Ich habe 2 Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung und Kündigung sowie zum Thema Wettbewerb. Ich bin bei einem Arbeitnehmerüberlasser fest angestellt und derzeit noch ungekündigt. Da das Projekt aber nun plötzlich beendet wurde (Gerät wird vom Markt genommen) hat der Kunde keine Verwendung mehr für mich und wird mich nach dem 31. Oktober / nicht mehr beschäftigen. Er kann es auch nicht mehr, weil er kein Geld mehr dafür hat. Ich werde daher in der Konsequenz durch den Überlasser gekündigt werden, wobei es auch sein kann, daß er was Neues für mich sucht. Ich gehe aber davon aus, daß er mich kündigt. 1. Problem: Kündigung ---------------------- Es besteht beiderseits Kündigungsmöglichkeit von 4 Wochen / 1 Monat glaube ich. Kann / muss man zum Monatsende kündigen? Wie sieht es aus, wenn ich - wie ich denke - nur zum Monatssende gekündigt werden kann: Die könnte ja dann nur der 30.11.2010 sein. Da ich noch 2 Wochen Urlaub habe, sässe ich quasi einen halben Monat daheim. Muss dann der Überlasser den vollen Lohn zahlen, obwohl ich nicht mehr arbeite? Ich kann ja nichts dafür, dass er mich nicht einsetzen kann. (Der Überlasser hat kein Inhouse-Geschäft, ist nur vermittelnd tätig) Jetzt geht es weiter: Der Überlasser weiß noch nichts von seinem Glück und der Entleiher macht auch keine Anstalten, dass zeitnah mitzuteilen. Muss ich meinen Verleiher davon informieren? Mal davon ausgegangen, daß wir über den 31.10.2010 drüberrutschen, würde dann die Kündigung erst zum 31.12.2010 möglich sein. Was passiert dann mit dem Gehalt, wenn der Überlasser nichts anderes für mich findet? Muss er dann komplett zahlen? 2. Problem: Weiterarbeit ------------------------ Ich bin nebenher noch selbständig tätig und habe ein Angebot für Programmierung von einem Vermittler. Es handelt sich aber beim Endkunden um einen Konkurrenzkonzern. (Ab wann) darf ich für den Mitbewerber arbeiten? Da meine letzten Arbeitstage reiner Urlaub sein werden, würde ich gerne schon was machen, darf aber laut Vertrag nicht GLEICHZEITIG für den Mitbewerber arbeiten. Frage: Gilt das als GLEICHZEITIG, wenn man gekündigt wurde, sich schon im Urlaub befindet und nur noch formell bei der Firma angestellt ist?
1. Wo kein Kläger da kein Richter, Vermeide dass Dein noch-Arbeitgeber mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber in Kontakt tritt. 2. Klauseln Die es Dir verbieten Deinen Lebensunterhalt zu verdienen sind üblich aber juristisch selten haltbar. 3. Auch Du darfst kündigen und Du hast trotzdem noch Anspruch auf Deinen Urlaub. Eigenkündigungen machen die Terminplanung einfacher. 4. Was Du in Deinem Urlaub machst, ist Deine Sache. 5. Dein AG hat einen Vertrag mit seinem Kunden in dem geregelt ist, wann der Kunde den Ag über die Beendigung des Vertrages zu informieren hat. Was die ausgemacht haben soll, und muss Dich nicht interessieren. 6. Du haste einen Vertrag mit Deinem AG gemacht. Darin sind Kündigungsfristen ect. festgehalten. Nach der Kündigung muss Dich der AG weiter bezahlen. Ob die Kündigungsfristen rechtmäßig sind oder dein AG Dich länger bezahlen muss verrät Dir der Anwalt Deines Vertrauens, welchen Deine Arbeitsrechtschutzversicherung bezahlt, die Du als leiharbeiter hoffentlich hast.
Ich würde deinen Arbeitgeber darüber informieren, das dein Projekt da wohl ausläuft, damit der dich schneller weiter vermitteln kann. Ob die 2 1/2 Tage etwas retten, glaube ich nicht. Falls Du die Kündigung bekommst und du innerhalb der Kündigungszeit, in der der AG dein Gehalt weiterzahlen muss, etwas neues findest, entlässt dich dein Noch-Arbeitgeber dich sicher vorzeitig aus dem Vertrag. Nur dann wäre dein Urlaub dahin. Du musst ja nicht mitteilen, bei wem du dann anfängst. Ich gehe mal davon aus, das du keine Sperrklauseln in deinem Arbeitsvertrag hast, was das arbeiten bei der Konkurrenz angeht.
-Würde meinen AG erst informieren wenn eine fristgerechte Kündigung zum Ende Oktober nicht mehr möglich ist. Er muss dich auf alle Fälle bis zum Ende voll bezahlen. -Den Urlaub noch nehmen oder abgelten lassen. Resturlaub kann theoretisch auch auf den neuen AG übertragen werden, was dem aber nicht gefallen wird. Außerdem verfällt er dann Ende des Jahres. -Konkurrenzschutzklauseln sind meistens nichtig, da meist kein finanzieller Ausgleich für deine Nachteile vereinbart ist. -Falls du ein Arbeitsgericht zwecks erstreitens einer Abfindung behelligen willst darfst du noch keinen Vertrag mit dem anderen Vermittler abschließen. -Sofort zum Arbeitsamt, du hast die Pflicht dich zu melden wenn die Gefahr besteht dass du demnächst Arbeitslos werden könntest. -Bei Eigenkündigung verlierst du die Möglichkeit einer Abfindung und bekommst eine Sperre beim Arbeitslosengeld! -Ab wann du für den Konkurrenten arbeitest muss dir im Zweifelsfall erst mal nachgewiesen werden. Das wäre noch wichtig: Ist deine Nebentätigkeit bei deinem AG angezeigt und genehmigt?
1. Es ist nicht deine Aufgabe, deinem Sklavenhändler zu informieren. 2. Es wäre deine Aufgabe, dem Arbeitsamt zu sagen daß du in (weniger als) 3 Monaten arbeitslos wärst, denn dann fordern die dich schon auf, Bewerbungen zu schreiben. Da du aber nicht weisst, wie sich dein Saklvenhändler verhält, hast du kein Versöumnis. 3. Du darfst offiziell erst für den nächsten arbeiten, wenn das derzeitige Arbeitsverhältnis beendet ist, also nach dem Urlaub. Du wirst so lange ja auch vom alten bezahlt.
@MaWin Es WÄRE die Aufgabe des Kunden, den Sklavenhändler in informieren. Es steigert die Wahrscheinlichkeit, nicht die Kündigung zu bekommen, wenn man in so einem Fall den Sklaventreiber selbst vorwarnt (falls er das noch nicht eh weiß un die Kündigung schon geschrieben ist), 2 Tage vorher kann man sich aber auch sparen.
tex schrieb: > 3. Auch Du darfst kündigen und Du hast trotzdem noch Anspruch auf Deinen > > Urlaub. Eigenkündigungen machen die Terminplanung einfacher. Bloß nicht eigenkündigen,wenn man in Anschluß keine anschließndes Arbeitsverhältnis hat, dann droht eine 3-Monatige Sperrzeit vom Arbeitsamt! Tipp, wenn du gekündigt bist, melde dich die letzten Tage krank, denn dann hast du noch zusätzlich für einen Monat die Lohnfortzahlung (nach Ende des Arbeitsverhältnisse!) von deinen alten AG(zuvor noch aber noch das Arbeitszeugnis abholen!) Ergibt dann für dich 1 Monatsgehalt plus 12 Monate ALG1. Willst du dich noch ein bißchen weiterbilden, dann kannste auch an der FernUni-Hagen einschreiben als Teilzeitstudent geht noch bis zum 15.11 und bekommst auch das ALG1 ohne anstand!
> ch gehe mal davon aus, das du keine Sperrklauseln in deinem > Arbeitsvertrag hast, was das arbeiten bei der Konkurrenz angeht. Doch. Ich darf nicht tätig werden, wenn sie es verbieten und bei der Konkurrenz verbieten sie es garantiert. > Das wäre noch wichtig: Ist deine Nebentätigkeit bei deinem AG angezeigt >und genehmigt? Noch nicht. Ich darf grundsätlzich nebenher arbeiten, aber nur mit Zustimmung und die haben gesagt, daß sie das ohne Weiteres tun, nur eben nicht bei der Konkurrenz. Das Problem ist, daß der Entleiherkonzern immer irgendwie ein Konkurrent von einer neuen Firma ist. > Du darfst offiziell erst für den nächsten arbeiten, wenn das > derzeitige Arbeitsverhältnis beendet ist, also nach dem Urlaub. Du wirst > so lange ja auch vom alten bezahlt. Ja, das dachte ich mir schon. Der Urlaub zählt also zum Arbeitsverhältnis. Na mal sehen, wie ich es mache. Ich warte jetzt den Freitag ab.
Solange die dir noch Gehalt bezahlen, darfst Du nicht für die Konkurrenz arbeiten. Das gilt natürlich auch im Urlaub. Allerdings dürfte man Dir das kaum nachweisen können, wenn Du das selbstständig machst. Ansonsten ist es das Problem des Entleihers, wie er Dein Gehalt auftreibt. So lange der Arbeitsvertrag läuft, muss er auch zahlen, auch wenn Du im Urlaub oder krank bist. Wenn das mit der Kündigung zum Monatsende nicht ausdrücklich im Vertrag steht, dürfte die gesetzliche Regelung greifen. Und danach ist meines Wissens auch zur Monatsmitte möglich, bin aber nicht sicher. Gruss Axel
Noch etwas zu Kündigungsfristen bei Zeitarbeitsfirmen: Ein beliebter Trick bei meinem vorletzten Arbeitgeber (ANÜ) war es, nach Auslaufen/Wegfall eines Projektes einen Arbeitsplatz in einer weit entfernten Stadt vermitteln zu wollen ("Einsatzort: Bundesweit") und wenn du nicht annehmen wolltest zu kündigen wg. Arbeitsverweigerung mit den entsprechenden Folgen (ALG Sperre!).
Da gibt es aber Möglichkeiten: Man fährt nicht hin, weil man krank ist oder verdudelt das Gespräch. Wenn der Sklaventreiber merkt, dass er Dich nicht an den Mann bingt, dann kündigt der schon, keine Sorge :-)
Gesetzliche Kündigungsfrist: http://www.bewerbungsservice-spezial.de/karriere/gesetzliche-kuendigungsfristen.html H.G. schrieb: >> ch gehe mal davon aus, das du keine Sperrklauseln in deinem >> Arbeitsvertrag hast, was das arbeiten bei der Konkurrenz angeht. > Doch. Ich darf nicht tätig werden, wenn sie es verbieten und bei der > Konkurrenz verbieten sie es garantiert. Falls diese Klausel über dein Ausscheiden hinaus wirksam ist kannst du auf Kosten deines Ex Urlaub machen, dir steht dann eine Entschädigung für deine Nachteile bei der Berufswahl zu! Sonst ist sie ein unangemessener Eingriff in deine Berufsfreiheit! Viele meiner Mitbewerber schreiben sowas in ihre Verträge und meinen noch was sie für ein schlauer Fuchs sind... Im besten Fall ist sie nichtig, im ungünstigsten Fall kostet sie einen Haufen Geld Geld für einen zweifelhaften Nutzen.
> 1. Es ist nicht deine Aufgabe, deinem Sklavenhändler zu informieren.
Toll wie hier gerade wieder die Leute die schlechten Tips geben, die
jeden Arbeitgeber fuer den Klassenfeind halten. Doof nur, dass sie ihren
Klassenkampf auf Kosten des Fragestellers fuehren.
Der Dienstleister kann von seinem Angestellten erwarten, dass der ihn
rechtzeitig ueber wichtige Veraenderungen beim Kunden informiert. Im
Falle des Projektendes entsteht dem Dienstleister durch die
Verzoegerung, die der Angestellte verursacht, ein finanzieller Schaden -
das ist Grund genug fuer eine ausserordentliche Kuendigung. So kann man
seine Kuendigungsfrist ganz schnell verzocken und handelt sich auch noch
ein schlechtes Zeugnis ein.
Wie man in den Wald hinein ruft .... Der Dienstleister würde seinen Arbeitnehmer über wichtige Änderungen auch nciht informieren. Gleiches Recht für alle!
> Im Falle des Projektendes entsteht dem Dienstleister durch die > Verzoegerung, die der Angestellte verursacht, ein finanzieller > Schaden - das ist Grund genug fuer eine ausserordentliche > Kuendigung. Spinner. Im Falles des Falles holen dich Richter ganz schnell aus deiner Rechtsauffassungs-Geisterfahrt.
> Im Falles des Falles holen dich Richter ganz schnell aus deiner > Rechtsauffassungs-Geisterfahrt. Du bist der groesste Schwaetzer, der hier im Forum rumlaeuft. Du warst doch noch nie vor einem Arbeitsgericht, wahrscheinlich hast du noch nicht mal einen Job. Und mit deiner Einstellung kriegst du auch keinen.
> Du bist der groesste Schwaetzer, der hier im Forum rumlaeuft. Du warst > doch noch nie vor einem Arbeitsgericht, wahrscheinlich hast du noch > nicht mal einen Job. Und mit deiner Einstellung kriegst du auch keinen. Na was du alles meinst zu wissen. Merke dir: Du weisst nichts von mir, ich hingegen weiß alles über mich, das liegt in der Natur der Sache. Ich weiß daher, daß dein zusammengelogenes Zeug welches du über mich zu wissen vorgibst, falsch ist. Du blamierst dich also vor mir mit solchen erlogenen Behauptungen zu 100%.
>Im Falle des Projektendes entsteht dem Dienstleister durch die >Verzoegerung, die der Angestellte verursacht, ein finanzieller Schaden - Das muss erst mal nachgewiesen werden. >das ist Grund genug fuer eine ausserordentliche Kuendigung. Na, allenfalls für eine Abmahnung. > So kann man seine Kuendigungsfrist ganz schnell verzocken Wohl kaum. > und handelt sich auch noch ein schlechtes Zeugnis ein. Zeugniss muss immer wohlwollend sein. Ausserdem würde ich mir dann ein Zeugniss von der Firma holen, wo ich tatsächlich gearbeitet habe. Der kann das sowieso besser beurteilen. Allerdings würde ich den Entleiher trotz allem so schnell es geht informieren. Schliesslich wäre es in meinem Interesse, wenn der möglichst schnell was neues für mich fände. Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: Du bist zwar netter als Mawin, aber leider auch nur Theoretiker. >>Im Falle des Projektendes entsteht dem Dienstleister durch die >>Verzoegerung, die der Angestellte verursacht, ein finanzieller Schaden - > Das muss erst mal nachgewiesen werden. Lies mal den ersten Post genau - der Verfasser spekuliert damit, dass der Dienstleister die naechstmoegliche Kundigungsfrist verpasst, weil er zu spaet vom Projektende erfaehrt - welches ihm der Verfasser bewusst verheimlicht. Dass der Verfasser informiert war, kommt schnell raus, wenn sich der Dienstleister beim Kunden ueber das kurzfristige Projektende beschwert. >>das ist Grund genug fuer eine ausserordentliche Kuendigung. > Na, allenfalls für eine Abmahnung. Bei einem schweren Vertrauensmissbrauch braucht man keine Abmahnung. Und da es hier darum geht, sich einen Monat laenger Gehalt zu erschleichen, kann man problemlos einen solchen Missbrauch anfuehren. >> So kann man seine Kuendigungsfrist ganz schnell verzocken > Wohl kaum. Die Chance duerfte gut 50% betragen. Dem Richter stehen alle Moeglichkeiten offen. >> und handelt sich auch noch ein schlechtes Zeugnis ein. > Zeugniss muss immer wohlwollend sein. Demnach gaebe es keine schlechten Zeugnisse :-) > Ausserdem würde ich mir dann ein > Zeugniss von der Firma holen, wo ich tatsächlich gearbeitet habe. Der > kann das sowieso besser beurteilen. Der wird aber nur in Ausnahmefaellen ein Zeugnis ausstellen - das ist naemlich in der Branche nicht ueblich. > Allerdings würde ich den Entleiher trotz allem so schnell es geht > informieren. Schliesslich wäre es in meinem Interesse, wenn der > möglichst schnell was neues für mich fände. Nun, der Verfasser geht davon aus, dass er mit Projektende gekuendigt wird.
>der Verfasser spekuliert damit, dass >der Dienstleister die naechstmoegliche Kundigungsfrist verpasst, Das lese ich dort nicht. Aber der Termin ist ja nun rum. Wie schaut es aus? Hat der Dienstleister gekündigt? Muss der Dienstleister zahlen?
xXx:
>Du bist zwar netter als Mawin, aber leider auch nur Theoretiker.
Ich war fünf Jahre lang Betriebsrat. Ich habe dabei alle möglichen
Kündigungen erlebt. Glaube mir, ich rede aus der Praxis.
Und ich sehe nach wie vor keine besondere Verfehlung. Es ist nicht
Aufgabe des Sachbearbeiters, sich um die wirtschaftliche Lage seines
Arbeitgebers Gedanken zu machen. Dafür sind die BWLer da. Formal (und
nur darum geht es ja bei einer Kündigung) muss der tun, was man ihm
sagt. Nicht mehr und nicht weniger. Er muss keine Spekulationen über das
mögliche Verhalten des Auftraggebers anstellen und diese dann melden.
Schon gar nicht muss er Spekulationen darüber anstellen, ob der AG ihm
selbst möglicherweise kündigt und dann selbst auch noch die
Informationen dazu liefern.
Gruss
Axel
so, hier wieder Fakten: Also ich will ja nichts verschweigen und habe es auch nicht. Im Gegenteil: Ich habe eine Mitarbeiterin des Verleihers schon im September per mail darüber informiert, dass das Projekt bald zu Ende gehen könnte. Die Situation: Mir wurde weder vom Verleiher noch vom Entleiher ein Termin genannt oder was Schriftliches gegeben. Das Ganze tröpfelt vor sich hin. Ich bin also immer noch Angestellter der Firma. Das Projekt geht jetzt irgendwie noch weiter - ich bin mal gespannt, was passiert. In jedem Fall gehe ich davon aus, dass jetzt spätestens Ende des Monats Ende ist. Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausgeht. Zu tun gibt es jetzt nicht mehr viel, ich dümple nur noch vor mich hin...
@H.G. Nicht rumdümpeln, sondern aktiv weiter bewerben, die Zeit optimal nutzen.
H.G. schrieb: > > Zu tun gibt es jetzt nicht mehr viel, ich dümple nur noch vor mich > hin... wenn Entleiher und Verleiher dich dümpeln lassen, so wollen sie es nicht wirklich beenden. Denn du kostest Geld. Das wird nur ausgegeben solange man auf Nutzen hofft. Wenn das Projekt nicht brennt ist das der Zeitpunkt ein paar Tage Urlaub zu machen oder Überstunden zu kompensieren. Ich tippe eher, ein Neues Projekt ist noch nicht in Sack und Tüten lauert aber schon. Sonst wärest du schon drausen oder der Projektabschluß würde stark forciert werden. in dem Falle schrubbt man Überstuden um was für den kalten winter auf die Seite(Zeitkonto) zu bekommen. das gibt dem verleiher Zeit dich neu zu vermitteln. Möglichst vor dem Jahreswechsel! Also gelassen bleiben. "Ich" schrieb: > Nicht rumdümpeln, sondern aktiv weiter bewerben, die Zeit optimal > > nutzen. Gilt immer so lange man nicht vor hat sich auf eigene Beine zu stellen. Dann heist das Zauberwort Kontakte knüpfen solange man im Metier aktiv ist. Namaste
Ich will aber nicht weitervermittelt werden, weil ich schon was Neues, Besseres habe. Wenn ich aber kündige, büsse ich wahrscheinlich das Weihnachtsgeld ein, nehme ich an. Was kann man tun, um auf sanfte Art entlassen zu werden?
@H.G. Achtung, Weihnachtsgeld, das muss man auch (teilweise) zurückzahlen, wenn man vor März des Folgejahres selbst kündigt!
H.G. schrieb: >Was kann man tun, um auf sanfte Art entlassen zu werden? Du meinst, daß es keine Sperre vom Amt wird. Ist doch immerhin schon was! Vielleicht einfach dem AG sagen, man möchte raus, möchte sich völlig anders orientieren. Ist ja nicht völlig gelogen! Sag denen, du würdest einen Partyservice eröffnen, oder was auch immer. Der muß ja schon im Ansatz nicht funktionieren, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Jedenfalls was ganz anderes als bisher. Und so, daß sie nicht mürrisch werden. Sie werden dir schon nicht bis ans Ende deiner Tage hinterher recherchieren. Die haben da anderes zu tun. Aber du möchtest noch alles, was geht (Weihnachtsgeld!), mitnehmen??? Steht dir eigentlich anteilig Weihnachtsgeld zu, wenn du einen Monat vor Weihnachten gehst? Ich weiß es nicht genau, da müßte man recherchieren. Als Gegenbeispiel hatte ich jedenfalls mal im Vertrag, daß zu bestimmten Kündigungs- bzw. Beschäftigungszeiten Weihnachtsgeld zurück gezahlt werden muß. Warum also nicht umgekehrt? Es ist schon kurios: Die einen kommen nicht raus, die anderen nicht rein!
>Es ist schon kurios: Die einen kommen nicht raus, die anderen nicht >rein! Tja, was soll ich sagen: Ich bin ein Star, holt mich hier raus! :-) Also nochmal zur Klarstellung: Ich arbeite nur für dieses Projekt bei diesem Dienstleister und das erstmalig und will jetzt was anderes machen. Die derzeitigen Konditionen (Geld, Aufgabe, Ort) sind aus verschiedenen Gründen momentan gut, das wird aber bei einem Wechsel garantiert nicht mehr so sein. Ich hatte auch ein sehr lehrreiches Projekt. Trotzdem hätte ich das wohl gar nicht gemacht, wenn ich eine gute Alternative gehabt hätte. Wie auch immer: Jetzt muss wieder mehr Kohle rein, was auch funzt, weil der Markt es hergibt. Wenn ich beim jetzigen Dienstleister bleibe, steige ich sicher nicht im Gehalt. Ich habe ja auch kein Druckmittel. Wenn ich kündige, verliere ich Geld. Ich will es mir natürlich auch nicht verschwerzen, daher wäre es mir am Liebsten, der Dienstleister kündigt mir aus freien Stücken. Es war ja eh nur dieses Projekt verhandelt.
Stell Dich nicht so an zuerst bittest du um ein Zwischenzeugnis, da du dich bewerben möchtest. Dann entweder reinen Wein und um einvernehmliche Aufhebung bitten. oder Kreativ kündigen ohne zu kündigen: - Zeugnis nacbessern lassen - mehr Ggeld einfordern - Dienst nach Vorschrift - um Urlaub bitten - kurzfristig um frei bitten - ... ....
Winfried J. schrieb: >Dann entweder reinen Wein und um einvernehmliche >Aufhebung bitten. Aufhebung, gibt meines Wissens auch eine 3-monatige ALG-Sperre beim Amt. Da zählt nur "gekündigt werden", und dafür muß man sich was schlaues einfallen lassen. Vielleicht braucht er das aber nicht, er ist ja der Star.
Klar! entweder selbständig oder ALG Wenn ALG dann keine Aufhebung. Stellen sich 2 Fragen 1. Welche verpflichtungen hast du? 2. Kannst du ohne den jetzigen Job und ohne ALG durchkommen? Dann spring oder such dir noch einen Nnebenjob, trag Zeitungewn aus oder irgendwas bis du frei schwimmen kannst. Wenn du jemanden brauchst der für dich Rrechnungen schreibt dann bleib wo du bist. Ansonsten verkaufe/verleihe dich selbst so teuer es geht. Das meine ich ernst. Namaste
Na, und? Wie geht die Geschichte weiter? Hast Du Deinen Ag jetzt ordentlich geprellt?
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