstellungen, die in nichtanonymen Gesellschaften 
dieses Verhalten unterdrücken sollen. Fühlt man sich ausgenutzt ist man 
oftmals bereit einen weiteren Preis zu bezahlen, um den Ausnutzer zu 
bestrafen, statt sich einfach nur zurückzuziehen, was oft die billigste 
Strategie wäre.

von D. I. (Gast)


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Stefan Helmert schrieb:

> Viel Einrichtungen (URZ, Bibo) der Hochschulen sind bekanntlich
> kostenlos nutzbar. Angenommen eine Gruppe Studenten startet einen
> "Ausleihstreik" und leiht in der heißen Phase (Praktika,
> Abschlussarbeiten, Prüfungen) die wichtigsten Bücher weg. Anschließend
> bieten sie ihre eigenen alten Schinken zum Verkauf an.

Also von angehenden Juristen hier an der Uni habe ich schon gehört, dass 
in der Uni Bib, sobald Themen zu Klausuren bekannt waren, die 
entsprechenden Seiten aus den Fachbüchern herausgerissen wurden um 
potenziellen Konkurrenten von später das Lernen auf die Klausuren zu 
erschweren. Nun, diese Art der Softskills braucht man wohl in der 
Branche

von Mike S. (drseltsam)


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Sowas passiert ganz besonders dann, wenn eine feste Ressource verteilt 
werden soll. Gibt es zB Regeln wie die besten 40% bestehen oä, dann 
passiert genau das, da man vom Unglück der anderen profitiert.

von Kluchscheißernder N. (kluchscheisser)


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D. I. schrieb:
> Stefan Helmert schrieb:
>
>> Viel Einrichtungen (URZ, Bibo) der Hochschulen sind bekanntlich
>> kostenlos nutzbar. Angenommen eine Gruppe Studenten startet einen
>> "Ausleihstreik" und leiht in der heißen Phase (Praktika,
>> Abschlussarbeiten, Prüfungen) die wichtigsten Bücher weg. Anschließend
>> bieten sie ihre eigenen alten Schinken zum Verkauf an.
>
> Also von angehenden Juristen hier an der Uni habe ich schon gehört, dass
> in der Uni Bib, sobald Themen zu Klausuren bekannt waren, die
> entsprechenden Seiten aus den Fachbüchern herausgerissen wurden um
> potenziellen Konkurrenten von später das Lernen auf die Klausuren zu
> erschweren. Nun, diese Art der Softskills braucht man wohl in der
> Branche

Warum wundert mich das nicht? Achja, Juristen sind ja so.

MfG

von A. B. (funky)


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Der typische deutsche Klischeejurist ist also ein Seitenrausreißer? Na 
man lernt ja nie aus %)

ich denke die Genannten Vorgehensweisen sind kein großes Problem für die 
Gesellschaft...machen ja nicht alle und die paar wenigen verkraftet das 
"System".

Und btw...das Bücher an der Uni ausgeliehen sind ist doch normal...nicht 
nur zur Klausurzeiten sind die wichtigen( und im EK ziemlich teuren) 
Bücher ständig vergriffen weil es einfach zu wenige davon hat. Und das 
sich da die Leute die Seiten herausreißen kommt sicherlich vereinzelt 
vor, aber das das nur bei Juristen der Falls sein soll halte ich für 
genauso eine Ingenieur Urban-Legend wie das alle BWLer doof sind...

Aber die Idee mit den Kondomen find ich lustig...auf sowas muss man 
erstmal kommen ggg

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