Ich bin bei einem Überlasser angestellt, der mich bei einem Endkunden
als Entwickler einsetzt und das erste mal krank.
Ich war gestern beim Arzt, der mich 5 Tage krank geschrieben hat.
Ich habe jetzt mit beiden telefoniert und erstaunt festgestellt, daß
keiner der beiden ein Interesse zu haben scheint, möglichst bald eine
Krankmeldung zu bekommen oder daß ich rasch wieder in die Firma komme.
Im Gegenteil: Der Endkunde meint, ich soll ruhig eine Weile daheim
bleiben und auch die Personaldame des Dienstleisters meint ich soll die
Woche krank machen.
Wer hat da nun eigentlich den finanziellen Schaden???
Wenn ich vor Ablauf der Meldung wieder in die Arbeit gehe, bin sogar
ange´blich nicht versichert, weil die Kasse ja für mich zahlt und jede
Verantwortung ablehnt, wenn ich trotzdem arbeite.
Ist das so?
Zahlt die Kasse dem Überlasser die Krankheitstage?
Wirkt es sich negativ auf mein Gehalt aus, wenn ich krank bin?
Gibt es da einen Abzug für die Krankheitstage? - Karrenztagregelung??
Irgendwie ist das komisch.
Also entweder du hast einen sehr verständnisvollen Chef oder aber die
Kündigung ist schon unterwegs. Normalerweise wird schon gemault, wenn
man mal 2 Tage krank ist (zumindest ist es bei mir in der Firma so).
Eine Aufforderung, die Woche zu Hause zu bleiben, habe ich noch nicht
bekommen. Da müsste schon Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen.
Aber vielleicht ist es ja in anderen Firmen anders.
Dein Arbeitgeber ist der Dienstleister. Da würde ich die Krankmeldung
auf jeden Fall hinschicken, egal, was die sagen. Denn sonst wäre das ein
passabler Kündigungsgrund.
Naja, und es soll ja Firmen geben, die einen kranken MA lieber zu Hause
als in der Frima sehen, wo er alle anderen ansteckt.
Gruss
Axel
Normalerweise ruft man seinen Dienstleister als ersten an und schickt
diesem schnell auch seine AU-Bescheinigung.
Ich war mal 1 Tag (Freitag) krank geschrieben, da kam sofort ein Anruf,
ob ich am Montag wieder fit bin.
Oder wurde per Aushang darauf aufmerksam gemacht, das ich verpflichtet
bin, trotz AU wieder arbeiten zu müssen, wenn ich mich wieder
arbeitsfähig fühle.
Laut Auskunft der Berufsgenossenschaft bist Du, wenn du dich krank zur
Arbeit schleppst versichert, der Arbeitgeber könnte Ärger wegen der
Fürsorgepflicht bekommen, falls etwas passiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht_(Arbeitsrecht)
Der Arbeitgeber sollte sich an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
halten.
Die Karrenztageregelung müßte im Arbeitsvertrag stehen, sonst brauchst
du bereits für 1 Tag Krankheit eine AU, die am 3.Tag beim Arbeitsgeber
sein muss.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach 4 Wochen(?)
Firmenzugehörigkeit.
Du scheinst also einen guten Arbeitgeber zu haben.
Das hängt auch von der aktuellen Lage ab. - wenn die Projekte grad Luft
haben ist eine Woche kein Problem wenn das Team kompensieren kann.
Dein Kunde muss nichts zahlen an deinen Vermieter - dem Kunden entsteht
bei guter Planung erst mal kein Schaden.
Dein Vermieter hat eine interne Liste. Überschreitest du die
statistischen 3% real krank um mehr als das 2fache (also mehr als 14
Tage krank pro Jahr in 2 Jahren), wird man versuchen dich loszuwerden.
Für den konkreten Fall zahlt die Krankenkasse für dich und dem Vermieter
entsteht auch kein Problem.
Aber - wenn du zu oft krank bist, bist du nicht belastbar flexibel
einsetzbar, was zu Ärger mit dem Kunden führen kann - daher wirst du zum
Risiko.
Das sind eigentlich Sachen die langfristig betrachtet werden.
Wenn du dir eine Grippe eingefangen hast - bleibst du sofort zu hause,
auch großzügig krank geschrieben, weil der Schaden für die Firma viel
höher ist wenn du wegen Übereifer die halbe Abteilung lahm legst.
Kündigung wegen Krankheit ist Blödsinn, wenn du im normalen Rahmen
liegst.
Nein, ich bin nicht bald draussen, dass Projekt hier hat ein definitives
Ende und der DL ist sogar schon jetzt bestrebt, mich anderweitig
unterzubringen, wenn der Kunde hier nicht noch was haben sollte. Das
wird aber erst in 3-4 Monaten sein.
Das Projekt hat nicht viel Luft. Es gibt durchaus Probleme, wenn ich
länger fehle, weil es sonst keiner bearbeiten kann. Rasche Einarbeitung
unmöglich.
Es müssten also beide daran interessiert sein, daß ich gesunde.
Danke für euer Aussagen, die aber auch etwas widersprüchlich sind:
Bekommt nun mein Dienstleister schon für die ersten Tage <6 Wo das Geld
von der Krankenkasse? Ich meine, nicht, oder?
Erst ab 6Wo zahlt die Kasse was,oder?
Ergo macht mein direkter Arbeitgeber, der Verleiher die Miesen, weil er
nix bekommt von Kunden.
Hi,
also du bekommst für sechs Wochen normale Lohnfortzahlung von deinem
Arbeitgeber. Der bekommt dafür auch nichts ersetzt -wenn man mal von der
geltendmachung bei der Steuererklärung absehen will-
Ab der sechsten Woche bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse
und der AG stellt die Zahlung ein. Das Krankengeld ist aber einiges
weniger als dein Lohn.
Ob jetzt der Dienstlesiter oder derjenige der dich momentan beschäftigt
jetzt den "Schaden" tragen ist die Frage wie der Vertrag zwischen den
beiden aussieht. Es ist ja auch die Frage wie die Bezahlung zwischen den
Beiden erfolgt. Bekommt der Dienstleister sein Geld pro Arbeitsstunde,
dafür das du vom 01.03- 01.10 bei ihm bist (Beispiel) oder pauschal für
das Projekt. Bei der stundenweise Abrechnung wird sicher einfach die
Krankheitszeit nicht mitgerechnet. Bei Projekt pauschal hat das
überhaupt keinen Einfluss. Bei der Überlassung für eine Kalenderzeitraum
ist beides möglich. Braucht dich aber eigendlich ja auch nicht wirklich
interessieren.
Bei der Überlassung von gering(er) Qualifizierten AN ist es aber so, das
diesen Ausfall die Zeitarbeitsfirma trägt. Da zahlt der Kunde einfach
dafür das jeden Morgen 8 Personen durch das Werktor fahren. ISt einer
dieser Acht krank wird der Platz von jemanden anders besetzt.
Das ist natürlich bei höheren Qualifikationen sowohl von der
Personalreserve wie auch von Art der Beschäftigung natürlich so gut wie
ausgeschlossen.
Wobei ich da ja gar nicht von Schaden reden will. Krankheit gehört zum
Leben und trifft JEDEN mal. DAs ist alles in den Kalkulationen schon
berücksichtig. Über diese Horrorgeschichten von wegen "bist du krank
kommste direkt in H4" kann ich auch nur müde lächeln.
Natürlich, jemand der aufgrund einer Chronischen Erkrankung immer wieder
lange fehlt und keine Besserung absehbar ist, wird sicher nicht ewig in
der freien Wirtschaft beschäftigt bleiben. Das kann man ja auch
nachvollziehen. Bei normaler Häufigkeit oder auch bei alleinigem
längeren Ausfall (z.B. Unfall) ist man als fähiger Mitarbeiter sicher
nicht sofort gefährdet. Kenne aus meinem Bekanntenkreis nicht einen Fall
trotz einiger längere Ausfälle. Und ein fähiger Arbeiter würde in dem
Fall auch sicher lange vor Ablauf des Jahres eine Job finden.
Wenn es aber doch passiert und selbst 100+ Bewerbungen nicht zum Erfolg
führen dann liegt der Fehler wo anders. Entweder man will mit dem Kopf
durch die Wand und in nur einem sehr eingeschränkten Bereich arbeiten -
oder man selbst ist das Problem.(Wenn man hört das einige Firmen in
Vorstellungsgesprächen da Ings mit anscheinend tollen Noten haben, diese
aber nicht einmal zwei von fünf auf dem Tisch geschmissene
Standartbauteile sicher ohne lange zu überlegen benennen können
-teilweise nicht einmal den R vom C trennen können- , oder es nicht
schaffen aus dem Stehgreif eine invertierende OP-Schaltung mit
Verstärkungsfaktor 5 aufzuzeichnen) Der Bewerbungsschnitt in meinem
Umfeld liegt so zwischen einer einstelligen bis zu einer KLEINEN
zweistelligen Zahl an Bewerbungen. Wobei viele aber gleichzeitig
abgeschickt wurden. Überwiegend sind das dann natürlich halt Stellen im
(hier anscheinend teilweise verufenen)Mittelstand und nicht in der
Großindustrie.
Wenn natürlich die Leistung vorher schon nicht stimmt und deshalb die
Vertretung auf einmal im Vergleich zu einem die Produktivität um ein
vielfaches steigert, dann ist es natürlich kein Wunder...
Aber ob das bei dir ein Risiko ist musst du selber einschätzen. Hoffe
mal nicht.
Das deine AG so reagieren kann mehrere verschiedene Gründe haben - oder
eine Kombination daraus. Wie gesagt, jeder wird krank und wenn es nicht
zu häufig vorkommt haben normal denkende Menschen damit auch kein
Problem.
Ausserdem sollte jemand mit der Fähigkeit zum logischen Denken auch
selbst einsehen das der "Vorteil" jemand der wirklich Krank ist zum
Arbeiten zu nötigen in keinem Verhältniss zum Risiko steht.
Hast du etwas infektiöses trägst du nur die Krankheit in die Firma. Dann
fehlst halt nicht nur du sondern in drei Tagen auch noch ein paar
Kollegen mehr. Darüber hinaus weiß ich aus eigener Erfahrung nur zu gut
was man für Fehler machen kann wenn man Krank ist und trotzdem meint
(oder noch schlimmer: meinen muss) man könnte seine Arbeiten erledigen.
Ein solcher Fehler kann unter Umständen sehr viel mehr an Geld und
Man(n)stunden kosten als dein Krankheitsaufall selbst wenn dieser noch
mal verlängert werden sollte.
Und zu guter letzt kommt es gar nicht mal so selten vor das wenn jemand
sich nicht richtig schont es nur noch schlimmer wird. Geht man dann
vieleicht ein oder zwei Tage zu früh wieder los hat man einen Rückfall
und fällt noch einmal 10 Tage aus -statt der zwei die es sonst noch
gewesen wären- Oder noch schlimmer es wird so schlimm das du wirklich
richtig lange ausfällst und nicht einmal mehr die Möglichkeit besteht
das du kurzfristig Infomationen zum Projekt weitergibst.
Natürlich hängt das Risiko hier auch davon ab wie ersetzbar du für das
Projekt bist. Für jemanden der nur am Band die Kartons packt kann man
sicher auch irgendwen anders hinstellen so das auch ein solch langer
Ausfall kein Problem wäre. Bei einer Entwicklung kann der Ausfall eines
maßgeblichen Ings. zumindest bei kleineren Firmen schon zu wirklich
erheblichen Verzögerungen führen.
Natürlich gibt es auch die Ausnahmen bei den Arbeitgebern die fast aus
Prinzip dann beginnen die "Krankgemeldeten" zu drangsalieren und wenn
der Stichtag überschritten ist auch kündigen. Insbesondere dann wenn nur
noch die "Kennzahlen im Computerprogramm" und nicht der gesunde
Menschenverstand zählen und diejenigen die diese Anweisungen geben noch
nicht einmal einen kleinen Bruchteil des Personals kennen.
Aber wenn es so in einer Firma ist, dann ist auch vieles andere im
Argen. Da würde ich sowieso freiwillig den Hut nehmen. Wenn ich Angst
vor einer Krankschreibung wegen eines einfachen Infekts haben müsste -
das wäre für mich unvorstellbar.
Es ist übrigends mit der Krankschreibung so: Solange du Krankgeschrieben
bist, bist du einfach Krank. Der Arbeitgeber hat über die Modalitäten
der Krankmeldung hinausgehend so lange keinerlei Weisungsrecht mehr über
dich solange die Krankschreibung Anhält. Dienstanweisungen wie: Ihr
müsst trotzdem kommen! sind rechtswidrig. Über deine Arbeitsfähigkeit
entscheidet alleine der Arzt. Und vertraut dein AG deinem Hausarzt nicht
bleibt ihm ja noch die Möglichkeit den Amtsarzt zu bemühen.
Gehst du trotz Krankmeldung arbeiten so bist du selber wohl über die BG
versichert, aber es gibt noch eine Menge mehr an Fallstricken. Weiß der
AG das du Krankgeschrieben bist und gibt es Anhaltspunkte das du noch
nicht wieder voll Einsatzfähig bist, so verletzt er seine
Fürsorgepflicht wenn er dich arbeiten lässt.
Arbeitest du auf einer verantwortlichen Position wo Fehler zur gefärdung
von anderen Personen führen können, so kannst du zum Beispiel dafür
belangt werden das du in diesem Zustand gearbeitet hast wenn dir
aufgrund deiner Krankheit ein solcher Fehler passiert und jemand zu
Schaden kommt. Wusste dann dein AG davon ist er auch hier mit im Boot.
Das ist dann ähnlich wie mit dem Alkohol.
Und nicht zu guter letzt besteht die Möglichkeit das wenn sich durch
dein Verfrühtes wieder loslegen nachweislich dein Zustand wieder
verschlimmert die Krankenkasse die Mehrkosten von dir einfordern könnte.
Kommt extrem selten vor da dieser Nachweis nicht so eindeutig zu führen
ist und es sich oft nicht lohnt. Aber wenn es dann zu schweren Verläufen
mit vieleicht bleibenden Schäden oder gar Berufsunfähigkeit
(Herzinsuffizienz durch verschleppte Grippe z.B.) kommt wird sich jeder
der Zahlen muss mit Händen, Füßen und der vollen Fähigkeit der
Rechtsabteilung wehren. Dann sind die Gutachten und Prozesskosten keine
Hemmschwelle für den Regress/die Leistungsverweigerung mehr. Selbst wenn
du dann irgendwann doch mal recht bekommen solltest hast du schon einen
Prozessmarathon hinter dir.
Allerdings gilt alles das nur bei einem kausalen Zusammenhang zwischen
der nicht kurierten Krankheit und den Folgen. Jemand der zum Beispiel
wegen einer Verbrennung an der Hand für drei Tage Krankgeschrieben ist
und doch losgeht wird sicher keine größeren Probleme bekommen wenn er
auf der Arbeitsstelle dann eine Tür vom Kollegen vor den Kopf gestossen
bekommt-Auch wenn oft etwas anderes passiert.
Gruß
Carsten
selten so einen Unsinn gehört!
nur weil jmd 5 Tage krank ist wird er kaum mit der Kündigung rechnen
müssen. Ich war dieses Jahr 8 Wochen krank und hab meinen Job immer
noch, ein Wunder? - Wohl kaum!
Carsten Sch. schrieb:> Der bekommt dafür auch nichts ersetzt -wenn man mal von der> geltendmachung bei der Steuererklärung absehen will-
Das stimmt so nicht.
Bis zu einer gewissen Mitarbeiterzahl gibt es Kostenerstattung aus der
U1 - bei der Barmer z.B. je nach Wahl 50, 65 oder 75% der Zahlungen.
Siehe "Umlage 1" z.B. bei Wikipedia.
Das ist z.B. mal eine richtig gute Sache.
Chris D.
Danke Carsten. Dein Beitrag ist sicher für viele interessant, die den
thread mal finden!!!
Soso, der Dienstleister kriegt also doch noch was von der Kasse. Wer
krank ist belastet also die Gesunden und nicht seinen AG?
Wie ist das mit den Selbständigen? Die zahlen doch jetzt auch volle
Beiträge und kriegen nichts?
Michael schrieb:> Soso, der Dienstleister kriegt also doch noch was von der Kasse. Wer> krank ist belastet also die Gesunden und nicht seinen AG?
Zahlen "die Gesunden" etwa U1 an die Kasse? Nein.
> Wie ist das mit den Selbständigen? Die zahlen doch jetzt auch volle> Beiträge und kriegen nichts?
Zahlen diese U1 an die Kasse? Nein.
Die Umlagen werden ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt.
Also mal ganz locker bleiben :-)
Chris D.
Christian B. schrieb:> Ich war dieses Jahr 8 Wochen krank und hab meinen Job immer> noch, ein Wunder? - Wohl kaum!
Da würde ich dich aber im vier Augen Gespräch fragen - was ist das
Problem?
Kommt das jetzt jedes Jahr vor das du dir doppelten Urlaub nimmst und
die anderen müssen deine Arbeit machen?
Martin der Neue schrieb:> Nein, ich bin nicht bald draussen, dass Projekt hier hat ein definitives> Ende und der DL ist sogar schon jetzt bestrebt, mich anderweitig> unterzubringen, wenn der Kunde hier nicht noch was haben sollte. Das> wird aber erst in 3-4 Monaten sein.>> Das Projekt hat nicht viel Luft. Es gibt durchaus Probleme, wenn ich> länger fehle, weil es sonst keiner bearbeiten kann. Rasche Einarbeitung> unmöglich.
Jeder ist Ersetzbar.
Es gibt durchaus Leihfirmen, die direkt nen anderen hinschicken, und
dann bist du raus. Manche Kunden verlangen auch sofort einen Ersatzmann.
Ich hatte allerdings schonmal bei ner Leihfirma gearbeitet, die mir riet
"krankzufeiern", als sie keinen Auftrag für mich hatten.
Die haben mich dann auch gleich mal "vorsorglich" fristgemäß gekündigt.
Als dann wieder ein Auftrag kam, wollten sie mich wieder einstellen.
Juri Parallelowitsch schrieb:> Da würde ich dich aber im vier Augen Gespräch fragen - was ist das> Problem?
Mein Chef wusste, was das Problem war, Meniskusteilentfernung. Daß aus
der, vor der Op vom Arzt, prognostizierten 2 dann 8 Wochen wurden war
nicht meine Schuld. Allerdings hatte mein Chef ähnliches durch und
wusste somit um die Problematik.
Ein Kumpel von mir ist bei nem Verleiher angestellt und öfter mal krank,
vielmals auch ohne triftigen Grund aber bisher war es für ihn oder seine
Firma noch kein besonderes Problem.
Wie soll man kurzfristig eine qualifizierte Leihkraft ersetzen?
Fängt schon mit so Kleinigkeiten, wie Login+Passwort an.
Der/die Neue muss sich auch erstmal in den Stand deiner Arbeit
reinarbeiten.
Das mag auf'm Bau oder im Bereich Produktionshelfer klappern, sonst wird
es schwierig.
Das eine Arbeitskraft mal für eine Woche ausfällt, muss jeder
Arbeitgeber / Entleiher rechnen.
>Die Karrenztageregelung müßte im Arbeitsvertrag stehen, sonst brauchst>du bereits für 1 Tag Krankheit eine AU, die am 3.Tag beim Arbeitsgeber>sein muss.
Das stimmt nicht. Das EntgFG sagt:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der
Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der
Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem
darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Sprich, wenn nicht explizit vom AG verlangt, muss man erst bei einer
Arbeitsunfähigkeit die drei Tage überschreitet am vierten Tag eine AU
vorlegen.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Gruß
Timo