Forum: Offtopic Kleinunternehmerregelung


von Thorsten S. (whitejack)


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Hi,

ich möchte eine kleine Nebentätigkeit annehmen, es handelt sich dabei um 
Dienstleistungen im Elektro Bereich (Gerätebau) für eine Firma, da die 
ausgelastet sind.

Nun habe ich mir gedacht, müsste das mit der Kleinunternehmerregelung 
machbar sein, bin mir nur nicht ganz sicher was ich alles zu beachten 
habe, einmal in dem Berufszweig (Gewerbeamt) und dann Steuernummer beim 
Finanzamt, gibts überhaupt eine, denn genau die Umsatzsteuer zahlt man 
ja nicht oder?

ALso ich frage mich, wie kann ich diese Nebentätigkeit <17K€ auf 
offiziellem Weg verrichten, und was muss ich alles machen und Beachten, 
bzw. wo fange ich an.

Ich denke hier haben einige Leute einen Fahrplan für mich.

Wäre sehr hilfreich für mich :-)

Thorsten

Muss ich das bei meiner Firma anmelden?
Bekomme ich eine Steuernummer?
Welchen Einfluss hat das auf die Komplexität meiner 
Einkommenssteuererklärung, würde das gern weiterhin selber machen.
Wie muss ich meine Kosten und Gewinnaufstellung machen, wer muss sie 
haben.
Muss ich als Elektrofachkraft irgendwo einen Nachweis erbringen?
Ist eine Anmeldung irgendwo Kostenpflichtig - Bearbeitungsgebühren oder 
Grundgebühr.
WO fange ich an!? :-)

von Leo .. (-headtrick-)


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Thorsten S. schrieb:
> Hi,
>
> ich möchte eine kleine Nebentätigkeit annehmen, es handelt sich dabei um
> Dienstleistungen im Elektro Bereich (Gerätebau) für eine Firma, da die
> ausgelastet sind.
Gerätebau ist nach meinem Verständnis keine Dienstleistungsbranche, 
sondern ein Gewerbe was die Erbringung einer Dienstleistung nicht 
grundsätzlich ausschließt. Das sollte man vorteilhaft für die 
Gewerbeanmeldung nutzen um Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen.
> Nun habe ich mir gedacht, müsste das mit der Kleinunternehmerregelung
> machbar sein, bin mir nur nicht ganz sicher was ich alles zu beachten
> habe, einmal in dem Berufszweig (Gewerbeamt) und dann Steuernummer beim
> Finanzamt, gibts überhaupt eine, denn genau die Umsatzsteuer zahlt man
> ja nicht oder?
Was du an Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellst, brauchst du auch
nicht abführen. Kläre das mit dem Finanzamt, die beißen nicht.
Ein Hinweis über die Kleinunternehmerregelung sollte dann auf
der Rechnung stehen.
> ALso ich frage mich, wie kann ich diese Nebentätigkeit <17K€ auf
> offiziellem Weg verrichten, und was muss ich alles machen und Beachten,
> bzw. wo fange ich an.
Na, auch wenn ich das nicht sicher weiß, würde ich mal, zumindest
für mich, einen Businessplan erarbeiten. Beispiele gibts im Web, die
man auf sein Vorhaben nur umschreiben muss oder kann.
Für eine Existensgründung kann man Kurse bei der IHK,VHS oder ein 
gewerkschaftsnahes Berufsbildungswerk besuchen und sich Grundwissen
über Mindestbuchhaltung und so einiges mehr aneignen. Ist jedenfalls
besser als teuer Lehrgeld zu bezahlen.
Probleme könnte die gesetzliche Scheinselbständigkeitsregelung
bringen der man mit multibler Kundschaft aus dem Weg gehen kann.
> Ich denke hier haben einige Leute einen Fahrplan für mich.
siehe Businessplan.
> Wäre sehr hilfreich für mich :-)
Kann ja jeder die Tipps nutzen und auch das Web dürfte einiges an
Informationen bieten.

> Thorsten

> Muss ich das bei meiner Firma anmelden?
Zustimmung oder Genehmigung einholen weil der Arbeitsvertrag
Erfüllungsvorrang hat(oder wie die Juristen das nennen).
Außerdem darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
> Bekomme ich eine Steuernummer?
Gewöhnlich ja.
> Welchen Einfluss hat das auf die Komplexität meiner
> Einkommenssteuererklärung, würde das gern weiterhin selber machen.
Entweder machst du eine Einnahme/Überschußrechnung oder führst Buch
über deine Einnahmen/Ausgaben. In jedem Fall sollte man zu Beginn
einen Steuerberater konsultieren der das die ersten ein- bis zweimal
vormacht. Dann braucht man vielleicht das nur noch jährlich
wiederholen(mit anderen Zahlen natürlich). Je weniger der
Steuerberater für dich macht, desto günstiger dürfte es an Gebühren 
werden. Teuer wird es wenn der Steuerberater jede Einnahme und jede 
Ausgabe mittels Belege Buch führen muss. Die lässt der sich je nach 
Arbeitsaufwand fürstlich bezahlen. Das erfährt man aber in der Regel
in den Existenzgründungskursen je nach dem wie ausführlich die Inhalte 
sind.
> Wie muss ich meine Kosten und Gewinnaufstellung machen, wer muss sie
> haben.
Gewöhnlich muss man die Belege nur vorhalten und falls das FA die
prüfen will, muss man die vorlegen können. Wie lange man vorhalten
muss kann der Steuerberater oder das FA sagen.
> Muss ich als Elektrofachkraft irgendwo einen Nachweis erbringen?
Wenn du in die Handwerksrolle eingetragen bist, bist du meiner Ansicht
nach eine Fachkraft. Da müsste man schon etwas genaueres erfahren weil
das in verschiedene Fachrichtungen gehen kann.
> Ist eine Anmeldung irgendwo Kostenpflichtig - Bearbeitungsgebühren oder
> Grundgebühr.
Die Gewerbeanmeldung kostet eine Gebühr, näheres erfragt man bei deinem
für dich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, da ich nicht weiß wie hoch die
ist und ob in allen Gemeinden die gleiche Höhe gilt.
> WO fange ich an!? :-)
Indem du dir einen Plan machst. Einige Anhaltspunkte hast du bereits.
Über eine Haftpflichtversicherung sollte man sich auch noch Gedanken
machen damit ein Fehler einen nicht die Existenz kostet.

Wenn noch Fragen sind nur zu. Vielleicht fällt anderen auch noch was 
ein.

Alles nur gefährliches Halbwissen, daher ohne Gewähr, sonst meckern
wieder einige das ich hier nur Müll behaupte. Vermutlich meckern die
sowieso, nur wegen dem Unterhaltungswert.

von Reinhard S. (rezz)


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Thorsten S. schrieb:

> Muss ich das bei meiner Firma anmelden?

Ja.

> Bekomme ich eine Steuernummer?

Ja. Ca. 3-5 Wochen, nachdem du auf dem Gewerbeamt deine Gewerbeanmeldung 
gemacht hast, kommt vom Fin-Amt ein Fragebogen (Ausblick aufs erste 
Jahr, pers. Daten), wenn du den beantwortet hast dauerts noch ca. 2 
Wochen bis du einen Brief mit einer neuen/zusätzlichen Steuernr. hast.

> Welchen Einfluss hat das auf die Komplexität meiner
> Einkommenssteuererklärung, würde das gern weiterhin selber machen.

Bei mir hat das bisher immer mein St-Berater gemacht -> k.A.

> Wie muss ich meine Kosten und Gewinnaufstellung machen, wer muss sie
> haben.

Einnahmen/Ausgaben (Quittungen, Rechnungen) aufheben.

> Muss ich als Elektrofachkraft irgendwo einen Nachweis erbringen?

Mh, gute Frage. Frag mal bei deiner Handwerkskammer nach.

> Ist eine Anmeldung irgendwo Kostenpflichtig - Bearbeitungsgebühren oder
> Grundgebühr.

Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig, bei mir waren es 15€. 
IHK-Mitgliedschaft kostet auch was, wäre aber die ersten 2 Jahre 
zumindest bei meiner IHK kostenlos. Wie das bei dir ist, keine Ahnung.

> WO fange ich an!? :-)

- Firma fragen
- bei Ja: Gewerbe anmelden auf Gewerbeamt
- Fragebogen von Finamt ausfüllen
- Steuernr. bekommmen

von Reinhard S. (rezz)


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Thorsten S. schrieb:

> Nun habe ich mir gedacht, müsste das mit der Kleinunternehmerregelung
> machbar sein, bin mir nur nicht ganz sicher was ich alles zu beachten
> habe, einmal in dem Berufszweig (Gewerbeamt) und dann Steuernummer beim
> Finanzamt, gibts überhaupt eine, denn genau die Umsatzsteuer zahlt man
> ja nicht oder?

Berufszweig hat nichts mit Kleinunternehmer oder nicht zu tun.
Steuernr. gibts wie geschrieben, allerdings gibt es keine 
Umsatzsteuer-ID, also kannst du nicht ins Ausland verkaufen.

Wenn du Sachen einkaufst musst du Umsatzsteuer zahlen, also hast genau 
die gleichen Einkaufspreise wie ein Privatkunde. Wenn du Rechnungen 
schreibst ist ein Satz ähnlich "Bin Kleinunternehmer gemäß § xx, also 
enthält meine Rechnung keine Umsatzsteuer" angebracht.

von Иван S. (ivan)


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Thorsten S. schrieb:
> ich möchte eine kleine Nebentätigkeit annehmen, es handelt sich dabei um
> Dienstleistungen im Elektro Bereich (Gerätebau) für eine Firma, da die
> ausgelastet sind.

Wenn Du sowiso nur für diese Firma Dienstleistungen erbringen willst 
dann bietet es sich doch gerade an, sich von der Firma anstellen zu 
lassen, dann stellt sich die "Kleinunternehmerproblematik" gar nicht.

Iwan

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