Hallo, Ich wohne in der Innenstadt und vor meinem Haus ist sozusagen eine Art Partymeile. Da gibt es nun immer ein paar Vollhorste, die meinen mit 100 Sachen da lang rasen zu müssen, nur weil sie im CLK sitzen. Vorgestern hat so jemand direkt vor meiner Tür erst einen Radfahrer breit gefahren (hat überlebt...). Mich würde jetzt mal interessieren, was genau die Geschwindigkeiten sind, mit denen die Autos vorbeifahren. Daher suche ich ein Messprinzip, mit dem das geht, ohne mit den Gegebenheiten meiner Wohnlage in Konflikt zu treten. Sprich, ich kann keine Geräte irgendwo hinstellen (Vielleicht kann ich aber ab und an mein Auto vor der Tür parken) oder andere sichtbare Eingriffe vornehmen. Daher ein paar Ideen, die ich mir überlegt habe: -2 infrarot Laser werden auf der Straße von 2 Streifen Reflektorklebeband reflektiert, Messung durch Zeitversatz der Unterbrechung. ::Probleme: 1. Sicherheit. Welchen Laser bekommt man schon in Klasse 1? 2. Muss genau aus dem Fenster ausgerichtet werden (2. OG) -Kamera: Position der Wagen in 2 Bildern wird bestimmt und durch Framerate ergibt sich die Geschwindigkeit ::Problem: Nachts ist es vermutlich zu dunkel und nicht einheitlich beleuchtet genug, um das zu machen. Die Autos sind nur verwaschene Streifen. -IR-Kamera: Wie oben, nur ist mir dabei nicht so ganz wohl die Straße mit hellem IR-Licht zu beleuchten. Wer weiß wer da rummeckert wenn es rauskommt. -Hochgeschindigkeitskamera mit IR-Reflektorstreifen: Wie normale Kamera, nur dass die Autos vor einem kurzen Streifen Reflektorband getrackt werden, was eine deutlich dunklere IR-Beleuchtung erlaubt. (Faktisch das Prinzip von diesem Moskitolaserabwehrzaun) ::Probleme: Technisch vermutlich schwierig, da die maximale Framrate meiner schnellsten Kamera irgendwo um die 800 fps liegt, vielleicht 500 präzise, und da sind 100 km/h schon 5 cm pro frame. Da muss der Streifen lang werden. Zudem braucht man ein Teleobjektiv, was mir vermutlich fehlt. -Schall: die Straße hat ca. 2 m lange Betonplatten in einem Streifen, man könnte berechnen alle wieviel Millisekunden sich das Geräuschmuster wiederholt. ::Problem: Nicht alle Autos fahren über die Streifen, teilweise treffen sie die nur für wenige Meter Also wenn Ihr Anmerkungen zu meinen Ideen oder bessere habt, immer her damit.
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Nur als Idee .. Dopplereffekt. Entweder akustisch oder elektromagnetisch (Radar, geht einfacher als man denkt).
Warum nicht so, wie es alle machen: Radar? Ich würde das mit dem Ding vom Conrad 502374 probieren. Der gibt laut DB eine Frequenz von 44Hz/km/h aus... Oder einen seiner Verwandten: http://www.conrad.de/ce/de/overview/0231510/Radar-Sensoren
Viel einfacher ist es der Polizei zu sagen, dass sie da gross abkassieren koennen. Gegen Ende Monat muessen jeweils noch Bussenkontingente erfuellt werden ...
Machs Dir nicht so schwer, das hier löst Dein Problem: ebay Nr. 130451555660
http://www.autobild.de/artikel/radarpistole-fuer-29-95-euro-58761.html wer da selber baut ist selber schuld
mach einfach etwas Trara schreib ein paar hohe Beamte mit Einschreiben an, und schildere die gefährliche Situation. Wenn die also denken oh das ist gefährlich und wir wissen nachweislich davon, könnte auch etwas an uns hängen bleiben. Keiner will seinen Kopf hinhalten. Ansonsten ruf ab und an im Radio an und sag das bei euch in der Straße geblitzt wird.
und zur technischen Seite, 3 Röhrchen mit einer IR-LED die du in dein Fahrzeug auf der anderen Seite positionierst, kannst also Strom von deiner Autobatterie verwenden, auf der anderen Seite wiederum 3 Röhrchen mit IR-Empfangsdioden ein µC drann der dann die Zeit misst zwischen Unterbrechung Röhrchen 1 und 2 oder 3 und 2 so kann man auch die Richtung bestimmen. Durch die Röhrchen erhälst du einen schärfere Strahl und eine gewisse Unempfindlichkeit keinen Licht von der Seite. IR-Laser bekommt man aus CD-Brennern habe aber keine Ahnung wie gefährlich die sind. Ansonsten gibts doch auch die Tafeln die die Geschwindigkeit anzeigen, die Zeichnen das ganze auf und die Ämter können sehr schöne Statistiken machen wann es sich lohnt dort zu blitzen. Ich hatte das mal in einem Katalog gesehen wo es Material für Straßenbauämter gab also Leitplanken usw... Frag mal bei deiner Stadt nach ob die nichtmal soetwas dort positionieren können.
Leider versteht Ihr das Problem nicht. Weder will ich, dass die Polizei da abkassiert, noch kann ich da irgendwelche Radargeräte hinstellen. Entweder muss das mit einem winzigen Gerät gehen, was man für einen Teil der Straße hält, oder ich muss es aus meinem Fenster im 2 OG machen. Da für den Dopplereffekt aber genauso wie für die Laserpistole der Auftreffwinkel nahe 180° zur Fahrzeugfront sein muss, gehen diese Dinge nicht. Ich suche eher nach einer wirklich kreativen Lösung. Soll natürlich auch keine 1-Monatsbastelei werden.
Mike Strangelove schrieb: > Ich suche eher nach einer wirklich kreativen Lösung. Soll > natürlich auch keine 1-Monatsbastelei werden. Dann zieh doch einfach um in ein anderes Viertel. Ist kreativ, und Du bist mehr als einen Monat beschäftigt. > aber genauso wie für die Laserpistole der > Auftreffwinkel nahe 180° zur Fahrzeugfront sein muss, gehen diese Dinge > nicht. "Gehen nicht" ist falsch, die Genauigkeit leidet halt. Du wirst sicher aus dem 2.OG noch unter 140 oder 160 Grad brauchbare Ergebnisse erzielen mit Laser oder Mikrowellensystemen. Und da es sicher egal ist ob Du die 100 km/h mit 2 oder 7 km/h Genauigkeit ermittelst, ist das nun wirklich kein KO Kriterium.
Tja, nur leider kann ich das nicht automatisiert laufen lassen und mir früh das Geschwindigkeitshistogramm anschauen. Das wäre ja gerade der Gag, wer hat diese Nacht den Rekord gebrochen, sozusagen. Einzelfälle bringen da nicht besonders viel.
Du könntest eine Videoaufnahme machen. Wenn du die Wegstrecke, die ein Fahrzeug nach z.B. 10 Halbbildern (0,2 s) zurückgelegt hat, bestimmst, dann kannst du die Geschwindigkeit rechnen. Als Referenz für den Weg kann z.B. die Fahrzeuglänge oder der Mittelstreifen herhalten.
Bei der Dopplermessung kriegst du immer die Relativgeschwindigkeit raus. D.h. wenn du die Entfernung des Fahrzeugs kennst, kannst du mit einem bisschen simpler Trigonometrie den Messfehler korrigieren, wenn das Auto in groesserem Abstand vorbeifaehrt.
Ich würde die Szenerie mit einem Infrarot-Stroboskop beleuchten und mit einer Webcam aufnehmen. (Die meisten Webcams können Infrarot.) Mit einfacher Triangulation kannst du dann die Geschwindigkeit abschätzen. Kai Klaas
Mensch , frage doch einen CLK Fahrer wie schnell er maximal auf deiner Strecke fahren kann . Er wird dann noch dreimal ueben.....und wenn er nicht auf 180 km/h kommt...ist diese Piste sowieso langweilig. Setze dich ruhig ans Fenster und warte bis der Leichenwagen ordnungsgemaess vorbeirattert. Du koenntest aber auch einen unserer Klassiker lesen: Die Leiden des jungen Mikes. Weg_mal_Zeit !
>Weder will ich, dass die Polizei da abkassiert,
Was willst Du dann mit den Messwerten?
doch Gast
er wartet auf Unfaelle und will die Wechselwirkung Geschwindigkeit -Blech und Koerperdeformation begutachten....mehr nicht
Die Geschwindigkeitsmessung ist auch bzw. gerade 2018 noch/erst recht sehr interessant. Es sollte dabei aber einiges bedacht werden. An erster Stelle steht natürlich alles um die Aufstellung und den Betrieb so einer Messvorrichtung. Dies geht im öffentlichen Raum nur nach Genehmigung. Auf einem privaten Grundstück, vorrausgesetzt der Eigentümer ist damit einverstanden, sollte dies soweit in Ordnung sein. Auch darf der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Man könnte ggf. soweit gehen und festlegen, dass alle Verfahren die in irgendeiner Weise Strahlung (Radar, IR, Ultraschall, ...) in den öffentlichen Raum aussenden, nicht eingesetzen werden sollten. Innerhalb eines privaten Projektes geht man damit auf Nummer sicher und schließt irgendwelche wilden Behauptungen von vornherein aus. Punkt zwei betrifft den Datenschutz, was bedeutet, dass alle Verfahren, die personenbezogene Daten erheben nicht verwendet werden dürfen. Ansätze die in irgendeiner Weise Bilder aufzeichnen fallen damit raus. Infos kann der jeweilige Datenschutzbeauftrage des betreffenden Bundeslandes geben. Punkt drei betrifft patentrechliche Angelegenheiten, denn es ist immer sehr wahrscheinlich, dass in der ersten Begeisterung übersehen wird, dass es Ähnliches schon gibt. Falls dem so ist, kann man einen Blick auf §11 Patentgesetz werfen und entscheiden, wie es weiter gehen könnte. Ein europäisches Patent sollte eine Laufzeit von 20 Jahren haben, d.h. ein Patent von 1998 wäre 2018, soweit keine Verlängerung erfolgt ist, abgelaufen. Für den Fall hier kann man die europäische Patentanmeldung EP 0877253 "Optische Geschwindikeitsmesseinrichtung" als Beispiel heranziehen. Anmeldetag war der 04.05.1998 und veröffentlicht wurde es am 11.11.1998. Falls es trotz der bereits verstrichenen Zeit noch Anmerkungen oder Meinungen gibt: ich würde mich freuen dies zu lesen.
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Ralf S. schrieb: > Falls es trotz der bereits verstrichenen Zeit noch Anmerkungen oder > Meinungen gibt: ich würde mich freuen dies zu lesen. Ja, Du kommst fast 8 Jahre zu spaet.
rehgncxv schrieb: > Ja, Du kommst fast 8 Jahre zu spaet. Na das hat er doch in seinem Text kenntlich gemacht... ;) Ralf S. schrieb: > Falls es trotz der bereits verstrichenen Zeit noch Anmerkungen oder > Meinungen gibt: ich würde mich freuen dies zu lesen. Deine Anführungen zum Patent sind nett, Patente greifen aber nur bei gewerblicher Nutzung. Hier steht aber die private, nicht gewerbliche, Nutzung im Vordergrund womit einem jedes Patent schlicht den Buckel runter rutschen kann. ;)
Ralf S. schrieb: > Ein > europäisches Patent sollte eine Laufzeit von 20 Jahren haben, d.h. ein > Patent von 1998 wäre 2018, soweit keine Verlängerung erfolgt ist, > abgelaufen. Man kann Patente verlängern?
Könnte stimmen. 20 Jahre Laufzeit ab Tag der Anmeldung ohne Verlängerung laut Wikipedia (Patentrecht-Deutschland).
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Mike S. schrieb: > Weder will ich, dass die Polizei > da abkassiert, warum nicht? führerschein weg und gut ist!
Stell doch einfach einen Kasten auf, der wie ein Radarmessgerät aussieht. Möglichst gut sichtbar;-) Nach kurzer Zeit herrscht, vor Deinem Haus, "Normalgeschwindigkeit". Ohne Knipse gibt es auch keinen Datenschutzärger.
Amateur schrieb: > Stell doch einfach einen Kasten auf, der wie ein Radarmessgerät > aussieht. Machen die Leute in meiner Gegend recht gerne mal. Funktioniert sogar erstaunlich gut :)
Ich schrieb: > Machen die Leute in meiner Gegend recht gerne mal. Funktioniert sogar > erstaunlich gut :) Dürften sie aber eigentlich nicht. Kann sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden und eine Anzeige nach sich ziehen, wenn CLK-Boy deswegen eine gefährliche Bremsung macht.
> Man kann Patente verlängern?
Ja. du baust eine neue Funktionalitaet, die einen wesentlichen neuen
Nutzen bringt hinzu. Sodass es quasi eine neue Maschine wird. zB einen
Hyper-Boost Button und eine Status-LED. Dann musst du nur noch deine
bisherigen Kunden ueberzeugen, dass nur die neue Version alle Gesetze
einhaelt und einhalten wird, was du leider fuer die bestehende Version
nicht mehr garantieren kannst. Dann noch ein paar Geruechte streuen, um
potentielle Nachbauer des bisherigen Geraetes abzuschrecken..
stift schrieb: > Dürften sie aber eigentlich nicht. Kann sogar als gefährlicher Eingriff > in den Straßenverkehr gewertet werden und eine Anzeige nach sich ziehen, > wenn CLK-Boy deswegen eine gefährliche Bremsung macht. Lieber heult der Fahrer über ein paar Tausender Blechschaden, als die Mutter um ihr Kind.
Oben angefügt findet ihr zwei Diagramme. Das eine zeigt zwei Spannungssignale an je einem 100k-Wiederstand in einer Reihenschaltung mit einem Fototransistor vom Typ BPW40. Die beiden BPW40 hatten einen Abstand von 60 cm und es fuhr ein PKW vorbei. Der zeitliche Versatz des Passierens von Vorder- und Rücklichtern lässt sich gut erkennen. Im zweiten Diagramm ist die Korrelationsfunktion der beiden Signale mit einem Maximum bei ca. 67 ms dargestellt. Die Geschwindigkeit liegt also bei etwa 32,2 km/h, noch i.O. für eine 30er-Zone. Messungen dieser Art ließen sich statistisch auswerten und man könnte abschätzen, wann besonders schnell gefahren wird.
Mich interessiert eher was passiert, wenn zwei "Raser" die Straße langkommen, der erste sieht Deinen selbstgebauten Blitzer, bremst und der zweite rauscht hinten drauf. Wir können dann wetten, wieviel Mitschuld Du an dem Bumms bezahlen darfst, oder wegen dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Mike S. schrieb: > Also wenn Ihr Anmerkungen zu meinen Ideen oder bessere habt, immer her > damit. Bei den Geschwindigkeiten kannst dich draussen doch dazustellen ( Abends) und mit einem selbstgebauten Rotlichtblitzer die Fahrer anblitzen. Die scheissen sich dann 3 Monate lang in die Hose wegen dem Führerschein und Strafprozess. Das spricht sich rum und die Partymeile verlagert sich
Röstikartoffel schrieb: > Bei den Geschwindigkeiten kannst dich draussen doch dazustellen ( > Abends) und mit einem selbstgebauten Rotlichtblitzer die Fahrer > anblitzen. > Die scheissen sich dann 3 Monate lang in die Hose wegen dem Führerschein > und Strafprozess. Das spricht sich rum und die Partymeile verlagert sich das erinnert mich an frühere (TM) Zeiten, da standen wir (ich mit Freund) neben der Bundesstraße im Ortsgebiet, so um Mitternacht, und wir hatten ein Blitzgerät von einer Kamera dabei... Mein Auto war ein weißer Mazda 626 mit roten Streifen links und rechts, ähnlich wie damals die Gendarmerie es hatte... Wenn ein Autofahrer offensichtlich zu schnell dran war, wurde nur auf den Auslöser des Blitzgerätes gedrückt, für Aufnahmen bis 15 Meter war das ein gut sichtbares Zeichen, aber nur von hinten angeblitzt... Da waren dann schnell mal die Bremslichter zu sehen, aber guterweise ist Keiner zurückgefahren, um die Strafe gleich zu bezahlen - wahrscheinlich waren die irgendwie besoffen oder anders drauf - die Wirkung war aber immer ersichtlich... Lustig war es auf jeden Fall!
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Ben B. schrieb: > Mich interessiert eher was passiert, wenn zwei "Raser" die Straße > langkommen, der erste sieht Deinen selbstgebauten Blitzer, bremst und > der zweite rauscht hinten drauf. Wir können dann wetten, wieviel > Mitschuld Du an dem Bumms bezahlen darfst, oder wegen dem gefährlichen > Eingriff in den Straßenverkehr. Das kann ich Dir unmittelbar beantworten. Dies wird nämlich nicht passieren: keine Fotos, kein Blitz, keine Aufstellung auf oder an der Straße im öffentlichen Raum und farblich neutrale Gestaltung.
Wenn jemand wegen einem fake Blitzer (der nicht einmal blitzt) eine gefährliche Bremsung mit Folgeschäden ausführt, dann hat derjenige meiner Meinung nach 100% Schuld. Er hat hier gleich 2 Fehler begangen: 1) Zu schnell gefahren 2) Versuch, die Maßnahmen der Ordungshüter zu umgehen Und derjenige der hinten drauf gefahren ist, hat auch zwei Fehler begangen: 1) Zu schnell gefahren 2) Zu wenig Abstand gehalten oder gepennt Ich möchte mal den Richter sehen, der hier dem Aufsteller des Kasten etwas anhängt. Das kann ich mir absolut gar nicht vorstellen. Wer für einem Hund bremst ist übrigens im Schadensfall auch Schuld, so böse das klingt. Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe ich nur bei Anlagen, die Fahrer ablenken oder irritieren. Das kann zum Beispiel eine rot oder grün beleuchtete Werbung sein. Oder ein Mensch, der die Autofahrer mit wilden Masken erschreckt.
Mike S. schrieb: > Leider versteht Ihr das Problem nicht. Weder will ich, dass die Polizei > da abkassiert, noch kann ich da irgendwelche Radargeräte hinstellen. wozu dann der Aufriss?
Dann stelle dich ans Fenster, wie das andere MOF auch tun, und mach Fotos. Bei einer guten Kamera kannst du Mehrfachaufnahmen in einem festen Zeitintervall einstellen. Durch Vergleich von zwei Fotos lässt sich später die Geschwindigkeit ermitteln. MOF = Mensch ohne Freunde
hab mal im 3. Stock an einer stark befahrenen Strasse gewohnt. Das juckte einem in den Fingern... Eimer Wasser voll und runter damit, raus aus dem Fenster. Am besten schön ins offene Cabrio. aber ich seh's grad jetzt erst, das Anliegen des TO ist 8 Jahre alt.
● J-A V. schrieb: > aber ich seh's grad jetzt erst, das Anliegen des TO ist 8 Jahre alt. trotzdem interessant. Darf man auch keine Kamera aufstellen wenn diese "nur" die Geschwindigkeit errechnet und weder Bilder speichert noch sonst was? Wären dann ja keine personenbezogenen Daten..
MiMa schrieb: > Kamera Kamera... Kammaraaah... in DIESEM Land? schrieb ich kürzlich woanders schon, die Leute sind bepisst, wenn die irgendwo nur ansatzweise 'ne Kamera wittern. aber auf FB oder "Zwitscher" mit Realnamen raushauen: "JUHUUUH WIR SIND IN UUURLAAAUB"
● J-A V. schrieb: > schrieb ich kürzlich woanders schon, die Leute sind bepisst, > wenn die irgendwo nur ansatzweise 'ne Kamera wittern. Ob sie sich nur daran stören kann mir relativ egal sein. Die Frage ist ob es erlaut ist eine Kamera aufzustellen oder nicht
MiMa schrieb: > Die Frage ist > ob es erlaut ist eine Kamera aufzustellen oder nicht diese Frage wirst Du in Form von Anzeigen beantwortet bekommen.
● J-A V. schrieb: > diese Frage wirst Du in Form von Anzeigen beantwortet bekommen. Die Kamera muss der "Anzeiger" erst mal sehen können. Dann muss er herausfinden wem die gehört. Wir alles nicht so heiß gegessen...
Du solltest es vermeiden, als Privatperson mittels einer Kamera diese Art einer Videoüberwachung durchzuführen und personenbezogene Daten zu erheben. Die Herausforderung besteht darin genau dies nicht zu tun und das Problem mit dem geringsten Aufwand und dem simpelsten Messprinzip zu lösen. Wenn Du Zweifel hast, dann hole Infomationen bei den entsprechenden Stellen ein, z.B. bei der Polizei. Auch hat ein Foto Millionen von Pixeln - hier sind es lediglich zwei, die Helligkeiten messen. Nachtmessungen lassen sich einfacher realisieren, da die Beleuchtung der Umgebung konstant ist. Auf diese muss man den Widerstand anpassen. 100k-1M haben sich bei mir als sinnvoll erwiesen. Man sollte auch testen ob z.B. das Vorderlicht eines PKW das Messsignal zu weit auslenkt und ggf. den Widerstand etwas verkleinern. Es sollte nicht unbedingt ein Plateau auftreten, da die Korrelation der Signale dann womöglich eher weniger gute Ergebnisse liefert. Die Sensoren sind bei mir im Messbalken in Bohrungen versenkt um den Öffnungswinkel so klein wie möglich zu halten (s. Anlage oben). Die Messung funktioniert auch ohne OPV und die Aufzeichnung der Daten bekommt ein ATtiny13 mit 9600-19200 bps zum Netbook hin. Auf Letzterem findet dann die Auswertung statt.
> Wer für einem Hund bremst ist übrigens im Schadensfall auch > Schuld, so böse das klingt. Also erstens bremst man da zur Gefahrenabwehr aus Affekt, es wird schwer werden, da irgendeine Fahrlässigkeit nachzuweisen. Oder anders ausgedrückt, wenn das stimmen würde, dann müsste ich irgendein Kleinkind was mir vor's Auto springt auch erstmal überfahren. Ich hätte doch gar keine Zeit zu überlegen ohh ist nen Kind, da muß ich bremsen oder ach nur der olle Tretminenleger von der fetten Nachbarin, da fahr ich erstmal drüber und schau mal nach was übrigbleibt. Zweitens reicht mein Anwalt einen solchen Schaden 1:1 plus Aufwandsentschädigung an den Tierhalter weiter, da würd ich gar nicht lange fackeln.
Stefanus F. schrieb: > Er hat hier gleich 2 Fehler begangen: > > 1) Zu schnell gefahren > 2) Versuch, die Maßnahmen der Ordungshüter zu umgehen > > Und derjenige der hinten drauf gefahren ist, hat auch zwei Fehler > begangen: > > 1) Zu schnell gefahren > 2) Zu wenig Abstand gehalten oder gepennt > > Ich möchte mal den Richter sehen, der hier dem Aufsteller des Kasten > etwas anhängt. Das kann ich mir absolut gar nicht vorstellen. Richtig. Wäre da strafrechtlich was dran, wären doch auch die Anlagen der Polizei als "gefährdend" einzustufen. Also immer erst mal kurz nachdenken, bevor man den Panik-Knopf drückt. Allerdings könnte die Polizei eine private Anlage dieser Art "einkassieren" - egal, ob es sich um ein simples "Abschreckobjekt" (ohne Messung und/oder Kamera) oder eines "mit allen Schikanen" handelt. In dem Fall ist man wohl besser bedient, wenn man nur die äußere Erscheinung des Teiles originalgetreu bearbeitet hat... nicht so teuer in der Anschaffung, und keine Gefahr, daß jemand das Wort Datenschutz gebraucht. Ben B. schrieb: > Also erstens (...) gar nicht lange fackeln. Es geht um Fälle, bei denen durch das "Verschonen" des Hundes große Schäden (ob nun an Leib und Leben, oder an Besitztum) verursacht werden, in Stefanus' Beschreibung. (Wobei dann möglicherweise a.) der Hund auch ein wilder Wolf sein könnte - wem schreibt Dein Anwalt?, und b.) vielleicht unterstellt wird, daß man "aus Mitleid" (und nicht durch pure Reaktion) gebremst haben könnte - also "die Wahl gehabt hätte". Was je nach Fall auch nicht ganz grundlagenlos sein könnte.) So verstehe zumindest ich das, und ordne Deinen Post als "ohne echten Bezug zum Zitat" ein (obwohl ich Deine Motive verstehe).
gagamel schrieb: > Mike S. schrieb: >> Weder will ich, dass die Polizei >> da abkassiert, noch will ich...was?? Ich will einfach nur rasende Autos zählen...was m.M. nach ganz an der Problematik vorbei geht. Auch wenn die Frage schon uralt ist. Wenn sich in einer verkehrsberuhigten Zone eine "Partymeile" etabliert, dann tut man sich mit den Nachbarn zusammen und macht den örtlichen Behörden so lange Druck, bis die was unternehmen. Leider ist es nach meinen Erfahrungen so, dass erst etwas "Schlimmes" passieren muß, bevor der Behördengaul in die Gänge kommt. Habe jahrelang die Kinder zur Schule in einer großen 30er Zone gebracht und habe mich nicht getraut, im Berufsverkehr dort auch nur annähernd 30kmh zu fahren. Vor der Schule direkt war es trotz Schülerlotsen ein einziges Abenteuer, die Straße zu überqueren. Trotz massiver Beschwerden bei Polizei und der Gemeinde, ist tatsächlich erst etwas nach einem (harmlosen) Unfall passiert. Seit einigen Jahren stehen die Blitzer tagtäglich vor der Schule und die Raserei ist wenigstens dort beendet. Technisch würde ich das Problem mit einer wie auch immer gearteten Reflexionsmessung machen. Z.B. Infrarotquelle und Empfänger in den Briefkasten und die Messungen aufzeichnen. Die Messwerte dann am PC (irgendwie) auswerten. Da werden schon bewegte Objekte zu erkennen sein und eine Geschwindigkeit wird auch zu ermitteln sein. Und der TO hätte seine Statistik und meinetwegen auch den Champion der Nacht...mehr an Aufwand lohnt sich nicht, da die Daten ja eh nur private Relevanz haben... Gruß Rainer
Mit einer Kamera am Fenster, die dauerhaft läuft, lässt sich am PC später doch die Geschwindigkeit über 'Entfernungsänderung pro Frame' ableiten. Oder etwa nicht? Dazu muss nur irgendeine 'Skala' mit aufgenommen werden, z.B. Kreidestriche am Bordstein gegenüber. Je mehr fps die Kamera hat, desto genauer wird die Auswertung. Und es funktioniert sogar, wenn Autos nebeneinander fahren :)
ok...Kamera macht irgendwie mehr Sinn... Gruß Rainer
Wer erst wertvolle Zehntel verschwendet, um zu realisieren, ob es ein Hund ist oder auch ein Reh, der würde in jedem Fall auch ein Kind erwischen oder einen Erwachsenen, vielleicht auch eine Wildsau... Und wer keine guten Reflexe hat, sollte sich nicht hinter das Steuer setzen, denn man weis ja oft nicht, was bei Dunkelheit daherkommt, oder bei Tageslicht bei der Einfahrt in den Wald, wobei die Augen nicht so schnell sich einstellen können... Ich lebe in der Steiermark, da fährt man oft genug vom Hellen ins Dunkle, Spaziergänger, junge Frauen mit Kinderwagen sind da an der Tagesordnung, auch gibt es zur Zeit rundum die "Woazfelder", auf Deutsch "Mais" oder "Kukuruz", der meterhoch ist... Da kann bald ein Kind, ein Reh und oft mehrere hintereinander einen Meter neben der Fahrbahn heraus springen... Und da gibt es kein Überlegen mehr, sondern nur pure Reaktion! Der, der dann evetuell hinten draufknallt ist auch Schuld!
Diese Sache bzw. der generelle Rat mit "aufs Reh drauf halten" hat nichts mit Gesetz oder Fahrlässigkeit zutun, sondern mit den Versicherungen. Teilkaskoversicherungen oder Vollkasko mit Selbstbeteiligung zahlen oft bei Wildunfällen, aber nicht wenn du in den Baum oder Graben krachst, weil du dann nicht beweisen kannst dass du wegen einem Tier oder was auch immer ausgewichen bist...
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Das war mein Thread. Das Problem ist schon längst gelöst.
Mike S. (drseltsam) schrieb: > Das war mein Thread. > > Das Problem ist schon längst gelöst. Möchtest du uns die Lösung mitteilen?
Beitrag #5526270 wurde vom Autor gelöscht.
stift schrieb: > Ich schrieb: >> Machen die Leute in meiner Gegend recht gerne mal. Funktioniert sogar >> erstaunlich gut :) > > Dürften sie aber eigentlich nicht. Kann sogar als gefährlicher Eingriff > in den Straßenverkehr gewertet werden und eine Anzeige nach sich ziehen, > wenn CLK-Boy deswegen eine gefährliche Bremsung macht. Warum sollte ich mir kein Vögelhäuschen an Rand meines Grundstückes aufstellen dürfen? Und ich darf doch auch noch selbst bestimmen, wie ich das künstlerisch gestalte? Beispiele: https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/rebl-haus-stadt-ratlos-gestaltungsbeirat-muss-ran-21179-art412904.html Das Haus steht immer noch so da. Hier ist von einer Einzelfallentscheidung die Rede: https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer-attrappe/ Meine Meinung dazu ist: Was ist den hier prinzipiell anders zu einem echten Blitzer? Wenn ich da ein die Eisen datsche, kann ich da auch denjenigen der den Blitzer aufgestellt hat, zur Verantwortung ziehen? Zur Eingangsfrage, wenn auch schon alt: Ich würde das mit Kameras versuchen. Wenn die von oben filmt, sind weder Kennzeichen noch Gesichter zu erkennen. Zudem kann man das auch noch so gestalten, dass möglichst wenig aufzeichnet wird und die Auswertung sofort erfolgt und mögliche Aufzeichnungen sofort löscht.
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Matthias S. schrieb: > Ich würde das mit Kameras versuchen. Wenn die von oben filmt, sind weder > Kennzeichen noch Gesichter zu erkennen. Zudem kann man das auch noch so > gestalten, dass möglichst wenig aufzeichnet wird und die Auswertung > sofort erfolgt und mögliche Aufzeichnungen sofort löscht. Was ist ein Blitzer und was ist ein Verkehrszählgerät? Auch Verkehrszählgeräte messen Geschwindigkeiten und liefern Statistiken. Die Intension Deiner Beispiele scheint mir in Richtung 'Blitzer' zu gehen. Was ist z.B. wenn jemand ein Verkehrszählgerät käuflich erwirbt und es in einem privaten Grundstück aufstellt? Gelten dann die gleichen Spekulationen, denn es könnte ja ein 'Blitzer' sein. In den Artikeln werden Immitate von Geräten angesprochen, die gesehen und für etwas gehalten werden sollen. Das ist aber nicht das Ziel des TO / der Diskussion. Es geht auch nicht darum, auf eigene Faust eine Lösung herbeizuführen, wie in dem Artikel beschrieben. Mit einem Verkehrszählgerät lassen sich Statistiken erstellen, die rechtfertigen können, ob z.B. ein stationärer Blitzer durch eine Behörden installiert wird oder gelegentliche Kontrollen stattfinden. Die Hürden diesen Weg zu beschreiten sind in vielen Fällen aber immer noch zu hoch und wenn doch genehmigt, dann sind es vielleicht 1-2 Jahre innerhalb derer dies umgesetzt wird. Ein einfaches Verkehrszählgerät, und nur darum geht es hier, kann das gleich im privaten Bereich auf kürzeren Zeitskalen tun, indem subjektive Beurteilungen mit Datenmaterial untersetzt und den Behörden mit ähnlicher Zielstellung (gelegentliche Kontrollen zu zuvor herausgearbeiteten Zeiten) nahegelegt werden. In diesem Zusammenhang taugt die Foto/Film-Variante überhaupt nicht, da man die Art und Weise wie die Messwerte ermittelt wurden, offenlegen muss um glaubwürdig zu sein. Bei der Foto/Film-Variante läuft dies auf zwei Szenarien hinaus 1. die Bilder werden offengelegt, dann wird deutlich, dass sie niemals von einer Privatperson hätten gemacht werden dürfen, und 2. die Bilder wurden gelöscht, dann ist fragwürdig, ob die Messung korrekt ist, denn das Ergebnis kann nicht mehr überprüft werden.
Rainer V. schrieb: > Wenn sich in einer verkehrsberuhigten Zone eine "Partymeile" > etabliert, dann tut man sich mit den Nachbarn zusammen und macht den > örtlichen Behörden so lange Druck, bis die was unternehmen. Leider ist > es nach meinen Erfahrungen so, dass erst etwas "Schlimmes" passieren > muß, bevor der Behördengaul in die Gänge kommt. Kleine wahre Geschichte aus der Praxis: Besorgte Eltern und Anwohner möchten, dass vor einer Schule ein Streckenverbot "Tempo 30" eingerichtet wird (schon etwas her, damals noch nicht Standard). Man wendet sich mit dem entsprechenden Wunsch an die zuständige Behörde, die dem Ansinnen zunächst wohlwollend gegenübersteht. Nach einigen Wochen kommt aus der Behörde eine etwas verstörende Mitteilung: Man habe die Bitte zum Anlass genommen, im Bereich der Schule an verschiedenen Tagen Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen. Diese hätten ergeben hat dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h weitestgehend eingehalten worden sei und nur unwesentliche Überschreitungen hätten festgestellt werden können. Ein Streckenverbot sei daher nicht erforderlich. Auch wenn es in diesem Thread um die Durchsetzung einer bereits bestehenden Verkehrsbeschränkung geht, mag dieses Beispiel doch zeigen, wie sachfremd Behörden bzw Beamte nicht allzu selten argumentieren.
Mit dem Thema "Geschwindigkeit messen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr" hatte ich mich schon Anfang der 1990er Jahre beschäftigt - damals noch bei der Fa. PRODACON GmbH. Siehe dazu die diesbezügliche Patentanmeldung G08 G1/DE 4032459 - http://www.ps-blnkd.de/PS-Patente.pdf. Leider hatten die zuständigen Behörden überhaupt kein Verständnis für ein Produkt aus dem ehemaligen Osten - trotz der prognostizierten Einnahmen in Millionenhöhe für die stets klamme Landeskasse! Damals ging es noch getreu dem Grundsatz "Freie Fahrt für freie Bürger". Als dann später im Land Brandenburg an vielen Stellen stationäre Blitzer aufgestellt wurden, waren die Berliner Politiker (Rot/Grün) immer noch der Ansicht, dass sowas in Berlin nicht möglich sei - ohne Begründung! Bei mir vor der Tür ist eine 30er Zone mit einem so genannten "Schleichweg", um die völlig überlasteten Hauptstraßen in der Rushour zu vermeiden. Von "Schleichen" kann aber keine Rede sein - 80 und mehr ist keine Seltenheit! Nach langen Anwohnerprotesten hat dann die Straßenverkehrsbehörde mehrmals Geschwindigkeitskontrollen "sehr erfolgreich" durchgeführt - später dann nicht mehr. Begündung: Bei einem diesbezüglichen Gerichtsverfahren hat sich herausgestellt, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war, weil die beidseitige Straßenbegrenzung fehlt (Bordstein). Ergo: Auf Straßen ohne Bordstein kann man so schnell fahren wie man will, oder was? Vergleichsweise einfach dagegen hat das der Orts-Sheriff in den USA - dem "freiesten Land der Welt". Wenn der meint, man wäre zu schnell gefahren, dann ist das so und die saftige Strafe folgt auf dem Fuße - ohne Einspruchsmöglichkeit. Wenn man dann noch versucht zu protestieren, kann man auch mal schnell im Knast landen ... Wie man der Raserei erfolgreich auch ohne Blitzer begegnen kann, hatte ich vor Jahren schon in wohlhabenden Gemeinden in Bayern kennengelernt. Dort muß man im Slalom um so genannte "Schikanen" fahren und dann noch den Gegenverkehr passieren lassen ... Aber dazu ist natürlich in Berlin kein Geld da. Lieber wird jedes Jahr die an vielen Stellen immer wieder zerfahrene Straßendecke notdürftig geflickt - dafür ist Geld da ... Jetzt bin ich aber weit vom Thema abgekommen - bitte verzeiht ... Grüsse aus Berlin PSblnkd
Ralf S. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Ich würde das mit Kameras versuchen. Wenn die von oben filmt, sind weder >> Kennzeichen noch Gesichter zu erkennen. Zudem kann man das auch noch so >> gestalten, dass möglichst wenig aufzeichnet wird und die Auswertung >> sofort erfolgt und mögliche Aufzeichnungen sofort löscht. > > Was ist ein Blitzer und was ist ein Verkehrszählgerät? Auch > Verkehrszählgeräte messen Geschwindigkeiten und liefern Statistiken. Die > Intension Deiner Beispiele scheint mir in Richtung 'Blitzer' zu gehen. > Was ist z.B. wenn jemand ein Verkehrszählgerät käuflich erwirbt und es > in einem privaten Grundstück aufstellt? Gelten dann die gleichen > Spekulationen, denn es könnte ja ein 'Blitzer' sein[...] Ähm... ich verstehe den Zusammenhang deines Textes mit dem Zitat meines Textes nicht? o.O Insbesondere, was "meine Beispiele" betrifft...
Alles gut, die Kritik ist registriert und verstanden. Das nächste Mal formuliere ich sorgfältiger und füge mehr Zitate an den passenden Stellen ein.
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Hier ein schöner Ansatz mit Webcam und Bilderkennung (open source): https://github.com/pageauc/speed-camera Dazu ein (englisches) Video des Autors. https://www.youtube.com/watch?v=eRi50BbJUro
Am vergangenen Wochenende haben sich bei mir um die Ecke zwei regelmäßige Raser gegenseitig von der Straße gedrängt. Einer endete in der Hauswand einer Autowerkstatt (wie passend), der andere hat eine Laterne überfahren. Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende.
Stefanus F. schrieb: > > Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende. Der Regress der Versicherer ist mitunter gedeckelt, tut aber trotzdem weh. Zumal das geliebte Gefährt wohl auch wegfällt, ganz ohne wirtschaftliche Kompensation. Ein Glück, dass kein homo sapiens zu Schaden gekommen ist.
Stefanus F. schrieb: > und Schulden bis ans Lebensende. Offenbarungseid und nach 7 Jahren arschlecken... aber wie auch immer, solchen Leuten ist diese ganze Raserei sowas wirklich wert. Da bin ich dann offensichtlich nicht Mann genug, um das zu verstehen.
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Stefanus F. schrieb: > Am vergangenen Wochenende haben sich bei mir um die Ecke zwei > regelmäßige Raser gegenseitig von der Straße gedrängt. Einer endete in > der Hauswand einer Autowerkstatt (wie passend), der andere hat eine > Laterne überfahren. > Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende. Schulden bis zum Lebensende? Sind die beiden schon etwas älter?
1 Stück Haus 1 Laterne 1 Stück Gehweg 2 Autos 2 Krankenhaus Aufenthalt 2 Führerscheine neu machen Da kommt schon was zusammen, das schütteln sich nur wenige Leute aus dem Ärmel und die findet man wohl eher auf der Pferde-Reannbahn oder dem Golf-Platz. Laut Radiosendung wird alleine die Laterne und der Gehweg 35.000€ kosten. Wie ist das eigentlich, bezahlt die Krankenkasse in so einem Fall Ärzte und Krankenhaus?
● J-A V. schrieb: > Offenbarungseid und nach 7 Jahren arschlecken... Eher nicht. Erstens ist der frühere Offenbarungseid (heute: eidesstattliche Versicherung) nur ein Schutz von 2 Jahren vor dem Gerichtsvollzieher, danach geht das Spiel mit Pfändungen und ggf. erneuter eidesstattlicher Versicherung wieder von vorne los. Was du vermutlich meinst, ist die Privatinsolvenz. Die ist zweitens nur hilfreich, wenn man unverschuldet oder leicht fahrlässig in die Schuldenfalle getappt ist. Das geht durchaus - eine kleine GbR, die wegen Zahlungsausfällen von fauler Kunden in die Bredouille geraten ist, zieht den Inhaber auch mit seinem Privatvermögen mit 'runter. Bei Forderungen aus vorsätzlich Unerlaubtem hilft die aber nicht: https://www.schuldnerberatung-schulz.de/vorteile-nachteile-privatinsolvenz/ "Es gibt auch Schulden, die von der Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase nicht umfasst werden, also quasi nicht verschwinden. Dazu gehören Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, also Deliktsforderungen z.B aus einem Betrug, sowie Bußgelder und Strafgelder." Da wird's also spannend, wie der Richter den Crash bewertet - wenn er den als "Unfall" ansieht, dann dürfte das mit der Privatinsolvenz funktionieren. Beim illegalen Autorennen (Straftat) hingegen NICHT.
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Matthias L. schrieb: > Was du vermutlich meinst, ist die Privatinsolvenz. das habe ich wohl verwechselt. alternativ bis Du als Täter dann auch krank, bist nach dem Unfall traumatisiert oder was man halt noch alles so haben kann. Du kannst alleine schon deswegen nicht mehr arbeiten. Greif einem nackten Mann mal in die Tasche. Das wird solchen Leuten immer noch ziemlich einfach gemacht.
● J-A V. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Was du vermutlich meinst, ist die Privatinsolvenz. > > das habe ich wohl verwechselt. > > alternativ bis Du als Täter dann auch krank, > bist nach dem Unfall traumatisiert > oder was man halt noch alles so haben kann. > > Du kannst alleine schon deswegen nicht mehr arbeiten. > Greif einem nackten Mann mal in die Tasche. > Das wird solchen Leuten immer noch ziemlich einfach gemacht. Genau so stellst Du Dir die Lebensplanung der Autoraser vor?
Percy N. schrieb: > Genau so stellst Du Dir die Lebensplanung der Autoraser vor? Lebensplanung würde ich das nicht nennen. eher einen Ausweg, um nicht ein Leben lang für H4-Niveau arbeiten zu gehen, nachdem man verurteilt wurde. Was ich dann immer noch als mit Seidenhandschuhen angefasst ansehe.
● J-A V. schrieb: > Lebensplanung würde ich das nicht nennen. > > eher einen Ausweg, > um nicht ein Leben lang für H4-Niveau arbeiten zu gehen, > nachdem man verurteilt wurde. > Zur Zeit arbeiten viele Vollzeit und leben auf Hartz IV Niveau, nennt sich Aufstocker. Wer aber arbeitet und ein auskömmliches Einkommen erzielt, kann nicht durch Pfändung auf H4 absinken; die Pfändungsgrenzen liegen höher. Die Idee dahinter ist, dass der Schuldner einen Anreiz haben soll, Einnahmen zu erzielen. > Was ich dann immer noch als mit Seidenhandschuhen angefasst ansehe. Das ist eine andere Baustelle; hierzu hätte ich auch die eine oder andere Idee, die sich kaum mit der Gesetzeslage vereinbaren ließe.
Stefanus F. schrieb: > Am vergangenen Wochenende haben sich bei mir um die Ecke zwei > regelmäßige Raser gegenseitig von der Straße gedrängt. Einer endete in > der Hauswand einer Autowerkstatt (wie passend), der andere hat eine > Laterne überfahren. > > Macht zweimal Lappen Weg und Schulden bis ans Lebensende. Dem ließe sich ggf. vorbeugen noch bevor es zu einem schweren Unfall kommt. Dazu folgender Vorschlag/folgendes Beispiel: über einen bestimmten Zeitraum ein Messgerät aufstellen und im Anschluss die Ergebnisse auswerten. Als erstes würde ich mir die relative Häufigkeit aller gemessenen Geschwindigkeiten ansehen(Diagramm links). Hier zeigt sich dann, dass die maximale Geschwindigkeit in der betreffenden 30er-Zone mehrheitlich nicht eingehalten wird. Als nächstes ist interessant, wann dies konkret oder überwiegend der Fall war. Dazu wäre die mittlere Geschwindigkeit an jedem Wochentag anzusehen(Diagramm Mitte), wobei der Mittwoch und der Donnerstag besonders auffallen. Beispielsweise für den Mittwoch lassen sich nun die Geschwindigkeiten der einzelnen Fahrzeuge über der Uhrzeit auftragen (Diagramm rechts). Man sieht jetzt, dass in diesem Straßenabschnitt zwischen 4-8 Uhr am Mittwoch besonders schnell gefahren wird. Dies sollte der betreffenden Kommune weitergeleitet werden. Ca. 2-3 h Geschwindikeitskontolle durch kompetente Personen sind dann bzgl. der Kosten beherrschbar. Falls man dort jedoch nicht handelt aber sich später ein Unfall ereignet, müssen sich die Verantwortlichen erklären. Trotz dieser Messwerte ist mir im Moment nicht klar, ob man als Anwohner Anspruch darauf erheben kann, dass sich passierende Fahrzeuge mehrheitlich an eine Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Ab wann ist die öffentliche Sicherheit gefährdet? Gibt es Festlegungen, Grenzwerte oder bleibt so etwas der subjektiven Beurteilung überlassen?
Stefanus F. schrieb: > Wer für einem Hund bremst ist übrigens im Schadensfall auch Schuld, so > böse das klingt. Nein. Wenn es durch Ausweichen zu einem Zusammenstoss kommt, kann es mal für derjenigen der ausweicht böse enden, vor allem da er die alleinige Beweislast hat. Wenn aber jemand hinten drauffährt weil ich gebremst habe, um einen Hund oder irgendein anderes Tier (oder einen Mensch, Gottbehüte) nicht zu überfahren, stimmt das mit der Schuldenfrage ganz sicher nicht.
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Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund bremsen. Ein „zwingender Grund" im Sinne der Vorschrift ist dann gegeben, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand des Nachfahrenden nicht groß genug ist. Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten
Stefanus F. schrieb: > Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz > des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des > Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand > des Nachfahrenden nicht groß genug ist. Aha, also:
1 | 1. Ins Rückspiegel schauen (0,7 Sekunden etwa). |
2 | 2. Abstand schätzen (0,8 Sekunden etwa). |
3 | 3a. Falls Abstand gross genug, bremsen (0,5 Sekunden etwa) |
4 | und hoffen, dass genug Zeit übriggeblieben ist - was natürlich |
5 | nicht der Fall ist. |
6 | 3b. Falls Abstand nicht gross genug, mit 120Kmh die Kuh (oder |
7 | den Elefanten) überfahren. |
8 | Ergebnis: |
9 | Fahrer und Beifahrer tot, Kuh/Elefant tot aber der nachfahrende |
10 | Idiot und sein Auto sind vollkommen intakt. |
> Ein „zwingender Grund" im Sinne der Vorschrift ist dann > gegeben, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen > oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Mir hat mal eine Katze in Östereich ein riesengrosses Loch in der Oelwanne gemacht, Katzenkopf ist nämlich unheimlich hart. Ich hatte aber absolut keine Chance rechtzeitig zu reagieren - wenn es möglich wäre, hätte ich bestimmt gebremst oder wäre ausgewichen, ob da jemand hinter mir gewesen wäre oder nicht... Genausogut hätte die Katze auch einen Bremsschlauch, Servopumpe oder sonstwas abreissen können und falls danach ein Gefälle, von etwa 12% oder so kommt... Und da will der Richter behaupten, ich soll die Katze/ den Hund einfach überfahren ? Weil, ach mein Gott, der nachfahrende Idiot oder sein Auto könnte ev. Schaden nehmen ? > Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten Kanzlei sofort zumachen.
Stefanus F. schrieb: > Der Schutz > des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des > Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand > des Nachfahrenden nicht groß genug ist. Der Nachfahrende ist ja: 1.) für seine Gefährdung selbst verantwortlich 2.) hat der eine Knautschzone und solange es kein Oldtimer ist einen Airbag. Die Gefährdung des Nachfahrenden würde ich somit als relativ gering einschätzen, der Rest ist selbst verursacht. Stefanus F. schrieb: > Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten Schön, im Zweifelsfalle kommt das halt nicht auf die Rechtsanwältin an (die auch die Rechte je nachdem unterschiedlich auslegen) sondern auf den entscheidenden Richter. Und dessen Urteil kann man auch noch anfechten. Marc V. schrieb: > Und da will der Richter behaupten, ich soll die Katze/ den Hund > einfach überfahren ? Ich glaub bei PETA würde er sich da keine Freunde machen...
Das soll mal einer blitzartig entscheiden, ob da ein Hund oder ein Kind hinter dem geparkten Auto hervorspringt. Ich bremse übrigens auch für Bälle - meist kommt dahinter ein Kind!
Percy N. schrieb: > Das soll mal einer blitzartig entscheiden, ob da ein Hund oder ein Kind > hinter dem geparkten Auto hervorspringt. Na ja, dein Gehirn macht das ohne dein Zutun, aber der Blick in den Rückspiegel und Abstandseinschätzung ist ganz einfach nicht drin, das ist keine normale Reaktion in solch einer Situation und das hat mich bei der Aussage von Stefan gestört. > Ich bremse übrigens auch für Bälle - meist kommt dahinter ein Kind! Natürlich. Aber auch an Bushaltestellen habe ich schon mehreren Idioten das Leben geschenkt. Absolute Spitze war eine (nicht mehr so junge) Frau, die zwischen 2 Büssen lustig auf die Fahrbahn hüpfte, Handy in der Hand... EDIT: Nein, absolute Spitze war ein Junge und seine Freundin auf Motorrad die in Gegenrichtung auf der Landstrasse gefahren sind. Polizei machte Verkehrskontrolle, der Junge sah die Polizei und drehte in Panik direkt vor mir auf der Landstrasse. Nach einer Vollbremsung und Ausweichen in die Wiese nebenan verlief alles noch glimpflich ab.
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Marc V. schrieb: > Natürlich. > Aber auch an Bushaltestellen habe ich schon mehreren Idioten das > Leben geschenkt. > Absolute Spitze war eine (nicht mehr so junge) Frau, die zwischen > 2 Büssen lustig auf die Fahrbahn hüpfte, Handy in der Hand... Darf sie ja auch. Du darfst dich an einen Bus nur vorsichtig nähern und bremsbereit vorbeifahren ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden. Notfalls musst du warten. Ich würde das quasi sogar mit einem Zebrastreifen gleichsetzen. Steht der Bus mit Warnblinkanlage da, darfst du sogar nur im Schritttempo vorbeifahren. Das ganze gilt übrigens auch für die Gegenfahrbahn, solange es keine bauliche Trennung gibt. https://www.adac.de/verkehr/verkehrsvorschriften-verkehrssicherheit/verkehrsklassiker-regeln-strassenverkehr/kopie-von-bus-ueberholen/
Matthias S. schrieb: > Darf sie ja auch. Nein, darf sie nicht. > Du darfst dich an einen Bus nur vorsichtig nähern und bremsbereit > vorbeifahren ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden. Ja, dürfen oder nicht dürfen - ich mache das immer so. > Notfalls > musst du warten. Ich würde das quasi sogar mit einem Zebrastreifen > gleichsetzen. Nein, das ist nicht mit Zebra gleichzusetzen, aber es ist auf jeden Fall ein Paradox - die Fahrgäste dürfen die Strasse nicht ausserhalb Zebrastreifen überqueren, aber du darfst natürlich auch niemanden überfahren. > Steht der Bus mit Warnblinkanlage da, darfst du sogar nur im > Schritttempo vorbeifahren. Und wenn er die Warnblinkanlage vor der Haltestelle einschaltet, darfst du überhaupt nicht überholen. Und in vielen Ländern darfst du den Bus überhaupt nicht überholen wenn keine Bucht für Haltestelle da ist.
Marc V. schrieb: > ... die Fahrgäste dürfen die Strasse nicht ausserhalb > Zebrastreifen überqueren, Ach? Wo steht das?
Percy N. schrieb: > Marc V. schrieb: > >> ... die Fahrgäste dürfen die Strasse nicht ausserhalb >> Zebrastreifen überqueren, > > Ach? > Wo steht das? LOL. StVO ? Du bist nur solange ein Fahrgast, solange du dich im Bus befindest. Danach bist du ein ganz normaler Fußgänger, es sei denn, du willst eine Haltestelleninsel erreichen oder verlassen. Deswegen dürfen Fußgänger die Fahrbahn ausserhalb Zebrastreifen nur überqueren, um Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen. Wohlgemerkt, Haltestelleninsel und diese befinden sich in der Mitte. Aber auch dabei müssen sie folgende Regeln befolgen:
1 | An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Fußgänger |
2 | |
3 | a) einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und |
4 | für dessen Lenker überraschend betreten, |
5 | |
6 | b) wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn |
7 | treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere |
8 | Straßenbenützer nicht gefährden. |
9 | |
10 | (5) Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. Außerhalb von Schutzwegen haben sie den kürzesten Weg zu wählen; hiebei dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern. |
Es ist aber alles unnötige Semantik. Auf irgendeinem Recht zu bestehen und dabei jemanden vorsätzlich zu verletzen oder einen Unfall herbeizuführen ist absoluter Blödsinn.
Marc V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Ach? >> Wo steht das? > > LOL. > StVO ? > Die deutsche? Nö! > Du bist nur solange ein Fahrgast, solange du dich im Bus befindest. > Danach bist du ein ganz normaler Fußgänger, es sei denn, du willst > eine Haltestelleninsel erreichen oder verlassen. > > Deswegen dürfen Fußgänger die Fahrbahn ausserhalb Zebrastreifen nur > überqueren, um Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen. > Wohlgemerkt, Haltestelleninsel und diese befinden sich in der Mitte. > > Aber auch dabei müssen sie folgende Regeln befolgen: >
1 | > An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen |
2 | > geregelt wird, dürfen Fußgänger |
3 | > |
4 | > a) einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug |
5 | > und |
6 | > für dessen Lenker überraschend betreten, |
7 | > |
8 | > b) wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn |
9 | > treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere |
10 | > Straßenbenützer nicht gefährden. |
11 | > |
12 | > (5) Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. |
13 | > Außerhalb von Schutzwegen haben sie den kürzesten Weg zu wählen; hiebei |
14 | > dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern. |
15 | > |
> Was glaubst Du da zu zitieren? In Deutschland gilt insoweit § 25 StVO. Und sonst nichts! > Es ist aber alles unnötige Semantik. Der Gesetzgeber und ich halten sie in der geltenden Form für erforderlich, wenngleich stellenweise diskutabel. > Auf irgendeinem Recht zu bestehen und dabei jemanden vorsätzlich zu > verletzen oder einen Unfall herbeizuführen ist absoluter Blödsinn. Endlich ein wahres Wort!
Ist es nicht Herrlich, dass jeder unsere Gesetze so interpretieren kann, wie es ihm gerade in den Kram passt? Im Grunde genommen kann jeder im Fall eines Verfahrens nur hoffen, das der Richter oder die Richterin oder das Richteres mit der eigenen Meinung überein stimmt.
Stefanus F. schrieb: > Ist es nicht Herrlich, dass jeder unsere Gesetze so interpretieren kann, > wie es ihm gerade in den Kram passt? Ja, ist es. Hackst du jetzt nur nach, weil die Antwort von mir war und es dir deswegen nicht in den Kram passt ? Stefanus F. schrieb: > Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz > des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des > Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand > des Nachfahrenden nicht groß genug ist. > > Quelle: Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda, Emsdetten Das ist so ein Blödsinn und ohne jegliche Logik, dass ich gerne die Quelle für diesen Zitat sehen möchte. Auch wenn das in irgendeiner Urteilsbegründung stehen sollte (was ich aber stark bezweifle), kann die Unsinnigkeit dieser Aussage selbst durch eine Anwaltskanzleiputzfraulehrling ohne Probleme bewiesen werden. Das jemand bei 50Km/h etwa 15m/s zurücklegt, wissen wir doch, oder ? Das normale Reaktionszeit etwa 1s beträgt, wissen wir auch, oder? Faustformel für normalen Reaktionsweg ist: Geschwindigkeit in km/h / 10 * 3, ergibt bei 50Km/h etwa 15m. Faustformel für normalen Bremsweg ist: (Geschwindigkeit in km/h / 10) hoch 2, ergibt bei 50km/h etwa 25m. Das Reaktionsweg + Bremsweg Anhalteweg ergeben, wissen wir doch ? Das wären in diesem Fall etwa 40m. Und das alles natürlich ohne ins Rückspiegel zu schauen, Abstand zum Hinterman und seine Geschwindigkeit abzuschätzen, die nötige Reaktions- und Bremszeit von Hinterman auszurechnen, dann wieder den Blick nach vorne, Gewicht des Tieres in etwa abschätzen, je nach Gewicht entsprechende Aktion vornehmen, usw. Manoman. Das ist nicht nur Blödsinn, das ist Idiotie. Was ist mit gesundem Menschenverstand passiert ?
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> Hackst du jetzt nur nach? Nein, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich die Unklarheit und Teilweise auch Sinnlosigkeit unserer Gesetze hasse. Die Argumentation, dass man oft gar nicht die Zeit zum Nachdenken hat, ob die Bremsung nun gerechtfertigt sei oder nicht, ist ja absolut richtig und wird jeder vernunftbegabte Richter sicher auch berücksichtigen. Dazu kommt, dass die Kriterien, wann genau eine Not-Bremsung denn gerechtfertigt sei, auch wieder unklar sind. Aber das ist in diesem Land ja beachsichtigt, da steckt System hinter. Jedes Gesetz hat irgendwo eine Lücke. Wenn das nicht so wäre, bräuchten wir keine Juristen in der heutigen Form. Und wer macht die Gesetze: Die Juristen (jedenfalls überwiegend). Die ganze Branche ist so lästig wie eine Warze. > Das ist so ein Blödsinn und ohne jegliche Logik, dass ich gerne die > Quelle für diesen Zitat sehen möchte. Kopiere Teile von dem Text doch einfach ins Suchfeld von Google. https://www.anwalt.de/rechtstipps/bremsen-fuer-tiere_046644.html https://www.bolwindokters.de/teamwork/rain-olga-voy-swoboda > Anwaltskanzleiputzfraulehrling Ich empfehle Dir, solche öffentlichen Beleidigungen zu unterlassen, gerade jetzt wo namentlich genannte Anwälte mit ins Spiel kommen.
Stefanus F. schrieb: > Dazu kommt, dass die Kriterien, wann genau eine > Not-Bremsung denn gerechtfertigt sei, auch wieder unklar sind. Normalerweise nicht.
1 | Einen zwingenden Grund zum Bremsen sah das entscheidende Gericht in einem plötzlich vom Fahrbahnrand auf die Straße laufenden Schäferhund, der soeben noch neben seinem Herrchen gesessen hatte. Die Vollbremsung wurde in diesem Fall als voll gerechtfertigt angesehen, da der Fahrer überhaupt keine Zeit hatte, die in der Situation betroffenen Rechtsgüter zu bewerten und gegeneinander abzuwägen und zudem noch die unmittelbare Gefahr bestand, dass der Hundebesitzer spontan hinter seinem Tier her auf die Straße laufen würde. |
Genau, davon sprach ich, einfach keine Zeit. Aber hier trifft es natürlich nicht zu, egal was der Richter denkt:
1 | O 516/09). Bei dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall waren 13 Pferde ausgebrochen und liefen auf die rechte Fahrbahn einer Bundesstraße. Dabei verursachten sie einen so genannten Kettenauffahrunfall. |
Die Pferde sind nicht zwischen parkenden Autos auf die Strasse galopiert - und selbst wenn, ein Pferd ist bedeutend höher als ein Hund oder ein Kind, kann also viel früher gesehen werden. Ich würde jeden von den Unfallbeteiligten die eigenen Reparaturkosten tragen lassen und dem Pferdebesitzer eine saftige Strafe aufbrummen. Aber gerade deswegen habe ich nicht Jura studiert... Stefanus F. schrieb: >> Anwaltskanzleiputzfraulehrling > > Ich empfehle Dir, solche öffentlichen Beleidigungen zu unterlassen, > gerade jetzt wo namentlich genannte Anwälte mit ins Spiel kommen. Wo siehst du da eine Beleidigung ? P.S. Ich habe seinerzeit Rallye und Bergrennen gefahren, weiss also wovon und warum ich so rede.
> Ich habe seinerzeit Rallye und Bergrennen gefahren
Na dann, gut das wir Dich als Experten für den Straßenverkehr in den
dicht besiedelten Gegenden haben.
Letztes Wochenende hat ein Rallye Fahrer um die Ecke seinen Wagen in
eine Werkstatt gefahren - aber nicht durch die Türe, sondern durch die
Wand. Aber egal, er ist sicher auch Experte für Verkehrsrecht gewesen.
Ich frage mich nur, warum die Polzei den Mann dann regelrecht gefesselt
hat. Machen die so etwas immer ohne Grund?
Stefanus F. schrieb: > Letztes Wochenende hat ein Rallye Fahrer um die Ecke seinen Wagen in > eine Werkstatt gefahren - aber nicht durch die Türe, sondern durch die > Wand. Aber egal, er ist sicher auch Experte für Verkehrsrecht gewesen. > Ich frage mich nur, warum die Polzei den Mann dann regelrecht gefesselt > hat. Machen die so etwas immer ohne Grund? Was für Drogen nimmst du ? Weisst du überhaupt was der Begriff Rallyefahrer bedeutet ? >> Ich habe seinerzeit Rallye und Bergrennen gefahren > > Na dann, gut das wir Dich als Experten für den Straßenverkehr in den > dicht besiedelten Gegenden haben. Es geht ums Verhalten in unerwarteten Situationen. Auch um die Reaktionszeit und Fahrkönnen überhaupt. Dir scheint beides zu fehlen, gesunder Menschenverstand sowieso. Dafür aber jede Menge Komplexe - du musst verstehen, daß nicht jeder, der nicht mit dir und deiner (abgeschriebener Meinung) einverstanden ist, dein Feind ist. Deswegen: Ist ja gut, beruhige dich erstmal, niemand will dir etwas böses tun.
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Marc V. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Darf sie ja auch. > > Nein, darf sie nicht. Naja, könnte man diskutieren. Du hast aber auf jeden Fall so vorbeizufahren, dass du sie nicht behinderst oder gefährdest. In soweit würde ich das als eine Ausnahme von dem von dir zitierten § 25 StVO bewerten, oder als Erweiterung. Dadurch ergibt sich in meinen Augen das "Zebrastreifenprinzip". Weil wenn nicht so, wie willst du den sonst an einem Bus vorbeifahren, ohne queerende Fahrgäste zu behindern? Das "behindern" ist der fiese Knackpunkt. Siehe grüner Blechpfeil für Rechtsabbieger. Ist wie ein Stoppschild, du musst stehen bleiben und darfst erst fahren, wenn du niemand anderen behinderst. Wenn jemand wegen dir nur vom Gaspedal runtergehen muss, hast du jemanden behindert und ein Rotlicht überfahren. >> Du darfst dich an einen Bus nur vorsichtig nähern und bremsbereit >> vorbeifahren ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden. > > Ja, dürfen oder nicht dürfen - ich mache das immer so. Na, wenn du das immer so machst, dann kann die "nicht mehr ganz so junge Dame" nicht allzu gefährdet gewesen sein...
Matthias S. schrieb: > Dadurch ergibt sich in meinen Augen das "Zebrastreifenprinzip". Weil > wenn nicht so, wie willst du den sonst an einem Bus vorbeifahren, ohne > queerende Fahrgäste zu behindern? Kommt darauf an, wovon wir reden - in der Stadt ist ein Zebrastreifen meistens in der Nähe, das wollte ich sagen. Natürlich ist eine Bushaltestelle nicht automatisch mit einem Zebrastreifen gleichzusetzen, auch das wollte ich sagen. > Na, wenn du das immer so machst, dann kann die "nicht mehr ganz so junge > Dame" nicht allzu gefährdet gewesen sein... Nein, aber es könnte genausogut Stefanus F. an meiner Stelle gewesen sein - und dann wäre die "nicht mehr ganz so junge Dame" keinen Tag älter geworden, mit Sicherheit... > behinderst. Wenn jemand wegen dir nur vom Gaspedal runtergehen muss, > hast du jemanden behindert und ein Rotlicht überfahren. Ansichtssache, ich bin anderer Meinung. Wenn ich jemanden an einer solchen Rechtsabbiegung sehe, gehe ich immer vom Gas runter, sehe das aber nicht als Behinderung an.
> Weisst du überhaupt was der Begriff Rallyefahrer bedeutet ? Ich weiß, dass man Ralleys nicht im Straßenverkehr fährt und dass man somit als Ralleyfahrer nicht automatisch Experte für Verkehrsrecht ist. > Was für Drogen nimmst du ? Heute: Nudeln, Wasser, Tomatensoße. > du musst verstehen, daß nicht jeder, der nicht mit dir und deiner > (abgeschriebener Meinung) einverstanden ist, dein Feind ist. Das ist mir schon lange klar. Momentan habe ich keine Feinde. > Nein, aber es könnte genausogut Stefanus F. an meiner Stelle > gewesen sein - und dann wäre die "nicht mehr ganz so junge Dame" > keinen Tag älter geworden, mit Sicherheit... Ich verbitte mir solche persönlichen Anschuldigungen. Es ist ja nicht das erste mal, sonst hätte ich darüber hinweg geschaut. Das ist echt unterstes Niveau. Warum hast du das nötig? Bist du wirklich so ein minderwertiges Individuum oder tust du nur so?
Marc V. schrieb: > Natürlich ist eine Bushaltestelle nicht automatisch mit einem > Zebrastreifen gleichzusetzen, auch das wollte ich sagen. Nein, darum sprach ich ja von einem "Zebrastreifenprinzip". Denn das ergibt sich irgendwie aus der Gesamtsituation. Durfte selbst schonmal eine quietschende Vollbremsung mitbekommen, weil ein Schuljunge aus dem Bus ausgestiegen ist, und einfach über die Straße gelaufen ist. Aber an einem Bus in einer Bushaltestelle mit ~80-100km/h vorbeizufahren ist auch einfach unverantwortlich. Auch wenns außerorts ist. Mittlerweile ist dort auf 70km/h begrenzt, was aber natürlich immer noch zu schnell ist. Aber wenn man da wirklich mit Schritt vorbeifahren würde,... Marc V. schrieb: >> behinderst. Wenn jemand wegen dir nur vom Gaspedal runtergehen muss, >> hast du jemanden behindert und ein Rotlicht überfahren. > > Ansichtssache, ich bin anderer Meinung. Wenn ich jemanden an einer > solchen Rechtsabbiegung sehe, gehe ich immer vom Gas runter, sehe > das aber nicht als Behinderung an. Natürlich auch Ansichtssache. Ist wahrscheinlich auch: A) abhängig davon, ob du freiwillig vom Gas runtergehst oder ob du runtergehen MUSST. B) wo kein Kläger da kein Richter. Aber schon alleine dass das dort wie bei einem Stoppschild ist, ist praktisch unbekannt. Merkste wenn du mal an so einem Blechpfeil stehenbleibst obwohl eigentlich frei ist, so wie man es muss. Geht gleich das Gehupe los. Verkehrsrecht ist halt einfach eine sehr knifflige Sache. Durfte in einem anderen Forum vor kurzem auch einen Bericht aus der Schweiz lesen. Da ist es mittlerweile gefühlt so, dass man als motorisierter Verkehrsteilnehmer automatisch immer Schuld bist. Und wenn dir jemand in aktiver Selbstmordabsicht auf der Autobahn von der Brücke vor das Auto auf den Asphalt springt, durch den Aufprall auf ebendiesen stirbt, und du nichtmal die Chance hattest, zu reagieren und den noch überrollst: du bist Schuld. PS: Andere Sache: Warum beginnen all deine Zeilen mit einem Leerzeichen?
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Stefanus F. schrieb: >> Weisst du überhaupt was der Begriff Rallyefahrer bedeutet ? > > Ich weiß, dass man Ralleys nicht im Straßenverkehr fährt Stimmt, und somit ist dein Beispiel - was ? Genauso bezeichnet man Idioten die mit 100Km/h neben der Schule rasen, nicht als Rennfahrer. Stefanus F. schrieb: > unterstes Niveau. Warum hast du das nötig? Bist du wirklich so ein > minderwertiges Individuum oder tust du nur so? Was denkst du und warum glaubst du das es so ist wie du denkst ?
An einem haltenden Bus würde ich wirklich nur im Schritt Tempo vorbei fahren - meistens warte ich lieber dahinter. Wenn ich sehe, wie schnell auf dem Land gefahren wird, wird es mir oft Angst und Bange. Ich denke dann immer: Was passiert wohl, wenn hinter der nächsten Ecke ein Mähdrescher oder so entgegen kommt? Einer sagte mir mal: Da kommt aber keiner, also kack' Dich nicht an.
Stefanus F. schrieb: > Ist es nicht Herrlich, dass jeder unsere Gesetze so interpretieren kann, > wie es ihm gerade in den Kram passt? Nein, nicht jeder. Nur Richter. Das nennt sich "richterliche Unabhängigkeit" und ist ein hohes Rechtsgut. Sogar das Grundgesetz kommt damit klar. > Im Grunde genommen kann jeder im > Fall eines Verfahrens nur hoffen, das der Richter oder die Richterin > oder das Richteres mit der eigenen Meinung überein stimmt. Notfalls dekretiert der Regierungschef Polizeigewalt habe es nicht gegeben. Für die anderen gibt es da allerdings nicht viel zu hoffen.
Matthias S. schrieb: > Und wenn dir jemand in aktiver Selbstmordabsicht auf der Autobahn von > der Brücke vor das Auto auf den Asphalt springt, durch den Aufprall auf > ebendiesen stirbt, und du nichtmal die Chance hattest, zu reagieren und > den noch überrollst: du bist Schuld. Hmmm. Wenn jemand von der Brücke hängt oder mit einem Fuss langsam über das Brückengeländer steigt, würde ich das auch so sehen. Wenn aber jemand über das Geländer einfach springt, ist das eine ganz andere Sachlage. > Verkehrsrecht ist halt einfach eine sehr knifflige Sache. Genau. > PS: Andere Sache: > Warum beginnen all deine Zeilen mit einem Leerzeichen? Finde ich übersichtlicher. Warum auch nicht ? Ich habe auch ein Leerzeichen vor dem Frage- bzw. Ausrufungszeichen. Vor Punkt, Komma, Doppelpunkt etc. aber nicht. Da kann der Duden behaupten was er will - übersichtlicher ist es auf alle Fälle...
Stefanus F. schrieb: > Aber das ist in diesem Land ja beachsichtigt, da steckt System hinter. > Jedes Gesetz hat irgendwo eine Lücke. Wenn das nicht so wäre, bräuchten > wir keine Juristen in der heutigen Form. Das ist auch gut so. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem alles und jedes geregelt ist. Im Bereich des SStraßenverkehs käme man mit § 1 StVO und einigen wenigen Dezisionen aus, zB zum Vorfahrtsrecht. Dazu müssten aber die Verkehrsteilnehmer sich vernünftig verhalten, was leider nicht immer der Fall ist > Und wer macht die Gesetze: Die > Juristen (jedenfalls überwiegend). > Wäre es so, dann gäbe es die Probleme hauptsächlich an bestimmten, politisch interessanten, Stellen. > Die ganze Branche ist so lästig wie eine Warze. > "Als es dem Ochs im Paradies zu langweilig wurde, erfand er die Juristerei" Hans Litten
Stefanus F. schrieb: > Angst und Bange. Ich denke dann immer: Was passiert wohl, wenn hinter > der nächsten Ecke ein Mähdrescher oder so entgegen kommt? Einer sagte > mir mal: Da kommt aber keiner, also kack' Dich nicht an. Auf der Landstrasse gibt es aber keine Ecken, höchstens Kurven. Ich persönlich habe mehr Angst von den Rücksichtlosen die vor den Kurven überholen. Fahre immer noch ziemlich viel auf Landstrassen und bevorzuge Nachtfahrten - gerade deswegen.
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Marc V. schrieb: > Wenn aber jemand über das Geländer einfach springt, ist das eine ganz > andere Sachlage. In der Schweiz sieht man das wohl anders... PS: Marc V. schrieb: > Finde ich übersichtlicher. Da biste wohl ziemlich alleine. Marc V. schrieb: > Warum auch nicht ? > Ich habe auch ein Leerzeichen vor dem Frage- bzw. Ausrufungszeichen. > Vor Punkt, Komma, Doppelpunkt etc. aber nicht. Weil es Probleme beim automatischen Zeilenumbruch gibt: http://kamelopedia.net/wiki/Plenk Marc V. schrieb: > Da kann der Duden behaupten was er will - übersichtlicher ist es > auf alle Fälle... Das hat aus technischen Gründen den Weg in den Duden gefunden, und nicht weil sich das jemand aus den Fingern gesaugt hat. Da kannst DU behaupten was du willst, es ist nicht übersichtlicher. Es hebelt Mechanismen aus, die über Jahrzehnte in der IT-Welt gewachsen sind und wo einiges an Mannstunden drinsteckt. Siehste ja jetzt schon da, wo ich dich zitiert habe, wie es dass schon anfängt(!) zu zerreissen: mal ne Zeile eingerutscht, mal nicht,...
Noch eine kurze Anmerkung zum Geschwindigkeitsmessgerät, wie ich es verwendet habe: führt man solche Messungen durch, dann ist man in keinster Weise daran interessiert, dass diese Messvorrichtung auch nur irgend jemandem auffallen könnte. Ziel ist es vielmehr den Verkehrsfluss in seiner natürlichsten Weise zu erfassen - alles andere würde die Messergebnisse verfälschen und ein völlig unstimmiges Bild ergeben. Bei mir wurde der Messbalken in dem Farbton gestrichen, welcher der Umgebung entsprach. Ich habe einiges aus diesen Messungen gelernt. Nicht allein, dass die Geschwindigkeit sehr häufig überschritten wurde, es wird vor allem klar warum eine fest definierte, ggf. auch bzgl. der Einhaltung geforderte, Maximalgeschwindigkeit von in diesem Fall 30 km/h bei Kraftfahrern unbeliebt ist. Vieles Abläufe sind nun mal nicht exakt definiert - sondern mit einer gewissen Streung verbunden. Das trifft auch auf das menschliche Verhalten zu, sobald dies quantifiziert wird. Im Histogramm sieht man, dass sich die Häufigkeit aller gefahrenen Geschwindigkeiten gut durch eine Gauß-Funktion beschreiben lässt. Es wird immer Leute geben die schneller fahren und solche die langsamer als die angegebenen Maximalgeschwindigkeit sind. Eine Stufe bei 30 km/h als ideales Ziel zu definieren/zu fordern und dies perspektivisch so zu überwachen mag deshalb auf Unverständnis stoßen. Was aber vorstellbar wäre, im Hinblick auf die Erhöhung von Sicherheit und Reduzierung von Lärmbelastung, ist die Form solcher Gaußfunktionen durch (behördliche) Maßnahmen auf der Straße oder Kontrollen zu beeinflussen. Vielleicht entstehen dadurch andere Verteilungsfunktionen, vielleicht werden diese schmaler oder asymmetrisch zu kleineren Geschwindigkeiten hin, oder sie sehen tags anders aus als in der Nacht. Voraussetzung ist die Kenntnis des Ist-Zustandes. Als Anlage habe ich ein Archiv mit etwas C-Quellcode angefügt, welcher eine Kreuzkorrelation zweier Signale ohne FFT durchführt. Das ist eigentlich mal ein schönes Beispiel um zu verstehen, wie die Werte der Korrelationsfunktion entstehen, denn das Verfahren ist in vielen Bereichen heutzutage nicht mehr wegzudenken. Weiterhin ist eine Gnuplot-Datei mit enthalten, die die Ergebnisse so darstellt um das Maximum der Zeitdifferenz ablesen zu können.
Warum hast Du den "erstrebten" Mittelwert als Intervallgrenze gewählt? Falls Du noch die Rohdaten hast, wie sähe die Verteilung um 30 km/h symmetriert aus? Welche Geschwindigkeit bildet den Median? Anzustreben in der Realität wäre mE eine linksschiefe Verteilung mit 30 km/h als rechtem Maximum.
Percy N. schrieb: > Warum hast Du den "erstrebten" Mittelwert als Intervallgrenze gewählt? > Falls Du noch die Rohdaten hast, wie sähe die Verteilung um 30 km/h > symmetriert aus? Welche Geschwindigkeit bildet den Median? > Anzustreben in der Realität wäre mE eine linksschiefe Verteilung mit 30 > km/h als rechtem Maximum. In der Darstellung des letzten Histogramms wurden die Häufigkeiten jeweils über den unteren Bereichsgrenzen (bins) aufgetragen, was eigentlich nicht ganz korrekt ist. Die 'bins' hatten eine Breite von 5 km/h. Wenn man berücksichtigt, dass in der Praxis aufgrund von Messunsicherheiten ein Wert von 3 km/h abgezogen wird, dann wäre die Darstellung für diese Zwecke aber so einigermaßen in Ordnung. Das Sortieren der ermittelten Geschwindigkeiten nach Klassen hatte ich damals noch manuell gemacht, weil die Anzahl der gültigen Messungen (ca. 152-156) nicht besonders hoch war. Deine Anmerkung habe ich aber zum Anlass genommen, die Roh-/Ergebnisdaten noch einmal zu suchen und mit der Histogrammfunktion von libgsl (vmin=12.5, vmax=67.5, 12 bins) insgesamt auszuwerten. Das aktualisierte Histogramm findet sich angefügt. Die Vertreilung hat sich etwas zu höheren Werten verschoben, was zu erwarten war. Die kleineren Abweichungen in den Stufen rühren mit hoher Wahnscheilichkeit von Ungenauigkeiten bei der manuellen Klassifizierung der Werte her. 'gsl_statatistics' liefert folgende Statistikdaten in km/h: Mittelwert: 36.00 SD : 8.34 Minimum : 14.17 Maximum : 55.74 Median : 36.35
Hm, für meinen Geschmack wirkt das schon recht überzeugend, arithm. Mittel und insbesondere Median sprechen eine recht deutliche Sprache. Eigentlich ziemlich dreist von den werten Verkehrsteilnehmern! Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor!
Percy N. schrieb: > Hm, für meinen Geschmack wirkt das schon recht überzeugend, arithm. > Mittel und insbesondere Median sprechen eine recht deutliche Sprache. > Eigentlich ziemlich dreist von den werten Verkehrsteilnehmern! > > > Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der > Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor! > Der Datenbestand reicht ganz sicher nicht um pauschal solche Spekulationen aus dem Boden zu stampfen.
Ralf S. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Hm, für meinen Geschmack wirkt das schon recht überzeugend, arithm. >> Mittel und insbesondere Median sprechen eine recht deutliche Sprache. >> Eigentlich ziemlich dreist von den werten Verkehrsteilnehmern! >> >> >> Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der >> Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor! >> > Der Datenbestand reicht ganz sicher nicht um pauschal solche > Spekulationen aus dem Boden zu stampfen. Außerhalb der öffentlichen Verwaltung ganz sicher nicht, da hast Du bestimmt Recht! Das sagt aber nichts darüber aus, was man damit bei geschickte Einsatz alles erreichen kann. Bedenke, wir leben in einem Land, in dem man Energien erneuert und Angst vor Atomen hat!
Percy N. schrieb: >Außerhalb der öffentlichen Verwaltung ganz sicher nicht, da hast Du >bestimmt Recht! Das sagt aber nichts darüber aus, was man damit bei >geschickte Einsatz alles erreichen kann. Bedenke, wir leben in einem >Land, in dem man Energien erneuert und Angst vor Atomen hat! Um innerhalb der öffentlichen Verwaltung Gehör zu finden, sollte man nachweisen können, dass die betreffende Messvorrichtung im wesentlichen kalibriert war/ist und entsprechend sorgfältig gearbeitet wurde. Ist dies der Fall stehen die Chancen besser. Aber auch dann wird man in Verwaltungen Aufwand und Nutzen bzgl. möglicher Maßnahmen abwägen, und überlegen, wie wichtig/dringlich das Problem im Vergleich zu anderen Straßenabschnitten oder anderen Angelegenheiten ist. Außerhalb der öffentlichen Verwaltung kann man allerdings technisches Interesse an der Thematik wecken. Hier können viele sinnvolle Prinzipien zu Einsatz kommen, die universell nutzbar sind, z.B. analoge Frontends. Es gibt kein wirklich gutes Monitoring bzgl. der Einhaltung von Geschwindigkeitsangaben, welches Privatpersonen zugänglich ist. Öffentliche Messungen sind vielleicht nicht mehr aufwendig aber sicher immer noch teuer und damit selten. Das führt dazu, dass das Thema emotional aufgeladen diskutiert wird aber es gibt Möglichkeiten solche Dinge sachlich mit Sachverstand anzugehen.
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Ich fürchte, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Eine objektive, wissenschaftlicher Überprüfung standhaltende Evaluation war nicht beabsichtigt. Ralf S. schrieb: > > Um innerhalb der öffentlichen Verwaltung Gehör zu finden, sollte man möglichst viele Mitbürger dazu bringen, möglichst nachdrücklich auf das Gehör der Verwaltung einzuwirken. > Außerhalb der öffentlichen Verwaltung kann man allerdings technisches > Interesse an der Thematik wecken. Hier können viele sinnvolle Prinzipien > zu Einsatz kommen, die universell nutzbar sind, z.B. analoge Frontends. > Das Wichtigste ist und bleibt aber das Erfordernis, eine bestimmte Überzeugung hervorzurufen und deren Durchsetzung in der öffentlichen Meinung zu priorisieren. Das führt dazu, dass das Thema > emotional aufgeladen diskutiert wird aber es gibt Möglichkeiten solche > Dinge sachlich mit Sachverstand anzugehen. Man kann dies allerdings, soweit erforderlich, auch unterbinden. Beispiel: Die Bürger regen an, eine von ihnen für zweckwidrig erachtete Ampelschaltung den vermuteten tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Der angegangene Lokalpolitiker erklärt darauf, es sei "nun einmal nicht machbar, dass alle immer überall grün haben." (Den Fall gab es tatsächlich.) Ein Grundkurs in Eristik täte dem Bürger mitunter gut.
Für etwas mehr Überzeugung kann ich vielleicht noch ein wenig beitragen. Im Laufe der Auswertung von Verkehrszähldaten wird häufig die V85-Geschwindigkeit ermittelt. Das ist jene Geschwindigkeit, welche von 85% der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird. Sie sollte wohl etwas unter der angegebenen Maximalgeschwindigkeit liegen. Die V85 lässt sich leicht bestimmen, wenn man alle gemessenen Geschwindikeitswerte sortiert und diese über der Anzahl der Fahrzeuge (in Prozent) aufträgt. Bei meiner Messserie ist, wie oben im Diagramm zu sehen, V85=45km/h. Die Abstufungen kommen von der relativ niedrigen Messfrequenz (ca. 340 Hz).
Ralf S. schrieb: > Bei meiner Messserie ist, wie oben im Diagramm zu sehen, Nur aus Interesse: Was ist an dieser Stelle erlaubt? Ich schätze 30km/h? Oder ist das in ner engen unübersichtlichen Kurve?
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Percy N. schrieb: > Jetzt noch ein wenig an den Quanten basteln, und schon steht der > Weltuntergang erkennbar unmittelbar bevor! Oops! Da hat die Rechtschreibkorrektur allem Anschein nach die Welt gerettet. Gemeint waren natürlich Quantile!
Bernd K. schrieb im Beitrag: > > Nur aus Interesse: Was ist an dieser Stelle erlaubt? Ich schätze 30km/h? > Oder ist das in ner engen unübersichtlichen Kurve? Na ja, es ist in einer 30 km/h-Zone vor einer Kurve. Die Straße ist gut ausgebaut. Der Verkehr kommt aus einer Kurve, beschleunigt den Berg hoch bis zur nächsten Kurve (ca. 90°), bremst wieder ab und beschleunig erneut. Meine Messungen sind aber relativ alt (von 2015). Gefühlsmäßig hat sich seitdem nicht viel geändert. Ich habe mir vorgenommen die Messungen in Teilen zu wiederholen, bin dabei und bereite es vor.
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