Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Leistungszulage: Recht auf Begründung?


von Jürgen F. (unterstrom)


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Hallo,
ich bin bei der letzten Beurteilung in der Leistungszulage abgestuft 
worden. Mein Vorgesetzter sagt als Begründung dass eine "Neubewertung" 
vorgenommen wurde und meine Leistung jetzt eben an diesen neuen 
Massstäben gemessen wird und ich keine bessere Bewertung erhalten könne. 
Trotz mittlerweile drei Gespräche zu dem Thema, wo ich immer wieder 
frage was ich hätte besser machen können, bekomme ich keine Antwort.
Dieses Nicht-Wissen um meine Arbeitsqualität belastet mich mittlerweile 
sehr.

Habe ich ein Recht darauf, eine schlüssige Begründung zu bekommen?

Beim Betriebsrat war ich schon, die wollen sich erst mal erkundigen...

J.

von Mike S. (drseltsam)


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Recht hin oder her: willst Du sie einklagen?
Ich denke außer auf dem "soften Weg", also durch beharrliches 
Nachfragen, Gerüchte etc. wirst Du nicht auf den Trichter kommen. Kann 
mir gut vorstellen, dass die Begründung schlicht ist: "wir haben keinen 
Bock mehr so viel Gehalt zu zahlen". Gerade wenn sie keine Begründung 
haben, weist dass doch recht deutlich darauf hin, dass es ums Geld 
sparen geht und nicht um die ungenügende Leistung.

von Leo .. (-headtrick-)


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Na, wenn die ihre Mitarbeiter mit solchen Aktionen demotivieren
wollen, sollten die Inhaber sich mal warm anziehen. Da kann schnell die
Abteilung, wenn nicht sogar die ganze Firma den Bach runter gehen.
So was ähnliches versucht der neue Chef von der Fa. Atlas auch die
Belegschaft zu zermürben. Wenn der sich da mal nicht irrt.

Solche Leistungsberichte sind doch nur vorgeschoben um Unzufriedenheit
zu suggerieren und die Leute zu motivieren, auf ihre Kosten versteht
sich. Ist nur ne Masche zur Gewinnmaximierung. Haben auch schon andere 
versucht mit unterschiedlichen Resultaten.

von Bad U. (bad_urban)


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Hallo,

könnte auch ein Grund sein, dass in den Abteilungen nur ein bestimmter 
Schnitt an Leistungszulage gezahlt wird. Sind z.B neue Mitarbeiter da, 
die keine oder geringe Zulagen bekommen, bleibt für andere mehr. Sind 
diese eingearbeitet und werden neu bewertet steigt ihre Zulage und die 
der anderen muss wegen dem Schnitt sinken. Das hat ein Freund von mir 
erlebt. Aber da wurde das auch offen kommuniziert.

Gruß
Bad Urban

von Jürgen F. (unterstrom)


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> könnte auch ein Grund sein, dass in den Abteilungen nur ein bestimmter
> Schnitt an Leistungszulage gezahlt wird.

Genau das nehme ich auch an. Bei der Punkte Verteilung ist nicht genug 
übrig geblieben und bei einem gabs dann Abzüge - der war 
unglücklicherweise ich. Das würde bedeuten, dass die Punkte willkürlich 
gestrichen wurden und es mit einem Arbeitsergebnis nichts zu tun hat.
Ist in unserer Abteilung Willkür eingezogen?

Noch mal zu meiner eingangs erwähnten Frage:
Steht es irgendwo geschrieben, dass mir mein Vorgesetzter eine 
Begründung geben muss?

Wenn ich ihn aber irgendwie zwingen kann zuzugeben, dass er 
willkürlich gehandelt hat würde das doch tief blicken lassen - oder?

von Bad U. (bad_urban)


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Naja, wenn er es auf Nachfrage nicht begründet hat wird das schon seinen 
Grund haben. Wenns an der Arbeit liegt kann man das ja sagen und 
zusammen versuchen die Schwächen zu beheben. Aber selbst wenn Du ihn 
zwingen kannst wird er wohl nie sagen, dass ihm Deine Nase nicht passt. 
Da kommt dann irgendwas vorgeschobenes. Denk mal an die ganzen 
Bewerbungsabsagen in denen ein Zettel vergessen wurde. Diese 
Ablehnungsgründe hätten die auf Nachfrage auch nicht preisgegeben.

von Klaus (Gast)


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Hallo,

so wie Bad Urban es beschreibt, habe ich es auch kennengelernt. In etwas 
größeren Firmen gibt es häufig einen vorgegebenen Schnitt oder ein 
Budget für Leistungsprämien. Wenn dann z.B. ein fähiger Kollege mit 
Abschied droht, kann das schon einiges durchwirbeln. Ist natürlich 
schwierig eine Entscheidung á la "Meier bekommt ihre Leistungszulage 
damit er nicht kündigt." zu vermitteln. Da beruft man sich doch lieber 
auf höhere Gewalt.

Grüße
Klaus

von Marx W. (Gast)


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Jürgen Franz schrieb:
> Beim Betriebsrat war ich schon, die wollen sich erst mal erkundigen...

Das sollte ein guter Betriebsrat mit Links können, vor allem weil alle 
in letzter Zeit abgeschlossenen Rahmentarifverträge (nicht nur ERA) 
solche leistungsbezogenen Vergütungsklauseln enthalten!

Persönlich halte ich diese undurchschaubaren Bewertungen für eine 
einzige psychologische Katastrophe, denn das bisschen Zulage was hier 
genommen wird, ist nichts im Vergleich zu dem, was hier an Demotivation 
verursacht wird.

Es scheint in deiner Firma sind noch Leute am Ruder, die sich nur mit 
der Führungslehre nach Taylor identifizieren können.

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