Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Tätigkeit bei Gewerbeanmeldung


von Schmidt (Gast)


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Hallo zusammen,

ich melde demnächst eine Gewerbe (nebenberuflich): Entwicklung und 
Produktion von Steuerungen, da ich aber mit mindestens ein paar 
Entwicklungsmonaten rechne und möchte nicht dass alle anderen Behörden 
(EAR und Co) mich mit Formularen und Briefen bombardieren, werde es für 
die erste Zeit nur als Entwicklungstätigkeit anmelden, wird das was 
bringen oder muss mich sowieso sofort bei den anmelden?

von Mike H. (-scotty-)


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Gewerbe nicht, Freiberuflich wäre günstiger. Kommt eben auf die
Details an. Andererseits wenn man noch kein Produkt hat, was
sollte man der EAR denn melden? Das ist wie mit den Umsätzen
gegenüber dem Finanzamt - Null.

von Marcus (Gast)


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Warum ist das mit der Gewerbeanmeldung denn immer so ein Bohei ?
Da "Beantragt" man nix. das ist lediglich eine Information (von wenigen 
genehmigungspflichtigen Geschichten abgesehen), die man dem Gewerbeamt 
gibt. Im Sinne von: "Hier bin ich und jetzt lege ich los!". Das war' 
schon.

Recht zeitnah melden sich dann das Finanzamt und die IHK bei Dir.
Das Finanzamt möchte Dir eine neue Steuernummer verpassen und gerne 
wissen, was Du im ersten Jahr so umzusetzen gedenkst ( Man kann auch 
negative Einkünfte haben !). Ausserdem wirst Du gefragt, wie Du 
Umsatzsteuertechnisch optieren möchstest, Die IHK heisst Dich einfach in 
ihren Reihen willkommen. Fertig.

Bei allen Anderen müsstest Du dich ohnehin proaktiv selbst melden. ( 
GEZ, EAR usw usf).

Das ist alles nicht schwer. Das mag jetzt böse klingen, aber: Wer diesen 
Aufwand scheut, oder meint dem nicht gewachsen zu sein, sollte nochmal 
in sich gehen und darüber nachdenken, ober das wirklich will.

Und Nein: Eine freiberuflichte tätigkeit ist in Deinem Fall, wenn Du 
"produzieren" willst nicht möglich.

Du könntest aber darüber nachdenken, erstmal Deine Entwicklung 
abzuschliessen und DANN das Gewerbe anzumelden, wenn Du am Markt aktiv 
wirst. Nachteil: Wenn du Lieferanten evaluieren willst (Auch das gehört 
zur Entwicklung), möchten Die in aller Regel einen Gewerbenachweis.


Viel Erfolg, viele Grüße,
Marcus

von Schmidt (Gast)


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@Marcus
>Bei allen Anderen müsstest Du dich ohnehin proaktiv selbst melden. (
>GEZ, EAR usw usf).

und das kostet natürlich Geld, besonders EAR, was ich bis zur ersten 
Serie vermeiden möchte.

von Marcus (Gast)


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Addendum:

Du kannst Dein Gewerbe jederzeit bezüglich der angemeldeten Tätigkeit 
neuanzeigen. Wenn sich hier signifikant etwas ändert MUSST Du das sogar.

von Marcus (Gast)


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Für die EAR-Medlung bist Du ohnehin selbst zuständig.
Solange Du nichst produzierst und in Verkehr bringst, musst Du auch 
nichts melden.

Mit "Produktion" musst Du ohnehin vorsichtig sein; Wo liegt Deine 
Betreibsstätte ? (Bebauungsplan beschaffen und lesen)

von Schmidt (Gast)


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Da alles nur nebenberuflich laufen wird, wird das ganze von Zuhause 
gemacht.
Platinen werden extern bestückt, Entwicklung, Montage und Verpackung von 
Zuhause gemacht, am Anfang werden natürlich nur geringe Stückzahlen 
sein, daher alles von Zuhause.

Welche Probleme werden noch konfrontieren
muss ich den Vermieter informieren?
GEZ? die bezahle ich schon !! oder muss ich jetzt doppelt bezahlen?

von Marcus (Gast)


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Vermieter sollte auf jeden Fall informiert werden.
In manchen Gemeinden möchten die jeweiligen Stadtwerke für die erhöhte 
Belastung durch den Gewerbebetrieb mit Abfall auch mehr Geld sehen.

Da Du wahrscheinlcih nicht ohne Rechner auskommen wirst, betreibst Du 
innerhalb Deines Gewerbes ein "neuartiges Empfangsgerät" somit ist für 
das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig. ( Hier gab es bereits eine Klage, 
der nachgegeben wurde, das war aber meines Wissens eine 
Einzelfallentscheidung).

Externe Bestückung ist gut, dann hast Du schonmal an dieser Stelle kein 
Problem mit Umweltauflagen.

von -Gast XIV (Gast)


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Schmidt schrieb:
> da ich aber mit mindestens ein paar
> Entwicklungsmonaten rechne



Da du in dieser Zeit keine Einnahmen erzielst brauchst du auch kein 
Gewerbe anmelden. Nur bei deinen Investitionen musst du aufpassen. Wäre 
Schade wenn du diese nicht absetzen kannst. Aber selbst da kann man dann 
dem eigenne Gewerbe eine Rechnung für Vorleistungen schicken.

Du bist sofort auf dem Radarschirm von Finanzamt, Handelskammer, 
Knappschaft und wie sie alle so heißen mögen.

Bei einem laufenden Betrieb sind das alles Peanuts aber am Anfang kann 
man sich das generve sparen.


Allerdings gehe ich davon aus das es Kleingeräte sind. Keine Torpedos, 
Raketen, Sprengstoffabfüllanlagen Herzschrittmacher oder sonstige 
erlaubnispflichtige Waren.

von -Gast XIV (Gast)


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Marcus schrieb:
> somit ist für
> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig.

Wenn das Gerät an Internet hängt ;-).

von Marcus (Gast)


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@-Gast XIV (Gast)

...was spätestens bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung der Fall sein 
dürfte....

von Mike H. (-scotty-)


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..kann man doch sicher auch mit Papier machen, oder?
Ansonsten wäre man ja gleich angeschmiert.
Wollten die das ganze nicht ohnehin mit der GEZ direkt beim
Finanzamt einziehen lassen? Man hört davon bloß leider nichts mehr.

von Marcus (Gast)


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Nein,
Umsatzsteuervoranmeldung geht nur noch elektronisch.
Und sind wir mal ehrlich, wir wollen doch Effizienz. Hier haben wir 
tatsächlich mal einen Prozess, in dem Staatliche Stellen involviert 
sind, und es geht Smooth'n-Easy. 2 bis 4 Zahlen im Monat eintragen und 
fertig.

Rundfunkgebühr über's Finanzamt ? Macht meines Erachtens keinen Sinn, da 
völlig unterschiedliche Entities betroffen sind.

von -Gast XIV (Gast)


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Marcus schrieb:
> ...was spätestens bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung der Fall sein
> dürfte....

Die erst bei einem Umsatz von > 20k@€ / Jahr gemacht werden muss. Wenn 
überhaupt nötig (keine Kleingewerberegelung im 1. jahr) kannst du das am 
Jahresende bei der Umsatzsteuererklärung nachholen.

Mehr als Streichen kann das FA auch nicht.

von Marcus (Gast)


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Das ist absolut korrekt. Im Falle des Threadopeners würde ich aber auf 
jeden Fall nicht auf die Kleingewerberegelung optieren. Er will Material 
umsetzen und hier wäre es doch schade, wenn er die Vorsteuer in den Wind 
schreiben müsste.

Ich Stelle immer wieder fest, daß auf die Kleingewerberegelung gegangen 
wird. Ich halte das für unschlau. Erstens wegen Vorsteuer, Zweitens 
wirkt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer professioneller ( 
Okok, das sollte man jetzt auch nicht überbewerten) und drittens - das 
halte ich für den entscheidenden Punkt - ist man gezwungen von Anfang an 
seine Buchhaltung in Ordnung zu halten. Durch die Monatliche 
Anmeldungspflicht besteht auch keine so grosse Gefahr, die vereinnahmte 
Umsatzsteuer bei Fälligkeit ausgegeben zu haben.
Und wie gesagt: Der "Aufwand" ist minimal.

von C-Tutor (Gast)


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-Gast XIV schrieb:
> Marcus schrieb:
>> somit ist für
>> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig.
>
> Wenn das Gerät an Internet hängt ;-).

Gemeinerweise: Wenn das Gerät theoretisch ans Internet gehängt werden 
könnte, es also "Internet-Tauglich" ist.
Ist wie mit den Tunern im Fernseher/VCR, die muss man auch bezahlen wenn 
garkeine Antenne dranhängt.

Wie ist das eigentlich mit so Servern im gemietetem Rackspace? Hängen 
zwar am Internet, haben aber keinen Monitor und erst recht keine 
Lautsprecher dran.¿?

von DDT (Gast)


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Die sind aber dann auch nicht Empfangs fähig... Außerdem: Das gesagt 
stimmt nicht ganz, nur wenn sie Empfangs fähig sind, und Internet 
vorhanden ist.

von Arc N. (arc)


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-Gast XIV schrieb:
> Marcus schrieb:
>> somit ist für
>> das Gewerbe nochmal GEZ-Gebühr fällig.
>
> Wenn das Gerät an Internet hängt ;-).

Nein, in diesem Fall (was mittlerweile auch die GEZ zugibt *1) nicht.

*1 http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html unter Punkt 9

"Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit 
Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?

Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die 
PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits 
(auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät 
angemeldet ist."

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