Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bei wem Kündigen


von Auf und davon (Gast)


Lesenswert?

Hi,

ich habe eine Frage zur Kündigung.

Unsere Personalabteilung befindet sich an einem anderen Standort. Reicht 
es wenn ich meine Kündigung meinem Vorgesetzten gebe und mir ein 
exemplar durch eine Unterschrift von Ihm bestätigen lasse?

thx

von tsag (Gast)


Lesenswert?

Post? Einschreiben mit Rückschein?

von Wechsler (Gast)


Lesenswert?

Aus meiner Sicht sollte das ausreichen. Ich habe meine Kündigung beim 
Sekretariat abgegeben mit einer schriftlichen Bestätigung über den 
Erhalt meiner Kündigung. Das hat ausgereicht. Die sind dann verpflichtet 
die Kündigung entsprechend weiterzuleiten.

von Jochen F. (jamesy)


Lesenswert?

Der Vorgesetzte mit Personalverantwortung. Unterschreiben lassen, daß 
entgegengenommen.

von Berater de Luxe (Gast)


Lesenswert?

Das kann schlecht ausgehen. Mach mal lieber direkt in der P.A. und zwar 
persönlich mit Empfangsbestätigung eines vorformulierten Textes:

"Wir, Firma Müller und Söhne, 12345 Schneckendorf, bestätigen hiermit, 
am heutigen Montag, den 13.11.2010, von Herrn Michael Dödel, geb 
34.13.1937, die fristgemäße Kündigung seines ungekündigten 
Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2010 , empfangen zu haben.

gez. Personalabteilung

i.V. Frau ..........

Datum und Unterschrift der Dame

Wenn sie es nicht macht, dann direkt per email an die Personalabteilung 
mit Kopie an den Betriebsrat und Androhung der Sendung durch einen 
Anwalt mit Kostenforderung!

von Juri Parallelowitsch (Gast)


Lesenswert?

Geht besser: Den Wechsel ansagen und eine Aufhebungskündigung aus 
betrieblichen Gründen anfordern.
Projekte noch sauber übergeben.

Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur 
Kündigung. Das ist machbar.

von Panzer H. (panzer1)


Lesenswert?

Juri Parallelowitsch schrieb:
> Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur
> Kündigung. Das ist machbar.

Junge, Junge, von welchem Stoff naschst Du denn?
Funktioniert das in Deinem Paralleluniversum so?
Oder stecken die Könner wie Apotheker, Ackermann, xxx mit Dir unter 
einer Decke?
Fragen über Fragen?

von nicht Gast (Gast)


Lesenswert?

Juri Parallelowitsch schrieb:
> Autor:  Juri Parallelowitsch (Firma: DIS CORP.) (thinktank)
>  Datum: 02.11.2010 22:09
> Geht besser: Den Wechsel ansagen und eine Aufhebungskündigung aus
> betrieblichen Gründen anfordern.
> Projekte noch sauber übergeben.
>
> Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur
> Kündigung. Das ist machbar.

Da sprach der Personaler wohl aus Erfahrung?


doch Gast

von Anonymous (Gast)


Lesenswert?

Juri hat nicht Unrecht. Ich kenne einen Fall, wo einer gekündigt hat und 
sofort freigestellt wurde, weil er zur Konkurrenz wechselt. Die haben 
ihn während der 3 Monate Kündigungsfrist komplett freigestellt -  bei 
voller Bezahlung. Eine Abfindung gab es nicht.

Sowas kann man nur bekommen, wenn man gekündigt wird. Das Freistellen 
ist für die Firma der günstigere Weg, weil er dann weniger Geld bekommt, 
aber trotzdem noch nicht für die Konkurrenz arbeiten darf.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.