Forum: Offtopic Rechtliche Frage zu DIN VDE 0701/0702


von Mario K. (Gast)


Lesenswert?

Hallo

Folgendes Szenario:

Eine Firma A beauftrag die Firma B für eine Geräteprüfung nach DIN VDE 
BGV A3 0701/0702. Alle Prüfungen an ortsveränderlichen Geräten ergaben 
keine Fehler und aller Werte lagen unter den geforderten Richlinien. Wer 
haftet für ein Unfall wenn eine Person an einem Gerät nun doch einen 
Stromschlag bekommen hat.

mfg Mario

: Verschoben durch User
von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

Der Fehler kann ja auch aufgetreten sein, nachdem die Messung 
stattgefunden hat.

Damit wäre B vermutlich aus dem Schneider, solange man B nicht 
nachweisen kann, dass der Fehler beim Test schon vorlag.

Also vermutlich haftet A. Zahlen muss die Haftpflichtversicherung von A, 
weil A ja keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Gruss
Axel

von Icke ®. (49636b65)


Lesenswert?

Axel Laufenberg schrieb:

> Damit wäre B vermutlich aus dem Schneider, solange man B nicht
> nachweisen kann, dass der Fehler beim Test schon vorlag.

Und selbst wenn der Fehler schon vorlag, muß B noch lange nicht für den 
Unfall haften.
Beispiel: Der TÜV-Prüfer übersieht an meinem Auto einen Riß in der 
Bremsleitung. Auf der Heimfahrt zerbröselt die Leitung während einer 
Notbremsung endgültig und ich knall dem Vordermann rein. Haftet der 
TÜV-Prüfer für den Unfall? Wohl eher nicht, auch wenn er sicher Ärger 
bekommt.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.