Hi In vielen Firmen ist es ja im Rahmen der betrieblichen Alterversorgung möglich freiwillig auf Gehalt zu verzichten und das Geld (brutto) in eine Betriebsrente einzuzahlen. Die "Volksmeinung" behauptet ja immer sich den Betrag dann abziehen zu lassen, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt wird weil man dann weniger steuern zahlt. Aber stimmt das denn? Angenommen man ist privat krankenversichert und verdient im Monat ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 5500.- EUR. Also sagen wir z.B. 6000.- EUR. Dann sehe ich sogar eher einen Nachteil den Beitrag zur Betriebsrente zusammen mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld abziehen zu lassen. Denn der Beitrag zur Rente ist in diesem Monat nach oben sowieso gekappt während der steuerliche Abzug über das Jahr verteilt wird. Was meint ihr dazu? Grüße
Es wird vom Finanzamt immer eine Steuer für das ganze Jahr berechnet. Wann du Abzüge hast, das ist egal. Erfolgt ein Abzug im Zusammenhang mit einem hohen Einkommen wie oben genannt, dann ist die "Ersparnis" in diesem Monat durch die Minderung des Spitzensteuersatzes natürlich etwas größer. Mit der Einkommensteuererklärung für die Jahreseinkünfte sparst du aber keinen! Cent. Joe
Bitte mal etwas kapitalistischer denken, man will doch dem Staat keinen zinslosen Kredit geben.
Martin schrieb: > Bitte mal etwas kapitalistischer denken, man will doch dem Staat keinen > zinslosen Kredit geben. ... lieber den BWL-Schnöseln in der Bank ?
>und das Geld (brutto) in eine Betriebsrente einzuzahlen
Gute Idee - Aber was geschieht wenn die Finanzheinis den Wagen abermals
in die Wand fahren ? Diese Wahrscheinlichkeit ist doch eher hoch. Dann
hat man doch besser das eigene Haeuschen abbezahlt.
> Die "Volksmeinung" behauptet ja immer sich den Betrag dann abziehen zu > lassen, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt wird weil man dann > weniger steuern zahlt. Aber stimmt das denn? Nein. Es kommt nur auf den Jahresbetrag an. Für Betriebsrentenbeiträge (soweit sie in gesetzlich vorgeseheener Höhe sind) zahlst du heute keine (Einkommen-)Steuern, sondern erst auf die Rente bei Auszahlung. Die Rechnung, daß du heute mehr monatlich verdienst als du im Alter an Rente bekommst, und deswegen später durch die Progression weniger Steuern zahlen müsstest, steht aber auf wackeligen Füssen. Erstens versuchen die Versicherungen je gerade die "Rentenlücke" zu schliessen, zweitens weiß niemand welche Steuersätze dann gelten werden, und gerade am Berufsanfang bekommst du vielleicht sogar weniger Lohn als später mal die Rente sein wird. Und drittens erhoffst du dir bei einer Rente ja lange zu Leben so daß du "Plus" gemacht hast, und dann ist die Steuer höher. Im Gegenzug ist sie niedriger wenn du vorher stirbst, dann hast du noch nicht mal deine eingezahlte Rente wieder raus. Zudem verprassen manche Firmen deine Betriebsrente weil die Rückabsicherung (vorsätzlich) fehlerhaft war und leider leider irgendein Fonds etc. pleite ging. Ich würde also an keiner Betriebsrente teilnehmen.
Für die Steuern macht es über den Lohnsteuerjahresausgleich keinen Unterschied. Nur wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus? Bei denen macht es doch schon einen Unterschied?
Okay ich glaube mein Text war etwas zu kompliziert. Ich will vorallem darauf hinaus, dass der steuerliche Abzug über das Jahr gemittelt wird, während der Beitrag zur gesetztlichen Rentenversicherung monatlich ab einem Gehalt über 5500.- EUR nicht mehr weiter steigt. Ob sich das lohnt oder ob in 30 Jahren die Welt untergeht will ich keine Diskussion führen. Hier nochmal in verkürzter Form mit einem Beispiel: Nehmen wir an ich verdiene 6000.- EUR im Monat und mein Weihnachtsgeld beträgt 3000.-EUR und wird im November mit ausgezahlt. In die betriebliche Altersvorsorge will ich nun 3000.- EUR einzahlen. Diese wird vom Bruttomonatslohn wahlweise im November oder Dezember abgezogen. Wenn ich den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge im November abbuchen lasse, dann zahlt mir mein AG 9000 - 3000 = 6000 EUR aus. Das gleiche kriege ich dann auch im Dezember. Davon zahle ich steuern und pro Monat (9,9% von 5500) 547,25 EUR Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn ich den Betrag aber erst im Dezember abbuchen lasse, dann kriege ich im November mit Weihnachtsgeld die vollen 9000.- EUR. Zwar zahle ich erstmal viel an Steuern, aber diese werden ja über das Jahr verrechnet. An Rentenbeitrag zahle ich aber nur den maximalen Betrag von 547,25 EUR. Im Dezember lasse ich dann den Beitrag zur Betriebsrente abbuchen und habe nun nur ein Bruttoeinkommen von 3000.- EUR. Somit zahle ich da dann nur (9,9% von 3000 EUR) 297.- EUR an die gesetzliche Rente. Somit sollte es ein Vorteil von 547,25 - 297 = 250,25 EUR sein, wenn der Beitrag zur Betriebsrente erst im Dezember abgebucht wird. Steuerlich sollte es ja wie erwähnt egal sein. So was meint ihr? Stimmt die Rechnung oder gibt es noch einen Haken?
>Gute Idee - Aber was geschieht wenn die Finanzheinis den Wagen abermals >in die Wand fahren ? Diese Wahrscheinlichkeit ist doch eher hoch. Hmmm, das höre ich immer wieder. Viele scheinen einen totalen Zusammenbruch der Währungssysteme und Finanzmärkte für ziemlich wahrscheinlich zu halten. Allerdings sind sich viele nicht bewusst, welche Konsequenzen das dann hätte: Alles, was nicht Sachwert oder umlagefinanziert ist, wäre futsch. Jegliche kapitalgedeckte Altersvorsorge, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen etc., alles weg. Ich glaube nicht, dass einen solchen totalen Zusammenbruch die Weltwirtschaft ohne jahrzehntelange Rezession etc. überstehen würde. Die Auswirkungen für die gesamte Menschheit wären katastrophal. Auch für die armen Regionen, da gerade diese auf die Hilfe aus den Industrienationen angewiesen sind. Wie ein solcher totaler Zusammenbruch allerdings ohne Krieg oder weltweite Katastrophen (Meteoriteneinschlag etc.) entstehen soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Immerhin laufen ja die Nahrungsmittelproduktion, Konsumgüterproduktion etc. auch bei hoher Verschuldung oder anderer Probleme auf den Finanzmärkten weiter. Also selbst wenn ein solches Szenario eines kompletten Zusammenbruchs möglich erscheint, sollte man sich der katastrophalen Wirkungen durchaus bewusst sein. Und dass dann auch die Hausbesitzer bluten werden, versteht sich von selbst. Oder glaubst Du, die kommen ungeschoren davon?
Hmm zahlt sonst keiner in eine betriebliche Altersversorgung ein und hat sich da Gedanken darüber gemacht? Diese Entgeldumwandlung wird auch als Deferred Compensation bezeichnet und manchmal wird sie auch als Direktversicherung (z.B. über die Allianz) abgeschlossen. Im Prinzip sollte das jeden betreffen, der mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über die Beitragsbemessungsgrenze von momentan 5500.- EUR monatlich kommt. Wundert mich dass sich da sonst noch keiner einen Kopf drüber gemacht hat. Grüße
Steuerzahler123 schrieb: > Diese Entgeldumwandlung wird auch als Deferred Compensation bezeichnet > und manchmal wird sie auch als Direktversicherung (z.B. über die > Allianz) abgeschlossen. Die Mischung machts! Frage ist, was in 40 Jahren man von dem heute eingezahltem Geld Deiner Versicherung noch kaufen kann. Eine Schachtel Streichhölzer oder ein Auto? Amis haben viel in Aktien angelegt und als es dann soweit war, waren die Kurse gerade im Keller... Bei der Altersrente sorgt hoffentlich die nächste Genration dafür.
> Hmm zahlt sonst keiner in eine betriebliche Altersversorgung > ein und hat sich da Gedanken darüber gemacht? Ich habe mir damals Gedanken gemacht, und mich dagegen entschieden, und alle, die die genutzt haben, erzählen mir heute, daß ich mich richtig entschieden habe, denn sie haben jede Menge Probleme mit ihrer betrieblichen. Ausgenommen sind wohl wirklich grosse Firmen (wie VW) mit seriöser Betriebsrente. Aber die normalen Firmen bekommen irgendein mieses Produkt der Allianz etc. aufgeschwatzt.
Doch, ich habe mir Gedanken gemacht und mich dagegen entschieden. Zum Einen sind die Statuten unserer Pensionskasse sehr unguenstig. Um nicht zu sagen der totale Beschiss. Denn was ist mit der Kohle, meiner Kohle, wenn ich vor Erreichen des Rentenalters sterbe ? Im Wind. Bezugsberechtigt sind nur direkt abhaengige, zB Kinder in Ausbildung, sonst Nichts und Niemand, kein Testament, keine Frau, Nichts. Die Kassen behalten die Kohle fuer sich. Das kann's ja nicht sein. Dann lege ich das Geld lieber selber an, und kann kontrollieren wer's dann bekommt. Die Steuererleichterung ? Pfffffftttt.
Hmmm seltsam... ich wollte echt keine Diskussion darüber anfangen, ob sich eine solche Betriebsrente lohnt oder nicht. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob man sich den Betrag zusammen mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abbuchen lassen soll oder nicht. Meiner Meinung nach spart man sich etwas Beitrag zur Renten- und auch zur Arbeitslosenversicherung wenn man dies nicht macht(wegen der Beitragsbemessungsgrenze). Aber vielleicht habe ich auch etwas übersehen?? Grüße
Steuerlich ist es egal. Bei den Sozialversicherungen hast Du recht. Aber ich würde da so oder so die Finger von lassen. Gruss Axel
Geld ist heut am besten unterm Kopfkisten aufgehoben! :)
Steuerzahler123 schrieb: > Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob man sich den Betrag zusammen >> mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abbuchen lassen soll oder nicht. Im Sinne der Liquidität sollte man dann abbuchen, wenn viel da ist. Wer jedoch öfter die Firma wechselt, sollte sich überlegen, ob er überhaupt da mitmacht. Manchmal steht was im KLEINgedruckten, daß erst nach z.B. 5 Jahren ein Anspruch auf Auszahlung erworben wird. Das wäre schlecht. Dann wäre noch zu hinterfragen was im Konkursfall passiert. Sonst ist ein Grundstück auf dem Mond sicherer. :-)
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