Bei wem Kündigen

Gast #1921692
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Aus meiner Sicht sollte das ausreichen. Ich habe meine Kündigung beim 
Sekretariat abgegeben mit einer schriftlichen Bestätigung über den 
Erhalt meiner Kündigung. Das hat ausgereicht. Die sind dann verpflichtet 
die Kündigung entsprechend weiterzuleiten.
Gast #1921705
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Das kann schlecht ausgehen. Mach mal lieber direkt in der P.A. und zwar 
persönlich mit Empfangsbestätigung eines vorformulierten Textes:

"Wir, Firma Müller und Söhne, 12345 Schneckendorf, bestätigen hiermit, 
am heutigen Montag, den 13.11.2010, von Herrn Michael Dödel, geb 
34.13.1937, die fristgemäße Kündigung seines ungekündigten 
Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2010 , empfangen zu haben.

gez. Personalabteilung

i.V. Frau ..........

Datum und Unterschrift der Dame

Wenn sie es nicht macht, dann direkt per email an die Personalabteilung 
mit Kopie an den Betriebsrat und Androhung der Sendung durch einen 
Anwalt mit Kostenforderung!
Gast #1921714
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Geht besser: Den Wechsel ansagen und eine Aufhebungskündigung aus 
betrieblichen Gründen anfordern.
Projekte noch sauber übergeben.

Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur 
Kündigung. Das ist machbar.
Gast #1921895
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Juri Parallelowitsch schrieb:
> Autor:  Juri Parallelowitsch (Firma: DIS CORP.) (thinktank)
>  Datum: 02.11.2010 22:09
> Geht besser: Den Wechsel ansagen und eine Aufhebungskündigung aus
> betrieblichen Gründen anfordern.
> Projekte noch sauber übergeben.
>
> Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur
> Kündigung. Das ist machbar.

Da sprach der Personaler wohl aus Erfahrung?


doch Gast
Gast #1926670
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Juri hat nicht Unrecht. Ich kenne einen Fall, wo einer gekündigt hat und 
sofort freigestellt wurde, weil er zur Konkurrenz wechselt. Die haben 
ihn während der 3 Monate Kündigungsfrist komplett freigestellt -  bei 
voller Bezahlung. Eine Abfindung gab es nicht.

Sowas kann man nur bekommen, wenn man gekündigt wird. Das Freistellen 
ist für die Firma der günstigere Weg, weil er dann weniger Geld bekommt, 
aber trotzdem noch nicht für die Konkurrenz arbeiten darf.

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