Hallo zusammen, ich melde demnächst eine Gewerbe (nebenberuflich): Entwicklung und Produktion von Steuerungen, da ich aber mit mindestens ein paar Entwicklungsmonaten rechne und möchte nicht dass alle anderen Behörden (EAR und Co) mich mit Formularen und Briefen bombardieren, werde es für die erste Zeit nur als Entwicklungstätigkeit anmelden, wird das was bringen oder muss mich sowieso sofort bei den anmelden?
Gewerbe nicht, Freiberuflich wäre günstiger. Kommt eben auf die Details an. Andererseits wenn man noch kein Produkt hat, was sollte man der EAR denn melden? Das ist wie mit den Umsätzen gegenüber dem Finanzamt - Null.
Warum ist das mit der Gewerbeanmeldung denn immer so ein Bohei ? Da "Beantragt" man nix. das ist lediglich eine Information (von wenigen genehmigungspflichtigen Geschichten abgesehen), die man dem Gewerbeamt gibt. Im Sinne von: "Hier bin ich und jetzt lege ich los!". Das war' schon. Recht zeitnah melden sich dann das Finanzamt und die IHK bei Dir. Das Finanzamt möchte Dir eine neue Steuernummer verpassen und gerne wissen, was Du im ersten Jahr so umzusetzen gedenkst ( Man kann auch negative Einkünfte haben !). Ausserdem wirst Du gefragt, wie Du Umsatzsteuertechnisch optieren möchstest, Die IHK heisst Dich einfach in ihren Reihen willkommen. Fertig. Bei allen Anderen müsstest Du dich ohnehin proaktiv selbst melden. ( GEZ, EAR usw usf). Das ist alles nicht schwer. Das mag jetzt böse klingen, aber: Wer diesen Aufwand scheut, oder meint dem nicht gewachsen zu sein, sollte nochmal in sich gehen und darüber nachdenken, ober das wirklich will. Und Nein: Eine freiberuflichte tätigkeit ist in Deinem Fall, wenn Du "produzieren" willst nicht möglich. Du könntest aber darüber nachdenken, erstmal Deine Entwicklung abzuschliessen und DANN das Gewerbe anzumelden, wenn Du am Markt aktiv wirst. Nachteil: Wenn du Lieferanten evaluieren willst (Auch das gehört zur Entwicklung), möchten Die in aller Regel einen Gewerbenachweis. Viel Erfolg, viele Grüße, Marcus
@Marcus >Bei allen Anderen müsstest Du dich ohnehin proaktiv selbst melden. ( >GEZ, EAR usw usf). und das kostet natürlich Geld, besonders EAR, was ich bis zur ersten Serie vermeiden möchte.
Addendum: Du kannst Dein Gewerbe jederzeit bezüglich der angemeldeten Tätigkeit neuanzeigen. Wenn sich hier signifikant etwas ändert MUSST Du das sogar.
Für die EAR-Medlung bist Du ohnehin selbst zuständig. Solange Du nichst produzierst und in Verkehr bringst, musst Du auch nichts melden. Mit "Produktion" musst Du ohnehin vorsichtig sein; Wo liegt Deine Betreibsstätte ? (Bebauungsplan beschaffen und lesen)
Da alles nur nebenberuflich laufen wird, wird das ganze von Zuhause gemacht. Platinen werden extern bestückt, Entwicklung, Montage und Verpackung von Zuhause gemacht, am Anfang werden natürlich nur geringe Stückzahlen sein, daher alles von Zuhause. Welche Probleme werden noch konfrontieren muss ich den Vermieter informieren? GEZ? die bezahle ich schon !! oder muss ich jetzt doppelt bezahlen?
Vermieter sollte auf jeden Fall informiert werden. In manchen Gemeinden möchten die jeweiligen Stadtwerke für die erhöhte Belastung durch den Gewerbebetrieb mit Abfall auch mehr Geld sehen. Da Du wahrscheinlcih nicht ohne Rechner auskommen wirst, betreibst Du innerhalb Deines Gewerbes ein "neuartiges Empfangsgerät" somit ist für das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig. ( Hier gab es bereits eine Klage, der nachgegeben wurde, das war aber meines Wissens eine Einzelfallentscheidung). Externe Bestückung ist gut, dann hast Du schonmal an dieser Stelle kein Problem mit Umweltauflagen.
Schmidt schrieb: > da ich aber mit mindestens ein paar > Entwicklungsmonaten rechne Da du in dieser Zeit keine Einnahmen erzielst brauchst du auch kein Gewerbe anmelden. Nur bei deinen Investitionen musst du aufpassen. Wäre Schade wenn du diese nicht absetzen kannst. Aber selbst da kann man dann dem eigenne Gewerbe eine Rechnung für Vorleistungen schicken. Du bist sofort auf dem Radarschirm von Finanzamt, Handelskammer, Knappschaft und wie sie alle so heißen mögen. Bei einem laufenden Betrieb sind das alles Peanuts aber am Anfang kann man sich das generve sparen. Allerdings gehe ich davon aus das es Kleingeräte sind. Keine Torpedos, Raketen, Sprengstoffabfüllanlagen Herzschrittmacher oder sonstige erlaubnispflichtige Waren.
Marcus schrieb: > somit ist für > das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig. Wenn das Gerät an Internet hängt ;-).
@-Gast XIV (Gast) ...was spätestens bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung der Fall sein dürfte....
..kann man doch sicher auch mit Papier machen, oder? Ansonsten wäre man ja gleich angeschmiert. Wollten die das ganze nicht ohnehin mit der GEZ direkt beim Finanzamt einziehen lassen? Man hört davon bloß leider nichts mehr.
Nein, Umsatzsteuervoranmeldung geht nur noch elektronisch. Und sind wir mal ehrlich, wir wollen doch Effizienz. Hier haben wir tatsächlich mal einen Prozess, in dem Staatliche Stellen involviert sind, und es geht Smooth'n-Easy. 2 bis 4 Zahlen im Monat eintragen und fertig. Rundfunkgebühr über's Finanzamt ? Macht meines Erachtens keinen Sinn, da völlig unterschiedliche Entities betroffen sind.
Marcus schrieb: > ...was spätestens bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung der Fall sein > dürfte.... Die erst bei einem Umsatz von > 20k@€ / Jahr gemacht werden muss. Wenn überhaupt nötig (keine Kleingewerberegelung im 1. jahr) kannst du das am Jahresende bei der Umsatzsteuererklärung nachholen. Mehr als Streichen kann das FA auch nicht.
Das ist absolut korrekt. Im Falle des Threadopeners würde ich aber auf jeden Fall nicht auf die Kleingewerberegelung optieren. Er will Material umsetzen und hier wäre es doch schade, wenn er die Vorsteuer in den Wind schreiben müsste. Ich Stelle immer wieder fest, daß auf die Kleingewerberegelung gegangen wird. Ich halte das für unschlau. Erstens wegen Vorsteuer, Zweitens wirkt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer professioneller ( Okok, das sollte man jetzt auch nicht überbewerten) und drittens - das halte ich für den entscheidenden Punkt - ist man gezwungen von Anfang an seine Buchhaltung in Ordnung zu halten. Durch die Monatliche Anmeldungspflicht besteht auch keine so grosse Gefahr, die vereinnahmte Umsatzsteuer bei Fälligkeit ausgegeben zu haben. Und wie gesagt: Der "Aufwand" ist minimal.
-Gast XIV schrieb: > Marcus schrieb: >> somit ist für >> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig. > > Wenn das Gerät an Internet hängt ;-). Gemeinerweise: Wenn das Gerät theoretisch ans Internet gehängt werden könnte, es also "Internet-Tauglich" ist. Ist wie mit den Tunern im Fernseher/VCR, die muss man auch bezahlen wenn garkeine Antenne dranhängt. Wie ist das eigentlich mit so Servern im gemietetem Rackspace? Hängen zwar am Internet, haben aber keinen Monitor und erst recht keine Lautsprecher dran.¿?
Die sind aber dann auch nicht Empfangs fähig... Außerdem: Das gesagt stimmt nicht ganz, nur wenn sie Empfangs fähig sind, und Internet vorhanden ist.
-Gast XIV schrieb: > Marcus schrieb: >> somit ist für >> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig. > > Wenn das Gerät an Internet hängt ;-). Nein, in diesem Fall (was mittlerweile auch die GEZ zugibt *1) nicht. *1 http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html unter Punkt 9 "Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen? Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist."
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