Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wer kennt sich mit ERA aus - Leistungszulage - außertarifliche Zulage?


von Dirk (Gast)


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Ich habe ein Angebot von einem IG Metall tarifgebundenen Unternehmen in 
Bayern erhalten.
Neben dem ERA Grundentgelt erhalte ich anfangs eine relativ hohe 
übertarifliche Zulage. Telefonisch wurde mir gesagt, dass diese Zulage 
dann nach 3 Monaten in eine Leistungszulage umgewandelt wird.

Dies kann ja bedeuten, dass mein Gehalt nach 3 Monaten weniger wird oder 
nicht?
Wird die Leistungszulage dann jedes Jahr neu verhandelt?
Weiter ist der Arbeitsplatz eigentlich nach ERA eine Stufe höher 
eingruppiert. Wann habe ich Anspruch auf die Höhergruppierung?

Gibt es für das Tarifgebiet Bayern den ERA Tarifvertrag irgendwo zum 
Runterladen? (Ich habe bisher nichts gefunden)

von Dirk (Gast)


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@Zuckerle: Ein ernst gemeinter Beitrag wäre besser gewesen..

von Backflow (Gast)


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>Immer dicke Lippe riskiert und ständig rumgemeckert an  ..., gibt
>Minuspunkte und führt zu einer vernichtenden Beurteilung

Demnach müßtest Du eigentlich für Lau arbeiten.

von Bitte einen Namen (Gast)


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Dirk schrieb:
> @Zuckerle: Ein ernst gemeinter Beitrag wäre besser gewesen..
Noch ernster wäre zu deprimierend.

Realistisch gemeint, siehe: 
Beitrag "Wer kennt sich mit ERA aus - Leistungszulage - außertarifliche Zulage?"

von toss (Gast)


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Die Leistungszulage ist normalerweise auf die außertarifliche Zulage 
anrechenbar (ebenso tarifliche Erhöhungen, Hochgruppierung usw.)
Bsp.:
außertarifliche Zulage liegt bei 300 Euro
Nach 3 Monaten Leistungszulage von 200 Euro -> außertarifliche Zulage 
wird um 200 Euro gekürzt.

Außerdem kann die außertarifliche Zulage üblicherweise bei sachlichen 
Gründen ganz oder teilweise gekürzt werden (z.B. wirtschaftliche 
Gründe).

Genaueres sollte in deinem Anstellungsvertrag stehen. Ansonsten 
Personalabteilung oder Betriebsrat fragen.

Eine Hochgruppierung ist üblich wenn die Leistungsbeurteilung oberhalb 
des Durchschnitts liegt. Wo dieser Durchschnitt ist im Tarifvertrag 
geregelt.

von Dirk (Gast)


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toss schrieb:
> Die Leistungszulage ist normalerweise auf die außertarifliche Zulage
> anrechenbar (ebenso tarifliche Erhöhungen, Hochgruppierung usw.)
> Bsp.:
> außertarifliche Zulage liegt bei 300 Euro
> Nach 3 Monaten Leistungszulage von 200 Euro -> außertarifliche Zulage
> wird um 200 Euro gekürzt.

Das wäre in Ordnung. Damit könnte ich leben.
Wenn sich allerdings herausstellt, dass die außertarifliche Zulage nach 
3 Monaten durch die Leistungszulage ersetzt wird, dann werde ich daraus 
Konsequenzen ziehen.

von Dirk (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #1898546:
> Hallo Dirk .
>
> Das ist bitterer Ernst ! Wirst du noch feststellen !
>
> Teile uns mal mit welche Erfahrungen du gemacht hast . Würde
> mich auch interessieren !

Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß.. Die meisten Chefs entscheiden 
nach Leistung und nicht nach dem Nasenfaktor. Ein guter Chef schaut 
objektiv auf die Leistung der Mitarbeiter.

von Mine Fields (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #1898109:
>> ...

Die Verallgemeinerung ist ziemlicher Blödsinn und übertrieben.

Dass man mit seinem Chef nicht ständig Streit anfängt ist eigentlich 
selbstverständlich. Wer natürlich ständig auf Konfrontation aus ist, 
braucht sich nicht wundern, wenn er dann schlechte Bewertungen bekommt.

Oft ist es aber so, dass die Leistungsbewertung gar nicht individuell 
ist, sondern dass Abteilungsleiter nur ein gewisses Budget haben, das 
sie dann möglichst fair unter den Mitarbeitern verteilen. Das heißt, 
dass die erfahrenen Leute mehr bekommen, Anfänger steigen mit einer 
"schlechten" Bewertung ein.

Meine Erfahrung ist, dass Leute, die dauerhaft extrem hohe 
Wochenarbeitszeit abliefern entweder extrem ineffizient arbeiten, eine 
sehr schlechte Arbeitsqualität abliefern oder schlicht und einfach 
keinen besonders fordernden Job haben. Ein schlauer Chef lässt eine 
solche Überstundenmentalität also gar nicht erst einkehren. Schon allein 
weil das die Motivation steigert. Es gibt natürlich immer ein paar 
Ausnahmen, die kein Privatleben haben und deshalb ihre Lebenserfüllung 
in ihrem Job sehen, aber die kann man dann auch noch dulden.

von Bitte einen Namen (Gast)


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Stefan L. schrieb:
> Oft ist es aber so, dass die Leistungsbewertung gar nicht individuell
> ist, sondern dass Abteilungsleiter nur ein gewisses Budget haben,
Oft? Bei uns der Normalfall.

Außerdem entscheidet bei uns der Chef von dem Abteilungsleiter über die 
ERA-Eingruppierung (wenn die PA nix dagegen hat).

> das sie dann möglichst fair unter den Mitarbeitern verteilen.
Lustig. Im welchem Land ist das so? ;-)

von ... (Gast)


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Dirk schrieb:
> Weiter ist der Arbeitsplatz eigentlich nach ERA eine Stufe höher
> eingruppiert.

Woher hast du diese Information? Die Arbeitsplatzbeschreibungen und die 
entsprechende ERA-Eingruppierung macht das Unternehmen selbst. Das steht 
nicht in dem Tarifvetrag.
Die in den ERA-Tarifveträgen angegebenen Arbeitsplatzbeschreibungen und 
Eingruppierungen sind nur unverbindliche Beispiele.

Dirk schrieb:
> Wird die Leistungszulage dann jedes Jahr neu verhandelt?

Jain. Nicht verhandelt, sondern du wirst beurteilt.
Die Leistungszulage bekommst du auf dein ERA-Grundentgelt aufgeschlagen. 
Die max. Leistungszulage ist aber gedeckelt. Je nach Betrieb bei ca. 
10-13%

Dirk schrieb:
> Wann habe ich Anspruch auf die Höhergruppierung?

Gar nicht.
Dazu müsste die Arbeitsplatzbeschreibung nach ERA geändert werden.
Oder du bekommst einen anderen Arbeitsplatz mit einer anderen 
Arbeitsplatzbeschreibung, die höher eingruppiert ist.

Dirk schrieb:
> Gibt es für das Tarifgebiet Bayern den ERA Tarifvertrag irgendwo zum
> Runterladen?

Schau mal auf die Seiten der IG-Metall.

von ... (Gast)


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toss schrieb:
> Die Leistungszulage ist normalerweise auf die außertarifliche Zulage
> anrechenbar

Eine außertarifliche Zulage sieht ERA nicht vor.
Wenn jemand vor der Einführung von ERA eine höheres Gehalt bezogen hat 
als nach der ERA-Einführung sein Arbeitsplatz hergibt, bekommt er 
weiterhin dieses höhere Geld, ist nach ERA aber ein sogenannter 
ERA-Überschreiter. Alles was über dem ERA-Entgelt gezahlt wird, wird mit 
tariflichen Erhöhungen verrechnet.

von ... (Gast)


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... schrieb:
> Alles was über dem ERA-Entgelt gezahlt wird, wird mit
> tariflichen Erhöhungen verrechnet.

Da fehlte noch was: Die Leistungszulage kommt auf das ERA-Entgelt oben 
drauf und wird nicht mit Tariferhöhungen verrechnet.

von Dirk (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #1898754:
>> Die meisten Chefs entscheiden nach Leistung und nicht nach dem
>> Nasenfaktor. Ein guter Chef schaut objektiv auf die Leistung der
>> Mitarbeiter.
>
> Glaubst du auch noch an den Osterhasen ?

Ich weiß nicht, welche Chefs du bisher im Arbeitsleben gehabt hast, aber 
ich habe bisher noch nie die Erfahrung gemacht, - und kenne auch keine 
von Bekannten -dass ein Chef nicht objektiv ist.

von Dirk (Gast)


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... schrieb:
> ... schrieb:
>> Alles was über dem ERA-Entgelt gezahlt wird, wird mit
>> tariflichen Erhöhungen verrechnet.
>
> Da fehlte noch was: Die Leistungszulage kommt auf das ERA-Entgelt oben
> drauf und wird nicht mit Tariferhöhungen verrechnet.

Bei Einstellungen ist ja so, dass man noch keine Leistungszulage 
bekommt. So wie ich das verstanden habe, wird die AT Zulage dann 
schrittweise in eine Leistungszulage umgewandelt.

von ... (Gast)


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Dirk schrieb:
> So wie ich das verstanden habe, wird die AT Zulage dann
> schrittweise in eine Leistungszulage umgewandelt.

Mag sein, das weiß ich jetzt nicht so genau. Normalerweise sieht ERA wie 
gesagt keine außertarifliche Zulage vor. Es könnte sein, dass man eine 
Leistungszulage in Höhe einer Art "Vorschußlorbeeren-Höhe" zahlt, die 
dann mit der ersten wirklichen Leistungsbeurteilung relativiert wird.

von Dirk (Gast)


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... schrieb:
> Mag sein, das weiß ich jetzt nicht so genau. Normalerweise sieht ERA wie
> gesagt keine außertarifliche Zulage vor. Es könnte sein, dass man eine
> Leistungszulage in Höhe einer Art "Vorschußlorbeeren-Höhe" zahlt, die
> dann mit der ersten wirklichen Leistungsbeurteilung relativiert wird.

Im Prinzip müssen das viele Arbeitgeber auch machen. Wenn eine Stelle 
mit EG11 in Bayern bewertet ist, dann liegt das Jahresgehalt bei 
13*3976€=51688€ ohne Leistungszulage und 35h Woche.
Für einen Berufserfahrenen ist das kein wirklich gutes Gehalt. Um ein 
passendes Angebot zu erstellen, wird eine außertarifliche Zulage darauf 
gelegt, die dann schrittweise durch tarifliche Erhöhungen bzw. 
Leistungszulage schmilzt.

Ist zwar jetzt nur eine Vermutung, kann mir aber gut vorstellen, dass es 
so läuft.

von Dirk (Gast)


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Ich glaube nicht, dass ein Einsteiger in einem Betrieb nach 6 Monaten 
gleich mit einer überdurchschnittlichen Leistungszulage rechnen kann, da 
v.a. am Anfang viel Zeit für Einarbeitung, usw. drauf geht.. Oder wie 
sind da eure Erfahrungen?

von Dirk (Gast)


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... schrieb:
>> Weiter ist der Arbeitsplatz eigentlich nach ERA eine Stufe höher
>> eingruppiert.
>
> Woher hast du diese Information? Die Arbeitsplatzbeschreibungen und die
> entsprechende ERA-Eingruppierung macht das Unternehmen selbst. Das steht
> nicht in dem Tarifvetrag.
> Die in den ERA-Tarifveträgen angegebenen Arbeitsplatzbeschreibungen und
> Eingruppierungen sind nur unverbindliche Beispiele.

Das habe ich im Vorstellungsgespräch erfahren. Ich finde es fair, dass 
man nicht sofort in die höchst mögliche Stufe kommt. Es ist immer 
besser, wenn es Entwicklungspotential gibt, als wenn ich sofort das 
mximal mögliche erhalte.

von ... (Gast)


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Dirk schrieb:
> Ich finde es fair, dass
> man nicht sofort in die höchst mögliche Stufe kommt. Es ist immer
> besser, wenn es Entwicklungspotential gibt,

Ich habe das Gefühl du hast ERA noch nicht durchschaut. Die 
Eingruppierung nach ERA, also ob EG11, EG12 usw. erfolgt nicht nach 
deiner Ausbildung, Erfahrung, Alter, Betriebszugehörigkeit usw., sondern 
einzig und allein nach der Arbeitsplatzbeschreibung.
Dabei ist es dann egal ob dieser Arbeitsplatz mit dem Pförtner oder 
einem Professor besetzt wird, beide würden das gleiche ERA-Entgelt 
bekommen.
Das heißt, Entwicklungspotenzial (also höheren Verdienst) hast du nur, 
wenn du dich auf einen anderen, höher eingestuften Arbeitsplatz, 
innerhalb der Firma bewirbst.

von Dirk (Gast)


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... schrieb:
> Das heißt, Entwicklungspotenzial (also höheren Verdienst) hast du nur,
> wenn du dich auf einen anderen, höher eingestuften Arbeitsplatz,
> innerhalb der Firma bewirbst.

Wenn man eingestellt wird, dann gibt es doch für jede Stelle eine 
Zieleinstufung, oder nicht?
Das habe ich so schon von manchen Bekannten gehört. Nach und nach wird 
ein Absolvent/Einsteiger dann höhergruppiert, bis er die höchstmögliche 
Einstufung erreicht hat. Will er mehr, muss er sich dann auf eine 
andere, höher eingestufte Stelle in der Firma bewerben.

von toss (Gast)


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Dirk schrieb:
> Wenn man eingestellt wird, dann gibt es doch für jede Stelle eine
> Zieleinstufung, oder nicht?
> Das habe ich so schon von manchen Bekannten gehört. Nach und nach wird
> ein Absolvent/Einsteiger dann höhergruppiert, bis er die höchstmögliche
> Einstufung erreicht hat. Will er mehr, muss er sich dann auf eine
> andere, höher eingestufte Stelle in der Firma bewerben.

Genauso ist es.

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