Hi
In vielen Firmen ist es ja im Rahmen der betrieblichen Alterversorgung
möglich freiwillig auf Gehalt zu verzichten und das Geld (brutto) in
eine Betriebsrente einzuzahlen.
Die "Volksmeinung" behauptet ja immer sich den Betrag dann abziehen zu
lassen, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt wird weil man dann
weniger steuern zahlt. Aber stimmt das denn?
Angenommen man ist privat krankenversichert und verdient im Monat ohne
Weihnachts- oder Urlaubsgeld mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von
5500.- EUR. Also sagen wir z.B. 6000.- EUR. Dann sehe ich sogar eher
einen Nachteil den Beitrag zur Betriebsrente zusammen mit Weihnachts-
oder Urlaubsgeld abziehen zu lassen. Denn der Beitrag zur Rente ist in
diesem Monat nach oben sowieso gekappt während der steuerliche Abzug
über das Jahr verteilt wird.
Was meint ihr dazu?
Grüße
Es wird vom Finanzamt immer eine Steuer für das ganze Jahr berechnet.
Wann du Abzüge hast, das ist egal.
Erfolgt ein Abzug im Zusammenhang mit einem hohen Einkommen wie oben
genannt, dann ist die "Ersparnis" in diesem Monat durch die Minderung
des Spitzensteuersatzes natürlich etwas größer.
Mit der Einkommensteuererklärung für die Jahreseinkünfte sparst du aber
keinen! Cent.
Joe
Martin schrieb:
> Bitte mal etwas kapitalistischer denken, man will doch dem Staat keinen> zinslosen Kredit geben.
... lieber den BWL-Schnöseln in der Bank ?
>und das Geld (brutto) in eine Betriebsrente einzuzahlen
Gute Idee - Aber was geschieht wenn die Finanzheinis den Wagen abermals
in die Wand fahren ? Diese Wahrscheinlichkeit ist doch eher hoch. Dann
hat man doch besser das eigene Haeuschen abbezahlt.
> Die "Volksmeinung" behauptet ja immer sich den Betrag dann abziehen zu> lassen, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt wird weil man dann> weniger steuern zahlt. Aber stimmt das denn?
Nein.
Es kommt nur auf den Jahresbetrag an.
Für Betriebsrentenbeiträge (soweit sie in gesetzlich vorgeseheener Höhe
sind) zahlst du heute keine (Einkommen-)Steuern, sondern erst auf die
Rente bei Auszahlung.
Die Rechnung, daß du heute mehr monatlich verdienst als du im Alter an
Rente bekommst, und deswegen später durch die Progression weniger
Steuern zahlen müsstest, steht aber auf wackeligen Füssen. Erstens
versuchen die Versicherungen je gerade die "Rentenlücke" zu schliessen,
zweitens weiß niemand welche Steuersätze dann gelten werden, und gerade
am Berufsanfang bekommst du vielleicht sogar weniger Lohn als später mal
die Rente sein wird. Und drittens erhoffst du dir bei einer Rente ja
lange zu Leben so daß du "Plus" gemacht hast, und dann ist die Steuer
höher. Im Gegenzug ist sie niedriger wenn du vorher stirbst, dann hast
du noch nicht mal deine eingezahlte Rente wieder raus.
Zudem verprassen manche Firmen deine Betriebsrente weil die
Rückabsicherung (vorsätzlich) fehlerhaft war und leider leider irgendein
Fonds etc. pleite ging.
Ich würde also an keiner Betriebsrente teilnehmen.
Für die Steuern macht es über den Lohnsteuerjahresausgleich keinen
Unterschied.
Nur wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus? Bei denen macht es
doch schon einen Unterschied?
Okay ich glaube mein Text war etwas zu kompliziert. Ich will vorallem
darauf hinaus, dass der steuerliche Abzug über das Jahr gemittelt wird,
während der Beitrag zur gesetztlichen Rentenversicherung monatlich ab
einem Gehalt über 5500.- EUR nicht mehr weiter steigt. Ob sich das lohnt
oder ob in 30 Jahren die Welt untergeht will ich keine Diskussion
führen.
Hier nochmal in verkürzter Form mit einem Beispiel:
Nehmen wir an ich verdiene 6000.- EUR im Monat und mein Weihnachtsgeld
beträgt 3000.-EUR und wird im November mit ausgezahlt.
In die betriebliche Altersvorsorge will ich nun 3000.- EUR einzahlen.
Diese wird vom Bruttomonatslohn wahlweise im November oder Dezember
abgezogen.
Wenn ich den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge im November
abbuchen lasse, dann zahlt mir mein AG 9000 - 3000 = 6000 EUR aus. Das
gleiche kriege ich dann auch im Dezember. Davon zahle ich steuern und
pro Monat (9,9% von 5500) 547,25 EUR Beitrag an die gesetzliche
Rentenversicherung.
Wenn ich den Betrag aber erst im Dezember abbuchen lasse, dann kriege
ich im November mit Weihnachtsgeld die vollen 9000.- EUR. Zwar zahle ich
erstmal viel an Steuern, aber diese werden ja über das Jahr verrechnet.
An Rentenbeitrag zahle ich aber nur den maximalen Betrag von 547,25 EUR.
Im Dezember lasse ich dann den Beitrag zur Betriebsrente abbuchen und
habe nun nur ein Bruttoeinkommen von 3000.- EUR. Somit zahle ich da dann
nur (9,9% von 3000 EUR) 297.- EUR an die gesetzliche Rente.
Somit sollte es ein Vorteil von 547,25 - 297 = 250,25 EUR sein, wenn der
Beitrag zur Betriebsrente erst im Dezember abgebucht wird. Steuerlich
sollte es ja wie erwähnt egal sein.
So was meint ihr? Stimmt die Rechnung oder gibt es noch einen Haken?
>Gute Idee - Aber was geschieht wenn die Finanzheinis den Wagen abermals>in die Wand fahren ? Diese Wahrscheinlichkeit ist doch eher hoch.
Hmmm, das höre ich immer wieder. Viele scheinen einen totalen
Zusammenbruch der Währungssysteme und Finanzmärkte für ziemlich
wahrscheinlich zu halten. Allerdings sind sich viele nicht bewusst,
welche Konsequenzen das dann hätte: Alles, was nicht Sachwert oder
umlagefinanziert ist, wäre futsch. Jegliche kapitalgedeckte
Altersvorsorge, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen
etc., alles weg. Ich glaube nicht, dass einen solchen totalen
Zusammenbruch die Weltwirtschaft ohne jahrzehntelange Rezession etc.
überstehen würde. Die Auswirkungen für die gesamte Menschheit wären
katastrophal. Auch für die armen Regionen, da gerade diese auf die Hilfe
aus den Industrienationen angewiesen sind. Wie ein solcher totaler
Zusammenbruch allerdings ohne Krieg oder weltweite Katastrophen
(Meteoriteneinschlag etc.) entstehen soll, entzieht sich meiner
Vorstellungskraft. Immerhin laufen ja die Nahrungsmittelproduktion,
Konsumgüterproduktion etc. auch bei hoher Verschuldung oder anderer
Probleme auf den Finanzmärkten weiter. Also selbst wenn ein solches
Szenario eines kompletten Zusammenbruchs möglich erscheint, sollte man
sich der katastrophalen Wirkungen durchaus bewusst sein. Und dass dann
auch die Hausbesitzer bluten werden, versteht sich von selbst. Oder
glaubst Du, die kommen ungeschoren davon?
Hmm zahlt sonst keiner in eine betriebliche Altersversorgung ein und hat
sich da Gedanken darüber gemacht?
Diese Entgeldumwandlung wird auch als Deferred Compensation bezeichnet
und manchmal wird sie auch als Direktversicherung (z.B. über die
Allianz) abgeschlossen.
Im Prinzip sollte das jeden betreffen, der mit Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld über die Beitragsbemessungsgrenze von momentan 5500.- EUR
monatlich kommt.
Wundert mich dass sich da sonst noch keiner einen Kopf drüber gemacht
hat.
Grüße
Steuerzahler123 schrieb:> Diese Entgeldumwandlung wird auch als Deferred Compensation bezeichnet> und manchmal wird sie auch als Direktversicherung (z.B. über die> Allianz) abgeschlossen.
Die Mischung machts!
Frage ist, was in 40 Jahren man von dem heute eingezahltem Geld Deiner
Versicherung noch kaufen kann. Eine Schachtel Streichhölzer oder ein
Auto? Amis haben viel in Aktien angelegt und als es dann soweit war,
waren die Kurse gerade im Keller...
Bei der Altersrente sorgt hoffentlich die nächste Genration dafür.
> Hmm zahlt sonst keiner in eine betriebliche Altersversorgung> ein und hat sich da Gedanken darüber gemacht?
Ich habe mir damals Gedanken gemacht, und mich dagegen
entschieden, und alle, die die genutzt haben, erzählen
mir heute, daß ich mich richtig entschieden habe, denn
sie haben jede Menge Probleme mit ihrer betrieblichen.
Ausgenommen sind wohl wirklich grosse Firmen (wie VW)
mit seriöser Betriebsrente. Aber die normalen Firmen
bekommen irgendein mieses Produkt der Allianz etc.
aufgeschwatzt.
Doch, ich habe mir Gedanken gemacht und mich dagegen entschieden. Zum
Einen sind die Statuten unserer Pensionskasse sehr unguenstig. Um nicht
zu sagen der totale Beschiss. Denn was ist mit der Kohle, meiner
Kohle, wenn ich vor Erreichen des Rentenalters sterbe ? Im Wind.
Bezugsberechtigt sind nur direkt abhaengige, zB Kinder in Ausbildung,
sonst Nichts und Niemand, kein Testament, keine Frau, Nichts. Die Kassen
behalten die Kohle fuer sich. Das kann's ja nicht sein. Dann lege ich
das Geld lieber selber an, und kann kontrollieren wer's dann bekommt.
Die Steuererleichterung ? Pfffffftttt.
Hmmm seltsam... ich wollte echt keine Diskussion darüber anfangen, ob
sich eine solche Betriebsrente lohnt oder nicht.
Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob man sich den Betrag zusammen
mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abbuchen lassen soll oder nicht.
Meiner Meinung nach spart man sich etwas Beitrag zur Renten- und auch
zur Arbeitslosenversicherung wenn man dies nicht macht(wegen der
Beitragsbemessungsgrenze). Aber vielleicht habe ich auch etwas
übersehen??
Grüße
Steuerzahler123 schrieb:> Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob man sich den Betrag zusammen>> mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abbuchen lassen soll oder nicht.
Im Sinne der Liquidität sollte man dann abbuchen, wenn viel da ist.
Wer jedoch öfter die Firma wechselt, sollte sich überlegen, ob er
überhaupt da mitmacht. Manchmal steht was im KLEINgedruckten, daß erst
nach z.B. 5 Jahren ein Anspruch auf Auszahlung erworben wird. Das wäre
schlecht.
Dann wäre noch zu hinterfragen was im Konkursfall passiert. Sonst ist
ein Grundstück auf dem Mond sicherer. :-)