Forum: Offtopic Knifflige Aufgabe: Geschwindigkeit der Autos auf der Straße messen


von Mike S. (drseltsam)


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Hallo,

Ich wohne in der Innenstadt und vor meinem Haus ist sozusagen eine Art 
Partymeile. Da gibt es nun immer ein paar Vollhorste, die meinen mit 100 
Sachen da lang rasen zu müssen, nur weil sie im CLK sitzen. Vorgestern 
hat so jemand direkt vor meiner Tür erst einen Radfahrer breit gefahren 
(hat überlebt...).
Mich würde jetzt mal interessieren, was genau die Geschwindigkeiten 
sind, mit denen die Autos vorbeifahren. Daher suche ich ein Messprinzip, 
mit dem das geht, ohne mit den Gegebenheiten meiner Wohnlage in Konflikt 
zu treten.
Sprich, ich kann keine Geräte irgendwo hinstellen (Vielleicht kann ich 
aber ab und an mein Auto vor der Tür parken) oder andere sichtbare 
Eingriffe vornehmen. Daher ein paar Ideen, die ich mir überlegt habe:

-2 infrarot Laser werden auf der Straße von 2 Streifen 
Reflektorklebeband reflektiert, Messung durch Zeitversatz der 
Unterbrechung.
::Probleme: 1. Sicherheit. Welchen Laser bekommt man schon in Klasse 1? 
2. Muss genau aus dem Fenster ausgerichtet werden (2. OG)

-Kamera: Position der Wagen in 2 Bildern wird bestimmt und durch 
Framerate ergibt sich die Geschwindigkeit
::Problem: Nachts ist es vermutlich zu dunkel und nicht einheitlich 
beleuchtet genug, um das zu machen. Die Autos sind nur verwaschene 
Streifen.

-IR-Kamera: Wie oben, nur ist mir dabei nicht so ganz wohl die Straße 
mit hellem IR-Licht zu beleuchten. Wer weiß wer da rummeckert wenn es 
rauskommt.

-Hochgeschindigkeitskamera mit IR-Reflektorstreifen: Wie normale Kamera, 
nur dass die Autos vor einem kurzen Streifen Reflektorband getrackt 
werden, was eine deutlich dunklere IR-Beleuchtung erlaubt. (Faktisch das 
Prinzip von diesem Moskitolaserabwehrzaun)
::Probleme: Technisch vermutlich schwierig, da die maximale Framrate 
meiner schnellsten Kamera irgendwo um die 800 fps liegt, vielleicht 500 
präzise, und da sind 100 km/h schon 5 cm pro frame. Da muss der Streifen 
lang werden. Zudem braucht man ein Teleobjektiv, was mir vermutlich 
fehlt.

-Schall: die Straße hat ca. 2 m lange Betonplatten in einem Streifen, 
man könnte berechnen alle wieviel Millisekunden sich das Geräuschmuster 
wiederholt.
::Problem: Nicht alle Autos fahren über die Streifen, teilweise treffen 
sie die nur für wenige Meter


Also wenn Ihr Anmerkungen zu meinen Ideen oder bessere habt, immer her 
damit.

: Verschoben durch User
von Christian Erker (Gast)


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Nur als Idee .. Dopplereffekt. Entweder akustisch oder elektromagnetisch 
(Radar, geht einfacher als man denkt).

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Warum nicht so, wie es alle machen: Radar?
Ich würde das mit dem Ding vom Conrad 502374 probieren.
Der gibt laut DB eine Frequenz von 44Hz/km/h aus...

Oder einen seiner Verwandten:
http://www.conrad.de/ce/de/overview/0231510/Radar-Sensoren

von Purzel H. (hacky)


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Viel einfacher ist es der Polizei zu sagen, dass sie da gross 
abkassieren koennen. Gegen Ende Monat muessen jeweils noch 
Bussenkontingente erfuellt werden ...

von Andrew T. (marsufant)


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Machs Dir nicht so schwer, das hier löst Dein Problem:

ebay Nr. 130451555660

von Tom R. (rengi)


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von Thomas (kosmos)


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mach einfach etwas Trara schreib ein paar hohe Beamte mit Einschreiben 
an, und schildere die gefährliche Situation. Wenn die also denken oh das 
ist gefährlich und wir wissen nachweislich davon, könnte auch etwas an 
uns hängen bleiben. Keiner will seinen Kopf hinhalten.

Ansonsten ruf ab und an im Radio an und sag das bei euch in der Straße 
geblitzt wird.

von Thomas (kosmos)


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und zur technischen Seite, 3 Röhrchen mit einer IR-LED die du in dein 
Fahrzeug auf der anderen Seite positionierst, kannst also Strom von 
deiner Autobatterie verwenden, auf der anderen Seite wiederum 3 Röhrchen 
mit IR-Empfangsdioden ein µC drann der dann die Zeit misst zwischen 
Unterbrechung Röhrchen 1 und 2 oder 3 und 2 so kann man auch die 
Richtung bestimmen. Durch die Röhrchen erhälst du einen schärfere Strahl 
und eine gewisse Unempfindlichkeit keinen Licht von der Seite. IR-Laser 
bekommt man aus CD-Brennern habe aber keine Ahnung wie gefährlich die 
sind.

Ansonsten gibts doch auch die Tafeln die die Geschwindigkeit anzeigen, 
die Zeichnen das ganze auf und die Ämter können sehr schöne Statistiken 
machen wann es sich lohnt dort zu blitzen. Ich hatte das mal in einem 
Katalog gesehen wo es Material für Straßenbauämter gab also Leitplanken 
usw... Frag mal bei deiner Stadt nach ob die nichtmal soetwas dort 
positionieren können.

von Mike S. (drseltsam)


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Leider versteht Ihr das Problem nicht. Weder will ich, dass die Polizei 
da abkassiert, noch kann ich da irgendwelche Radargeräte hinstellen. 
Entweder muss das mit einem winzigen Gerät gehen, was man für einen Teil 
der Straße hält, oder ich muss es aus meinem Fenster im 2 OG machen. Da 
für den Dopplereffekt aber genauso wie für die Laserpistole der 
Auftreffwinkel nahe 180° zur Fahrzeugfront sein muss, gehen diese Dinge 
nicht. Ich suche eher nach einer wirklich kreativen Lösung. Soll 
natürlich auch keine 1-Monatsbastelei werden.

von Andrew T. (marsufant)


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Mike Strangelove schrieb:
> Ich suche eher nach einer wirklich kreativen Lösung. Soll
> natürlich auch keine 1-Monatsbastelei werden.


Dann zieh doch einfach um in ein anderes Viertel. Ist kreativ, und Du 
bist mehr als einen Monat beschäftigt.

> aber genauso wie für die Laserpistole der
> Auftreffwinkel nahe 180° zur Fahrzeugfront sein muss, gehen diese Dinge
> nicht.

"Gehen nicht" ist falsch, die Genauigkeit leidet halt.

Du wirst sicher aus dem 2.OG noch unter 140 oder 160 Grad brauchbare 
Ergebnisse erzielen mit Laser oder Mikrowellensystemen. Und da es sicher 
egal ist ob Du die 100 km/h mit 2 oder 7 km/h Genauigkeit ermittelst, 
ist das nun wirklich kein KO Kriterium.

von Mike S. (drseltsam)


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Tja, nur leider kann ich das nicht automatisiert laufen lassen und mir 
früh das Geschwindigkeitshistogramm anschauen. Das wäre ja gerade der 
Gag, wer hat diese Nacht den Rekord gebrochen, sozusagen. Einzelfälle 
bringen da nicht besonders viel.

von Einhart P. (einhart)


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Du könntest eine Videoaufnahme machen. Wenn du die Wegstrecke, die ein 
Fahrzeug nach z.B. 10 Halbbildern (0,2 s) zurückgelegt hat, bestimmst, 
dann kannst du die Geschwindigkeit rechnen. Als Referenz für den Weg 
kann z.B. die Fahrzeuglänge oder der Mittelstreifen herhalten.

von Ein Gast (Gast)


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Bei der Dopplermessung kriegst du immer die Relativgeschwindigkeit raus. 
D.h. wenn du die Entfernung des Fahrzeugs kennst, kannst du mit einem 
bisschen simpler Trigonometrie den Messfehler korrigieren, wenn das Auto 
in groesserem Abstand vorbeifaehrt.

von Kai Klaas (Gast)


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Ich würde die Szenerie mit einem Infrarot-Stroboskop beleuchten und mit 
einer Webcam aufnehmen. (Die meisten Webcams können Infrarot.) Mit 
einfacher Triangulation kannst du dann die Geschwindigkeit abschätzen.

Kai Klaas

von aaahhh (Gast)


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Mensch ,

frage doch einen CLK Fahrer wie schnell er maximal auf deiner Strecke 
fahren kann . Er wird dann noch dreimal ueben.....und wenn er nicht auf 
180 km/h kommt...ist diese Piste sowieso langweilig.

Setze dich ruhig ans Fenster und warte bis der Leichenwagen 
ordnungsgemaess vorbeirattert.
Du koenntest aber auch einen unserer Klassiker lesen:
Die Leiden des jungen Mikes.

Weg_mal_Zeit  !

von nicht Gast (Gast)


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>Weder will ich, dass die Polizei da abkassiert,

Was willst Du dann mit den Messwerten?

doch Gast

von aaahhh (Gast)


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er wartet auf Unfaelle und will die Wechselwirkung Geschwindigkeit 
-Blech und Koerperdeformation begutachten....mehr nicht

von Ralf (ralf_0x12)


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Die Geschwindigkeitsmessung ist auch bzw. gerade 2018 noch/erst recht 
sehr interessant.

Es sollte dabei aber einiges bedacht werden.

An erster Stelle steht natürlich alles um die Aufstellung und den 
Betrieb so einer Messvorrichtung. Dies geht im öffentlichen Raum nur 
nach Genehmigung. Auf einem privaten Grundstück, vorrausgesetzt der 
Eigentümer ist damit einverstanden, sollte dies soweit in Ordnung sein. 
Auch darf der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Man könnte 
ggf. soweit gehen und festlegen, dass alle Verfahren die in irgendeiner 
Weise Strahlung (Radar, IR, Ultraschall, ...) in den öffentlichen Raum 
aussenden, nicht eingesetzen werden sollten. Innerhalb eines privaten 
Projektes geht man damit auf Nummer sicher und schließt irgendwelche 
wilden Behauptungen von vornherein aus.

Punkt zwei betrifft den Datenschutz, was bedeutet, dass alle Verfahren, 
die personenbezogene Daten erheben nicht verwendet werden dürfen. 
Ansätze die in irgendeiner Weise Bilder aufzeichnen fallen damit raus. 
Infos kann der jeweilige Datenschutzbeauftrage des betreffenden 
Bundeslandes geben.

Punkt drei betrifft patentrechliche Angelegenheiten, denn es ist immer 
sehr wahrscheinlich, dass in der ersten Begeisterung übersehen wird, 
dass es Ähnliches schon gibt. Falls dem so ist, kann man einen Blick auf 
§11 Patentgesetz werfen und entscheiden, wie es weiter gehen könnte. Ein 
europäisches Patent sollte eine Laufzeit von 20 Jahren haben, d.h. ein 
Patent von 1998 wäre 2018, soweit keine Verlängerung erfolgt ist, 
abgelaufen. Für den Fall hier kann man die europäische Patentanmeldung 
EP 0877253 "Optische Geschwindikeitsmesseinrichtung" als Beispiel 
heranziehen. Anmeldetag war der 04.05.1998 und veröffentlicht wurde es 
am 11.11.1998.

Falls es trotz der bereits verstrichenen Zeit noch Anmerkungen oder 
Meinungen gibt: ich würde mich freuen dies zu lesen.

: Bearbeitet durch User
von rehgncxv (Gast)


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Ralf S. schrieb:
> Falls es trotz der bereits verstrichenen Zeit noch Anmerkungen oder
> Meinungen gibt: ich würde mich freuen dies zu lesen.

Ja, Du kommst fast 8 Jahre zu spaet.

von M. K. (sylaina)


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rehgncxv schrieb:
> Ja, Du kommst fast 8 Jahre zu spaet.

Na das hat er doch in seinem Text kenntlich gemacht... ;)

Ralf S. schrieb:
> Falls es trotz der bereits verstrichenen Zeit noch Anmerkungen oder
> Meinungen gibt: ich würde mich freuen dies zu lesen.

Deine Anführungen zum Patent sind nett, Patente greifen aber nur bei 
gewerblicher Nutzung. Hier steht aber die private, nicht gewerbliche, 
Nutzung im Vordergrund womit einem jedes Patent schlicht den Buckel 
runter rutschen kann. ;)

von Entwickler (Gast)


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Ralf S. schrieb:
> Ein
> europäisches Patent sollte eine Laufzeit von 20 Jahren haben, d.h. ein
> Patent von 1998 wäre 2018, soweit keine Verlängerung erfolgt ist,
> abgelaufen.

Man kann Patente verlängern?

von Ralf (ralf_0x12)


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Könnte stimmen. 20 Jahre Laufzeit ab Tag der Anmeldung ohne Verlängerung 
laut Wikipedia (Patentrecht-Deutschland).

: Bearbeitet durch User
von gagamel (Gast)


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Mike S. schrieb:
> Weder will ich, dass die Polizei
> da abkassiert,

warum nicht?  führerschein weg und gut ist!

von Amateur (Gast)


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Stell doch einfach einen Kasten auf, der wie ein Radarmessgerät 
aussieht.

Möglichst gut sichtbar;-)

Nach kurzer Zeit herrscht, vor Deinem Haus, "Normalgeschwindigkeit".

Ohne Knipse gibt es auch keinen Datenschutzärger.

von Ich (Gast)


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Amateur schrieb:
> Stell doch einfach einen Kasten auf, der wie ein Radarmessgerät
> aussieht.

Machen die Leute in meiner Gegend recht gerne mal. Funktioniert sogar 
erstaunlich gut :)

von stift (Gast)


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Ich schrieb:
> Machen die Leute in meiner Gegend recht gerne mal. Funktioniert sogar
> erstaunlich gut :)

Dürften sie aber eigentlich nicht. Kann sogar als gefährlicher Eingriff 
in den Straßenverkehr gewertet werden und eine Anzeige nach sich ziehen, 
wenn CLK-Boy deswegen eine gefährliche Bremsung macht.

von Purzel H. (hacky)


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> Man kann Patente verlängern?

Ja. du baust eine neue Funktionalitaet, die einen wesentlichen neuen 
Nutzen bringt hinzu. Sodass es quasi eine neue Maschine wird. zB einen 
Hyper-Boost Button und eine Status-LED. Dann musst du nur noch deine 
bisherigen Kunden ueberzeugen, dass nur die neue Version alle Gesetze 
einhaelt und einhalten wird, was du leider fuer die bestehende Version 
nicht mehr garantieren kannst. Dann noch ein paar Geruechte streuen, um 
potentielle Nachbauer des bisherigen Geraetes abzuschrecken..

von Ich (Gast)


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stift schrieb:
> Dürften sie aber eigentlich nicht. Kann sogar als gefährlicher Eingriff
> in den Straßenverkehr gewertet werden und eine Anzeige nach sich ziehen,
> wenn CLK-Boy deswegen eine gefährliche Bremsung macht.

Lieber heult der Fahrer über ein paar Tausender Blechschaden, als die 
Mutter um ihr Kind.

von Ralf (ralf_0x12)


Angehängte Dateien:

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Oben angefügt findet ihr zwei Diagramme. Das eine zeigt zwei 
Spannungssignale an je einem 100k-Wiederstand in einer Reihenschaltung 
mit einem Fototransistor vom Typ BPW40. Die beiden BPW40 hatten einen 
Abstand von 60 cm und es fuhr ein PKW vorbei. Der zeitliche Versatz des 
Passierens von Vorder- und Rücklichtern lässt sich gut erkennen. Im 
zweiten Diagramm ist die Korrelationsfunktion der beiden Signale mit 
einem Maximum bei ca. 67 ms dargestellt. Die Geschwindigkeit liegt also 
bei etwa 32,2 km/h, noch i.O. für eine 30er-Zone.
Messungen dieser Art ließen sich statistisch auswerten und man könnte 
abschätzen, wann besonders schnell gefahren wird.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Mich interessiert eher was passiert, wenn zwei "Raser" die Straße 
langkommen, der erste sieht Deinen selbstgebauten Blitzer, bremst und 
der zweite rauscht hinten drauf. Wir können dann wetten, wieviel 
Mitschuld Du an dem Bumms bezahlen darfst, oder wegen dem gefährlichen 
Eingriff in den Straßenverkehr.

von Röstikartoffel (Gast)


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Mike S. schrieb:
> Also wenn Ihr Anmerkungen zu meinen Ideen oder bessere habt, immer her
> damit.

Bei den Geschwindigkeiten kannst dich draussen doch dazustellen ( 
Abends) und mit einem selbstgebauten Rotlichtblitzer die Fahrer 
anblitzen.
Die scheissen sich dann 3 Monate lang in die Hose wegen dem Führerschein 
und Strafprozess. Das spricht sich rum und die Partymeile verlagert sich

von Mani W. (e-doc)


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Röstikartoffel schrieb:
> Bei den Geschwindigkeiten kannst dich draussen doch dazustellen (
> Abends) und mit einem selbstgebauten Rotlichtblitzer die Fahrer
> anblitzen.
> Die scheissen sich dann 3 Monate lang in die Hose wegen dem Führerschein
> und Strafprozess. Das spricht sich rum und die Partymeile verlagert sich

das erinnert mich an frühere (TM) Zeiten, da standen wir (ich mit 
Freund)
neben der Bundesstraße im Ortsgebiet, so um Mitternacht, und wir
hatten ein Blitzgerät von einer Kamera dabei...

Mein Auto war ein weißer Mazda 626 mit roten Streifen links und
rechts, ähnlich wie damals die Gendarmerie es hatte...

Wenn ein Autofahrer offensichtlich zu schnell dran war, wurde nur
auf den Auslöser des Blitzgerätes gedrückt, für Aufnahmen bis
15 Meter war das ein gut sichtbares Zeichen, aber nur von hinten
angeblitzt...

Da waren dann schnell mal die Bremslichter zu sehen, aber
guterweise ist Keiner zurückgefahren, um die Strafe gleich zu
bezahlen - wahrscheinlich waren die irgendwie besoffen oder anders
drauf - die Wirkung war aber immer ersichtlich...


Lustig war es auf jeden Fall!

: Bearbeitet durch User
von Ralf (ralf_0x12)


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Ben B. schrieb:
> Mich interessiert eher was passiert, wenn zwei "Raser" die Straße
> langkommen, der erste sieht Deinen selbstgebauten Blitzer, bremst und
> der zweite rauscht hinten drauf. Wir können dann wetten, wieviel
> Mitschuld Du an dem Bumms bezahlen darfst, oder wegen dem gefährlichen
> Eingriff in den Straßenverkehr.

Das kann ich Dir unmittelbar beantworten. Dies wird nämlich nicht 
passieren: keine Fotos, kein Blitz, keine Aufstellung auf oder an der 
Straße im öffentlichen Raum und farblich neutrale Gestaltung.

von Stefan F. (Gast)


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Wenn jemand wegen einem fake Blitzer (der nicht einmal blitzt) eine 
gefährliche Bremsung mit Folgeschäden ausführt, dann hat derjenige 
meiner Meinung nach 100% Schuld.

Er hat hier gleich 2 Fehler begangen:

1) Zu schnell gefahren
2) Versuch, die Maßnahmen der Ordungshüter zu umgehen

Und derjenige der hinten drauf gefahren ist, hat auch zwei Fehler 
begangen:

1) Zu schnell gefahren
2) Zu wenig Abstand gehalten oder gepennt

Ich möchte mal den Richter sehen, der hier dem Aufsteller des Kasten 
etwas anhängt. Das kann ich mir absolut gar nicht vorstellen.

Wer für einem Hund bremst ist übrigens im Schadensfall auch Schuld, so 
böse das klingt.

Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe ich nur bei 
Anlagen, die Fahrer ablenken oder irritieren. Das kann zum Beispiel eine 
rot oder grün beleuchtete Werbung sein. Oder ein Mensch, der die 
Autofahrer mit wilden Masken erschreckt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Mike S. schrieb:
> Leider versteht Ihr das Problem nicht. Weder will ich, dass die Polizei
> da abkassiert, noch kann ich da irgendwelche Radargeräte hinstellen.

wozu dann der Aufriss?

von Stefan F. (Gast)


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Dann stelle dich ans Fenster, wie das andere MOF auch tun, und mach 
Fotos.

Bei einer guten Kamera kannst du Mehrfachaufnahmen in einem festen 
Zeitintervall einstellen. Durch Vergleich von zwei Fotos lässt sich 
später die Geschwindigkeit ermitteln.

MOF = Mensch ohne Freunde

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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hab mal im 3. Stock an einer stark befahrenen Strasse gewohnt.

Das juckte einem in den Fingern...
Eimer Wasser voll und runter damit, raus aus dem Fenster.

Am besten schön ins offene Cabrio.

aber ich seh's grad jetzt erst, das Anliegen des TO ist 8 Jahre alt.

von MiMa (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> aber ich seh's grad jetzt erst, das Anliegen des TO ist 8 Jahre alt.

trotzdem interessant.

Darf man auch keine Kamera aufstellen wenn diese "nur" die 
Geschwindigkeit errechnet und weder Bilder speichert noch sonst was? 
Wären dann ja keine personenbezogenen Daten..

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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MiMa schrieb:
> Kamera

Kamera...

Kammaraaah...

in DIESEM Land?

schrieb ich kürzlich woanders schon, die Leute sind bepisst,
wenn die irgendwo nur ansatzweise 'ne Kamera wittern.

aber auf FB oder "Zwitscher" mit Realnamen raushauen:

"JUHUUUH WIR SIND IN UUURLAAAUB"

von MiMa (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> schrieb ich kürzlich woanders schon, die Leute sind bepisst,
> wenn die irgendwo nur ansatzweise 'ne Kamera wittern.

Ob sie sich nur daran stören kann mir relativ egal sein. Die Frage ist 
ob es erlaut ist eine Kamera aufzustellen oder nicht

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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MiMa schrieb:
> Die Frage ist
> ob es erlaut ist eine Kamera aufzustellen oder nicht

diese Frage wirst Du in Form von Anzeigen beantwortet bekommen.

von Röstikartoffel (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> diese Frage wirst Du in Form von Anzeigen beantwortet bekommen.

Die Kamera muss der "Anzeiger" erst mal sehen können. Dann muss er 
herausfinden wem die gehört.

Wir alles nicht so heiß gegessen...

von Ralf (ralf_0x12)


Angehängte Dateien:

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Du solltest es vermeiden, als Privatperson mittels einer Kamera diese 
Art einer Videoüberwachung durchzuführen und personenbezogene Daten zu 
erheben. Die Herausforderung besteht darin genau dies nicht zu tun und 
das Problem mit dem geringsten Aufwand und dem simpelsten Messprinzip zu 
lösen. Wenn Du Zweifel hast, dann hole Infomationen bei den 
entsprechenden Stellen ein, z.B. bei der Polizei.

Auch hat ein Foto Millionen von Pixeln - hier sind es lediglich zwei, 
die Helligkeiten messen. Nachtmessungen lassen sich einfacher 
realisieren, da die Beleuchtung der Umgebung konstant ist. Auf diese 
muss man den Widerstand anpassen. 100k-1M haben sich bei mir als 
sinnvoll erwiesen. Man sollte auch testen ob z.B. das Vorderlicht eines 
PKW das Messsignal zu weit auslenkt und ggf. den Widerstand etwas 
verkleinern. Es sollte nicht unbedingt ein Plateau auftreten, da die 
Korrelation der Signale dann womöglich eher weniger gute Ergebnisse 
liefert. Die Sensoren sind bei mir im Messbalken in Bohrungen versenkt 
um den Öffnungswinkel so klein wie möglich zu halten (s. Anlage oben).

Die Messung funktioniert auch ohne OPV und die Aufzeichnung der Daten 
bekommt ein ATtiny13 mit 9600-19200 bps zum Netbook hin. Auf Letzterem 
findet dann die Auswertung statt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Wer für einem Hund bremst ist übrigens im Schadensfall auch
> Schuld, so böse das klingt.
Also erstens bremst man da zur Gefahrenabwehr aus Affekt, es wird schwer 
werden, da irgendeine Fahrlässigkeit nachzuweisen. Oder anders 
ausgedrückt, wenn das stimmen würde, dann müsste ich irgendein Kleinkind 
was mir vor's Auto springt auch erstmal überfahren. Ich hätte doch gar 
keine Zeit zu überlegen ohh ist nen Kind, da muß ich bremsen oder ach 
nur der olle Tretminenleger von der fetten Nachbarin, da fahr ich 
erstmal drüber und schau mal nach was übrigbleibt.

Zweitens reicht mein Anwalt einen solchen Schaden 1:1 plus 
Aufwandsentschädigung an den Tierhalter weiter, da würd ich gar nicht 
lange fackeln.

von fummdug (Gast)


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Stefanus F. schrieb:
> Er hat hier gleich 2 Fehler begangen:
>
> 1) Zu schnell gefahren
> 2) Versuch, die Maßnahmen der Ordungshüter zu umgehen
>
> Und derjenige der hinten drauf gefahren ist, hat auch zwei Fehler
> begangen:
>
> 1) Zu schnell gefahren
> 2) Zu wenig Abstand gehalten oder gepennt
>
> Ich möchte mal den Richter sehen, der hier dem Aufsteller des Kasten
> etwas anhängt. Das kann ich mir absolut gar nicht vorstellen.

Richtig. Wäre da strafrechtlich was dran, wären doch auch die Anlagen 
der Polizei als "gefährdend" einzustufen. Also immer erst mal kurz 
nachdenken, bevor man den Panik-Knopf drückt.

Allerdings könnte die Polizei eine private Anlage dieser Art 
"einkassieren" - egal, ob es sich um ein simples "Abschreckobjekt" (ohne 
Messung und/oder Kamera) oder eines "mit allen Schikanen" handelt.

In dem Fall ist man wohl besser bedient, wenn man nur die äußere 
Erscheinung des Teiles originalgetreu bearbeitet hat... nicht so teuer 
in der Anschaffung, und keine Gefahr, daß jemand das Wort Datenschutz 
gebraucht.

Ben B. schrieb:
> Also erstens (...) gar nicht lange fackeln.

Es geht um Fälle, bei denen durch das "Verschonen" des Hundes große 
Schäden (ob nun an Leib und Leben, oder an Besitztum) verursacht werden, 
in Stefanus' Beschreibung. (Wobei dann möglicherweise a.) der Hund auch 
ein wilder Wolf sein könnte - wem schreibt Dein Anwalt?, und b.) 
vielleicht  unterstellt wird, daß man "aus Mitleid" (und nicht durch 
pure Reaktion) gebremst haben könnte - also "die Wahl gehabt hätte". Was 
je nach Fall auch nicht ganz grundlagenlos sein könnte.) So verstehe 
zumindest ich das, und ordne Deinen Post als "ohne echten Bezug zum 
Zitat" ein (obwohl ich Deine Motive verstehe).

von Rainer V. (a_zip)


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gagamel schrieb:
> Mike S. schrieb:
>> Weder will ich, dass die Polizei
>> da abkassiert,

noch will ich...was?? Ich will einfach nur rasende Autos zählen...was 
m.M. nach ganz an der Problematik vorbei geht. Auch wenn die Frage schon 
uralt ist. Wenn sich in einer verkehrsberuhigten Zone eine "Partymeile" 
etabliert, dann tut man sich mit den Nachbarn zusammen und macht den 
örtlichen Behörden so lange Druck, bis die was unternehmen. Leider ist 
es nach meinen Erfahrungen so, dass erst etwas "Schlimmes" passieren 
muß, bevor der Behördengaul in die Gänge kommt. Habe jahrelang die 
Kinder zur Schule in einer großen 30er Zone gebracht und habe mich 
nicht getraut, im Berufsverkehr dort auch nur annähernd 30kmh zu fahren. 
Vor der Schule direkt war es trotz Schülerlotsen ein einziges Abenteuer, 
die Straße zu überqueren. Trotz massiver Beschwerden bei Polizei und der 
Gemeinde, ist tatsächlich erst etwas nach einem (harmlosen) Unfall 
passiert. Seit einigen Jahren stehen die Blitzer tagtäglich vor der 
Schule und die Raserei ist wenigstens dort beendet.
Technisch würde ich das Problem mit einer wie auch immer gearteten 
Reflexionsmessung machen. Z.B. Infrarotquelle und Empfänger in den 
Briefkasten und die Messungen aufzeichnen. Die Messwerte dann am PC 
(irgendwie) auswerten. Da werden schon bewegte Objekte zu erkennen sein 
und eine Geschwindigkeit wird auch zu ermitteln sein. Und der TO hätte 
seine Statistik und meinetwegen auch den Champion der Nacht...mehr an 
Aufwand lohnt sich nicht, da die Daten ja eh nur private Relevanz 
haben...
Gruß Rainer

von Anka B. (Gast)


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Mit einer Kamera am Fenster, die dauerhaft läuft, lässt sich am PC 
später doch die Geschwindigkeit über 'Entfernungsänderung pro Frame' 
ableiten. Oder etwa nicht?

Dazu muss nur irgendeine 'Skala' mit aufgenommen werden, z.B. 
Kreidestriche am Bordstein gegenüber. Je mehr fps die Kamera hat, desto 
genauer wird die Auswertung. Und es funktioniert sogar, wenn Autos 
nebeneinander fahren :)

von Rainer V. (a_zip)


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ok...Kamera macht irgendwie mehr Sinn...
Gruß Rainer

von Mani W. (e-doc)


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Wer erst wertvolle Zehntel verschwendet, um zu realisieren, ob
es ein Hund ist oder auch ein Reh, der würde in jedem Fall auch
ein Kind erwischen oder einen Erwachsenen, vielleicht auch eine
Wildsau...

Und wer keine guten Reflexe hat, sollte sich nicht hinter das
Steuer setzen, denn man weis ja oft nicht, was bei Dunkelheit
daherkommt, oder bei Tageslicht bei der Einfahrt in den Wald,
wobei die Augen nicht so schnell sich einstellen können...

Ich lebe in der Steiermark, da fährt man oft genug vom Hellen ins
Dunkle, Spaziergänger, junge Frauen mit Kinderwagen sind da an
der Tagesordnung, auch gibt es zur Zeit rundum die "Woazfelder",
auf Deutsch "Mais" oder "Kukuruz", der meterhoch ist...

Da kann bald ein Kind, ein Reh und oft mehrere hintereinander einen
Meter neben der Fahrbahn heraus springen...

Und da gibt es kein Überlegen mehr, sondern nur pure Reaktion!

Der, der dann evetuell hinten draufknallt ist auch Schuld!

von Alex G. (dragongamer)


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Diese Sache bzw. der generelle Rat mit "aufs Reh drauf halten" hat 
nichts mit Gesetz oder Fahrlässigkeit zutun, sondern mit den 
Versicherungen.
Teilkaskoversicherungen oder Vollkasko mit Selbstbeteiligung zahlen oft 
bei Wildunfällen, aber nicht wenn du in den Baum oder Graben krachst, 
weil du dann nicht beweisen kannst dass du wegen einem Tier oder was 
auch immer ausgewichen bist...

: Bearbeitet durch User
von Mike S. (drseltsam) (Gast)


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Das war mein Thread.

Das Problem ist schon längst gelöst.

von Röstikartoffel (Gast)


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Mike S. (drseltsam) schrieb:
> Das war mein Thread.

Korrekt! Er war! Jetzt gehört er uns allen :)

von Dirk B. (dirkb2)


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Mike S. (drseltsam) schrieb:
> Das war mein Thread.
>
> Das Problem ist schon längst gelöst.

Möchtest du uns die Lösung mitteilen?

Beitrag #5526270 wurde vom Autor gelöscht.
von Matthias S. (da_user)


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stift schrieb:
> Ich schrieb:
>> Machen die Leute in meiner Gegend recht gerne mal. Funktioniert sogar
>> erstaunlich gut :)
>
> Dürften sie aber eigentlich nicht. Kann sogar als gefährlicher Eingriff
> in den Straßenverkehr gewertet werden und eine Anzeige nach sich ziehen,
> wenn CLK-Boy deswegen eine gefährliche Bremsung macht.

Warum sollte ich mir kein Vögelhäuschen an Rand meines Grundstückes 
aufstellen dürfen? Und ich darf doch auch noch selbst bestimmen, wie ich 
das künstlerisch gestalte?

Beispiele: 
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/rebl-haus-stadt-ratlos-gestaltungsbeirat-muss-ran-21179-art412904.html

Das Haus steht immer noch so da.

Hier ist von einer Einzelfallentscheidung die Rede: 
https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer-attrappe/

Meine Meinung dazu ist:
Was ist den hier prinzipiell anders zu einem echten Blitzer? Wenn ich da 
ein die Eisen datsche, kann ich da auch denjenigen der den Blitzer 
aufgestellt hat, zur Verantwortung ziehen?

Zur Eingangsfrage, wenn auch schon alt:
Ich würde das mit Kameras versuchen. Wenn die von oben filmt, sind weder 
Kennzeichen noch Gesichter zu erkennen. Zudem kann man das auch noch so 
gestalten, dass möglichst wenig aufzeichnet wird und die Auswertung 
sofort erfolgt und mögliche Aufzeichnungen sofort löscht.

: Bearbeitet durch User
von Ralf (ralf_0x12)


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Matthias S. schrieb:
> Ich würde das mit Kameras versuchen. Wenn die von oben filmt, sind weder
> Kennzeichen noch Gesichter zu erkennen. Zudem kann man das auch noch so
> gestalten, dass möglichst wenig aufzeichnet wird und die Auswertung
> sofort erfolgt und mögliche Aufzeichnungen sofort löscht.

Was ist ein Blitzer und was ist ein Verkehrszählgerät? Auch 
Verkehrszählgeräte messen Geschwindigkeiten und liefern Statistiken. Die 
Intension Deiner Beispiele scheint mir in Richtung 'Blitzer' zu gehen. 
Was ist z.B. wenn jemand ein Verkehrszählgerät käuflich erwirbt und es 
in einem privaten Grundstück aufstellt? Gelten dann die gleichen 
Spekulationen, denn es könnte ja ein 'Blitzer' sein. In den Artikeln 
werden Immitate von Geräten angesprochen, die gesehen und für etwas 
gehalten werden sollen. Das ist aber nicht das Ziel des TO / der 
Diskussion. Es geht auch nicht darum, auf eigene Faust eine Lösung 
herbeizuführen, wie in dem Artikel beschrieben. Mit einem 
Verkehrszählgerät lassen sich Statistiken erstellen, die rechtfertigen 
können, ob z.B. ein stationärer Blitzer durch eine Behörden installiert 
wird oder gelegentliche Kontrollen stattfinden. Die Hürden diesen Weg zu 
beschreiten sind in vielen Fällen aber immer noch zu hoch und wenn doch 
genehmigt, dann sind es vielleicht 1-2 Jahre innerhalb derer dies 
umgesetzt wird.

Ein einfaches Verkehrszählgerät, und nur darum geht es hier, kann das 
gleich im privaten Bereich auf kürzeren Zeitskalen tun, indem subjektive 
Beurteilungen mit Datenmaterial untersetzt und den Behörden mit 
ähnlicher Zielstellung (gelegentliche Kontrollen zu zuvor 
herausgearbeiteten Zeiten) nahegelegt werden. In diesem Zusammenhang 
taugt die Foto/Film-Variante überhaupt nicht, da man die Art und Weise 
wie die Messwerte ermittelt wurden, offenlegen muss um glaubwürdig zu 
sein. Bei der Foto/Film-Variante läuft dies auf zwei Szenarien hinaus 1. 
die Bilder werden offengelegt, dann wird deutlich, dass sie niemals von 
einer Privatperson hätten gemacht werden dürfen, und 2. die Bilder 
wurden gelöscht, dann ist fragwürdig, ob die Messung korrekt ist, denn 
das Ergebnis kann nicht mehr überprüft werden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer V. schrieb:







> Wenn sich in einer verkehrsberuhigten Zone eine "Partymeile"
> etabliert, dann tut man sich mit den Nachbarn zusammen und macht den
> örtlichen Behörden so lange Druck, bis die was unternehmen. Leider ist
> es nach meinen Erfahrungen so, dass erst etwas "Schlimmes" passieren
> muß, bevor der Behördengaul in die Gänge kommt.

Kleine wahre Geschichte aus der Praxis:
Besorgte Eltern und Anwohner möchten, dass vor einer Schule ein 
Streckenverbot "Tempo 30" eingerichtet wird (schon etwas her, damals 
noch nicht Standard).
Man wendet sich mit dem entsprechenden Wunsch an die zuständige Behörde, 
die dem Ansinnen zunächst wohlwollend gegenübersteht. Nach einigen 
Wochen kommt aus der Behörde eine etwas verstörende Mitteilung: Man habe 
die Bitte zum Anlass genommen, im Bereich der Schule an verschiedenen 
Tagen Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen. Diese hätten 
ergeben hat dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
weitestgehend eingehalten worden sei und nur unwesentliche 
Überschreitungen hätten festgestellt werden können. Ein Streckenverbot 
sei daher nicht erforderlich.

Auch wenn es in diesem Thread um die Durchsetzung einer bereits 
bestehenden Verkehrsbeschränkung geht, mag dieses Beispiel doch zeigen, 
wie sachfremd Behörden bzw Beamte nicht allzu selten argumentieren.

von Peter S. (psblnkd)


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Mit dem Thema "Geschwindigkeit messen von Kraftfahrzeugen im 
Straßenverkehr" hatte ich mich schon Anfang der 1990er Jahre beschäftigt 
- damals noch bei der Fa. PRODACON GmbH. Siehe dazu die diesbezügliche 
Patentanmeldung G08 G1/DE 4032459 - 
http://www.ps-blnkd.de/PS-Patente.pdf.
Leider hatten die zuständigen Behörden überhaupt kein Verständnis für 
ein Produkt aus dem ehemaligen Osten - trotz der prognostizierten 
Einnahmen in Millionenhöhe für die stets klamme Landeskasse! Damals ging 
es noch getreu dem Grundsatz "Freie Fahrt für freie Bürger".

Als dann später im Land Brandenburg an vielen Stellen stationäre Blitzer 
aufgestellt wurden, waren die Berliner Politiker (Rot/Grün) immer noch 
der Ansicht, dass sowas in Berlin nicht möglich sei - ohne Begründung!

Bei mir vor der Tür ist eine 30er Zone mit einem so genannten 
"Schleichweg", um die völlig überlasteten Hauptstraßen in der Rushour zu 
vermeiden. Von "Schleichen" kann aber keine Rede sein - 80 und mehr ist 
keine Seltenheit!
Nach langen Anwohnerprotesten hat dann die Straßenverkehrsbehörde 
mehrmals Geschwindigkeitskontrollen "sehr erfolgreich" durchgeführt - 
später dann nicht mehr. Begündung: Bei einem diesbezüglichen 
Gerichtsverfahren hat sich herausgestellt, dass das Verfahren nicht 
ordnungsgemäß durchgeführt worden war, weil die beidseitige 
Straßenbegrenzung fehlt (Bordstein).
Ergo: Auf Straßen ohne Bordstein kann man so schnell fahren wie man 
will, oder was?

Vergleichsweise einfach dagegen hat das der Orts-Sheriff in den USA - 
dem "freiesten Land der Welt". Wenn der meint, man wäre zu schnell 
gefahren, dann ist das so und die saftige Strafe folgt auf dem Fuße - 
ohne Einspruchsmöglichkeit. Wenn man dann noch versucht zu protestieren, 
kann man auch mal schnell im Knast landen ...

Wie man der Raserei erfolgreich auch ohne Blitzer begegnen kann, hatte 
ich vor Jahren schon in wohlhabenden Gemeinden in Bayern kennengelernt. 
Dort muß man im Slalom um so genannte "Schikanen" fahren und dann noch 
den Gegenverkehr passieren lassen ...
Aber dazu ist natürlich in Berlin kein Geld da. Lieber wird jedes Jahr 
die an vielen Stellen immer wieder zerfahrene Straßendecke notdürftig 
geflickt - dafür ist Geld da ...

Jetzt bin ich aber weit vom Thema abgekommen - bitte verzeiht ...


Grüsse aus Berlin

PSblnkd

von Matthias S. (da_user)


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Ralf S. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Ich würde das mit Kameras versuchen. Wenn die von oben filmt, sind weder
>> Kennzeichen noch Gesichter zu erkennen. Zudem kann man das auch noch so
>> gestalten, dass möglichst wenig aufzeichnet wird und die Auswertung
>> sofort erfolgt und mögliche Aufzeichnungen sofort löscht.
>
> Was ist ein Blitzer und was ist ein Verkehrszählgerät? Auch
> Verkehrszählgeräte messen Geschwindigkeiten und liefern Statistiken. Die
> Intension Deiner Beispiele scheint mir in Richtung 'Blitzer' zu gehen.
> Was ist z.B. wenn jemand ein Verkehrszählgerät käuflich erwirbt und es
> in einem privaten Grundstück aufstellt? Gelten dann die gleichen
> Spekulationen, denn es könnte ja ein 'Blitzer' sein[...]

Ähm... ich verstehe den Zusammenhang deines Textes mit dem Zitat meines 
Textes nicht? o.O
Insbesondere, was "meine Beispiele" betrifft...

von Ralf (ralf_0x12)


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Alles gut, die Kritik ist registriert und verstanden. Das nächste Mal 
formuliere ich sorgfältiger und füge mehr Zitate an den passenden 
Stellen ein.

: Bearbeitet durch User
von Daniel W. (danw)


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Hier ein schöner Ansatz mit Webcam und Bilderkennung (open source):
https://github.com/pageauc/speed-camera

Dazu ein (englisches) Video des Autors.
https://www.youtube.com/watch?v=eRi50BbJUro

von Stefan F. (Gast)


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Am vergangenen Wochenende haben sich bei mir um die Ecke zwei 
regelmäßige Raser gegenseitig von der Straße gedrängt. Einer endete in 
der Hauswand einer Autowerkstatt (wie passend), der andere hat eine 
Laterne überfahren.

Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Das ist vernünftig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefanus F. schrieb:
>
> Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende.

Der Regress der Versicherer ist mitunter gedeckelt, tut aber trotzdem 
weh. Zumal das geliebte Gefährt wohl auch wegfällt, ganz ohne 
wirtschaftliche Kompensation.

Ein Glück, dass kein homo sapiens zu Schaden gekommen ist.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Stefanus F. schrieb:
> und Schulden bis ans Lebensende.

Offenbarungseid und nach 7 Jahren arschlecken...

aber wie auch immer,
solchen Leuten ist diese ganze Raserei sowas wirklich wert.

Da bin ich dann offensichtlich nicht Mann genug, um das zu verstehen.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Stefanus F. schrieb:
> Am vergangenen Wochenende haben sich bei mir um die Ecke zwei
> regelmäßige Raser gegenseitig von der Straße gedrängt. Einer endete in
> der Hauswand einer Autowerkstatt (wie passend), der andere hat eine
> Laterne überfahren.
> Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende.
Schulden bis zum Lebensende? Sind die beiden schon etwas älter?

von Stefan F. (Gast)


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1 Stück Haus
1 Laterne
1 Stück Gehweg
2 Autos
2 Krankenhaus Aufenthalt
2 Führerscheine neu machen

Da kommt schon was zusammen, das schütteln sich nur wenige Leute aus dem 
Ärmel und die findet man wohl eher auf der Pferde-Reannbahn oder dem 
Golf-Platz.

Laut Radiosendung wird alleine die Laterne und der Gehweg 35.000€ 
kosten.

Wie ist das eigentlich, bezahlt die Krankenkasse in so einem Fall Ärzte 
und Krankenhaus?

von Matthias L. (limbachnet)


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● J-A V. schrieb:
> Offenbarungseid und nach 7 Jahren arschlecken...

Eher nicht.

Erstens ist der frühere Offenbarungseid (heute: eidesstattliche 
Versicherung) nur ein Schutz von 2 Jahren vor dem Gerichtsvollzieher, 
danach geht das Spiel mit Pfändungen und ggf. erneuter eidesstattlicher 
Versicherung wieder von vorne los.

Was du vermutlich meinst, ist die Privatinsolvenz.

Die ist zweitens nur hilfreich, wenn man unverschuldet oder leicht 
fahrlässig in die Schuldenfalle getappt ist. Das geht durchaus - eine 
kleine GbR, die wegen Zahlungsausfällen von fauler Kunden in die 
Bredouille geraten ist, zieht den Inhaber auch mit seinem Privatvermögen 
mit 'runter.

Bei Forderungen aus vorsätzlich Unerlaubtem hilft die aber nicht:

https://www.schuldnerberatung-schulz.de/vorteile-nachteile-privatinsolvenz/

"Es gibt auch Schulden, die von der Restschuldbefreiung am Ende der 
Wohlverhaltensphase nicht umfasst werden, also quasi nicht verschwinden. 
Dazu gehören Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, 
also Deliktsforderungen z.B aus einem Betrug, sowie Bußgelder und 
Strafgelder."

Da wird's also spannend, wie der Richter den Crash bewertet - wenn er 
den als "Unfall" ansieht, dann dürfte das mit der Privatinsolvenz 
funktionieren. Beim illegalen Autorennen (Straftat) hingegen NICHT.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias L. schrieb:
> Was du vermutlich meinst, ist die Privatinsolvenz.

das habe ich wohl verwechselt.

alternativ bis Du als Täter dann auch krank,
bist nach dem Unfall traumatisiert
oder was man halt noch alles so haben kann.

Du kannst alleine schon deswegen nicht mehr arbeiten.
Greif einem nackten Mann mal in die Tasche.
Das wird solchen Leuten immer noch ziemlich einfach gemacht.

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Was du vermutlich meinst, ist die Privatinsolvenz.
>
> das habe ich wohl verwechselt.
>
> alternativ bis Du als Täter dann auch krank,
> bist nach dem Unfall traumatisiert
> oder was man halt noch alles so haben kann.
>
> Du kannst alleine schon deswegen nicht mehr arbeiten.
> Greif einem nackten Mann mal in die Tasche.
> Das wird solchen Leuten immer noch ziemlich einfach gemacht.

Genau so stellst Du Dir die Lebensplanung der Autoraser vor?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Genau so stellst Du Dir die Lebensplanung der Autoraser vor?

Lebensplanung würde ich das nicht nennen.

eher einen Ausweg,
um nicht ein Leben lang für H4-Niveau arbeiten zu gehen,
nachdem man verurteilt wurde.

Was ich dann immer noch als mit Seidenhandschuhen angefasst ansehe.

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Lebensplanung würde ich das nicht nennen.
>
> eher einen Ausweg,
> um nicht ein Leben lang für H4-Niveau arbeiten zu gehen,
> nachdem man verurteilt wurde.
>
Zur Zeit arbeiten viele Vollzeit und leben auf Hartz IV Niveau, nennt 
sich Aufstocker.
Wer aber arbeitet und ein auskömmliches Einkommen erzielt, kann nicht 
durch Pfändung auf H4 absinken; die Pfändungsgrenzen liegen höher. Die 
Idee dahinter ist, dass der Schuldner einen Anreiz haben soll, Einnahmen 
zu erzielen.

> Was ich dann immer noch als mit Seidenhandschuhen angefasst ansehe.

Das ist eine andere Baustelle; hierzu hätte ich auch die eine oder 
andere Idee, die sich kaum mit der Gesetzeslage vereinbaren ließe.

von Ralf (ralf_0x12)


Angehängte Dateien:

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Stefanus F. schrieb:
> Am vergangenen Wochenende haben sich bei mir um die Ecke zwei
> regelmäßige Raser gegenseitig von der Straße gedrängt. Einer endete in
> der Hauswand einer Autowerkstatt (wie passend), der andere hat eine
> Laterne überfahren.
>
> Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende.

Dem ließe sich ggf. vorbeugen noch bevor es zu einem schweren Unfall 
kommt. Dazu folgender Vorschlag/folgendes Beispiel: über einen 
bestimmten Zeitraum ein Messgerät aufstellen und im Anschluss die 
Ergebnisse auswerten. Als erstes würde ich mir die relative Häufigkeit 
aller gemessenen Geschwindigkeiten ansehen(Diagramm links). Hier zeigt 
sich dann, dass die maximale Geschwindigkeit in der betreffenden 
30er-Zone mehrheitlich nicht eingehalten wird. Als nächstes ist 
interessant, wann dies konkret oder überwiegend der Fall war. Dazu wäre 
die mittlere Geschwindigkeit an jedem Wochentag anzusehen(Diagramm 
Mitte), wobei der Mittwoch und der Donnerstag besonders auffallen. 
Beispielsweise für den Mittwoch lassen sich nun die Geschwindigkeiten 
der einzelnen Fahrzeuge über der Uhrzeit auftragen (Diagramm rechts). 
Man sieht jetzt, dass in diesem Straßenabschnitt zwischen 4-8 Uhr am 
Mittwoch besonders schnell gefahren wird. Dies sollte der betreffenden 
Kommune weitergeleitet werden. Ca. 2-3 h Geschwindikeitskontolle durch 
kompetente Personen sind dann bzgl. der Kosten beherrschbar. Falls man 
dort jedoch nicht handelt aber sich später ein Unfall ereignet, müssen 
sich die Verantwortlichen erklären.

Trotz dieser Messwerte ist mir im Moment nicht klar, ob man als Anwohner 
Anspruch darauf erheben kann, dass sich passierende Fahrzeuge 
mehrheitlich an eine Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Ab wann ist die 
öffentliche Sicherheit gefährdet? Gibt es Festlegungen, Grenzwerte oder 
bleibt so etwas der subjektiven Beurteilung überlassen?

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
> Wer für einem Hund bremst ist übrigens im Schadensfall auch Schuld, so
> böse das klingt.

 Nein.
 Wenn es durch Ausweichen zu einem Zusammenstoss kommt, kann es mal
 für derjenigen der ausweicht böse enden, vor allem da er die alleinige
 Beweislast hat.
 Wenn aber jemand hinten drauffährt weil ich gebremst habe, um einen
 Hund oder irgendein anderes Tier (oder einen Mensch, Gottbehüte) nicht
 zu überfahren, stimmt das mit der Schuldenfrage ganz sicher nicht.

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden 
Grund bremsen. Ein „zwingender Grund" im Sinne der Vorschrift ist dann 
gegeben, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen 
oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende 
Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz 
des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des 
Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand 
des Nachfahrenden nicht groß genug ist.

Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
> Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz
> des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des
> Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand
> des Nachfahrenden nicht groß genug ist.

 Aha, also:
1
 1.  Ins Rückspiegel schauen            (0,7 Sekunden etwa).
2
 2.  Abstand schätzen                   (0,8 Sekunden etwa).
3
 3a. Falls Abstand gross genug, bremsen (0,5 Sekunden etwa)
4
     und hoffen, dass genug Zeit übriggeblieben ist - was natürlich
5
     nicht der Fall ist.
6
 3b. Falls Abstand nicht gross genug, mit 120Kmh die Kuh (oder
7
     den Elefanten) überfahren.
8
     Ergebnis:
9
     Fahrer und Beifahrer tot, Kuh/Elefant tot aber der nachfahrende
10
     Idiot und sein Auto sind vollkommen intakt.

> Ein „zwingender Grund" im Sinne der Vorschrift ist dann
> gegeben, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen
> oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende

 Mir hat mal eine Katze in Östereich ein riesengrosses Loch in der
 Oelwanne gemacht,  Katzenkopf ist nämlich unheimlich hart.
 Ich hatte aber absolut keine Chance rechtzeitig zu reagieren - wenn
 es möglich wäre, hätte ich bestimmt gebremst oder wäre ausgewichen,
 ob da jemand hinter mir gewesen wäre oder nicht...
 Genausogut hätte die Katze auch einen Bremsschlauch, Servopumpe oder
 sonstwas abreissen können und falls danach ein Gefälle, von etwa
 12% oder so kommt...
 Und da will der Richter behaupten, ich soll die Katze/ den Hund
 einfach überfahren ?
 Weil, ach mein Gott, der nachfahrende Idiot oder sein Auto  könnte
 ev. Schaden nehmen ?

> Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten

 Kanzlei sofort zumachen.

von Matthias S. (da_user)


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Stefanus F. schrieb:
> Der Schutz
> des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des
> Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand
> des Nachfahrenden nicht groß genug ist.

Der Nachfahrende ist ja:
1.) für seine Gefährdung selbst verantwortlich
2.) hat der eine Knautschzone und solange es kein Oldtimer ist einen 
Airbag.

Die Gefährdung des Nachfahrenden würde ich somit als relativ gering 
einschätzen, der Rest ist selbst verursacht.

Stefanus F. schrieb:
> Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten

Schön, im Zweifelsfalle kommt das halt nicht auf die Rechtsanwältin an 
(die auch die Rechte je nachdem unterschiedlich auslegen) sondern auf 
den entscheidenden Richter. Und dessen Urteil kann man auch noch 
anfechten.

Marc V. schrieb:
> Und da will der Richter behaupten, ich soll die Katze/ den Hund
> einfach überfahren ?

Ich glaub bei PETA würde er sich da keine Freunde machen...

von Percy N. (vox_bovi)


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Das soll mal einer blitzartig entscheiden, ob da ein Hund oder ein Kind 
hinter dem geparkten Auto hervorspringt.
Ich bremse übrigens auch für Bälle - meist kommt dahinter ein Kind!

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Percy N. schrieb:
> Das soll mal einer blitzartig entscheiden, ob da ein Hund oder ein Kind
> hinter dem geparkten Auto hervorspringt.

 Na ja, dein Gehirn macht das ohne dein Zutun, aber der Blick in den
 Rückspiegel und Abstandseinschätzung ist ganz einfach nicht drin, das
 ist keine normale Reaktion in solch einer Situation und das hat mich
 bei der Aussage von Stefan gestört.

> Ich bremse übrigens auch für Bälle - meist kommt dahinter ein Kind!

 Natürlich.
 Aber auch an Bushaltestellen habe ich schon mehreren Idioten das
 Leben geschenkt.
 Absolute Spitze war eine (nicht mehr so junge) Frau, die zwischen
 2 Büssen lustig auf die Fahrbahn hüpfte, Handy in der Hand...

 EDIT:
 Nein, absolute Spitze war ein Junge und seine Freundin auf Motorrad
 die in Gegenrichtung auf der Landstrasse gefahren sind.
 Polizei machte Verkehrskontrolle, der Junge sah die Polizei und
 drehte in Panik direkt vor mir auf der Landstrasse.
 Nach einer Vollbremsung und Ausweichen in die Wiese nebenan verlief
 alles noch glimpflich ab.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Marc V. schrieb:
> Natürlich.
>  Aber auch an Bushaltestellen habe ich schon mehreren Idioten das
>  Leben geschenkt.
>  Absolute Spitze war eine (nicht mehr so junge) Frau, die zwischen
>  2 Büssen lustig auf die Fahrbahn hüpfte, Handy in der Hand...

Darf sie ja auch.
Du darfst dich an einen Bus nur vorsichtig nähern und bremsbereit 
vorbeifahren ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden. Notfalls 
musst du warten. Ich würde das quasi sogar mit einem Zebrastreifen 
gleichsetzen.
Steht der Bus mit Warnblinkanlage da, darfst du sogar nur im 
Schritttempo vorbeifahren.

Das ganze gilt übrigens auch für die Gegenfahrbahn, solange es keine 
bauliche Trennung gibt.

https://www.adac.de/verkehr/verkehrsvorschriften-verkehrssicherheit/verkehrsklassiker-regeln-strassenverkehr/kopie-von-bus-ueberholen/

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Matthias S. schrieb:
> Darf sie ja auch.

 Nein, darf sie nicht.


> Du darfst dich an einen Bus nur vorsichtig nähern und bremsbereit
> vorbeifahren ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden.

 Ja, dürfen oder nicht dürfen - ich mache das immer so.


> Notfalls
> musst du warten. Ich würde das quasi sogar mit einem Zebrastreifen
> gleichsetzen.

 Nein, das ist nicht mit Zebra gleichzusetzen, aber es ist auf jeden
 Fall ein Paradox - die Fahrgäste dürfen die Strasse nicht ausserhalb
 Zebrastreifen überqueren, aber du darfst natürlich auch niemanden
 überfahren.


> Steht der Bus mit Warnblinkanlage da, darfst du sogar nur im
> Schritttempo vorbeifahren.

 Und wenn er die Warnblinkanlage vor der Haltestelle einschaltet,
 darfst du überhaupt nicht überholen.

 Und in vielen Ländern darfst du den Bus überhaupt nicht überholen
 wenn keine Bucht für Haltestelle da ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Marc V. schrieb:

>  ... die Fahrgäste dürfen die Strasse nicht ausserhalb
>  Zebrastreifen überqueren,

Ach?
Wo steht das?

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Percy N. schrieb:
> Marc V. schrieb:
>
>>  ... die Fahrgäste dürfen die Strasse nicht ausserhalb
>>  Zebrastreifen überqueren,
>
> Ach?
> Wo steht das?

 LOL.
 StVO ?

 Du bist nur solange ein Fahrgast, solange du dich im Bus befindest.
 Danach bist du ein ganz normaler Fußgänger, es sei denn, du willst
 eine Haltestelleninsel erreichen oder verlassen.

 Deswegen dürfen Fußgänger die Fahrbahn ausserhalb Zebrastreifen nur
 überqueren, um Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen.
 Wohlgemerkt, Haltestelleninsel und diese befinden sich in der Mitte.

 Aber auch dabei müssen sie folgende Regeln befolgen:
1
 An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Fußgänger
2
3
a) einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und
4
 für dessen Lenker überraschend betreten,
5
6
b) wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn 
7
 treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere 
8
 Straßenbenützer nicht gefährden.
9
10
(5) Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. Außerhalb von Schutzwegen haben sie den kürzesten Weg zu wählen; hiebei dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern.

 Es ist aber alles unnötige Semantik.
 Auf irgendeinem Recht zu bestehen und dabei jemanden vorsätzlich zu
 verletzen oder einen Unfall herbeizuführen ist absoluter Blödsinn.

von Percy N. (vox_bovi)


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Marc V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ach?
>> Wo steht das?
>
>  LOL.
>  StVO ?
>
Die deutsche?
Nö!

>  Du bist nur solange ein Fahrgast, solange du dich im Bus befindest.
>  Danach bist du ein ganz normaler Fußgänger, es sei denn, du willst
>  eine Haltestelleninsel erreichen oder verlassen.
>
>  Deswegen dürfen Fußgänger die Fahrbahn ausserhalb Zebrastreifen nur
>  überqueren, um Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen.
>  Wohlgemerkt, Haltestelleninsel und diese befinden sich in der Mitte.
>
>  Aber auch dabei müssen sie folgende Regeln befolgen:
>
1
>  An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen 
2
> geregelt wird, dürfen Fußgänger
3
> 
4
> a) einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug 
5
> und
6
>  für dessen Lenker überraschend betreten,
7
> 
8
> b) wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn
9
>  treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere
10
>  Straßenbenützer nicht gefährden.
11
> 
12
> (5) Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. 
13
> Außerhalb von Schutzwegen haben sie den kürzesten Weg zu wählen; hiebei 
14
> dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern.
15
>
>
Was glaubst Du da zu zitieren?
In Deutschland gilt insoweit § 25 StVO. Und sonst nichts!


>  Es ist aber alles unnötige Semantik.

Der Gesetzgeber und ich halten sie in der geltenden Form für 
erforderlich, wenngleich stellenweise diskutabel.

>  Auf irgendeinem Recht zu bestehen und dabei jemanden vorsätzlich zu
>  verletzen oder einen Unfall herbeizuführen ist absoluter Blödsinn.

Endlich ein wahres Wort!

von Stefan F. (Gast)


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Ist es nicht Herrlich, dass jeder unsere Gesetze so interpretieren kann, 
wie es ihm gerade in den Kram passt? Im Grunde genommen kann jeder im 
Fall eines Verfahrens nur hoffen, das der Richter oder die Richterin 
oder das Richteres mit der eigenen Meinung überein stimmt.

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
> Ist es nicht Herrlich, dass jeder unsere Gesetze so interpretieren kann,
> wie es ihm gerade in den Kram passt?

 Ja, ist es.
 Hackst du jetzt nur nach, weil die Antwort von mir war und es dir
 deswegen nicht in den Kram passt ?


Stefanus F. schrieb:
> Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz
> des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des
> Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand
> des Nachfahrenden nicht groß genug ist.
>
> Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten

 Das ist so ein Blödsinn und ohne jegliche Logik, dass ich gerne die
 Quelle für diesen Zitat sehen möchte.
 Auch wenn das in irgendeiner Urteilsbegründung stehen sollte (was ich
 aber stark bezweifle), kann die Unsinnigkeit dieser Aussage selbst
 durch eine Anwaltskanzleiputzfraulehrling ohne Probleme bewiesen
 werden.

 Das jemand bei 50Km/h etwa 15m/s zurücklegt, wissen wir doch, oder ?
 Das normale Reaktionszeit etwa 1s beträgt, wissen wir auch, oder?

 Faustformel für normalen Reaktionsweg ist:
 Geschwindigkeit in km/h / 10 * 3, ergibt bei 50Km/h etwa 15m.

 Faustformel für normalen Bremsweg ist:
 (Geschwindigkeit in km/h / 10) hoch 2, ergibt bei 50km/h etwa 25m.

 Das Reaktionsweg + Bremsweg Anhalteweg ergeben, wissen wir doch ?
 Das wären in diesem Fall etwa 40m.

 Und das alles natürlich ohne ins Rückspiegel zu schauen, Abstand zum
 Hinterman und seine Geschwindigkeit abzuschätzen, die nötige
 Reaktions- und Bremszeit von Hinterman auszurechnen, dann wieder den
 Blick nach vorne, Gewicht des Tieres in etwa abschätzen, je nach
 Gewicht entsprechende Aktion vornehmen, usw.

 Manoman.
 Das ist nicht nur Blödsinn, das ist Idiotie.
 Was ist mit gesundem Menschenverstand passiert ?

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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> Hackst du jetzt nur nach?

Nein, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich die Unklarheit 
und Teilweise auch Sinnlosigkeit unserer Gesetze hasse.

Die Argumentation, dass man oft gar nicht die Zeit zum Nachdenken hat, 
ob die Bremsung nun gerechtfertigt sei oder nicht, ist ja absolut 
richtig und wird jeder vernunftbegabte Richter sicher auch 
berücksichtigen.  Dazu kommt, dass die Kriterien, wann genau eine 
Not-Bremsung denn gerechtfertigt sei, auch wieder unklar sind.

Aber das ist in diesem Land ja beachsichtigt, da steckt System hinter. 
Jedes Gesetz hat irgendwo eine Lücke. Wenn das nicht so wäre, bräuchten 
wir keine Juristen in der heutigen Form. Und wer macht die Gesetze: Die 
Juristen (jedenfalls überwiegend).

Die ganze Branche ist so lästig wie eine Warze.

> Das ist so ein Blödsinn und ohne jegliche Logik, dass ich gerne die
> Quelle für diesen Zitat sehen möchte.

Kopiere Teile von dem Text doch einfach ins Suchfeld von Google.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bremsen-fuer-tiere_046644.html
https://www.bolwindokters.de/teamwork/rain-olga-voy-swoboda

> Anwaltskanzleiputzfraulehrling

Ich empfehle Dir, solche öffentlichen Beleidigungen zu unterlassen, 
gerade jetzt wo namentlich genannte Anwälte mit ins Spiel kommen.

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
>  Dazu kommt, dass die Kriterien, wann genau eine
> Not-Bremsung denn gerechtfertigt sei, auch wieder unklar sind.

 Normalerweise nicht.
1
Einen zwingenden Grund zum Bremsen sah das entscheidende Gericht in einem plötzlich vom Fahrbahnrand auf die Straße laufenden Schäferhund, der soeben noch neben seinem Herrchen gesessen hatte. Die Vollbremsung wurde in diesem Fall als voll gerechtfertigt angesehen, da der Fahrer überhaupt keine Zeit hatte, die in der Situation betroffenen Rechtsgüter zu bewerten und gegeneinander abzuwägen und zudem noch die unmittelbare Gefahr bestand, dass der Hundebesitzer spontan hinter seinem Tier her auf die Straße laufen würde.

 Genau, davon sprach ich, einfach keine Zeit.

Aber hier trifft es natürlich nicht zu, egal was der Richter denkt:
1
O 516/09). Bei dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall waren 13 Pferde ausgebrochen und liefen auf die rechte Fahrbahn einer Bundesstraße. Dabei verursachten sie einen so genannten Kettenauffahrunfall.

 Die Pferde sind nicht zwischen parkenden Autos auf die Strasse
 galopiert - und selbst wenn, ein Pferd ist bedeutend höher als ein
 Hund oder ein Kind, kann also viel früher gesehen werden.
 Ich würde jeden von den Unfallbeteiligten die eigenen Reparaturkosten
 tragen lassen und dem Pferdebesitzer eine saftige Strafe aufbrummen.
 Aber gerade deswegen habe ich nicht Jura studiert...

Stefanus F. schrieb:
>> Anwaltskanzleiputzfraulehrling
>
> Ich empfehle Dir, solche öffentlichen Beleidigungen zu unterlassen,
> gerade jetzt wo namentlich genannte Anwälte mit ins Spiel kommen.

 Wo siehst du da eine Beleidigung ?

 P.S.
 Ich habe seinerzeit Rallye und Bergrennen gefahren, weiss also
 wovon und warum ich so rede.

von Stefan F. (Gast)


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> Ich habe seinerzeit Rallye und Bergrennen gefahren

Na dann, gut das wir Dich als Experten für den Straßenverkehr in den 
dicht besiedelten Gegenden haben.

Letztes Wochenende hat ein Rallye Fahrer um die Ecke seinen Wagen in 
eine Werkstatt gefahren - aber nicht durch die Türe, sondern durch die 
Wand. Aber egal, er ist sicher auch Experte für Verkehrsrecht gewesen.

Ich frage mich nur, warum die Polzei den Mann dann regelrecht gefesselt 
hat. Machen die so etwas immer ohne Grund?

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
> Letztes Wochenende hat ein Rallye Fahrer um die Ecke seinen Wagen in
> eine Werkstatt gefahren - aber nicht durch die Türe, sondern durch die
> Wand. Aber egal, er ist sicher auch Experte für Verkehrsrecht gewesen.

> Ich frage mich nur, warum die Polzei den Mann dann regelrecht gefesselt
> hat. Machen die so etwas immer ohne Grund?


 Was für Drogen nimmst du ?
 Weisst du überhaupt was der Begriff Rallyefahrer bedeutet ?

>> Ich habe seinerzeit Rallye und Bergrennen gefahren
>
> Na dann, gut das wir Dich als Experten für den Straßenverkehr in den
> dicht besiedelten Gegenden haben.

 Es geht ums Verhalten in unerwarteten Situationen.
 Auch um die Reaktionszeit und Fahrkönnen überhaupt. Dir scheint
 beides zu fehlen, gesunder Menschenverstand sowieso.

 Dafür aber jede Menge Komplexe - du musst verstehen, daß nicht jeder,
 der nicht mit dir und deiner (abgeschriebener Meinung) einverstanden
 ist, dein Feind ist.

 Deswegen:
 Ist ja gut, beruhige dich erstmal, niemand will dir etwas
 böses tun.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Marc V. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Darf sie ja auch.
>
>  Nein, darf sie nicht.

Naja, könnte man diskutieren. Du hast aber auf jeden Fall so 
vorbeizufahren, dass du sie nicht behinderst oder gefährdest. In 
soweit würde ich das als eine Ausnahme von dem von dir zitierten § 25 
StVO bewerten, oder als Erweiterung.
Dadurch ergibt sich in meinen Augen das "Zebrastreifenprinzip". Weil 
wenn nicht so, wie willst du den sonst an einem Bus vorbeifahren, ohne 
queerende Fahrgäste zu behindern?

Das "behindern" ist der fiese Knackpunkt.
Siehe grüner Blechpfeil für Rechtsabbieger. Ist wie ein Stoppschild, du 
musst stehen bleiben und darfst erst fahren, wenn du niemand anderen 
behinderst. Wenn jemand wegen dir nur vom Gaspedal runtergehen muss, 
hast du jemanden behindert und ein Rotlicht überfahren.

>> Du darfst dich an einen Bus nur vorsichtig nähern und bremsbereit
>> vorbeifahren ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden.
>
>  Ja, dürfen oder nicht dürfen - ich mache das immer so.

Na, wenn du das immer so machst, dann kann die "nicht mehr ganz so junge 
Dame" nicht allzu gefährdet gewesen sein...

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Matthias S. schrieb:
> Dadurch ergibt sich in meinen Augen das "Zebrastreifenprinzip". Weil
> wenn nicht so, wie willst du den sonst an einem Bus vorbeifahren, ohne
> queerende Fahrgäste zu behindern?

 Kommt darauf an, wovon wir reden - in der Stadt ist ein Zebrastreifen
 meistens in der Nähe, das wollte ich sagen.
 Natürlich ist eine Bushaltestelle nicht automatisch mit einem
 Zebrastreifen gleichzusetzen, auch das wollte ich sagen.

> Na, wenn du das immer so machst, dann kann die "nicht mehr ganz so junge
> Dame" nicht allzu gefährdet gewesen sein...

 Nein, aber es könnte genausogut Stefanus F. an meiner Stelle
 gewesen sein - und dann wäre die "nicht mehr ganz so junge Dame"
 keinen Tag älter geworden, mit Sicherheit...


> behinderst. Wenn jemand wegen dir nur vom Gaspedal runtergehen muss,
> hast du jemanden behindert und ein Rotlicht überfahren.

 Ansichtssache, ich bin anderer Meinung. Wenn ich jemanden an einer
 solchen Rechtsabbiegung sehe, gehe ich immer vom Gas runter, sehe
 das aber nicht als Behinderung an.

von Stefan F. (Gast)


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> Weisst du überhaupt was der Begriff Rallyefahrer bedeutet ?

Ich weiß, dass man Ralleys nicht im Straßenverkehr fährt und dass man 
somit als Ralleyfahrer nicht automatisch Experte für Verkehrsrecht ist.

> Was für Drogen nimmst du ?

Heute: Nudeln, Wasser, Tomatensoße.

> du musst verstehen, daß nicht jeder, der nicht mit dir und deiner
> (abgeschriebener Meinung) einverstanden ist, dein Feind ist.

Das ist mir schon lange klar. Momentan habe ich keine Feinde.

> Nein, aber es könnte genausogut Stefanus F. an meiner Stelle
> gewesen sein - und dann wäre die "nicht mehr ganz so junge Dame"
> keinen Tag älter geworden, mit Sicherheit...

Ich verbitte mir solche persönlichen Anschuldigungen. Es ist ja nicht 
das erste mal, sonst hätte ich darüber hinweg geschaut. Das ist echt 
unterstes Niveau. Warum hast du das nötig? Bist du wirklich so ein 
minderwertiges Individuum oder tust du nur so?

von Matthias S. (da_user)


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Marc V. schrieb:
> Natürlich ist eine Bushaltestelle nicht automatisch mit einem
> Zebrastreifen gleichzusetzen, auch das wollte ich sagen.

Nein, darum sprach ich ja von einem "Zebrastreifenprinzip".
Denn das ergibt sich irgendwie aus der Gesamtsituation.

Durfte selbst schonmal eine quietschende Vollbremsung mitbekommen, weil 
ein Schuljunge aus dem Bus ausgestiegen ist, und einfach über die Straße 
gelaufen ist.
Aber an einem Bus in einer Bushaltestelle mit ~80-100km/h vorbeizufahren 
ist auch einfach unverantwortlich. Auch wenns außerorts ist. 
Mittlerweile ist dort auf 70km/h begrenzt, was aber natürlich immer noch 
zu schnell ist.

Aber wenn man da wirklich mit Schritt vorbeifahren würde,...

Marc V. schrieb:
>> behinderst. Wenn jemand wegen dir nur vom Gaspedal runtergehen muss,
>> hast du jemanden behindert und ein Rotlicht überfahren.
>
>  Ansichtssache, ich bin anderer Meinung. Wenn ich jemanden an einer
>  solchen Rechtsabbiegung sehe, gehe ich immer vom Gas runter, sehe
>  das aber nicht als Behinderung an.

Natürlich auch Ansichtssache. Ist wahrscheinlich auch:
A) abhängig davon, ob du freiwillig vom Gas runtergehst oder ob du 
runtergehen MUSST.

B) wo kein Kläger da kein Richter.

Aber schon alleine dass das dort wie bei einem Stoppschild ist, ist 
praktisch unbekannt. Merkste wenn du mal an so einem Blechpfeil 
stehenbleibst obwohl eigentlich frei ist, so wie man es muss. Geht 
gleich das Gehupe los.

Verkehrsrecht ist halt einfach eine sehr knifflige Sache.
Durfte in einem anderen Forum vor kurzem auch einen Bericht aus der 
Schweiz lesen. Da ist es mittlerweile gefühlt so, dass man als 
motorisierter Verkehrsteilnehmer automatisch immer Schuld bist.
Und wenn dir jemand in aktiver Selbstmordabsicht auf der Autobahn von 
der Brücke vor das Auto auf den Asphalt springt, durch den Aufprall auf 
ebendiesen stirbt, und du nichtmal die Chance hattest, zu reagieren und 
den noch überrollst: du bist Schuld.

PS: Andere Sache:
Warum beginnen all deine Zeilen mit einem Leerzeichen?

: Bearbeitet durch User
von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
>> Weisst du überhaupt was der Begriff Rallyefahrer bedeutet ?
>
> Ich weiß, dass man Ralleys nicht im Straßenverkehr fährt

 Stimmt, und somit ist dein Beispiel - was ?
 Genauso bezeichnet man Idioten die mit 100Km/h neben der Schule
 rasen, nicht als Rennfahrer.

Stefanus F. schrieb:
> unterstes Niveau. Warum hast du das nötig? Bist du wirklich so ein
> minderwertiges Individuum oder tust du nur so?

 Was denkst du und warum glaubst du das es so ist wie du denkst ?

von Stefan F. (Gast)


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An einem haltenden Bus würde ich wirklich nur im Schritt Tempo vorbei 
fahren - meistens warte ich lieber dahinter.

Wenn ich sehe, wie schnell auf dem Land gefahren wird, wird es mir oft 
Angst und Bange. Ich denke dann immer: Was passiert wohl, wenn hinter 
der nächsten Ecke ein Mähdrescher oder so entgegen kommt? Einer sagte 
mir mal: Da kommt aber keiner, also kack' Dich nicht an.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefanus F. schrieb:
> Ist es nicht Herrlich, dass jeder unsere Gesetze so interpretieren kann,
> wie es ihm gerade in den Kram passt?

Nein, nicht jeder. Nur Richter. Das nennt sich "richterliche 
Unabhängigkeit" und ist ein hohes Rechtsgut. Sogar das Grundgesetz kommt 
damit klar.

> Im Grunde genommen kann jeder im
> Fall eines Verfahrens nur hoffen, das der Richter oder die Richterin
> oder das Richteres mit der eigenen Meinung überein stimmt.

Notfalls dekretiert der Regierungschef Polizeigewalt habe es nicht 
gegeben. Für die anderen gibt es da allerdings nicht viel zu hoffen.

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Matthias S. schrieb:
> Und wenn dir jemand in aktiver Selbstmordabsicht auf der Autobahn von
> der Brücke vor das Auto auf den Asphalt springt, durch den Aufprall auf
> ebendiesen stirbt, und du nichtmal die Chance hattest, zu reagieren und
> den noch überrollst: du bist Schuld.

 Hmmm.
 Wenn jemand von der Brücke hängt oder mit einem Fuss langsam über das
 Brückengeländer steigt, würde ich das auch so sehen.
 Wenn aber jemand über das Geländer einfach springt, ist das eine ganz
 andere Sachlage.

> Verkehrsrecht ist halt einfach eine sehr knifflige Sache.

 Genau.


> PS: Andere Sache:
> Warum beginnen all deine Zeilen mit einem Leerzeichen?

 Finde ich übersichtlicher.
 Warum auch nicht ?
 Ich habe auch ein Leerzeichen vor dem Frage- bzw. Ausrufungszeichen.
 Vor Punkt, Komma, Doppelpunkt etc. aber nicht.
 Da kann der Duden behaupten was er will - übersichtlicher ist es
 auf alle Fälle...

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefanus F. schrieb:

> Aber das ist in diesem Land ja beachsichtigt, da steckt System hinter.
> Jedes Gesetz hat irgendwo eine Lücke. Wenn das nicht so wäre, bräuchten
> wir keine Juristen in der heutigen Form.

Das ist auch gut so. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem alles 
und jedes geregelt ist.
Im Bereich des SStraßenverkehs käme man mit § 1 StVO und einigen wenigen 
Dezisionen aus, zB zum Vorfahrtsrecht. Dazu müssten aber die 
Verkehrsteilnehmer sich vernünftig verhalten, was leider nicht immer der 
Fall ist

> Und wer macht die Gesetze: Die
> Juristen (jedenfalls überwiegend).
>
Wäre es so, dann gäbe es die Probleme hauptsächlich an bestimmten, 
politisch interessanten, Stellen.

> Die ganze Branche ist so lästig wie eine Warze.
>

"Als es dem Ochs im Paradies zu langweilig wurde, erfand er die 
Juristerei"

Hans Litten

von Marc V. (Firma: Vescomp) (logarithmus)


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Stefanus F. schrieb:
> Angst und Bange. Ich denke dann immer: Was passiert wohl, wenn hinter
> der nächsten Ecke ein Mähdrescher oder so entgegen kommt? Einer sagte
> mir mal: Da kommt aber keiner, also kack' Dich nicht an.

 Auf der Landstrasse gibt es aber keine Ecken, höchstens Kurven.

 Ich persönlich habe mehr Angst von den Rücksichtlosen die vor den
 Kurven überholen.
 Fahre immer noch ziemlich viel auf Landstrassen und bevorzuge
 Nachtfahrten - gerade deswegen.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Marc V. schrieb:
> Wenn aber jemand über das Geländer einfach springt, ist das eine ganz
>  andere Sachlage.

In der Schweiz sieht man das wohl anders...

PS:
Marc V. schrieb:
> Finde ich übersichtlicher.

Da biste wohl ziemlich alleine.

Marc V. schrieb:
> Warum auch nicht ?
>  Ich habe auch ein Leerzeichen vor dem Frage- bzw. Ausrufungszeichen.
>  Vor Punkt, Komma, Doppelpunkt etc. aber nicht.

Weil es Probleme beim automatischen Zeilenumbruch gibt: 
http://kamelopedia.net/wiki/Plenk

Marc V. schrieb:
> Da kann der Duden behaupten was er will - übersichtlicher ist es
>  auf alle Fälle...

Das hat aus technischen Gründen den Weg in den Duden gefunden, und nicht 
weil sich das jemand aus den Fingern gesaugt hat.
Da kannst DU behaupten was du willst, es ist nicht übersichtlicher. Es 
hebelt Mechanismen aus, die über Jahrzehnte in der IT-Welt gewachsen 
sind und wo einiges an Mannstunden drinsteckt.
Siehste ja jetzt schon da, wo ich dich zitiert habe, wie es dass schon 
anfängt(!) zu zerreissen: mal ne Zeile eingerutscht, mal nicht,...

von Ralf (ralf_0x12)


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Noch eine kurze Anmerkung zum Geschwindigkeitsmessgerät, wie ich es 
verwendet habe: führt man solche Messungen durch, dann ist man in 
keinster Weise daran interessiert, dass diese Messvorrichtung auch nur 
irgend jemandem auffallen könnte. Ziel ist es vielmehr den Verkehrsfluss 
in seiner natürlichsten Weise zu erfassen - alles andere würde die 
Messergebnisse verfälschen und ein völlig unstimmiges Bild ergeben. Bei 
mir wurde der Messbalken in dem Farbton gestrichen, welcher der Umgebung 
entsprach.

Ich habe einiges aus diesen Messungen gelernt. Nicht allein, dass die 
Geschwindigkeit sehr häufig überschritten wurde, es wird vor allem klar 
warum eine fest definierte, ggf. auch bzgl. der Einhaltung geforderte, 
Maximalgeschwindigkeit von in diesem Fall 30 km/h bei Kraftfahrern
unbeliebt ist. Vieles Abläufe sind nun mal nicht exakt definiert - 
sondern mit einer gewissen Streung verbunden. Das trifft auch auf das 
menschliche Verhalten zu, sobald dies quantifiziert wird.

Im Histogramm sieht man, dass sich die Häufigkeit aller gefahrenen 
Geschwindigkeiten gut durch eine Gauß-Funktion beschreiben lässt. Es 
wird immer Leute geben die schneller fahren und solche die langsamer als 
die angegebenen Maximalgeschwindigkeit sind. Eine Stufe bei 30 km/h als 
ideales Ziel zu definieren/zu fordern und dies perspektivisch so zu 
überwachen mag deshalb auf Unverständnis stoßen.

Was aber vorstellbar wäre, im Hinblick auf die Erhöhung von Sicherheit 
und Reduzierung von Lärmbelastung, ist die Form solcher Gaußfunktionen 
durch (behördliche) Maßnahmen auf der Straße oder Kontrollen zu 
beeinflussen. Vielleicht entstehen dadurch andere Verteilungsfunktionen, 
vielleicht werden diese schmaler oder asymmetrisch zu kleineren 
Geschwindigkeiten hin, oder sie sehen tags anders aus als in der Nacht. 
Voraussetzung ist die Kenntnis des Ist-Zustandes.

Als Anlage habe ich ein Archiv mit etwas C-Quellcode angefügt, welcher 
eine Kreuzkorrelation zweier Signale ohne FFT durchführt. Das ist 
eigentlich mal ein schönes Beispiel um zu verstehen, wie die Werte der 
Korrelationsfunktion entstehen, denn das Verfahren ist in vielen 
Bereichen heutzutage nicht mehr wegzudenken. Weiterhin ist eine 
Gnuplot-Datei mit enthalten, die die Ergebnisse so darstellt um das 
Maximum der Zeitdifferenz ablesen zu können.

von Percy N. (vox_bovi)


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Warum hast Du den "erstrebten" Mittelwert als Intervallgrenze gewählt?
Falls Du noch die Rohdaten hast, wie sähe die Verteilung  um 30 km/h 
symmetriert  aus? Welche Geschwindigkeit bildet den Median?
Anzustreben in der Realität wäre mE eine linksschiefe Verteilung mit 30 
km/h als rechtem Maximum.

von Ralf (ralf_0x12)


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Percy N. schrieb:
> Warum hast Du den "erstrebten" Mittelwert als Intervallgrenze gewählt?
> Falls Du noch die Rohdaten hast, wie sähe die Verteilung  um 30 km/h
> symmetriert  aus? Welche Geschwindigkeit bildet den Median?
> Anzustreben in der Realität wäre mE eine linksschiefe Verteilung mit 30
> km/h als rechtem Maximum.

In der Darstellung des letzten Histogramms wurden die Häufigkeiten 
jeweils über den unteren Bereichsgrenzen (bins) aufgetragen, was 
eigentlich nicht ganz korrekt ist. Die 'bins' hatten eine Breite von 5 
km/h. Wenn man berücksichtigt, dass in der Praxis aufgrund von 
Messunsicherheiten ein Wert von 3 km/h abgezogen wird, dann wäre die 
Darstellung für diese Zwecke aber so einigermaßen in Ordnung. Das 
Sortieren der ermittelten Geschwindigkeiten nach Klassen hatte ich 
damals noch manuell gemacht, weil die Anzahl der gültigen Messungen (ca. 
152-156) nicht besonders hoch war.

Deine Anmerkung habe ich aber zum Anlass genommen, die 
Roh-/Ergebnisdaten noch einmal zu suchen und mit der Histogrammfunktion 
von libgsl (vmin=12.5, vmax=67.5, 12 bins) insgesamt auszuwerten. Das 
aktualisierte Histogramm findet sich angefügt. Die Vertreilung hat sich 
etwas zu höheren Werten verschoben, was zu erwarten war. Die kleineren 
Abweichungen in den Stufen rühren mit hoher Wahnscheilichkeit von 
Ungenauigkeiten bei der manuellen Klassifizierung der Werte her.

'gsl_statatistics' liefert folgende Statistikdaten in km/h:
Mittelwert: 36.00
SD        : 8.34
Minimum   : 14.17
Maximum   : 55.74
Median    : 36.35

von Percy N. (vox_bovi)


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Hm, für meinen Geschmack wirkt das schon recht überzeugend, arithm. 
Mittel und insbesondere Median sprechen eine recht deutliche Sprache.
Eigentlich ziemlich dreist von den werten Verkehrsteilnehmern!


Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der 
Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor!

von Ralf (ralf_0x12)


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Percy N. schrieb:
> Hm, für meinen Geschmack wirkt das schon recht überzeugend, arithm.
> Mittel und insbesondere Median sprechen eine recht deutliche Sprache.
> Eigentlich ziemlich dreist von den werten Verkehrsteilnehmern!
>
>
> Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der
> Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor!
>
Der Datenbestand reicht ganz sicher nicht um pauschal solche 
Spekulationen aus dem Boden zu stampfen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Hm, für meinen Geschmack wirkt das schon recht überzeugend, arithm.
>> Mittel und insbesondere Median sprechen eine recht deutliche Sprache.
>> Eigentlich ziemlich dreist von den werten Verkehrsteilnehmern!
>>
>>
>> Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der
>> Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor!
>>
> Der Datenbestand reicht ganz sicher nicht um pauschal solche
> Spekulationen aus dem Boden zu stampfen.

Außerhalb der öffentlichen Verwaltung ganz sicher nicht, da hast Du 
bestimmt Recht! Das sagt aber nichts darüber aus, was man damit bei 
geschickte Einsatz alles erreichen kann. Bedenke, wir leben in einem 
Land, in dem man Energien erneuert und Angst vor Atomen hat!

von Ralf (ralf_0x12)


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Percy N. schrieb:
>Außerhalb der öffentlichen Verwaltung ganz sicher nicht, da hast Du
>bestimmt Recht! Das sagt aber nichts darüber aus, was man damit bei
>geschickte Einsatz alles erreichen kann. Bedenke, wir leben in einem
>Land, in dem man Energien erneuert und Angst vor Atomen hat!


Um innerhalb der öffentlichen Verwaltung Gehör zu finden, sollte man 
nachweisen können, dass die betreffende Messvorrichtung im wesentlichen 
kalibriert war/ist und entsprechend sorgfältig gearbeitet wurde. Ist 
dies der Fall stehen die Chancen besser. Aber auch dann wird man in 
Verwaltungen Aufwand und Nutzen bzgl. möglicher Maßnahmen abwägen, und 
überlegen, wie wichtig/dringlich das Problem im Vergleich zu anderen 
Straßenabschnitten oder anderen Angelegenheiten ist.

Außerhalb der öffentlichen Verwaltung kann man allerdings technisches 
Interesse an der Thematik wecken. Hier können viele sinnvolle Prinzipien 
zu Einsatz kommen, die universell nutzbar sind, z.B. analoge Frontends.

Es gibt kein wirklich gutes Monitoring bzgl. der Einhaltung von 
Geschwindigkeitsangaben, welches Privatpersonen zugänglich ist. 
Öffentliche Messungen sind vielleicht nicht mehr aufwendig aber sicher 
immer noch teuer und damit selten. Das führt dazu, dass das Thema 
emotional aufgeladen diskutiert wird aber es gibt Möglichkeiten solche 
Dinge sachlich mit Sachverstand anzugehen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ich fürchte, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Eine objektive, 
wissenschaftlicher Überprüfung standhaltende Evaluation war nicht 
beabsichtigt.

Ralf S. schrieb:
>
> Um innerhalb der öffentlichen Verwaltung Gehör zu finden, sollte man

möglichst viele Mitbürger dazu bringen, möglichst nachdrücklich auf das 
Gehör der Verwaltung einzuwirken.

> Außerhalb der öffentlichen Verwaltung kann man allerdings technisches
> Interesse an der Thematik wecken. Hier können viele sinnvolle Prinzipien
> zu Einsatz kommen, die universell nutzbar sind, z.B. analoge Frontends.
>
Das Wichtigste ist und bleibt aber das Erfordernis, eine bestimmte 
Überzeugung hervorzurufen und deren Durchsetzung in der öffentlichen 
Meinung zu priorisieren.

 Das führt dazu, dass das Thema
> emotional aufgeladen diskutiert wird aber es gibt Möglichkeiten solche
> Dinge sachlich mit Sachverstand anzugehen.

Man kann dies allerdings, soweit erforderlich, auch unterbinden.
Beispiel: Die Bürger regen an, eine von ihnen für zweckwidrig erachtete 
Ampelschaltung den vermuteten tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. 
Der angegangene Lokalpolitiker erklärt darauf, es sei "nun einmal nicht 
machbar, dass alle immer überall grün haben." (Den Fall gab es 
tatsächlich.)
Ein Grundkurs in Eristik täte dem Bürger mitunter gut.

von Ralf (ralf_0x12)


Angehängte Dateien:

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Für etwas mehr Überzeugung kann ich vielleicht noch ein wenig beitragen. 
Im Laufe der Auswertung von Verkehrszähldaten wird häufig die 
V85-Geschwindigkeit ermittelt. Das ist jene Geschwindigkeit, welche von 
85% der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird. Sie sollte wohl 
etwas unter der angegebenen Maximalgeschwindigkeit liegen. Die V85 lässt 
sich leicht bestimmen, wenn man alle gemessenen Geschwindikeitswerte 
sortiert und diese über der Anzahl der Fahrzeuge (in Prozent) aufträgt. 
Bei meiner Messserie ist, wie oben im Diagramm zu sehen, V85=45km/h. Die 
Abstufungen kommen von der relativ niedrigen Messfrequenz (ca. 340 Hz).

von Bernd K. (prof7bit)


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Ralf S. schrieb:
> Bei meiner Messserie ist, wie oben im Diagramm zu sehen,

Nur aus Interesse: Was ist an dieser Stelle erlaubt? Ich schätze 30km/h? 
Oder ist das in ner engen unübersichtlichen Kurve?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:

> Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der
> Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor!

Oops!
Da hat die Rechtschreibkorrektur allem Anschein nach die Welt gerettet. 
Gemeint waren natürlich Quantile!

von Ralf (ralf_0x12)


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Bernd K. schrieb im Beitrag:
>
> Nur aus Interesse: Was ist an dieser Stelle erlaubt? Ich schätze 30km/h?
> Oder ist das in ner engen unübersichtlichen Kurve?

Na ja, es ist in einer 30 km/h-Zone vor einer Kurve. Die Straße ist gut 
ausgebaut. Der Verkehr kommt aus einer Kurve, beschleunigt den Berg hoch 
bis zur nächsten Kurve (ca. 90°), bremst wieder ab und beschleunig 
erneut. Meine Messungen sind aber relativ alt (von 2015). Gefühlsmäßig 
hat sich seitdem nicht viel geändert. Ich habe mir vorgenommen die 
Messungen in Teilen zu wiederholen, bin dabei und bereite es vor.

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