Hallo zusammen,
ich melde demnächst eine Gewerbe (nebenberuflich): Entwicklung und
Produktion von Steuerungen, da ich aber mit mindestens ein paar
Entwicklungsmonaten rechne und möchte nicht dass alle anderen Behörden
(EAR und Co) mich mit Formularen und Briefen bombardieren, werde es für
die erste Zeit nur als Entwicklungstätigkeit anmelden, wird das was
bringen oder muss mich sowieso sofort bei den anmelden?
Gewerbe nicht, Freiberuflich wäre günstiger. Kommt eben auf die
Details an. Andererseits wenn man noch kein Produkt hat, was
sollte man der EAR denn melden? Das ist wie mit den Umsätzen
gegenüber dem Finanzamt - Null.
Warum ist das mit der Gewerbeanmeldung denn immer so ein Bohei ?
Da "Beantragt" man nix. das ist lediglich eine Information (von wenigen
genehmigungspflichtigen Geschichten abgesehen), die man dem Gewerbeamt
gibt. Im Sinne von: "Hier bin ich und jetzt lege ich los!". Das war'
schon.
Recht zeitnah melden sich dann das Finanzamt und die IHK bei Dir.
Das Finanzamt möchte Dir eine neue Steuernummer verpassen und gerne
wissen, was Du im ersten Jahr so umzusetzen gedenkst ( Man kann auch
negative Einkünfte haben !). Ausserdem wirst Du gefragt, wie Du
Umsatzsteuertechnisch optieren möchstest, Die IHK heisst Dich einfach in
ihren Reihen willkommen. Fertig.
Bei allen Anderen müsstest Du dich ohnehin proaktiv selbst melden. (
GEZ, EAR usw usf).
Das ist alles nicht schwer. Das mag jetzt böse klingen, aber: Wer diesen
Aufwand scheut, oder meint dem nicht gewachsen zu sein, sollte nochmal
in sich gehen und darüber nachdenken, ober das wirklich will.
Und Nein: Eine freiberuflichte tätigkeit ist in Deinem Fall, wenn Du
"produzieren" willst nicht möglich.
Du könntest aber darüber nachdenken, erstmal Deine Entwicklung
abzuschliessen und DANN das Gewerbe anzumelden, wenn Du am Markt aktiv
wirst. Nachteil: Wenn du Lieferanten evaluieren willst (Auch das gehört
zur Entwicklung), möchten Die in aller Regel einen Gewerbenachweis.
Viel Erfolg, viele Grüße,
Marcus
@Marcus
>Bei allen Anderen müsstest Du dich ohnehin proaktiv selbst melden. (>GEZ, EAR usw usf).
und das kostet natürlich Geld, besonders EAR, was ich bis zur ersten
Serie vermeiden möchte.
Addendum:
Du kannst Dein Gewerbe jederzeit bezüglich der angemeldeten Tätigkeit
neuanzeigen. Wenn sich hier signifikant etwas ändert MUSST Du das sogar.
Für die EAR-Medlung bist Du ohnehin selbst zuständig.
Solange Du nichst produzierst und in Verkehr bringst, musst Du auch
nichts melden.
Mit "Produktion" musst Du ohnehin vorsichtig sein; Wo liegt Deine
Betreibsstätte ? (Bebauungsplan beschaffen und lesen)
Da alles nur nebenberuflich laufen wird, wird das ganze von Zuhause
gemacht.
Platinen werden extern bestückt, Entwicklung, Montage und Verpackung von
Zuhause gemacht, am Anfang werden natürlich nur geringe Stückzahlen
sein, daher alles von Zuhause.
Welche Probleme werden noch konfrontieren
muss ich den Vermieter informieren?
GEZ? die bezahle ich schon !! oder muss ich jetzt doppelt bezahlen?
Vermieter sollte auf jeden Fall informiert werden.
In manchen Gemeinden möchten die jeweiligen Stadtwerke für die erhöhte
Belastung durch den Gewerbebetrieb mit Abfall auch mehr Geld sehen.
Da Du wahrscheinlcih nicht ohne Rechner auskommen wirst, betreibst Du
innerhalb Deines Gewerbes ein "neuartiges Empfangsgerät" somit ist für
das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig. ( Hier gab es bereits eine Klage,
der nachgegeben wurde, das war aber meines Wissens eine
Einzelfallentscheidung).
Externe Bestückung ist gut, dann hast Du schonmal an dieser Stelle kein
Problem mit Umweltauflagen.
Schmidt schrieb:> da ich aber mit mindestens ein paar> Entwicklungsmonaten rechne
Da du in dieser Zeit keine Einnahmen erzielst brauchst du auch kein
Gewerbe anmelden. Nur bei deinen Investitionen musst du aufpassen. Wäre
Schade wenn du diese nicht absetzen kannst. Aber selbst da kann man dann
dem eigenne Gewerbe eine Rechnung für Vorleistungen schicken.
Du bist sofort auf dem Radarschirm von Finanzamt, Handelskammer,
Knappschaft und wie sie alle so heißen mögen.
Bei einem laufenden Betrieb sind das alles Peanuts aber am Anfang kann
man sich das generve sparen.
Allerdings gehe ich davon aus das es Kleingeräte sind. Keine Torpedos,
Raketen, Sprengstoffabfüllanlagen Herzschrittmacher oder sonstige
erlaubnispflichtige Waren.
..kann man doch sicher auch mit Papier machen, oder?
Ansonsten wäre man ja gleich angeschmiert.
Wollten die das ganze nicht ohnehin mit der GEZ direkt beim
Finanzamt einziehen lassen? Man hört davon bloß leider nichts mehr.
Nein,
Umsatzsteuervoranmeldung geht nur noch elektronisch.
Und sind wir mal ehrlich, wir wollen doch Effizienz. Hier haben wir
tatsächlich mal einen Prozess, in dem Staatliche Stellen involviert
sind, und es geht Smooth'n-Easy. 2 bis 4 Zahlen im Monat eintragen und
fertig.
Rundfunkgebühr über's Finanzamt ? Macht meines Erachtens keinen Sinn, da
völlig unterschiedliche Entities betroffen sind.
Marcus schrieb:> ...was spätestens bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung der Fall sein> dürfte....
Die erst bei einem Umsatz von > 20k@€ / Jahr gemacht werden muss. Wenn
überhaupt nötig (keine Kleingewerberegelung im 1. jahr) kannst du das am
Jahresende bei der Umsatzsteuererklärung nachholen.
Mehr als Streichen kann das FA auch nicht.
Das ist absolut korrekt. Im Falle des Threadopeners würde ich aber auf
jeden Fall nicht auf die Kleingewerberegelung optieren. Er will Material
umsetzen und hier wäre es doch schade, wenn er die Vorsteuer in den Wind
schreiben müsste.
Ich Stelle immer wieder fest, daß auf die Kleingewerberegelung gegangen
wird. Ich halte das für unschlau. Erstens wegen Vorsteuer, Zweitens
wirkt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer professioneller (
Okok, das sollte man jetzt auch nicht überbewerten) und drittens - das
halte ich für den entscheidenden Punkt - ist man gezwungen von Anfang an
seine Buchhaltung in Ordnung zu halten. Durch die Monatliche
Anmeldungspflicht besteht auch keine so grosse Gefahr, die vereinnahmte
Umsatzsteuer bei Fälligkeit ausgegeben zu haben.
Und wie gesagt: Der "Aufwand" ist minimal.
-Gast XIV schrieb:> Marcus schrieb:>> somit ist für>> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig.>> Wenn das Gerät an Internet hängt ;-).
Gemeinerweise: Wenn das Gerät theoretisch ans Internet gehängt werden
könnte, es also "Internet-Tauglich" ist.
Ist wie mit den Tunern im Fernseher/VCR, die muss man auch bezahlen wenn
garkeine Antenne dranhängt.
Wie ist das eigentlich mit so Servern im gemietetem Rackspace? Hängen
zwar am Internet, haben aber keinen Monitor und erst recht keine
Lautsprecher dran.¿?
-Gast XIV schrieb:> Marcus schrieb:>> somit ist für>> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig.>> Wenn das Gerät an Internet hängt ;-).
Nein, in diesem Fall (was mittlerweile auch die GEZ zugibt *1) nicht.
*1 http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html unter Punkt 9
"Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit
Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?
Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die
PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits
(auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät
angemeldet ist."